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Dieser Artikel befasst sich mit Steuer als Abgabe Fur weitere Bedeutungen siehe Steuer Begriffsklarung Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf Gegenleistung bezeichnet die ein offentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt die einen steuerpflichtigen Tatbestand verwirklichen Die Gruppe der Steuerpflichtigen umfasst sowohl naturliche als auch juristische Personen Die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein Gebuhren und Beitrage werden hingegen aufgabenbezogen und zweckgebunden verwendet Aus den ursprunglich als Naturalabgaben in Form von Sach oder Dienstleistungen Frondiensten erhobenen Steuern sind heute reine Geld leistungen geworden Steuern als Teil eines Steuersystems sind in der Regel die Haupteinnahmequelle eines modernen Staates und das wichtigste Instrument zur Finanzierung seines territorial abgegrenzten Staatswesens und anderer supranationaler Aufgaben Durch die finanziellen Auswirkungen auf alle Burger und die komplexe Steuergesetz gebung sind Steuern und andere Abgaben ein fortdauernder politischer und gesellschaftlicher Streit punkt Laut einer von den Vereinten Nationen veroffentlichten Studie gehort Deutschland zu den Landern mit der hochsten Bereitschaft durch Steuern offentliche Guter zu finanzieren 1 Inhaltsverzeichnis 1 Steuern als Abgaben 2 Etymologie 3 Historische Entwicklung 3 1 Antike 3 1 1 Assyrien und Persien 3 1 2 Athen 3 1 3 Rom 3 1 4 Palastina 3 1 5 Germanien 3 1 6 Pecunia non olet 3 2 Mittelalter und Fruhe Neuzeit 3 3 Fruhere Steuerarten 3 4 Neuzeit 4 Die Grundsatze der Besteuerung 4 1 Gerechtigkeit der Besteuerung 4 1 1 Der Gleichmassigkeitsgrundsatz 4 1 2 Das Willkurverbot 4 1 3 Die Gleichmassigkeit der Anwendung 4 1 4 Das Ruckwirkungsverbot 4 2 Ergiebigkeit der Besteuerung 4 3 Unmerklichkeit der Steuer 4 4 Praktikabilitat der Steuer 5 Steuerarten und gruppen 5 1 Steuergruppen nach volkswirtschaftlicher Einordnung 5 2 Steuergruppen nach Steuerart 5 3 Steuergruppen nach Steuergegenstand 5 4 Steuergruppen nach Verwaltungs und Ertragshoheit 6 Entstehungstatbestand 6 1 Das Steuersubjekt 6 2 Das Steuerobjekt 6 3 Die Zurechnung 6 4 Die Bemessungsgrundlage 6 5 Der Steuersatz 6 6 Steuerprivilegien 7 Durchfuhrung der Besteuerung 7 1 Entstehung der Steuer 7 2 Ermittlungsverfahren 7 3 Festsetzungsverfahren 7 4 Erhebungsverfahren 7 5 Vollstreckung 8 Der Zweck der Steuererhebung 8 1 Steuern mit Fiskalzweck 8 2 Steuern mit Lenkungszweck 8 3 Steuern mit Umverteilungszweck 9 Kritik 9 1 Allgemeine Kritikpunkte 9 2 Okonomische Kritikpunkte 9 3 Okologische Kritikpunkte 9 4 Kritik am Einkommensteuerstaat 10 Steuern im internationalen Vergleich 10 1 Europaisches Steuerrecht 10 2 Steuerrecht in Deutschland 10 3 Steuerrecht in Osterreich 10 4 Steuerrecht in der Schweiz 10 5 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 10 5 1 Nominale Steuersatze 10 5 2 Fazit 11 Siehe auch 12 Literatur 13 Weblinks 13 1 Deutschland 13 2 Osterreich 13 3 Schweiz 14 EinzelnachweiseSteuern als Abgaben BearbeitenDas Hauptunterscheidungsmerkmal zu anderen offentlichen Abgaben liegt darin dass die Zahlung von Steuern grundsatzlich keinen Anspruch auf Gegenleistung begrundet Wahrend also der Beitrag fur die blosse Moglichkeit eine Leistung in Anspruch zu nehmen und eine Gebuhr oder Maut fur die tatsachliche Leistungsinanspruchnahme erhoben wird gilt bei der Steuer das Nonaffektationsprinzip Demnach erkauft man sich mit Steuern keinen Anspruch auf eine konkrete staatliche Gegenleistung Die Energiesteuer beispielsweise ist keine Gebuhr fur die Strassenbenutzung und die Hundesteuer ist keine Gebuhr fur die Beseitigung des Hundekots Die Staatsausgaben werden grundsatzlich durch die Summe aller Steuereinnahmen finanziert Es ist also grundsatzlich nicht so dass eine bestimmte Steuer nur fur die Finanzierung einer bestimmten Staatsaufgabe verwendet werden darf In Deutschland ist eine gesetzliche Festschreibung des Verwendungszwecks nur in Ausnahmen zulassig siehe Verwendungszwecksteuer Die Verwendung der Energiesteuereinnahmen darf z B nicht ohne Weiteres auf Verkehrs oder Energieprojekte oder auf den Verkehrshaushalt beschrankt werden Aus der Definition der Steuer als Abgabe die dem Steuerpflichtigen auferlegt wird lassen sich zwei weitere Merkmale ableiten Die steuerliche Abgabe wird dem Zahlungspflichtigen ohne Rucksicht auf seinen moglicherweise entgegenstehenden Willen auferlegt Spenden und fiskalische Betriebseinnahmen scheiden damit aus Zudem ist eine Steuerverweigerung auch dann nicht zulassig wenn ein Steuerzahler aus Gewissensgrunden die Verwendung seiner Steuern fur Kriegszwecke ablehnt Da Steuern nicht immer freiwillig bezahlt werden sind als Ungehorsamsfolgen vorgesehen Saumniszuschlag Zwangsgeld Geldstrafe Freiheitsstrafe Diese konnen von der Staatsgewalt zur zwangsweisen Durchfuhrung der Besteuerung auch kumulativ angewendet werden Etymologie BearbeitenZum Ursprung des Begriffs Steuer gibt es verschiedene Theorien Ein Zusammenhang lasst sich mit dem germanischen Wort sceutan schiessen vermuten welches seinerseits Grundlage des zum Ende des Hochmittelalters im Stadterecht verwendeten nieder und mitteldeutschen Begriffs des Schosses eine Art Vermogensteuer bildete 2 Einer anderen Theorie nach kann sich der Begriff aus dem Althochdeutschen stiura 3 ableiten wobei dieser hier der Bedeutung Stutze und im Sinne von Unterstutzung Hilfe oder auch Beihilfe nahekommt Historische Entwicklung BearbeitenZur geschichtlichen Entwicklung des Steuer Wesens von der Antike bis zur Neuzeit informiert das Steuermuseum im deutschen Bruhl Rheinland das heisst die Finanzgeschichtliche Sammlung der Bundesfinanzakademie 4 Antike Bearbeiten Steuern gibt es schon seit dem fruhen Altertum und sie wurden unter den verschiedensten Bezeichnungen gefuhrt z B Tribut Zoll oder Zehnt Obwohl ihre Berechtigung traditionell darin gesehen wird dass gemeinschaftliche Bedurfnisse befriedigt werden mussen zeugen einige Begrundungen fur die Einfuhrung von neuen Steuern von bemerkenswerter staatlicher Kreativitat Die ersten Belege uber staatliche Abgaben gibt es im 3 Jahrtausend v Chr aus Agypten Schreiber verwalteten die Erntesteuer und erhoben einen Nilzoll Auch aus den stadtischen Hochkulturen in Mesopotamien ist die Steuererhebung geschichtlich verburgt Hier fuhrte die Tempelverwaltung Buch und versteuerte die Viehhaltung und den Fischfang Assyrien und Persien Bearbeiten Sowohl das assyrische als auch das persische Reich konnten wahrend ihrer Blutezeiten auf eine Besteuerung der eigenen Burger verzichten Der Finanzbedarf wurde durch Tribute gedeckt die den in Kriegen besiegten und unterworfenen Volkern auferlegt wurden Athen Bearbeiten Die Polis Athen die Wiege der Demokratie finanzierte das Staatswesen uber indirekte Steuern u a Zolle die Arbeits und Dienstleistungen der Athener Burger und die umfassende Besteuerung aller Nicht Athener Der Parthenon auf der Akropolis diente zeitweise als Schatzkammer zur Verwahrung der Steuereinnahmen Rom Bearbeiten Die Finanzverwaltung der romischen Konigszeit etwa 6 Jahrhundert v Chr war ahnlich denn die Staatsaufgaben wurden meist durch die Burger selbst erledigt und nur in aussergewohnlichen Situationen meist aus Anlass eines Krieges wurde eine Abgabe vom Vermogen Tributum fallig Fur die Veranlagung den Census wurden zwei hohe Beamte censores gewahlt die die Steuererklarungen professiones 5 der Burger uberpruften und die Steuern eintrieben Wahrend der Zeit der romischen Republik expandierte das Reich ab dem 3 Jahrhundert v Chr enorm und immer mehr Provinzen und tributpflichtige Reiche trugen zur Deckung des staatlichen Finanzbedarfs bei so dass im Jahre 167 v Chr die romischen Burger von den direkten Steuern befreit wurden In den Provinzen wurden die direkten Steuern Grund und Kopfsteuer durch Prokuratoren verwaltet doch der Einfachheit halber war die Erhebung der indirekten Steuern Zolle Wege und Nutzungsgelder verpachtet und das System der Steuerpachter publicani fuhrte zu Misswirtschaft und Ungerechtigkeiten Erst Kaiser Augustus legte die gesamte Steuererhebung wieder in die Hande von staatlichen Beamten Quastoren Beruhmt wurde dabei ein Fehlgriff Der von Caesar in seine Heimat entlassene gallische Sklave Licinius wurde von Augustus als Verwalter in Lugdunum heutiges Lyon eingesetzt wo Licinius dann das Jahr um zwei Monate erweiterte 6 Diese Konstruktion brachte ihm in Lugdunum zwei weitere Monatssteuern im Jahr ein bis Augustus nach Beschwerden aus Gallien diese Art der Steuererhebung nach etwa zwei Jahren abstellte 7 8 Siehe auch Dekaprotoi Palastina Bearbeiten In Palastina das seit 63 v Chr dem romischen Reich abgabepflichtig war wurde zur Zeit von Jesu Geburt eine Steuerschatzung census mit Aufzeichnung der Bevolkerung und ihres Vermogens Volkszahlung durchgefuhrt Neben den romischen Steuern wurden noch erhebliche religiose Abgaben fallig der Zehnte der eine Zwangsabgabe seitens der Priester und Leviten darstellte sowie die Tempelsteuer zur Deckung der Kosten des offentlichen Kultus Germanien Bearbeiten Den Germanen die in vorromischer Zeit statt einer Besteuerung nur die freiwilligen Ehrenabgabe an den Fursten kannten soll der Versuch der Steuererhebung durch die Romer den Anlass zur Schlacht im Teutoburger Wald gegeben haben Westlich des Rheins hingegen setzte sich die romische Finanzverwaltung durch und wurde von dem in Augusta Treverorum Trier ansassigen Provinzialprokurator geleitet Pecunia non olet Bearbeiten Mit dem Niedergang des romischen Reiches wurden bei steigenden Staatsausgaben die Steuereinnahmen geringer und der Staatsschatz aerarium der bisher im Saturntempel verwahrt und vom Senat uberwacht wurde zugunsten des kaiserlichen Sondervermogens Fiscus aufgelost Genotigt nicht nur die Kosten des romischen Etats zu decken sondern auch eine moglichst grosse Steigerung des Privatvermogens zu erwirtschaften zeigen sich die ersten geschichtlich verburgten Kuriositaten in der Steuergesetzgebung Pecunia non olet Geld stinkt nicht dieser wohlbekannte Ausdruck wurde von Kaiser Vespasian verwendet um eine Steuer vectigal urinae auf offentliche Bedurfnisanstalten Urinale oder die Nutzung des Urins zum Beispiel in der Gerberei zu rechtfertigen 9 Die Frage die den Kaiser zu der bekannten Rechtfertigung veranlasst haben soll lasst sich auch als Beschwerde uber zunehmenden Uringeruch in Rom deuten Unter der Annahme dass die Steuer an der Zahl der Entleerungen bemessen wurde konnte einer spekulativen Uberlegung zufolge eine seltenere Entleerung der Urinkubel zu dem Gestank gefuhrt haben dies ware ein fruhes Beispiel von Steuerausweichung 10 Mittelalter und Fruhe Neuzeit Bearbeiten Als Einnahmequelle fur Konige und Fursten spielte die Steuer im Fruhmittelalter nur eine untergeordnete Rolle Zum einen war keiner der frankischen Fursten machtpolitisch in der Lage eine allgemeine Besteuerung der Bevolkerung durchzusetzen Auf der anderen Seite fehlten die notwendigen verwaltungstechnischen Mittel zur Anwendung einer Steuer denn die Aufzeichnungen uber Burger und Besitzverhaltnisse waren veraltet oder schlichtweg nicht vorhanden Die Ausgaben wurden vielmehr durch privatwirtschaftliche Einnahmen aus dem Verkauf von Rechten Markt und Stadtrechte aus Monopolen Woll und Gewurzmonopol und aus den Domanen d h hauptsachlich aus den land und forstwirtschaftlichen Staatsbetrieben und den Regalien wie etwa dem Jagd Fischerei und Salzrecht bestritten Anders stellte sich die Situation jedoch fur die Kirche und ihre Institutionen und Personen dar Bis in das 19 Jahrhundert wurde in der Form des Zehnten eine Kirchensteuer erhoben Diese Abgabe konnte nicht nur aus den christlichen Traditionen hergeleitet werden sondern von den kirchlichen Institutionen vor Ort relativ einfach uberwacht und beigetrieben werden nbsp Zwei Steuereintreiber ein Werk von Marinus van Reymerswaele 1540er Jahre Nationalmuseum in WarschauIm Laufe der Zeit benotigten auch die weltlichen Herrscher hohere Einnahmen beispielsweise zur Finanzierung eines Krieges oder des Aufbaus eines staatlichen Gemeinwesens In der Theorie wurde im Mittelalter das Recht des Herrschers Steuern zu erheben von Thomas von Aquin 1225 1274 legitimiert Die prinzipielle Finanzierung der offentlichen Aufgaben soll durch die Guter und die Einnahmen des Herrschers erfolgen Eine Erweiterung der Aufgaben und damit von zusatzlichen Abgaben der Untertanen ist nach seiner Ansicht nur dann gerechtfertigt wenn es dem Schutz der Steuerzahlenden vor einer Bedrohung von aussen dient 11 Im Hochmittelalter war die von Landesfursten erhobene Steuer vorrangig eine Besitzsteuer die Grund und Boden aber auch andere Vermogensgegenstande Vieh Vorrate etc einbezog Altester schriftlicher Beleg ist das Domesday Buch das im 11 Jahrhundert die Besitzverhaltnisse in England zur Besteuerung durch den Konig erfasste Damit der weit uberwiegende Teil der Bevolkerung der aus besitzlosen oder armen Leibeigenen und Pachtern bestand ebenfalls steuerlich erfasst werden konnte wurde die Kopfsteuer angewendet die ohne Rucksichtnahme auf Besitz und Eigentumsverhaltnisse allen Betroffenen den gleichen Betrag abforderte Die Besteuerung des Einkommens durch die zentralen staatlichen Stellen gestaltete sich als schwierig denn eine Uberwachung der Steuererhebung war wegen der verwaltungstechnischen Mangel im Mittelalter unmoglich Deshalb wurden oftmals Repartitionssteuern erhoben bei denen eine Region oder Gemeinde einen pauschalen Steuerbetrag auferlegt bekam den sie nach eigenem Ermessen auf ihre Bewohner umlegte In den folgenden fruhstaatlichen Zeiten wurden direkte Steuern nur in Ausnahmefallen erhoben und mussten von den Standen bewilligt werden Klassische Anlasse waren ein Krieg die Hochzeit einer Tochter des Fursten der Romzug zur Kaiserkronung eine Losegeldforderung oder Allgemeine Not Da die Steuern nur in grosseren Abstanden und unregelmassig erhoben wurden konnten die Steuersatze auch verhaltnismassig hoch sein z B gewohnlich 5 des gesamten Vermogens Im 16 Jahrhundert werden Steuern in immer dichterer Folge und fur immer langere Zeitraume erhoben so dass sie jahrlichen Steuern sehr nahekommen Der Absolutismus in Frankreich kannte auch wieder das System der Steuerpacht mit all seinen Licht und Schattenseiten finanzieller Aufstieg der Steuerpachter als einer neuen Gruppe im Staat Uberausbeutung der steuerzahlenden Bevolkerung Seit dem spaten Mittelalter erfreuten sich die indirekten Steuern immer grosserer Beliebtheit bei den Herrschenden und so wurden die Akzisen auf Getranke wie Bier und Wein auf Salz auf Lotterien etc eingefuhrt Auch hier stand die vereinfachte Steuererhebung im Vordergrund denn meist waren nur wenige Brauereien und Wein oder Salzhandler auf ihre Steuerehrlichkeit hin zu uberwachen Daneben waren die Zolle eine recht simple Moglichkeit der Einnahmeerzielung fur die Fursten Sie grundeten Stadte legten Verkehrswege an uberwachten diese und konnten so an entsprechenden Stellen Bruckenzoll Strassenzoll und Torzoll erheben Wahrend der gesamten Historie zeigen sich zwei Probleme die auch in heutiger Zeit nicht gelost sind Zum einen fuhrt die Steuergesetzgebungshoheit oftmals zu einer Doppelbesteuerung und zum anderen ergibt sich immer die Schwierigkeit der Abgrenzung der Steuererhebung von den ubrigen Beitreibungen seitens der Herrschenden So fordern nicht selten vier Institutionen eine Steuer von der Bevolkerung die Krone Kaiser oder Konig der Landesfurst die Gemeinde oder Stadt und nicht zuletzt die Kirche Demzufolge werden die Steuern unterschieden in Reichssteuern z B gemeiner Pfennig in Steuern der Landesherren in kommunale Steuern und in den kirchlichen Zehnt Daneben werden immer auch Beitrage ganz allgemein fur eine staatliche Leistung fallig Nutzgelder Abgaben wie die Feudalabgabe oder der Todfall erhoben und Dienstleistungen erbracht Frondienste Hand und Spanndienste die einem Grundherrn zustanden als Gegenleistung fur den Schutz den er den Horigen bieten musste Befreiung von Staatssteuern und Frondiensten auf Zeit wurde beispielsweise Bauherren beim Neubau von Hausern aus Steinen statt des damals ublichen Fachwerks gemass Anordnungen zur Brandverhutung des 18 Jahrhunderts im Kurfurstentum Trier und weiterer Kurfurstentumer des Heiligen Romischen Reiches gewahrt Dort hiess es nach dem damaligen Sprachgebrauch im 3 dass die Personal Freyheit auf drey Jahre hiermit gnadigst verstattet seyn 12 Fruhere Steuerarten Bearbeiten nbsp Arbeitsplatz eines Steuereintreibers im Museum der Burg StolpenDie Bezeichnungen fur die Steuern im Mittelalter und der Fruhen Neuzeit unterscheiden sich zum einen regional Bede Schatzung Schoss Contribution Zum anderen kann anhand der Bezeichnung auch oft der Anlass der Steuer abgeleitet werden Der Turkenpfennig wurde als Wehrgeld wahrend der Turkenkriege und der Romermonat zur Finanzierung der Romfahrten des Kaisers erhoben Neben diesen aus historischen Grunden relevanten Steuern sind die Papiersteuer in England von 1697 bis 1861 die Fenstersteuer ebenfalls in England von 1695 bis 1851 die Spatzensteuer 18 Jahrhundert in Deutschland und die Fahrradsteuer bis zur Erfindung des Automobils der Kuriositat wegen erwahnenswert Die vollstandige Liste nicht mehr erhobener Steuerarten verschafft einen detaillierten Uberblick uber alle mittlerweile abgeschafften Steuern Neuzeit Bearbeiten Erst Adam Smith stellte 1776 folgende vier Grundsatze auf nach denen Steuern erhoben werden sollen Gleichmassigkeit der Besteuerung Die Burger sollen Steuern im Verhaltnis zu den Fahigkeiten und insbesondere zu den Einkommensverhaltnissen zahlen Bestimmtheit der Steuergesetze Zahlungstermin art und betrag sollen jedermann klar und deutlich sein Bequemlichkeit der Besteuerung Die Steuer soll zu der Zeit und in der Weise erhoben werden die dem Burger am bequemsten ist Wohlfeilheit der Steuererhebung Die Kosten der Steuererhebung sollen moglichst gering seinWahrend der franzosischen Revolution wurde das Prinzip der Allgemeinheit und Gleichmassigkeit der Besteuerung als Menschenrecht verkundet und England fuhrte als erster Staat zum Ende des 18 Jahrhunderts die Einkommensteuer zur Besteuerung der Vermogenssteigerung ein Im 19 Jahrhundert entwickelten sich die Steuergesetze in den souveranen deutschen Einzelstaaten zunachst unterschiedlich wobei sie in zunehmendem Masse von Forderungen aus der Wirtschaft zum Auf und Ausbau der Infrastruktur begleitet wurden Generell lassen sich jedoch laut Ullmann zwei grundsatzliche Entwicklungen unterscheiden Zum einen die in suddeutschen Staaten dominate Form der Objektbesteuerung Grund Gebaude und Gewerbesteuer zum anderen die in der Mitte und im Norden Deutschlands eher dominante Personalsteuer 13 In dieser Zeit des klassischen Liberalismus hat sich der moderne Steuerstaat herausgebildet der allerdings standigen Anderungen und nationalen Besonderheiten in den verschiedenen Steuersystemen unterworfen ist Die Grundsatze der Besteuerung BearbeitenDie von Adam Smith im Jahr 1776 aufgestellten klassischen Steuermaximen gelten auch in modernen Steuersystemen leicht modifiziert weiter So werden an die Gestaltung der Steuern die folgenden 4 Grundanforderungen gestellt Gerechtigkeit Ergiebigkeit Unmerklichkeit und Praktikabilitat Gerechtigkeit der Besteuerung Bearbeiten Der Eingriff des Staates in den Eigentums und Vermogensbestand seiner Burger setzt zum einen die Besteuerungsgleichheit der Betroffenen und zum anderen den Gesetzesvorbehalt voraus Das Gebot der Steuergerechtigkeit setzt voraus dass die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfahigkeit ausgerichtet wird Dieser Grundsatz wurde vom Bundesverfassungsgericht bestatigt 14 Der Gleichmassigkeitsgrundsatz Bearbeiten Der Grundsatz der Gleichmassigkeit der Besteuerung ist Ausfluss des allgemeinen Gleichheitssatzes der sich auch aus den Grundrechten ergibt Wird eine Geldleistung nicht allen bei denen der Tatbestand zutrifft auferlegt so ist sie keine Steuer Ein ganz besonderes Beispiel dafur war die Spekulationssteuer in Deutschland die vom Bundesverfassungsgericht fur die Jahre 1997 und 1998 fur verfassungswidrig erklart wurde weil durch ein strukturelles Vollzugsdefizit die gleichmassige Anwendung des geltenden Rechts auf alle steuerlich relevanten Sachverhalte nicht gewahrleistet war Das Willkurverbot Bearbeiten Der Gleichheitssatz zwingt den Gesetzgeber auch zur Beachtung des Willkurverbots nach dem Gleiches nicht willkurlich ungleich behandelt werden darf Dabei gilt dass Willkur als das Fehlen zureichender sachgerechter Grunde fur die ungleiche Behandlung zu verstehen ist Letztendlich kann und muss der Gesetzgeber allerdings nicht so differenzieren dass jeder Einzelfall individuell abgehandelt wird Er ist vielmehr auf eine allgemeine Fassung der Steuergesetze angewiesen Typisierung Wenn die Allgemeinfassung im Einzelfall zu besonderen Harten fuhrt stehen Billigkeitsmassnahmen zur Verfugung die von der Finanzverwaltung ermessensfehlerfrei anzuwenden sind da ansonsten ein gerichtlich aufzuhebender Verstoss gegen das Willkurverbot vorliegt Die Gleichmassigkeit der Anwendung Bearbeiten Zur Gleichmassigkeit der Besteuerung gehort nicht nur ein diesen Grundsatz beachtendes materielles und formelles Steuerrecht sondern auch und vor allem die gleichmassige und willkurfreie Anwendung diesen Rechts durch die Verwaltung und die Gerichte Insbesondere darf es nicht zu einem Vollzugsdefizit kommen Es gilt jedoch zu beachten dass nicht jede unterschiedliche Interpretation einer Vorschrift durch die Behorden oder Gerichte zur Rechtswidrigkeit und damit zur Verletzung des Gleichmassigkeitsgrundsatzes fuhrt Allerdings sind zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung Richtlinien aufzustellen an deren Anwendung die Finanzbehorden gebunden sind Das Ruckwirkungsverbot Bearbeiten Steuergesetze durfen so wie alle Gesetze grundsatzlich nicht ruckwirkend in Kraft gesetzt werden Im Hinblick auf das Vertrauen des Burgers in eine bestehende Rechtslage und damit getroffene Planungen sind ruckwirkend belastende Steuergesetze bei Beachtung des Rechtsstaatsprinzips grundsatzlich unzulassig Dabei ist aber zwischen der Echten Ruckwirkung und der Unechten Ruckwirkung zu unterscheiden Bei der echten Ruckwirkung greift ein Steuergesetz nachtraglich in die in der Vergangenheit liegenden Tatbestande ein oder ist fur einen Zeitraum anzuwenden der vor dem Inkrafttreten beginnt Eine unechte Ruckwirkung liegt vor wenn das Gesetz auf gegenwartige noch nicht abgeschlossene Sachverhalte auf die Zukunft einwirkt und schwebende Rechtspositionen nachtraglich entwertet Ergiebigkeit der Besteuerung Bearbeiten Die Steuererhebung dient in erster Linie der Einnahmeerzielung und sollte daher effektiv und ergiebig sein Der Verwaltungsaufwand darf nicht zu hoch sein Nicht zuletzt weil sie diesem Anspruch nicht genugten wurde in Deutschland eine Vielzahl sog Bagatellsteuern z B Zundwarensteuer Leuchtmittelsteuer abgeschafft Im Idealfall ist die Steuer so geschaffen dass sie flexibel auf Konjunkturanderungen reagiert Das beste Beispiel dafur sind Ertragsteuern da mit konjunkturbedingt steigendem Einkommen automatisch auch steigende Steuereinnahmen generiert werden Gegenbeispiel sind Realsteuern die am Vermogensbestand festgemacht sind und damit konjunkturunabhangig erhoben werden Unmerklichkeit der Steuer Bearbeiten Hauptartikel Steuermerklichkeit Zur Vereinfachung der Steuerzahlung soll der Burger moglichst weder die Steuerbelastung an sich noch die Steuererhebung bemerken Als unmerklich gelten daher vor allem die indirekten Steuern die im Endpreis enthalten sind und damit vom Steuerschuldner auf den Steuertrager ubergewalzt werden Fur den belasteten Steuerburger ist dies eine bequeme Steuer da keine Probleme mit der Erhebung und Verwaltung auftreten und durch einen qualifizierten Konsumverzicht die Steuer teilweise vermieden werden kann Praktikabilitat der Steuer Bearbeiten Die Praktikabilitat der Besteuerung wird anhand der Transparenz Bestimmtheit und Einfachheit der Steuergesetze gemessen Damit gilt der Anspruch dass auch in einem rechtstechnisch komplizierten Gebiet wie dem Steuerrecht die Vorschriften nicht unnotig kompliziert und verklausuliert sein sollten Eine auch fur Experten undurchschaubare Gesetzgebung stort das Gerechtigkeits und Gleichheitsempfinden der Steuerbevolkerung weil nur Wohlinformierte und Gutberatene alle Gestaltungsmoglichkeiten ausschopfen konnen Steuerarten und gruppen Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Keine der einzelnen Steuerarten vermag die vier Grundanforderungen Gerechtigkeit Ergiebigkeit Unmerklichkeit und Praktikabilitat optimal zu erfullen aus diesem Grund ist das Steuersystem der meisten Nationen ein Vielsteuersystem innerhalb dessen die Vor und Nachteile der unterschiedlich strukturierten Steuern ausgeglichen werden sollen Innerhalb dieses Vielsteuersystems erfolgt aus den verschiedensten Grunden eine Zusammenfassung der Steuern zu Gruppen Dabei wird unterschieden nach der volkswirtschaftlichen Einordnung der Steuerart dem Steuergegenstand und der Verwaltungs und Ertragshoheit Steuergruppen nach volkswirtschaftlicher Einordnung Bearbeiten nbsp Wechselsteuer als Verkehrssteuer bis 1991Die volkswirtschaftlichen Bemessungsgrundlagen lassen sich in die dynamischen Grossen Einkommen Vermogenszuwachs und Konsum Guterverbrauch sowie die statische Bestandsgrosse Vermogen Kapital einteilen Dementsprechend erfolgt auch die Einteilung der Steuern in Verkehrsteuern die auf die Teilnahme am Rechts und Wirtschaftsverkehr erhoben werden in Deutschland z B Umsatzsteuer Grunderwerbsteuer Versicherungsteuer u a Verbrauchsteuern die auf den Verbrauch von Gutern erhoben werden z B Branntweinsteuer Stromsteuer Tabaksteuer Besitzsteuern die sich unterteilen in Ertragsteuern die auf einen Vermogenszuwachs erhoben werden z B Einkommensteuer Korperschaftsteuer Gewerbesteuer Substanzsteuern die auf das Innehaben von Vermogensgegenstanden erhoben werden z B Grundsteuer Besonderheiten bestehen hinsichtlich Zolle die auf aus dem Ausland eingefuhrte Waren erhoben werden Produktionsabgaben und Agrarabgaben auf im Inland hergestellte Waren diese Abgaben werden von der Bundeszollverwaltung erhoben In jeder Volkswirtschaft sind die wichtigsten Steuerarten die Einkommensteuer Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer und Zolle Steuern in Deutschland nach Steuergruppen und begunstigter Verwaltungsebene Begunstigte Verwaltungsebene Besitzsteuern Verkehrsteuern VerbrauchsteuernBund Lander und Gemeinden EinkommensteuerLohnsteuerAufsichtsratsteuerGewerbesteuer Umsatzsteuer Bund und Lander KapitalertragsteuerKorperschaftsteuer Bund VersicherungsteuerKraftfahrzeugsteuerLuftverkehrsteuer BranntweinsteuerKaffeesteuerEnergiesteuerSchaumweinsteuerTabaksteuerLander und Gemeinden Grunderwerbsteuer Lander ErbschaftsteuerSchenkungsteuerVermogensteuer LotteriesteuerRennwettsteuerFeuerschutzsteuer BiersteuerGemeinden GrundsteuerHundesteuer Vergnugungsteuer GetrankesteuerSteuergruppen nach Steuerart Bearbeiten Die Steuern werden aus verwaltungstechnischen statistischen und okonomischen Grunden in die folgenden Steuergruppen eingeteilt Hinsichtlich der wirtschaftlichen Belastung wird unterschieden zwischen direkten und indirekten Steuern Wahrend bei direkten Steuern Steuerschuldner und Steuertrager identisch sind wird die wirtschaftliche Steuerlast bei indirekten Steuern vom Steuerschuldner auf den Steuertrager ubergewalzt Hinsichtlich des Besteuerungsobjektes wird differenziert zwischen Personensteuern und Realsteuern Erstere sind als Subjektsteuern an die personlichen Verhaltnisse des Steuerburgers geknupft und Letztere sind als Substanzsteuern unabhangig von den personlichen Verhaltnissen des Steuerburgers Bei der Erhebungsform wird unterschieden zwischen Quellensteuern und Veranlagungsteuern Quellensteuern werden direkt an der Quelle der Einkunfte abgeschopft und Veranlagungsteuern werden meist nach vorhergegangener Steuererklarung fur eine bestimmte Periode mit Steuerbescheid festgesetzt Schliesslich gibt es noch die Gruppen der Pauschalsteuern und Individualsteuern Steuergruppen nach Steuergegenstand Bearbeiten Daneben werden die Steuern nach dem Gegenstand der Besteuerung in die folgenden Gruppen eingeteilt Umweltsteuern sind Steuern auf Energieverbrauch Emissionen Verkehr und schadliche Stoffausbringung Stromsteuer Energiesteuer Aufwandsteuern sind Steuern die an den Aufwand fur ein bestimmtes Wirtschaftsgut oder ein bestimmtes Verhalten anknupfen Jagdsteuer Hundesteuer Zweitwohnungsteuer Verbrauchsteuern werden auf eine verbrauchsabhangige Nutzung erhoben Getrankesteuern Tabaksteuer Stromsteuer Steuergruppen nach Verwaltungs und Ertragshoheit Bearbeiten Grundsatzlich erfolgt die Abgrenzung bezuglich der Verwaltungshoheit also dem Recht bzw der Pflicht zur Steuerbeitreibung und der Ertragshoheit also dem Recht der Steuerverwendung In Deutschland werden die Steuern entweder von Bundesbehorden Landesbehorden oder Gemeindebehorden verwaltet also festgesetzt und erhoben Die Verwaltung der Bundessteuern Branntweinsteuer Kfz Steuer Kaffeesteuer Energiesteuer Schaumweinsteuer und Tabaksteuer sowie der Zolle obliegt den Hauptzollamtern Der Ertrag dieser Steuern steht ausschliesslich dem Bund zu Die Gemeinschaftsteuern Einkommensteuer Korperschaftsteuer Umsatzsteuer werden im Bundesauftrag von den Finanzamtern verwaltet und die Einnahmen aus diesen Steuern fliessen Bund und Landern gemeinsam zu Demgegenuber stehen die Ertrage der reinen Landersteuern Erbschaftsteuer Grunderwerbsteuer und Rennwett und Lotteriesteuer ausschliesslich den Landern zu die diese Steuern auch verwalten Die Grundlagen fur die Festsetzung der Gemeindesteuern Gewerbesteuer und Grundsteuer werden durch die Finanzamter mit Steuermessbescheid gelegt wahrend die Kommunen unter Anwendung des Hebesatzes die Steuer festsetzen und fur die eigene Verwendung beitreiben Entstehungstatbestand Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Eine Steuer entsteht in allen Fallen in denen der Steuertatbestand verwirklicht wird Dieser Entstehungstatbestand wird dem Steuersubjekt zugerechnet und setzt sich zusammen aus zahllosen begrundenden erhohenden und mindernden Faktoren Alle Steuergesetze bieten nach einer allumfassenden Tatbestandsbeschreibung Beispiel Naturliche Personen die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewohnlichen Aufenthalt haben sind unbeschrankt einkommensteuerpflichtig 1 Abs 1 Satz 1 EStG eine Vielzahl von Ausnahmebestimmungen Freibetragen und Freigrenzen bevor schliesslich auf die Bemessungsgrundlage der Steuersatz angewendet wird Das Steuersubjekt Bearbeiten Als Steuersubjekt wird die Person bezeichnet die einen Steuertatbestand verwirklicht und demnach die Steuer schuldet In der allgemeinen Sprachbezeichnung ist dies der Steuerpflichtige oder Steuerburger Juristisch betrachtet und je nach anzuwendendem Steuergesetz ist es die naturliche Person die Personengesellschaft oder die juristische Person Das Steuerobjekt Bearbeiten Als Gegenstand einer Steuer gilt das Besteuerungsgut das vom Gesetzgeber als besteuerungswurdig normiert wird Die Definition des steuerbaren Tatbestands ist zwischen dem einfach normierten Gesetz Beispiel KfzStG Das Halten eines Kraftfahrzeug ist steuerbar und dem kompliziert normierten Gesetz Beispiel Einkommensteuergesetz Deutschland Der Einkommensteuer unterliegen sieben Einkunftsarten zu unterscheiden Die Zurechnung Bearbeiten Durch die Zurechnung wird festgestellt welchem Steuersubjekt das Steuerobjekt zuzurechnen ist Unterschieden wird dabei zwischen wirtschaftlicher zeitlicher und ortlicher Abgrenzung Die Frage der wirtschaftlichen Zuordnung eines Steuerobjektes ist dabei eine der wesentlichen Problemstellungen im Steuerrecht Daneben erfolgt die Zurechnung in zeitlicher begrenzt auf bestimmte Steuerperioden oder ortlicher innerhalb definierter Grenzen Hinsicht Die Bemessungsgrundlage Bearbeiten Die Steuerbemessungsgrundlage ist der in einer Zahl ausgedruckte massgebliche Wert der unter Verwendung des Steuersatzes zur Quantifizierung der Steuer dient Zu unterscheiden sind dabei Bemessungsgrundlagen die an den Wert eines Steuertatbestandes anknupfen fur die Umsatzsteuer Nettoentgelt fur die Einkommensteuer das zu versteuernde Einkommen und solche die zahlentechnische Werte zugrunde legen Branntweinsteuer Hektoliter Alkohol Hundesteuer Anzahl gehaltene Hunde Die Bemessungsgrundlage der meisten Steuerarten ist das Ergebnis einer komplizierten Berechnung in die eine Vielzahl unterschiedlichster Faktoren u a die Komponenten zur Ermittlung der personlichen Leistungsfahigkeit Betriebsausgaben Werbungskosten Sonderausgaben und die personlichen Steuerfreibetrage einfliesst Der Steuersatz Bearbeiten Der Steuersatz ist die Rechengrosse welche auf die Steuerbemessungsgrundlage angewendet die Hohe der festzusetzenden Steuer ergibt Wahrend bei Steuern mit zahlentechnischen Grundlagen der Steuersatz als fester Betrag definiert ist gilt bei den meisten Steuerarten ein Prozentwert Dieser Wert wird auch Steuertarif genannt und kann proportional z B Umsatzsteuer Einheitssteuer progressiv z B deutsche Einkommensteuer regressiv oder in einem Stufentarif z B Erbschaftsteuer ausgestaltet sein Vom Steuersatz zu unterscheiden ist der Hebesatz den die Gemeinden vor allem bei der Gewerbesteuer und bei der Grundsteuer festlegen Steuerprivilegien Bearbeiten Als Steuerprivilegien werden Steuervergunstigungen bezeichnet die mit ihrem Ausnahmecharakter als Steuervorteil die festzusetzende Steuer ermassigen Obwohl umgangssprachlich als Sammelbegriff fur alle Vorschriften genutzt die eine Steuerminderung herbeifuhren gilt als Privileg im engeren Sinne nur das echte Steuergeschenk das eine bestimmte Personengruppe z B die Landwirte durch die pauschale Gewinnermittlung nach 13a EStG oder Verhaltensweise z B die Unterstutzung gemeinnutziger Organisationen durch Spenden steuerlich begunstigt Durchfuhrung der Besteuerung Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern nbsp Bis 1972 in Hamburg genutzte SteuerregistriermaschineSofern die Steuer rechtlich entstanden ist werden die weiteren verwaltungstechnischen Massnahmen zur Durchfuhrung der Besteuerung im vierten bis sechsten Teil der Abgabenordnung geregelt Diese behordliche Aufgaben die von Ausnahmen abgesehen von Finanzamtern vorgenommen werden lassen sich in die drei Phasen unterteilen Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen Festsetzung der Steuer und Erhebungsverfahren ggf mit Hilfe des Vollstreckungsverfahren Entstehung der Steuer Bearbeiten Voraussetzung dass ein Besteuerungsverfahren eingeleitet werden kann ist die rechtliche Entstehung der Steuer Diese wird in den Einzelsteuergesetzen geregelt z B die Einkommensteuer entsteht mit Ablauf des Veranlagungsjahres 36 Abs 1 EStG Ermittlungsverfahren Bearbeiten Der erste Abschnitt des Verwaltungsverfahrens dient der Sachaufklarung und der Feststellung ob und in welchem Umfang ein Steuerentstehungstatbestand verwirklicht wurde Dabei werden dem Steuerburger besondere Mitwirkungspflichten z B Steuererklarungspflicht auferlegt und den Finanzbehorden besondere Rechte z B Aussenprufung und Steuerfahndung gewahrt Ziel dieses Verfahrens soll ein moglichst genaues Bild der tatsachlichen Verhaltnisse sein das gegebenenfalls auch per Schatzung ermittelt werden kann Festsetzungsverfahren Bearbeiten Nach Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen erfolgt die Festsetzung der Steuer durch den Steuerbescheid Diesem Verfahren gleichgestellt ist der Erlass von Grundlagenbescheiden die bei mehreren Beteiligten der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen sowie der Festsetzung und Zerlegung von Steuermessbetragen dienen Steueranmeldungen des Steuerpflichtigen z B Umsatzsteuervoranmeldungen Lohnsteuer und Kapitalertragsteueranmeldungen stehen einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprufung gleich Erhebungsverfahren Bearbeiten Im Erhebungsverfahren werden die festgesetzten Anspruche verwirklicht In der Regel geschieht dies durch Zahlung z B Steuer Vorauszahlung oder Lohnsteuerabzug durch Aufrechnung mit Erstattungsanspruchen In diesem Zusammenhang sind insbesondere auch Vorschriften zum Erlass zur Verjahrung sowie zur Verzinsung und zum Saumniszuschlag zu beachten Vollstreckung Bearbeiten Bei nicht fristgerechter Zahlung kann sich die Verwaltung zur Durchsetzung der Anspruche aus dem Steuerschuldverhaltnis des Vollstreckungsverfahrens bedienen Der Zweck der Steuererhebung BearbeitenSteuern mit Fiskalzweck Bearbeiten nbsp Steuermarke fur das Notopfer BerlinErster und hauptsachlicher Zweck der Steuererhebung ist fast immer die Erzeugung von Einnahmen die zur Deckung des Staatshaushalts herangezogen werden In der ursprunglichen Ausgestaltung der Steuer war die Vermehrung von Staatseinkunften auch der einzige Grund in einem modernen Staat kann dieser Zweck jedoch verdrangt werden und so zum Nebeneffekt werden Mit den Steuern werden die vergemeinschafteten Aufgaben erfullt und u a die selbst auferlegten Ziele verwirklicht und staatliche Ausgaben finanziert Gemass dem Steuerstaatsprinzip stehen die uber Steuern generierten Einnahmen beispielsweise zur Finanzierung folgender Kosten zur Verfugung Entlohnung aller im offentlichen Dienst beschaftigten Arbeitnehmer und Beamten Verfolgung des Sozialstaatsziels durch finanziellen Ausgleich sozialer Unterschiede Verfolgung des Kulturstaatsprinzips durch finanzielle Unterstutzung von Forschung Bildung und Lehre Schaffung Verbesserung und Aufrechterhaltung der Infrastruktur Schaffung und fortlaufende Finanzierung der StreitkrafteSteuern mit Lenkungszweck Bearbeiten Hauptartikel Lenkungsabgabe Lenkungssteuern sollen gesellschaftlich nicht erwunschte Verhaltensweisen beeinflussen So wird mit einer hohen Tabaksteuer versucht das Rauchen einzudammen die Alkopop Steuer soll den Preis von Alkopops so erhohen dass ein Missbrauch durch Jugendliche verhindert wird und die Okosteuer soll auch dazu animieren den Energieverbrauch und damit den Schadstoffausstoss zu verringern Andererseits kann mit Steuervergunstigungen auch ein bestimmtes gesellschaftspolitisch gewolltes Verhalten gefordert werden Der Lenkungszweck steht in Konflikt zum Fiskalzweck So wurde bei vollstandigem Eintreten der gewunschten Verhaltensweisen keine Steuereinnahmen mehr generiert werden konnen Daher zielt eine Lenkungssteuer nicht auf die maximale sondern auf die optimale Zweckerfullung ab Z B ist der Sinn einer Okosteuer nicht die Umweltverschmutzung auf Null zu reduzieren sondern den als fur optimal gehaltenen Grad zu erreichen 15 Steuern mit Umverteilungszweck Bearbeiten Steuern konnen dazu genutzt werden eine politisch erwunschte Umverteilung im Bereich der Einkommensverteilung oder Vermogensverteilung zu erreichen Im Hinblick auf das haufig gesellschaftspolitisch eingeforderte Solidaritatsprinzip haben viele Staaten die Einkommensteuer mit einer Progression ausgestaltet die zu einem steigenden Steuersatz in Abhangigkeit vom zu versteuernden Einkommen und damit steigender steuerlichen Belastung mit steigendem Einkommen fuhrt Auch der Solidaritatszuschlag in Deutschland ist ein typisches Beispiel fur eine Steuer mit Umverteilungszweck Im Vordergrund steht hierbei die allgemeine finanzielle Forderung der funf neuen Lander und damit eine regionale Umverteilung von West nach Ost Kritik BearbeitenDurch die negativen finanziellen Auswirkungen auf den Burger und die eingeschrankten Moglichkeiten zur Einflussnahme auf den Vermogensverlust sind Steuern und die Steuergesetzgebung ein standiger politischer Streitpunkt und vielfacher Kritik ausgesetzt Diese Kritik richtet sich im Wesentlichen auf die Punkte Gerechtigkeit und Angemessenheit die Wirksamkeit bei Steuern mit Lenkungsfunktion z B der Okosteuer die Durchsetzbarkeit und die allgemeinen okonomischen Folgen Verschiedene politische Richtungen fuhren gegen bestimmte Steuern und manche Gruppierungen sogar gegen die Steuer an sich Argumente an die teilweise wissenschaftlich umstritten sind Aber auch prinzipiellere Kritiken finden sich die nicht zwingend Staatseinnahmen an sich in Frage stellen deren Verteilung oder Hohe als vielmehr die Steuerdominanz innerhalb der Abgabenstruktur also den Umstand dass andere Typen offentlicher Einnahmen z B Gebuhren Spenden Beitrage und burgerschaftlicher Dienste am Gemeinwesen eine fiskalisch untergeordnete Rolle spielen oder in der offentlichen Diskussion uber Staatsfinanzierung trotz teils immenser Bedeutung wenig Berucksichtigung erfahren Was Theoretiker des Steuerstaatsprinzips als dessen okonomische Vorteile verstehen z B die Gegenleistungsfreiheit den Zwangscharakter und die normative Wertfreiheit lasst sich beispielsweise aus Sicht demokratischer Fiskaltheorien kapitalismuskritischer Ansatze oder burgerschaftlicher Gemeinwohlbelange als politische Nachteile argumentieren 16 wobei zu berucksichtigen ist dass der im offentlichen Sprachgebrauch oftmals verallgemeinerte Begriff Steuer im Sinne von Abgaben aller Art zu Missverstandnissen einladt und offentliche Debatten um mogliche Reformen der Offentlichen Finanzen immer wieder durch eine Vielzahl unfiskalischer Motive und Argumente verzerrt 17 Die oft heftige Kritik fuhrt zu einer fehlenden gesellschaftlichen Akzeptanz der Besteuerung und kann als Folge eine Steuerverweigerungshaltung auslosen Mogliche Wege zur Umgehung der Steuer sind die Steuerflucht bei der Einkunfte in ein Niedrigsteuerland Steueroase verlagert werden oder als Straftat die Steuerhinterziehung Allgemeine Kritikpunkte Bearbeiten Weil die Steuern eine staatlich erzwungene Abgabe darstellen ist ein direkter Widerstand gegen die Zahlung nur eingeschrankt oder gar nicht moglich Auch die Verwendung der Mittel nach ihrer Hingabe kann durch den Steuerzahler nur indirekt bei politischen Wahlen beeinflusst werden Die Nutzung der Steuermittel ist auch fur Zwecke moglich mit denen nicht jeder einzelne Steuerzahler einverstanden ist Ausnahmen dazu siehe im Steuerrecht der Schweiz das dem Wahlburger aufgrund eines anderen Demokratieverstandnisses wesentlich mehr Gestaltungs und Mitwirkungsrechte was die Erhebung wie Verwendung der Mittel angeht einraumt Daneben wird das Problem der Steuergerechtigkeit immer wieder kritisch hinterfragt Dabei ist nicht nur der soziale Aspekt der Steuerbelastung entsprechend den Vermogens oder Einkommensverhaltnissen strittig sondern auch die Kompliziertheit des Steuerrechts und seine Vielzahl von Ausnahmetatbestanden deren Ausnutzung nicht jedem Burger moglich ist Als hochstrichterlich anerkannt galt seit 1995 der Halbteilungsgrundsatz Nach diesem von Paul Kirchhof mitverfassten Urteil war jedem Steuerburger wenigstens die Halfte seines Einkommens als angemessener Nettoverdienst nach Steuern zu belassen Diese Rechtsprechung wurde im Marz 2006 durch das Bundesverfassungsgericht das eine Steuerbelastung von 59 9 als noch verfassungsgemass ansah wieder aufgegeben Okonomische Kritikpunkte Bearbeiten Je nach politischer und gesellschaftlicher Position ergeben sich verschiedene Ansatze zur wirtschaftswissenschaftlichen Kritik an der Steuer als solcher oder auch an bestimmten Steuerarten Oft wird argumentiert Steuern wurden grundsatzlich zu einem Nettowohlfahrtsverlust fuhren und Steuererhohungen ein mogliches Wirtschaftswachstum zerstoren siehe Laffer Kurve Ein volkswirtschaftlicher Kritikpunkt ist die Mit Finanzierung von ineffizienten Staatstatigkeiten neben den notwendigen und angemessenen Staatsaufgaben Ein haufig anzutreffender Kritikpunkt ist die potentielle Verursachung von Arbeitslosigkeit Eine mogliche wirtschaftliche Betatigung werde durch die Steuerlast behindert oder sogar verhindert weil der Preis des Produktes oder der Dienstleistung durch Steuern zu hoch fur potentielle Nachfrager werde Bei den Bagatellsteuern ist festzuhalten dass den meist nur geringen Einnahmen fur den Staat die erheblichen Kosten fur Steuererhebung und durchsetzung gegenuberstehen Siehe Bundesminister der Finanzen fur 2004 79 5 der Steuer werden von drei Steuerarten erbracht Steuern sind im Allgemeinen nicht entscheidungsneutral Gerade in der angelsachsischen Literatur wird deshalb oft darauf hingewiesen Steuern auf solche Markte zu erheben deren Nachfrage auf Preise unelastisch reagiert siehe auch Preiselastizitat Dieser Grundsatz steht jedoch im Widerspruch zur Gerechtigkeit der Besteuerung weil unelastisch nachgefragte Guter typischerweise solche sind die die Grundbedurfnisse befriedigen Eine Steuer auf unelastisch nachgefragte Guter wurde also besonders die armeren Bevolkerungsschichten belasten Eine weitere Fragestellung beschaftigt sich mit der Steuerinzidenz Bei der Einfuhrung der Steuer sollte geklart werden wer die eigentliche Last der Steuer tragt Der Steuerschuldner zahlt die Abgabe entsprechend der gesetzlichen Richtlinie Zahllast Der Steuertrager tragt die Last der Abgabe Traglast Der Steuerschuldner ist aber nicht mit dem Steuertrager gleichzusetzen da der Steuerschuldner bei der Steueruberwalzung die Zahllast auf den Steuertrager abwalzen kann Ob dies erfolgreich ist hangt von der Marktform der Art der Steuer Mengensteuer Wertsteuer und der Preiselastizitat von Angebot und Nachfrage ab Okologische Kritikpunkte Bearbeiten In dieser Kritikkategorie finden sich haufig Argumente fur eine hohere Besteuerung Insbesondere reiche die Besteuerung des Verbrauchs von Energie und Energietragern nicht aus Grundlage dieser Kritik ist das Verursacherprinzip Wer eine gemeinsam benutzte Umwelt belastet der musse die Gemeinschaft fur diese Belastung kompensieren Ist die Besteuerung zu hoch leidet die Wirtschaft Ist sie zu niedrig dann nimmt die Wirtschaft Kredit bei nicht einwilligungsfahigen Folgegenerationen Eine Preisbildung in einem Markt wird dadurch erschwert dass die Marktteilnehmer von morgen an der Preisbildung von heute nicht mitbeteiligt sind Das gilt zwar auch fur andere Markte aber der Markt der Entropieproduktion ist prinzipiell in einer thermodynamisch nur begrenzt offenen Umwelt durch Unumkehrbarkeit gekennzeichnet Deswegen haben Folgegenerationen keine Moglichkeit zur schnellen Korrektur Verkompliziert wird bedingt durch die Natur einer gemeinschaftlich genutzten globalen Umwelt die Situation noch dadurch dass bestimmte Steuergebiete insbesondere hochindustrialisierte Staaten auch die Umwelt belasten die sich weit ausserhalb ihrer Grenzen befindet Die Unterschiede zwischen den Staaten bei der Besteuerung der Umweltbelastung ermoglicht es Unternehmen sich durch Standortverlagerungen oder Outsourcing an der gemeinschaftlichen Umwelt zu bedienen ohne dafur zu zahlen Die direkte Kopplung der Besteuerung an den Verbrauch von Energietragern ermoglicht im Prinzip eine sehr hohe Steuergerechtigkeit Darum wird von Kritikern einer zu niedrigen Besteuerung von Umweltbelastung auch eine konsequente Besteuerung von Treibstoffen fur Flugzeuge gefordert Das Gegenargument ist dass beispielsweise eine Kerosinsteuer der Wirtschaft schade insbesondere im globalen Wettbewerb Da Energiepreise jedoch Marktpreise sind schutzt eine niedrige oder eine unterlassene Besteuerung von Energieverbrauch den Verbraucher nicht vor hohen Energiekosten Die Okologische Sichtweise macht auch deutlich dass Steuerzahler sich zwar einerseits gegen eine Verteilung eines Teils ihres Einkommens an die Gemeinschaft wenden es aber andererseits fur gerechtfertigt halten die Ressourcen der Gemeinschaft ohne direkt messbare Gegenleistung zu beanspruchen Okologische Ansatze sind grundsatzlich systemanalytisch Ein streng okologisch bilanzierender Systemansatz hilft ein Verstandnis fur Steuerzahlungen zu entwickeln und das Verhaltnis von Ressourcennutzung und Kompensation quantitativ zu bestimmen Wer Ressourcen der Gemeinschaft beansprucht hat die Gemeinschaft dafur zu kompensieren Kritik am Einkommensteuerstaat Bearbeiten Kapital ist weitaus mobiler als die Einkommensteuerzahler Diese Tatsache fuhrt dazu dass sich in vielen Staaten die Besteuerung vor allem auf Einkommenszahler und ihre Einkommen stutzt in der Regel als Quellensteuer Kritiker sehen das als einen Triumph des Machbarkeitsprinzips uber das Gerechtigkeitsprinzip Die im Staat organisierte Gemeinschaft gabe die Verfolgung von Steuerfluchtlingen und von mobilem Kapital auf und halte sich einfach nur noch an diejenigen die weniger mobil sind Als ein Gegenmittel empfehlen Kritiker beispielsweise eine Besteuerung von Kapitalflussen mit einer Tobin Steuer Steuern im internationalen Vergleich BearbeitenSeit dem Ende der 1980er Jahre ist in verschiedenen europaischen Landern eine leichte Tendenz zugunsten der indirekten Besteuerung zu verzeichnen Obwohl eine systematische Abschaffung der direkten Steuern nicht zu erkennen ist so zielten die Reformen der vergangenen Jahre zumeist auf eine Anhebung der Steuersatze von Verbrauchsteuern zugunsten einer Verminderung der Steuerbelastung im Ertragsteuerbereich Letztendlich sind die Verschiebungen auf die Hoffnung gerichtet dass Leistungsanreize geboten werden um so die Investitionstatigkeit und die Schaffung von Arbeitsplatzen zu fordern Die Steuersatze wurden reduziert und die Bemessungsgrundlagen verbreitert so zuletzt auch in Deutschland Auch zukunftig werden die direkten Steuern einen zentralen Platz im Steuersystem einnehmen denn die Verbrauchsbesteuerung ist der Einkommensbesteuerung vor allem aus sozialstaatlichen Uberlegungen nicht grundsatzlich uberlegen Europaisches Steuerrecht Bearbeiten Durch den Vertrag uber die Europaische Union mit dem definierten Ziel eines europaischen Staatenverbundes wirkt das Europarecht immer starker auf die nationalen Steuergesetzgebungen ein und zwar durch die Vorgabe von Richtlinien und die Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs Durch die Vorgabe von Richtlinien soll das Steuerrecht auf nationaler Ebene stetig weiter harmonisiert also aneinander angepasst werden Im Bereich der direkten Steuern sorgen die Richtlinien zur Arbeitnehmerfreizugigkeit zur Niederlassungs und Dienstleistungsfreiheit sowie zur Freiheit des Kapitalverkehrs fur eine steuerliche Gleichbehandlung von EU Burgern in verschiedenen Mitgliedsstaaten Vor allem aber richtet sich der Harmonisierungsanspruch auf die indirekten Steuern Speziell das Umsatzsteuerrecht ist europaweit durch die 6 Richtlinie zum gemeinsamen Mehrwertsteuersystem einander angeglichen und lasst nur noch Abweichungen im Steuersatz und beim Vorsteuerabzug zu Steuerrecht in Deutschland Bearbeiten Hauptartikel Steuerrecht Deutschland Das Steuerrecht in Deutschland wird durch das Grundgesetz vorgegeben In den Art 105 ff GG ist festgelegt dass sich die Finanzierung des Staatshaushaltes vor allem auf Steuern zu stutzen hat Steuerstaatsprinzip wer die rechtlichen Grundlagen fur die Steuererhebung bestimmt Steuergesetzgebungshoheit wem die Steuereinnahmen zustehen Steuerertragshoheit wer die Steuern festsetzt und einzieht Steuerverwaltungshoheit Das deutsche Steuerrecht gilt als kompliziert und intransparent weshalb es von vielen als ungerecht empfunden wird Zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen erschweren die Rechtsanwendung ermuntern zu aufwandigen Gestaltungen und erfordern einen hohen Beratungsaufwand Steuerrecht in Osterreich Bearbeiten Hauptartikel Steuerrecht Osterreich Das Osterreichische Steuerrecht ist aus historischen Grunden dem deutschen Steuerrecht ahnlich Zu den auffalligen Unterschieden zahlen In Osterreich wird seit 1994 an Stelle der abgeschafften Gewerbesteuer eine Kommunalsteuer erhoben Die Sozialversicherungsbeitrage eines Arbeitnehmers rechnen zu den Werbungskosten und nicht wie in Deutschland zu den beschrankt abzugsfahigen Sonderausgaben Der Grundfreibetrag je Steuerpflichtigem also das einkommensteuerfrei zu belassende Existenzminimum liegt in Osterreich mit 11 000 2010 deutlich hoher als in Deutschland ab 2018 9 000 Der Spitzensteuersatz von 50 wird in Osterreich seit 2016 fur Einkommensteile uber 90 000 jahrlich eingehoben ein ahnlich hoher Prozentsatz inklusive Solidaritatszuschlag wird in Deutschland erst ab 250 400 fallig Bei unselbstandigen Erwerbstatigen wird das in Osterreich obligatorische 13 und 14 Monatsgehalt Urlaubs und Weihnachtsgeld Jahressechstel pauschal mit einem Satz von 6 versteuert was den Durchschnittssteuersatz deutlich senkt Steuerrecht in der Schweiz Bearbeiten Hauptartikel Steuerrecht Schweiz Gepragt wird das schweizerische Steuerrecht durch die foderalistische Staatsstruktur Die Schweiz hat die direkten Steuern formell harmonisiert wodurch die wenigsten Kantone grundsatzlich voneinander abweichen Die materielle Harmonisierung ist in der Schweiz nach wie vor unbeliebt wodurch die Schweiz v a fur sehr Reiche und Firmen ein steuerfreundliches Klima aufweist Seit dem Jahr 2001 gilt das Steuerharmonisierungsgesetz kurz StHG dessen Zweck sich allerdings auf eine formelle Steuerharmonisierung der 26 verschiedenen kantonalen Steuergesetze beschrankt Eine materielle Steuerharmonisierung wird derzeit nicht angestrebt und so existiert weiterhin ein stark ausgepragter Steuerwettbewerb unter den Kantonen der dazu fuhrt dass jeder Kanton aufgrund eines eigenen Steuergesetzes das Einkommen und Vermogen belastet Zusatzlich gibt es auf Ebene der Gemeinden noch eine abgeleitete Steuerhoheit Die wichtigsten Steuereinnahmen sind fur die Kantone und Gemeinden die Einkommen und Vermogensteuern naturlicher Personen und die Gewinn und Kapitalsteuern von juristischen Personen rund 90 der gesamten Steuereinnahmen Der Bund besteuert das Einkommen bzw den Gewinn zwar auch aber weniger stark als die Kantone Der Bund kennt hingegen keine Vermogens bzw Kapitalsteuer Die hochsten Einnahmen generiert der Bund mit den Verbrauchsteuern primar mit der Mehrwertsteuer Ein Vergleich der Ertragsteuerbelastung der Schweiz mit anderen Landern ist schwierig weil es Kantone mit sehr niedrigem Steuersatz Kanton Uri Kanton Obwalden Kanton Zug Kanton Schwyz und Kantone mit sehr hohen Steuersatzen Kanton Genf Kanton Waadt gibt Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Bearbeiten Der Steuerwettbewerb wird oft als Argument der Nationalstaaten gesehen in Konkurrenz zueinander die Unternehmensteuersatze zu senken um damit den eigenen Standort attraktiver zu machen Neben anderen Entscheidungsfaktoren Infrastruktur Ausbildungsstand der Beschaftigten burokratische Hemmnisse mogliche Subventionen ist die Frage der Besteuerung in der Globalisierung ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidungsfindung fur oder gegen einen Standort Nominale Steuersatze Bearbeiten Dieser Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Dieser Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Naheres sollte auf der Diskussionsseite angegeben sein Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Um die Steuerbelastung in verschiedenen Landern zu vergleichen gibt es verschiedene Ansatze und den nominalen Steuersatzen kommt eine Signalfunktion zu Die nominale Steuerbelastung lasst sich recht einfach feststellen aber ein entsprechender Vergleich lasst die Steuerbemessungsgrundlage ausser Acht Die folgende Tabelle gibt eine Ubersicht uber die tariflichen Korperschaftsteuersatze und die steuerliche Behandlung von Ausschuttungen bei den Anteilseignern Stand 2005 Staat Steuersatz der KoSt Besonderheiten bei der Korperschaft Art der Besteuerung beim Anteilseigner Besonderheiten beim AnteilseignerDeutschland 15 16 375 inkl SolZ 25 Kapitalertragsteuer Anteilseigner Privatperson als Abgeltungsteuer Anteilseigner Gewerbetreibender als Anrechnungsteuer mit letztlich Teileinkunftebesteuerung Anteilseigner Korperschaft als Anrechnungsteuer mit letztlicher Steuerbefreiung TeileinkunfteverfahrenFrankreich 33 83 34 94 fur Unternehmen mit gt 7 63 Millionen Umsatz 25 Kapitalertragsteuer als Anrechnungsteuer HalbeinkunfteverfahrenItalien 33 mind 34 4 inkl Zuschlagsteuern 12 5 definitive Kapitalertragsteuer Dividenden unterliegen dem ProgressionsvorbehaltOsterreich 25 25 definitive Kapitalertragsteuer Option zur Veranlagung nach Halbsatzverfahren moglichSchweiz 8 5 ohne kantonale Steuern 16 5 29 2 inkl kantonale Steuern je nach Kanton Kapitalertragsteuer als Einkommensteuer progressiv Teilsatz oder TeilbesteuerungsverfahrenUSA 35 ermassigter Staffeltarif bei Einkommen bis 100 000 15 als definitive AbgeltungsteuerZusatzlich gibt die folgende Tabelle einen Uberblick die gesamte nominale Unternehmensteuerbelastung Stand 2005 Die Gesamtbelastung ergibt sich dabei unter Berucksichtigung der Tatsache dass die Steuerzahlungen oftmals als Betriebsausgabe geltend gemacht werden konnen und damit die Steuerbelastung in der Summe senken Staat Steuersatz Zentralstaat Besonderheiten Steuersatz nachfolgende Gebietskorperschaften Besonderheiten nominale GesamtbelastungDeutschland 26 375 inkl SolZ 16 7 pauschaler Ansatz der Gewerbesteuer 38 7 Frankreich 34 9 33 83 fur Unternehmen bis 7 63 Millionen Umsatz 0 34 9 Italien 33 4 3 pauschaler Ansatz der Zuschlagsteuern 37 3 Osterreich 25 0 25 Schweiz 8 5 unterschiedliche Ansatze die nicht mit einer direkten Prozentzahl ausgewiesen konnen da pro Gemeinde Kanton ein anderer Satz und Steuerfuss zur Anwendung kommt pauschaler Ansatz der kantonalen Steuern Teilbesteuerung von Dividenden 24 1 USA 35 ermassigter Staffeltarif bei Einkommen bis 100 000 7 5 pauschaler Ansatz am Beispiel New Yorks 39 9 Fazit Bearbeiten Internationale Vergleiche steuerlicher Systeme sind schwierig und nur begrenzt aussagekraftig Die tatsachliche Steuerlast ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Steuerbemessungsgrundlage Freibetragen und Steuersatz Die aufgrund von effektiven Durchschnittssteuersatzen erstellten nationalen Steuervergleiche sind zwar als erster Anhaltspunkt brauchbar lassen jedoch Verlustausgleichsvorschriften und die in vielen Landern erhobenen Lohnsummensteuern unberucksichtigt und sind daher auch nur begrenzt tauglich Fur den einzelnen Fall ist ein echter Steuerlastvergleich nur anhand einer ausfuhrlichen Modellrechnung moglich die alle individuellen Vorgaben berucksichtigt Siehe auch BearbeitenNetzwerk Friedenssteuer Steuerprogression Schoss Steuer Literatur BearbeitenMarc Buggeln Das Versprechen der Gleichheit Steuern und soziale Ungleichheit in Deutschland von 1871 bis heute Suhrkamp Berlin 2022 ISBN 978 3 518 29938 8 Stefan Homburg Allgemeine Steuerlehre 7 Auflage Verlag Vahlen Munchen ISBN 978 3 8006 4922 8 Sebastian Huhnholz Die Steuer des Steuerstaates In Verena Frick Oliver W Lembcke Roland Lhotta Hrsg Politik und Recht Nomos Verlag Baden Baden 2017 S 453 472 Sebastian Huhnholz Refeudalisierung des Steuerstaates Voruberlegungen zu einer politischen Theorie der Steuerdemokratie In Sigrid Boysen u a Hrsg Verfassung und Verteilung Beitrage zu einer Grundfrage des Verfassungsverstandnisses Mohr Siebeck Tubingen 2015 S 175 216 Wilhelm H Wacker Sabine Seibold Markus Oblau Lexikon der Steuern Uber 1000 Stichworter fur Praxis und Studium Verlag DTV Beck 2005 ISBN 3 423 05882 X Klaus Tipke Joachim Lang Roman Seer Steuerrecht 19 Auflage Verlag Schmidt Otto Koln 2008 ISBN 978 3 504 20141 8 Carl Gerber Stundung und Erlass von Steuern 5 Auflage Boorberg Stuttgart 2006 ISBN 3 415 03547 6 Hanno Beck Aloys Prinz Zahlungsbefehl Von Mordsteuern Karussellgeschaften und Millionarsoasen Hanser Verlag Munchen 2010 ISBN 978 3 446 42343 5 Daniel Durrschmidt Europaisches Steuerrecht nach Lissabon NJW 2010 2086 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Steuer Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen nbsp Wikisource Steuer Quellen und Volltexte Der Staat und sein Geld Die Geschichte der Steuern Zweiteilige Film Dokumentation von arte Lange 2 x 52 min verfugbar bis 5 Dezember 2022 Deutschland Bearbeiten Die deutschen Finanzamter Interaktiver Steuerrechner des deutschen Bundesfinanzministeriums Statistisches Bundesamt Destatis Themenbereich Steuern und Aufsatze aus der Zeitschrift Wirtschaft und Statistik Abgerufen am 24 Januar 2018 Monatsberichte des BundesfinanzministeriumsOsterreich Bearbeiten Steuern von A Z Bundesministerium fur Finanzen Gesetze aktuelle Anderungen Entscheidungen Zusammengestellt vom Institut fur Recht der Wirtschaft an der Universitat Wien und dem Institut fur betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Johannes Kepler Universitat Linz Steuervergleich Deutschland Osterreich Memento vom 10 August 2011 im Internet Archive PDF 1 4 MB herausgegeben von der Austrian Business AgencySchweiz Bearbeiten Das schweizerische Steuersystem Eidgenossische Steuerverwaltung Einfuhrung Das Steuerrecht der Schweiz Website des Cosmos VerlagsEinzelnachweise Bearbeiten Uno Untersuchung Deutsche zahlen ganz gern Steuern In Spiegel Online 3 Januar 2019 spiegel de abgerufen am 19 Januar 2019 vgl S Hahnchen Rechtsgeschichte 4 Auflage Rz 319 ff Stefan Homburg Allgemeine Steuerlehre 7 Auflage Vahlen Munchen 2015 ISBN 978 3 8006 4922 8 S 30 Steuermuseum Bruhl Luftraumbenutzungsgebuhr Zeitungsartikel von Martin Ebner Erstveroffentlichung d Letzebuerger Land 16 Mai 2003 Lateinisch deutsches Schulworterbuch F A Heinichen Leipzig 1897 professio professiones offizielle Angabe des Vermogens oder offizielle Angabe der Einkunfte Licinius auf gottwein de Cassius Dio Romische Geschichte S 52 21 Vermutlich wurde dabei die Unterteilung des Jahres in 10 Monate auf 12 Monate umgestellt Ginzel Friedrich Karl Handbuch der mathematischen und technischen Chronologie das Zeitrechnungswesen der Volker 1914 Anna Pikulska Radomska On Some Fiscal Decisions of Caligula and Vespasian In Studia Ceranea Band 2 2012 S 53 60 doi 10 18778 2084 140X 02 05 Frank X Ryan Zum Einwand des Titus gegen die Harnsteuer des Vespasian In Phasis Nr 4 2001 tsu ge Volker Pribnow Die Rechtfertigung obrigkeitlicher steuer und kirchlicher Zehnterhebung bei Huldrich Zwingli Zurcher Studien zur Rechtsgeschichte Band 34 Zugl Zurich Univ Diss s a Schulthess Polygraphischer Verlag Zurich 1996 ISBN 3 7255 3501 9 S 31 32 Franz Josef Sehr Brandschutz im Heimatgebiet vor 300 Jahren In Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg Weilburg Hrsg Jahrbuch fur den Kreis Limburg Weilburg 2022 Limburg 2021 ISBN 3 927006 59 9 S 223 228 Hans Peter Ullmann Der deutsche Steuerstaat C H Beck Originalausgabe Munchen 2005 ISBN 3 406 51135 X S 43 f BVerfG Beschluss vom 22 Februar 1984 Az 1 BvL 10 80 BVerfGE 66 214 223 Stefan Homburg Allgemeine Steuerlehre 7 Auflage Vahlen Munchen 2015 ISBN 978 3 8006 4922 8 S 5 Siehe z B Peter Sloterdijk Die nehmende Hand und die gebende Seite Suhrkamp Frankfurt am Main 2010 Ferner Ute Sacksofsky Joachim Wieland Hrsg Vom Steuerstaat zum Gebuhrenstaat Nomos Baden Baden 2000 Ulrich K Preuss Rechtsstaat Steuerstaat Sozialstaat Eine Problemskizze In Dieter Deiseroth u a Hrsg Ordnungsmacht Uber das Verhaltnis von Legalitat Konsens und Herrschaft Europaische Verlagsanstalt Frankfurt am Main 1981 S 46 68 Sebastian Huhnholz Die Steuer des Steuerstaates In Verena Frick Oliver Lembcke Roland Lhotta Hrsg Politik und Recht Nomos Verlag Baden Baden 2017 S 453 472 Siehe z B Jan Rehmann Thomas Wagner Hrsg Angriff der Leistungstrager Das Buch zur Sloterdijk Debatte Argument Verlag Hamburg 2010 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4057399 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Steuer amp oldid 237303190