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Die Leuchtmittelsteuer ist eine von 1909 bis 1993 in Deutschland erhobene Abgabe auf den Verkauf von Gluhlampen umgangssprachlich Gluhbirnensteuer Die Ursprunge dieser Steuer finden sich im Mittelalter bei der Besteuerung von Kerzenwachs Inhaltsverzeichnis 1 Einfuhrung 1 1 Leuchtmittelsteuergesetz 2 Abschaffung der Steuer 3 Weblinks 4 VerweiseEinfuhrung Bearbeiten1909 wurde durch den Reichstag die Besteuerung von Gluhkorpern und Gluhlampen beschlossen was die weitere Entwicklung dieses Gesetzes einleitete Leuchtmittelsteuergesetz Bearbeiten vom 15 Juli 1909 in der Fassung der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 22 Juni 1909 RGBl S 880 1 1 Die nachbenannten Beleuchtungsmittel elektrische Gluhlampen und Brenner fur solche Gluhkorper fur Gas Spiritus Petroleum und ahnliche Gluhlampen Brennstifte fur elektrische Bogenlampen Quecksilberdampflampen und ihnen ahnliche elektrische Lampen unterliegen soweit sie zum Verbrauch im Inlande bestimmt sind einer in die Reichskasse fliessenden Steuer 2 Hohe der Steuer Die Steuer betragt A Fur elektrische Gluhlampen und Brenner zu solchen a Kohlefadenlampen b Metallfadenlampen Nernstlampenbrennerund andere Gluhlampen fur das Stuck1 bis zu 15 Watt 0 5 Pfennig 10 Pfennig2 von uber 0 15 bis 0 25 Watt 10 Pfennig 20 Pfennig3 von uber 0 25 bis 0 60 Watt 20 Pfennig 40 Pfennig4 von uber 0 60 bis 100 Watt 30 Pfennig 60 Pfennig5 von uber 100 bis 200 Watt 50 Pfennig 0 1 Mark6 fur solche von hoherem Verbrauche zu a je 25 Pfennig zu b je 40 Pfennig mehr fur jedes weitere angefangene 100 Watt B Fur Gluhkorper zu Gasgluhlicht und ahnlichen Lampen 10 Pfennig fur das Stuck C Fur Brennstifte zu elektrischen Bogenlampen 1 Aus Reinkohle 60 Pfennig fur das Kilogramm 2 aus Kohle mit Leuchtzusatzen und fur alle ubrigen Brennstifte 1 Mark fur das Kilogramm D Fur Brenner zu Quecksilberdampf und ahnlichen Lampen bis zu 100 Watt 1 Mark fur das Stuck fur solche von hoherem Verbrauche je 1 Mark mehr fur jedes weitere angefangene Hundert Watt Abschaffung der Steuer Bearbeiten1990 betrug ihr Steueraufkommen 160 Millionen DM entspricht gegenwartig 152 Millionen Abgeschafft wurde die Steuer zum 1 Januar 1993 im Zuge der Harmonisierung des Europaischen Steuerrechtes zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen Wegen des geringen Steueraufkommens hat die Bundesrepublik Deutschland von der Ermachtigung des Artikels 1 Abs 2 der europaischen Verbrauchsteuersystemrichtlinie Richtlinie 92 12 EWG keinen Gebrauch gemacht Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Leuchtmittelsteuergesetz Quellen und VolltexteVerweise Bearbeiten Aus Das Journal fur Gasbeleuchtung und verwandte Beleuchtungsarten sowie fur Wasserversorgung LII Jahrgang Nr 33 vom 14 August 1909Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Leuchtmittelsteuer amp oldid 224299160