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Der Reichstag war von 1871 bis 1918 das Parlament des Deutschen Kaiserreichs Schon im Norddeutschen Bund hatte das Parlament denselben Namen und dieselbe Position im politischen System Der Reichstag verkorperte neben dem Kaiser die Einheit des Reiches war also ein unitarisches Organ Er reprasentierte das nationale und demokratische Element neben dem Foderalismus der Bundesstaaten und der monarchisch burokratischen Exekutive dem Kanzler im Machtgefuge des Reiches 1 Reichstag 1871 1918BasisdatenSitz Reichstagsgebaude BerlinLegislaturperiode erst 3 dann 5 JahreErste Sitzung 21 Marz 1871Abgeordnete 397 382 ohne Elsass Lothringen Aktuelle LegislaturperiodeLetzte Wahl 12 Januar 1912Vorsitz ReichstagsprasidentSitzverteilung des letzten Reichstags Sitzverteilung SPD 110 Zentrum 91 NLP 45 DKP 43 FVP 42 Mind 28 DRP 14 Antisemiten 10 Bauern 7 DHP 5 Parteilose 2Sitz des ReichstagsPlenarsitzungssaal des Reichstags 1889 in der Leipziger Strasse 4Parlamentssaal des Reichstags 1906 im ReichstagsgebaudeDer grosse Sitzungssaal des Reichstages um 1903 mit Ziffernkennzeichnung besonderer PlatzeReichstagswahlkreise siehe auch Liste der Reichstagswahlkreise des Deutschen KaiserreichsGemeinsam mit dem Bundesrat ubte er die Reichsgesetzgebung aus und besass die Mitentscheidungsgewalt uber den Haushalt des Reiches Es hatte auch gewisse Kontrollrechte gegenuber der Exekutive und konnte durch Debatten Offentlichkeit herstellen Der Reichstag wurde mit einem der fortschrittlichsten Wahlgesetze seiner Zeit gewahlt zunachst fur je drei Jahre dann fur je funf Jahre Wahlen durften grundsatzlich alle Manner ab 25 Jahren mit Einschrankungen zum Beispiel fur Entmundigte Der Reichstag tagte auch wahrend des Ersten Weltkriegs In der Novemberrevolution ab dem 9 November 1918 verhinderte jedoch der Rat der Volksbeauftragten eine weitere Reichstagssitzung Somit fand die letzte Sitzung am 26 Oktober 1918 statt Der vorlaufige Nachfolger des kaiserzeitlichen Reichstags wurde die Weimarer Nationalversammlung ab 6 Februar 1919 Inhaltsverzeichnis 1 Wahlen 1 1 Bedeutung der Stichwahlen 1 2 Folgen der Wahlkreiseinteilung 2 Zusammensetzung und Arbeitsweise 2 1 Abgeordnete 2 2 Einberufung und Auflosung 2 3 Geschaftsordnung und Prasidium 2 4 Fraktionen und Seniorenkonvent 3 Aufgaben und Rechte 3 1 Gesetzgebung 3 2 Kontrolle der Exekutive 3 3 Stellung im Machtgefuge 4 Prasidenten des Reichstages 5 Bekannte Reichstagsabgeordnete der Kaiserzeit 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseWahlen Bearbeiten Hauptartikel Wahlrecht im Norddeutschen Bund und im Deutschen Kaiserreich Die Reichsverfassung vom 16 April 1871 anderte nichts an der Rechtsgestalt des Parlamentes wie sie fur den Reichstag des Norddeutschen Bundes durch seine Bundesverfassung vom 17 April 1867 vorgezeichnet war Das Bundeswahlgesetz bzw Reichswahlgesetz von 1869 orientierte sich am Reichswahlgesetz von 1849 Die Abgeordneten wurden mit einem allgemeinen gleichen und geheimen Mannerwahlrecht gewahlt siehe Reichstagswahlen in Deutschland Wahlberechtigt waren alle Manner ab 25 Jahren Dieses Wahlrecht war im internationalen Vergleich aber auch mit Blick auf die Landerparlamente sehr weitgehend In den meisten anderen Landern wurde es durch eine Art des Zensuswahlrechts eingeschrankt 2 Ebenfalls nicht wahlberechtigt waren im aktiven Militardienst stehende Personen diese besassen allerdings das passive Wahlrecht da man eine Politisierung des Militars vermeiden wollte sowie Personen die auf offentliche Armenunterstutzung angewiesen waren Personen uber deren Vermogen ein Verfahren wegen Konkurs oder Zahlungsunfahigkeit eroffnet worden war und Personen die durch ein Gerichtsurteil entmundigt oder ihrer staatsburgerlichen Rechte verlustig erklart worden waren Bei der Reichstagswahl 1912 waren 22 2 der Bevolkerung 14 442 Millionen Manner wahlberechtigt zum Vergleich in Grossbritannien 16 in den USA 28 Dieser Prozentsatz lag deutlich hoher als der Prozentsatz der Wahlberechtigten bei Landtagswahlen in den Einzelstaaten beispielsweise in Bayern oder Sachsen wo das Wahlrecht noch an zusatzliche Bedingungen gebunden war 3 Bedeutung der Stichwahlen Bearbeiten Gewahlt wurde in Einmannwahlkreisen mit absolutem Mehrheitswahlrecht Damit gab es nur direkt gewahlte Abgeordnete Es war derjenige gewahlt der im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen konnte Geschah dies nicht kam es zwischen den beiden Kandidaten mit der hochsten Stimmenzahl zu einer Stichwahl Die Stichwahlen gewannen wahrend der Reichstagswahlen im Kaiserreich immer grossere Bedeutung Wahrend bei der Reichstagswahl 1874 nur in 46 der 397 Wahlkreise 11 6 Stichwahlen abgehalten werden mussten waren es bei der Reichstagswahl 1890 schon 147 Wahlkreise 37 und bei der Reichstagswahl 1912 190 Wahlkreise 47 9 4 Dies war Ausdruck der Tatsache dass die Bedeutung von Hochburgen der Parteien abnahm wahrend sich insbesondere die Sozialdemokratie als reichsweite Massenbewegung etablierte Die Sozialdemokraten waren an zunehmend mehr Stichwahlen beteiligt im Jahr 1912 an 120 der 190 Stichwahlen wovon sie die Mehrheit verloren im Jahr 1912 45 gewonnene Stichwahlen von 120 weil sozialdemokratische Kandidaten in der Stichwahl meist einer grossen Koalition aller burgerlichen Parteien gegenuberstanden Besonders erfolgreich in den Stichwahlen waren die liberalen Parteien der Mitte die die grosse Mehrheit ihrer Reichstagsmandate in der Regel erst in der Stichwahl gewinnen konnten Beispielsweise nahmen die Nationalliberalen bei der Wahl 1912 an 68 Stichwahlen teil von denen sie 41 gewannen Im ersten Wahlgang waren nur 3 Direktkandidaten erfolgreich gewesen Die Deutsche Fortschrittspartei nahm 1912 an 55 Stichwahlen teil von denen sie 42 gewann Im ersten Wahlgang hatte sie kein einziges Direktmandat erzielt 4 Folgen der Wahlkreiseinteilung Bearbeiten Im Jahr 1871 bestand der Reichstag aus 382 Abgeordneten Ab dem Jahr 1874 waren es 397 weil funfzehn Wahlkreise des Reichslandes Elsass Lothringen hinzukamen Diese Zahl galt bis zum Ende des Kaiserreichs Die Wahlkreise waren zunachst so zugeschnitten dass sie etwa 100 000 Menschen umfassten Ausnahmen bildeten acht Kleinstaaten die eigene Wahlkreise bildeten auch wenn sie weniger als 100 000 Einwohnern hatten Da sich die Wahlkreisgrenzen an den Grenzen der deutschen Einzelstaaten orientierten bestanden manche Wahlkreise aus weit auseinanderliegenden Gebieten So umfasste beispielsweise der Wahlkreis 1 im Herzogtum Braunschweig das Gebiet um die Stadt Braunschweig aber auch die braunschweigischen Exklaven Thedinghausen bei Bremen und Blankenburg im Harz Der Wahlkreis 1 im Grossherzogtum Oldenburg umfasste das Gebiet um die Stadt Oldenburg und zusatzlich die oldenburgischen Exklaven Furstentum Lubeck in Holstein und Furstentum Birkenfeld am Oberlauf der Nahe Besonders ausgepragt war die Zersplitterung der Wahlkreise in den thuringischen Territorien Durch die unterschiedliche Bevolkerungsentwicklung in erster Linie bedingt durch die Binnenwanderung in die Grossstadte und Industriezentren entstanden grosse Unterschiede hinsichtlich der Bevolkerungszahl der einzelnen Wahlkreise 1912 gab es reichsweit zwolf Wahlkreise mit weniger als 75 000 Einwohnern aber ebenfalls zwolf Wahlkreise mit mehr als 400 000 Einwohnern davon der grosste Wahlkreis Potsdam 10 Teltow Beeskow Storkow Charlottenburg mit 1 282 000 Einwohnern 5 Alle Wahlkreise entsandten aber je einen Abgeordneten Der auf der Volkszahlung von 1864 basierende und seitdem nicht mehr veranderte Zuschnitt der Wahlkreise benachteiligte solche Parteien die ihre Wahlerschaft vor allem in den Stadten hatten 6 Nicht als Benachteiligung angesehen muss dagegen die Kleinheit von Wahlkreisen die sich mit einzelnen Zwergstaaten deckten denn die foderale Struktur des Reiches rechtfertigte durchaus einen Mindestsitz ungeachtet der Bevolkerungszahl wie auch im haufig in der Literatur thematisierten Fall von Schaumburg Lippe 7 Im Wahlgesetz war 1869 festgeschrieben dass nicht die Verwaltung per Rechtsverordnung sondern die Gesetzgebung die Wahlkreiseinteilung der Zeit anpasst Der Reichstag war misstrauisch gegenuber der Verwaltung da diese bei preussischen Landtagswahlen regelmassig Wahlkreisgeometrie betrieben hatte Doch zum Gesetzgeber gehorte auch der Bundesrat der eine gesetzliche Anpassung der Wahlkreiseinteilung in den folgenden Jahrzehnten verhinderte Zusammensetzung und Arbeitsweise BearbeitenAbgeordnete Bearbeiten Sitze im Reichstag nach Landern Insgesamt 397 Sitze Preussen 236Bayern 48Sachsen 23Wurttemberg 17Baden 14Thur Staaten 12Hessen 9Mecklenburg 6Hansestadte 5Oldenburg 3Braunschweig 3Kleinstaaten 6Reichsland 15 Rednerpult Prasidium und Stenographen Hauptartikel Liste der Reichstagsabgeordneten des Deutschen Kaiserreichs Die Abgeordneten galten als Vertreter des gesamten Reichsvolkes und waren nach der Verfassung an Weisungen nicht gebunden Die Parlamentarier genossen Immunitat und Indemnitat Damit verbunden war auch der Schutz von beamteten Abgeordneten vor Disziplinarstrafen fur ihre politischen Handlungen als Parlamentarier Stark betont wurde die Trennung zwischen Exekutive und Parlament Ein Abgeordneter der in die Reichsleitung oder in eine Landerregierung berufen wurde hatte sein Mandat niederzulegen Diaten wurden nicht gezahlt weil es keine Berufspolitiker geben sollte In der Praxis bedeutete dies dass man zeitlich abkommlich sein musste und sich dieses Amt finanziell leisten konnte Damit waren nicht beguterte oder nichtbeamtete Kandidaten benachteiligt Eine Abgeordnetentatigkeit und den Beruf verbinden konnten etwa Anwalte und Journalisten Max Weber rechnete auch preussische Junker Grossindustrielle Rentiers und hohe Beamte zu dieser Gruppe Dagegen war die Mehrzahl der Unternehmer wegen ihrer Berufstatigkeit nur selten abkommlich Noch mehr gilt dies fur die Arbeiter Ein Ausgleich konnte die Unterstutzung durch die eigene Partei oder eine Interessenorganisation sein Die SPD etwa zahlte seit 1876 ihren Abgeordneten eine Art Gehalt Zudem wurden zahlreiche Parlamentarier als Funktionare oder Journalisten der Parteipresse beschaftigt Im Jahr 1898 waren etwa 40 der sozialdemokratischen Abgeordneten Parteiangestellte und weitere 15 20 waren bei den freien Gewerkschaften tatig Im konservativen Lager unterstutzte der Bund der Landwirte Abgeordnete finanziell und erwartete im Gegenzug politische Unterstutzung Auch Industrieverbande und die katholische Kirche handelten ahnlich Eine Aufwandsentschadigung gab es immerhin seit 1906 Die 3000 Mark im Jahr waren allerdings zu niedrig um davon zu leben Die Praxis hat gezeigt dass diese Bestimmungen so etwas wie ein Berufspolitikertum nicht verhindern konnten 8 Einberufung und Auflosung Bearbeiten Mandate im Deutschen Reichstag 1871 1887 9 1871 1874 1877 1878 1881 1884 1887Konservative 57 22 40 59 50 78 80Freikonservative 37 33 38 57 28 28 41Nationalliberale 125 155 128 99 47 51 99Fortschrittspartei 46 49 35 26 60 Liberale Vereinigung 46 Freisinn 67 32Zentrum 63 91 93 94 100 99 98Sozialdemokraten 2 9 12 9 12 24 11Minderheiten 21 34 34 40 45 43 33Sonstige 31 4 17 13 9 7 3Die Verhandlungen des Reichstages waren offentlich Art 22 der Reichsverfassung und die Presse berichtete breit uber die Debatten Die Wahlperiode betrug zunachst drei nach 1888 funf Jahre 10 Eine Legislaturperiode war in mehrere Sessionen meist vier oder funf unterteilt Diese dauerten jeweils etwa einen bis vier Monate Waren in einer Session Gesetzesvorhaben Petitionen und andere Parlamentsgeschafte nicht abgeschlossen galten diese als erledigt und mussten in der nachsten Session neu eingebracht werden Teilweise konnte es davon aber Ausnahmen geben 11 Der Reichstag hatte kein Selbstversammlungsrecht sondern wurde alljahrlich vom Kaiser einberufen was sich jedoch als Formalitat erwies Der Bundesrat durfte mit der Zustimmung des Kaisers den Reichstag auflosen Doch hatten nach der Auflosung innerhalb von sechzig Tagen Neuwahlen stattzufinden und der neu gewahlte Reichstag musste spatestens nach 90 Tagen einberufen werden Tatsachlich wurde der Reichstag nur viermal aufgelost 1878 1887 1893 und 1906 12 Die Initiative ging dabei stets vom Kanzler aus der darauf hoffte dass die ihn unterstutzenden Reichstagsparteien hinzu gewannen Dieser Zugewinn war aber unsicher was die niedrige Zahl der Reichstagsauflosungen erklart Geschaftsordnung und Prasidium Bearbeiten Mitglieder der Konservativen Fraktion im Jahr 1889 von links nach rechts Rudolph Wichmann Otto von Seydewitz Helmuth von Moltke Graf Konrad von Kleist Schmenzin Otto von Helldorff Karl Gustav AckermannFur seine interne Organisation orientierte sich der Reichstag an der Geschaftsordnung des preussischen Abgeordnetenhauses Diese blieb im Wesentlichen bis zum Ende des Kaiserreichs und daruber hinaus bis 1922 in Kraft Redebeitrage sollten nach der Geschaftsordnung nur vom Rednerpult oder von den Abgeordnetenbanken erfolgen Da sich in der Praxis viele Abgeordnete um den Tisch mit den Abstimmungskasten aufhielten wurden von dort auch Reden gehalten und die anderen Abgeordneten gruppierten sich um die Redner und kommentierten die Beitrage Dies wurde vom Reichstagsprasidenten meist nicht geahndet 13 Es gab zwar Parlamentsausschusse aber ihr Ausbau verlief zogerlich Ihre Mitgliederzahl richtete sich nach der Starke der Fraktionen Im Seniorenkonvent d h Altestenrat einigte man sich uber den Ausschussvorsitz Im Gegensatz zur Geschaftsordnung des Reichstages der Weimarer Republik gab es keine Festlegung der Zahl oder Aufgabe bestimmter Ausschusse 14 Die Abgeordneten wahlten einen Reichstagsprasidenten und seine Stellvertreter Dieser reprasentierte das Parlament nach aussen und hatte die Aufgabe im Inneren die Ordnung aufrechtzuerhalten Der Prasident legte die Tagesordnung fest Das Parlament konnte diese nur mit einer Mehrheit ablehnen Des Weiteren erteilte er das Wort auch wenn es dabei meist nach der Reihenfolge der Meldungen ging Tatsachlich gab es oft eine Rednerliste die teilweise in Absprache mit den Fraktionen im Seniorenkonvent festgelegt wurde Der Prasident konnte Redner zur Ordnung rufen beantragen ihm bei Missachtung das Wort zu entziehen oder von der Sitzung auszuschliessen Beispielsweise war es unstatthaft uber die Person des Kaisers zu debattieren Wagte dies ein Parlamentarier griff der Prasident ein Eine Sonderstellung im Parlament genossen die Mitglieder des Bundesrates So fielen sie nicht unter die Ordnungsgewalt des Prasidenten hatten aber das Recht gehort zu werden 15 Der Reichskanzler als solcher hatte kein Rederecht In der Praxis war der Reichskanzler aber fast immer Bundesratsmitglied Fraktionen und Seniorenkonvent Bearbeiten Mitglieder der Fraktion der Freisinnigen Partei im Reichstag 1889 Heinrich Berling Erwin Luders Philipp Schmieder Moritz Klotz Adolph Hoffmann Max von Forckenbeck Paul Kohli Alexander Meyer Paul Langerhans Albert Traeger Julius Lerche Friedrich Witte Georg von Siemens August Munckel Eugen Richter August Maager Asmus Lorenzen Friedrich Schenck Johann Heinrich Nickel Reinhart Schmidt Max Broemel Fraktionen waren nicht Teil der Geschaftsordnung De facto waren sie aber die entscheidenden Binnengliederungen des Parlaments Die in der Geschaftsordnung vorgesehenen ausgelosten Abteilungen spielten dagegen keine Rolle Der Reichstag basierte auf der liberalen Vorstellung eines freien Mandates Tatsachlich gab es fraktionslose oder sogenannte wilde Abgeordnete Aus und Ubertritte aus den Fraktionen waren nicht selten Dennoch wurden die Fraktionen ein zentraler Faktor der Parlamentsarbeit Diese bestimmten letztlich die Geschaftsordnung besetzten das Prasidium bestimmten die Redner und die Zusammensetzung der Ausschusse Die Fraktionen im Kaiserreich waren in der Regel Zusammenschlusse von Abgeordneten derselben Partei Die Fraktionen wahlten einen Vorstand meist aus der jeweiligen Parteifuhrung Neben den ordentlichen Mitgliedern gab es auch die sogenannten Hospitanten Dies waren Mitglieder die noch nicht der jeweiligen Partei angehorten Finanziert haben sich die Fraktionen durch Abgaben ihrer Mitglieder Es fanden regelmassige Fraktionssitzungen statt in denen man sich uber das parlamentarische Vorgehen verstandigte Einen Fraktionszwang gab es offiziell nicht Dennoch war die Drohung mit Fraktionsausschluss ein wichtiges Mittel der fraktionsinternen Disziplinierung Auch die moralische Erwartung mit der Fraktion zu stimmen ist nicht zu unterschatzen Letztlich setzte sich die Fraktionsdisziplin immer starker durch Es blieb freilich immer die Moglichkeit einer Abstimmung fernzubleiben Am schwachsten ausgepragt war die Fraktionsdisziplin bei den burgerlichen Mittelparteien Bei diesen war individuelles Abstimmungsverhalten noch lange nicht unublich 16 Ausserhalb der offiziellen Geschaftsordnung bewegte sich auch der Seniorenkonvent In diesem Leitungsgremium des Parlaments kamen fuhrende Vertreter der Fraktionen zu Abstimmungen etwa uber die Tagesordnung Ausschussbesetzungen oder Verfahrensfragen zusammen Die Entscheidungen des Seniorenkonvents unterlagen nicht dem Mehrheitsprinzip sondern wurden einstimmig getroffen Seit etwa 1890 waren die Fraktionen je nach ihrer Starke in dem Gremium vertreten Die Position des Reichstagsprasidenten gegenuber dem Seniorenkonvent hing mit dessen politischer Ruckendeckung zusammen Wenn er keiner starken Fraktion entstammte musste er in starkerem Mass dem Konvent folgen als wenn er aus einer starken Fraktion kam Eine personelle Verzahnung zwischen Reichstagsprasidium und Seniorenkonvent bestand zunachst nicht Bis 1884 waren die Mitglieder des Prasidiums nicht auch Mitglieder des Seniorenkonvents Seither war der erste Vizeprasident auch Leiter des Seniorenkonvents Im Jahr 1899 ubernahm der Prasident diese Funktion selbst 17 Aufgaben und Rechte BearbeitenGesetzgebung Bearbeiten Debatte im ReichstagMandate im Deutschen Reichstag 1890 1912 18 1890 1893 1898 1903 1907 1912Konservative 73 72 56 54 60 43Freikonservative 20 28 23 21 24 14Nationalliberale 42 53 46 51 54 45Linksliberale 66 37 41 30 42 42Zentrum 106 96 102 100 105 91Sozialdemokraten 35 44 56 81 43 110Minderheiten 38 35 34 32 29 33Antisemiten 5 16 13 11 22 10Deutsche Volkspartei 10 11 8 6 7 Sonstige 2 5 18 11 11 9Zu den zentralen Rechten des Reichstags gehorte nach Artikel 23 dass er Gesetzentwurfe vorschlagen durfte Gesetzesinitiative und ein Entwurf nur mit Zustimmung des Reichstags Gesetz werden konnte Beide Rechte teilte der Reichstag sich mit dem Bundesrat Art 16 Das entsprach dem Prinzip von Checks and Balances in anderen Landern 19 Gegen den Willen der im Bundesrat vertretenen Regierungen der Bundesstaaten war somit zwar kein Gesetz durchsetzbar doch der Bundesrat verlor im Verfassungsalltag zunehmend an Bedeutung 20 In einer ersten Lesung eines Gesetzes sollte nur eine allgemeine Debatte uber die Grundsatze des Entwurfs stattfinden Erst in der zweiten Lesung durfte uber die einzelnen Artikel debattiert werden Dabei konnten nun auch Anderungsantrage gestellt werden In der dritten Lesung schliesslich sollte es zu einer Synthese der Ergebnisse aus der ersten und zweiten Lesung kommen Neu gestellte Antrage mussten die Unterstutzung von mindestens dreissig Abgeordneten aufweisen Schliesslich wurde der gesamte Entwurf zur Abstimmung gestellt 21 Die Kernkompetenz des Reichstages war das Budgetrecht und damit der Beschluss uber den Haushalt des Reiches in Gesetzesform Art 69 Wahrend Bismarck einen fur drei Jahre geltenden Haushalt vorgeschlagen hatte setzte das Parlament eine einjahrige Dauer durch Kam es zu ausserplanmassigen Ausgaben musste ein Nachtragshaushalt verabschiedet werden Das Parlament beschloss dabei nicht uber die Gesamtsumme wie ursprunglich von Bismarck vorgesehen sondern die Ausgaben waren detailliert aufgeschlusselt und das Parlament konnte uber jeden Posten gesondert beraten In diesem Zusammenhang wurde die Haushaltsdebatte zur zentralen Auseinandersetzung uber das Handeln der Regierung insgesamt Dabei galten Einschrankungen hinsichtlich des Militaretats Dieser wurde nicht jahrlich sondern in langeren Zeitraumen beschlossen Dies waren die Provisorien von 1867 und 1874 In den sogenannten Septennaten legten man danach den Militarhaushalt fur sieben Jahre fest Es folgten die Quinquennate mit einer funf Jahre dauernden Laufzeit Eine Reduzierung des Militarbudgets war kaum moglich und auch der Versuch auf Einzelposten des Militars Einfluss zu nehmen stiess auf Schwierigkeiten In den Jahren zwischen der Verabschiedung des Militaretats hatte das Parlament keine Mitbestimmungsmoglichkeit uber diesen mit Abstand grossten Ausgabenbereich des Reiches Allerdings war dies keine deutsche Besonderheit sondern in Sachen des Militarhaushaltes gab es auch in anderen Staaten ahnliche Einschrankungen im Haushaltsrecht Auch im Bereich der Einnahmen gab es Grenzen des parlamentarischen Einflusses Indirekte Steuern und Zolle lagen fur einen langeren Zeitraum fest und daher war der Spielraum des Parlaments eingeschrankt Die Matrikularbeitrage der Lander lagen ohnehin ausserhalb der Kompetenz des Reichstages Das Parlament konnte neue Einnahmen ablehnen aber es konnte sie nicht allein durchsetzen 22 Besonders im Bereich der Aussenpolitik waren die Mitwirkungsrechte des Parlaments begrenzt Nur in Zoll Handels Verkehrs und ahnlichen Bereichen war die Zustimmung zu volkerrechtlichen Vertragen notig Art 4 und 11 Dies galt nicht fur die Bundnispolitik Entsprechende Abkommen brauchten dem Parlament nicht einmal bekannt gemacht zu werden Die Erklarung von Krieg und Frieden war Sache des Kaisers Er brauchte dazu zwar die Zustimmung des Bundesrates nicht aber des Reichstages 23 Kontrolle der Exekutive Bearbeiten Mitglieder der katholischen Zentrumsfraktion des Reichstages 1 Reihe sitzend v l n r Paul Letocha Ludwig Windthorst Johann Anton von Chamare Anton von Dejanicz Gliszczynski Albert Horn 2 Reihe stehend v l nr Friedrich von Praschma Philipp Schmieder kein Zentrumsmitglied Felix Porsch Clemens Heereman von Zuydwyck Julius Szmula Das Parlament hatte fur jeden Bereich des Regierungshandelns das Recht der Interpellation oder Petition Fur eine Interpellation bedurfte es der Zustimmung von 30 Abgeordneten Der Kanzler war nicht verpflichtet im Reichstag zu erscheinen bzw Fragen zu beantworten In der Praxis jedoch haben die Kanzler dies getan um ihren Standpunkt zu begrunden Die Kontrollfunktion wurde in den Ausschussen weiterentwickelt Bei einer kleineren Reform der Geschaftsordnung des Reichstages 1912 wurde zusatzlich fur jeden Abgeordneten das Recht zu einer kleinen Anfrage an den Reichskanzler eingefuhrt Dessen Beantwortung blieb ohne anschliessende Aussprache Des Weiteren wurde das Interpellationsrecht dahin gehend erweitert dass uber die im Raum stehende Frage abgestimmt werden konnte Dies war etwa im Zusammenhang mit der Zabern Affare 1913 der Fall als der Reichstag den Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg mit grosser Mehrheit kritisierte Dies blieb allerdings ohne staatsrechtliche Folgen weil es nur von der Geschaftsordnung aber nicht vom Verfassungsrecht gedeckt war 24 De jure besass der Reichstag keinen direkten Einfluss auf die Ernennung oder Entlassung des Reichskanzlers denn dies war Sache des Kaisers In der Praxis jedoch liess sich auf Dauer keine Politik gegen den Reichstag durchfuhren weil dieser die Gesetze erlassen und das Budget verabschieden musste Der Kanzler war denn auch dem Reichstag gegenuber politisch verantwortlich auch wenn er bei einem Misstrauensvotum nicht zurucktreten musste 25 Stellung im Machtgefuge Bearbeiten Mitglieder der SPD Reichstagsfraktion 1889 sitzend von links aus gesehen Georg Schumacher Friedrich Harm August Bebel Heinrich Meister und Karl Frohme Stehend Johann Heinrich Wilhelm Dietz August Kuhn Wilhelm Liebknecht Karl Grillenberger und Paul Singer Auch wenn die Verantwortlichkeit der Regierung vor dem Parlament Grenzen hatte war der Kanzler doch auf die Zustimmung des Parlaments fur Gesetze und den Haushalt angewiesen Im Zeitalter des Rechtspositivismus war eine Herrschaft gestutzt auf Verordnungen nicht mehr moglich Das neugegrundete Reich benotigte zahlreiche Gesetze und die immer komplexer werdende Wirtschaft und Gesellschaft fuhrte zu einem weiteren Bedarf an gesetzlichen Regelungen 26 Beispielhaft fur die Macht des Reichstages ist seine Ablehnung der sowohl von der Regierung als auch vom Kaiser unterstutzten Umsturzvorlage 1895 und der Zuchthausvorlage 1899 Der Kanzler brauchte damit Mehrheiten im Reichstag Die Bedeutung des Reichstages wuchs im Zusammenhang mit strukturellen politischen und gesellschaftlichen Veranderungen Das allgemeine Mannerwahlrecht eines der modernsten seiner Zeit hatte eine politische Massenmobilisierung zur Folge Die Wahlbeteiligung stieg von 51 1871 auf 85 1912 Die Parteien und Interessenverbande jeglicher Art formulierten ihre Interessen und brachten diese im Parlament wirkungsvoll zur Geltung Der Reichstag hatte auch daher im institutionalisierten Entscheidungsgefuge des Reiches eine zentrale Schlusselstellung inne 27 Die Position des Reichstages gegenuber der Regierung hing naturlich auch von der inneren Struktur und den Mehrheitsverhaltnissen ab Das deutsche Mehrparteiensystem erschwerte eine parlamentarische Mehrheitsbildung Bismarck etwa spielte die Parteien gegeneinander aus setzte auf wechselnde Mehrheiten oder gefugige Koalitionen Seit der konservativen Wende von 1878 79 beschrankten sich die Fraktionen haufig auf das Reagieren und Verhindern von Regierungsmassnahmen Die gering ausgepragte Kompromissbereitschaft der Parteien untereinander erleichterte der Regierung die Durchsetzung ihrer Ziele Notfalls griff sie zum Mittel der Parlamentsauflosung Im anschliessenden Wahlkampf sollten teilweise demagogische Kampagnen dafur sorgen dass die Wahlen im Sinne der Regierung ausfielen Die Moglichkeit der Auflosung spielte im Hintergrund fur parlamentarische Entscheidungen immer eine Rolle Nach der Ara Bismarck verlor die Auflosungsdrohung immer mehr an Bedeutung Dabei spielte eine Rolle dass sich feste politische Wahlerlager ausbildeten Fur die Regierung gab es kaum noch mobilisierbare Nichtwahler zu gewinnen Bis auf die Wahl von 1907 brachten Neuwahlen keine Veranderungen mehr mit sich die die Position der Regierungen verbessert hatten Aber der Gegensatz der politischen Lager hat sich weiter verscharft was ein gemeinsames Handeln gegen die Regierung erschwerte 28 Die letzte Rede im Reichstag des Kaiserreichs hielt der USPD Abgeordnete Oskar Cohn Am 25 Oktober 1918 rief er angesichts der dritten Wilson Note in der der amerikanische Prasident Woodrow Wilson eine deutliche Parlamentarisierung des Reiches und eine Machtbeschrankung der Fursten und des Militars als Voraussetzung fur einen Waffenstillstand gefordert hatte offen zum Sturz des Regimes auf Nicht nur der augenblickliche Trager des monarchischen Regiments sondern die gesamte Dynastie muss das Feld raumen Das mussen wir fordern die wir die sozialistische Republik von je und je auf unser Panier geschrieben haben 29 Prasidenten des Reichstages Bearbeiten Die Eroffnung des neugewahlten 13 deutschen Reichstags des letzten Reichstags vor der Revolution am 7 Februar 1912 unter dem Vorsitz des 82 jahrigen Altersprasidenten Albert Traeger der wenige Wochen spater verstarb Prasidenten des Deutschen Reichstages 1871 1918 Nr Name Amtsantritt Ende der Amtszeit1 Eduard Simson 1871 18742 Maximilian Franz August von Forckenbeck 1874 18793 Otto Theodor von Seydewitz 1879 18804 Adolf Graf von Arnim Boitzenburg 1880 18815 Gustav Konrad Heinrich von Gossler 1881 18816 Albert Erdmann Karl Gerhard von Levetzow 1881 18847 Wilhelm von Wedell Piesdorf 1884 18888 Albert Erdmann Karl Gerhard von Levetzow 1888 18959 Rudolf Freiherr von Buol Berenberg 1895 189810 Franz von Ballestrem 1898 190711 Udo Graf zu Stolberg Wernigerode 1907 191012 Hans Graf von Schwerin Lowitz 1910 191213 Johannes Kaempf 1912 191814 Constantin Fehrenbach 1918 1918 Eduard von Simson Max von Forckenbeck Albert von Levetzow Wilhelm von Wedell Piesdorf Constantin FehrenbachBekannte Reichstagsabgeordnete der Kaiserzeit Bearbeiten Reichstag Innenansicht und Plan Meyers Konversations Lexikon 1905 Muster der Freifahrkarte fur die Abgeordneten auf den deutschen Eisenbahnen fur 1912 30 Franz von Ballestrem Deutsche Zentrumspartei Ludwig Bamberger Nationalliberale Partei Liberale Vereinigung Deutsche Freisinnige Partei Freisinnige Vereinigung Theodor Barth NLP Liberale Vereinigung DFP FVg August Bebel SAP danach SPD Rudolf von Bennigsen NLP Eduard Bernstein SPD Eduard Georg von Bethusy Huc Freikonservative Partei Wilhelm Blos SPD Ludwig Bruel DHP auch Welfenpartei Karl Frohme SPD Albert Hanel Deutsche Fortschrittspartei Deutsche Freisinnige Partei Freisinnige Vereinigung Wilhelm Hasenclever ADAV SAP Vorgangerparteien der SPD Wilhelm Hasselmann ADAV SAP Otto von Helldorff Konservative Partei Max Hirsch Fortschritt DFP FVp Leopold von Hoverbeck Fortschritt Wojciech Korfanty Polnische Nationaldemokratische Partei kurz Polenpartei Albert von Levetzow Deutschkonservative Partei Philipp Ernst Maria Lieber Zentrum Karl Liebknecht SPD Wilhelm Liebknecht SAP danach SPD Ludwig Lowe Fortschritt DFP Hermann von Mallinckrodt Zentrum Otto von Manteuffel Deutschkonservative Partei Helmuth Karl Bernhard von Moltke Konservative Partei Theodor Mommsen NLP Friedrich von Payer DtVP August Reichensperger Zentrum Peter Reichensperger Zentrum Eugen Richter Fortschritt DFP FVp Heinrich Rickert NLP Liberale Vereinigung DFP FVg Burghard von Schorlemer Alst Zentrum Hermann Schulze Delitzsch Fortschritt DFP Otto Theodor von Seydewitz Konservative Partei Paul Singer SAP danach SPD Leopold Sonnemann DtVP Franz August Schenk von Stauffenberg Deutsche Freisinnige Partei Reichstagsvizeprasident Heinrich von Treitschke NLP Fraktionslos Rudolf Virchow Fortschritt DFP FVp Ludwig Windthorst Zentrum Siehe auch BearbeitenReichstag Heiliges Romisches Reich Reichstag Weimarer Republik Reichstagsgebaude Reichstagswahlen in DeutschlandLiteratur BearbeitenAndreas Biefang Die andere Seite der Macht Reichstag und Offentlichkeit im System Bismarck 1871 1890 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien Bd 156 Dusseldorf 2009 Michael Sturmer Regierung und Reichstag im Bismarckstaat 1871 1881 Casarismus oder Parlamentarismus Dusseldorf 1974 Manfred Rauh Die Parlamentarisierung des Deutschen Reiches Dusseldorf 1977 Winfrid Halder Innenpolitik im Kaiserreich 1871 1914 Darmstadt 2011 Thomas Nipperdey Deutsche Geschichte 1866 1918 Bd II Machtstaat vor der Demokratie Munchen 1992 S 202 207 Hedwig Richter Die Konstruktion des modernen Wahlers um 1900 Angleichung der Wahltechniken in Europa und Nordamerika In Tim B Muller Adam Tooze Normalitat und Fragilitat Demokratie nach dem Ersten Weltkrieg Hamburg Hamburger Edition 2015 S 70 90 online Weblinks Bearbeiten Commons Reichstag Deutsches Kaiserreich Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wikisource Themenseite Reichstag Quellen und Volltexte Wiktionary Reichstag Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Scans der Verhandlungen des Reichstags des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches Stenographische Berichte 1867 1895 Uberblicksartikel zu Parteien Wahlen und Wahlrecht im deutschen Kaiserreich 1871 1914 mit Links zu Parteiartikeln und den einzelnen Reichstagswahlergebnissen Reichstag im Kaiserreich Webseite des Deutschen Bundestages Erinnerungen von Johannes Dittrich an die Eroffnung des Reichstags 1873Einzelnachweise Bearbeiten Thomas Nipperdey Deutsche Geschichte 1866 1918 Bd II Munchen 1992 S 102 Winfrid Halder Innenpolitik im Kaiserreich 1871 1914 Darmstadt 2003 S 8 f Gerhard A Ritter Wahlgeschichtliches Arbeitsbuch Materialien zur Statistik des Kaiserreichs 1871 1918 Einleitung Beck sche Elementarbucher C H Beck Munchen 1980 ISBN 3 406 07610 6 a b Gerhard A Ritter Wahlgeschichtliches Arbeitsbuch Materialien zur Statistik des Kaiserreichs 1871 1918 Erstes Kapitel Das Deutsche Reich Unterkapitel 17 Die Stichwahlen 1871 1912 Beck Munchen 1980 Joachim Lilla Reichstagswahlkreise Historisches Lexikon Bayerns Abgerufen am 17 September 2018 deutsch Sie Anrede Winfrid Halder Innenpolitik im Kaiserreich 1871 1914 Darmstadt 2003 S 17 Peter Molt Der Reichstag vor der improvisierten Revolution Springer Fachmedien Wiesbaden 1963 ISBN 978 3 322 96100 6 S 55 Winfrid Halder Innenpolitik im Kaiserreich 1871 1914 Darmstadt 2003 S 18 f Thomas Nipperdey Deutsche Geschichte 1866 1918 Bd II Munchen 1992 S 105 Marion Reiser Zwischen Ehrenamt und Berufspolitik Professionalisierung der Kommunalpolitik in deutschen Grossstadten Wiesbaden 2006 S 55 f Zahlen nach Tormin Geschichte deutscher Parteien S 282 f Hinweise Sozialdemokraten umfassen bis 1874 die SDAP und den ADAV unter Minderheiten sind subsumiert Welfen Polen Danen Elsass Lothringer unter Sonstige finden sich bis 1878 Alt Liberale Deutsche Volkspartei 1881 und 1884 nur Deutsche Volkspartei 1887 ausserdem 1 Abg der Christlich Sozialen Partei und zwei weitere Abg Gesetz vom 19 Marz 1888 RGBl S 110 Norbert Achterberg Parlamentsrecht Tubingen 1984 S 28 Winfrid Halder Innenpolitik im Kaiserreich 1871 1914 Darmstadt 2003 S 17 f Thomas Nipperdey Deutsche Geschichte 1866 1918 Bd II Munchen 1992 S 104 f Heiko Bollmeyer Der steinige Weg zur Demokratie Die Weimarer Nationalversammlung zwischen Kaiserreich und Republik Frankfurt a M 2007 S 62 f Raban von Westphalen Deutsches Regierungssystem Oldenbourg Munchen u a 2001 S 37 f Heiko Bollmeyer Der steinige Weg zur Demokratie Die Weimarer Nationalversammlung zwischen Kaiserreich und Republik Frankfurt a M 2007 S 63 f Michael Winkler Die Parlamentsfraktionen im deutsch spanischen Rechtsvergleich Berlin 1997 S 26 29 Thomas Nipperdey Deutsche Geschichte 1866 1918 Bd II Munchen 1992 S 105 Raban von Westphalen Deutsches Regierungssystem Munchen u a 2001 S 36 f Zahlen nach Loth Kaiserreich S 236 Unter Linksliberale sind Deutsche Friesinnige Partei ab 1893 Freisinnige Volkspartei und Freisinnige Vereinigung ab 1910 Fortschrittliche Volkspartei subsumiert Winfrid Halder Innenpolitik im Kaiserreich 1871 1914 Darmstadt 2003 S 18 Andreas Biefang notiert dazu Die auf den ersten Blick betrachtliche instrumentelle Macht des Bundesrats erwies sich in der Praxis jedoch als erstaunlich schwach A Biefang Die andere Seite der Macht Reichstag und Offentlichkeit im System Bismarck 1871 1890 Droste Dusseldorf 2009 S 233 vgl auch S 234 vgl ferner Thomas Nipperdey Deutsche Geschichte 1866 1918 Machtstaat vor der Demokratie C H Beck Munchen 1992 S 491 Heiko Bollmeyer Der steinige Weg zur Demokratie Die Weimarer Nationalversammlung zwischen Kaiserreich und Republik Frankfurt am Main 2007 S 63 Winfrid Halder Innenpolitik im Kaiserreich 1871 1914 Darmstadt 2003 S 18 Thomas Nipperdey Deutsche Geschichte 1866 1918 Bd II Munchen 1992 S 103 f Winfrid Halder Innenpolitik im Kaiserreich 1871 1914 Darmstadt 2003 S 18 Heiko Bollmeyer Der steinige Weg zur Demokratie Die Weimarer Nationalversammlung zwischen Kaiserreich und Republik Frankfurt a M 2007 S 65 Thomas Nipperdey Deutsche Geschichte 1866 1918 Bd II Munchen 1992 S 104 Norbert Achterberg Parlamentsrecht Tubingen 1984 S 28 Thomas Nipperdey Deutsche Geschichte 1866 1918 Bd II Munchen 1992 S 103 Thomas Nipperdey spricht von dem betrachtlichen Machtgewinn des Reichstags gerade gegenuber anderen Verfassungsinstitutionen wie dem Bundesrat der dramatisch an Einfluss verlor Th Nipperdey Deutsche Geschichte 1866 1918 Machtstaat vor der Demokratie C H Beck Munchen 1992 S 491 Hans Ulrich Wehler Deutsche Gesellschaftsgeschichte Bd 3 Von der Deutschen Doppelrevolution bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges 1849 1914 Beck Munchen 1995 S 864 f Thomas Nipperdey Deutsche Geschichte 1866 1918 Bd II Munchen 1992 S 105 107 Lothar Machtan Kaisersturz Vom Scheitern im Herzen der Macht wbg Theiss Darmstadt 2018 ISBN 978 3 8062 3760 3 S 178 Eisenbahndirektion Mainz Hg Amtsblatt der Koniglich Preussischen und Grossherzoglich Hessischen Eisenbahndirektion in Mainz vom 29 Januar 1912 Nr 5 Bekanntmachung Nr 74 S 30f Deutsche Parlamente Deutscher Bund Deutsches Reich 1848 1849 und Erfurter Union Bundestag 1815 1848 und 1850 1866 Frankfurter Nationalversammlung 1848 1849 Erfurter Unionsparlament 1850 Norddeutscher Bund Konstituierender Reichstag 1867 Reichstag 1867 1870 Bundesrat 1867 1870 Deutsches Reich Deutsches Kaiserreich Reichstag 1871 1918 Bundesrat 1871 1918 Weimarer Republik Weimarer Nationalversammlung 1919 1920 Staatenausschuss 1919 Reichstag 1920 1933 Reichsrat 1919 1933 1934 Zeit des Nationalsozialismus Reichstag 1933 1945 1938 umbenannt in Grossdeutscher Reichstag Deutsche Demokratische Republik Volkskammer 1949 1990 Landerkammer 1949 1952 1958 Bundesrepublik Deutschland Bundestag seit 1949 Bundesrat seit 1949 Reichstagswahlen im Deutschen KaiserreichReichstagswahl 1871 1874 1877 1878 1881 1884 1887 1890 1893 1898 1903 1907 1912 Bismarcksche ReichsverfassungMitglieder des Reichstages des Deutschen Kaiserreichs 1 Wahlperiode 1871 1874 2 Wahlperiode 1874 1877 3 Wahlperiode 1877 1878 4 Wahlperiode 1878 1881 5 Wahlperiode 1881 1884 6 Wahlperiode 1884 1887 7 Wahlperiode 1887 1890 8 Wahlperiode 1890 1893 9 Wahlperiode 1893 1898 10 Wahlperiode 1898 1903 11 Wahlperiode 1903 1907 12 Wahlperiode 1907 1912 13 Wahlperiode 1912 1918 Prasidenten des Reichstags des Deutschen Kaiserreichs Eduard von Simson Max von Forckenbeck Otto Theodor von Seydewitz Adolf von Arnim Boitzenburg Gustav von Gossler Albert von Levetzow Wilhelm von Wedell Piesdorf Albert von Levetzow Rudolf von Buol Berenberg Franz von Ballestrem Udo zu Stolberg Wernigerode Hans von Schwerin Lowitz Johannes Kaempf Constantin Fehrenbach Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reichstag Deutsches Kaiserreich amp oldid 233325284