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Als Fraktion in Osterreich als Klub bezeichnet bezeichnet man einen freiwilligen Zusammenschluss von gewahlten Mandatstragern in einem Parlament oder anderen politischen Vertretungskorperschaften zum Beispiel einem Gemeinderat zur Erlangung politischer Interessen und Ziele Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Osterreich 3 Schweiz 4 Belgien 5 Europaisches Parlament 6 Literatur 7 EinzelnachweiseDeutschland Bearbeiten Hauptartikel Fraktion Bundestag Fraktionen gibt es in fast allen parlamentarischen Bundestag Landesparlamente und sonstigen Vertretungen z B Landschaftsverbande Kreistage Stadtraten oder vertretungen Eine Fraktion bilden in der Regel die Mandatstrager die im Parlament einen Sitz haben und derselben Partei angehoren Zum Teil muss sie auch deren Namen tragen 1 Sie haben einen besonderen Status der mit zusatzlichen parlamentarischen Rechten und meist auch finanziellen Zuwendungen verbunden ist Damit eine Gruppierung diesen Fraktionsstatus erhalt ist meist eine Mindestzahl von Abgeordneten beziehungsweise Mitgliedern oder die Erfullung eines anderen Quorums vorgeschrieben Im saarlandischen Landtag reichen zwei Abgeordnete 2 Anders als Fraktionen in anderen Landern und EU durfen Parteien einer Fraktion im Bundestag nicht miteinander konkurrieren Falls die Parteien einer Fraktion miteinander im Wettbewerb stehen bedarf die Anerkennung als Fraktion der Zustimmung des Bundestages 3 Auch Abgeordnete verschiedener Parteien konnen sich zu einer Fraktionsgemeinschaft zusammenschliessen Ebenso ist die Aufnahme einzelner unabhangiger Abgeordneter oder aus ihrer ursprunglichen Fraktion ausgetretener Mandatstrager als sogenannte Hospitanten moglich Im Grundgesetz werden Fraktionen nur in Art 53a Abs 1 Satz 2 GG ausdrucklich genannt Bundestagsfraktionen Ihre Rechtsstellung ist in 53 54 AbgG naher ausgestaltet weitere Regeln finden sich zudem in der Geschaftsordnung des Bundestages vgl 10 und 11 GOBT Die Rechtsstellung von Fraktionen von Landesparlamenten sowie Beitritt Austritt die interne Organisation der Fraktionen sind gesetzlich in den Fraktionsgesetzen der Bundeslander und in der Geschaftsordnung des jeweiligen Parlamentes festgelegt siehe z B Fraktionsgesetz Rheinland Pfalz 4 Hessisches Fraktionsgesetz 5 oder Geschaftsordnung des hess Landtags 6 Fraktionen spielen eine wichtige Rolle in der internen Willensbildung im Parlament Im parlamentarischen System der Bundesrepublik Deutschland kommt den Regierungsfraktionen und ihrer Disziplin eine besondere Bedeutung bei der Gesetzgebung zu Oppositionsfraktionen uben klassischerweise Kontroll und Kritikfunktionen aus und stellen im Parteienwettbewerb eine Alternative zu den Regierungsfraktionen dar Geleitet wird eine Fraktion meist von einem Vorsitzenden Bundnis 90 Die Grunen und Die Linke haben jedoch in der Regel eine quotierte mit mindestens einer Frau besetzte Doppelspitze Als Grundlage fur eine effiziente Arbeit von Fraktionen wird die Fraktionsdisziplin angesehen die jedoch in einem gewissen Spannungsverhaltnis zu dem in Art 38 Abs 1 Satz 2 GG verankerten Prinzip des freien Mandats steht Bei fraktionsschadigendem Verhalten kann ein Mitglied aus der Fraktion ausgeschlossen werden Der ausgeschlossene Abgeordnete verliert nicht sein Mandat sondern bleibt als fraktionsloser Abgeordneter im Parlament Ein Parteiausschluss oder Parteiaustritt eines Abgeordneten hat nicht automatisch einen Ausschluss aus der Fraktion zur Folge Ebenso wenig fuhrt ein Ausschluss oder Austritt aus der Fraktion automatisch zum Ausschluss aus der Partei Ein Ausschluss aus Fraktion oder Partei ist gerichtlich nachprufbar wobei bei einem Parteiausschluss hohere Massstabe angelegt werden Im Deutschen Bundestag existiert zusatzlich zum Fraktionsstatus auch der Status als Gruppe fur Abgeordnetenzusammenschlusse unterhalb der Fraktionsstarke Unterlagen der Fraktionen werden uberwiegend in den Archiven der Parteinahen Stiftungen gesammelt zum Teil aber auch in den jeweiligen Landesarchiven Siehe auch Geschaftsordnung des Deutschen Bundestages und Fraktionsstatus in deutschen LandesparlamentenOsterreich Bearbeiten Hauptartikel Klub Politik Sowohl im osterreichischen Nationalrat als auch bei den Landtagen der einzelnen Bundeslander heissen die Fraktionen Klub und werden von Klubobleuten gefuhrt 7 Hingegen werden die Fraktionen des Bundesrates als solche bezeichnet Sie werden von Fraktionsvorsitzenden gefuhrt 8 Schweiz BearbeitenIn der schweizerischen Bundesversammlung bilden mindestens funf Abgeordnete eine Fraktion 9 Die wichtigste Aufgabe besteht darin Mitglieder in die Kommissionen zu entsenden Fur den Parlamentsbetrieb sind die Fraktionen und nicht etwa die politischen Parteien massgebend die nirgends im Parlamentsgesetz erwahnt sind Fraktionszwang ist in der Schweiz untersagt 10 und kann auch de facto nur wenig effizient ausgeubt werden Die Mitglieder der Fraktionen vor allem derjenigen die in der Mitte des politischen Spektrums stehen machen von dieser Freiheit regen Gebrauch Dies wird durch zwei Faktoren begunstigt Es gibt keine scharfe Trennung zwischen Regierung und Opposition da alle Parteien von Fall zu Fall je nach anstehender Sachentscheidung sich fur oder gegen den Standpunkt der Regierung entscheiden Das Wahlsystem mit Wahllisten auf denen die Wahler nach Gutdunken Kandidaten streichen oder sie doppelt auffuhren Kumulieren bzw auch Kandidaten von anderen Parteien durch Panaschieren auszeichnen konnen fuhrt dazu dass die schliesslich gewahlten Abgeordneten uber einen starken Ruckhalt bei den Wahlern verfugen und deshalb weniger von der Gnade ihrer Partei abhangen Gemass Art 61 Abs 1 bis 4 des Schweizer Parlamentsgesetzes mussen zur Bildung einer Fraktion mindestens funf Parlamentarier Ratsmitglieder desselben Rates Mitglied dieser Fraktion sein Die Bundesrate einer Partei gehoren zwar ublicherweise dem Fraktionsvorstand an und nehmen an den Fraktionssitzungen mit beratender Stimme teil durfen aber im Gegensatz zu Fraktionsmitgliedern weder Antrage stellen noch abstimmen Ein Bundesrat ist somit nie Mitglied einer Fraktion Siehe auch Bundesversammlung Schweiz FraktionenBelgien BearbeitenIm Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden zwei Arten von Fraktionen unterschieden Anerkannte Fraktionen Sie setzen sich aus mindestens drei Abgeordneten zusammen und erhalten mindestens einen stimmberechtigten Vertreter im Parlamentsprasidium und in den Ausschussen Fur ihre politische Arbeit erhalten sie finanzielle Zuwendungen Nicht anerkannte Fraktionen Sie bestehen aus zwei Parlamentariern die auch finanzielle Zuwendungen erhalten allerdings in geringerem Masse Sie sind nicht im Prasidium vertreten In der Legislaturperiode 2019 2024 zahlt das Parlament sechs anerkannte Fraktionen CSP ProDG SP PFF Ecolo Vivant 11 Europaisches Parlament Bearbeiten Hauptartikel Fraktion im Europaischen Parlament Die Zusammensetzung der Fraktionen wie auch die Sitzordnung im Plenarsaal des Europaischen Parlaments erfolgen landerubergreifend nach Massgabe der politischen Zugehorigkeit der Abgeordneten Voraussetzung zur Bildung einer Fraktion ist die Teilnahme von zumindest 25 Abgeordneten zurzeit 3 5 aller Sitze die aus wenigstens einem Viertel d h sieben der Mitgliedsstaaten der Europaischen Union entsandt sein mussen Zurzeit hat die kleinste Fraktion 5 aller Sitze Nach Geschaftsordnung des Europaischen Parlaments Artikel 33 durfen Abgeordnete jeweils nur einer Fraktion angehoren 12 Es besteht kein Fraktionszwang Derzeit Stand September 2020 bestehen sieben Fraktionen im Europaischen Parlament 13 Fraktion der Europaischen Volkspartei Christdemokraten EVP Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europaischen Parlament S amp D Fraktion der Europaischen Konservativen und Reformer EKR Renew Europe Renew Konfoderale Fraktion der Vereinten Europaischen Linken Nordische Grune Linke GUE NGL Fraktion der Grunen Europaische Freie Allianz Grune EFA Fraktion Identitat und Demokratie ID Literatur BearbeitenBoris Burri 5 Kapitel Fraktionen In Martin Graf Cornelia Theler Moritz von Wyss Hrsg Parlamentsrecht und Parlamentspraxis der Schweizerischen Bundesversammlung Kommentar zum Parlamentsgesetz ParlG vom 13 Dezember 2002 Basel 2014 ISBN 978 3 7190 2975 3 S 507 527 Online Einzelnachweise Bearbeiten 7 Abs 2 Geschaftsordnung der Bremischen Burgerschaft 1 Abs 2 Fraktionsrechtstellungsgesetz des Saarlandes Memento des Originals vom 18 April 2015 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www landtag saar de PDF 32 kB Geschaftsordnung des Bundestages 10 Abs 1 Fraktionsgesetz Rheinland Pfalz Hessisches Fraktionsgesetz Geschaftsordnung des Hessischen Landtags PDF 230 kB Geschaftsordnungsgesetz des Nationalrates Osterreich Geschaftsordnung des Bundesrates Osterreich SR 101 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18 April 1999 Art 154 Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 25 September 2016 abgerufen am 23 Mai 2019 Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www admin ch Art 161 Bundesverfassung Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft Geschaftsordnung des Europaischen Parlaments Artikel 33 EP Fraktionen im Europaischen ParlamentBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4018055 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fraktion Politik amp oldid 228526154