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Der Bundesrat ist neben dem Nationalrat die zweite Kammer des osterreichischen Parlaments Er ist der Vertretungskorper der Lander auf Bundesebene Der Vorsitzende des Bundesrates wird als Bundesratsprasident bezeichnet Die Mandatare fuhren den Titel Mitglied des Bundesrates gebrauchlich sind aber auch die Bezeichnungen Bundesrat beziehungsweise Bundesratin BundesratLogo des ParlamentsStellung Gesetzgebungsorgan des Bundes Kammer des Parlaments Staatsgewalt LegislativeGrundung 1 Oktober 1920 osterr Bundes Verfassungsgesetz erster Zusammentritt 10 Nov 1920 Sitz Hofburg Wien provisorisch Vorsitz Prasidentin des Bundesrates Claudia Arpa SPO Bestandsgarantie Art 44 Abs 3 bundesstaatliches Prinzip B VGWebsite www parlament gv atMitgliederverteilung im Bundesrat Von 60 Mitgliedern entfallen auf OVP 25 Mitglieder SPO 18 Mitglieder FPO 10 Mitglieder GRUNE 6 Mitglieder NEOS 1 Mitglied Sitz des Bundesrats ist das Parlamentsgebaude in Wien Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben 2 Zusammensetzung 2 1 Zusammensetzung nach Parteien 3 Kritik 4 Siehe auch 4 1 Ubergeordnete Landerkammern 4 2 Beispiele fur Landerkammern in anderen Staaten 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAufgaben Bearbeiten nbsp Bundeskanzler Sebastian Kurz bei der Regierungserklarung 2017 im Bundesrat Redoutensaal in der Hofburg Tagungsort wahrend des ParlamentsumbausIn der politischen Praxis hat der Bundesrat in Osterreich nur sehr geringen Einfluss da er in den allermeisten Fallen gegenuber dem Nationalrat nur ein suspensives d h aufschiebendes Vetorecht besitzt das vom Nationalrat durch einen mit einfacher Mehrheit gefassten Beharrungsbeschluss ubergangen werden kann Er kann also Gesetze bis auf wenige Ausnahmen nur aufschieben Ein Zustimmrecht hat der Bundesrat in folgenden Fallen Verfassungsgesetze und bestimmungen die die Kompetenzen der Lander einschranken Zweidrittelmehrheit bei Anwesenheit der Halfte der Mitglieder erforderlich Art 44 Abs 2 Bundes Verfassungsgesetz B VG gesetzliche Bestimmungen die die Rechte des Bundesrates selbst betreffen Staatsvertrage die Angelegenheiten des selbstandigen Wirkungsbereiches der Lander regeln unbedingte Mehrheit erforderlich Art 50 Abs 4 B VGVerfassungsgesetze und bestimmungen welche Artikel 34 oder 35 des Bundes Verfassungsgesetzes andern benotigen zudem gemass Art 35 Abs 4 B VG die Mehrheit der Vertreter von wenigstens vier Landern im Bundesrat In manchen Angelegenheiten z B Ubertragung von Aufgaben der mittelbaren Bundesverwaltung in die unmittelbare Bundesverwaltung oder Anderung der Landesgrenzen wirken die Lander auch direkt am Gesetzgebungsverfahren des Bundes mit Bei Verfassungsanderungen ist zudem eine Volksabstimmung durchzufuhren sofern ein Drittel der Mitglieder des Bundesrats dies verlangt Gemass Art 42 Abs 5 B VG hat der Bundesrat kein Mitwirkungsrecht bei Gesetzen die einen der folgenden Punkte betreffen Anderung der Geschaftsordnung des Nationalrates Auflosung des Nationalrates vorzeitige Beendigung der Gesetzgebungsperiode Finanzgesetzgebung betreffend den Bundeshaushalt u a Im Gegensatz zur Lage im deutschen Bundesrat gilt im osterreichischen Bundesrat das freie Mandat Jedes Mitglied des Bundesrates kann frei abstimmen es gibt keinen Zwang zur Blockabstimmung in Fraktions oder Landerblocken Zusammensetzung Bearbeiten nbsp Provisorischer Sitzungssaal von National und Bundesrat wahrend der Renovierung des Parlamentsgebaudes nbsp Sitzungssaal des Bundesrates bis zur RenovierungDie Anzahl der Mitglieder pro Land wird gemass Art 34 Bundes Verfassungsgesetz 1 durch Entschliessung des Bundesprasidenten nach jeder allgemeinen Volkszahlung nach dem Verhaltnis der Zahl der wohnhaften Staatsburger der Lander zueinander festgelegt dem Land mit den meisten wohnsitzhabenden Staatsburgern kommen zwolf Sitze zu jedem Land aber mindestens drei 1993 wurden insgesamt 64 Mitglieder festgelegt 2 2002 waren es 62 seit dem 12 August 2013 dann 61 3 und seit dem 27 Juni 2023 hat der Bundesrat 60 Mitglieder 4 5 Die einzelnen Bundesrate werden von den jeweiligen Landtagen in den Bundesrat entsandt und spiegeln in etwa die Zusammensetzung des jeweiligen Landtages wider Dabei kommt der zweitstarksten Partei im jeweiligen Landtag zumindest ein Mitglied zu Ansonsten erfolgt die Bestellung durch Verhaltniswahl Die Mitglieder des Bundesrates werden fur die Dauer der Gesetzgebungsperiode des jeweiligen Landtages gewahlt Sie mussen nicht Mitglieder des jeweiligen Landtages sein mussen zu diesem jedoch wahlbar sein Bundesrate sind aufgrund ihrer indirekten Bestellung im Gegensatz zu den Mitgliedern des Nationalrates und der Landtage keine Abgeordneten auch wenn sie irrtumlich immer wieder so bezeichnet werden 6 Die Mitglieder des Bundesrates sind anders als im deutschen Bundesrat nicht an Weisungen des jeweiligen Landtages oder der jeweiligen Landesregierung gebunden freies Mandat Sie geniessen die Immunitat die ihnen durch den jeweiligen Landtag zukommt Den Bundesratsprasidenten stellt im halbjahrlichen Wechsel der Lander jeweils die starkste Fraktion eines Landes Dabei erfolgt der Vorsitzwechsel alphabetisch nach Land und korreliert mit jenem in der Landeshauptleutekonferenz Zusammensetzung nach Parteien Bearbeiten nbsp Die Vorarlberger Landesdienstflagge auf dem Giebel des Parlamentsgebaudes in Wien anlasslich der Vorsitzfuhrung Vorarlbergs im Bundesrat im zweiten Halbjahr 2008Bundesrate die auf Grund von Vorschlagen derselben Partei durch die Landtage gewahlt werden haben das Recht sich zu einer Fraktion zusammenzuschliessen Eine Fraktion setzt sich grundsatzlich aus funf Bundesraten zusammen eine geringere Anzahl von Bundesraten kann sich nur mit Zustimmung des Bundesrates zu einer Fraktion vereinen Zurzeit gibt es im Bundesrat Fraktionen von OVP SPO FPO und den Grunen Nachdem NEOS nur ein Mitglied in den Bundesrat entsendet ist das Mitglied der NEOS im Bundesrat fraktionslos Der Bundesrat setzt sich gegenwartig mit Stand 27 Juni 2023 aus folgenden Gruppierungen zusammen 7 Land Gesamt OVP SPO FPO Grune NEOSBurgenland nbsp Burgenland 3 1 2 Karnten nbsp Karnten 4 1 2 1 Niederosterreich nbsp Niederosterreich 12 5 3 3 1 Oberosterreich nbsp Oberosterreich 10 5 2 2 1 Salzburg nbsp Salzburg 4 2 1 1 Steiermark nbsp Steiermark 9 4 2 2 1 Tirol nbsp Tirol 5 3 1 1 Vorarlberg nbsp Vorarlberg 3 2 1 Wien nbsp Wien 10 2 5 2 1Gesamt 60 25 18 10 6 1Kritik BearbeitenDieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Es werden ohne jegliche Quelle lang und breit Meinungen hin und her gewalzt Die Sinnhaftigkeit des Bundesrates ist umstritten Verschiedene politische Stimmen vor allem der Lander wollen eine Aufwertung des Bundesrats andere im Gegenteil seine Abschaffung Kritiker haben geaussert der Bundesrat werde von den Parteien als politische Kaderschmiede missbraucht um Jungpolitikern den ersten Kontakt mit der Bundespolitik zu ermoglichen Er diene auch dazu ungeliebte altgediente Nationalratsabgeordnete wegzuloben Von einigen Politologen ist die Sinnhaftigkeit eines Zweikammersystems in einem Land der Grosse Osterreichs in Frage gestellt worden Einige vergleichbare Lander wie etwa Schweden Norwegen oder Danemark haben lediglich ein Einkammerparlament Als Argument fur die Beibehaltung des Bundesrates ist eingewendet worden dass Zweikammersysteme charakteristisch fur Bundesstaaten seien weil die Lander durch den Bundesrat eine Mitwirkung und damit einen gewissen Einfluss an der Bundesgesetzgebung haben Wurde der Bundesrat ersatzlos abgeschafft werden sei das eine Gesamtanderung der Bundesverfassung die nur mit einer qualifizierten Mehrheit im Nationalrat und einer verpflichtenden Volksabstimmung durchgefuhrt werden kann Art 44 Abs 3 B VG 8 Im Februar 2019 verhinderte der Bundesrat erstmals in seiner Geschichte einen Gesetzesbeschluss Eine Novelle des Okostromgesetzes wurde abgelehnt alle 21 SPO Abgeordneten stimmten dagegen Diese Ablehnung war moglich weil das zur Abstimmung stehende Gesetz die Kompetenzen der Lander eingeschrankt hatte 9 Siehe auch BearbeitenGeschaftsordnung des Bundesrates Osterreich LandeshauptleutekonferenzUbergeordnete Landerkammern Bearbeiten Rat der Europaischen Union Generalversammlung der Vereinten NationenBeispiele fur Landerkammern in anderen Staaten Bearbeiten Bundesrat Deutschland Senat der Vereinigten StaatenWeblinks BearbeitenParlament erklart Bundesrat Wer ist Wer Bundesrat Personalien Einzelnachweise Bearbeiten BGBl I Nr 1 1920 S 6 BGBl II Nr 194 1993 BGBl II Nr 237 2013 ORF at Agenturen red Bundesrat kunftig mit 60 statt 61 Mitgliedern 14 Juni 2023 abgerufen am 16 Juni 2023 ORF at jkla Bundesrat seit heute mit einem Mitglied weniger 27 Juni 2023 abgerufen am 27 Juni 2023 1 Zusammensetzung des Bundesrates seit 1945 parlament gv at Theo Ohlinger Harald Eberhard Verfassungsrecht 11 Auflage facultas Wien ISBN 978 3 7089 1434 3 S 58 Absolutes SPO Veto Bundesrat bringt Okostromnovelle zu Fall In orf at 14 Februar 2019 abgerufen am 20 Marz 2020 Parlamente in den europaischen Staaten Staatenverbund Europaische Union Europaisches ParlamentSouverane Staaten Albanien Versammlung Albaniens Andorra Generalrat der Taler Belarus Reprasentantenhaus Rat der Republik Belgien Parlament Abgeordnetenkammer Senat Bosnien und Herzegowina Parlamentarische Versammlung Abgeordnetenhaus Haus der Volker Bulgarien Nationalversammlung Danemark Volksversammlung Deutschland Bundestag Bundesrat Estland Riigikogu Finnland Reichstag Frankreich Parlament Nationalversammlung Senat Griechenland Parlament Irland Oireachtas Dail Senat Island Althing Italien Parlament Abgeordnetenkammer Senat Kroatien Versammlung Lettland Saeima Liechtenstein Landtag Litauen Seimas Luxemburg Abgeordnetenkammer Malta Reprasentantenhaus Moldau Parlament Monaco Nationalrat Montenegro Parlament Niederlande Generalstaaten Erste Kammer Zweite Kammer Nordmazedonien Parlament Norwegen Grossversammlung Osterreich Parlament Nationalrat Bundesrat Polen Sejm Senat Portugal Versammlung der Republik Rumanien Parlament Abgeordnetenkammer Senat Russland Foderationsversammlung Duma Foderationsrat San Marino Grosser und Allgemeiner Rat Schweden Reichstag Schweiz Bundesversammlung Nationalrat Standerat Serbien Nationalversammlung Slowakei Nationalrat Slowenien Nationalversammlung Nationalrat Spanien Cortes Generales Abgeordnetenhaus Senat Tschechien Abgeordnetenhaus Senat Ukraine Oberster Rat Ungarn Parlament Vatikan Vereinigtes Konigreich Parlament Unterhaus Oberhaus Zypern ReprasentantenhausSonstige autonome und uberseeische Gebiete Aland Lagting Faroer Logting Gibraltar Parlament Guernsey States of Guernsey Alderney States of Alderney Sark Chief Pleas Isle of Man Tynwald Haus der Schlussel Gesetzgebender Rat Jersey States of JerseyUmstrittene nicht anerkannte Gebiete Kosovo Parlament Transnistrien Oberster Sowjet Turkische Republik Nordzypern Versammlung der RepublikV DAktuell in Parlamenten vertretene osterreichische Parteien nbsp Parteien im Nationalrat OVP SPO FPO GRUNE NEOSParteien im Bundesrat OVP SPO FPO GRUNE NEOSParteien im Europaparlament OVP SPO FPO GRUNE NEOSWeitere Parteien in Landtagen FRITZ KPO TK MFGListen der Mitglieder des Osterreichischen Bundesrates nach Gesetzgebungsperiode GP Erste Republik I GP 1920 1923 II GP 1923 1927 III GP 1927 1930 IV GP 1930 1934 Zweite Republik V GP 1945 1949 VI GP 1949 1953 VII GP 1953 1956 VIII GP 1956 1959 IX GP 1959 1962 X GP 1962 1966 XI GP 1966 1970 XII GP 1970 1971 XIII GP 1971 1975 XIV GP 1975 1979 XV GP 1979 1983 XVI GP 1983 1986 XVII GP 1986 1990 XVIII GP 1990 1994 XIX GP 1994 1996 XX GP 1996 1999 XXI GP 1999 2002 XXII GP 2002 2006 XXIII GP 2006 2008 XXIV GP 2008 2013 XXV GP 2013 2017 XXVI GP 2017 2019 XXVII GP ab 2019 Listen der Mitglieder des Osterreichischen Bundesrates nach Bundesland Burgenland Karnten Niederosterreich Oberosterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Normdaten Korperschaft GND 42787 1 lobid OGND AKS VIAF 233665522 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundesrat Osterreich amp oldid 235069476