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Ein De facto Regime in der Volkerrechtsliteratur auch in der Schreibweise de facto Regime mit einer allgemeinen oder nur lokalen De facto Regierung 1 manchmal wird auch der Ausdruck nichtanerkannter Staat 2 oder vor allem im politikwissenschaftlichen Schrifttum De facto Staat 3 gebraucht ist eine Rechtsfigur Damit wird ein Herrschaftsverband bezeichnet der durch die de facto bestehende und dauerhafte hoheitsformige Gewalt einer aufstandischen Gruppe oder Partei einen bestimmten dem eines international anerkannten Staates gleichkommenden Grad an Stabilitat erreicht hat ohne jedoch in dieser Eigenschaft als Staat anerkannt zu sein bzw dem eine solche Anerkennung weitgehend verweigert wird Dies betrifft nicht nur Gebilde die selbst den Anspruch erheben ein Staat zu sein etwa im Falle einer Sezession sondern auch Regime welche die effektive Herrschaft uber ein Teilgebiet eines Staates ausuben dessen gesamte Gewalt sie zu ubernehmen anstreben Dem De facto Regime wird als staatsahnlichem Gebilde beschrankte Volkerrechtsfahigkeit zugesprochen Es wird dadurch zu einem partiellen Volkerrechtssubjekt erhoben und steht insoweit unter dem Schutz des gewohnheitsrechtlich geltenden Gewaltverbots hat sich aber auch seinerseits an das Interventionsverbot zu halten Die Merkmale eines Staates sind nach der Drei Elemente Lehre Georg Jellineks das Staatsgebiet das Staatsvolk und die Staatsgewalt Die Anerkennung die teilweise als viertes Element aufgefuhrt wird hat nach herrschender Meinung keine konstituierende sondern lediglich deklaratorische Wirkung Hierbei erweitert Artikel 1 der Konvention von Montevideo von 1933 die Voraussetzung um eine vierte die Fahigkeit Beziehungen mit anderen Staaten aufzunehmen Ohne die drei bzw vier Staatselemente kann ein Staat mangels Staatsqualitat nicht existieren umgekehrt kann ein Staat trotz seiner faktischen Existenz von anderen Staaten nicht anerkannt werden dies schadet indes nicht seiner Staatseigenschaft Der Begriff wurde massgeblich von dem deutschen Rechtswissenschaftler Jochen A Frowein gepragt und wird vorwiegend in der deutschen Rechts und Politikwissenschaft verwendet Die amerikanische und englische Lehre lehnt dieses Konstrukt zum Teil ab Inhaltsverzeichnis 1 Anerkennung und Aufnahme diplomatischer Beziehungen 2 Kollektive Nichtanerkennung in der Staatenpraxis aus Opportunitatsgrunden 3 Beispiele 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseAnerkennung und Aufnahme diplomatischer Beziehungen BearbeitenVerschiedentlich wird angefuhrt die Anerkennung eines stabilisierten oder befriedeten De facto Regimes 4 als Staat bedeute eine unzulassige Einmischung in die Angelegenheiten des Staates des Mutterstaates auf dessen bisher anerkanntem Gebiet sich das De facto Regime befindet Dagegen wird eingewandt dass sich das Staatswesen dieses Staates gar nicht mehr auf das Gebiet des anzuerkennenden Staates erstrecke Die de jure Anerkennung eines De facto Regimes ist keine Voraussetzung fur seine Staatlichkeit sondern eine einseitige volkerrechtliche Willenserklarung des anerkennenden Staates gegenuber dem anzuerkennenden Staat fortan mit ihm normale diplomatische Beziehungen zu pflegen 5 Das Fehlen der Anerkennung beruhrt folglich nicht dessen volkerrechtlichen Status als Staat 6 gleichwohl genugt das De facto Regime nicht vollumfanglich den an einen Staat gestellten Anforderungen denn die Staatlichkeit des Herrschaftsverbandes ist aus politischen Grunden umstritten 7 sondern bedeutet bei Vorliegen der objektiven Staatsmerkmale allein eine faktische Einschrankung seiner aussenpolitischen Handlungsspielraume De facto Regime stehen aber nicht in einem volkerrechtsfreien Raum in der Staatenpraxis werden sie als beschrankt rechtsfahige Volkerrechtssubjekte behandelt Trotz ihres ungewissen Staatlichkeitscharakters ist auch die Gebietshoheit eines De facto Regimes durch das Gewaltandrohungs und anwendungsverbot im Volkerrecht geschutzt 8 9 Ist die Regierungsgewalt zwar effektiv aber im Wesentlichen nicht bestandig dann kann man bei diesen in ihrer Hoheitsgewalt beschrankten Verwaltungseinheiten je nach dem Grad ihrer inneren politischen Stabilitat von instabilen De facto Regimen sprechen 10 Kollektive Nichtanerkennung in der Staatenpraxis aus Opportunitatsgrunden BearbeitenEs besteht in der Staatenpraxis keine Pflicht zur Anerkennung nicht zuletzt auch deswegen da sonst dem De facto Regime automatisch ein Recht auf Anerkennung zugestanden werden musste 11 Grunde fur die Nichtanerkennung eines Staats sind zumeist politischer oder wirtschaftlicher Natur So fuhrt beispielsweise die weltweit uberwiegend akzeptierte Ein China Politik der Volksrepublik China 12 dazu dass der Reprasentant des Volkerrechtssubjekts China 1971 wechselte 13 und der Republik China Nationalchina die Anerkennung seit 1972 entzogen wurde 14 Nach der UN Resolution 2758 handelte es sich hierbei jedoch nicht um einen Ausschluss aus den Vereinten Nationen sondern um eine Umsetzung des veranderten Verstandnisses von der Vertretung des Grundungsmitglieds China in der Weltorganisation Diese Vertretung erfolgte fortan nicht mehr durch die Regierung in Taipeh sondern durch die Regierung in Peking 15 Der Status Taiwans ist bis heute ungeklart und spiegelt sich im Taiwan Konflikt wider 16 Von einer statusverhindernden Wirkung kann bei der Nichtanerkennung durch die Staatengemeinschaft aber nicht ausgegangen werden 17 Dies zeigt auch das Beispiel der Republik China Taiwan deren uberwiegende internationale Nichtanerkennung den Wirtschaftsbeziehungen und dem eigenen uberproportionalen Aussenhandelsvolumen nicht entgegensteht 18 Beispiele Bearbeiten Hauptartikel Liste der Gebiete mit begrenzter Anerkennung als Staat Folgende Herrschaftsverbande werden verschiedentlich als Beispiele fur De facto Regime genannt Abchasien Abchasien und Sudossetien Sudossetien werden von den Vereinten Nationen als Teil Georgiens betrachtet und nur von Russland Nicaragua Venezuela Nauru und Syrien als unabhangig anerkannt Kosovo Der Kosovo wird derzeit von 115 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen offiziell anerkannt nicht aber vom bisherigen Mutterland Serbien 19 Die Vereinten Nationen betrachten das Kosovo weiterhin als Teil Serbiens der Internationale Gerichtshof IGH gelangte zu dem Ergebnis dass die Unabhangigkeitserklarung des Kosovo nicht gegen das Volkerrecht verstossen habe Gleichzeitig vermied der IGH dessen volkerrechtlichen Status zu bewerten Nordzypern Die Turkische Republik Nordzypern wird von den Vereinten Nationen als Teil der Republik Zypern betrachtet und nur von der Turkei als unabhangig anerkannt Transnistrien Transnistrien erklarte 1991 seine Unabhangigkeit von der Republik Moldau was von keinem Staat anerkannt wird auch wenn Russland das sich als Pridnestrowische Moldauische Republik bzw Transnistrische Moldawische Republik bezeichnende Regime unterstutzt Somaliland Somaliland spaltete sich 1991 faktisch von Somalia ab als es nach dem Sturz von Siad Barre praktisch keine somalische Zentralregierung mehr gab sog failed state Somaliland und das ostlich daran angrenzende Puntland Puntland sind politisch stabilere Gebiete und werden gemeinhin als semiautonome Entitaten angesehen denen die internationale Anerkennung eigentlich versagt bleibt 20 Arzach Arzach Berg Karabach das unter anderem vom UN Sicherheitsrat und Europarat weiterhin als Bestandteil Aserbaidschans betrachtet wird Islamisches Emirat Afghanistan 1996 2001 lediglich von Pakistan Saudi Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten anerkannt 2021 ubernahmen die Taliban erneut die Macht Siehe auch Gemeinschaft nicht anerkannter Staaten und Liste der Flaggen und Wappen von De facto RegimenSiehe auch BearbeitenStaatliche Unabhangigkeit StaatsgrundungLiteratur BearbeitenRebecca Bryant Mete Hatay Sovereignty Suspended Building the So Called State University of Pennsylvania Philadelphia 2020 ISBN 978 0 8122 5221 7 Jochen Abr Frowein Das de facto Regime im Volkerrecht Eine Untersuchung zur Rechtsstellung nichtanerkannter Staaten und ahnlicher Gebilde Beitrage zum auslandischen offentlichen Recht und Volkerrecht Band 46 Carl Heymanns Verlag Koln Berlin 1968 zugleich jur Habil Schrift Bonn 1966 67 Noelle Quenivet Konstituierung staatsahnlicher Gebilde Fallbeispiele aus der ehemaligen Sowjetunion In Volker Epping Hans Joachim Heintze Hrsg Wiederherstellung staatlicher Strukturen in Nach Konflikt Situationen Berliner Wissenschafts Verlag Berlin 2007 ISBN 978 3 8305 1195 3 S 139 169 Michael Schoiswohl Status and Human Rights Obligations of Non Recognized De Facto Regimes in International Law The Case of Somaliland Martinus Nijhoff Leiden 2004 ISBN 90 04 13655 X Stefan Talmon Kollektive Nichtanerkennung illegaler Staaten Grundlagen und Rechtsfolgen einer international koordinierten Sanktion dargestellt am Beispiel der Turkischen Republik Nord Zypern Jus Publicum Band 154 Mohr Siebeck Tubingen 2006 ISBN 3 16 147981 5 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Sergo Turmanidze Status of the De Facto State in Public International Law Hamburg 2011 uni hamburg de PDF Dissertation Weblinks Bearbeiten Wiktionary De facto Regime Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Robert Heuser Zur Rechtsstellung des de facto Regimes im Volkerrecht Die Kokaryō Entscheidung des OLG Osaka ZaoRV Bd 49 1989 Heft 2 S 335 342 PDF 696 kB David X Noack De facto Staaten Prekare Staatlichkeit und eingefrorene Konflikte Wissenschaft und Frieden Bd 34 2017 Heft 4 PDF Einzelnachweise Bearbeiten Wilfried Schaumann De facto Regierung in Karl Strupp Hans Jurgen Schlochauer Worterbuch des Volkerrechts 2 Aufl Bd 1 Berlin 1960 S 317 ff Ablehnend Marcus Schladebach Lufthoheit Kontinuitat und Wandel Mohr Siebeck Tubingen 2014 Jus Publicum Bd 236 S 122 der De facto Regime deutlich von nichtanerkannten Staaten abgrenzt weil es sich doch bei ersteren nicht um Staaten handle Egbert Jahn Politische Streitfragen Band 4 Weltpolitische Herausforderungen Springer VS Wiesbaden 2015 ISBN 978 3 658 05033 7 passim insb S 280 Anm 10 Gegenbegriff vollsouveraner Staat So Alfred Verdross Bruno Simma Universelles Volkerrecht Theorie und Praxis 3 Aufl 1984 Nachdruck 2010 S 229 stabilisiertes de facto Regime M Bothe in W Graf Vitzthum Volkerrecht 1997 S 592 befriedetes de facto Regime vgl J Crawford The Creation of States in International Law Oxford 1979 S 151 152 a well established de facto government Stephan Hobe Einfuhrung in das Volkerrecht 9 akt u erw Aufl A Francke Tubingen Basel 2008 ISBN 978 3 7720 8304 4 Otto Kimminich Einfuhrung in das Volkerrecht Band 469 in UTB fur Wissenschaft 1993 ISBN 3 8252 0469 3 S 72 ff Stefan Talmon Kollektive Nichtanerkennung illegaler Staaten Mohr Siebeck Tubingen 2006 S 216 217 Es kennzeichnet dass sein Anspruch Staat zu sein nicht oder nicht allgemein anerkannt wird daher findet sich in der Literatur auch die Bezeichnung nichtanerkannter Staat Christian Raap De facto Regime stabilisiertes in Burkhard Schobener Hrsg Volkerrecht Lexikon zentraler Begriffe und Themen C F Muller 2014 S 51 Theodor Schweisfurth Volkerrecht Mohr Siebeck Tubingen 2006 Kap 1 7 II Rn 120 Vgl auch Karl Doehring Volkerrecht 2 neubearb Aufl C F Muller Heidelberg 2004 Rn 258 und 261 f So etwa Marcus Schladebach Luftrecht Mohr Siebeck Tubingen 2007 Rn 160 Stefan Talmon Kollektive Nichtanerkennung illegaler Staaten S 215 f Vgl dahingehend z B die Haltung Deutschlands in Mechthild Leutner Tim Trampedach Bundesrepublik Deutschland und China 1949 bis 1995 Politik Wirtschaft Wissenschaft Kultur Nr 143 Aufzeichnung des Auswartigen Amtes Akademie Verlag Berlin 1995 ISBN 3 05 002804 1 S 363 f Gerald Schmitz Tibet und das Selbstbestimmungsrecht der Volker de Gruyter Berlin 1998 ISBN 3 11 016109 5 S 69 70 Bis 1971 war China durch die nationalchinesische de jure Regierung Taiwan reprasentiert Erst der Kurswechsel der USA machte den Weg frei fur die Anerkennung der Regierung der Volksrepublik China als Reprasentantin Chinas vgl A RES 2758 XXVI vom 25 Oktober 1971 naher Mathias Neukirchen Die Vertretung Chinas und der Status Taiwans im Volkerrecht Unter besonderer Berucksichtigung der historischen Entwicklung und Haltung der Vereinten Nationen Baden Baden 2004 S 212 ff Eckart Klein in Wolfgang Graf Vitzthum Hrsg Volkerrecht 4 Aufl de Gruyter Berlin 2007 ISBN 3 89949 426 1 S 302 Vgl Carsten Stahn Der Staat 2001 S 73 ff Stefan Talmon Kollektive Nichtanerkennung illegaler Staaten S 218 a A dagegen Claudius Petzold Die volkerrechtliche Stellung Taiwans Nomos Baden Baden 2007 S 104 171 in tatsachlicher Hinsicht Stefan Talmon Kollektive Nichtanerkennung illegaler Staaten S 668 Vgl Liste der UN Mitglieder die Kosovo als unabhangigen Staat anerkennen Tim Rene Salomon Die internationale Strafverfolgungsstrategie gegenuber somalischen Piraten Volker und verfassungsrechtliche Aspekte Beitrage zum auslandischen offentlichen Recht und Volkerrecht Bd 258 Springer Berlin Heidelberg 2017 S 42 f 571 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title De facto Regime amp oldid 233901750