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Gubernative von lateinisch gubernare steuern das Steuerruder fuhren 1 steht als Fachterminus fur die Regierung eines Staates wenn deren Handlungsspielraum als Teil der Exekutive im Rahmen der Gewaltenteilung angesprochen wird Mit der Gewaltenteilung soll der Einfluss einer Staatsgewalt auf die anderen begrenzt werden In modernen Demokratien existieren dabei die drei Gewalten Legislative Parlament Exekutive ausfuhrende oder vollziehende Gewalt gemeint ist die Verwaltung einschliesslich Regierung und Judikative Gerichte Der Begriff Gubernative kommt zur Anwendung wenn es darum geht die Verantwortlichkeiten innerhalb der organisatorischen Einheit Exekutive genauer zu untersuchen und voneinander abzugrenzen Er kann beispielsweise im Staatsrecht und im Verwaltungsrecht eine Rolle spielen Regierungsgewalt umschreibt die Machtbefugnisse einer Regierung Diese konnen die Ausubung von militarischen polizeilichen oder gesetzgeberischen Massnahmen umfassen Die Exekutive als die Regierung und die Verwaltung im weitesten Sinne kann einerseits in die Gubernative die Regierung und andererseits in die Verwaltung im engeren Sinne aufgeteilt werden Der Begriff der Gubernative steht insofern im Gegensatz zum Begriff der Administrative Der Regierung werden in diesem Zusammenhang gubernative Entscheidungen also politisches Handeln zugesprochen wahrend die nachgeordnete offentliche Verwaltung idealtypisch lediglich fur die administrative Ausfuhrung zustandig ist Insbesondere erlasst die Regierung regelmassig Rechtsverordnungen also Gesetze im materiellen Sinn und steht so der Legislative naher als die Administrative Dass die Regierung zumindest in parlamentarischen Systemen durch das volksgewahlte Parlament direkt gewahlt wird dass sie von ihm fortwahrend abhangig bleibt und dass sie der Verwaltung fur den Gesetzesvollzug in Grenzen politische Vorgaben machen kann rechtfertigt es sie als Gubernative von der Administrative zu unterscheiden 2 Statt von gubernativer ist auch von gouvernementaler Gewalt die Rede 3 Inhaltsverzeichnis 1 Verbreitung des Begriffs 2 Siehe auch 3 Literatur 4 EinzelnachweiseVerbreitung des Begriffs BearbeitenIn der Politikwissenschaft aus der der Begriff stammt gebraucht ihn nur eine Minderheit Neben Gubernative im engeren Sinn verstanden als Regierung findet Gubernative dort auch im weiteren Sinn Verwendung d h unter Einschluss der obersten Ebene der Ministerialburokratie In Rechtswissenschaft und Rechtsprechung etwa in einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 4 findet der Begriff ebenfalls Verwendung jedoch uberwiegt der Gebrauch des Begriffs der Regierungsgewalt Auch in der amerikanischen Literatur ist die Unterscheidung im hier beschriebenen Sinn gelaufig wenn auch weniger gebrauchlich als in Deutschland 5 Siehe auch BearbeitenAusnahmezustand NormenhierarchieLiteratur BearbeitenArmin von Bogdandy Gubernative Rechtsetzung eine Neubestimmung der Rechtsetzung und des Regierungssystems unter dem Grundgesetz in der Perspektive gemeineuropaischer Dogmatik Mohr Siebeck Tubingen 2000 ISBN 978 3 16 147171 1 Philipp Dann The Gubernative in Presidential and Parliamentary Systems Comparing Organizational Structures of Federal Governments in the USA and Germany In Journal of Comparative Public Law and International Law Zeitschrift fur auslandisches offentliches Recht und Volkerrecht ZaoRV W Kohlhammer Stuttgart 2006 S 1 40 Wolfgang Hoffmann Riem Eigenstandigkeit der Verwaltung In ders Eberhard Schmidt Assmann Andreas Vosskuhle Hrsg Grundlagen des Verwaltungsrechts Band I C H Beck Munchen 2006 10 Rn 47 ff Regierung als Staatsleitung Siegfried Jutzi Parlamentarisches Fragerecht und gubernative Meinungsbildungspflicht In Zeitschrift fur Parlamentsfragen ZParl 34 2003 S 478 482 Hanno Kube Auf dem Weg zu einer faktisch autonomen Gubernative Ein Zwischenruf zu politischem Strukturwandel und modernen Medien In ZParl 34 2003 S 583 595 Klaus Luderssen Europaisierung des Strafrechts und gubernative Rechtssetzung Goltdammers Archiv fur Strafrecht Huthig Heidelberg GA 2 2003 S 71 84 Einzelnachweise Bearbeiten Michael Kloepfer Verfassungsrecht Band I 1 Auflage C H Beck Munchen 2011 ISBN 978 3 406 59526 4 S 605 Wolfgang Hoffmann Riem Eigenstandigkeit der Verwaltung in ders Schmidt Assmann Vosskuhle Hrsg Grundlagen des Verwaltungsrechts Bd I C H Beck Munchen 2006 10 Rn 47 m w N C Mollers Gewaltengliederung Legitimation und Dogmatik im nationalen und internationalen Rechtsvergleich Tubingen 2005 Jus Publicum 141 ISBN 3 16 148670 6 S 439 Beide Begriffe bei Bodo Pieroth Die Kompetenz des nordrhein westfalischen Ministerprasidenten zur Zusammenlegung von Justiz und Innenministerium in Festschrift fur Knut Ipsen zum 65 Geburtstag Munchen 2000 S 755 758 BVerfG Beschluss des Zweiten Senats vom 30 Marz 2004 Az 2 BvK 1 01 Rn 58 C Mollers Gewaltengliederung Legitimation und Dogmatik im nationalen und internationalen Rechtsvergleich Jus Publicum Bd 141 Tubingen 2005 ISBN 3 16 148670 6 S 134 und 119 Fn 140 dort mit Verweis auf Frank Goodnow Politics and Administration A Study in Government 1900 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gubernative amp oldid 214325358