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Die Gesetzgebung ist die Schaffung von Rechtsnormen Ihre Regelung gehort zu den Mindestinhalten jeder Verfassung Inhaltsverzeichnis 1 Organ und Verbandskompetenz 2 Landerspezifisches 2 1 Deutschland 2 1 1 Gesetzgebungskompetenz 2 1 1 1 Geschriebene Bundeskompetenzen 2 1 1 1 1 Ausschliessliche Gesetzgebung des Bundes 2 1 1 1 2 Konkurrierende Gesetzgebung des Bundes 2 1 1 2 Ungeschriebene Kompetenztitel des Bundes 2 1 1 3 Negative Gesetzgebungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts 2 1 2 Verfahren und Form 2 1 3 Materielle Bindung und Uberprufung 2 2 Deutsche Demokratische Republik 2 3 Osterreich 2 4 Schweiz 2 5 Belgien 2 6 Polen 2 7 Vereinigte Staaten 3 Gesetzgebung in der Europaischen Union 4 Siehe auch 5 Literatur 6 WeblinksOrgan und Verbandskompetenz BearbeitenSie obliegt in einer parlamentarischen Demokratie vor allem dem Parlament als legislativer Staatsgewalt Typischerweise ist ein besonderes Gesetzgebungsverfahren vorgesehen Neben diesen Parlamentsgesetzen die auch als Gesetze im formellen Sinn bezeichnet werden gibt es aber auch untergesetzliche Rechtsnormen etwa Rechtsverordnungen und Satzungen die von Verwaltungsorganen erlassen werden Hier stellt sich die Frage nach der Organkompetenz also wann die Verwaltung tatig werden darf und wann ein Parlamentsgesetz erforderlich ist Vorbehalt des Gesetzes In einem Bundesstaat muss aber neben der Organkompetenz noch eine weitere Frage geklart werden Hier existieren namlich mehrere staatliche Ebenen sodass festgelegt werden muss welcher dieser Verbande jeweils fur die Gesetzgebung zustandig sein soll Verbandskompetenz Die so zustande gekommenen Rechtsnormen werden von der zustandigen Verwaltung ausgefuhrt siehe Verwaltungskompetenz und gegebenenfalls durch die Rechtsprechung kontrolliert Landerspezifisches BearbeitenDeutschland Bearbeiten Hauptartikel Gesetzgebungsverfahren Deutschland In Deutschland konnen der Bund und jedes Land Gesetze erlassen Die Gesetzgebung des Landes ist in der jeweiligen Landesverfassung normiert die des Bundes im Grundgesetz Letztere wird primar durch den Bundestag ausgeubt Allerdings sind auch der Bundesrat die Bundesregierung und schliesslich der Bundesprasident beteiligt Gesetzgebungskompetenz Bearbeiten Die Gesetzgebungskompetenz bezeichnet das Recht und die Fahigkeit Gesetze im formellen Sinne Parlamentsgesetze zu erlassen Fur die Abgrenzung zur Verbandskompetenz der Lander greift das Grundgesetz die allgemeine Grundregel des Art 30 GG auf Nach der Verfassung haben die Bundeslander das Recht der Gesetzgebung soweit das Grundgesetz es nicht auf den Bund ubertragen hat Art 70 Abs 1 GG Die Landerkompetenzen werden also nicht einzeln aufgefuhrt Zu ihrem Kernbereich gehoren aber insbesondere das Kommunalrecht und der Bereich von Bildung und Kultur Kulturhoheit der Lander Daher sind im offentlichen Recht die Polizei Kommunal und Kultushoheit noch echte Kernkompetenzen der Lander Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Entgegen dieser Regelungen nach der im Zweifel die Lander zustandig sind hat sich durch zahlreiche Ausnahmen und eine bundesfreundliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Laufe der Zeit das praktische Verhaltnis zu Lasten der Lander umgekehrt Darauf wollte die Foderalismusreform reagieren Geschriebene Bundeskompetenzen Bearbeiten Der Bund ist grundsatzlich nur dann zustandig wenn es ausdrucklich in der Verfassung vorgesehen ist Ausschliessliche Gesetzgebung des Bundes Bearbeiten Hauptartikel Ausschliessliche Gesetzgebung Konkurrierende Gesetzgebung des Bundes Bearbeiten Hauptartikel Konkurrierende Gesetzgebung Ungeschriebene Kompetenztitel des Bundes Bearbeiten Die Regelungstechnik des Grundgesetzes Landeskompetenz wenn nichts anderes ausdrucklich vorgesehen ist schliesst ungeschriebene Bundeskompetenzen eigentlich aus In ganz engem Umfang sind sie dennoch anerkannt Man unterscheidet Kompetenz kraft Sachzusammenhangs Annexkompetenz und Kompetenz kraft Natur der Sache Negative Gesetzgebungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts Bearbeiten Gemass 78 BVerfGG hat das Bundesverfassungsgericht negative Gesetzgebungskompetenz in den Fallen in denen Bundesrecht mit dem Grundgesetz oder Landesrecht mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht unvereinbar ist es stellt mit Gesetzeskraft dessen Nichtigkeit fest Auch die Feststellung dass die Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung nicht mehr besteht Art 93 Abs 3 GG ersetzt ein Bundesgesetz Verfahren und Form Bearbeiten Das im siebten Abschnitt des Grundgesetzes geregelte Gesetzgebungsverfahren obliegt dem Bundestag als dem an der Gesetzgebung beteiligten wichtigsten Organ der Legislative Bundesregierung Bundesrat und Mitglieder des Bundestages mindestens funf Prozent oder eine Fraktion besitzen das Initiativrecht also das Recht ein neues Gesetz oder ein Gesetz zur Anderung oder Aufhebung eines anderen Gesetzes als Entwurf zur Abstimmung in den Bundestag einzubringen Der Bundestag berat uber die eingebrachten Gesetze die nach dem Grundgesetz in seinen Kompetenzbereich fallen und nicht Sache der Lander sind in drei Lesungen Aufgrund des foderalen Systems in Deutschland sind die Bundeslander durch den Bundesrat am Gesetzgebungsverfahren beteiligt und alle Gesetze werden diesem Organ zur Abstimmung vorgelegt Dieser kann abhangig von der Art des Gesetzes einen Entwurf nach erfolglosem Anruf des Vermittlungsausschusses auch scheitern lassen Hat ein Gesetz den Bundestag und den Bundesrat in dem durch das Grundgesetz die Geschaftsordnung des Deutschen Bundestages und Geschaftsordnung des Bundesrates geregelten Verfahren passiert wird es in gedruckter Fassung an das zustandige Bundesministerium und dann zur Gegenzeichnung an den Bundeskanzler weitergeleitet bevor es dem Bundesprasidenten vorgelegt wird Dieser hat das Recht zu prufen ob das ihm vorgelegte Gesetz mit der Verfassung in Einklang steht und ob es der Verfassung entsprechend zustande gekommen ist Abschliessend unterzeichnet der Bundesprasident das Gesetz es ist damit ausgefertigt Danach wird es im Bundesgesetzblatt formell unter Angabe des Tages des Inkrafttretens verkundet Art 82 GG Materielle Bindung und Uberprufung Bearbeiten Der Gesetzgeber ist in seinen Entscheidungen an die Verfassung gebunden Art 20 Abs 3 GG und muss bei der Schaffung neuer Gesetze grundlegende Prinzipien berucksichtigen im Strafrecht beispielsweise das Prinzip Keine Strafe ohne Gesetz nulla poena sine lege gemass Art 103 GG Zu den rechtsstaatlichen Grundsatzen gehort ferner das Verbot der Ruckwirkung zum Nachteil des Burgers wenngleich von diesem Prinzip Durchbrechungen anerkannt sind Jedes neue Gesetz ist demnach an den Werten der Verfassung zu messen etwa dem Rechtsstaatsprinzip oder den Staatszielbestimmungen Insbesondere muss der Gesetzgeber die Grundrechte beachten darf sie zwar durch Gesetz einschranken aber nicht verletzen Andernfalls ist das Gesetz verfassungswidrig und nichtig also wirkungslos Die Nichtigkeit kann nur durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt werden Verwerfungsmonopol Allerdings wird dem Bundesprasidenten eine Prufungskompetenz zuerkannt wonach er bei formellen Fehlern oder einem offensichtlichen Bruch der Verfassung durch das Gesetz seine Unterzeichnung verweigern und das Gesetz somit nicht wirksam werden lassen kann Unterzeichnung und Prufung von Gesetzen durch den Bundesprasidenten Die Prufung und Berichtigung von Gesetzentwurfen und Gesetzen bei Druckfehlern und anderen offenbaren Unrichtigkeiten ist in 61 GGO geregelt Deutsche Demokratische Republik Bearbeiten Hauptartikel Gesetzgebungsverfahren DDR Osterreich Bearbeiten Hauptartikel Gesetzgebungsverfahren Osterreich Schweiz Bearbeiten Hauptartikel Gesetzgebungsverfahren Schweiz Belgien Bearbeiten Hauptartikel Gesetzgebungsverfahren Belgien Polen Bearbeiten Hauptartikel Gesetzgebungsverfahren Polen Vereinigte Staaten Bearbeiten Hauptartikel Gesetzgebungsverfahren Vereinigte Staaten Gesetzgebung in der Europaischen Union Bearbeiten Hauptartikel Rechtsetzung der Europaischen UnionSiehe auch BearbeitenRechtsetzungLiteratur BearbeitenThilo Brandner Parlamentarische Gesetzgebung in Krisensituationen Zum Zustandekommen des Finanzmarktstablilisierungsgesetzes NVwZ 2009 S 211 215 Eike Michael Frenzel Das Gesetzgebungsverfahren Grundlagen Problemfalle und neuere Entwicklungen Teil 1 JuS 2010 S 27 30 Teil 2 Jus 2010 S 119 124 Wolfgang Ismayr Gesetzgebung im politischen System Deutschlands In Wolfgang Ismayr Hrsg Gesetzgebung in Westeuropa EU Staaten und Europaische Union VS Verlag fur Sozialwissenschaften Wiesbaden 2008 S 383 429 Ulrich Karpen 40 Jahre Gesetzgebungslehre in Deutschland und der Beitrag der ZRP ZRP 2007 S 234 235 Michael Kloepfer Gesetzgebungsoutsourcing Die Erstellung von Gesetzentwurfen durch Rechtsanwalte NJW 2011 S 131 134 Julian Kruper lawfirm legibus solutus Legitimitat und Rationalitat des Gesetzgebungsverfahrens beim Outsourcing von Gesetzentwurfen JZ 2010 S 655 662 Konrad Redeker Wege zu besserer Gesetzgebung ZRP 2004 S 160 163 Wolfgang Thierse Wege zu besserer Gesetzgebung sachverstandige Beratung Begrundung Folgeabschatzung und Wirkungskontrolle NVwZ 2005 S 153 157 Hannes Worner Gesetzgebungsoutsourcing im verfassungstheoretischen Kontext Erorterung der Geltungskraft der Verfassung im Bereich externer Politikberatung Mohr Siebeck Tubingen 2021 ISBN 978 3 16 159914 9 Weblinks Bearbeiten Wiktionary Gesetzgebung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Literatur uber Gesetzgebung im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Bundestag Funktion und Aufgabe Gesetzgebung Art 70 ff GG Weitere Gesetzgebungskompetenzen Pocket Politik Ubersicht mit Schaubild zur Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland Weg zur Foderalismusreform auf den Seiten des Deutschen BundestagesBitte 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