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Das Gesetzgebungsverfahren der Republik Polen bezieht mehrere Verfassungsorgane mit ein und wird durch eine Gesetzesinitiative eingeleitet Das Verfahren richtet sich nach den Regeln der polnischen Verfassung Kapitel IV Artikel 118 bis 123 der Geschaftsordnung des Sejms und der Geschaftsordnung des Senats Inhaltsverzeichnis 1 Initiativrecht 2 Ablauf 2 1 Sejm 2 2 Senat 2 3 Staatsprasident 2 4 Verfassungsgericht 2 5 Schnelles Gesetzgebungsverfahren 2 6 Verfassungsanderungen 3 WeblinksInitiativrecht BearbeitenDas Recht einen Gesetzesentwurf oder eine Gesetzesnovelle im Sejm einzubringen steht den Abgeordneten des Sejms wobei dies von einer Gruppe von mindestens 15 Abgeordneten oder einem Ausschuss des Sejms ausgehen muss dem Senat dem Staatsprasidenten oder dem Ministerrat zu Des Weiteren kann ein Entwurf von einer Gruppe von 100 000 wahlberechtigten Burgern eingebracht werden Abhangig davon von wem die Initiative ausging bezeichnet man den Entwurf entweder als Prasidenten Senats Regierungs Abgeordnetenen oder Burgerentwurf Ablauf BearbeitenSejm Bearbeiten nbsp Plenarsaal des SejmEin Gesetz kann vom Sejm nach drei Lesungen verabschiedet werden wobei die erste Lesung in der Regel in dem zustandigen Ausschuss stattfindet Sollte es sich um einen Gesetzesentwurf handeln der sich auf Anderungen der Staatsordnung der Burgerrechte und freiheiten des Wahlrechts der Gesetzbucher sowie auf Steuern und Finanzen bezieht muss dieser erst dem Sejm vorgelegt werden und wird erst dann dem Ausschuss weitergeleitet Der jeweilige Ausschuss erstellt einen Ausschussbericht der dem Sejm vorgelegt wird Wahrend der zweiten Lesung haben Abgeordnete der Ministerrat und der Antragsteller die Moglichkeit Anderungen zum Gesetzentwurf einzubringen Geschieht dies muss der geanderte Entwurf wiederum dem Ausschuss zu Prufung vorgelegt werden der dem Sejm wieder Bericht erstattet Bis zum Ende der zweiten Lesung hat der Antragsteller die Moglichkeit seinen Entwurf zuruckzuziehen Die dritte Lesung besteht aus der Abstimmung des Sejms uber den Entwurf Der Entwurf wird mit einer einfachen Mehrheit verabschiedet wobei mindestens die Halfte der Abgeordneten anwesend sein mussen Steht die Ratifizierung eines internationalen Vertrages an dem zufolge nationalstaatliche Kompetenzen abgegeben werden bedarf es einer Zweidrittelmehrheit Des Weiteren kann zusatzlich ein Referendum durchgefuhrt werden Ist das Gesetz vom Sejm angenommen wird es vom Sejmmarschall an den Senat weitergeleitet Senat Bearbeiten nbsp SenatsgebaudeDas Gesetz wird an den zustandigen Senatsausschuss weitergeleitet der innerhalb von 18 Tagen dem Senat einen Bericht vorlegen muss Danach wird das Gesetz vom Senat behandelt und daruber abgestimmt Der Senat kann das Gesetz mit einfacher Mehrheit bei Anwesenheit von mindestens der Halfte der Senatoren entweder als Ganzes ablehnen es ohne Anderungen annehmen oder Anderungen daran vornehmen Das Gesetz gilt als angenommen wenn der Senat innerhalb von 30 Tagen nicht dazu Stellung nimmt Ist das Gesetz vom Senat abgelehnt worden geht es wieder zuruck an den Sejm Dieser kann der Ablehnung durch eine absolute Mehrheit widersprechen das Gesetz gilt dann als angenommen und wird dem Staatsprasidenten zur Unterzeichnung vorgelegt Wird der Ablehnung nicht widersprochen ist das Gesetz abgelehnt und das Gesetzgebungsverfahren beendet Wird das Gesetz vom Senat geandert geht es ebenfalls zuruck zum Sejm Der Sejm kann den Anderungen mit absoluter Mehrheit widersprechen und so das Gesetz in seiner ursprunglichen Form annehmen oder aber die Anderungen annehmen und das vom Senat geanderte Gesetz in Kraft setzen Staatsprasident Bearbeiten Dem Staatsprasidenten wird das angenommene Gesetz zur Unterzeichnung vorgelegt Unterzeichnet er das Gesetz dann tritt es innerhalb von 14 Tagen in Kraft es sei denn es ist ein anderer Termin vorgesehen Das Gesetzgebungsverfahren ist damit beendet Er kann aber auch sein Veto einlegen und muss sich dann entscheiden ob er das Gesetz innerhalb von 21 Tagen entweder dem Sejm mit einer Begrundung zur nochmaligen Behandlung vorlegt oder es an das Verfassungsgericht zur Uberprufung der Verfassungsmassigkeit weiterleitet Legt der Prasident dem Sejm das Gesetz nochmals vor so kann dieser die Einwande mit einer 3 5 Mehrheit zuruckweisen und die Unterzeichnung fordern Der Prasident ist dann zur Unterzeichnung verpflichtet Werden die Einwande des Prasidenten nicht zuruckgewiesen ist das Gesetz abgelehnt In beiden Fallen ist das Gesetzgebungsverfahren beendet Unterschreibt der Staatsprasident das Gesetz wird dies im Amtsblatt Dziennik Ustaw veroffentlicht Verfassungsgericht Bearbeiten Legt der Prasident dem Verfassungsgericht das Gesetz zur Prufung vor kann es das Gesetz vollstandig oder teilweise fur verfassungsgemass oder verfassungswidrig erklaren Erkennt das Verfassungsgericht das Gesetz als verfassungsgemass an kann der Prasident seine Unterschrift nicht verweigern Erklart das Verfassungsgericht das Gesetz als Ganzes fur verfassungswidrig verweigert der Prasident seine Unterschrift Erkennt das Verfassungsgericht nur einzelne Bestimmungen des Gesetzes als verfassungswidrig an die nicht untrennbar mit dem gesamten Gesetz verbunden sind kann der Prasident das Gesetz ohne die verfassungswidrigen Bestimmungen unterzeichnen oder es aber dem Sejm zuleiten um die beanstandeten Punkte zu beseitigen Schnelles Gesetzgebungsverfahren Bearbeiten Wird ein Gesetzentwurf als eilig bezeichnet so hat der Senat nur 14 Tage und der Prasident nur 7 Tage zur Behandlung Zeit Verfassungsanderungen Bearbeiten Die Artikel der polnischen Verfassung sind nicht wie einige Artikel des deutschen Grundgesetzes durch eine Ewigkeitsklausel Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz geschutzt Sollen Artikel der Kapitel I II oder XII geandert werden muss nach Artikel 235 innerhalb von 60 Tagen nach der Beantragung ein Referendum durchgefuhrt werden wenn dies der Staatsprasident der Senat oder ein Funftel aller Abgeordneten innerhalb von 45 Tagen nach der Verabschiedung beantragen Verfassungsanderungen konnen nicht wahrend eines Ausnahmezustandes durchgefuhrt werden Im Sejm wird fur die Verabschiedung von Verfassungsanderungen eine Zweidrittelmehrheit und im Senat die absolute Mehrheit benotigt Weblinks BearbeitenGrafische Darstellung des Gesetzgebungsverfahrens englisch Erlauterungen des Senats zum Gesetzgebungsverfahren PDF 187 kB Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetzgebungsverfahren Polen amp oldid 224791138