www.wikidata.de-de.nina.az
Die Rechtsfigur der Kompetenz kraft Natur der Sache betrifft die Aufteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Landern in Deutschland Im Grundsatz haben die Lander gemass Art 70 GG diese Kompetenz sofern ein bestimmtes Sachgebiet nicht in den Art 70 ff GG ausdrucklich dem Bund zugewiesen ist Allerdings sind in drei Fallgruppen ungeschriebene Kompetenzen des Bundes anerkannt Kompetenz kraft Natur der Sache Annexkompetenz Kompetenz kraft SachzusammenhangAuf eine Kompetenz kraft Gewohnheitsrechts kann sich der Bund dagegen nicht berufen 1 Die Kompetenz kraft Natur der Sache besteht nur bei Sachgebieten die logisch zwingend nur durch den Bund und bundeseinheitlich erfolgen konnen Dass es sich um naturliche Bundesaufgaben handelt muss aus dem Wesen der verfassungsmassigen Ordnung des Bundes herzuleiten sein 2 Das ist insbesondere bei der verfassungsrechtlichen Organisation des Bundes anzunehmen Beispiele sind daher allenfalls die Regelungen der Hauptstadt oder der Nationalhymne aber auch des Stasi Unterlagen Gesetzes 3 Eine ausdruckliche Regelung in Art 70 ff GG hat in jedem Fall Vorrang 4 Die Gesetzgebungskompetenz muss stets aufgrund einer zwingenden Notwendigkeit entstehen Die Finanzkraft des Bundes sowie ein uberregionales Bedurfnis alleine reichen nicht aus Das Bundesverfassungsgericht verneint zum Beispiel die Gesetzgebungskompetenz Kompetenz kraft Natur der Sache bei der Regelung der einheitlichen Rechtschreibung soweit es gesamtstaatlich nicht zu Kommunikationsschwierigkeiten kommt Daher hat jedes Land weiterhin die Moglichkeit Rechtschreibreformen zu tatigen Siehe auch BearbeitenImplied Powers Doktrin im VolkerrechtEinzelnachweise Bearbeiten Bundesverfassungsgericht BVerfGE 61 149 203 Bundesverfassungsgericht BVerfGE 3 422 BVerfGE 11 98 BVerfGE 26 257 Stern Kind Deutsche Wiedervereinigung Bd II S 70 f Bundesverfassungsgericht BVerfGE 22 180 f Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kompetenz kraft Natur der Sache amp oldid 189772991