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Die Rechtsfigur der Annexkompetenz betrifft die Aufteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Landern in Deutschland Im Grundsatz haben die Lander gemass Art 70 GG diese Kompetenz sofern eine bestimmte Sachmaterie nicht in den Art 70 ff GG ausdrucklich dem Bund zugewiesen ist Allerdings sind in drei Fallgruppen ungeschriebene Kompetenzen des Bundes anerkannt Annexkompetenz Kompetenz kraft Sachzusammenhang Kompetenz kraft Natur der SacheDer Annexkompetenz unterliegen Neben und Hilfsgebiete die keine eigene Sachmaterie darstellen sondern nur die Vorbereitung oder Durchfuhrung eines Sachgebiets betreffen Hat der Bund im Hauptgebiet kraft ausdrucklicher Zuweisung die Kompetenz zur Gesetzgebung unterliegen auch diese Annexgebiete dieser Zuweisung Eine Kompetenz der Lander ware unsinnig Regelmassig nicht von der Annexkompetenz erfasst sind Verwaltungsverfahren da sonst die diesbezugliche Zuweisung in Art 84 Abs 1 GG an die Lander sinnlos ware Eine Abgrenzung zur Kompetenz kraft Sachzusammenhang erscheint schwierig insoweit wird zunehmend auf eine Differenzierung verzichtet und die Annexkompetenz als Fall der Kompetenz kraft Sachzusammenhangs angesehen Beispiele BearbeitenDie Gesetzgebungskompetenz des Bundes zur Regelung der Sachmaterie Bundesnachrichtendienst schliesst als Annex die Befugnis ein Voraussetzungen und Grenzen zu regeln unter denen der BND der Offentlichkeit einschliesslich der Presse Informationen erteilen muss oder darf 1 Osterreich BearbeitenIn Osterreich spricht man zur selben Problematik von der Adhasionstheorie 2 Einzelnachweise Bearbeiten BVerwG Urteil 6 A 2 12 Leitsatz 2 In https www bverwg de BVerwG 20 Februar 2013 abgerufen am 3 Januar 2019 Trefferliste zu Adhasionstheorie Abgerufen am 6 August 2023 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Annexkompetenz amp oldid 236173593