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Das Gesetzgebungsverfahren nimmt in Belgien verschiedene Formen an abhangig davon ob es sich um ein Gesetz des foderalen Parlamentes oder um ein Dekret der Gemeinschaften und Regionen bzw um eine Ordonnanz der Region Brussel Hauptstadt handelt Wird ein Gesetz vom foderalen Parlament das heisst von der Abgeordnetenkammer und gegebenenfalls dem Senat verabschiedet sind drei verschiedene Gesetzgebungsverfahren moglich Alle Gesetze Dekrete und Ordonnanzen unterliegen der Verfassungskontrolle des Verfassungsgerichtshofes Der Palast der Nation Sitz des foderalen Parlamentes Inhaltsverzeichnis 1 Foderale Gesetzgebungsverfahren 1 1 Allgemeines 1 2 Das Einkammerverfahren 1 3 Das verpflichtende Zweikammerverfahren 1 4 Das nicht verpflichtende Zweikammerverfahren 1 5 Der parlamentarische Konzertierungsausschuss 2 Verfahren in den Gemeinschaften und Regionen 3 Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof 3 1 Nichtigkeitsklage 3 2 Prajudizielle Frage 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseFoderale Gesetzgebungsverfahren BearbeitenAllgemeines Bearbeiten Die legislativen Rechtstexte des foderalen Parlamentes werden Gesetze genannt Betrachtet man die Anwesenheits und Mehrheitsbedingungen Quorum muss zwischen zwei Arten foderalen Gesetzen unterschieden werden gewohnliche Gesetze Dies sind die Gesetze die vom foderalen Parlament mit einer absoluten Mehrheit 50 1 der abgegebenen Stimmen bei einer Anwesenheit der Mehrheit der Parlamentarier 50 1 das heisst 76 Abgeordnete oder 38 Senatoren verabschiedet werden Bei Stimmengleichheit ist der behandelte Vorschlag abgelehnt 1 In welcher Kammer diese Bedingungen erfullt werden mussen hangt vom parlamentarischen Verfahren ab siehe unten Sondergesetze Dies sind Gesetze die die foderale Struktur des belgischen Staates im Verfassungsrahmen organisieren Uber Sondergesetze wird nur abgestimmt wenn die Verfassung es vorsieht Da diese Sondergesetze das sensible Gleichgewicht zwischen Flamen und Wallonen verandern konnen werden besonders strenge Mehrheitsbedingungen gestellt Bei einem Sondergesetz muss neben einer Anwesenheit der Mehrheit der beiden Sprachgruppen eine Zweidrittelmehrheit insgesamt und eine absolute Mehrheit in diesen beiden Sprachgruppen in beiden Kammern erreicht werden 2 Handelt das foderale Parlament in seiner Funktion als Verfassungsgeber und will es die Verfassung abandern oder neu nummerieren gelten ebenfalls besondere Regeln 3 Je nachdem wie man ein Gesetz einreichen will macht man folgenden Unterschied Gesetzesentwurf Dieser wird von der Regierung in einer der beiden Kammern eingereicht Dem Entwurf geht ein Vorentwurf voran der von der Regierung ausgearbeitet wurde und fur den ein nicht bindendes Gutachten der gesetzgebenden Abteilung des Staatsrates eingeholt wurde Aufgrund dieses Gutachtens wird der Vorentwurf gegebenenfalls angepasst Gesetzesvorschlag Dieser wird von einem Parlamentarier in einer der beiden Kammern eingereicht Hierfur wird nicht zwingend ein Gutachten des Staatsrates gefordert doch kann der Prasident der Kammer Abgeordnetenkammer oder Senat ein solches Gutachten zu jeder Zeit der parlamentarischen Prozedur anfragen Der Prasident ist verpflichtet dieses Gutachten anzufragen wenn ein Drittel der Parlamentarier oder die Mehrheit einer Sprachgruppe dies verlangt 4 Wurde ein Gesetzesvorschlag bei einer Zweikammer Prozedur von der ersten Kammer gutgeheissen wird er auch zu einem Gesetzesentwurf Die Gesetzgebungsverfahren im foderalen Parlament sind bis auf das Einkammerverfahren fur die Abgeordnetenkammer und den Senat die gleiche Die Verfassung sieht genau vor in welchen Fallen dieses oder jenes Verfahren benutzt werden muss Jeder Gesetzesentwurf oder vorschlag erwahnt in seinem ersten Artikel welches Verfahren anwendbar ist 5 Es ist aber auch moglich dass es zu sogenannten gemischten Verfahren kommt da ein Gesetzesentwurf oder vorschlag Artikel enthalt die mittels verschiedener Verfahren verabschiedet werden mussen Diese Texte werden dann in zwei Entwurfen eingereicht Das Einkammerverfahren Bearbeiten Das Einkammerverfahren ist allein in der Abgeordnetenkammer moglich Der Senat wird nicht in die Prozedur einbezogen Es ist das einfachste parlamentarische Verfahren Dieses Verfahren kann nur in den Fallen verwendet werden die in Artikel 74 der Verfassung erschopfend aufgelistet sind die Verleihung von Einburgerungen 6 Gesetze uber die zivil und strafrechtliche Verantwortlichkeit von Ministern der Staatshaushalt mit Ausnahme der Dotation an den Senat sie wird hierbei durch den Rechnungshof unterstutzt 7 die Festlegung des Armeekontingentes Die Prozedur lauft wie folgt ab Initiative Die Gesetzesinitiative kann nur seitens der Regierung Gesetzesentwurf oder seitens eines Abgeordneten Gesetzesvorschlag erfolgen siehe oben Hinterlegung Der Gesetzesentwurf oder vorschlag wird in der Abgeordnetenkammer hinterlegt Bei einem Gesetzesentwurf wird ebenfalls eine allgemeine Begrundung und ein Kommentar zu den Artikeln sowie eine Kopie des nicht bindenden Gutachtens der gesetzgebenden Abteilung des Staatsrates eingereicht Alle Texte werden in niederlandischer und franzosischer Sprache gedruckt und verteilt 8 Die Hinterlegung eines Gesetzesentwurfs geschieht beim Prasidenten der Kammer 9 Fur die Hinterlegung eines Gesetzesvorschlags muss der Abgeordnete der den Text einreicht erst die Abgeordnetenkammer bitten den Vorschlag in Erwagung zu ziehen hierzu kann es unter Umstanden schon zu einer Abstimmung kommen Beratung Ausschuss Zuerst befasst sich der zustandige Ausschuss mit dem Text 10 Der Ausschuss ist verhaltnismassig mit Abgeordneten der Mehrheit und der Opposition besetzt Handelt es sich um einen Gesetzesentwurf gibt im Ausschuss der zustandige Minister eventuell in Begleitung eines Kabinettsmitarbeiters oder eines Beamten Erlauterungen zum Entwurf Danach werden dieser Entwurf zuerst allgemeine und dann artikelweise von den Ausschussmitgliedern besprochen Gegebenenfalls werden Abanderungen seitens der Regierung oder der Parlamentarier eingereicht Am Ende stimmt der Ausschuss uber den Entwurf oder Vorschlag ab Diese Ausschusssitzungen sind in der Regel offentlich Fur jede Ausschusssitzung wird ein Bericht von einem Abgeordneten verfasst dem als Berichterstatter das Vertrauen seiner Kollegen ausgesprochen wurde Dieser Bericht wird nach der Abstimmung allen Abgeordneten zugeschickt Beratung Plenum Nach dem Ausschuss wird der Text vom Plenum beraten 11 Als Ausgangspunkt gilt der Bericht aus dem Ausschuss Es findet zuerst eine allgemeine dann eine artikelweise Diskussion statt Auch hier konnen wieder Abanderungsvorschlage eingehen Am Ende stimmt das Plenum zuerst uber jeden einzelnen Artikel und dann uber den ganzen Text ab Diese Abstimmung erfolgt seit 1955 elektronisch Konig Der Konig sanktioniert zuerst das Gesetz das heisst dass er sich als Teil der legislativen Macht damit einverstanden zeigt Hierfur gibt es keine Frist In der Regel handelt es sich hier nur um eine Formalitat doch wenn sich der Konig weigert den Text zu unterschreiben geschieht dies unter der Verantwortung der Regierung Dann wird das Gesetz durch den Konig ausgefertigt das heisst dass er als Teil der exekutiven Macht das Bestehen dieses Gesetzes zur Kenntnis nimmt und die Ausfuhrung befiehlt Beide Etappen geschehen gleichzeitig indem der Konig und mindestens einer seiner Minister ihre Unterschrift unter den von beiden Kammern verabschiedeten Text setzen 12 Staatsblatt Das Gesetz wird im Belgischen Staatsblatt in niederlandischer und franzosischer Sprache veroffentlicht 13 14 Gelegentlich werden auch foderale Gesetze in deutscher Sprache veroffentlicht Insofern das Gesetz nichts anderes vorsieht etwa durch eine verzogernde oder ruckwirkende Bestimmung tritt das Gesetz am zehnten Tag nach seiner Veroffentlichung in Kraft Das verpflichtende Zweikammerverfahren Bearbeiten Beim verpflichtenden Zweikammerverfahren muss ein Gesetzesentwurf oder vorschlag sowohl von der Abgeordnetenkammer als auch vom Senat verabschiedet werden Vor der Staatsreform von 1993 wurden alle Gesetze so verabschiedet doch heute gilt diese Prozedur nur fur die in Artikel 77 der Verfassung vorgesehenen Falle die Erklarung zur Revision der Verfassung wie auch die Revision der Verfassung selbst die Sondergesetze siehe oben die die Staatsstruktur und funktionsweise betreffen die gewohnlichen und Sondergesetze die das Verhaltnis zwischen Foderalstaat Gemeinschaften und Regionen betreffen die Organisation der Gerichte und Gerichtshofe des Staatsrates und des Verfassungsgerichtshofs die Gesetze zur Zustimmung von internationalen Vertragen Die Prozedur zur Verabschiedung eines Gesetzes im verpflichtenden Zweikammerverfahren kann in acht Schritte zusammengefasst werden genauere Details fur die ersten drei und die letzten zwei Punkte werden im Abschnitt zum Einkammerverfahren beschrieben Initiative Die Gesetzesinitiative kann seitens der Regierung Gesetzesentwurf seitens eines Abgeordneten oder seitens eines Senators beides Gesetzesvorschlag erfolgen Hinterlegung Der Gesetzesentwurf oder vorschlag wird entweder in der Abgeordnetenkammer oder im Senat hinterlegt Betrifft dieser Entwurf oder Vorschlag jedoch eine Zustimmung zu einem internationalen Vertragen wird er automatisch im Senat hinterlegt 15 Beratung erste Kammer Der Entwurf oder Vorschlag wird in der Kammer in der er eingereicht wurde Abgeordnetenkammer oder Senat beraten Zuerst befasst sich der zustandige Ausschuss mit dem Text und schlagt gegebenenfalls Abanderungen vor daraufhin stimmt der Ausschuss uber den Entwurf oder Vorschlag ab Danach wird der Text im Plenum beraten Auch hier konnen Abanderungsvorschlage eingehen Am Ende stimmt das Plenum uber den Text ab Weiterleitung Wurde der Text in der ersten Kammer verabschiedet das heisst erfullt er die notigen Anwesenheits und Mehrheitsbedingungen wird er an die zweite Kammer Senat oder Abgeordnetenkammer weitergeleitet Handelte es sich um einen Gesetzesvorschlag wird dieser ab jetzt auch Gesetzesentwurf genannt Beratung zweite Kammer Der Entwurf wird in der zweiten Kammer beraten Zuerst befasst sich der zustandige Ausschuss mit dem Text und schlagt gegebenenfalls Abanderungen vor daraufhin stimmt der Ausschuss uber den Entwurf ab Danach wird der Text im Plenum beraten Auch hier konnen Abanderungsvorschlage eingehen Am Ende stimmt das Plenum uber den Text ab Rucksendung evtl Dieser Schritt ist optional Hat die zweite Kammer den von der ersten Kammer ubermittelten Text abgeandert wird er zur ersten Kammer zuruckgeschickt Die erste Kammer kann dann entweder die Abanderungen gutheissen und erneut uber den Text abstimmen oder die Abanderungen ablehnen oder andere Abanderungen vorschlagen In diesem letzten Fall werden dann die Schritte 3 bis 5 so lange wiederholt bis beide Kammern den gleichen Text verabschiedet haben Konig Der Konig sanktioniert das Gesetz und fertigt es aus indem er und mindestens einer seiner Minister ihre Unterschrift unter den von beiden Kammern verabschiedeten Text setzen Staatsblatt Das Gesetz wird im Belgischen Staatsblatt veroffentlicht Insofern das Gesetz nichts anderes vorsieht etwa durch eine verzogernde oder ruckwirkende Bestimmung tritt es am zehnten Tag nach seiner Veroffentlichung in Kraft Das nicht verpflichtende Zweikammerverfahren Bearbeiten Beim nicht verpflichtenden oder optionalen Zweikammerverfahren entscheidet die Abgeordnetenkammer wahrend der Senat nur die Rolle einer Beratungs und Uberlegungskammer ubernimmt Der Senat kann Gesetzesentwurfe oder vorschlage der Kammer innerhalb gewisser Fristen annehmen das heisst beraten und abstimmen und Abanderungen vorschlagen Das letzte Wort behalt jedoch immer die Abgeordnetenkammer Das in Artikel 78 der Verfassung erwahnte nicht verpflichtende Zweikammerverfahren ist seit der Staatsreform von 1993 die Standardprozedur fur die Verabschiedung von Gesetzen Sie greift jedes Mal wenn die Verfassung weder ein Einkammer noch verpflichtendes Zweikammerverfahren vorsieht siehe oben Sie ist somit die am Meisten benutzte Prozedur zur Verabschiedung von foderalen Gesetzestexten Die Prozedur zur Verabschiedung eines Gesetzes im nicht verpflichtenden Zweikammerverfahren kann in elf Schritte zusammengefasst werden genauere Details fur die ersten drei und die letzten zwei Punkte werden im Abschnitt zum Einkammerverfahren beschrieben 16 Initiative In der Regel erfolgt die Gesetzesinitiative seitens der Regierung Gesetzesentwurf oder seitens eines Abgeordneten Manchmal stammt die Initiative trotzdem von einem Senator siehe unten Hinterlegung Der Gesetzesentwurf oder vorschlag wird in der Abgeordnetenkammer hinterlegt Zu diesem Zeitpunkt kann die Regierung die Dringlichkeit fur ihren Entwurf beantragen was zu einer Verkurzung der Annahmefristen durch den Senat zur Folge hat Erste Beratung Der Entwurf oder Vorschlag wird in der Abgeordnetenkammer zum ersten Mal beraten Zuerst befasst sich der zustandige Ausschuss mit dem Text und schlagt gegebenenfalls Abanderungen vor daraufhin stimmt der Ausschuss uber den Entwurf oder Vorschlag ab Danach wird der Text im Plenum beraten Auch hier konnen Abanderungsvorschlage eingehen Am Ende stimmt das Plenum uber den Text ab Weiterleitung Die Senatoren mussen innerhalb einer Frist von 15 Tagen entscheiden ob sie den weitergeleiteten Gesetzesentwurf annehmen wollen oder nicht Diese Frist belauft sich auf 7 Tage wenn die Dringlichkeit beantragt wurde Mindestens 15 Senatoren mussen der Anfrage zustimmen Wird der Entwurf nicht angenommen kann der Gesetzestext sofort vom Konig sanktioniert und ausgefertigt werden siehe Schritt 10 Beratung Senat Der Senat verfugt uber eine Frist von 60 Tagen um uber den angefragten Gesetzesentwurf zu beraten Zuerst befasst sich der zustandige Ausschuss mit dem Text und schlagt gegebenenfalls Abanderungen vor daraufhin stimmt der Ausschuss uber den Entwurf ab Danach wird der Text im Plenum beraten Auch hier konnen Abanderungsvorschlage eingehen Am Ende stimmt das Plenum uber den Text ab Lasst der Senat die Frist von 60 Tagen verstreichen oder kommt er zur Schlussfolgerung dass keine Abanderung des Entwurfs notwendig ist wird dieser Entwurf von der Kammer dem Konig vorgelegt der ihn sanktioniert und ausgefertigt siehe Schritt 10 Rucksendung Hat der Senat den Entwurf abgeandert wird er zuruck zur Abgeordnetenkammer geschickt Zweite Beratung Der Entwurf so wie durch den Senat abgeandert wird in der Abgeordnetenkammer zum zweiten Mal beraten Diese kann dann 1 die Abanderungsvorschlage des Senats gutheissen in diesem Fall wird der Entwurf dem Konig vorgelegt der ihn sanktioniert und ausgefertigt siehe Schritt 10 2 die Abanderungsvorschlage des Senats durch Gegenabanderungsvorschlage vollstandig aufheben und den Entwurf in seiner ursprunglichen Form wiederherstellen in diesem Fall wird der Entwurf ebenfalls dem Konig vorgelegt der ihn sanktioniert und ausgefertigt siehe Schritt 10 oder 3 neue eigene Abanderungsvorschlage einbringen und somit einen neuen Entwurf verfassen in diesem Fall wird der Entwurf zum zweiten Mal an den Senat ubermittelt Zweite Beratung Senat Der Senat verfugt uber eine Frist von 15 Tagen um uber die Abanderungsvorschlage der Abgeordnetenkammer und den neuen Entwurf zu beraten und eventuell neue eigene Abanderungen vorzuschlagen Lasst der Senat die Frist von 15 Tagen verstreichen oder kommt er zur Schlussfolgerung dass keine Abanderung des Entwurfs notwendig ist wird dieser Entwurf von der Kammer dem Konig vorgelegt der ihn sanktioniert und ausgefertigt siehe Schritt 10 Letzte Beratung Wenn der Senat wieder eigen Abanderungsvorschlage eingereicht hat wird der Entwurf innerhalb einer Frist von 15 Tagen zum letzten Mal und endgultig von der Abgeordnetenkammer beraten Konig Der Konig sanktioniert das Gesetz und fertigt es aus indem er und mindestens einer seiner Minister ihre Unterschrift unter den von beiden Kammern verabschiedeten Text setzen Staatsblatt Das Gesetz wird im Belgischen Staatsblatt veroffentlicht Insofern das Gesetz nichts anderes vorsieht etwa durch eine verzogernde oder ruckwirkende Bestimmung tritt es am zehnten Tag nach seiner Veroffentlichung in Kraft Ein Senator kann ebenfalls auch wenn dies seltener vorkommt einen Gesetzesvorschlag im nicht verpflichtenden Zweikammerverfahren einreichen Hier wird wie im verpflichtenden Zweikammerverfahren der Vorschlag im Senat eingereicht Dieser berat dann uber den Vorschlag stimmt uber ihn ab und leitet ihn an die Abgeordnetenkammer weiter Binnen einer Frist von 60 Tagen billigt diese den Vorschlag der zum Entwurf wurde oder lehnt ihn ab Schlagt die Kammer Abanderungen vor werden diese wieder dem Senat vorgelegt der uber sie berat Schlagt auch der Senat neue Abanderungen vor wird wiederum uber diese in der Abgeordnetenkammer beraten und sie definitiv gebilligt oder abgelehnt Auch hier behalt die Kammer also das letzte Wort Danach wird der Gesetzestext vom Konig sanktioniert und ausgefertigt Schritt 10 17 Der parlamentarische Konzertierungsausschuss Bearbeiten Die eventuell aufkommenden Zustandigkeitsprobleme zwischen den beiden Kammern Abgeordnetenkammer und Senat werden laut Artikel 82 der Verfassung in einem parlamentarischen Konzertierungsausschuss geregelt Dieser setzt sich aus ebenso vielen Mitgliedern der Abgeordnetenkammer wie des Senats zusammen und untersucht ob dieser oder jener Gesetzesvorschlag oder entwurf tatsachlich mit dem vorgeschlagenen Verfahren angenommen werden kann Der Ausschuss kann die beim nicht verpflichtenden Zweikammerverfahren festgelegten Fristen im gegenseitigen Einvernehmen verlangern Alle anderen Entscheidungen werden mittels einfacher Mehrheit in beiden Vertretergruppen getroffen oder falls nicht anders moglich mittels einer Zweidrittelmehrheit insgesamt Verfahren in den Gemeinschaften und Regionen BearbeitenDie legislativen Rechtstexte der Flamischen Gemeinschaft der Franzosischen Gemeinschaft der Deutschsprachigen Gemeinschaft der Flamischen Region und der Wallonischen Region werden Dekrete genannt Die legislativen Rechtstexte der Region Brussel Hauptstadt werden Ordonnanzen genannt In der Normenhierarchie sind Gesetze und Dekrete gleichzusetzen Im Prinzip haben auch Ordonnanzen denselben Wert Sie unterscheiden sich jedoch massgebend von den Dekreten dadurch dass sie der Kontrolle der gewohnlichen Gerichte und Gerichtshofe unterliegen die die Anwendung einer Ordonnanz verweigern konnen wenn diese die Bestimmungen des Sondergesetzes uber die Brusseler Institutionen verletzt 18 Normalerweise ist diese Befugnis der judikativen Macht nur auf Erlasse und Verfugungen der Exekutive begrenzt 19 Die gewohnlichen Gerichte und Gerichtshofe kontrollieren somit die Verfassungsmassigkeit der Ordonnanzen parallel zum Verfassungsgerichtshof der alle Gesetze Dekrete und auch Ordonnanzen wegen Verfassungswidrigkeit fur nichtig erklaren kann siehe unten Die Parlamente der oben erwahnten Gliedstaaten bestehen allesamt nur aus einer Kammer In den Gemeinschaften und Regionen wird im Prinzip mutatis mutandis dasselbe Verfahren wie das foderale Einkammerverfahren der Abgeordnetenkammer siehe oben benutzt 20 Abweichungen sind jedoch moglich da einerseits jedes Parlament seine eigene Geschaftsordnung verabschiedet 21 und andererseits die Gliedstaaten mit Ausnahme der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Region Brussel Hauptstadt uber die konstitutive Autonomie verfugen welche ihnen erlaubt grundlegende Entscheidungen bezuglich ihrer Organisation selbst zu treffen In Anwendung von Art 137 der Verfassung wurden das Parlament der Flamischen Gemeinschaft und das Parlament der Flamischen Region faktisch zu einem einzigen Parlament dem Flamischen Parlament zusammengefuhrt Da die flamischen Gemeinschaftsabgeordneten die im zweisprachigen Gebiet Brussel Hauptstadt gewahlt wurden nicht an Abstimmungen bezuglich regionaler Angelegenheiten teilnehmen durfen muss jedes flamische Dekret angeben ob es sich auf eine gemeinschaftliche oder eine regionale Zustandigkeit bezieht 22 Die Verabschiedung der Dekrete und Ordonnanzen benotigt prinzipiell eine absolute Mehrheit In gewissen Fallen erfordert die Verfassung jedoch die Verabschiedung eines Sonderdekretes welches dann eine Zweidrittelmehrheit im jeweiligen Parlament benotigt Dies gilt in den folgenden Fallen Wenn eine Gemeinschaft einem Organisationstrager im Unterrichtswesen bestimmte Befugnisse ubertragen will 23 Wenn ein Dekret oder eine Ordonnanz bestimmte Bedingungen fur die Schaffung interkommunaler territorialer Organe vorsieht 24 Wenn eine Gemeinschaft oder eine Region mit Ausnahme der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Region Brussel Hauptstadt kraft ihrer konstitutiven Autonomie gewisse Entscheidungen zur eigenen Organisation selbst treffen will 25 Wenn die Franzosische Gemeinschaft der Wallonischen Region auf dem franzosischen Sprachgebiet und der franzosischen Gemeinschaftskommission COCOF auf dem zweisprachigen Gebiet Brussel Hauptstadt die Ausubung gewisser Zustandigkeiten ubertragen will 26 Die Dekrete und Ordonnanzen werden in niederlandischer und franzosischer Sprache veroffentlicht Ausnahmen hierzu bilden die Deutschsprachige Gemeinschaft und die Wallonische Region die ihre Dekrete ebenfalls in deutscher Sprache veroffentlichen mussen 27 Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof Bearbeiten Hauptartikel Verfassungsgerichtshof Belgien Ist ein Gesetz ein Dekret oder eine Ordonnanz einmal in Kraft getreten gehort sie zur belgischen Rechtsordnung Trotzdem macht sie dies nicht unanfechtbar Der Verfassungsgerichtshof kann alle Rechtstexte mit legislativem Charakter Gesetze Dekrete und Ordonnanzen auf ihre Konformitat zur Verfassung uberprufen Diese Kontrolle kann auf zwei Ebenen stattfinden Verteilung der Zustandigkeiten Der Verfassungsgerichtshof pruft ob die Gesetzgebung die Regeln der Kompetenzverteilung innerhalb des belgischen Foderalstaates respektiert 28 Diese Regeln befinden sich in der Verfassung selbst aber auch in den Sondergesetzen uber institutionelle Reformen 29 Grundrechte Der Verfassungsgerichtshof kann auch die Konformitat der verschiedenen legislativen Rechtstexte mit den Grundrechten und freiheiten die im Titel II der Verfassung sowie in den Artikeln 170 172 und 191 derselben festgehalten werden uberprufen 30 Eine besondere Erwahnung verdient die Kontrolle der Gesetzgebung in Anbetracht der Artikel 10 und 11 der Verfassung Verbot der Diskriminierung denen der Verfassungsgerichtshof seit seinem Bestehen damals noch Schiedshof eine ausserst weite Auslegung gibt Aber auch die Konformitat der Gesetzgebung mit der Europaischen Menschenrechtskonvention und dem Internationalen Pakt uber burgerliche und politische Rechte kann uberpruft werden Der Verfassungsgerichtshof kann auf zwei Wegen angehalten werden eine Kontrolle der Verfassungskonformitat durchzufuhren durch eine bei ihm eingereichte Nichtigkeitsklage 31 oder durch eine prajudizielle Frage seitens eines Justizorgans 32 Nichtigkeitsklage Bearbeiten Eine Klage auf Nichtigerklarung kann sowohl durch die Regierungen und Parlamente des Foderalstaats und der Gliedstaaten als auch durch naturliche oder juristische Personen privater oder offentlicher Natur eingereicht werden Die letztgenannten mussen dabei jedoch ein Interesse nachweisen konnen Die Klage muss innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der Veroffentlichung der Rechtsnorm im Staatsblatt erfolgen Erachtet der Verfassungsgerichtshof ein Gesetz ein Dekret oder eine Ordonnanz als verfassungswidrig wird der Rechtstext fur nichtig erklart Dies hat zur Folge dass die Norm oder einige ihrer Bestimmungen ab der Veroffentlichung des Urteils im Staatsrat aus der belgischen Rechtsordnung verschwindet 33 Dies geschieht in der Regel mit Ruckwirkung wobei der Verfassungsgerichtshof Ausnahmen vorsehen kann Prajudizielle Frage Bearbeiten Die prajudizielle Frage ist ein Verfahren das den gewohnlichen Gerichten und Gerichtshofen und auch dem Kassationshof und dem Staatsrat die Moglichkeit bietet oder sie gegebenenfalls dazu zwingt bei aufkommenden Fragen uber die Verfassungsmassigkeit gewisser Regeltexte die in casu angewandt werden mussen den Verfassungsgerichtshof zu befragen Der Verfassungsgerichtshof gibt dann eine bindende Auslegung der Verfassung und befindet daruber ob die betroffene Gesetzgebung in der vom fragenden Richter a quo Richter vorgeschlagenen Interpretation gegen die Verfassung verstosst oder nicht Das Verfahren ist somit vergleichbar mit dem europaischen Vorabentscheidungsverfahren bei dem der Europaische Gerichtshof auf Nachfrage eines nationalen Gerichtshofs die richtige Auslegung des EU Rechts vorgibt Wird eine solche prajudizielle Frage gestellt wird bis zur Antwort des Verfassungsgerichtshofes das Verfahren vor dem fragenden Richter ausgesetzt Verkundet der Verfassungsgerichtshof dass das Gesetz das Dekret oder die Ordonnanz in der vorgeschlagenen Interpretation verfassungswidrig ist dann muss der Richter diese Norm beim weiteren Verlauf des Gerichtsverfahrens unberucksichtigt lassen 34 Dies gilt ebenfalls fur alle Berufungsverfahren in der gleichen Sache und fur andere Streitsachen die dieselbe Ausgangssituation vorweisen Der Rechtstext selbst bleibt jedoch bestehen und verschwindet nicht aus der Rechtsordnung Nach der Urteilsverkundung startet aber eine sechsmonatige Frist in der eine Nichtigkeitsklage gegen die Rechtsnorm eingereicht werden kann siehe oben Siehe auch BearbeitenPolitisches System Belgiens GesetzgebungLiteratur BearbeitenDelperee F Depre S Le systeme constitutionnel de la Belgique Brussel Larcier 2000 Nrn 344 350 Depre S Renders D Le partage des competences legislatives entre les assemblees federales Ann dr Louvain 1996 S 331 356 Paques M Droit public elementaire en quinze lecons Coll fac droit de l ULg Brussel Larcier 2005 Nrn 208 215 Van der Hulst M De parlementaire overlegcommissie T B P 1995 S 351 369 Van der Hulst M De nieuwe wetgevingsprocedures in de praktijk over mengen en splitsen T B P 1997 S 589 597 Weblinks BearbeitenDie belgische Verfassung Das foderale Parlament Belgiens Die belgische Abgeordnetenkammer Der belgische Senat Das Flamische Parlament Das Parlament der Franzosischen Gemeinschaft Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft Das Parlament der Wallonischen Region Das Parlament der Region Brussel Hauptstadt Der belgische VerfassungsgerichtshofEinzelnachweise Bearbeiten Art 53 der Verfassung Art 4 letzter Absatz der Verfassung Art 195 der Verfassung Art 98 u 99 der Geschaftsordnung der Abgeordnetenkammer Art 83 der Verfassung und Art 71 der Geschaftsordnung der Abgeordnetenkammer Art 121 der Geschaftsordnung der Abgeordnetenkammer Art 106 ff der Geschaftsordnung der Abgeordnetenkammer Art 74 der Geschaftsordnung der Abgeordnetenkammer und Art 2 des Gesetzes vom 31 Mai 1961 uber den Sprachengebrauch in Gesetzgebungsangelegenheiten die Gestaltung die Veroffentlichung und das Inkrafttreten von Gesetzes und Verordnungstexten Art 75 der Geschaftsordnung der Abgeordnetenkammer Art 77 ff der Geschaftsordnung der Abgeordnetenkammer Art 85 ff der Geschaftsordnung der Abgeordnetenkammer Art 109 u 106 der Verfassung Art 1 des Gesetzes vom 31 Mai 1961 uber den Sprachengebrauch in Gesetzgebungsangelegenheiten die Gestaltung die Veroffentlichung und das Inkrafttreten von Gesetzes und Verordnungstexten Das Staatsblatt erscheint an allen Werktagen und kann auf der Webseite des FOD Justiz eingelesen werden Art 75 Abs 3 der Verfassung Art 78 79 u 80 der Verfassung Art 81 der Verfassung Art 9 Abs 1 des Sondergesetzes vom 12 Januar 1989 uber die Brusseler Institutionen Art 159 der Verfassung Art 32 ff des Sondergesetzes vom 8 August 1980 uber institutionelle Reformen Art 44 des Sondergesetzes vom 8 August 1980 uber institutionelle Reformen Art 53 der Geschaftsordnung des Flamischen Parlamentes Art 24 2 der Verfassung Art 41 Abs 4 der Verfassung Art 68 3 Abs 2 Art 118 2 u Art 123 2 der Verfassung Art 138 Abs 2 der Verfassung Art 55 des Sondergesetzes vom 8 August 1980 uber institutionelle Reformen Art 142 Abs 2 1 der Verfassung Siehe u a Art 35 Art 127 bis 130 u Art 134 der Verfassung Art 5 u 6 des Sondergesetzes vom 8 August 1980 als auch die pertinenten Bestimmungen im Gesetz vom 31 Dezember 1983 uber institutionelle Reformen fur die Deutschsprachige Gemeinschaft und im Sondergesetz vom 12 Januar 1989 uber die Brusseler Institutionen Art 142 Abs 2 2 und Art 1 2 des Sondergesetzes vom 6 Januar 1989 uber den Schiedshof Art 1 ff des Sondergesetzes vom 6 Januar 1989 uber den Schiedshof Art 26 ff des Sondergesetzes vom 6 Januar 1989 uber den Schiedshof Art 9 ff des Sondergesetzes vom 6 Januar 1989 uber den Schiedshof Art 28 des Sondergesetzes vom 6 Januar 1989 uber den Schiedshof Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetzgebungsverfahren Belgien amp oldid 238523234