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Die Region Brussel Hauptstadt oder auch Brusseler Region franzosisch Region de Bruxelles Capitale niederlandisch Brussels Hoofdstedelijk Gewest i ist eine der drei Regionen des Konigreichs Belgien und somit ein Gliedstaat des belgischen Bundesstaates Sie umfasst das zweisprachige Gebiet Brussel Hauptstadt das genau wie der gleichnamige Verwaltungsbezirk aus 19 Gemeinden besteht Die Stadt Brussel auch Brussel Stadt genannt ist eine der 19 Gemeinden Die Region Brussel Hauptstadt besteht in ihrer heutigen Form seit dem 1 Januar 1995 Die Region hat 1 222 637 Einwohner 1 Januar 2022 Region Brussel HauptstadtBrussels Hoofdstedelijk Gewest niederlandisch Region de Bruxelles Capitale franzosisch Wappen FlaggeGliedstaat des Konigreichs BelgienArt des Gliedstaates RegionAmtssprache Franzosisch NiederlandischVerwaltungssitz BrusselGrundung 12 Januar 1989Flache 161 36 km Einwohner 1 222 637 1 Januar 2022 Bevolkerungsdichte 7550 Einwohner pro km Feiertag 8 MaiMinisterprasident Rudi Vervoort PS ISO Code BE BRUWebsite be brusselsLage in BelgienStarkere braune Linie Region Brussel Hauptstadt dunnere Linien die 19 Gemeinden Die Region Brussel Hauptstadt verfugt uber ein legislatives Brusseler Parlament sowie ein exekutives Organ Brusseler Regierung Hinzugezahlt werden ebenfalls die franzosische und flamische Gemeinschaftskommission COCOF und VGC sowie die gemeinsame Gemeinschaftskommission COCOM GGC Nebenbei ubt die Region Brussel Hauptstadt auch die Befugnisse der Brusseler Agglomeration aus Dieser Artikel behandelt vor allem die Themen Politik Verwaltung und Sprachensituation Weitere und ubergreifende Themen werden im Artikel Brussel behandelt Inhaltsverzeichnis 1 Geschichtlicher Hintergrund 2 Geographie 2 1 Die 19 Gemeinden 2 2 Vorschlag zur Fusion der Gemeinden 2 3 Vorschlag zur Ausweitung der Region 3 Zustandigkeiten und Institutionen 3 1 Regionale Zustandigkeiten 3 1 1 Das Brusseler Parlament 3 1 2 Die Brusseler Regierung 3 2 Gemeinschaftliche Zustandigkeiten 3 2 1 Die franzosische Gemeinschaftskommission 3 2 2 Die flamische Gemeinschaftskommission 3 2 3 Die gemeinsame Gemeinschaftskommission 4 Besonderheiten 4 1 Die Brusseler Agglomeration 4 2 Der Gouverneur 4 3 Der Vizegouverneur 4 4 Zustandigkeiten des Foderalstaates 5 Bauwerke 6 Regelungen zum Sprachengebrauch 7 Siehe auch 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseGeschichtlicher Hintergrund Bearbeiten Verschiedene Ansichten von Brussel Als in Belgien die erste Staatsreform 1970 beschlossen wurde die zur Foderalisierung des Landes fuhren sollte wurden zum einen die Kulturgemeinschaften die spateren Gemeinschaften mit dem Schwerpunkt Kultur und zum anderen die Regionen mit dem Schwerpunkt Wirtschaft erschaffen Da die flamischen Vertreter aber nicht den Zweck dieser Regionen erkannten wurde ihre Existenz allein in einem Verfassungsartikel 107quater festgehalten Weitere konkrete Ausfuhrungsmodalitaten wurden nicht vorgesehen In diesem Artikel 107quater war bereits die Rede von einer Brusseler Region Auch wenn also die Regionen noch nicht funktionsfahig waren wurde fur die neunzehn Brusseler Gemeinden eine erste gemeinsame Verwaltungsstruktur erschaffen die Brusseler Agglomeration siehe unten Ein Gesetz vom 26 Juli 1971 sah vor dass der Brusseler Agglomerationsrat in zwei Sprachgruppen aufgeteilt wurde Die ersten und einzigen Wahlen zum Agglomerationsrat fanden am 21 November 1971 statt Die Agglomeration verfugte uber gewisse Zustandigkeiten in Sachen Raumordnung Transportwesen Sicherheit offentliche Gesundheit und Sauberkeit Es wurden ebenfalls eine franzosische und eine niederlandische Kulturkommission eingerichtet in der die Mitglieder des Agglomerationsrates je nach Sprachgruppe tagten und uber gewisse Befugnisse in Sachen Kultur und Unterricht verfugten Das Gesetz vom 26 Juli 1971 wurde durch jedoch durch ein Gesetz vom 21 August 1987 abgeandert und viele der Befugnisse der Agglomeration wurden den dann bereits bestehenden Regionen anvertraut In Brussel wurden diese Befugnisse dem Regionalen ministeriellen Komitee anvertraut Im Jahr 1974 wurden drei dieser Komitees geschaffen ein flamisches ein wallonisches und ein Brusseler Auch wenn diese Komitees nur eine beratende Funktion hatten werden sie doch als Vorlaufer der Regionen bezeichnet In Brussel war das Komitee zur einen Halfte aus Senatoren und zur anderen Halfte aus Mitgliedern des Agglomerationsrates zusammengesetzt Die Schaffung der Regionen darunter einer Brusseler Region wurde in den zwei grossen Egmont 1978 und Stuyvenbergabkommen 1979 festgehalten Wegen einer Regierungskrise konnten diese jedoch nicht in Kraft treten und so wurden durch ein Gesetz vom 5 Juli 1979 provisorische gemeinschaftliche und regionale Institutionen erschaffen deren Exekutive allein von Ministern der Nationalregierung gestellt wurde Erst im Zuge der zweiten Staatsreform 1980 wurden die Regionen wirklich aus der Taufe gehoben Da jedoch kein Kompromiss fur die Brusseler Region gefunden werden konnte gilt die Verabschiedung des Sondergesetzes vom 8 August 1980 allein als die Geburtsstunde der Flamischen und der Wallonischen Region Das Problem Brussel wurde so die damalige Bezeichnung in den Kuhlschrank gestellt franzosisch mise au frigo Somit blieb das Gesetz von 1979 weiterhin fur Brussel anwendbar Ein Minister und zwei Staatssekretare die nicht dem Nationalparlament verantwortlich waren lenkten die Geschicke der Region Dies hatte schwerwiegende finanzielle und institutionelle Probleme zur Folge Ein Kompromiss zwischen Flamen und Wallonen um das Statut Brussels schien in die Ferne zu rucken da vor allem die flamische Seite Brussel nicht als eigenstandige Region anerkennen wollte und die wallonische Seite nicht die absolute Sprachgleichheit akzeptieren wollte Die Region Brussel Hauptstadt blau im regionalen Staatsgefuge neben der Flamischen gelb und der Wallonischen Region rot Mehrere Gesetzesvorschlage wurden eingereicht doch erst im Mai 1988 konnte ein politischer Kompromiss gefunden werden der alle Parteien zufriedenstellte Dieser Kompromiss fuhrte zur Durchfuhrung der dritten Staatsreform und zur Verabschiedung des Sondergesetzes vom 12 Januar 1989 der somit als die Geburtsstunde der Region Brussel Hauptstadt wie sie seitdem genannt wird gilt Dieses Sondergesetz rief schlussendlich den Rat spater Parlament und die Exekutive spater Regierung ins Leben und ubergab der Region die restlichen Kompetenzen der Agglomeration Bei der vierten Staatsreform 1993 die die definitive Umwandlung Belgiens in einen Foderalstaat vollzog und dem vorangegangenen Sankt Michaels Abkommen niederlandisch Sint Michielsakkoord franzosisch accords de la Saint Michel wurde die Teilung der Provinz Brabant beschlossen Das zweisprachige Gebiet Brussel Hauptstadt wurde dabei entprovinzialisiert fur provinzfrei erklart der Provinzrat und die Permanentdeputation wurden abgeschafft und die Zustandigkeiten der Provinz wurden bis auf einige Ausnahmen siehe unten an die Region ubertragen Das Lambermontabkommen und die funfte Staatsreform 2001 hatten keine grundlegenden Anderungen fur das Statut der Region Brussel Hauptstadt zur Folge Lediglich die Anzahl Sitze im Regionalparlament wurde von 75 auf 89 angehoben Heute ist die Region Brussel Hauptstadt zwar politisch etabliert doch besteht immer noch keine absolute Einigkeit zwischen Flamen und Wallonen uber das wahre Statut Brussels 1 Die Region unterscheidet sich immer noch von den anderen beiden Regionen da ihre legislativen Rechtstexte Ordonnanzen genannt werden und einen leicht anderen Wert als die regionalen Dekrete besitzen siehe unten und sie im Gegensatz zu den anderen Regionen nicht uber die konstitutive Autonomie verfugt die eine eigene Organisation der Zusammensetzung der Wahl und der Arbeitsweise der Parlamente und Regierungen erlaubt Seitens der Brusseler Regierung wird immer wieder eine Neufinanzierung der Region gefordert um den Herausforderungen eines europaischen und internationalen Zentrums gerecht zu werden 2 Siehe auch Geschichte Belgiens und Geschichte BrusselsGeographie BearbeitenDer zweisprachige Verwaltungsbezirk Brussel Hauptstadt stellt das Hoheitsgebiet der Region Brussel Hauptstadt dar 3 Dieses Gebiet ist deckungsgleich mit dem zweisprachigen Sprachgebiet Brussel Hauptstadt im Sinne von Artikel 4 der Verfassung Die 19 Gemeinden Bearbeiten Siehe auch Liste der Gemeinden in der Region Brussel Hauptstadt Die 19 Gemeinden der Region Brussel Hauptstadt Der Verwaltungsbezirk Brussel Hauptstadt besteht aus 19 eigenstandigen Gemeinden die als die Brusseler Gemeinden bezeichnet werden In allen 19 Gemeinden sind die beiden Amtssprachen Franzosisch und Niederlandisch gleichberechtigt Die Mehrheit der Bevolkerung ist frankophon Die Gemeinde Saint Josse ten Noode Sint Joost ten Node ist mit rund 24 100 Einwohnern pro Quadratkilometer die am dichtesten besiedelte Gemeinde Belgiens Wappen Gemeinde Flachein km Bevolkerungam 1 Januar 2022 4 Anderlecht 17 74 122 547 Auderghem Oudergem 9 03 34 986 Berchem Sainte Agathe Sint Agatha Berchem 2 95 25 298 Brussel Stadt 32 61 188 737 Etterbeek 3 15 48 535 Evere 5 02 43 608 Forest Vorst 6 25 56 616 Ganshoren 2 46 25 252 Ixelles Elsene 6 34 87 052 Jette 5 04 52 751 Koekelberg 1 17 22 023 Molenbeek Saint Jean Sint Jans Molenbeek 5 89 97 697 Saint Gilles Sint Gillis 2 52 48 837 Saint Josse ten Noode Sint Joost ten Node 1 14 26 965 Schaerbeek Schaarbeek 8 14 130 690 Uccle Ukkel 22 91 85 099 Watermael Boitsfort Watermaal Bosvoorde 12 93 25 187 Woluwe Saint Lambert Sint Lambrechts Woluwe 7 22 58 541 Woluwe Saint Pierre Sint Pieters Woluwe 8 85 42 216 Region Brussel Hauptstadt Gesamt 161 36 1 222 637Vorschlag zur Fusion der Gemeinden Bearbeiten Die Idee einer Fusion dieser Gemeinden bzw deren vollstandige Eingliederung in die regionale Struktur wurde oft angeregt Auch wenn diese Fusion offensichtliche Vorteile fur die Gute Regierungsfuhrung der Region hatte hat der Vorschlag nie genug Anklang bei den frankophonen politischen Entscheidungstragern gefunden die darin eine Storung des institutionellen Gleichgewichts sehen Die uberproportionale Vertretung 50F 50N in der Regierung der niederlandischsprachigen Brusseler auf Ebene der Region siehe unten wird namlich u a durch die Wiedergabe der wahren Krafteverhaltnisse in etwa 90F 10N auf der Ebene der Gemeinden kompensiert 5 Vorschlag zur Ausweitung der Region Bearbeiten Die Hauptstadtregion Brussel zentrales Feld im dunkelgrunen Bereich innerhalb des Ballungsraums Brussel dunkelgrun Helle Farbtone Wohngebiete der Pendler 6 Im Zuge der belgischen Staatsreformen wurde von frankophoner Seite immer wieder die Ausweitung des Hoheitsgebietes der Region Brussel Hauptstadt gefordert Besonders die Partei DeFI Democrate Federaliste Independant vormals FDF Federalistes democrates francophones die sich als die Verteidigerin der frankophonen Minderheit in den Brusseler Randgebieten sieht fordert den Anschluss der Fazilitaten Gemeinden franzosisch communes a facilites niederlandisch faciliteitengemeenten der Brusseler Peripherie die der Provinz Flamisch Brabant angehoren und somit Teil des Gebiets der Region Flandern sind Diese sechs sogenannten Peripherie oder Brusseler Randgemeinden in denen die Frankophonen teilweise tatsachlich die Mehrheit der Bevolkerung stellen sind Kraainem franzosisch Crainhem Drogenbos Linkebeek Sint Genesius Rode franzosisch Rhode Saint Genese Wemmel und Wezembeek Oppem In Flandern stosst diese Forderung in der Offentlichkeit und bei allen flamischen Parteien auf Ablehnung Sie sehen darin eine Zerschlagung des flamischen Hoheitsgebiets und den Versuch einer weiteren Franzosisierung niederlandisch verfransing Brussels Dieser Konflikt kam zuletzt nach den Foderalwahlen von 2007 zur Sprache als uber die Spaltung des Wahlbezirks Brussel Halle Vilvoorde verhandelt wurde 7 Auch bei den Verhandlungen zur nachsten Staatsreform nach den Regional und Europawahlen von 2009 die letztendlich zum Sturz der foderalen Regierung Leterme II fuhrten stand die Erweiterung Brussels auf der Agenda der frankophonen Parteien 8 Siehe auch Flamisch wallonischer Konflikt und Franzosisierung BrusselsZustandigkeiten und Institutionen BearbeitenEine Besonderheit innerhalb der Region Brussel Hauptstadt ist dass die gewahlten Mandatare sowohl regionale als auch gemeinschaftliche Kompetenzen in der Region ausuben auch wenn dies de jure in zwei verschiedenen Institutionen geschieht Regionale Zustandigkeiten Bearbeiten Die Kompetenzen der Region Brussel Hauptstadt sind wie auch die Kompetenzen der flamischen und wallonischen Region in Art 6 des Sondergesetzes vom 8 August 1980 uber institutionelle Reformen festgehalten 9 Laut diesem Artikel sind die Regionen unter gewissen Vorbehalten zustandig fur Raumordnung und Stadtebau Umwelt und Wasser landliche Erneuerung und Naturschutz Wohnungsbau Landwirtschaft und Fischerei Wirtschaft und Aussenhandel Energie Aufsicht uber untergeordnete Behorden Grabstatten und Beerdigungen Beschaftigung und Arbeit offentliche Arbeiten und Transportwesen wissenschaftliche Forschung innerhalb ihres Befugnisbereiches internationale Zusammenarbeit innerhalb ihres BefugnisbereichesHinzugezahlt werden ebenfalls die Kompetenzen welche die Region von der Brusseler Agglomeration sowie von der ehemaligen Provinz Brabant ubernommen hat Des Weiteren verfugt die Region uber die Befugnis eigene Steuern zu erheben Im Gegensatz zu den anderen Regionen verfugt sie jedoch nicht uber die konstitutive Autonomie die eine eigene Organisation der Zusammensetzung der Wahl und der Arbeitsweise der Parlamente und Regierungen erlaubt Das Brusseler Parlament Bearbeiten Hauptartikel Parlament der Region Brussel Hauptstadt Das Parlament der Region Brussel Hauptstadt oder auch Brusseler Parlament ehemals Rat der Region Brussel Hauptstadt ist aus 89 Regionalabgeordneten zusammengesetzt Der Prasident des Parlamentes ist Rachid Madrane PS Die Brusseler Regierung Bearbeiten Die Regierung der Region Brussel Hauptstadt auch Brusseler Regierung ehemals Exekutive der Region Brussel Hauptstadt wird fur funf Jahre vom Parlament der Region Brussel Hauptstadt gewahlt Diese Regierung setzt sich aus einem Ministerprasidenten seit Mai 2013 Rudi Vervoort vier Ministern und drei Staatssekretaren zusammen die nicht unbedingt als Regionalabgeordnete gewahlt sein mussen Es wurde gesetzlich festgehalten dass der Ministerprasident sprachlich neutral bleibt und mindestens zwei Minister und ein Staatssekretar der weniger zahlreichen d h niederlandischen Sprachgruppe zugehoren Die Regierung kann Erlasse und Verordnungen verabschieden Diese unterliegen der Kontrolle des Staatsrates des obersten belgischen Verwaltungsgerichts der sie wegen Gesetzwidrigkeit fur nichtig erklaren kann Siehe auch Liste der Regierungen der Region Brussel Hauptstadt Gemeinschaftliche Zustandigkeiten Bearbeiten Die Region Brussel Hauptstadt selbst verfugt uber keine derjenigen Befugnisse die den drei Sprachgemeinschaften vorbehalten sind Auf dem zweisprachigen Gebiet Brussel Hauptstadt uben prinzipiell sowohl die Flamische als auch die Franzosische Gemeinschaft ihre Zustandigkeiten aus Diese sind laut den Artikeln 127 bis 129 der Verfassung vor allem die kulturellen Angelegenheiten 10 das Unterrichtswesen bis auf einige Ausnahmen die personenbezogenen Angelegenheiten Gesundheitswesen mit einbegriffen Aufgrund des zweisprachigen Statuts Brussels werden jedoch diese Befugnisse in Brussel meistens nicht von den Gemeinschaften selbst ausgeubt sondern an sogenannte Gemeinschaftskommissionen weitergeleitet 11 Da das Foderalsystem Belgiens keine Subnationalitaten kennt bzw toleriert 12 sind diese Gemeinschaftskommissionen nicht fur flamische oder franzosischsprachige Burger Brussels zustandig niemand ist gezwungen sich offentlich fur eine der beiden Gemeinschaften zu entscheiden sondern allein fur die Institutionen die dieser oder jener Gemeinschaft zugeordnet werden konnen wie z B eine franzosischsprachige Schule oder eine flamische Theatergruppe Ausserdem haben die Gemeinschaftskommissionen nach der Entprovinzialisierung Brussels die ehemals von der Provinz Brabant ausgeubten Gemeinschaftszustandigkeiten ubernommen 13 Es gibt drei verschiedene Gemeinschaftskommissionen die franzosische die flamische und die gemeinsame die sich stark voneinander unterscheiden Die franzosische Gemeinschaftskommission Bearbeiten Die Flagge der COCOF Die Commission communautaire francaise kurz COCOF vertritt die Franzosische Gemeinschaft im zweisprachigen Gebiet Brussel Hauptstadt Im Gegensatz zu ihrem flamischen Gegenstuck der VGC siehe unten ist die COCOF eine hybride Institution Sie ist nicht nur ein rein ausfuhrendes Organ sondern in gewissen Zustandigkeitsbereichen ein vollstandig autonomer Dekretgeber COCOF und VGC haben sich somit seit ihrer Grundung asymmetrisch entwickelt Die COCOF war ursprunglich genau wie die VGC eine rein untergeordnete Behorde die unter der Verwaltungsaufsicht der Franzosischen Gemeinschaft stand Heute noch hat sie die Dekrete der Franzosischen Gemeinschaft in Brussel auszufuhren 14 und kann immer noch unter der Aufsicht der Franzosischen Gemeinschaft punktuell selbststandig ihre Gemeinschaftskompetenzen ausuben indem sie Verordnungen ausfertigt 15 In diesem Punkt gleichen sich die COCOF und die Provinzen im restlichen Teil der Franzosischen Gemeinschaft Im Gegensatz zur VGC wurde der COCOF jedoch Anfang der neunziger Jahre in gewissen Zustandigkeitsbereichen eine vollkommen eigenstandige dekretale Kompetenz von der Franzosischen Gemeinschaft ubertragen Zu dieser Zeit befand sich die Franzosische Gemeinschaft nachweislich in einer finanziellen Notlage 16 So wurde bei der vierten Staatsreform 1993 der Artikel 138 in die Verfassung eingefugt der vorsieht dass die Franzosische Gemeinschaft die Ausubung gewisser ihrer Zustandigkeiten im franzosischen Sprachgebiet an die Wallonische Region und im zweisprachigen Gebiet Brussel Hauptstadt an die COCOF abtreten kann Dieser Schritt wurde mittels zweier Sonderdekrete die eine Zweidrittelmehrheit im Parlament benotigen 17 fur folgende Kompetenzen vollzogen Sportinfrastrukturen Tourismus soziale Forderung Umschulungen Weiterbildungen Schulertransport Politik der Pflegeversorgung Familienpolitik ausser Familienplanung Sozialhilfe Integration der Einwanderer und Teile der Behinderten und Seniorenpolitik In diesen Bereichen fertigt die COCOF also eigene Dekrete mit Gesetzesstatus aus Es ist in dieser Hinsicht bemerkenswert dass die COCOF somit auch die internationale Kompetenz der Franzosischen Gemeinschaft ubernommen hat und eigene internationale Vertrage unterzeichnen kann 18 Die COCOF verfugt uber ein legislatives Organ Rat oder Conseil de la Commission communautaire francaise manchmal auch Parlement francophone bruxellois das aus den Abgeordneten der franzosischen Sprachgruppe des Brusseler Parlamentes zusammengesetzt ist derzeit 72 Abgeordnete und ein exekutives Organ Kollegium oder College de la Commission communautaire francaise manchmal auch Gouvernement bruxellois francophone in dem die franzosischsprachigen Mitglieder der Brusseler Regierung vertreten sind derzeit drei Minister Ministerprasident der franzosischsprachig ist inbegriffen und zwei Staatssekretare Die flamische Gemeinschaftskommission Bearbeiten Die Flagge der VGC Die Vlaamse Gemeenschapscommissie kurz VGC vertritt die Flamische Gemeinschaft in Brussel verfugt aber uber weitaus weniger Autonomie als ihr franzosischsprachiges Gegenstuck In der Tat wird die VGC von flamischer Seite weniger als eine eigenstandige Institution als eine untergeordnete Behorde betrachtet deren Aufgabe es lediglich ist die flamischen Dekrete in Brussel anzuwenden So arbeitet die flamische Gemeinschaftskommission als rein dezentralisierte Behorde in den kulturellen Unterrichts und personenbezogenen Angelegenheiten es werden nur Verordnungen abgestimmt und ausgefuhrt sie befindet sich somit unter der Verwaltungsaufsicht der Flamischen Gemeinschaft Nichtsdestotrotz verfugt die VGC uber ein legislatives Organ Rat oder Raad van de Vlaamse Gemeenschapscommissie das aus den Abgeordneten der niederlandischen Sprachgruppe des Brusseler Parlamentes zusammengesetzt ist derzeit 17 Abgeordnete und ein exekutives Organ Kollegium oder College van de Vlaamse Gemeenschapscommissie in dem die niederlandischsprachigen Mitglieder der Brusseler Regierung vertreten sind derzeit zwei Minister und eine Staatssekretarin Die Zusammenstellung des Rates der VGC sollte im Jahr 2001 infolge des Lombard Abkommens geandert werden indem man zu den 17 Abgeordneten der niederlandischen Sprachgruppe des Brusseler Parlamentes funf Sitze hinzufugen wollte die ebenfalls auf Personen verteilt werden sollten die sich auf den Listen zum Brusseler Parlament zur Wahl gestellt hatten aber nicht gemass dem Wahlresultat in der Region Brussel Hauptstadt sondern gemass dem Wahlresultat in der Flamischen Region Der ausgesprochene Grund hierfur war der politische Wille eine eventuelle Mehrheit des rechtsextremen Vlaams Belang damals Vlaams Blok der in der niederlandischen Sprachgruppe des Brusseler Parlamentes besonders stark im Flamischen Parlament proportional aber weniger stark vertreten ist zu unterbinden 19 Dieses Vorhaben wurde jedoch vom Schiedshof heute Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig erklart und die alte Zusammensetzung des Rates der VGC beibehalten 20 Die gemeinsame Gemeinschaftskommission Bearbeiten Die Commission communautaire commune kurz COCOM bzw Gemeenschappelijke Gemeenschapscommissie kurz GGC ubt die gemeinsamen Gemeinschaftszustandigkeiten auf dem zweisprachigen Gebiet Brussel Hauptstadt aus d h jene Zustandigkeiten die von gemeinsamem Interesse und nicht ausschliesslich fur die Institutionen der Franzosischen oder der Flamischen Gemeinschaft vorgesehen sind Sie ist ebenfalls eine hybride Institution Ursprunglich war die COCOM GGC nur eine untergeordnete Behorde die sich um die Gemeinschaftskompetenzen von gemeinsamem Interesse kummert frz matieres bicommunautaires 21 Um dieser Aufgabe gerecht zu werden kann sie genau wie die COCOF und VGC punktuell eine eigene Politik fuhren indem sie Verordnungen verabschiedet Auch ihre Situation ist somit mit der der Provinzen im restlichen Teil des Landes vergleichbar Zudem ubt sie seit der Teilung der ehemaligen Provinz Brabant die von gemeinsamem Interesse im zweisprachigen Gebiet Brussel Hauptstadt aus Obwohl die COCOM GGC hier als untergeordnete Behorde fungiert ist es bemerkenswert dass keine andere Institution im belgischen Staatsgefuge eine Verwaltungsaufsicht uber sie ausuben kann selbst nicht der Foderalstaat 22 Die Verordnungen die keinen Gesetzeswert haben konnen jedoch vom Staatsrat wegen Gesetzeswidrigkeit fur nichtig erklart werden Dazu ist laut Artikel 135 der Verfassung der durch die Artikel 69 des Sondergesetzes vom 12 Januar 1989 ausgefuhrt wurde die COCOM GGC fur jene personenbezogenen Angelegenheiten zustandig fur die laut Artikel 128 der Verfassung weder die Franzosische noch die Flamische Gemeinschaft auf dem Gebiet Brussels zustandig sind Dabei handelt es sich um personenbezogene Angelegenheiten d h Gesundheit und Soziales die weder der Franzosischen noch der Flamischen Gemeinschaft zugeordnet werden konnen frz matieres bipersonnalisables 23 Betroffen sind somit die offentlichen Einrichtungen die nicht einer Gemeinschaft zugeordnet werden konnen z B die offentlichen Sozialhilfezentren OSHZ oder offentlichen Krankenhauser im zweisprachigen Gebiet Brussel Hauptstadt oder die unmittelbare Personenhilfe Nur in diesen Fallen ist die COCOM GGC vollig autonom und verabschiedet genau wie die Region Ordonnanzen die Gesetzeswert haben siehe oben Auch verfugt sie in diesen Materien uber die internationale Kompetenz und kann somit eigene internationale Vertrage abschliessen Die COCOM GGC verfugt uber ein legislatives Organ Vereinigte Versammlung oder Assemblee reunie de la Commission communautaire commune bzw Verenigde vergadering van de Gemeenschappelijke Gemeenschapscommissie das aus den franzosisch und niederlandischsprachigen Abgeordneten des Brusseler Parlamentes zusammengesetzt ist 89 Abgeordnete und ein exekutives Organ Vereinigtes Kollegium oder College reuni de la Commission communautaire commune bzw Verenigd College van de Gemeenschappelijke Gemeenschapscommissie in dem die franzosisch und niederlandischsprachigen Minister der Brusseler Regierung vertreten sind 5 Minister Ministerprasident inbegriffen der jedoch nur uber eine konsultative Stimme verfugt Die Organe der COCOM GGC sind also mit denen der Region vollkommen deckungsgleich 24 Eine besondere Aufgabe wird mit dem Artikel 136 Abs 2 der Verfassung dem Vereinigten Kollegium anvertraut Es fungiert ebenfalls zwischen den zwei Gemeinschaften als Konzertierungs und Koordinierungsorgan Besonderheiten BearbeitenAbgesehen von den fur die Region Brussel Hauptstadt spezifischen Gemeinschaftskommissionen siehe oben gibt es in und um Brussel ebenfalls andere institutionelle Einzigartigkeiten die sich in keinem anderen Teil des belgischen Foderalstaates wiederfinden Die Brusseler Agglomeration Bearbeiten Auch wenn in der Verfassung von mehreren Agglomerationen die Rede ist 25 so wurde allein in Brussel eine solche errichtet Die Stadte Luttich Charleroi Antwerpen und Gent haben nie den Willen gezeigt eine eigene Agglomeration zu grunden obschon ein gesetzlicher Rahmen fur sie bereits besteht 26 Doch die Verfassung sieht auch spezifische Modalitaten fur die Brusseler Agglomeration vor namlich die Bestimmung der Agglomerationsbefugnisse durch ein Sondergesetz und deren Ausubung durch die Brusseler Regionalinstitutionen Parlament und Regierung die jedoch nicht in ihrer Eigenschaft als Institutionen der Region handeln sondern fur diese Falle als lokale Behorde auftreten und dementsprechend keine Ordonnanzen verabschieden sondern gewohnliche Verordnungen und Erlasse 27 Das Gebiet der Brusseler Agglomeration entspricht dem der Region Brussel Hauptstadt d h den neunzehn Gemeinden Die Befugnisse der Agglomeration sind prazise aufgezahlt und begrenzen sich auf vier Gebiete 28 die Abfallentsorgung und verarbeitung der Brandschutz die dringende Krankenbeforderung der gewerbliche PersonentransportDa die regionalen Institutionen die Befugnisse der Agglomeration ubernehmen entfallt die Verwaltungsaufsicht Der Gouverneur Bearbeiten Nach der Teilung der ehemaligen Provinz Brabant und ihrem Verschwinden hat man fur Brussel trotzdem das Amt eines Gouverneurs behalten Alternativ hatte man seine Funktionen einem regionalen Organ d h wahrscheinlich dem Ministerprasidenten der Region Brussel Hauptstadt anvertraut Die Folge ware gewesen Da der Gouverneur ein Kommissar der Foderalregierung ist hatte die Foderalregierung uber den Gouverneur eine gewisse Aufsicht uber das regionale Organ gehabt Das war damals nicht im Sinne der Staatsreform Der Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brussel Hauptstadt wird von der Regierung der Region Brussel Hauptstadt nach gleich lautender Stellungnahme d h nach Erlaubnis des Ministerrates der Foderalregierung ernannt 29 Er ubt mehr oder weniger dieselben Zustandigkeiten aus uber die auch die anderen Provinzgouverneure verfugen nur dass er nicht den Vorsitz der Permanentdeputation oder Provinzkollegium innehat was in der Wallonischen Region seit 2006 ebenfalls nicht mehr der Fall ist da es eine solche Permanentdeputation im Verwaltungsbezirk Brussel Hauptstadt seit der Entprovinzialisierung nicht mehr gibt Laut Artikel 5 1 des Provinzgesetzes vom 30 April 1936 ubt der Gouverneur die in Artikel 124 128 und 129 desselben Gesetzes vorgesehenen Zustandigkeiten aus Diese Zustandigkeiten betreffen vor allem die Aufrechterhaltung der offentlichen Ordnung die Koordinierung der Dienste der Polizei und des Zivilschutzes die Erstellung eines Katastrophenplans fur den Bezirk Brussel Hauptstadt und das Katastrophenmanagement die Sonderaufsicht uber die Brusseler Polizeizonen die Ausstellung von Reisevisa die Anwendung der Gesetzgebung uber den Gebrauch von WaffenNach der letzten Staatsreform die den Regionen die vollstandige Aufsicht uber die lokalen Behorden ubertragen hat 30 wurde im Verwaltungsbezirk Brussel Hauptstadt das Neue Gemeindegesetz so geandert dass keine Intervention mehr des Gouverneurs im Rahmen der Gemeindeaufsicht stattfindet In der Tat sieht der Artikel 280bis Abs 1 des Neuen Gemeindegesetzes nur noch vor dass der Gouverneur allein die in den Artikeln 175 191 193 228 und 229 vorgesehenen Zustandigkeiten ausubt 31 Diese Artikel die die Kompetenz des Gouverneurs in Sicherheitsangelegenheiten betreffen wurden jedoch im Zuge der Neugestaltung der Polizeidienste Belgiens aus dem Neuen Gemeindegesetz gestrichen 32 Um seine Aufgaben wahrzunehmen verfugt der Provinzgouverneur uber Personal das ihm teils vom Foderalstaat teils von der Region zur Verfugung gestellt wird Der Gouverneur des Verwaltungsbezirkes Brussel Hauptstadt ist nicht Mitglied des Kollegiums der Provinzgouverneure 33 Der Vizegouverneur Bearbeiten Die Funktion des Vizegouverneurs bestand bereits vor der Teilung der ehemaligen Provinz Brabant Dieser Vizegouverneur ubte seine Zustandigkeiten in der ganzen Provinz Brabant Brussel inbegriffen aus Nach der Teilung blieb die Funktion des Vizegouverneurs allein im zweisprachigen Gebiet Brussel Hauptstadt erhalten wahrend in der Provinz Flamisch Brabant ein beigeordneter Gouverneur eingesetzt wurde die Prasenz dieses beigeordneten Gouverneurs lasst sich durch den notwendigen Schutz der frankophonen Minderheit in der Provinz Flamisch Brabant die in den Brusseler Randgemeinden jedoch in der Mehrheit ist erklaren Der Vizegouverneur ist ein Kommissar der Foderalregierung der mit der Aufsicht uber die Anwendung der Gesetze und Verordnungen uber den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten in den Gemeinden des Verwaltungsbezirks Brussel Hauptstadt beauftragt ist 34 Er verfugt uber eine Verwaltungsaufsicht die es ihm ermoglicht gegebenenfalls die Entscheidungen der Brusseler Gemeinden fur vierzehn Tage auszusetzen Er ubt ebenfalls die Rolle eines Vermittlers aus indem er die Klagen bezuglich der Nichteinhaltung der Gesetzgebung uber den Sprachengebrauch entgegennimmt und versucht die Standpunkte des Klagers und der betreffenden Behorde in Einklang zu bringen In Abwesenheit des Gouverneurs ubt der Vizegouverneur auch dieses Amt aus 35 Zustandigkeiten des Foderalstaates Bearbeiten Die Artikel 45 und 46 des Sondergesetzes vom 12 Januar 1989 ermoglichen es dem Foderalstaat eine Art Verwaltungsaufsicht uber die Region Brussel Hauptstadt auszuuben sobald die internationale Rolle Brussels und die Funktion als Hauptstadt betroffen sind Die Foderalregierung kann die von der Region in Ausubung der Artikel 6 1 I 1 und X des Sondergesetzes vom 8 August 1980 getroffenen Entscheidungen in Sachen Stadtebau Raumordnung offentliche Arbeiten und Transportwesen aussetzen und die Abgeordnetenkammer kann diese fur nichtig erklaren Die Foderalregierung kann ebenfalls einem Kooperationskomitee jene Massnahmen vorlegen die die Region ihrer Ansicht nach nehmen sollte um das internationale Statut und die Funktion als Hauptstadt zu fordern Bauwerke BearbeitenSiehe auch Liste von Kirchengebauden in der Region Brussel HauptstadtRegelungen zum Sprachengebrauch Bearbeiten Zweisprachiges Verkehrsschild Siehe auch Sprachgesetzgebung in Belgien und Flamisch wallonischer Konflikt Die Regeln zum Sprachengebrauch im zweisprachigen Gebiet Brussel Hauptstadt gehoren zum Zustandigkeitsbereich des Foderalstaates Der Artikel 129 2 der Verfassung beschrankt die Kompetenz der Franzosischen und der Flamischen Gemeinschaft die normalerweise fur den Sprachengebrauch in Verwaltungs Unterrichts und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zustandig sind auf das alleinige franzosische bzw niederlandische Sprachgebiet Fur den Sprachengebrauch von Privatpersonen sieht Artikel 30 der Verfassung ausdrucklich vor dass dieser vollkommen frei ist Niemand kann also gezwungen werden im alltaglichen Leben in der Familie an der Arbeit etc eine gewisse Sprache zu sprechen Die Regeln zum Sprachengebrauch betreffen nur das Verhalten offentlicher Einrichtungen gegenuber dem Burger oder gegenuber anderen offentlichen Einrichtungen Diese Regeln sind in der koordinierten Gesetzgebung vom 18 Juli 1966 uber den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten festgehalten In der koordinierten Gesetzgebung wird zwischen lokalen und regionalen Dienststellen unterschieden 36 Im zweisprachigen Gebiet Brussel Hauptstadt sind die Regeln zum Sprachengebrauch der lokalen und der regionalen Dienststellen jedoch genau dieselben 37 Offentlichkeit Brusseler Dienststellen setzen die fur die Offentlichkeit bestimmten Bekanntmachungen Mitteilungen und Formulare auf Franzosisch und auf Niederlandisch auf Dazu gehoren z B der Anschlag einer Baugenehmigung ein beschriftetes Verkehrsschild oder die Ausschreibung eines offentlichen Auftrags im Amtsblatt der Ausschreibungen Veroffentlichungen in Bezug auf den Personenstand erfolgen jedoch ausschliesslich in der Sprache der Urkunde auf die sie sich beziehen Privatpersonen Diese Dienststellen bedienen sich in ihren Beziehungen mit Privatpersonen der Sprache die die Betreffenden benutzen wenn dies Franzosisch oder Niederlandisch ist Standesamt Brusseler Dienststellen setzen Urkunden die sich auf Privatpersonen beziehen und Bescheinigungen Erklarungen und Genehmigungen fur Privatpersonen je nach Wunsch der Interessehabenden auf Franzosisch oder auf Niederlandisch auf Andere Dienststellen im restlichen Landesteil Dienststellen aus Brussel Hauptstadt bedienen sich in ihren Beziehungen mit Dienststellen des franzosischen oder des niederlandischen Sprachgebietes der Sprache dieses Gebietes Das Verhalten einer Brusseler Dienststelle gegenuber den anderen Dienststellen im zweisprachigen Gebiet Brussel Hauptstadt ist ausserst detailliert in der Gesetzgebung vorgesehen A Wenn die Angelegenheit begrenzt oder begrenzbar ist ausschliesslich auf das franzosische oder niederlandische Sprachgebiet der Sprache dieses Gebietes gleichzeitig auf Brussel Hauptstadt und auf das franzosische oder niederlandische Sprachgebiet der Sprache dieses Gebietes gleichzeitig auf das franzosische und niederlandische Sprachgebiet der Sprache des Gebietes in dem die Angelegenheit ihren Ursprung hat gleichzeitig auf das franzosische und niederlandische Sprachgebiet und auf Brussel Hauptstadt wenn die Angelegenheit ihren Ursprung in einem der zwei ersten Gebiete hat der Sprache dieses Gebietes gleichzeitig auf das franzosische und niederlandische Sprachgebiet und auf Brussel Hauptstadt wenn die Angelegenheit ihren Ursprung in letzterer hat der nachstehend unter Buchstabe B vorgeschriebenen Sprache ausschliesslich auf Brussel Hauptstadt der nachstehend unter Buchstabe B vorgeschriebenen Sprache B Wenn die Angelegenheit ortlich weder begrenzt noch begrenzbar ist wenn sie sich auf einen Bediensteten einer Dienststelle bezieht der Sprache in der dieser seine Zulassungsprufung abgelegt hat oder in Ermangelung einer solchen Prufung der Sprache der Gruppe der der Betreffende aufgrund seiner Hauptsprache angehort wenn sie von einer Privatperson eingeleitet wurde der Sprache der diese Person sich bedient hat in allen anderen Fallen der Sprache in der der Bedienstete dem die Angelegenheit anvertraut wird seine Zulassungsprufung abgelegt hat Wenn dieser Bedienstete keine Zulassungsprufung abgelegt hat bedient er sich seiner Hauptsprache Das Beamtenrecht sieht vor dass in den Dienststellen des zweisprachigen Gebietes Brussel Hauptstadt ein Gleichgewicht zwischen Beamten deren Muttersprache Franzosisch bzw Niederlandisch ist bestehen muss Angesichts der Tatsache dass in der Region Brussel Hauptstadt die ubergrosse Mehrheit der Burger eher franzosischsprachig ist sorgt diese gleichgewichtige Aufteilung fur grosse Probleme bei der Rekrutierung von Beamten und bei der Besetzung des Kaders Die Beamten haben zwingend eine Sprachenprufung in der entsprechend anderen Sprache abzulegen Referenz ist die Sprache des Diploms Eine standige Kommission fur Sprachenkontrolle uberwacht die korrekte Ausfuhrung der Gesetzgebung uber den Sprachengebrauch 38 Siehe auch BearbeitenPolitisches System BelgiensLiteratur BearbeitenC Hecking Das politische System Belgiens Leske und Budrich Opladen 2003 ISBN 3 8100 3724 9 Belgische Literatur A Alen De derde staatshervorming 1988 1989 in drie fasen In T B P speciaal nummer 1989 J Brassine Les nouvelles institutions politiques de la Belgique In Dossiers du CRISP Nr 30 1989 ISBN 2 87075 029 3 J Clement H D Hondt J van Crombrugge Ch Vanderveeren Het Sint Michielsakkoord en zijn achtergronden Maklu Antwerpen 1993 ISBN 90 6215 391 7 F Delperee dir La Region de Bruxelles Capitale Bruylant Brussel 1989 ISBN 2 8027 0455 9 P Nihoul La specificite institutionnelle bruxelloise In La Constitution federale du 5 mai 1993 Bruylant Brussel 1993 ISBN 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Carrefour Urteile Art 163 Abs 1 der Verfassung Art 166 3 2 der Verfassung Art 166 3 1 und 3 der Verfassung Fr Tulkens La Communaute francaise recepage ou depecage In La Constitution federale du 5 mai 1993 Bruylant Brussel 1993 S 110 ff Dekret I der Fr Gem vom 5 Juli 1993 und Dekret II der Fr Gem vom 19 Juli 1993 zur Ubertragung der Ausubung gewisser Zustandigkeiten an die Wallonische Region und die franzosische Gemeinschaftskommission beide B S 10 September 1993 So ist die Zustimmung der COCOF zu den europaischen Vertragen erforderlich bevor die Zustimmung des Konigreichs Belgien rechtskraftig werden und der Vertrag in Kraft treten kann siehe z B das Dekret der COCOF vom 17 Juli 2008 zur Zustimmung zum europaischen Vertrag von Lissabon B S 26 August 2008 Siehe u a die Aussage des zustandigen Ministers bei der Diskussion uber den Entwurf des Sondergesetzes im Senatsausschuss Parl Dok Senat 2000 2001 Nr 2 709 7 bes S 263 ff einlesbar auf der offiziellen Webseite des Belgischen Senats PDF 1 4 MB Urteil des Schiedshofes Nr 35 2003 vom 25 Marz 2003 einlesbar auf der offiziellen Webseite des Verfassungsgerichtshofes PDF 590 kB Artikel 166 3 Nr 3 der Verfassung Art 83 des Sondergesetzes vom 12 Januar 1989 uber die Brusseler Institutionen Im Gegensatz zu den im vorigen Absatz erwahnten Gemeinschaftskompetenzen von gemeinsamem Interesse handelt es sich hier nur gemeinsame personenbezogene Angelegenheiten nicht um kulturelle oder unterrichtsbezogene Nur die Staatssekretare gehoren nicht der COCOM GGC an Art 165 1 Abs 1 der Verfassung Art 1 des Gesetzes vom 26 Juli 1971 zur Organisierung der Gemeindeagglomerationen und foderationen B S 24 August 1971 Art 166 2 der Verfassung und Art 48 ff des Sondergesetzes vom 12 Januar 1989 uber die Brusseler Institutionen Art 4 2 des Gesetzes vom 26 Juli 1971 zur Organisierung der Gemeindeagglomerationen und foderationen Art 6 1 VIII 1 des Sondergesetzes vom 8 August 1980 uber institutionelle Reformen Art 6 1 VIII des Sondergesetzes vom 8 August 1980 uber institutionelle Reformen Ordonnanz vom 17 Juli 2003 zur Abanderung des Neuen Gemeindegesetzes B S 7 Oktober 2003 Gesetz vom 7 Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes B S 5 Januar 1999 Art 131bis des Provinzgesetzes vom 30 April 1936 Art 65 der koordinierten Gesetze uber den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten vom 18 Juli 1966 Art 5 2 des Provinzgesetzes vom 30 April 1936 Diese Regionen sind nicht mit den in Artikel 3 der Verfassung vorgesehenen Regionen Flamische Region Wallonische Region Brusseler Region zu verwechseln Im Sinne der Gesetzgebung uber den Sprachengebrauch sind die Gemeinschaften und selbst der Foderalstaat auch Regionen Art 35 1 der koordinierten Gesetzgebung vom 18 Juli 1966 uber den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten B S 2 August 1966 diese Regeln befinden sich in den Artikeln 17 bis 22 der koordinierten Gesetzgebung Art 60 ff der koordinierten Gesetzgebung vom 18 Juli 1966 uber den Sprachengebrauch in VerwaltungsangelegenheitenGliedstaaten Gemeinschaften und Regionen im Konigreich BelgienGemeinschaften Deutschsprachige Gemeinschaft Flamische Gemeinschaft Franzosische Gemeinschaft Regionen Brussel Hauptstadt Flandern Wallonie Normdaten Geografikum GND 4080552 9 lobid OGND AKS LCCN n94104302 VIAF 140633132 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Region Brussel Hauptstadt amp oldid 233912347