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Die Sprachgesetzgebung in Belgien regelt den Gebrauch der drei offiziellen Landessprachen Niederlandisch Franzosisch und Deutsch im belgischen offentlichen Leben Wahrend Artikel 30 der Verfassung des Konigreichs Belgien fur Privatpersonen einen freien Gebrauch der Sprachen vorsieht mussen die offentlichen Dienste des Staates eine Reihe von Regeln beachten die sowohl den Sprachengebrauch innerhalb der Dienste als auch zwischen den verschiedenen Diensten und gegenuber dem Burger betreffen Insbesondere richten sich Sprachgesetze an die Gesetzgeber die Verwaltungen die Gerichte die Streitkrafte und das Personal des Unterrichtswesens in Belgien Ein zweisprachiges Ortsschild in BelgienDie belgische Sprachgesetzgebung ist eine der Folgen des flamisch wallonischen Konflikts der seit den Anfangen der Flamischen Bewegung Mitte des 19 Jahrhunderts zwischen den niederlandischsprachigen Flamen im Norden Belgiens und den franzosischsprachigen Wallonen im Suden entstanden ist Das Ziel dieser Gesetze war eine allmahliche Gleichberechtigung der niederlandischen und der franzosischen Sprache Der Sprachengebrauch bleibt auch heute noch ein sensibles Thema in Belgien und fuhrt regelmassig zu heftigen politischen Auseinandersetzungen Dies gilt vor allem fur den Sprachengebrauch im zweisprachigen Gebiet Brussel in den Brusseler Randgemeinden und den Fazilitaten Gemeinden im Grenzgebiet zwischen Flandern und der Wallonischen Region und insbesondere fur die dort bestehenden Spracherleichterungen Fazilitaten fur die Bevolkerung Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Sprachfreiheit nach der Belgischen Revolution 1 2 Anfange der Flamischen Bewegung 1 3 Erste Sprachgesetze 1 4 Festlegung der Sprachgrenze 1 5 Auswirkungen auf die heutige Situation 2 Grundsatz Die Sprachenfreiheit 3 Sprachengebrauch in Gesetzgebungsangelegenheiten 3 1 Foderalstaat 3 2 Gemeinschaften und Regionen 4 Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten 4 1 Lokale Dienststellen 4 1 1 Niederlandisches und franzosisches Sprachgebiet 4 1 2 Deutsches Sprachgebiet 4 1 3 Zweisprachiges Gebiet Brussel Hauptstadt 4 1 4 Sonderfall Brusseler Randgemeinden 4 1 5 Sonderfall Sprachgrenzgemeinden 4 1 6 Sonderfall Malmedyer Gemeinden 4 2 Regionale Dienststellen 4 3 Dienststellen auf Landesebene 4 4 Dienste der Gemeinschaften und Regionen 4 5 Sanktionen 4 6 Besonderheiten 5 Sprachengebrauch im Gerichtswesen 5 1 Ordentliche Gerichte 5 1 1 Zivil Handels und Arbeitsgerichte 5 1 2 Strafgerichte 5 1 3 Appellationshofe und Kassationshof 5 2 Staatsrat 5 3 Verfassungsgerichtshof 6 Sprachengebrauch in den belgischen Streitkraften 7 Sprachengebrauch im Unterrichtswesen 7 1 Niederlandisches franzosisches und deutsches Sprachgebiet 7 2 Zweisprachiges Gebiet Brussel Hauptstadt 7 3 Gemeinden mit Spracherleichterungen 8 Sprachengebrauch in privaten Unternehmen 8 1 Niederlandisches Sprachgebiet 8 2 Franzosisches Sprachgebiet 8 3 Andere Sprachgebiete 9 Siehe auch 10 Literatur 11 Weblinks 12 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDie heutige Gesetzgebung zum Sprachengebrauch ist historisch aus dem Sprachenstreit und der Flamischen Bewegung heraus entstanden und zu verstehen Sprachfreiheit nach der Belgischen Revolution Bearbeiten nbsp Gustave Wappers Szene aus den Septembertagen von 1830 Zeitgenossisches Historienbild von 1835Als sich Belgien 1830 bei der Belgischen Revolution vom Vereinigten Konigreich der Niederlande lossagte wurde unter anderem die Sprachpolitik des niederlandischen Konigs Wilhelm I der eine Vorherrschaft der niederlandischen gegenuber der franzosischen Sprache in den flamischen Provinzen Antwerpen Limburg Ostflandern und Westflandern und ab 1823 im zweisprachigen Brabant befestigen wollte von der frankophonen Bourgeoisie in Brussel und den anderen grossen Stadten Flanderns abgelehnt 1 2 Als Reaktion auf die niederlandische Sprachpolitik wurde schon 1831 nach der Unabhangigkeit Belgiens in Artikel 23 der belgischen Verfassung die Sprachenfreiheit festgehalten heute Art 30 siehe weiter unten Jedoch wurde recht schnell ersichtlich dass diese Freiheit vor allem fur das Franzosische galt zum Nachteil des Niederlandischen Fur die offentlichen Behorden kam nur Franzosisch als Amtssprache in Frage So entschied die Vorlaufige Regierung bereits am 16 November 1830 noch vor der Verabschiedung der Verfassung dass das Franzosische die einzige Sprache in den Streitkraften und Veroffentlichungen von Gesetzes und Verordnungstexten im belgischen Staatsblatt sein werde 3 4 Auch in den fruhen Aussenbeziehungen des jungen Staates benutzten die Diplomaten ausschliesslich die franzosische Sprache Somit stand der Franzosisierung der belgischen Burgergesellschaft vermeintlich nichts mehr im Wege zumal zu dieser Zeit noch das Zensuswahlrecht galt und somit faktisch nur mannliche Vertreter des oberen Burgertums und der Aristokratie an den Staatsgeschaften teilhatten Charles Rogier mehrmals Minister und Premierminister Belgiens und eine der fuhrenden politischen Personlichkeiten des Landes im 19 Jahrhundert liess 1837 keinen Zweifel daran La Belgique sera latine ou ne sera pas Belgien wird lateinisch oder wird gar nicht sein 5 Anfange der Flamischen Bewegung Bearbeiten Hauptartikel Flamische Bewegung nbsp De Leeuw van Vlaanderen Buchcover In den flamischen Provinzen bediente sich im 19 Jahrhundert ein Grossteil der unteren Bevolkerungsschicht fast ausschliesslich der niederlandischen Sprache in Form von verschiedenen flamischen Dialekten Unter dem Begriff Flamisch werden in diesem Kontext gemeinhin alle niederlandischen Mundarten Belgiens zusammengefasst auch wenn genau genommen die Provinzen Flanderns nur den westlichen Teil dieses Sprachraums bilden und ostlich vor allem Brabantisch und Limburgisch gesprochen wurde Da die niederlandischsprachige Bevolkerung nicht wahlberechtigt war hatte die niederlandische Sprache kaum Einfluss auf das offentliche Leben 6 7 In den Jahren nach der Revolution bildete sich unter einigen flamischen Intellektuellen die einen romantischen Bezug zur niederlandischen Sprache entwickelten die sogenannte Flamische Bewegung die nach und nach eine grossere Benutzung der niederlandischen Sprache in Flandern durchsetzen wollte Zu ihnen gehort besonders Hendrik Conscience der 1838 sein Werk De Leeuw van Vlaenderen veroffentlichte Angetrieben wurde diese Bewegung unter anderem durch die Hinrichtung zweier falschlich wegen Mordes angeklagter Flamen die im Jahr 1860 bei einem in Franzosisch gefuhrten Geschworenenprozess verurteilt wurden obwohl sie kein Franzosisch sprachen und sich somit nicht verteidigen konnten die Coucke und Goethals Affare 8 Konkrete Forderungen nach einer besseren Anerkennung der niederlandischen Sprache im offentlichen Leben wurden 1840 anlasslich eines Petitionnement en faveur de la langue flamande gestellt 9 10 Im Jahr 1856 wurde die Grievencommissie eingerichtet ein Organ das Losungen fur das Sprachproblem suchen sollte Dieses Organ schlug die offizielle Zweisprachigkeit fur Flandern vor doch wurde dieser Plan von der Regierung ignoriert 1 4 Erste Sprachgesetze Bearbeiten Die ersten Sprachgesetze Belgiens wurden erst 20 Jahre spater verabschiedet Als erstes Sprachgesetz uberhaupt gilt das Coremans Gesetz vom 17 August 1873 benannt nach dem flamischen Politiker Edward Coremans das als Reaktion auf die Coucke und Goethals Affare die prinzipielle Benutzung des Niederlandischen bei Strafprozessen in den flamischen Provinzen vorschrieb 11 Dieses Gesetz wird als ein erster Sieg der Flamischen Bewegung im Kampf um Gleichberechtigung betrachtet Darauf folgten das Gesetz vom 22 Mai 1878 Delaet Gesetz uber die Benutzung des Niederlandischen in Flandern bei Kontakten zwischen dem Burger und der Verwaltung sowie das Gesetz vom 15 Juni 1883 Coremans De Vigne Gesetz das den Gebrauch der niederlandischen Sprache im staatlichen mittleren Unterrichtswesen in den flamischen Provinzen gestattete 4 6 Diese Gesetze sahen jedoch immer weitreichende Ausnahmeklauseln vor falls einer der Beteiligten es vorzoge sich der franzosischen Sprache zu bedienen Mit weiteren Gesetzen wurde schrittweise die Zweisprachigkeit im offentlichen Leben vorangetrieben 1 Mit dem Gleichheitsgesetz auch Coremans De Vriendt Gesetz genannt vom 18 April 1898 11 wurde Niederlandisch gegenuber Franzosisch offiziell gleichberechtigt da von nun an alle Gesetze auf Franzosisch und Niederlandisch verabschiedet und veroffentlicht werden mussten 4 11 Dies erfolgte jedoch erst nachdem mit einer Reform des Wahlgesetzes 1893 alle mannlichen Staatsburger uber 25 Jahre mindestens eine Stimme erhielten und das Zensuswahlrecht abgemildert wurde ein Teil der Burger behielt mehrere Wahlstimmen je nach versteuerbarem Einkommen Ausbildung Stand etc das flamische Proletariat erhielt somit erstmals politisches Gewicht 12 Trotzdem blieb Franzosisch weiterhin die Sprache der Regierenden in Brussel 6 So wurde beispielsweise erst am 3 Mai 1967 eine offizielle niederlandische Version der belgischen Verfassung veroffentlicht Zudem befeuerte das Gesetz die Entwicklung der Wallonische Bewegung die in Wallonien als Reaktion auf das immer grosser werdende flamische Bewusstsein entstand 13 Nach weiteren Schritten zur Anerkennung des Niederlandischen im offentlichen Leben 1910 niederlandische Sprache im katholischen Unterrichtswesen 1913 und 1928 erste Schritte fur die niederlandische Sprache in den belgischen Streitkraften siehe weiter unten erreichten die Flamen die vollstandige Vernederlandsing der Universitat Gent im Jahr 1930 4 Zwar war bereits 1916 eine erste niederlandischsprachige Universitat in Gent gegrundet worden doch geschah dies auf Anweisung der deutschen Besatzer im Ersten Weltkrieg die bezuglich Belgiens weitergehende Annexionsplane hatten und den flamisch wallonischen Gegensatz fur ihre Zwecke nutzen wollten Die Universitat erhielt in franzosischsprachigen Kreisen den Namen Universite von Bissing und ihr Besuch galt vielen als ziviler Ungehorsam gegenuber dem belgischen Staat 14 Nach seiner Niederlage im Ersten Weltkrieg musste Deutschland gemass Versailler Vertrag 1919 die Landkreise Eupen und Malmedy heute als Ostbelgien bezeichnet an Belgien abtreten Fur diese neuen belgischen Gebiete galten allerdings keine besonderen Sprachgesetze 15 Wahrend in den sogenannten Malmedyer Gemeinden Malmedy und Weismes die Mehrheit der Bevolkerung wallonisch und somit franzosischsprachig war lebte in den Gebieten um Eupen und Sankt Vith eine mehrheitlich deutschsprachige Bevolkerung In den ortlichen Verwaltungen wurde nach der endgultigen Einverleibung der Gebiete ins belgische Staatsgebiet Franzosisch gesprochen Auch die deutsch bzw luxemburgischsprachige Minderheit in der Gegend von Arlon erhielt keinen sprachlichen Sonderstatus obwohl das Gebiet seit der Staatsgrundung zu Belgien gehorte 16 Festlegung der Sprachgrenze Bearbeiten nbsp Die Resultate der Sprachzahlung 1866Die Ursprunge der belgischen Sprachgrenze gehen auf ein Gesetz vom 31 Juli 1921 zuruck 11 wonach auch die lokalen Behorden d h vor allem die Gemeinden in den flamischen Provinzen sich der niederlandischen Sprache zu bedienen hatten Die Gemeinden in der Brusseler Agglomeration und die Provinz Brabant konnten selbst ihre Sprache bestimmen Somit war faktisch die erste Einteilung Belgiens in Sprachgebiete entstanden und das Prinzip streektaal is bestuurstaal Gebietssprache ist Verwaltungssprache auch bekannt als Territorialitatsprinzip wurde gesetzlich verankert 6 Andererseits sah das Gesetz auch die Zweisprachigkeit fur alle Dienste der Brusseler Zentralverwaltung vor es wurde dennoch nur mangelhaft angewendet Diese erste Sprachgrenze hatte keinen definitiven Charakter Durch eine zehnjahrliche Sprachzahlung ndl taaltelling frz recensement linguistique konnte eine Gemeinde entlang der Sprachgrenze in ein anderes Sprachgebiet fallen wenn die Mehrheitsverhaltnisse beim Sprachengebrauch sich veranderten Auch gab es immer noch zahlreiche Ausnahmeregelungen fur Frankophone wie beispielsweise die Moglichkeit Spracherleichterungen fur die Minderheit zu bekommen wenn 20 der Wahler einer Gemeinde dies verlangten 17 Das Gesetz von 1921 war fur die Flamen die die zu grossen verbleibenden Erleichterungen fur Frankophone bemangelten und eine Franzosisierung Brussels befurchteten genauso unbefriedigend wie fur die Wallonen die wegen der Zweisprachigkeit in den Zentraldiensten gezwungen waren Niederlandisch zu lernen So anderte man die bestehende Regelung durch ein neues Gesetz vom 14 Juli 1932 11 Das Territorialitatsprinzip wurde gefestigt In Flandern und in der Wallonie galt fur alle Behorden die Einsprachigkeit in Brussel die Zweisprachigkeit 6 Die Zweisprachigkeit in den zentralen Diensten wurde wieder abgeschafft Die Sprachgrenze war jedoch immer noch nicht definitiv und konnte sich aufgrund der Resultate der zehnjahrigen Sprachzahlung verlagern Doch brauchte es jetzt fur Antrage auf Spracherleichterungen 30 der Burger einer Minderheit 17 Im gleichen Atemzug wurden auch zwei weitere Sprachgesetze verabschiedet das eine im Gerichtswesen 1935 und das andere in den Streitkraften 1938 Diese beiden letzten Gesetze sind heute noch in abgeanderter Form anwendbar siehe weiter unten nbsp Die heutigen Sprachgebiete Belgiens Niederlandisches Sprachgebiet Franzosisches Sprachgebiet Deutsches Sprachgebiet Zweisprachiges Gebiet Brussel HauptstadtDie Resultate der Sprachzahlung von 1947 waren so enttauschend fur die Flamische Bewegung dass sie erst 1954 veroffentlicht wurden Diesen Resultaten zufolge wurde die Brusseler Agglomeration nun auf die Gemeinden Ganshoren Evere und Berchem Sainte Agathe Sint Agatha Berchem erweitert und die Gemeinden Drogenbos Wemmel Kraainem und Linkebeek erhielten Spracherleichterungen fur die Frankophonen Heftige Proteste der Flamen in Brussel waren die Folge und eine Abanderung des Gesetzes von 1932 wurde gefordert 18 Zu Beginn der 1960er Jahre nahm der Innenminister Arthur Gilson das Sprachenproblem wieder in Angriff Auf Druck der Flamen einigte man sich darauf eine definitive Sprachgrenze festzulegen und die Sprachzahlung abzuschaffen Dies geschah durch ein Gesetz vom 24 Juli 1961 Die Sprachgrenze in ihrer heutigen Form legte schliesslich ein Gesetz vom 8 November 1962 fest Gilson Gesetze Ein Gesetz vom 5 Juli 1963 betraf den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten und teilte Belgien in vier Sprachgebiete auf wahrend zwei weitere Gesetze vom 30 Juli bzw 9 August 1963 den Sprachengebrauch im Unterrichts und im Gerichtswesen bis heute regeln siehe weiter unten 11 Als Grundlage fur die Gesetze von 1962 63 galt ein Bericht aus dem Jahr 1958 des Harmel Zentrums benannt nach Pierre Harmel Mit den neuen Gesetzen wechselten 43 Gemeinden die Seite der Sprachgrenze Da die Gemeinde Comines Warneton ins franzosische Sprachgebiet wechselte verlangten die Flamen im Gegenzug dass die Gemeinde Voeren von der Provinz Luttich getrennt und in die Provinz Limburg einverleibt wurde obwohl der Bericht des Harmel Zentrums dies nicht vorsah Das Gebiet von Brussel mit seinen 19 Gemeinden die heutige Region Brussel Hauptstadt wurde in diesem Gesetz als zweisprachig festgelegt davon abgesehen waren somit alle Gemeinden Belgiens definitiv einsprachig 6 Eine weitere Innovation der Gilson Gesetzes war die Schaffung eines dritten einsprachigen Gebietes namlich des deutschen Sprachgebiets mit dem Kanton Eupen und dem Kanton Sankt Vith 19 Die Malmedyer Gemeinden dagegen kamen ins franzosische Sprachgebiet mussten aber Spracherleichterungen fur die deutschsprachige Minderheit einrichten Obwohl sie ausserst unbeliebt bei den Flamen waren wurden die Spracherleichterungen auch fur Frankophone in gewissen Gemeinden beibehalten Diese sogenannten Sprach Fazilitaten konnten jedoch nicht mehr auf Anfrage der Burger eingerichtet werden eine erschopfende Liste von sechs Fazilitaten Gemeinden in den Brusseler Randgemeinden einschliesslich Sint Genesius Rode und Wezembeek Oppem wurde festgelegt Die Verhandlungen zwischen Flamen und Wallonen waren ausserst gespannt sodass 1963 die Regierung fast an der Sprachproblematik gescheitert ware 20 Auswirkungen auf die heutige Situation Bearbeiten Die Gesetzgebung 1962 63 ist heute noch in leicht abgeanderter Form in Belgien anwendbar Um der Realitat der Sprachengrenze nachzukommen wurde 1995 die damals zweisprachige Provinz Brabant in zwei einsprachige Provinzen Flamisch Brabant und Wallonisch Brabant geteilt Die definitive Festlegung der Sprachengrenze kann vor allem als ein Sieg fur die Flamische Bewegung betrachtet werden weniger als zehn Jahre spater dienten die Sprachgebiete bei der ersten grossen Staatsreform 1970 zur Festlegung der Grenzen der Kulturgemeinschaften Bei den darauf folgenden Staatsreformen die die Gemeinschaften und Regionen ins Leben riefen und Belgien allmahlich in einen Bundesstaat verwandelten wurde die Sprachgrenze nicht mehr abgeandert und diente zur Festlegung der Zustandigkeitsgebiete dieser neuen Gebietskorperschaften Auch wurde das Selbstbewusstsein Flanderns durch die Identifizierung mit einem bestimmten Gebiet gestarkt So demonstrierten beispielsweise anfangs der 1960er Jahre nachdem die Universitatsstadt Lowen definitiv zu Flandern gehorte zahlreiche niederlandischsprachige Studenten in den Strassen der Stadt und schockierten mit den Slogans Walen buiten Wallonen raus und Leuven Vlaams Flamisches Lowen die franzosischsprachigen Studenten Die Spaltung der Katholischen Universitat Lowen im Jahre 1968 in die Katholieke Universiteit Leuven KUL niederlandischsprachig und die Universite Catholique de Louvain UCL franzosischsprachig sowie der Umzug dieser letzten in die wallonische Planstadt Louvain la Neuve Neu Lowen waren die Folge Wenig spater im Jahr 1969 erfolgte auch in Brussel die Spaltung zwischen der Universite Libre de Bruxelles ULB und der Vrije Universiteit Brussel VUB Dem Zeitgeist entsprechend gingen auch die bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden grossen nationalen Parteien Belgiens auseinander und konzentrierten sich nunmehr vor allem auf ihre Seite der Sprachengrenze Spaltung der katholischen Partei in CPV und PSC und der liberalen Partei in PVV und PLP im Jahr 1972 und die der sozialistischen Partei in SP und PS im Jahr 1978 Doch die damaligen Kompromisse trugen bereits den Keim fur weitaus heftigere Auseinandersetzungen zwischen Flamen und Wallonen in sich die erst spater ausgetragen wurden und heute noch immer werden 20 Als man Voeren von Luttich trennte protestierten wallonische Bewohner dieser Gemeinden Bei der Burgermeisterwahl 1982 erhielt Jose Happart die Stimmenmehrheit durfte sein Amt aber nicht antreten weil er kein Niederlandisch verstand 21 Dies fuhrte zu Massenschlagereien zwischen Flamen und Wallonen und einer Regierungskrise Es wurde zu der Zeit beschlossen den Wahlkreis Brussel Halle Vilvoorde BHV der gleichzeitig das zweisprachige Gebiet Brussel Hauptstadt und einen Teil des niederlandischen Sprachgebietes umfasste beizubehalten Lange war eine Teilung von BHV eine wiederholte Forderung Flanderns einen entsprechenden Gesetzentwurf brachten die flamischen Parteien 2007 in der Abgeordnetenkammer ein Dies fuhrte zu einer politischen Krise die eine Regierungsbildung unter Yves Leterme unmoglich machte und eine Ubergangsregierung unter Guy Verhofstadt erforderte 22 Erst im September 2011 gelangten acht Parteien unter Federfuhrung von Elio Di Rupo zu einer Einigung uber die Neuaufteilung des umstrittenen Wahlkreises 23 Die genaue politische Tragweite der Spracherleichterungen wurde damals nicht klar definiert sodass sich heute die flamischen und die franzosischsprachigen Parteien mit zwei radikal entgegengesetzten Ansichten gegenuberstehen In den Augen der Flamen waren diese Spracherleichterungen damals als vorlaufige Massnahmen gedacht Die Frankophonen in den flamischen Fazilitaten Gemeinden sollten nach und nach die niederlandische Sprache erlernen Nach einer gewissen Zeit wurden die Erleichterungen abgeschafft werden und die Gemeinden wurden vollstandig ins flamische Sprachgebiet einverleibt Dagegen sehen die Frankophonen die Spracherleichterungen als definitiv an frz droit acquis und wollen keine Verletzung oder Abschwachung hinnehmen Der Streit um die Spracherleichterungen wird bis heute in Bezug auf das Peeters Rundschreiben in den Brusseler Randgemeinden ausgetragen siehe weiter unten Grundsatz Die Sprachenfreiheit BearbeitenArtikel 30 der belgischen Verfassung besagt Der Gebrauch der in Belgien gesprochenen Sprachen ist frei er darf nur durch Gesetz und allein fur Handlungen der offentlichen Gewalt und fur Gerichtsangelegenheiten geregelt werden 24 Dieser Artikel stammt noch aus der ursprunglichen Verfassung aus dem Jahr 1831 Daraus ist zu schliessen dass im Prinzip der Sprachengebrauch zwischen Privatpersonen in Belgien keinen Regeln unterliegt 25 Es ist zu bemerken dass von den in Belgien gesprochenen Sprachen die Rede ist Gemeint sind die drei offiziellen Landessprachen d h Niederlandisch Franzosisch und Deutsch vgl Art 4 der Verfassung Auch die Europaische Menschenrechtskonvention die in Belgien uneingeschrankt wirksam ist sieht in ihren Artikeln 5 2 und 6 3 a die Sprachenfreiheit bei strafrechtlichen Angelegenheiten vor Zuletzt verbieten die Artikel 10 und 11 der Verfassung jegliche Diskriminierung Diskriminierungen aufgrund der Sprache inbegriffen Ausser bei gerichtlichen Prozessen siehe unten gibt es keinen besonderen rechtlichen Schutz fur die anderen in Belgien gesprochenen Sprachen und Dialekte 26 Im gleichen Atemzug sieht der Artikel 30 aber auch eine Eingrenzung dieser Freiheit fur gewisse Aspekte des Sprachengebrauchs vor Diese Einschrankungen bilden Ausnahmen zum Prinzip und mussen deshalb restriktiv ausgelegt werden Der Artikel 30 muss auch zusammen mit dem Artikel 129 der Verfassung gelesen werden 27 Dieser letzte gibt der Flamischen und der Franzosischen Gemeinschaft einige eigene Zustandigkeiten in Sachen Sprachgebrauch namlich den Gebrauch der Sprachen fur die Verwaltungsangelegenheiten den Unterricht in den von den offentlichen Behorden geschaffenen bezuschussten oder anerkannten Einrichtungen und fur die sozialen Beziehungen zwischen den Arbeitgebern und ihrem Personal sowie die durch Gesetz und Verordnungen vorgeschriebenen Handlungen und Dokumente der Unternehmen Die Deutschsprachige Gemeinschaft verfugt laut Artikel 130 1 Nr 5 fur den Sprachengebrauch nur uber eine eigene Zustandigkeit im Unterrichtswesen Diese Zustandigkeiten stellen eine weitere Einschrankung der allgemeinen Sprachfreiheit dar Die Zustandigkeit der Gemeinschaften selbst wird einerseits durch die Sprachgrenze Art 4 der Verfassung und das Territorialitatsprinzip 28 begrenzt Die Regeln der Gemeinschaften gelten nur auf ihrem Hoheitsgebiet Andererseits schliesst Artikel 129 2 gewisse Gebiete von der Zustandigkeit der Gemeinschaften aus und behalt sie dem foderalen Gesetzgeber vor Im Nachfolgenden werden einige der belgischen Sprachengesetze vorgestellt Sprachengebrauch in Gesetzgebungsangelegenheiten BearbeitenFoderalstaat Bearbeiten nbsp Der Palast der Nation Sitz des foderalen ParlamentesDas Gesetz vom 31 Mai 1961 uber den Sprachengebrauch in Gesetzgebungsangelegenheiten die Gestaltung die Veroffentlichung und das Inkrafttreten von Gesetzes und Verordnungstexten legt den Gebrauch der Sprache fur die Regeltexte der foderalen Ebene fest 29 Ausgangspunkt ist die absolute Gleichberechtigung des Niederlandischen und des Franzosischen ohne Vorrang einer Sprache gegenuber der anderen bei der Verabschiedung Sanktion Ausfertigung und Veroffentlichung von foderalen Gesetzen im Belgischen Staatsblatt Art 1 und 7 Wird ein Gesetzesentwurf von der Regierung in der Abgeordnetenkammer oder im Senat hinterlegt muss dieser Entwurf auch in beiden Sprachen verfasst sein Art 2 Bei ihrer Veroffentlichung im Belgischen Staatsblatt werden die Regeltexte in beiden Sprachen einander gegenuberstehend angezeigt Art 4 30 Obwohl die deutsche Sprache eine offizielle Landessprache Belgiens ist hat sie nicht denselben Status wie die zwei anderen Sprachen Es konnen zwar auch deutsche Ubersetzungen der foderalen Gesetze veroffentlicht werden doch geschieht dies in sehr unregelmassigen Zeitabstanden Ubersetzt werden die Texte von der Zentralen Dienststelle fur deutsche Ubersetzungen in Malmedy Am 21 April 2007 wurde eine Reihe Gesetze verabschiedet die Collas Gesetze benannt nach dem ehemaligen deutschsprachigen Senator Berni Collas die eine zugigere Ubersetzung ins Deutsche beabsichtigen 31 Siehe auch Gesetzgebungsverfahren Belgien Gemeinschaften und Regionen Bearbeiten Der Sprachengebrauch in den legislativen Rechtstexten der Gemeinschaften und Regionen sogenannte Dekrete bzw wenn es um Texte der Region Brussel Hauptstadt geht Ordonnanzen wird im Sondergesetz vom 8 August 1980 zur Reform der Institutionen im Gesetz vom 31 Dezember 1983 uber institutionelle Reformen fur die Deutschsprachige Gemeinschaft und im Sondergesetz vom 12 Januar 1989 uber die Brusseler Institutionen festgehalten Die Dekrete des Flamischen Parlamentes werden in niederlandischer Sprache verabschiedet aber sie werden bei ihrer Veroffentlichung von einer franzosischen Ubersetzung begleitet Die Dekrete des Parlamentes der Franzosischen Gemeinschaft werden in franzosischer Sprache verabschiedet und mit einer niederlandischen Ubersetzung im Staatsblatt veroffentlicht Die Dekrete des Parlaments der Wallonischen Region werden in franzosischer Sprache verabschiedet aber systematisch mit einer deutschen und einer niederlandischen Ubersetzung bei der Veroffentlichung versehen Art 55 des Sondergesetzes vom 8 August 1980 Die Dekrete der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden in deutscher Sprache verabschiedet aber auch in das Franzosische und Niederlandische ubersetzt Art 47 des Gesetzes vom 31 Dezember 1983 Die Ordonnanzen der Region Brussel Hauptstadt werden wie auch fur den Foderalstaat in franzosischer und niederlandischer Sprache verabschiedet und auch so veroffentlicht Art 33 des Sondergesetzes vom 12 Januar 1989 Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten Bearbeiten nbsp Die Einteilung Belgiens in Sprachgebiete die Gemeinden mit Spracherleichterungen sind nummeriert Die koordinierte Gesetzgebung vom 18 Juli 1966 uber den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten legt fest in welcher Sprache die Verwaltung mit ihren Burgern kommuniziert 32 Obwohl die Flamische und die Franzosische Gemeinschaft aufgrund von Artikel 129 1 Nr 1 der Verfassung fur den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten zustandig sind hat es in dieser Materie nur wenige Anfullungen der erwahnten foderalen Gesetzgebung gegeben Der Sprachengebrauch der Verwaltung ist in Belgien seit jeher eine ausserst sensible Angelegenheit und erzeugt auch heute noch erhebliche Spannungen zwischen Flamen und Wallonen Der Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten ist unterschiedlich je nachdem wo man sich in Belgien befindet Es werden verschiedene Regeln fur folgende Gebiete vorgesehen das homogene niederlandische Sprachgebiet d h ohne Brusseler Randgemeinden oder Gemeinden entlang der Sprachgrenze das homogene franzosische Sprachgebiet d h ohne Gemeinden entlang der Sprachgrenze oder Malmedyer Gemeinden das deutsche Sprachgebiet Nrn 19 27 auf der Karte anbei d h das Gebiet das mit dem der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens deckungsgleich ist das zweisprachige Gebiet Brussel Hauptstadt d h das Gebiet das mit dem der Region Brussel Hauptstadt deckungsgleich ist die Brusseler Randgemeinden mit Spracherleichterungen d h das Gebiet der Gemeinden Drogenbos 9 Linkebeek 10 Sint Genesius Rode frz Rhode Saint Genese 11 Wemmel 12 Kraainem frz Crainhem 13 und Wezembeek Oppem 14 die Gemeinden entlang der Sprachgrenze die besondere Spracherleichterungen besitzen d h die Gemeinden Mesen frz Messines 2 Spiere Helkijn frz Espierres Helchin 4 Ronse frz Renaix 5 Bever frz Bievene 7 Herstappe 15 Voeren frz Fourons 16 flamische Gemeinden mit Erleichterungen fur die frankophone Bevolkerung und die Gemeinden Comines Warneton ndl Komen Waasten 1 Mouscron ndl Moeskroen 3 Flobecq ndl Vloesberg 6 Enghien ndl Edingen 8 wallonische Gemeinden mit Erleichterungen fur die niederlandischsprachige Bevolkerung die sogenannten Malmedyer Gemeinden d h das Gebiet der Gemeinden Malmedy 17 und Waimes dt Weismes 18 mit Spracherleichterungen fur die deutschsprachige Minderheit Innerhalb eines jeden Sprachgebietes sieht das Gesetz verschiedene Regeln je nach Verwaltungsebene vor Die Verwaltung wird in drei Ebenen eingeteilt eine lokale eine regionale und eine die sich auf das ganze Land erstreckt Die Gemeinschaften und Regionen werden nicht in der koordinierten Gesetzgebung von 1966 behandelt Die Regeln uber den Sprachengebrauch werden in den sie betreffenden Sonder und einfachen Gesetzen behandelt Lokale Dienststellen Bearbeiten Die koordinierte Gesetzgebung versteht unter lokalen Dienststellen die Dienststellen deren Tatigkeitsbereich sich nicht auf mehr als eine Gemeinde erstreckt Art 9 Dazu zahlen also die Verwaltung der Burgermeister und das Offentliche Sozialhilfezentrum OSHZ einer Gemeinde In der Gesetzgebung wird der Sprachengebrauch der lokalen Dienststellen mit anderen Verwaltungen Art 10 und mit Privatpersonen einschliesslich Gesellschaften Art 11 bis 14 geregelt Auch die Sprachkompetenz der Beamten wird geregelt Art 15 Fur das zweisprachige Gebiet Brussel Hauptstadt und die Brusseler Randgemeinden werden ganz besondere Regeln vorgesehen Art 17 bis 31 Abweichungen von diesen Regeln sind theoretisch auch fur die Gemeinden Baelen einschliesslich Membach Plombieres fruher nur fur Gemmenich Hombourg Montzen Moresnet und Sippenaeken und Welkenraedt einschliesslich Henri Chapelle moglich besonders zum Schutz der dortigen deutschsprachigen Minderheit Diese Abweichungen mussen durch einen Koniglichen Erlass vorgesehen werden der durch Gesetz bestatigt werden muss Art 16 dies ist jedoch noch nie geschehen Niederlandisches und franzosisches Sprachgebiet Bearbeiten Der Sprachengebrauch gegenuber Privatpersonen in lokalen Dienststellen des homogenen niederlandischen und des franzosischen Sprachgebiets ist im Prinzip der gleiche Er kann wie folgt zusammengefasst werden Beziehungen mit Privatpersonen Niederlandisch bzw Franzosisch mit der Moglichkeit eine andere offizielle Landessprache zu gebrauchen wenn einem Bewohner eines anderen Sprachgebietes geantwortet wird fur die Offentlichkeit bestimmte Bekanntmachungen und Mitteilungen Niederlandisch bzw Franzosisch aber in Gemeinden mit Tourismuszentren kann der Gemeinderat beschliessen diese Bekanntmachungen und Mitteilungen in mindestens drei Sprachen abzufassen fur die Offentlichkeit bestimmte Formulare Niederlandisch bzw Franzosisch Urkunden die sich auf Privatpersonen beziehen Niederlandisch bzw Franzosisch mit der Moglichkeit sich kostenlos eine Ubersetzung in eine der anderen Landessprachen aushandigen zu lassen falls die Notwendigkeit nachgewiesen werden kann Bescheinigungen Erklarungen und Genehmigungen fur Privatpersonen Niederlandisch bzw Franzosisch mit der Moglichkeit sich kostenlos eine Ubersetzung in eine der anderen Landessprachen aushandigen zu lassen falls die Notwendigkeit nachgewiesen werden kann Lokale Dienststellen im niederlandischen oder im franzosischen Sprachgebiet bedienen sich in ihren Innendiensten in ihren Beziehungen mit Dienststellen denen sie unterstehen und in ihren Beziehungen mit anderen Dienststellen des gleichen Sprachgebietes und von Brussel Hauptstadt ausschliesslich der Sprache ihres Gebietes Zudem bedienen sich lokale Dienststellen im niederlandischen Sprachgebiet in ihren Beziehungen mit Dienststellen in den Randgemeinden der niederlandischen Sprache Bezuglich Sprachenkenntnis der Beamten darf niemand in ein Amt oder eine Stelle ernannt oder befordert werden wenn er die Sprache des Gebietes nicht beherrscht Die Kenntnis der Sprache wird durch die Sprache der erforderten Diplome ermittelt Es ist aber auch moglich seine Sprachkompetenz bei einer externen Prufung zu beweisen Deutsches Sprachgebiet Bearbeiten Fur das deutsche Sprachgebiet gelten folgende Regelungen Beziehungen mit Privatpersonen Deutsch oder Franzosisch je nachdem in welcher Sprache sich die Person an die Verwaltung richtet fur die Offentlichkeit bestimmte Bekanntmachungen und Mitteilungen Deutsch und Franzosisch mit Vorrang furs Deutsche aber in Gemeinden mit Tourismuszentren kann der Gemeinderat beschliessen diese Bekanntmachungen und Mitteilungen in mindestens drei Sprachen abzufassen Bekanntmachungen der Standesamter Deutsch oder gegebenenfalls in der Sprache der Ubersetzung falls die betroffene Person sich kostenlos eine Ubersetzung in eine der anderen Landessprachen aushandigen lassen will und die Notwendigkeit nachgewiesen werden kann fur die Offentlichkeit bestimmte Formulare Deutsch und Franzosisch Urkunden die sich auf Privatpersonen beziehen Deutsch mit der Moglichkeit sich kostenlos ohne Begrundung oder Rechtfertigung eine franzosische Ubersetzung aushandigen zu lassen Bescheinigungen Erklarungen und Genehmigungen fur Privatpersonen Deutsch oder Franzosisch Lokale Dienststellen im deutschen Sprachgebiet bedienen sich in ihren Innendiensten in ihren Beziehungen mit Dienststellen denen sie unterstehen und in ihren Beziehungen mit anderen Dienststellen des gleichen Sprachgebietes und von Brussel Hauptstadt ausschliesslich der Sprache ihres Gebietes Sie konnen jedoch den Unterlagen die sie an Dienststellen denen sie unterstehen und an Dienststellen von Brussel Hauptstadt senden eine Ubersetzung beifugen wenn sie dies fur notwendig erachten Auch hier gilt bezuglich Sprachenkenntnis der Beamten dass niemand in ein Amt oder eine Stelle ernannt oder befordert werden darf wenn er die deutsche Sprache nicht beherrscht Die Kenntnis der Sprache wird durch die Sprache der erforderten Diplome ermittelt Es ist aber auch moglich seine Sprachkompetenz bei einer externen Prufung zu beweisen Zudem ist erforderlich dass die Dienststellen so organisiert werden dass die Offentlichkeit sich ohne die geringste Schwierigkeit der franzosischen oder der deutschen Sprache bedienen kann Zweisprachiges Gebiet Brussel Hauptstadt Bearbeiten Fur das zweisprachige Gebiet Brussel Hauptstadt gelten folgende Regelungen Beziehungen mit Privatpersonen Niederlandisch oder Franzosisch je nachdem in welcher Sprache sich die Person an die Verwaltung richtet fur die Offentlichkeit bestimmte Bekanntmachungen und Mitteilungen Niederlandisch und Franzosisch gleichberechtigt Bekanntmachungen der Standesamter die Sprache der Urkunde auf die sich die Bekanntmachung bezieht fur die Offentlichkeit bestimmte Formulare Niederlandisch und Franzosisch gleichberechtigt Urkunden die sich auf Privatpersonen beziehen Niederlandisch und Franzosisch je nach Wunsch der Interessenten Bescheinigungen Erklarungen und Genehmigungen fur Privatpersonen Niederlandisch und Franzosisch je nach Wunsch der Interessenten Lokale Dienststellen in Brussel Hauptstadt bedienen sich in ihren Innendiensten in ihren Beziehungen mit Dienststellen denen sie unterstehen und in ihren Beziehungen mit anderen Dienststellen von Brussel Hauptstadt ohne Inanspruchnahme von Ubersetzern je nach folgenden Unterscheidungen der franzosischen oder der niederlandischen Sprache A Wenn die Angelegenheit begrenzt oder begrenzbar ist ausschliesslich auf das franzosische oder niederlandische Sprachgebiet der Sprache dieses Gebietes gleichzeitig auf Brussel Hauptstadt und auf das franzosische oder niederlandische Sprachgebiet der Sprache dieses Gebietes gleichzeitig auf das franzosische und niederlandische Sprachgebiet der Sprache des Gebietes in dem die Angelegenheit ihren Ursprung hat gleichzeitig auf das franzosische und niederlandische Sprachgebiet und auf Brussel Hauptstadt wenn die Angelegenheit ihren Ursprung in einem der zwei ersten Gebiete hat der Sprache dieses Gebietes gleichzeitig auf das franzosische und niederlandische Sprachgebiet und auf Brussel Hauptstadt wenn die Angelegenheit ihren Ursprung in letzterer hat der nachstehend unter Buchstabe B vorgeschriebenen Sprache ausschliesslich auf Brussel Hauptstadt der nachstehend unter Buchstabe B vorgeschriebenen Sprache B Wenn die Angelegenheit ortlich weder begrenzt noch begrenzbar ist wenn sie sich auf einen Bediensteten einer Dienststelle bezieht der Sprache in der dieser seine Zulassungsprufung abgelegt hat oder in Ermangelung einer solchen Prufung der Sprache der Gruppe der der Betreffende aufgrund seiner Hauptsprache angehort wenn sie von einer Privatperson eingeleitet wurde der Sprache der diese Person sich bedient hat in allen anderen Fallen der Sprache in der der Bedienstete dem die Angelegenheit anvertraut wird seine Zulassungsprufung abgelegt hat Wenn dieser Bedienstete keine Zulassungsprufung abgelegt hat bedient er sich seiner Hauptsprache Lokale Dienststellen von Brussel Hauptstadt bedienen sich in ihren Beziehungen mit Dienststellen des franzosischen oder des niederlandischen Sprachgebietes der Sprache dieses Gebietes Dienstanweisungen und andere Anweisungen die an das Personal gerichtet sind und Formulare die fur den Innendienst bestimmt sind werden in franzosisch und in niederlandisch aufgesetzt Fur die Sprachkompetenz der Beamten sieht die koordinierte Gesetzgebung Folgendes vor Bewerber um ein Amt oder eine Stelle in lokalen Dienststellen in Brussel Hauptstadt mussen eine Zulassungsprufung in der anderen Sprache ablegen in der Grundkenntnisse der Sprache beweisen muss Ausgangssprache ist die des erforderlichen Diploms Ferner heisst es jedoch dass niemand in eine Stelle oder ein Amt ernannt oder befordert werden darf in der beziehungsweise dem der Inhaber mit der Offentlichkeit in Kontakt steht wenn er nicht durch eine zusatzliche Teilprufung oder eine Sonderprufung mundlich nachweist dass er ausreichende Kenntnisse oder Grundkenntnisse besitzt die dem von ihm zu bekleidenden Amt entsprechen Es gibt Abweichungen fur das Fach und Arbeiterpersonal keine Sprachenprufung und fur das hohere Personal strengere Prufung Laut der koordinierten Gesetzgebung mussen die Verwaltungen der Gemeinden und der offentlich rechtlichen Personen die den Gemeinden unterstehen bei der Anwerbung des Personals mindestens funfzig Prozent der zu vergebenden Stellen in gleichem Masse auf die beiden Sprachgruppen verteilen Sonderfall Brusseler Randgemeinden Bearbeiten Der Sprachengebrauch gegenuber Privatpersonen in lokalen Dienststellen der Brusseler Randgemeinden die gewisse Fazilitaten besitzen kann wie folgt zusammengefasst werden Beziehungen mit Privatpersonen Niederlandisch oder Franzosisch je nachdem in welcher Sprache sich die Person an die Verwaltung richtet Beziehungen mit Privatunternehmen aus Gemeinden die aus einem homogenen Sprachgebiet stammen die Sprache des Gebietes in der sich die Herkunftsgemeinde befindet fur die Offentlichkeit bestimmte Bekanntmachungen und Mitteilungen Niederlandisch und Franzosisch mit Vorrang furs Niederlandische Bekanntmachungen der Standesamter die Sprache der Urkunde auf die sich die Bekanntmachung bezieht fur die Offentlichkeit bestimmte Formulare Niederlandisch und Franzosisch Urkunden die sich auf Privatpersonen beziehen fur Drogenbos Kraainem Linkebeek und Wemmel Niederlandisch oder Franzosisch je nach Wunsch der Interessehabenden fur Sint Genesius Rode und Wezembeek Oppem Niederlandisch mit der Moglichkeit sich kostenlos ohne Begrundung oder Rechtfertigung eine franzosische Ubersetzung aushandigen zu lassen Bescheinigungen Erklarungen und Genehmigungen fur Privatpersonen Niederlandisch oder Franzosisch je nach Wunsch der Interessenten Lokale Dienststellen in den Brusseler Randgemeinden bedienen sich in ihren Innendiensten in ihren Beziehungen mit Dienststellen denen sie unterstehen und in ihren Beziehungen mit Dienststellen des niederlandischen Sprachgebietes und von Brussel Hauptstadt ausschliesslich der niederlandischen Sprache In lokalen Dienststellen der Randgemeinden darf niemand in ein Amt ernannt oder befordert werden wenn er die niederlandische Sprache nicht beherrscht Bewerber werden nur zur Prufung zugelassen wenn aus den erforderlichen Diplomen hervorgeht dass sie in der niederlandischen Sprache unterrichtet wurden In Ermangelung eines solchen Diploms muss die Kenntnis der Sprache vorher durch eine Prufung nachgewiesen werden Der Sprachengebrauch in den Brusseler Randgemeinden mag er auch vollig unproblematisch scheinen ist einer der grossten Konfliktherde im flamisch wallonischen Konflikt Ein Rundschreiben des ehemaligen flamischen Ministers Leo Peeters aus dem Jahr 1997 in Belgien als das Peeters Rundschreiben bekannt 33 schreibt in der Tat vor dass wenn in den Randgemeinden ein franzosischsprachiger Burger Informationen in franzosischer Sprache von der Gemeindeverwaltung erhalten will er jedes Mal eine neue ausdruckliche Anfrage einreichen muss Die allgemeine Interpretation der franzosischsprachigen Seite insbesondere seitens der Partei FDF Front democratique des francophones lautet jedoch dass ein Burger nur ein einziges Mal zu beantragen braucht dass er in franzosischer Sprache mit der Gemeindeverwaltung in Kontakt treten mochte und dass diese Bitte so lange gilt bis dass der Burger sie zuruckzieht Die flamische Kammer des Staatsrates hat im Jahre 2004 in einer Reihe von vier Urteilen entgegen dem Gutachten des flamischen Auditors die flamische Interpretation des Gesetzes bekraftigt 34 doch werden diese Urteile von den meisten Frankophonen als parteiisch und rein politisch abgetan und deshalb auch als unrechtmassig betrachtet Die Rechtsprechung wurde jedoch im Jahre 2008 vom Staatsrat bestatigt 35 Eine direkte Folge der verschiedenen Interpretationen der Gesetzgebung war dass drei Burgermeister des FDF aus den Gemeinden Kraainem Wezembeek Oppem und Linkebeek die gemass der frankophonen Interpretation Wahlvorladungen die an frankophone Wahler ihrer Gemeinden gerichtet waren direkt in franzosischer Sprache verschickt hatten wegen der Verletzung der Sprachengesetzgebung vom flamischen Innenminister Marino Keulen nicht ernannt wurden obwohl sie bei den Gemeinderatswahlen von 2006 die Mehrheit in ihrer Gemeinde erlangt hatten 36 Diese franzosischsprachigen Wahlvorladungen durften in der Tat laut der flamischen Interpretation allein verschickt werden nachdem zuerst eine niederlandische Wahlvorladung an alle Burger der Gemeinde verschickt wurde und nachdem in einem weiteren Schritt eine offizielle Anfrage fur eine franzosischsprachige Wahlvorladung der Gemeinde vorlag Diese drei Burgermeister wurden von der flamischen Seite aufs Scharfste kritisiert wahrend sie von frankophoner Seite vollste Unterstutzung geniessen konnten Somit erlangte die Angelegenheit einen symbolischen Wert sowohl auf flamischer als auch auf wallonischer Seite was eine eventuelle Kompromisslosung erschwert Besonders dieses Dossier verhinderte auch die Erarbeitung einer neuen Staatsreform nach den Foderalwahlen von 2007 und fuhrten dazu dass der Regierungsbildner Yves Leterme sich zuruckziehen musste und unter Guy Verhofstadt eine Ubergangsregierung gebildet wurde 37 Bis heute sind die drei Burgermeister immer noch nicht ernannt und mussen seit 2006 den Titel scheidender Burgermeister tragen Sonderfall Sprachgrenzgemeinden Bearbeiten Der Sprachengebrauch gegenuber Privatpersonen in lokalen Dienststellen in den Gemeinden entlang der Sprachgrenze die uber Spracherleichterungen verfugen kann wie folgt zusammengefasst werden Beziehungen mit Privatpersonen Niederlandisch oder Franzosisch je nachdem in welcher Sprache sich die Person an die Verwaltung richtet fur die Offentlichkeit bestimmte Bekanntmachungen und Mitteilungen Niederlandisch und Franzosisch mit Vorrang fur die Sprache des Sprachgebietes in dem sich die Gemeinde befindet aber in Gemeinden mit Tourismuszentren kann der Gemeinderat beschliessen diese Bekanntmachungen und Mitteilungen in mindestens drei Sprachen abzufassen Bekanntmachungen der Standesamter die Sprache der Urkunde auf die sich bezogen wird oder gegebenenfalls in der Sprache der Ubersetzung falls die betroffene Person sich kostenlos ohne Begrundung oder Rechtfertigung eine Ubersetzung in eine der anderen Landessprachen aushandigen lassen will fur die Offentlichkeit bestimmte Formulare ausschliesslich die Sprache des Sprachgebietes in dem sich die Gemeinde befindet 38 Urkunden die sich auf Privatpersonen beziehen die Sprache des Sprachgebietes in dem sich die Gemeinde befindet mit der Moglichkeit einer kostenlosen Ubersetzung falls die betroffene Person sich ohne Begrundung oder Rechtfertigung eine solche aushandigen lassen will Bescheinigungen fur Privatpersonen Niederlandisch oder Franzosisch je nach Wunsch der Interessenten Genehmigungen und Erklarungen fur Privatpersonen Die Sprache des Sprachgebietes in dem sich die Gemeinde befindet eine kostenlose Ubersetzung kann ausgehandigt werden wenn der Interessent die Notwendigkeit nachweisen kann 38 Was die Sprachkompetenz der Beamten betrifft so sind die Regeln des niederlandischen bzw franzosischen Sprachgebiets anwendbar siehe oben Sie unterscheidet sich jedoch grundsatzlich vom homogenen Sprachgebiet indem die Amter als Gemeindesekretar Gemeindeeinnehmer Polizeikommissar und Sekretar oder Einnehmer der Offentlichen Sozialhilfezentren OSHZ nur Bewerbern zuganglich sind die uber ausreichende Kenntnisse der zweiten Sprache verfugen in Gemeindeverwaltungen und in Verwaltungen offentlich rechtlicher Personen die den Gemeinden unterstellt sind niemand eine Stelle bekleiden darf in der er mit der Offentlichkeit in Kontakt kommt wenn er nicht uber Grundkenntnisse der zweiten Sprache verfugt Fur die restlichen Aspekte des Sprachengebrauchs sind die Regeln anwendbar die auch fur das betroffene Sprachgebiet gelten Sonderfall Malmedyer Gemeinden Bearbeiten Der Sprachengebrauch gegenuber Privatpersonen in lokalen Dienststellen in den sogenannten Malmedyer Gemeinden Gemeinden Malmedy und Weismes kann wie folgt zusammengefasst werden Beziehungen mit Privatpersonen Franzosisch oder Deutsch je nachdem in welcher Sprache sich die Person an die Verwaltung richtet fur die Offentlichkeit bestimmte Bekanntmachungen und Mitteilungen Franzosisch oder falls der Gemeinderat es beschliesst Franzosisch und Deutsch mit Vorrang fur das Franzosische aber in Gemeinden mit Tourismuszentren kann der Gemeinderat beschliessen diese Bekanntmachungen und Mitteilungen in mindestens drei Sprachen abzufassen Bekanntmachungen der Standesamter die Sprache der Urkunde auf die sich bezogen wird oder gegebenenfalls in der Sprache der Ubersetzung falls die betroffene Person sich kostenlos ohne Begrundung oder Rechtfertigung eine Ubersetzung in eine der anderen Landessprachen aushandigen lassen will fur die Offentlichkeit bestimmte Formulare Franzosisch oder falls der Gemeinderat es beschliesst Franzosisch und Deutsch mit Vorrang fur das Franzosische Urkunden die sich auf Privatpersonen beziehen Franzosisch mit der Moglichkeit einer nicht zu begrundenden oder zu rechtfertigenden kostenlosen Ubersetzung falls die betroffene Person sich eine solche aushandigen lassen will Bescheinigungen Erklarungen und Genehmigungen fur Privatpersonen Franzosisch oder Deutsch je nach Wunsch der Interessenten Die Gesetzgebung geht nicht auf die Sprachkompetenz der Beamten ein Es wird lediglich gefordert dass die Dienststellen so organisiert werden dass die Offentlichkeit sich ohne die geringste Schwierigkeit der franzosischen oder der deutschen Sprache bedienen kann Fur die restlichen Aspekte des Sprachengebrauchs sind die Regeln anwendbar die auch fur das franzosische Sprachgebiet gelten Regionale Dienststellen Bearbeiten Unter regionalen Dienststellen versteht man jene Dienststellen die sich auf mehr als eine Gemeinde aber nicht auf das ganze Land erstrecken Art 32 der koordinierten Gesetzgebung vom 18 Juli 1966 Dazu gehoren unter anderem die Provinzrate und kollegien die Organe der Interkommunalen etc Auch hier hangt der Sprachengebrauch dieser Dienststellen von ihrem geografischen Zustandigkeitsgebiet ab Die oben erwahnte Einteilung in homogenes niederlandisches bzw franzosisches Sprachgebiet deutsches Sprachgebiet zweisprachiges Gebiet Brussel Hauptstadt sowie die Sonderfalle der Brusseler Randgemeinden der Sprachgrenzgemeinden und der Malmedyer Gemeinden hat ebenfalls fur regionale Dienststellen Bestand Der Sprachengebrauch in regionalen Dienststellen und den lokalen Dienststellen ist in vielen Aspekten ahnlich siehe oben Folgende Punkte konnen jedoch hervorgehoben werden Regionale Dienststellen deren Sitz sich in Brussel befindet deren Zustandigkeitsbereich sich aber nur auf ein homogen einsprachiges Gebiet erstreckt brauchen nur diese eine Sprache zu benutzen Regionale Dienststellen deren Zustandigkeitsbereich sich auf Sprachgrenzgemeinden oder Gemeinden des deutschen Sprachgebiets erstreckt und deren Sitz sich auch dort befinden sind mutatis mutandis denselben Regeln unterworfen Regionale Dienststellen bedienen sich in ihren Beziehungen mit lokalen Dienststellen die in den Brusseler Randgemeinden angesiedelt sind und die ihnen unterstehen der niederlandischen Sprache gleiches gilt fur regionale Dienststellen die im niederlandischen Sprachgebiet angesiedelt sind Dienststellen auf Landesebene Bearbeiten Die letzte Kategorie von Dienststellen die in der koordinierten Gesetzgebung uber den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten erwahnt werden sind die Dienststellen deren Tatigkeitsbereich sich auf das ganze Land erstreckt Art 39 ff der koordinierten Gesetzgebung Diese Dienststellen werden unterteilt in einerseits zentrale Dienststellen wozu vor allem die Foderalen offentlichen Dienste FOD fruher Ministerien zahlen und anderseits Ausfuhrungsdienststellen zu denen unter anderem das Nationalarchiv das Konigliche Meteorologische Institut oder der Flughafen Brussel Zaventem gehoren Besonders in den Beziehungen zu den Innendiensten unterliegen die letzteren weniger strengen sprachlichen Auflagen Der Sprachengebrauch gegenuber Privatpersonen in Dienststellen auf Landesebene kann wie folgt zusammengefasst werden Beziehungen mit Privatpersonen Niederlandisch Franzosisch oder Deutsch je nachdem in welcher Sprache sich die Person an die Verwaltung richtet Beziehungen mit privaten Unternehmen im homogenen niederlandischen bzw franzosischen Sprachgebiet ausschliesslich die Sprache des Sprachgebiets fur die Offentlichkeit bestimmte Bekanntmachungen und Mitteilungen Niederlandisch und Franzosisch gegebenenfalls auch Deutsch fur die Offentlichkeit bestimmte Formulare Niederlandisch und Franzosisch gegebenenfalls auch Deutsch Urkunden Bescheinigungen Erklarungen und Genehmigungen fur Privatpersonen Niederlandisch Franzosisch oder Deutsch je nach Wunsch der Interessenten In den Innendiensten der zentralen Dienststellen wird der Sprachengebrauch genauso geregelt wie in den lokalen Dienststellen der Region Brussel Hauptstadt siehe oben In ihren Beziehungen zu anderen Dienststellen benutzen diese Innendienste die Sprache des Sprachgebiets auf dem die andere Dienststelle angesiedelt ist Die interne Organisation der zentralen Dienststelle die auch die Sprachkompetenz der Beamten regelt geschieht mittels sogenannter Sprachkader die im Jahre 2002 anlasslich der sogenannten Kopernikusreform des foderalen offentlichen Dienstes neu gestaltet wurden Es gibt demnach zwei Sprachkader der niederlandische und der franzosische Daneben werden alle Beamten in eine Sprachrolle niederlandisch oder franzosisch sortiert je nachdem in welcher Sprache das erforderte Diplom erlangt wurde Diese Einteilung in eine Sprachrolle ist im Prinzip unwiderruflich je nach Sprachrolle konnen die Beamten nur in einen dementsprechenden Kader aufgenommen werden Das Prinzip ist somit die Einsprachigkeit der Beamten Es gibt keine separate deutschsprachige Sprachrolle Es gibt jedoch Ausnahmen zu diesem Prinzip Fur alle hoheren Positionen Management oder Fuhrungspositionen gibt es drei Sprachkader namlich einen niederlandischen einen franzosischen und einen zweisprachigen Die Prozentsatze der jeweiligen Kader werden in regelmassigen Abstanden durch Koniglichen Erlass festgelegt Dienste der Gemeinschaften und Regionen Bearbeiten Die Regeln in Bezug auf den Sprachengebrauch in den Diensten der Gemeinschaften und Regionen werden nicht in der koordinierten Gesetzgebung von 1966 festgehalten sondern fur Flandern die Wallonische Region und die Franzosische Gemeinschaft im ordentlichen Gesetz vom 9 August 1980 zur Reform der Institutionen Art 35 44 Die Regeln fur die Deutschsprachige Gemeinschaft befinden sich im Gesetz vom 31 Dezember 1983 uber institutionelle Reformen fur die Deutschsprachige Gemeinschaft Art 68 71 und die fur die Region Brussel Hauptstadt geltenden Regeln im Gesetz vom 16 Juni 1989 uber gewisse institutionelle Reformen Art 32 37 Flandern Wallonische Region Franzosische GemeinschaftIn ihren jeweiligen homogenen Zustandigkeitsgebieten verwenden die Dienste der Flamischen Region bzw Gemeinschaft kurz Flandern die niederlandische Sprache und die Dienste der Wallonischen Region und der Franzosischen Gemeinschaft die franzosische Sprache In den Gebieten mit Sonderstatus Sprachgrenzgemeinden Brusseler Randgemeinden Malmedyer Gemeinden aber auch ggf zweisprachiges Gebiet Brussel Hauptstadt oder deutsches Sprachgebiet wenden sie die Regeln der koordinierten Gesetzgebung von 1966 an siehe oben Die Wallonische Region muss mit Diensten die im deutschen Sprachgebiet angesiedelt sind die deutsche Sprache benutzen Es sind ebenfalls besondere Bestimmungen vorgesehen fur Dienststellen der erwahnten Gebietskorperschaften die sich nur uber einen Teil des gesamten Zustandigkeitsgebietes erstrecken Deutschsprachige GemeinschaftDie Dienststellen der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind den gleichen Regeln unterworfen wie die lokalen Dienststellen des deutschen Sprachgebietes siehe oben nur werden Bekanntmachungen und Formulare zuerst in deutscher Sprache veroffentlicht Auf Anfrage kann eine franzosische Ubersetzung ausgehandigt werden Region Brussel HauptstadtDie Verwaltungssprachen in der Region Brussel Hauptstadt und fur die Gemeinsame Gemeinschaftskommission sind Niederlandisch und Franzosisch Somit sind die Bestimmungen der koordinierten Gesetzgebung von 1966 was die lokalen Dienststellen im zweisprachigen Gebiet Brussel Hauptstadt betrifft auch auf die Dienststellen der Region Brussel Hauptstadt anwendbar Sanktionen Bearbeiten Die Sanktionen bei Nichtbeachtung der Sprachengesetzgebung werden in den Artikeln 57 bis 59 der koordinierten Gesetzgebung vom 18 Juli 1966 uber den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten festgehalten Die Beamten die das Gesetz verletzen werden disziplinarrechtlich bestraft Fur untergeordnete Behorden bes Gemeinden kann bei Ausbleiben von Disziplinarstrafen die Aufsichtsbehorde Regionalregierung oder Provinzgouverneur diese Strafe selbst erteilen Die Verwaltungsakte und verordnungen die hinsichtlich der Form oder des Inhalts gegen die Bestimmungen der Sprachengesetzgebung verstossen sind nichtig Bei Formfehlern muss die Akte oder die Verordnung von der gleichen Behorde vorschriftsmassig ersetzt werden Bei inhaltlichen Fehlern wird die Verjahrungsfrist fur Streit bzw Verwaltungsverfahren unterbrochen Die allgemeine Verjahrungsfrist fur Verstosse gegen die Sprachengesetzgebung betragt funf Jahre Besonderheiten Bearbeiten nbsp Der Sprachenstreit um die Gemeinde VoerenDie Regeln zur Sprachkompetenz der Beamten wird in der koordinierten Gesetzgebung uber den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten genau festgehalten Doch auch die Frage der Sprachkompetenz der gewahlten Mandatare und Volksvertreter besonders auf Ebene der Gemeinden war der Ausloser heftiger Auseinandersetzungen im flamisch wallonischen Konflikt Insbesondere in den achtziger Jahren entstand eine grosse Polemik um den Burgermeister der Gemeinde Voeren frz Fourons Jose Happart der obwohl seine Gemeinde sich im niederlandischen Sprachgebiet befand beinahe kein Wort Niederlandisch sprach und sich weigerte die Sprache zu lernen Mit seiner Partei Retour a Liege Zuruck nach Luttich war er in der Tat der Auffassung dass die 1963 geschehene Ubertragung der Gemeinde Voeren von der franzosischsprachigen Provinz Luttich zur niederlandischsprachigen Provinz Limburg ruckgangig gemacht werden sollte Die niederlandischsprachige Kammer des Staatsrates hatte somit die Ernennung Happarts fur nichtig erklart 39 Der daraus folgende Streit der nicht selten gewaltsam ausgetragen wurde sollte sogar das Scheitern der belgischen Regierung unter Wilfried Martens zur Folge haben 40 Die Krise in Voeren wurde nach den Neuwahlen von 1987 gelost indem durch ein Gesetz vom 9 August 1988 das Gemeindewahlgesetz vom 4 August 1932 abgeandert wurde Der heutige Artikel 68bis sieht seitdem vor dass jedes Gemeinderatsmitglied jeder Schoffe und jeder Burgermeister der Gemeinden mit Sonderstatut die Sprache des Sprachgebiets kennen muss Diese Kenntnis wird vorausgesetzt Nur fur direkt gewahlte Mandatare sprich Gemeinderatsmitglieder gilt durch ihre Wahl eine unwiderlegbare Vermutung der Sprachenkenntnis Fur die Schoffen und Burgermeister jedoch kann diese Vermutung auf Anfrage eines Gemeinderatsmitgliedes widerlegt werden wenn das Mitglied schwerwiegende Beweise vorbringen kann In diesem Fall wird die Sache an den Staatsrat weitergeleitet der die Sachlage uberpruft Stellt sich heraus dass die Sprache des Sprachgebietes tatsachlich nicht beherrscht wird wird die Ernennung des Burgermeisters fur nichtig erklart Sprachengebrauch im Gerichtswesen BearbeitenDer Sprachengebrauch fur die ordentlichen Gerichte wird durch ein Gesetz vom 15 Juni 1935 geregelt Daneben gibt es besondere Regeln fur den Gebrauch der Sprachen vor dem Staatsrat oder dem Verfassungsgerichtshof die in den jeweiligen Grundlagengesetzen festgehalten werden d h in der koordinierten Gesetzgebung uber den Staatsrat vom 12 Januar 1973 und im Sondergesetz vom 6 Januar 1989 uber den Schiedshof Ordentliche Gerichte Bearbeiten nbsp Der Brusseler JustizpalastInnerhalb der ordentlichen Gerichte oder der Judikativen hangt die Sprachenregelung zum einen vom Rechtsgebiet ab Zivil Handels und Arbeitsrecht einerseits Strafrecht andererseits und zum anderen von der Hierarchie der Gerichte Gericht Erster Instanz Appellationshof Kassationshof Zivil Handels und Arbeitsgerichte Bearbeiten Das Prinzip fur die Zivil Handels und Arbeitsgerichte in Erster Instanz einschliesslich des Friedensrichters ist die Einsprachigkeit in den einsprachigen Gerichtsbezirken die mit Ausnahme der Provinzen Flamisch Brabant und Luttich sowie der Hauptstadtregion deckungsgleich mit den Provinzen sind So kann vereinfacht gesagt werden dass die Gerichte Erster Instanz des niederlandischen Sprachgebietes niederlandischsprachig sind die des franzosischen Sprachgebiets franzosischsprachig und die des deutschen Sprachgebietes deutschsprachig Art 1 2 u 2bis 41 Der Sprachengebrauch dieser Gerichte im Gerichtsbezirk Brussel unterliegt anderen Regeln Dieser Gerichtsbezirk erstreckt sich uber das zweisprachige Gebiet Brussel Hauptstadt und den Verwaltungsbezirk Halle Vilvoorde und ist somit der einzige zweisprachige Gerichtsbezirk des Landes Somit ist die gesamte Sprachenregelung ein wenig komplizierter in diesem Bezirk Art 3 4 5 u 7bis Der Rechtsakt zur Verfahrenseinleitung muss in niederlandischer bzw franzosischer Sprache aufgesetzt sein wenn der Beklagte im niederlandischen bzw franzosischen Sprachgebiet wohnhaft ist wohnt der Beklagte im zweisprachigen Gebiet Brussel Hauptstadt hat der Klager die Wahl zwischen Niederlandisch und Franzosisch Der Beklagte kann bevor der eigentliche Prozess anfangt in limine litis beantragen dass der Prozess in der anderen Sprache gefuhrt soll Der Richter muss sofort uber diese Anfrage befinden Wohnt der Beklagte in einer der Brusseler Randgemeinden mit Spracherleichterungen d h in den Gemeinden Kraainem Drogenbos Linkebeek Sint Genesius Rode Wemmel oder Wezembeek Oppem kann er ebenfalls beantragen dass der Prozess in der anderen Sprache gefuhrt wird vor den Friedensgerichten von Kraainem Sint Genesius Rode und Meise vor den Polizeigerichten Halle und Vilvoorde fur Gerichtssachen in Zusammenhang mit den zivilrechtlichen Folgen von Autounfallen in diesem Fall wird die Sache an das Polizeigericht von Brussel weitergeleitet Wohnt der Beklagte in einer anderen Gemeinde auf dem flamischen Teil des Gerichtsbezirks Brussel gilt Folgendes Die Friedensgerichte und bei Gerichtssachen in Zusammenhang mit den zivilrechtlichen Folgen von Autounfallen deren Wert 1860 Euro nicht uberschreitet die Polizeigerichte benutzen die niederlandische Sprache Die gleiche Regel gilt auch fur die Gerichte Erster Instanz die Handelsgerichte und Arbeitsgerichte wenn diese Gerichte aufgrund einer territorialen Zustandigkeit in diesen flamischen Gemeinden befasst wurden Handelt es sich um eine Sache in Zusammenhang mit den zivilrechtlichen Folgen eines Autounfalls die aber den Wert von 1860 Euro uberschreitet kann vor den Polizeigerichten von Halle und Vilvoorde der Prozess in der anderen Sprache beantragt werden In diesem Fall verweisen diese Gerichte die Sache an das Polizeigericht von Brussel Neben der Teilung des Wahlkreises Brussel Halle Vilvoorde BHV ist die Teilung des Gerichtsbezirks Brussel der sich faktisch uber dasselbe Gebiet wie BHV erstreckt um ihn auf die Realitat der Sprachgrenze anzupassen eine der grossen Forderungen Flanderns 42 Die Frankophonen befurchten dagegen dass die Rechte der franzosischsprachigen Minderheit im Verwaltungsbezirk Halle Vilvoorde dadurch eingeschrankt werden konnten 43 Genauso wie fur den Wahlkreis BHV ist fur den Gerichtsbezirk Brussel bis zum heutigen Tag noch keine Losung gefunden worden Die Parteien konnen jedoch auch im Einvernehmen entscheiden dass der Prozess in einer anderen Landessprache gefuhrt werden soll Bei einer solchen Anfrage wird die Sache an das nachstgelegene Gericht des betreffenden Sprachgebietes verwiesen ausser wenn die Anfrage auf die Benutzung der franzosischen Sprache in einem deutschsprachigen Gericht des Bezirks Eupen betrifft In diesem Fall wird der Prozess von den Gerichten des Bezirks Eupen in franzosischer Sprache gefuhrt Art 7 Der Sprachengebrauch der Parteien wahrend des Prozesses selbst ist dagegen frei Wenn der Richter die Parteien die personlich erschienen sind nicht versteht muss er einen Simultanubersetzer anfordern Art 30 Strafgerichte Bearbeiten Der Sprachengebrauch vor Strafgerichten ist anders organisiert Belgien ist durch die Europaische Menschenrechtskonvention EMRK gebunden auf die Rechte des Angeklagten in Strafprozessen zu achten wie das Recht innerhalb moglichst kurzer Frist in einer ihm verstandlichen Sprache in allen Einzelheiten uber Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden Art 6 Abs 3 lit a der EMRK das Recht einen Dolmetscher zu erhalten wenn er die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht Art 6 Abs 3 lit e der EMRK Jeder festgenommenen Person muss des Weiteren unverzuglich in einer ihr verstandlichen Sprache mitgeteilt werden welches die Grunde fur ihre Festnahme sind und welche Beschuldigungen gegen sie erhoben werden Art 5 Abs 2 der EMRK Diese Garantie wird auch im Gesetz vom 15 Juni 1935 festgehalten Dieses besagt dass bei allen Verhoren wahrend einer Ermittlung oder einer Untersuchung vor dem Untersuchungsrichter und vor den Gerichten und Gerichtshofen die Partei die personlich erscheinen frei im Sprachengebrauch sind Ob es sich hierbei um eine offizielle Landessprache handelt siehe oben oder nicht hat keine Auswirkungen Gegebenenfalls wird auf die Dienste eines Simultanubersetzers zuruckgegriffen Art 31 Dasselbe gilt fur Zeugen Art 32 Der Sprachengebrauch bei Verfahren vor den Polizeigerichten und den Strafgerichten ist wie folgt organisiert Je nachdem wo sich der Sitz des Gerichtes befindet niederlandisches franzosisches oder deutsches Sprachgebiet wird die niederlandische franzosische oder deutsche Sprache benutzt Art 14 Nur fur die Gemeinden Voeren und Comines Warneton gibt es gewisse Ausnahmeregelungen Fur den Gerichtsbezirk Brussel sind wiederum besondere Regeln vorgesehen Art 15 u 16 Vor den Strafgerichten am Gericht Erster Instanz ist genau wie bei Zivil Handel oder Arbeitsgerichten der Wohnort des Angeklagten ausschlaggebend das Verfahren muss in niederlandischer bzw franzosischer Sprache eingeleitet werden wenn der Angeklagte im niederlandischen bzw franzosischen Sprachgebiet wohnhaft ist wenn er im zweisprachigen Gebiet Brussel Hauptstadt wohnhaft ist wird die Sprache bevorzugt in der der Angeklagte seine Aussagen bei der Ermittlung oder Untersuchung formuliert hat oder in allen anderen Fallen Franzosisch oder Niederlandisch je nachdem was notwendig ist Der Angeklagte kann eine Anfrage einreichen um die Sprache des Verfahrens andern zu lassen Vor den Polizeigerichten gilt Folgendes Das Polizeigericht in Brussel unterliegt denselben Regeln uber den Sprachengebrauch wie das Strafgericht Die Polizeigerichte deren territoriale Kompetenz sich nur auf flamische Gemeinden erstreckt benutzen die niederlandische Sprache Wenn der Angeklagte in einer der Brusseler Randgemeinden mit Spracherleichterungen d h in den Gemeinden Kraainem Drogenbos Linkebeek Sint Genesius Rode Wemmel oder Wezembeek Oppem wohnhaft ist kann er beantragen dass der Prozess in der anderen Sprache gefuhrt wird Die Assisenhofe Geschworenengerichte sind pro Provinz vorgesehen und unterliegen somit folgenden Sprachregeln Art 19 In den Provinzen Hennegau Luxemburg Namur und Wallonisch Brabant findet das Verfahren in franzosischer Sprache statt In den Provinzen Antwerpen Ostflandern Westflandern Flamisch Brabant und Limburg ist die Verfahrenssprache Niederlandisch In der Provinz Luttich wird Franzosisch oder Deutsch benutzt je nachdem in welcher Sprache sich der Angeklagte bei der Untersuchung ausgedruckt hat Im Verwaltungsbezirk Brussel Hauptstadt wird Franzosisch oder Niederlandisch benutzt je nachdem in welcher Sprache sich der Angeklagte bei der Untersuchung ausgedruckt hat Druckt sich der Angeklagte jedoch besser in einer anderen Landessprache aus als die die in der Provinz gesprochen wird kann er beantragen dass der Assisenprozess in seiner Sprache in einer anderen Provinz abgehalten wird Art 20 In Kriegszeiten kann der Angeklagte selbst entscheiden in welcher Sprache Niederlandisch Franzosisch oder Deutsch das Verfahren vor dem Militargericht gefuhrt wird Art 18 Wenn ein Angeklagter die Sprache des Verfahrens nicht beherrscht kann er kostenlose Ubersetzungen der Protokolle Zeugenaussagen oder Expertengutachten beantragen Art 22 Es gibt fur die Polizei und Strafgerichte ebenfalls gewisse Flexibilitaten wenn der Angeklagte die Sprache des Verfahrens nur schlecht beherrscht Art 23 Appellationshofe und Kassationshof Bearbeiten Der Sprachgebrauch vor den Appellationshofen und vor dem Kassationshof wird hauptsachlich durch die Sprache des Urteils welches zur Berufung oder zur Kassation vorliegt bestimmt AppellationshofeDie Sprache vor allen Berufungsgerichten und besonders vor den funf Appellationshofen Brussel Antwerpen Gent Luttich und Mons ist die Sprache in der das Urteil welches Gegenstand der Berufung ist aufgesetzt wurde Art 24 Wenn aber die Appellationshofe in Strafsachen in erster und letzter Instanz befinden d h vor allem wenn gemass Art 479 ff des Strafprozessgesetzbuches ein Richter angeklagt wird dann wird das Verfahren in der Sprache gefuhrt die dem Sprachgebiet entspricht in dem der Richter seine Funktionen ausubt oder in dem er seinen offiziellen Wohnsitz hat Art 25 Abs 1 Wenn dieses Sprachgebiet der Gerichtsbezirk Brussel ist benutzt der Appellationshof von Brussel die niederlandische oder franzosische Sprache je nachdem in welcher Sprache der Richter seine Aussagen wahrend der Ermittlung gemacht hat Das Gleiche gilt mutatis mutandis fur die Gerichtsbezirke Verviers und Eupen in Zusammenhang mit der franzosischen und der deutschen Sprache Art 25 Abs 2 u 3 Ahnliches ist fur Berufungen gegen Schiedsentscheidungen anwendbar Art 26 KassationshofWenn das Urteil das dem Kassationshof vorgelegt wird in franzosischer oder niederlandischer Sprache ausgesprochen wurde dann wird die entsprechende Sprache auch vor dem Kassationshof benutzt Art 27 Fur deutschsprachige Urteile ist ein besonderes Verfahren vorgesehen Art 27bis Alle Urteile des Kassationshofes werden mit einer Ubersetzung in der anderen Sprache ausgesprochen wenn ein deutschsprachiges Urteil betroffen war wird ebenfalls eine deutsche Ubersetzung veroffentlicht Art 28 Staatsrat Bearbeiten nbsp Der Sitz des Staatsrates in BrusselDer Gebrauch der Sprachen vor dem Staatsrat als hochste Verwaltungsgerichtsbarkeit ist in Titel VI der koordinierten Gesetzgebung uber den Staatsrat vom 12 Januar 1973 geregelt Die koordinierten Gesetze unterscheiden innerhalb des Staatsrates die Abteilung Gesetzgebung die ein Beratungsorgan fur alle Parlamente und Regierungen des Landes ist und die Abteilung Verwaltungsstreitsachen die das eigentliche oberste Verwaltungsgericht darstellt In der Gesetzgebungsabteilung gilt das Prinzip dass die Sprache verwendet wird in der der untersuchte Text wie beispielsweise ein Gesetzesvorentwurf aufgestellt wurde Art 47 Wenn der Text in Niederlandisch und Franzosisch aufgestellt wurde wie dies bei den Vorentwurfen des Foderalstaats und der Region Brussel Hauptstadt ublich ist uberpruft der Staatsrat beide Versionen und hebt die eventuellen Unvereinbarkeiten zwischen den beiden Texten hervor Art 48 Wird ein Text in deutscher Sprache vorgelegt weil er von der Deutschsprachigen Gemeinschaft stammt dann wird dieser entweder von einer franzosischen oder einer niederlandischen Kammer begutachtet und das Gutachten wird ubersetzt Art 50bis In der Abteilung Verwaltungsstreitsachen ist der Sprachengebrauch ein wenig komplizierter Wenn der Staatsrat sich uber die Legalitat eines Verwaltungsdokumentes aussprechen soll dann geschieht dies in der Sprache in der dieses Dokument aufgesetzt wurde ausser wenn gerade bemangelt wird dass die Gesetzgebung uber den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten siehe oben nicht eingehalten wurde in diesem Fall wird die Sache vor einer zweisprachigen Kammer behandelt Art 52 Der Sprachengebrauch vor dem Staatsrat bei Klagen gegen Verwaltungsakte mit Einzelentscheidungen wie beispielsweise eine Beforderung oder eine Disziplinarstrafe ist massgeblich durch das Statut des Klagers gepragt Ist der Klager ein Beamter gilt es gemass der koordinierten Gesetzgebung vom 18 Juli 1966 folgende Hinweise zu ermitteln um den Sprachengebrauch festzulegen in dieser Reihenfolge 1 das homogen einsprachige Gebiet in dem der Beamte seine Tatigkeiten ausubt 2 die Sprachrolle siehe oben der er angehort 3 die Sprache in der er seine Aufnahmeprufung abgelegt hat 4 die Sprache des Diploms das er fur die Stelle vorweisen musste 5 die Sprache in der die Streitsache eingeleitet wurde Art 54 Ist der Klager ein Richter dann wird das Verfahren in der Sprache des Sprachstatuts des Magistraten so wie es im Gesetz vom 15 Juni 1935 uber den Sprachengebrauch im Gerichtswesen definiert wurde gefuhrt Art 55 Ist der Klager Teil der belgischen Streitkrafte bestimmt seine in Anwendung de Gesetzes vom 30 Juli 1938 siehe weiter unten ermittelte Sprachzugehorigkeit in welcher Sprache das Verfahren vor dem Staatsrat stattfindet Art 56 bis 59 In gewissen Fallen wie beispielsweise wenn die Parteien verschiedenen Sprachregelungen unterworfen sind wird eine zweisprachige Kammer Niederlandisch Franzosisch mit der Sache betraut In diesem Fall erfolgt auch das Urteil des Staatsrates in zwei Sprachen Art 61 u 62 Aber auch fur die Parteien selbst sind gewisse Regeln im Zusammenhang mit der Sprache vorgesehen So durfen sie wenn sie selbst der Gesetzgebung uber den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten unterworfen sind nur die Sprache benutzen die aufgrund dieses Gesetzes vorgesehen ist Alle Antrage und Schriftsatze die dem Staatsrat in der falschen Sprache ubermittelt wurden sind nichtig Art 65 Personen die nicht dieser Gesetzgebung unterliegen durfen Akten und Aussagen vorlegen die in der Sprache aufgesetzt wurden die sie selbst ausgewahlt haben Art 66 Verfassungsgerichtshof Bearbeiten Der Verfassungsgerichtshof als Huter der belgischen Verfassung untersteht seinerseits ebenfalls einer eigenen Sprachenregelung die in Titel IV des Sondergesetzes vom 6 Januar 1989 uber den Schiedshof festgehalten werden 44 Ahnlich wie beim Staatsrat bestimmt die Eigenschaft des Klagers ob das Verfahren in Niederlandisch Franzosisch oder Deutsch gefuhrt wird Art 62 Die foderale Regierung der Ministerrat benutzt die niederlandische oder die franzosische Sprache gemass den Vorgaben der koordinierten Gesetzgebung vom 18 Juli 1966 uber den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten siehe oben Die Prasidenten des Foderalen Parlamentes benutzen die niederlandische und die franzosische Sprache Die Regierungen der Franzosischen Gemeinschaft der Deutschsprachigen Gemeinschaft der Wallonischen Region der Region Brussel Hauptstadt und die Flamische Regierung benutzen ihre Verwaltungssprache Niederlandisch Deutsch oder Franzosisch Fur die Prasidenten der Parlamente dieser Gemeinschaften und Regionen gilt dasselbe ausser fur die Prasidenten des Parlamentes der Region Brussel Hauptstadt und der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission die die franzosische und die niederlandische Sprache benutzen Die Gerichte benutzen die Sprache oder die Sprachen in denen sie ihre Entscheidung verfassen mussen siehe oben Die Personen privat oder offentlich naturlich oder juristisch die ein Interesse nachweisen benutzen die Sprache ihrer Wahl ausser wenn sie den Rechtsvorschriften uber den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten unterworfen sind Wenn diese Regeln nicht einbehalten werden wird von Amts wegen die Nichtigkeit der Schriftsatze und Erklarungen vom Verfassungsgerichtshof festgestellt Art 62 Abs 3 Die Untersuchung der Sache selbst wird in der Sprache des Schriftsatzes gefuhrt Art 63 Wenn die Sache in Deutsch was sehr selten vorkommt oder gleichzeitig in Franzosisch und in Niederlandisch anhangig gemacht wird beschliesst der Verfassungsgerichtshof ob die Untersuchung in Franzosisch oder in Niederlandisch gefuhrt wird Die mundlichen Erklarungen in den Sitzungen erfolgen in Deutsch Franzosisch oder Niederlandisch mit Simultanubersetzung Art 64 Der Verfassungsgerichtshof unterscheidet sich jedoch grundlegend von allen anderen Gerichtshofen Belgiens indem er all seine Urteile die auf eine Nichtigkeitsklage hin erlassen worden sind systematisch in Niederlandisch Franzosisch und Deutsch veroffentlichen muss Art 65 Dasselbe gilt fur Verfahren die in deutscher Sprache gefuhrt wurden In den anderen Fallen beispielsweise bei Antworten auf prajudizielle Fragen werden die Urteile in niederlandischer und franzosischer Sprache veroffentlicht Sprachengebrauch in den belgischen Streitkraften BearbeitenDer Sprachengebrauch in den belgischen Streitkraften wird durch ein Gesetz vom 30 Juli 1938 geregelt 45 Besonders die Verabschiedung dieser Gesetzgebung war einer der wichtigsten Motoren der Flamischen Bewegung wahrend des Ersten Weltkriegs 1914 1918 Zu dieser Zeit entstand wahrend der Flandernschlacht an der Yser die sogenannte Frontbeweging die sich gegen die Sprachenpolitik der belgischen Armee wehrte Das einfache Soldatenkorps der Armee soll namlich zu der Zeit zu etwa 80 aus Flamen bestanden haben wobei die Offiziere in der ubergrossen Mehrheit aus der franzosischsprachigen Bourgeoisie stammten Dies soll sogar zur Folge gehabt haben dass in den Graben die flamischen Soldaten die Befehle der franzosischsprachigen Offiziere nicht verstanden und dass die daraus entstehenden Missverstandnisse in einigen Fallen sogar direkt zum Tod flamischer Soldaten gefuhrt haben sollen 46 Die Wahrheit dieser Thesen ist jedoch heutzutage ausserst umstritten 47 Nachdem die Frontbeweging 1917 verboten wurde radikalisierte sie sich aus ihr entstand 1919 die rechtsradikale Frontpartij Das Gesetz vom 30 Juli 1938 das die vorigen Sprachgesetze der Armee aufhebt hat das Sprachenproblem innerhalb der belgischen Streitkrafte gelost indem die Armee in niederlandischsprachige franzosischsprachige und zweisprachige Einheiten aufgeteilt wurde Konkret sieht das Gesetz vor Die vollstandige Ausbildung der Soldaten erfolgt in ihrer Muttersprache Art 19 Abs 1 Um die Muttersprache zu ermitteln wird zwar von der Gemeinde in der der Soldat wohnhaft ist ausgegangen doch kann er immer beweisen dass seine Muttersprache eine andere ist Fur deutschsprachige Soldaten wurde ebenfalls die Moglichkeit vorgesehen eine eigene Einheit zu bilden Verwaltungskompanien sind zweisprachig aber in einsprachige Sektionen unterteilt Art 19 Abs 5 Offiziere mussen neben ihrer niederlandischen oder franzosischen Muttersprache auch eine effektive Kenntnis der anderen Sprache besitzen Ein Sprachtest ist vorgesehen fur Offizierskandidaten Art 1 fur die Ernennung zum Leutnant Art 3 und fur die Ernennung zum Major Art 5 Fur die deutsche Sprache ist eine besondere Regelung vorgesehen Art 2bis Die Sprachbedingungen fur Unteroffiziers Kandidaten sind weniger streng Art 8 Was den Sprachengebrauch selbst betrifft so wird in jeder einsprachigen Einheit fur Ausbildung Befehle auf allen Stufen Verwaltung Fuhrung und alle anderen dienstlichen Kontakte zwischen Kommando und Offizieren Gradierten oder Soldaten zwischen Offizieren zwischen Offizieren und Gradierten zwischen Gradierten und zwischen Offizieren oder Gradierten und Soldaten die Sprache dieser Einheit benutzt Art 22 Besondere Vorschriften sind fur zweisprachige Einheiten fur den Sprachengebrauch in Militarkrankenhausern und anderen Diensten Depots Arsenale etc und fur die Kontakte mit dem Verteidigungsministerium vorgesehen Bekanntmachungen und Mitteilungen die Behorden an die Offentlichkeit richten werden gemass der koordinierten Gesetzgebung uber den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten aufgesetzt siehe oben Das einzige rein deutschsprachiges Infanteriebataillon wurde inzwischen aufgelost Siehe auch Dienstgrade der Belgischen StreitkrafteSprachengebrauch im Unterrichtswesen Bearbeiten nbsp Plakat in Huldenberg Im Interesse Ihres Kindes sprechen wir hier Niederlandisch Sie doch auch Der Sprachengebrauch in den belgischen Schulen des Primar und Sekundarunterrichtswesens wird ausser fur die Deutschsprachige Gemeinschaft durch das Gesetz vom 30 Juli 1963 uber den Sprachengebrauch im Unterrichtswesen geregelt In der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde das Gesetz ersetzt durch das Dekret vom 19 April 2004 uber die Vermittlung und den Gebrauch der Sprachen im Unterrichtswesen dies geschah in Anwendung von Artikel 129 1 Nr 2 bzw Art 130 1 Nr 5 fur die DG der Verfassung der den Gemeinschaften diese Zustandigkeit zuspricht Die Gesetzgebung uber den Sprachengebrauch im Unterrichtswesen betrifft nur die Schulen die dem Gemeinschaftsunterrichtswesen staatliches Unterrichtswesen angehoren oder von den Gemeinschaften bezuschusst oder anerkannt werden Andere freie Schulen wie nicht anerkannte Privatschulen unterliegen nicht dem Gesetz Die Schuler oder ihre Eltern als Privatpersonen sind ebenfalls nicht betroffen da laut Artikel 30 der Verfassung der Sprachengebrauch von Personen frei ist Die belgischen Hochschulen und Universitaten unterliegen nicht dem Gesetz von 1963 Der Gebrauch der Sprachen dort wird von den Gemeinschaften frei organisiert Der Sprachengebrauch in den Schulen ist wie alle anderen Aspekte der Sprachengesetzgebung in Belgien ein ausserst sensibles Thema im flamisch wallonischen Konflikt siehe auch weiter unten So sorgte beispielsweise der Burgermeister der niederlandischsprachigen Gemeinde Merchtem fur Aufsehen als er den Schulkindern den Gebrauch der franzosischen Sprache auf dem Schulhof verbieten wollte 48 Niederlandisches franzosisches und deutsches Sprachgebiet Bearbeiten Im homogenen niederlandischen und franzosischen Sprachgebiet wird in Niederlandisch bzw in Franzosisch Unterricht gegeben Ausnahmen hierzu sind gestattet z B fur das Erlernen von Fremdsprachen Im deutschen Sprachgebiet ist im Prinzip die Unterrichtssprache Deutsch Aufgrund der Spracherleichterungen fur Frankophone und den bereits existierenden franzosischsprachigen Schulen im deutschen Sprachgebiet stand die Deutschsprachige Gemeinschaft die mit dem Unterrichtswesen betraut ist lange Zeit unter der Aufsicht des Foderalstaates fur den Sprachengebrauch im Unterrichtswesen Durch eine Verfassungsabanderung vom 20 Mai 1997 wurde schliesslich der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Autonomie fur den Sprachengebrauch im Unterrichtswesen zuerkannt Das Dekret vom 19 April 2004 sieht seitdem vor dass die Gemeinden des deutschen Sprachgebiets die Verpflichtung haben eine franzosisch oder niederlandischsprachige Abteilung in den bestehenden Schulen einzurichten wenn die Erziehungsberechtigten von mindestens 15 Kindergartenschulern bzw 30 Primarschulern erklaren dass Franzosisch oder Niederlandisch ihre Muttersprache ist Art 3 Zweisprachiges Gebiet Brussel Hauptstadt Bearbeiten Dadurch dass auf dem zweisprachigen Gebiet Brussel Hauptstadt sowohl die Flamische als auch die Franzosische Gemeinschaft befugt sind mussten besondere Regeln fur den Sprachengebrauch im Unterrichtswesen erstellt werden 49 Auch im zweisprachigen Gebiet Brussel Hauptstadt ist das Unterrichtswesen entweder niederlandisch oder franzosischsprachig Es gibt keine offiziell zweisprachigen Schulen 50 Je nachdem in welcher Sprache unterrichtet wird gehoren die Schulen Brussels was die ubrigen Aspekte des Unterrichtswesens betrifft zum Zustandigkeitsbereich der Flamischen oder der Franzosischen Gemeinschaft Art 127 2 der Verfassung Ob ein Schuler eine niederlandisch oder eine franzosischsprachige Schule besucht wird vom Familienoberhaupt entschieden falls dieses im zweisprachigen Bezirk Brussel Hauptstadt wohnt Art 5 des Gesetzes vom 30 Juli 1963 Wenn der Schuler nicht in Brussel wohnt muss er automatisch dem Unterricht in der Sprache seines Sprachgebietes folgen auch wenn er sich in eine Schule Brussels einschreibt z B musste ein frankophoner Schuler aus den Brusseler Randgemeinden im niederlandischen Sprachgebiet eine niederlandischsprachige Brusseler Schule aufsuchen Das Familienoberhaupt kann jedoch eine Erklarung unterschreiben mit der er bezeugt dass der Schuler in der anderen Sprache unterrichtet werden soll Art 17 Abs 5 und Koniglicher Erlass vom 30 November 1966 In der zweisprachigen Region Brussel Hauptstadt muss die zweite Sprache zwingend unterrichtet werden Art 10 Gemeinden mit Spracherleichterungen Bearbeiten In den Gemeinden mit Spracherleichterungen diese werden im Sinne der Gesetzgebung uber den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten auch Sprachgrenzgemeinden genannt in den Brusseler Randgemeinden und den Malmedyer Gemeinden aber auch in den Plattdeutschen Gemeinden fur die es potenziell Spracherleichterungen geben kann heute Baelen Plombieres und Welkenraedt sind ebenfalls besondere Regeln anwendbar Wenn eine Mindestanzahl von Erziehungsberechtigten dies fordert mussen diese Gemeinden fur die entsprechenden Schuler einen anderssprachigen Unterricht gewahrleisten Dies gilt jedoch nur fur Kindergarten und den Primarschulunterricht Der Sekundarschulunterricht muss in der Sprache des Sprachgebietes stattfinden Art 6 des Gesetzes vom 30 Juli 1963 Um am Unterricht in einer anderen Sprache als der des Sprachgebietes teilnehmen zu durfen muss Art 17 Abs 2 und Koniglicher Erlass vom 30 November 1966 entweder ein Zertifikat des Leiters einer vorherigen Schule des Schulers vorliegen oder das Familienoberhaupt eine Erklarung ausfullen mit der die Muttersprache des Schulers festgelegt wird und der Spracheninspektion vorlegen oder eine unabhangige Jury die Muttersprache des Schuler feststellen Auch in den Gemeinden mit Spracherleichterungen ist das Erlernen einer zweiten Landessprache Pflicht Art 10 Besonders in den Brusseler Randgemeinden stellt sich jedoch der Sprachengebrauch im Unterrichtswesen erneut als Konfliktherd zwischen Flamen und Wallonen heraus In diesen sechs Gemeinden gibt es in der Tat zahlreiche Schulen die nur auf Franzosisch unterrichten und dem Lehrplan der Franzosischen Gemeinschaft folgen Da sich die Schulen auf dem niederlandischen Sprachgebiet befinden erhalten sie Zuschusse von der Flamischen Gemeinschaft ohne dass sie die Lehrplane dieser letzten einhalten mussen oder der flamischen Schulinspektion unterworfen waren Der Grund hierfur ist ein Kompromiss der wahrend der ersten Staatsreform anfangs der 1970er Jahre geschlossen wurden So besagt der Artikel 5 des Gesetzes vom 21 Juli 1971 bezuglich der Zustandigkeiten und der Funktionsweise der Kulturrate der Niederlandischen Kulturgemeinschaft und der Franzosischen Kulturgemeinschaft durch Artikel 93 des Sondergesetzes vom 8 August 1980 zur Reform der Institutionen heute noch in Kraft dass die Situation der anderssprachigen Schulen in den Rand und Fazilitatengemeinden am 31 Dezember 1970 angehalten wird und dass Vorschlage fur Anderungen an dieser Situation zuerst dem Kooperationskomitee vorgelegt werden mussen es handelt sich um eine sogenannte Stillhalteklausel Ein aktuelles Beispiel fur diese ausserst delikate Situation obgleich nicht der Sprachengebrauch selbst betroffen ist ist ein flamischer Dekretvorschlag aus dem Jahr 2007 der eine breite Auslegung des flamischen Dekretes zur Organisation des Grundschulwesen anstrebt und die franzosischsprachigen Schulen der Randgemeinden den flamischen Regeln unterordnen will 51 Die Begrundung hierfur war zu sagen dass wenn die Flamische Gemeinschaft Zuschusse bezahlt sie auch den Lehrplan bestimmen darf 52 Der franzosischsprachige Landesteil sah hierin jedoch einen Versuch die franzosische Sprache in den Randgemeinden zu unterdrucken 53 Deshalb wurde zuerst am 13 Dezember 2007 seitens der Franzosischen Gemeinschaft 54 am 17 Juni 2008 seitens der Franzosischen Gemeinschaftskommission der Region Brussel Hauptstadt abgekurzt COCOF und anschliessend am 14 Januar 2009 seitens der Wallonischen Region die parlamentarische Prozedur des Interessenkonfliktes Artikel 134 der Verfassung und Art 32 des Gesetzes vom 9 August 1980 eingeleitet mit der das flamische Vorhaben fur eine gewisse Frist ausgesetzt werden konnte Nachdem diese Frist seit dem 6 Juni 2009 abgelaufen war verabschiedete das Flamische Parlament im Oktober 2009 den Dekretvorschlag 55 Dieses Vorgehen wurde scharf von den frankophonen Parteien kritisiert die eine Klage beim Verfassungsgerichtshof einreichten 56 Nachdem er das flamische Dekret am 29 Juli 2010 vorerst ausgesetzt hatte 57 urteilte der Verfassungsgerichtshof am 28 Oktober 2010 zugunsten der Franzosischsprachigen und erklarte das flamische Dekret teilweise fur nichtig 58 Sprachengebrauch in privaten Unternehmen BearbeitenDer Gebrauch der Sprachen in privaten Unternehmen im Industrie Handels oder Finanzbereich unterliegt ebenfalls einer besonderen Gesetzgebung Der Ausgangspunkt ist die koordinierte Gesetzgebung vom 18 Juli 1966 uber den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten Der Artikel 129 1 Nr 3 der Verfassung ubertragt der Flamischen und der Franzosischen Gemeinschaft jedoch die Zustandigkeit fur den Gebrauch der Sprachen fur die sozialen Beziehungen zwischen den Arbeitgebern und ihrem Personal sowie die durch Gesetz und Verordnungen vorgeschriebenen Handlungen und Dokumente der Unternehmen Im homogenen niederlandischen bzw franzosischen Sprachgebiet gelten seitdem das Dekret der niederlandischen Kulturgemeinschaft vom 19 Juli 1973 das Septemberdekret genannt bzw das Dekret der franzosischen Kulturgemeinschaft vom 30 Juni 1982 das Augustdekret genannt Die gemeinnutzigen Einrichtungen in Belgien Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht VoG in Deutschland als gemeinnutzig anerkannte Vereine sind nicht von diesen Regeln betroffen Niederlandisches Sprachgebiet Bearbeiten In Unternehmen die ihren Sitz im homogenen niederlandischen Sprachgebiet haben mussen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in ihren Beziehungen ausschliesslich die niederlandische Sprache benutzen Die Urkunden Papiere und Unterlagen die von den Unternehmen ausgehandigt werden sind ebenfalls auf Niederlandisch aufzustellen Falls es jedoch die Zusammensetzung der Belegschaft rechtfertigt und bei einstimmiger Entscheidung der Arbeitnehmervertreter konnen anderssprachige Ubersetzungen beigelegt werden Art 5 des Dekretes vom 19 Juli 1973 Bei Zuwiderhandlungen sind die Dokumente von Rechts wegen nichtig Auch Verwaltungssanktionen und selbst strafrechtliche Sanktionen sind vorgesehen Ein flamisches Dekret vom 1 Juni 1994 das das Septemberdekret abandern sollte wurde vom Verfassungsgerichtshof damals noch Schiedshof teilweise nichtig erklart 59 Das Dekret sah vor dass alle Arbeitsplatzangebote in Anzeigen in niederlandischer Sprache aufgesetzt werden mussten Da es sich zu diesem Zeitpunkt nur um einseitige Angebote handelt besteht noch kein Arbeitsverhaltnis und die Sprachenfreiheit gemass Artikel 30 der Verfassung hat Bestand Die Flamische Gemeinschaft hatte somit ihre Zustandigkeiten uberschritten Franzosisches Sprachgebiet Bearbeiten Fur Unternehmen die im homogenen franzosischen Sprachgebiet angesiedelt sind gelten ahnliche Vorschriften Die Sprache fur Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und die Sprache fur Urkunden Papiere und Unterlagen ist Franzosisch Art 2 des Dekretes vom 30 Juni 1982 Die Parteien konnen sich jedoch auch auf andere Sprachen einigen Bei Zuwiderhandlungen sind die Dokumente von Rechts wegen nichtig Es gibt jedoch keine anderen Sanktionen Andere Sprachgebiete Bearbeiten Das deutsche Sprachgebiet das zweisprachige Gebiet Brussel Hauptstadt sowie das Gebiet der Gemeinden mit Spracherleichterungen verfugen uber keine spezifischen Regeln was den Gebrauch der Sprachen bei den Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betrifft Art 129 2 der Verfassung Fur den Sprachengebrauch beim Aushandigen von Urkunden Papieren und Unterlagen bleibt die koordinierte Gesetzgebung vom 18 Juli 1966 anwendbar Somit gilt Folgendes fur Urkunden Papiere und Unterlagen Art 52 der koordinierten Gesetzgebung vom 18 Juli 1966 im deutschen Sprachgebiet wird Deutsch benutzt im zweisprachigen Gebiet Brussel Hauptstadt werden die fur das franzosischsprachige Personal bestimmten Unterlagen in franzosisch und die fur das niederlandischsprachige Personal bestimmten Unterlagen in niederlandisch aufgesetzt in den Gemeinden mit Spracherleichterungen wird die Sprache des Sprachgebietes benutzt d h beispielsweise in den Brusseler Randgemeinden Niederlandisch und in den Malmedyer Gemeinden Franzosisch Doch auch hier konnen diese Betriebe den fur ihr Personal bestimmten Bekanntmachungen Mitteilungen Urkunden Bescheinigungen und Formularen eine Ubersetzung in eine oder mehrere Sprachen beifugen wenn dies durch die Zusammensetzung des Personals gerechtfertigt ist In den vorliegenden Fallen gibt es bei Zuwiderhandlungen keine wirklichen Sanktionen Das fehlerhafte Dokument muss nur ersetzt werden siehe oben Siehe auch BearbeitenPolitisches System Belgiens Flamisch wallonischer Konflikt Flamische BewegungLiteratur BearbeitenGeschichte A Alen R De Groof H Dumont P Vandernoot E Witte De Brusselse negentien gemeenten en het Brussels model Les dix neuf communes bruxelloises et le modele bruxellois Larcier Brussel Bruxelles 2003 ISBN 978 2 8044 1216 6 D Blampain J M Klinkenberg M Wilmet A Goosse dir Le Francais en Belgique Une langue une communaute Duculot Bruxelles 1996 ISBN 978 2 8011 1126 0 R De Schrijver B De Wever G Durnez L Gevers P van Hees M De Metsenaere red Nieuwe Encyclopedie van de Vlaamse Beweging 3 Bd und CD ROM Lannoo Tielt 1998 ISBN 978 90 209 3042 9 J Koll Hrsg Nationale Bewegungen in Belgien Ein historischer Uberblick Niederlande Studien Bd 37 Waxmann Munster 2005 ISBN 978 3 8309 1465 5 E Witte E Gubin J P Nandrin G Deneckere Nouvelle histoire de Belgique Volume 1 1830 1905 Complexe Bruxelles 2005 ISBN 978 2 8048 0066 6 Sprachgesetzgebung P Berckx De toepassing van de taalregeling in de faciliteitengemeenten T B P 1998 blz 332 en v F Delperee Les politiques linguistiques de la Belgique Rev gen dr 1988 S 255 f F Delperee El uso de las linguas en la justicia en Belgica In La administracion de la justicia en los Estados plurilingues Generalidad de Cataluna Barcelona 1997 S 11 f T De Pelsmaker L Deridder F Judo J Proot F Vandendriessche Administratieve Rechtsbibliotheek 15 Taalgebruik in bestuurszaken Die Keure Brugge 2004 L Domenichelli Constitution et regime linguistique en Belgique et au Canada Bruylant Bruxelles 1999 F Gosselin L emploi des langues en matiere administrative les lois coordonnees du 18 juillet 1966 Kluwer 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BearbeitenKoordinierte Verfassung Belgiens Webseite des belgischen Senats deutsch Taalwetwijzer be Website des Ministeriums der Flamischen Gemeinschaft niederlandisch Als goede buren Vlaanderen en de taalwetgeving auf der Website des Documentatiecentrum Vlaamse Rand pdf niederlandisch Onlineversion der Nieuwe Encyclopedie van de Vlaamse Beweging NEVB private Webseite niederlandisch Einzelnachweise Bearbeiten a b c FU Berlin Niederlandische Philologie Struktur und Geschichte des Niederlandischen Das Niederlandische in Flandern bis 1914 20 Juni 2009 Lesoir be Saga Belgica 1 30 Un pays sort de l œuf et la question linguistique avec lui 24 Mai 2008 frz D Blampain A Goosse J M Klinkenberg et M Wilmet dir Le Francais en Belgique Une langue un communaute Duculot Bruxelles 1996 S 434 a b c d e B Duquene Die frankophone Minderheit in der flamischen Stadt Gent Eine soziolinguistische Studie PDF Diplomarbeit Nicht mehr online verfugbar In ned univie ac at Wiener Broschuren zur niederlandischen und flamischen Kultur 2002 ehemals im Original abgerufen am 30 Januar 2022 1 2 Vorlage Toter Link www ned univie ac at Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven C Hecking Das politische System Belgiens Leske und Budrich Opladen 2003 S 27 a b c d e f Ministerie van de Vlaamse Gemeenschap Als goede buren Vlaanderen en de taalwetgeving Memento vom 20 November 2009 im Internet Archive 1999 ndl Fur einen Uberblick uber die Flamische Bewegung siehe Lode Wils Die flamische Nationalbewegung PDF Nicht mehr online verfugbar In Herbert Van Uffelen Christine van Baalen Hrsg Flandern Sechs Beitrage Ehemals im Original abgerufen am 30 Januar 2022 1 2 Vorlage Toter Link www ned univie ac at Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven Wiener Broschuren zur niederlandischen und flamischen Kultur 10 2001 Fur eine andere Sicht der Dinge siehe Lesoir be Saga Belgica 4 30 Coucke et Goethals condamnes parce qu ils etaient coupables 28 Mai 2008 frz P De Decker Du petitionnement en faveur de la langue flamande Imprimerie de la Societe des Beaux Arts Bruxelles 1840 lizenzfrei einsehbar unter Google Books PDF Lesoir be Saga Belgica 2 30 La Flandre rale gentiment 26 Mai 2008 frz a b c d e f R De Schrijver B De Wever G Durnez et al Nieuwe Encyclopedie van de Vlaamse Beweging s v Taalwetgeving Tielt Lannoo 1998 eine elektronische Version der NEVB ist auf einer privaten Website einsehbar Lesoir be Saga Belgica 7 30 Francais neerlandais 31 Mai 2008 Franzosisch Institut Jules Destree Loi Coremans De Vriendt 19 Juli 2007 frz Lesoir be Saga Belgica 6 30 Le mouvement wallon est ne a Bruxelles dites donc 30 Mai 2008 Franzosisch Lesoir be Saga Belgica 10 30 Une universiteit a Gand 4 Juni 2008 Franzosisch Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft Zur Geschichte der Deutschsprachigen Gemeinschaft Memento vom 6 Februar 2013 imInternet Archive abgerufen am 22 Februar 2010 Siehe hierzu J M Triffaux La minorite germanophone de la province de Luxembourg aux 19e et 20e siecle ULB Bruxelles 1985 a b Lesoir be Saga Belgica 11 30 Une frontiere is born e 5 Juni 2008 frz Tache d huile maree flamande Lesoir be Saga Belgica 17 30 12 Juni 2008 franzosisch Die Entscheidung ein eigenes deutsches Sprachgebiet einzurichten hatte direkt zur Folge dass 1971 die deutschsprachige Minderheit die zukunftige Deutschsprachige Gemeinschaft als gleichberechtigten Gliedstaat im belgischen politischen System bildete siehe Die institutionelle Entwicklung der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf der Webseite des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft a b Lesoir be Saga Belgica 18 30 Le pays se coupe en quatre pour rester uni 13 Juni 2008 frz Institut Jules Destree La Wallonie une region en Europe Fourons Comines et les facilites linguistiques A Wynants 1995 13 Januar 2007 frz Lalibre be Une journee historique minute par minute 7 November 2007 frz Historische Einigung am Verhandlungstisch BHV wird geteilt BRF online 15 September 2011 Eine koordinierte Version der belgischen Verfassung ist in deutscher Sprache auf der Webseite des belgischen Senats einsehbar F Delperee Le droit constitutionnel de la Belgique Bruxelles Bruylant Paris L G D J 2000 S 246 247 J Velaers Deel 12 Het gebruik van de talen In De Bevoegdheidsverdeling in het federale Belgie Die Keure Brugge blz 51 Andere Minderheitensprachen sind beispielsweise Italienisch Arabisch Turkisch Spanisch Hebraisch Artikel 129 hat eine implizite Revision der Verfassung vorgenommen siehe A Alen Handboek van Belgisch Staatsrecht Deurne Kluwer 1995 blz 655 Bestatigt durch das Urteil des Schiedshofes vom 26 Marz 1986 Nr 17 bes 3 B 7 c einsehbar in niederlandischer PDF und in franzosischer PDF Sprache auf der Webseite des Verfassungsgerichtshofes Eine inoffizielle koordinierte Version dieser Gesetzgebung ist in deutscher Sprache erhaltlich auf der Webseite der Zentralen Dienststelle fur deutsche Ubersetzungen des Bezirkskommissariats Malmedy Nicht mehr online verfugbar In ca mdy be Archiviert vom Original am 18 Oktober 2016 abgerufen am 30 Januar 2022 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www ca mdy be Das Belgische Staatsblatt kann taglich auf der Webseite des FOD Justiz eingesehen werden Gesetz vom 21 April 2007 zur Regelung der Veroffentlichung in deutscher Sprache der Gesetze der Koniglichen Erlasse und der Ministeriellen Erlasse foderalen Ursprungs und zur Abanderung des Gesetzes vom 31 Mai 1961 uber den Sprachengebrauch in Gesetzgebungsangelegenheiten die Gestaltung die Veroffentlichung und das Inkrafttreten von Gesetzes und Verordnungstexten der am 18 Juli 1966 koordinierten Gesetze uber den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten und des Gesetzes vom 31 Dezember 1983 uber institutionelle Reformen fur die Deutschsprachige Gemeinschaft veroffentlicht in deutscher Sprache im Belgischen Staatsblatt vom 11 Dezember 2007 Eine inoffizielle koordinierte Version dieser Gesetzgebung ist in deutscher Sprache erhaltlich auf der Webseite der Zentralen Dienststelle fur deutsche Ubersetzungen des Bezirkskommissariats Malmedy Nicht mehr online verfugbar In ca mdy be Ehemals im Original abgerufen am 30 Januar 2022 1 2 Vorlage Toter Link www ca mdy be Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven Amtlich Omzendbrief BA 97 22 van 16 december 1997 betreffende het taalgebruik in gemeentebesturen van het Nederlandse taalgebied auf der Webseite des flamischen Innenministeriums einsehbar Urteile des Staatsrates vom 23 Dezember 2004 Nr 138 860 bis 138 863 auf der Webseite des Staatsrates ist u a das erste Urteil Nr 138 860 auf Niederlandisch PDF und Franzosisch PDF einsehbar Urteil des Staatsrates vom 19 Juni 2008 Nr 184 353 auf der Webseite des Staatsrates auf Niederlandisch PDF 54 kB einsehbar Lalibre be Keulen ne nommera pas trois bourgmestres francophones 14 November 2007 frz Lalibre be La riposte francophone 16 November 2007 frz a b Urteil des Staatsrates vom 12 August 1970 Nr 14 241 veroffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 3 Dezember 1970 Urteil des Staatsrates vom 30 September 1968 Nr 26 943 Zwei Volker Flamen gegen Wallonen der absurde Sprachenkampf in Mitteleuropa tobt weiter In Der Spiegel Nr 45 1987 S 190 194 online Es ist zu bemerken dass das deutsche Sprachgebiet einen eigenen Gerichtsbezirk Eupen bildet Auf Verwaltungsebene ist dem nicht so da es zum Bezirk Verviers gehort De Morgen be Splitsing gerechtelijk arrondissement BHV op tafel Memento vom 28 Oktober 2008 im Internet Archive 25 Oktober 2008 ndl Lalibre be Les justiciables francophones exposes 6 September 2007 frz Eine inoffizielle koordinierte Version dieser Gesetzgebung ist in deutscher Sprache erhaltlich auf der Webseite der Zentralen Dienststelle fur deutsche Ubersetzungen des Bezirkskommissariats Malmedy Nicht mehr online verfugbar In ca mdy be Ehemals im Original abgerufen am 30 Januar 2022 1 2 Vorlage Toter Link www ca mdy be Seite nicht 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siehe die Studie des Think Tanks Brussels Studies 2009 in niederlandischer PDF Nicht mehr online verfugbar Ehemals im Original abgerufen am 30 Januar 2022 1 2 Vorlage Toter Link www brusselsstudies be Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven franzosischer Memento vom 7 April 2009 im Internet Archive PDF 2 36 MB oder englischer Sprache PDF Nicht mehr online verfugbar Ehemals im Original abgerufen am 30 Januar 2022 1 2 Vorlage Toter Link www brusselsstudies be Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven Siehe z B die Teilung der Universite Libre de Bruxelles ULB von der Vrije Universiteit Brussel VUB durch ein Gesetz vom 28 Mai 1970 Voorstel van decreet van de heren Kris Van Dijck en Robert Voorhamme mevrouw Kathleen Helsen en de heren Sven Gatz en Dirk De Cock houdende interpretatie van de artikelen 44 44bis en 62 1 7 9 en 10 van het decreet basisonderwijs van 25 februari 1997 Vl Parl Stukken sess 2006 2007 nr 1163 1 einsehbar auf der Webseite des Flamischen Parlamentes Nicht mehr online verfugbar In vlaamsparlement be Ehemals im Original abgerufen am 30 Januar 2022 1 2 Vorlage Toter Link www vlaamsparlement be Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven Ibidem Belangenconflict Verslag Vl Parl Stukken sess 2006 2007 nr 1163 6 blz 6 Pressemitteilung der Ministerprasidentin der Franzosischen Gemeinschaft undatiert PDF Nicht mehr online verfugbar In contrateducation be Ehemals im Original abgerufen am 30 Januar 2022 1 2 Vorlage Toter Link www contrateducation be Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven Proposition de motion relative a un conflit d interets suscite par l adoption par la commission de l Enseignement du parlement flamand de la proposition de decret relatif a l interpretation des articles 44 44bis et 62 1er 7 9 et 10 du decret relatif a l enseignement fondamental du 25 fevrier 1997 C R I Parl Comm fr sess 2007 2008 seance du 13 decembre 2007 n 10 einsehbar auf der Webseite des Parlamentes der Franzosischen Gemeinschaft Decreet van 23 oktober 2009 houdende interpretatie van de artikelen 44 44bis en 62 par 1 7 9 en 10 van het decreet basisonderwijs van 25 februari 1997 veroffentlicht in niederlandischer und franzosischer Sprache im Belgischen Staatsblatt vom 24 November 2009 Lalibre be Inspection flamande un vote unanime des partis francophones 27 Januar 2010 frz Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 29 Juli 2010 Nr 95 2010 einsehbar in deutscher PDF 751 kB Sprache auf der Webseite des Verfassungsgerichtshofes siehe auch Standaard be Inspectie arrest is dubbel besluit 30 Juni 2010 ndl Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 28 Oktober 2010 Nr 124 2010 einsehbar in deutscher PDF 743 kB Sprache auf der Webseite des Verfassungsgerichtshofes siehe auch Standaard be Vlaanderen verliest strijd over schoolinspectie 29 Oktober 2010 ndl Urteil des Schiedshofes vom 9 November 1995 Nr 72 95 bes B 11 2 ff einsehbar in deutscher Sprache auf der Webseite PDF des Verfassungsgerichtshofes Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten nbsp Dieser Artikel wurde am 21 Marz 2010 in dieser Version in die Liste der exzellenten Artikel aufgenommen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sprachgesetzgebung in Belgien amp oldid 237636536