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Das Belgische Staatsblatt B S niederlandisch Belgisch Staatsblad franzosisch Moniteur belge ist seit 1845 das offizielle Amtsblatt des Konigreichs Belgien Alle Rechtsnormen der foderalen gemeinschaftlichen und regionalen Parlamente und Regierungen mussen im Staatsblatt veroffentlicht werden um Rechtsverbindlichkeit zu erlangen Es enthalt jedoch auch eine Reihe anderer Veroffentlichungen Belgisch Staatsblad Moniteur belgeBeschreibung Amtsblatt BelgiensSprache Niederlandisch FranzosischErstausgabe 16 Juni 1831Weblink ejustice just fgov beZDB 2002190 2Das Staatsblatt erscheint seit dem 16 Juni 1831 Seit dem 3 Juni 1997 wird es an allen Werkstagen in elektronischer Form auf der Webseite des Foderalen Offentlichen Dienst FOD Justiz ehemaliges Justizministerium veroffentlicht Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Aussehen 3 Elektronische Veroffentlichung 4 Geschichte 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenWerden im Staatsblatt im Prinzip veroffentlicht alle foderalen Gesetze Konigliche Erlasse und Ministererlasse alle Dekrete der Gemeinschaften Flamische Franzosische und Deutschsprachige Gemeinschaft und der Flamischen und Wallonischen Region sowie die Ordonnanzen der Region Brussel Hauptstadt und der besonderen Brusseler Organe die Regierungserlasse der Gemeinschaften und Regionen und die Ministererlasse 1 Betreffen die verschiedenen Erlasse jedoch nicht die Allgemeinheit der Burger konnen sie nur auszugsweise oder durch Vermerk veroffentlicht werden 2 Haben sie keinen gemeinnutzigen Charakter konnen sie auch gar nicht veroffentlicht werden 3 Das Staatsblatt veroffentlicht jedoch keine koordinierten Fassungen der genannten Rechtstexte Im Staatsblatt werden ebenfalls Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof und Auszuge aus seinen Urteilen veroffentlicht In gewissen Fallen werden auch Klagen vor dem Staatsrat veroffentlicht Des Weiteren werden frei gewordene Beamtenstellen im Staatsblatt ausgeschrieben In einem zweiten Teil des Staatsblattes befinden sich immer die sogenannten gesetzlichen und verschiedenen Bekanntmachungen Zu diesen gehoren unter anderem die Veroffentlichung der Statuten in Deutschland Satzungen von Gesellschaften Ankundigungen der Generalversammlungen der Aktionare dieser Gesellschaften Gerichtsurteile zur Feststellung des Konkurses von Gesellschaft und zur Ernennung der Konkursverwalter oder verschiedene notariell beglaubigte Akte aus dem Familienrecht Offentliche Auftrage werden nicht im Staatsblatt selbst veroffentlicht sondern im Bulletin der Ausschreibungen ndl Bulletin der aanbestedingen frz Bulletin des adjudications das jedoch vom Staatsblatt herausgegeben wird Im Prinzip werden die Rechtsakte der Provinzen nicht im Staatsblatt sondern im Verwaltungsblatt oder Verwaltungsmemorial ndl Bestuursmemoriaal frz Memorial administratif jeder Provinz veroffentlicht Die Rechtsakte der Gemeinden mussen im Prinzip in keinem Amtsblatt veroffentlicht werden sondern werden gegebenenfalls nur ausgehangt oder stehen zur Einsicht in den Gemeindeverwaltungen frei Aussehen BearbeitenDas Aussehen des Belgischen Staatsblattes hat sich im Laufe der Jahre gewandelt Seit der progressiven Einfuhrung der belgischen Sprachgesetze Mitte des Neunzehnten Jahrhunderts hat sich das Staatsblatt von einem einsprachig franzosischsprachigen zu einem mindestens zweisprachigen Franzosisch und Niederlandisch und manchmal dreisprachigen Deutsch hinzu Blatt entwickelt Die foderalen Rechtstexte und die der Region Brussel Hauptstadt werden systematisch in zwei Spalten veroffentlicht die eine in niederlandischer die andere in franzosischer Sprache In Ausnahmefallen beispielsweise Verfassungsrevisionen werden foderale Texte auch in drei Spalten veroffentlicht wobei die letzte Spalte die deutsche Version des Textes enthalt In diesem Fall ist die Blattausrichtung waagerecht Die Rechtstexte der Gemeinschaften und anderen Regionen und ihre jeweiligen Ubersetzungen werden dagegen nacheinander veroffentlicht Das Staatsblatt wird ab dem 1 Januar bzw dem nachsten Werktag neu und bis Jahresende durchgehend nummeriert Jedes Jahr wird mit einer Seite eins angefangen und die Seitenzahlen werden bis zum Jahresende durchgehend nummeriert 4 Siehe auch Sprachgesetzgebung in Belgien Sprachengebrauch in GesetzgebungsangelegenheitenElektronische Veroffentlichung BearbeitenDie elektronische Veroffentlichung des Belgischen Staatsblattes findet seit dem 3 Juni 1997 statt Durch das Programmgesetz vom 24 Dezember 2002 wurde dieser Art der Veroffentlichung ein gesetzlicher Rahmen gegeben Das Ziel dieses Gesetzes war ab dem 1 Januar 2003 das Staatsblatt in nur noch drei Exemplaren zu drucken und daneben die elektronische Veroffentlichung fur die Bevolkerung rechtsverbindlich zu machen Dieses System wurde jedoch vor dem Verfassungsgerichtshof damals noch Schiedshof angefochten mit der Begrundung dass nicht jeder Burger Zugang zum Internet und somit keine Einsicht in die Rechtsnormen habe Am 16 Juni 2004 urteilte der Verfassungsgerichtshof dass in der Tat eine ungerechte Behandlung zwischen Burgern die Zugang zum Internet haben und Burgern bei denen dies nicht der Fall ist und somit eine Verletzung der Artikel 10 und 11 der Verfassung Prinzip der Gleichberechtigung vorlag 5 Somit war eine gesetzliche Anpassung vorzunehmen 6 Das Belgische Staatsblatt wird seitdem in vier Exemplaren gedruckt Ein Exemplar wird in Ausfuhrung des Gesetzes vom 8 April 1965 zur Einfuhrung der Ablieferung von Pflichtexemplaren an die Konigliche Bibliothek von Belgien hinterlegt ein Exemplar wird beim Minister der Justiz als dem Huter des Staatssiegels aufbewahrt ein Exemplar wird an das Allgemeine Staatsarchiv weitergeleitet und ein Exemplar ist zur Einsichtnahme bei der Direktion des Belgischen Staatsblattes verfugbar Ein Exemplar wird auf Mikrofilm aufbewahrt 7 Ausserdem wurde die Einrichtung einer kostenlosen Telefon Hotline vorgesehen bei der die Burger sich bestimmte gedruckte Versionen des Staatsblattes zum Selbstkostenpreis zustellen lassen konnen 8 Geschichte BearbeitenDas Belgische Staatsblatt war nicht das einzige Amtsblatt Belgiens Zuvor dienten die Blatter Union belge und L Independant das mit dem Memorial belge fusioniert hatte als Amtsblatter Durch einen Erlass vom 10 Juni 1831 aus der Feder des belgischen Regenten Surlet de Chokier grundete die Exekutive schliesslich den Moniteur belge der am 16 Juni 1831 zum ersten Mal erschien Noch war er nicht das offizielle Amtsblatt sondern diente dazu uber die Parlamentsdebatten zu berichten und die Entscheidungen der Exekutive zu veroffentlichen Rein politische Stellungnahmen und Pamphlete waren nicht selten anzutreffen Seit der Revolution wurden die Gesetze des Parlamentes und die Koniglichen Erlasse im Bulletin officiel des lois et arretes royaux de la Belgique veroffentlicht In der Zwischenzeit wurde der Moniteur belge weitgehend entpolitisiert und im Jahre 1845 entfiel das Bulletin officiel und nur die Veroffentlichung im Moniteur gab den Gesetzen und spater den Erlassen eine rechtsverbindliche Wirkung Das Belgische Staatsblatt ist somit seitdem das einzige offizielle Amtsblatt auf nationaler Ebene Siehe auch BearbeitenAmtsblatt Gesetzgebungsverfahren Belgien Weblinks BearbeitenOffizielle Webprasenz des Foderalen Offentlichen Dienstes FOD Justiz niederlandisch franzosisch Offizielle Webprasenz des Bulletins der Ausschreibungen niederlandisch franzosisch deutsch Offizielle Webprasenz des Belgischen Staatsblatts niederlandisch franzosisch deutsch Einzelnachweise Bearbeiten Die Rechtstexte der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens werden jedoch auch im Memorial des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft veroffentlicht Beispielsweise ein Erlass einer Region der im Rahmen der Verwaltungsaufsicht eine Gemeindeverordnung annulliert Beispielsweise ein Erlass einer Gemeinschaft der einem Sportverein einen einmaligen Zuschuss erteilt Artikel 473 des Programmgesetzes vom 24 Dezember 2002 B S 31 Dezember 2002 Urteil des Schiedshofes vom 16 Juni 2004 Nr 106 2004 PDF Verfassungsgerichtshof abgerufen am 28 April 2023 Gesetz vom 20 Juli 2005 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen B S 29 Juli 2005 Artikel 474 des Programmgesetzes vom 24 Dezember 2002 so wie abgeandert durch das Gesetz vom 20 Juli 2005 Artikel 475bis des Programmgesetzes vom 24 Dezember 2002 so wie eingefugt durch das Gesetz vom 20 Juli 2005 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Belgisches Staatsblatt amp oldid 233240082