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Die Satzung ist bzw die Statuten sind im Privatrecht die durch Rechtsgeschaft begrundete Verfassung Grundordnung einer juristischen Person des Privatrechts insbesondere von Vereinen je nach Rechtskreis auch Stiftungen und Aktiengesellschaften mit Wirksamkeit fur die ihr angehorigen oder unterworfenen Personen Sie beruht zumeist auf einem Vertrag der Grunder der juristischen Person und kann durch nachtraglichen Beschluss geandert werden In der Regel schreibt das Gesetz fur Satzungen einen bestimmten Mindestinhalt vor 1 Abhangig von der Rechtsform der juristischen Person kann die Satzung formbedurftig sein Wahrend in Deutschland die Bezeichnung Satzungen ublich ist ist im osterreichischen und schweizerischen Vereinsrecht die Bezeichnung Statuten gebrauchlich Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Deutschland 2 1 Verein 2 2 Stiftung 2 3 Aktiengesellschaft 3 Osterreich 3 1 Verein 3 2 Stiftung 3 3 Aktiengesellschaft 4 Schweiz 5 Andere Lander 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie Satzung oder die Statuten einer privatrechtlichen Vereinigung ist Ausdruck der Privatautonomie Sie hat trotz gesetzlicher Vorgaben an den Inhalt nicht den Charakter einer staatlichen Rechtsnorm In der Normenhierarchie rangiert sie unterhalb der staatlichen Rechtsnormen Deutschland BearbeitenVerein Bearbeiten Die Vorlage einer Satzung ist eine der Bedingungen die ein Idealverein 21 BGB zur Anmeldung zum Vereinsregister erfullen muss um Rechtsfahigkeit zu erlangen 59 60 BGB Der Mindestinhalt der Satzung eines eingetragenen Vereins ergibt sich aus 57 BGB 58 BGB enthalt Sollbestimmungen Zweck Name und Vereinssitz sowie der Umstand dass der Verein eingetragen werden soll sind obligatorisch Ausserdem soll die Satzungen Bestimmungen enthalten uber den Eintritt und Austritt der Mitglieder daruber ob und welche Beitrage von den Mitgliedern zu leisten sind uber die Bildung des Vorstands uber die Voraussetzungen unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist uber die Form der Berufung und uber die Beurkundung der Beschlusse Die Vereinssatzung kann muss aber nicht schriftlich gefasst sein Fur eingetragene Vereine ist die Schriftform geeigneter fur die Vorlage im Vereinsregister Anderungen der Satzung bedurfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Eintragung in das Vereinsregister 71 BGB Stiftung Bearbeiten Durch das Stiftungsgeschaft muss die Stiftung auch eine Satzung erhalten 2 Das Stiftungsgeschaft unter Lebenden bedarf der Schriftform 81 85 BGB Die Satzung muss Bestimmungen enthalten uber den Namen der Stiftung den Sitz der Stiftung den Zweck der Stiftung das Vermogen der Stiftung und die Bildung des Vorstands der Stiftung Aktiengesellschaft Bearbeiten Bei Grundung einer Aktiengesellschaft AG bedarf die Satzung der notariellen Beurkundung 23 28 AktG Der Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister ist die Satzung beizufugen 37 Abs 4 Nr 1 AktG Bis zur Feststellung der Satzung durch notarielle Beurkundung besteht eine Vorgrundungsgesellschaft bis zur Eintragung in das Handelsregister eine Vorgesellschaft In der notariellen Urkunde sind gemass 23 Abs 2 AktG anzugeben die Grunder bei Nennbetragsaktien der Nennbetrag bei Stuckaktien die Zahl den Ausgabebetrag und wenn mehrere Gattungen bestehen die Gattung der Aktien die jeder Grunder ubernimmt der eingezahlte Betrag des Grundkapitals Ausserdem muss die Satzung nach 23 Abs 3 AktG bestimmen die Firma und den Sitz der Gesellschaft den Gegenstand des Unternehmens namentlich ist bei Industrie und Handelsunternehmen die Art der Erzeugnisse und Waren die hergestellt und gehandelt werden sollen naher anzugeben die Hohe des Grundkapitals die Zerlegung des Grundkapitals entweder in Nennbetragsaktien oder in Stuckaktien bei Nennbetragsaktien deren Nennbetrage und die Zahl der Aktien jeden Nennbetrags bei Stuckaktien deren Zahl ausserdem wenn mehrere Gattungen bestehen die Gattung der Aktien und die Zahl der Aktien jeder Gattung ob die Aktien auf den Inhaber oder auf den Namen ausgestellt werden die Zahl der Mitglieder des Vorstands oder die Regeln nach denen diese Zahl festgelegt wirdsowie die Form der Bekanntmachungen der Gesellschaft 23 Abs 4 AktG Dabei gilt der Grundsatz der Satzungsstrenge 3 Gem 23 Abs 5 AktG sind die Vorschriften des Aktiengesetzes in der Satzung nicht abdingbar Satzungsanderungen sind der Hauptversammlung vorbehalten 119 Abs 1 Nr 5 AktG Osterreich BearbeitenVerein Bearbeiten Fur die Errichtung eines Vereins ist nach dem Vereinsgesetz 2002 VerG die Vereinbarung von Statuten Grundungsvereinbarung durch mindestens zwei Personen erforderlich Die Errichtung ist der Bezirkshauptmannschaft in ihrer Eigenschaft als Vereinsbehorde unter Vorlage der Statuten anzuzeigen 4 Die Vereinsbehorde pruft ob die Grundung des Vereins nach seinem Zweck seinem Namen oder seiner Organisation gesetzwidrig ware und deshalb nicht gestattet werden kann Prufungsmassstab ist Art 11 Abs 2 der Europaischen Menschenrechtskonvention EMRK der die zulassigen Einschrankungen der Vereinigungsfreiheit enthalt Bei positivem Abschluss des Prufungsverfahrens entsteht der Verein als Rechtsperson und darf seine Tatigkeit aufnehmen 1 2 9 11 12 VerG 5 Die Statuten mussen gemass 3 Abs 2 Vereinsgesetz 2002 jedenfalls enthalten den Vereinsnamen den Vereinssitz eine klare und umfassende Umschreibung des Vereinszwecks die fur die Verwirklichung des Zwecks vorgesehenen Tatigkeiten und die Art der Aufbringung finanzieller Mittel Bestimmungen uber den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft die Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder die Organe des Vereins und ihre Aufgaben insbesondere eine klare und umfassende Angabe wer die Geschafte des Vereins fuhrt und wer den Verein nach aussen vertritt die Art der Bestellung der Vereinsorgane und die Dauer ihrer Funktionsperiode die Erfordernisse fur gultige Beschlussfassungen durch die Vereinsorgane die Art der Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhaltnis Bestimmungen uber die freiwillige Auflosung des Vereins und die Verwertung des Vereinsvermogens im Fall einer solchen Auflosung Stiftung Bearbeiten Die Privatstiftung wird durch eine zu beurkundende Stiftungserklarung errichtet und entsteht mit der Eintragung in das Firmenbuch 7 Privatstiftungsgesetz PSG Sowohl fur die Privatstiftung unter Lebenden als auch fur jene von Todes wegen ist die Stiftungserklarung die wesentliche Rechtsgrundlage vergleichbar mit der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag einer Kapitalgesellschaft 6 Die Stiftungserklarung hat nach 9 Abs 1 PSG jedenfalls zu enthalten die Widmung des Vermogens den Stiftungszweck die Bezeichnung des Begunstigten oder die Angabe einer Stelle die den Begunstigten festzustellen hat dies gilt nicht soweit der Stiftungszweck auf Begunstigung der Allgemeinheit gerichtet ist den Namen und den Sitz der Privatstiftung den Namen sowie die fur Zustellungen massgebliche Anschrift des Stifters bei naturlichen Personen das Geburtsdatum bei Rechtstragern die im Firmenbuch eingetragen sind die Firmenbuchnummer die Angabe ob die Privatstiftung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit errichtet wird Daruber hinaus regelt 9 Abs 2 PSG fakultative Inhalte welche in die Stiftungserklarung aufgenommen werden konnen jedoch typischerweise Eingang in Stiftungszusatzurkunden finden 10 PSG 7 Aktiengesellschaft Bearbeiten Das Aktiengesetz bezeichnet die Satzung einer Aktiengesellschaft in 2 Abs 1 AktG als Gesellschaftsvertrag Die weiteren Vorschriften sprechen dann aber von Satzung Die Satzung muss in Form eines Notariatsakts festgestellt werden Der Anmeldung zur Eintragung in das Firmenbuch ist auch die Satzung beizufugen 29 Abs 2 AktG Die Satzung muss bestimmen 17 AktG die Firma und den Sitz der Gesellschaft den Gegenstand des Unternehmens die Hohe des Grundkapitals weiters ob Inhaber oder Namensaktien ausgegeben werden ob das Grundkapital in Nennbetragsaktien oder Stuckaktien zerlegt ist bei Nennbetragsaktien die Nennbetrage der einzelnen Aktien bei Stuckaktien deren Zahl und wenn mehrere Gattungen bestehen die Gattung der einzelnen Aktien die Art der Zusammensetzung des Vorstands Zahl der Vorstandsmitglieder die Form der Veroffentlichungen der Gesellschaft Aus historischen Grunden stimmen die gesetzlichen Regelungen im osterreichischen Aktiengesetz mit dem deutschen Recht weitgehend uberein 8 Schweiz BearbeitenDie rechtlichen Grundlagen zum Verein finden sich im Schweizer Zivilgesetzbuch Art 60 ff ZGB 9 Die Statuten franzosisch statuts italienisch statuti ratoromanisch statuts mussen in schriftlicher Form errichtet sein und uber den Zweck des Vereins seine Mittel und seine Organisation Aufschluss geben Sind die Vereinsstatuten angenommen und ist der Vorstand bestellt so ist der Verein befugt sich in das Handelsregister eintragen zu lassen Der Anmeldung sind die Statuten und das Verzeichnis der Vorstandsmitglieder beizufugen Art 61 ZGB Soweit die Statuten uber die Organisation und uber das Verhaltnis des Vereins zu seinen Mitgliedern keine Vorschriften aufstellen finden die Bestimmungen des ZGB Anwendung Bestimmungen deren Anwendung von Gesetzes wegen vorgeschrieben ist konnen durch die Statuten nicht abgeandert werden Art 63 ZGB Die Stiftung ist in Art 80 ff ZGB geregelt Sie wird durch eine offentliche Urkunde Stiftungsurkunde oder durch eine Verfugung von Todes wegen errichtet die auch die Organe der Stiftung und die Art der Verwaltung feststellt Siehe auch Aktiengesellschaft Schweiz Andere Lander BearbeitenIn Belgien Frankreich und Italien kann die Aktiengesellschaft zusatzliche emittentenbestimmte Meldeschwellen in der Satzung festlegen 10 Literatur BearbeitenGerhard Kobler Satzung In Horst Tilich Frank Arnold Hrsg Deutsches Rechts Lexikon Bd 3 3 Aufl C H Beck Munchen 2001 ISBN 978 3 406 48054 6 S 3674 v a zur vereinsrechtlichen Bedeutung Gunter H Roth Satzung Gesellschaftsrecht In Horst Tilich Frank Arnold Hrsg Deutsches Rechts Lexikon Bd 3 3 Aufl C H Beck Munchen 2001 ISBN 978 3 406 48054 6 S 3674 3676 zur gesellschaftsrechtlichen Bedeutung Weblinks BearbeitenLandessportbund Nordrhein Westfalen e V Hrsg Muster einer Vereinssatzung fur Mehrsparten Sportvereine mit Erlauterungen Stand Januar 2018Einzelnachweise Bearbeiten Satzung Rechtslexikon de abgerufen am 11 Dezember 2019 Johannes Grooterhorst 81 Stiftungsgeschaft BGB Kommentar de 5 November 2015 Claudia Plesske Die Satzungsstrenge im Aktienrecht Mehr Gestaltungsfreiheit fur die kapitalmarktferne Aktiengesellschaft Europaische Hochschulschriften Frankfurt am Main Berlin Bern Brussel New York Oxford Wien 2007 ISBN 978 3 631 56380 9 Martin Krumschnabel Osterreichisches Vereinsrecht Kurze Zusammenfassung der rechtlichen Bestimmungen Grundlagen 2014 Vereinsgrundung oesterreich gv at inhaltlicher Stand 1 Januar 2019 Erste Bank Hrsg Die osterreichische Privatstiftung Handbuch fur Stifter Wien 2014 S 14 Erste Bank Hrsg Die osterreichische Privatstiftung Handbuch fur Stifter Wien 2014 S 16 Wendelin Ettmayer Was uns verbindet was uns unterscheidet Organisationsverfassung von Aktiengesellschaften in Osterreich und Deutschland 1 Oktober 2019 ZGB ESMA individuelle Antworten von CESR Mitglieder pdf 1 2 MB Website der ESMA Abgerufen am 14 Oktober 2012 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4051778 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Satzung Privatrecht amp oldid 232519461