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Dieser Artikel behandelt die juristische Person der Stiftung in Osterreich fur den allgemeinen Teil siehe Stiftung Eine Privatstiftung ist in Osterreich eine juristische Person die mit Hilfe eines Vermogens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt 1 Organigramm Stiftung Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Regelung 2 Siehe auch 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGesetzliche Regelung BearbeitenRechtsgrundlagen sind das Privatstiftungsgesetz PSG 2 aus 1993 3 und das Sparkassengesetz sowie die meist alten Fonds und Stiftungsgesetze der Bundeslander und des Bundes Die Privatstiftung wird durch eine zu beurkundende Stiftungserklarung errichtet und entsteht mit der Eintragung in das Firmenbuch 7 PSG Der Stifter muss der Privatstiftung gemass 4 PSG ein Vermogen im Wert von mindestens 70 000 Euro widmen Mindestanfangsvermogen 4 Als eigenstandiger Rechtstrager bildet sie ein vollstandig vom Stifter getrenntes Rechtssubjekt 5 Sie wird explizit als juristische Person bezeichnet 6 Jede Stiftung muss einen Zweck verfolgen Eine reine Selbstzweckstiftung wird als unzulassig erachtet 7 Als wesentlicher Unterschied zu anderen Europaischen Stiftungsrechten kann eine osterreichische Privatstiftung einen rein privatrechtlichen Zweck aufweisen dies weist Ahnlichkeiten zur historischen Rechtsform des Familienfideikommisses auf 8 Osterreichische Stiftungen dienen im Wesentlichen der Verwaltung von Vermogen dem gestifteten Stammvermogen Sie durfen im Unterschied zur Stiftung burgerlichen Rechts nach deutschem Recht keine gewerbsmassige Tatigkeit betreiben Privatstiftungen konnen gemeinnutzig sein mussen es aber nicht Uberwiegend werden sie zu privatnutzigen Zwecken errichtet Zudem kann eine Privatstiftung einen dual purpose verwirklichen solche Mischformen nennt man doppelnutzig Wer Zuwendungen von einer Privatstiftung erhalt ist Begunstigter Die Stiftungserklarung besteht ublicherweise aus einer Stiftungsurkunde und einer Stiftungszusatzurkunde 10 Abs 1 PSG Nur die Stiftungsurkunde ist zum Firmenbuch einzureichen Die Stiftungszusatzurkunde ist nicht offentlich einsehbar wenn eine solche besteht muss lediglich in der Stiftungsurkunde darauf hingewiesen werden 10 Abs 2 PSG Dass der Inhalt der Zusatzurkunde quasi geheim ist fuhrt in der Praxis dazu dass dort heikle Fragen wie insbesondere die konkrete Begunstigtenregelung geregelt werden Stiftungszusatzurkunden kommen in der Praxis sehr haufig vor Nach einer empirischen Untersuchung aus 2013 gibt es sie in acht von zehn Privatstiftungen 9 Bestimmte fur den Rechtsverkehr bedeutsame Informationen mussen gemass 9 Abs 1 PSG zwingend in der offentlich einsehbaren Stiftungserklarung enthalten sein Das PSG sieht im Grundsatz nur zwei zwingende Organe vor den Stiftungsvorstand und den Stiftungsprufer Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen Begunstigte deren Ehegatten und nahe Angehorige konnen nicht Mitglied des Stiftungsvorstands werden Jedoch kann der Stifter wenn er nicht Begunstigter der Privatstiftung ist ein Mitglied des Stiftungsvorstands sein Nur in besonderen Ausnahmekonstellationen muss eine Privatstiftung einen Aufsichtsrat haben 22 PSG die Bedeutung ist in der Praxis jedoch verschwindend gering Wesentlich haufiger wird von der fakultativen Moglichkeit Gebrauch gemacht einen Beirat als Organ vorzusehen Ihm konnen auch Begunstigte angehoren Jedoch darf ein solcher Beirat den Vorstand nicht zum blossen Vollzugsorgan degradieren 10 Ausserdem darf ein sog aufsichtsratsahnlicher Beirat nicht mehrheitlich mit Begunstigten besetzt sein 11 Wird Vermogen auf eine privatnutzige Privatstiftung ubertragen kommt ein ermassigter Steuersatz zur Anwendung Stiftungseingangssteuer Bei der Ausschuttung von Mitteln an die Begunstigten muss die Privatstiftung auf den ausgeschutteten Betrag Kapitalertragsteuer fur Rechnung des Begunstigten an das Finanzamt abfuhren Im Ergebnis wird also die Ubertragung auf die Stiftung gering besteuert und es kommt zu einer nachgelagerten Besteuerung bei der Ausschuttung Fruher wurde ein grosser Vorteil der Privatstiftung in der Vermeidung der Erbschafts und Schenkungssteuer gesehen Jedoch wurde das osterreichische Erbschafts und Schenkungssteuergesetz im Jahr 2008 vom osterreichischen Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig beurteilt 12 Seither ist dieses Motiv zur Stiftungsgrundung weggefallen Ausserdem wird die sog Mausefalleneffekt beklagt Gemeint ist damit dass das zugewendete Anfangsvermogen das bereits der Stiftungseingangssteuer unterlag bei einer Ausschuttung dennoch auch der Kapitalertragssteuer unterliegt was von viele einer Desinvestition abhalten durfte 13 Siehe auch BearbeitenStiftung Deutschland Stiftung Schweiz Stiftung Liechtenstein Stiftung Frankreich Waqf Stiftungswesen im islamischen RechtLiteratur BearbeitenChristian Gassauer Fleissner Christian Grave Stiftungsrecht Privatstiftungsgesetz Bundes Stiftungs und Fondsgesetz sowie Landes Stiftungs und Fondsgesetze Auszuge aus Sparkassengesetz Versicherungsaufsichtsgesetz und ORF Gesetz mit erlauternden Bemerkungen und Entscheidungen 2 Auflage Manz Verlag Wien 2008 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Stiftungen Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Artikel zum osterreichischen Stiftungsrecht Privatstiftung Osterreichischer Governance Kodex fur Privatstiftungen Privatstiftung Einzelnachweise Bearbeiten Privatstiftung Wirtschaftskammer Osterreich 9 Juli 2019 Bundesgesetz uber Privatstiftungen Privatstiftungsgesetz PSG RIS abgerufen am 12 Dezember 2019 Zur Entstehungsgeschichte Pendl Die Rechtsformneuschopfung Privatstiftung GesRZ 2022 191 OGH 1 Ob 214 09s PSR 2010 49 Oberster Gerichtshof 6 Ob 85 01w SZ 74 92 Oberster Gerichtshof 3 Ob 1 10h SZ 2010 58 Die Stiftung des PGR ist wie auch die osterreichische Privatstiftung eine juristische Person Verbandsperson Naher Wohlgenannt Verbot von Selbstzweckstiftungen in Osterreich und Liechtenstein unter besonderer Berucksichtigung der Unternehmenstragerstiftung 2015 Elisabeth Scheuber Die Familien Versorgungsstiftung Eine Wiederbelebung der Familienfideikommisse In Constanze Fischer Czermak Andreas Kletecka Martin Schauer Wolfgang Zankl Hrsg Festschrift Rudolf Welser Zum 65 Geburtstag MANZ Verlag Wien Hrsg Verschiedenes Nr XVI 1 Auflage MANZ Verlag Wien Wien 2004 ISBN 3 214 14932 6 S 931 1288 S Kalss Bertleff Lutz Samonigg Tucek in Kalss Hrsg Aktuelle Fragen des Stiftungsrechts 2014 S 13 20 OGH 6 Ob 230 13m GesRZ 2015 59 OGH 6 Ob 42 09h PSR 2009 15 6 Ob 139 13d SZ 2013 82 VfSlg 18 093 2007 VfSlg 18147 2007 Die Besteuerung von Privatstiftungen Osterreichische Wirtschaftskammer abgerufen am 15 Februar 2023 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 7842399 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Privatstiftung amp oldid 236047296