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Ein Sparkassengesetz ist im Kreditwesen ein Gesetz im Landesrecht das sich mit der Marktregulierung der offentlich rechtlichen Sparkassen befasst Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Rechtsfragen 3 1 Rechtsform 3 2 Tragerschaft 3 3 Unternehmenszweck 3 4 Offentlicher Auftrag 3 5 Satzung 4 Aufbauorganisation der Sparkasse 4 1 Vorstand 4 2 Verwaltungsrat 4 3 Kreditausschuss 4 4 Beschaftigte 5 Wirtschaftsfuhrung und Jahresabschluss 5 1 Gemeinschaftseinrichtungen der Sparkassenfinanzgruppe 5 1 1 Sparkassenverband 5 1 2 Landesbank Landesbausparkasse 5 2 Weitere Gesetzeselemente 5 2 1 Ermachtigung zu Detailregelungen 5 2 2 Sparkassenverordnung 5 2 3 Gebietsreformen 5 2 4 Ubergangs und Schlussbestimmungen 6 Literatur 7 Weblinks zu den Sparkassengesetzen 7 1 Deutschland 7 2 Osterreich 8 International 9 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenSparkassengesetze dienen der rechtlichen Vereinheitlichung der offentlich rechtlichen Sparkassen Sie regeln Grundung Betriebszweck den offentlichen Auftrag Kontrahierungspflichten Satzung Tragerschaft und Haftung Organe Geschaftsjahr Jahresabschluss Gewinnverwendung Fusionen oder Aufsichtsbehorden Bei letzteren ist zu beachten dass Sparkassen wie alle ubrigen Kreditinstitute der Bankenaufsicht der Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen Fachaufsicht aber zusatzlich auch der Rechtsaufsicht durch das zustandige Finanzministerium Sparkassengesetze gelten nicht fur freie Sparkassen es gibt sie nicht in allen Staaten in denen Sparkassen bestehen Wahrend in Deutschland die Sparkassengesetze dem Landesrecht unterliegen und deshalb nur fur das Rechtsgebiet eines Landes gelten ist das osterreichische Sparkassengesetz ein Bundesgesetz Die regionalen Sparkassengesetze Deutschlands ahneln sich jedoch sehr stark auch wenn es in Detailfragen einige Abweichungen gibt Geschichte BearbeitenDas Erfordernis von Sparkassengesetzen ist auf die Vielzahl von deutschen Sparkassengrundungen ab dem 18 Jahrhundert zuruckzufuhren Als erste sparkassenahnliche Institute gelten die Leihbank zu Hanau gegrundet im April 1738 durch Landgraf Wilhelm VIII die Wurttembergische Waisenkasse in Roth 1746 durch Anselm II Schwab die Braunschweigisch Herzogliche Leihhaus Kasse gegrundet im Marz 1765 unter landesfurstlicher Garantie die noch existierende Furstlich Castell sche Credit Casse 1774 oder die Furstliche Leihkasse in Detmold 1786 1 Im Juni 1801 nahm die Spar und Leih Casse Gottingen als erstes kommunales Kreditinstitut die Arbeit auf 2 In den Folgejahren ging eine Vielzahl der Burgersparkassen in die Tragerschaft der Kommunen uber Die Stadteordnung des Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein vom 19 November 1808 sorgte fur die kommunale Selbstverwaltung die dazu fuhrte dass die Gemeinden die kommunale Sparkassenidee aufgriffen und die Grundung von Sparkassen veranlassten Im Mai 1818 wurde in Stuttgart die Wurttembergische Spar Casse fur das ganze Konigreich Wurttemberg gegrundet es folgte im Juni 1818 die Berliner Sparkasse Im Januar 1819 erfolgte die Grundung der ersten Sparkasse Sachsens in Konigsbruck Die ersten stadtischen Sparkassen im Konigreich Bayern entstanden in Nurnberg November 1821 Augsburg Februar 1822 und Wurzburg Oktober 1822 3 Von den im Jahre 1838 bestehenden 86 deutschen Sparkassen besassen 81 offentlich rechtliche Trager 4 Um diesen regional tatigen Sparkassen eine homogene Rechtsgrundlage zu schaffen kam 1838 die Idee der Sparkassengesetze auf Grund hierfur war jedoch zunachst nicht die Vereinheitlichung des Sparkassenrechts sondern Zweifel ob die von Sparkassen ausgestellten Sparkassenbucher als Inhaberpapiere nicht der koniglichen Genehmigungspflicht aufgrund eines im Juni 1833 ergangenen Gesetzes unterlagen 5 Am 12 Dezember 1838 kam es schliesslich zum Reglement die Errichtung des Sparkassenwesens betreffend das insbesondere Regelungen fur die Verwaltung der Sparkassen und die Sicherheit der Spargelder enthielt Damit gilt dieses Sparkassengesetz als erste deutsche Regulierung einer Institutsgruppe im Rahmen des Bankrechts In der im Juli 1875 erlassenen Preussischen Vormundschaftsverordnung sprach der Gesetzgeber erstmals von offentlichen Sparkassen Allerdings klarte erst im Juli 1900 ein gemeinsamer Erlass des preussischen Innen und Justizministers daruber auf dass unter offentlichen Sparkassen nur diejenigen zu verstehen sind welche entweder fur Rechnung einer Korperschaft des offentlichen Rechts betrieben werden oder fur deren Verbindlichkeiten eine Korperschaft des offentlichen Rechts die Garantie ubernommen hat 6 Durch die 3 Reichsnotverordnung vom 6 Oktober 1931 erhielten die Sparkassen und Girozentralen wahrend der Deutschen Bankenkrise die Rechtsform der Anstalt des offentlichen Rechts Das preussische Sparkassengesetz von 1838 galt in den meisten preussischen Nachfolgestaaten noch nach 1945 so etwa in Hessen bis Dezember 1954 oder Nordrhein Westfalen bis Januar 1958 7 Die Sparkassen der DDR erhielten inzwischen im Marz 1956 durch das Statut der volkseigenen Sparkassen der DDR als Aufsichtsorgan das Ministerium der Finanzen der DDR Die Aufgabe der DDR Sparkassen beschrankte sich auf die Annahme von Spareinlagen den Zahlungsverkehr und das Kreditgeschaft Konsumkredit und Wohnungsbaukredit wahrend das Wertpapiergeschaft abgeschafft wurde 8 Im Januar 1976 trat ein neues Sparkassenstatut in Kraft das die Aufsicht der Staatsbank der DDR ubertrug Es blieb bis zur Wende bestehen und wurde durch das im Juli 1990 erlassene Sparkassengesetz abgelost Rechtsfragen BearbeitenDie regionalen Sparkassengesetze schranken die Geschaftstatigkeit der Sparkassen starker ein als das auch fur Sparkassen geltende Kreditwesengesetz KWG und die EU weit gultige Kapitaladaquanzverordnung englische Abkurzung CRR Es gilt gegenuber KWG und CRR als lex specialis das von den Sparkassen vorrangig zu beachten ist Rechtsform Bearbeiten Sparkassen sind in der Regel offentlich rechtliche Kreditinstitute Sie werden sind von einer Gebietskorperschaft Gemeinde Stadt Landkreis oder einem Zweckverband als offentlichem Trager errichtet In den Anfangsjahren des Sparkassenwesens war die Sparkasse oftmals ein unselbstandiger Teil der Kommunalverwaltung Ihre heutige in den Gesetzen normierte Rechtsform einer eigenverantwortlichen Anstalt des offentlichen Rechts bildete sich in der Weimarer Republik aus Neben den offentlich rechtlichen Sparkassen gibt es so genannte Freie Sparkassen die sich zuvor als Wirtschaftlicher Verein oder Stiftung ausgestaltet in jungerer Zeit zur Rechtsform der Kapitalgesellschaft hin entwickelt haben Die Institute sind im Verband der Deutschen Freien Offentlichen Sparkassen zusammengeschlossen Auch in Osterreich existieren Sparkassen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft Die Bezeichnung Sparkasse ist ebenso wie die Bezeichnung Bank oder Bankier in Deutschland in den 39 und 40 KWG geschutzt Tragerschaft Bearbeiten Der die Sparkasse ins Leben rufenden Korperschaft ihrem Trager oblagen in der Vergangenheit Anstaltslast und Gewahrtragerhaftung Als Anstaltslast ist die Verantwortung der offentlichen Hand zu verstehen fur ihre rechtlich selbststandigen offentlichen Organisationsformen einzustehen Trager der Anstaltslast war eine einzelne Gemeinde z B bei einer Stadtsparkasse oder eine Mehrzahl von Kommunen z B bei einer Kreissparkasse Der Trager musste deshalb in der Vergangenheit gegebenenfalls fur eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung eventuell durch Bereitstellung von Dotationskapital sorgen um seiner Einrichtung eine ordnungsgemasse Aufgabenerfullung zu ermoglichen Die Sparkassengesetze regeln in ihren heutigen Fassungen dass mit Wirkung ab dem 19 Juli 2005 gegenuber dem Trager weder ein Anspruch der Sparkasse noch eine sonstige Verpflichtung besteht ihr irgendwelche Mittel zur Verfugung zu stellen Die Gewahrtragerhaftung griff wenn eine Sparkasse uberschuldet war und kein eigenes Vermogen mehr hatte Reichten grob vereinfacht die vorhandenen Eigenmittel Sicherheitsrucklagen nicht aus musste im Falle einer Zahlungsunfahigkeit der hinter der Sparkasse stehende Trager haften und fur die Ruckzahlung der bei der Sparkasse angelegten Geldbetrage sorgen Das private Bankwesen vermutete darin Nachteile fur sich und schaltete im Marz 1993 die EU Kommission in Brussel ein Die Gewahrtragerhaftung fur offentlich rechtliche Institute wurde nach langer Diskussion im Rahmen der Brusseler Konkordanz im Juli 2001 abgeschafft und die Anstaltslast ersetzt um etwaige ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile gegenuber den Mitbewerbern auszuschliessen Die Sparkassengesetze bestimmen nunmehr dass Glaubigern im Uberschuldungsfalle allein das gesamte Vermogen der Sparkasse haftet und ihr Trager nicht fur die Verbindlichkeiten des Instituts aufkommt Um Einleger im Falle der Insolvenz zu schutzen existieren zusatzlich Sicherungseinrichtungen der regionalen Sparkassenverbande Offentlich rechtliche Sparkassen erwirtschaften ihr haftendes Eigenkapital im Wege der Eigenfinanzierung selbst es gibt keine Kapitalzufuhrungen durch Aussenstehende Mehr als fruher besteht fur eine Sparkasse der Zwang durch vorsichtiges Geschaftsgebaren angemessene Ertrage zu erzielen um gemass ihrem Auftrag dauerhaft ihre Kunden bedienen zu konnen Unternehmenszweck Bearbeiten Die Sparkassen haben der breiten Bevolkerung Moglichkeiten zur sicheren und verzinslichen Geldanlage einzuraumen und sollen die ortlichen Kreditnachfrage befriedigen Sie sollen den bargeldlosen Zahlungsverkehr fordern Die Sparkassen haben den Sparsinn in der Bevolkerung zu pflegen Sie stellen die Versorgung der Bevolkerung ihres Geschaftsgebietes mit geld und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicher Sie fordern die allgemeine Vermogensbildung und die Wirtschaftserziehung der Jugend Jugendkonto Wichtige sparkassentypische Geschaftszweige sind daher das Einlagengeschaft Kreditgeschaft und der Inlandszahlungsverkehr Offentlicher Auftrag Bearbeiten Der offentliche Auftrag der Sparkassen bestand ursprunglich unter anderem darin dass sie verschiedene Prinzipien zu beachten hatten namlich Beschrankung der Sparkassentatigkeit auf bestimmte Bankgeschafte Enumerationsprinzip Bindung an die Region des Tragers Regionalprinzip Zusammenarbeit im Verbund der Sparkassen Finanzgruppe Verbundprinzip und Unterordnung der kleineren lokalen regionalen Institute unter grossere uberregionale Institute der Girozentralen und Landesbanken Subsidiaritatsprinzip Die Sparkassengesetze sehen viele Liberalisierungen beim Enumerations und Regionalprinzip vor Bei Sparkassen gilt das Regionalprinzip wonach eine Sparkasse sich stets ausschliesslich in ihrem Geschaftsgebiet betatigen darf Nach 3 SpkG NRW ist das Regionalprinzip auf das Kreditgeschaft und Kapitalbeteiligungen der Sparkassen an anderen Unternehmen beschrankt Einlagen durfen dagegen auch von Kunden ausserhalb des Geschaftsgebiets angenommen werden Kreditnehmer und Unternehmen mussen ihren Wohn oder Geschaftssitz oder ihre Niederlassung im Geschaftsgebiet haben Es gibt hiervon eng begrenzte Legalausnahmen 9 wie etwa Derivate und speziell Kreditderivate die auch mit Kontrahenten ausserhalb des Geschaftsgebiets abgeschlossen werden durfen Fur uberregional tatige mittelstandische Firmenkunden konnen deshalb Konsortialkredite beispielsweise mit der zustandigen Landesbank eine Losung darstellen Gemeinschaftskredite Da die Befriedigung vertretbaren Kundenbedarfs oberstes Ziel ist kann es im Einzelfall jedoch Abweichungen vom Regionalprinzip geben Die Institute sind ferner dem Gemeinnutz verpflichtet doch nicht gemeinnutzig im steuerlichen Sinn Der Verpflichtung dem Gemeinwohl zu dienen werden sie durch Verwendung eines Teiles ihres Jahresuberschusses aber auch Spenden fur gemeinnutzige kulturelle wissenschaftliche oder soziale Zwecke in ihrem Geschaftsgebiet gerecht Ebenso zeigt sich im Sponsoring das vom Gesetzgeber gewollte Engagement fur die Allgemeinheit Satzung Bearbeiten Das Sparkassengesetz verlangt eine Satzung die unter anderem Befugnisse des Vorstands oder Details zur Geschaftstatigkeit naher regelt Die Satzung wird von der Sparkassenaufsichtsbehorde genehmigt und danach veroffentlicht Aufbauorganisation der Sparkasse BearbeitenDas Sparkassengesetz enthalt nahere Bestimmungen uber die Verwaltungs und Vertretungsorgane das sind im Regelfall der Verwaltungsrat und der Vorstand der Sparkasse Gegebenenfalls bildet der Verwaltungsrat einen Kreditausschuss der uber hohe Ausleihungen an Kreditnehmer entscheidet Der Kreditausschuss ist nicht in allen Sparkassengesetzen als Organ vorgesehen Vorstand Bearbeiten Die laufenden Geschafte der Sparkasse fuhrt eigenverantwortlich der Vorstand Er legt Zinsen und Preise fest Er ist verpflichtet den Verwaltungsrat regelmassig uber den Gang der Geschafte zu unterrichten Den Rahmen fur die Befugnisse bei Kreditgewahrungen steckt ublicherweise die Satzung der Sparkasse ab Verwaltungsrat Bearbeiten Der Verwaltungsrat uberwacht den Vorstand Er erlasst die Geschaftsanweisung fur den Vorstand fur einen etwaigen Kreditausschuss und fur die Innenrevision Unter anderem billigt er den Handlungskostenvoranschlag uber Personal und Sachaufwendungen und den Stellenplan Fur bestimmte nicht alltagliche Geschafte schreibt das Gesetz die Genehmigung durch den Verwaltungsrat vor Wie sich das Gremium personell zusammensetzt gibt das Sparkassengesetz vor Kreditausschuss Bearbeiten Ein vom Verwaltungsrat gebildeter Kreditausschuss trifft in kleinerem Kreis Kreditentscheidungen uber die Gewahrung von grossen Kreditbetragen welche die Vorstandskompetenz ubersteigen Die kleinere Personenanzahl lasst ein haufigeres Zusammentreten zu und erleichtert im Interesse der Kunden rasche Kreditzusagen Im Sparkassengesetz fur Baden Wurttemberg 11 SpkG BW ist der Kreditausschuss als Organ der Sparkasse neben Vorstand und Verwaltungsrat konzipiert In den meisten Landern ist der Kreditausschuss jedoch kein eigenstandiges Organ Beschaftigte Bearbeiten Durch die Rechtsform der Anstalt des offentlichen Rechts gilt fur die Beschaftigten der Tarifvertrag fur den offentlichen Dienst TVoD wodurch sie automatisch Arbeitnehmer im offentlichen Dienst in Deutschland sind Sie erhalten nach 15 Jahren Betriebszugehorigkeit einen Versorgungsvertrag der unter anderem zu ihrer Unkundbarkeit fuhrt Nach 34 Abs 2 TVoD gilt dies fur Arbeitsverhaltnisse von Beschaftigten die das 40 Lebensjahr vollendet haben und nach einer Beschaftigungszeit von mehr als 15 Jahren durch denselben Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekundigt werden durfen Das Sparkassengesetz beinhaltet Regelungen zu den bei der Sparkasse tatigen Beschaftigten zum Beispiel welches Organ Personal einstellen darf oder uber das Vollmachten aufzeigende Unterschriftenverzeichnis Haufig ist das Gebot der Verschwiegenheit normiert Wirtschaftsfuhrung und Jahresabschluss BearbeitenHier sind Bestimmungen zum Geschaftsjahr zur Aufstellung des erwahnten Voranschlags uber laufende Kosten die Rechnungslegung am Ende des Geschaftsjahres und die Verwendung des Jahresuberschusses getroffen Gemeinschaftseinrichtungen der Sparkassenfinanzgruppe Bearbeiten Sparkassenverband Bearbeiten Das Sparkassengesetz enthalt die Rechtsgrundlagen fur den jeweiligen regionalen Sparkassenverband Vorgeschrieben werden darin seine Rechtsnatur das Erfordernis einer Satzung die Aufgaben und die Organe des Verbandes sowie die Frage geklart wer Verbandsmitglied sein kann Der Sparkassenverband ist beratend fur die Sparkasse tatig aber auch Ansprechpartner fur das Ministerium in Sparkassenangelegenheiten Eine beim Verband eingerichtete von Weisungen des Verbandes aber unabhangige Prufungsstelle fuhrt Prufungen im Auftrage der Aufsichtsbehorden in den Sparkassen durch und testiert deren Jahresabschlusse Landesbank Landesbausparkasse Bearbeiten Die Sparkassengesetze enthalten im Allgemeinen auch Grundsatze zur Kooperation mit der jeweiligen Landesbank Girozentrale und oder der Landesbausparkasse Diese Kooperation betrifft entweder Bankgeschafte die der Sparkasse nicht erlaubt sind etwa Bausparvertrage Borsenhandel oder Geschaftsarten fur die ihr die technischen Moglichkeiten oder das Know how fehlen Aussenhandelsfinanzierung Emission von Aktien oder Anleihen von Kunden Weitere Gesetzeselemente Bearbeiten Ermachtigung zu Detailregelungen Bearbeiten Jedes Sparkassengesetz enthalt die Ermachtigung der Exekutive durch den Gesetzgeber in einem von ihm vorgegebenen Rahmen Naheres zu den Sparkassen zu regeln Davon ist in der Regel durch die Sparkassenverordnung Gebrauch gemacht Sparkassenverordnung Bearbeiten Die ebenfalls regionalen Sparkassenverordnungen regeln das Regionalprinzip welches das Kreditgeschaft im Regelfall auf das in der Sparkassensatzung festgelegte Satzungsgebiet beschrankt Das Verbundprinzip sieht die Sparkassen als Teil der Sparkassen Finanzgruppe vor so dass die Sparkassen auch die Finanzprodukte der Verbundmitglieder wie etwa Landesbausparkassen oder offentlicher Erstversicherer vermitteln oder vertreiben durfen Die Sparkassenverordnungen schreiben zudem Geschaftsbeschrankungen fur das Kreditgeschaft Beleihungsgrundsatze fur Kreditsicherheiten Kapitalbeteiligungen sowie fur die Anlage in Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten und Derivaten vor regeln konkrete Zustandigkeiten der Organe oder die Kraftloserklarung von Sparurkunden Gebietsreformen Bearbeiten Vor allem bei der in den Sparkassengesetzen geregelten Vereinigung von Sparkassen deren Neuordnung bei Gebietsreformen oder Gemeindefusionen ihrer Trager oder der Ubertragung von Filialen haben sich die Sparkassengesetze bewahrt So fuhrte beispielsweise die Gebietsreform in Nordrhein Westfalen zu erheblichen Auswirkungen auf die Sparkassen etwa beim im Januar 1975 in Kraft getretenen Koln Gesetz Dieses Koln Gesetz brachte die Auflosung der ehemaligen Landkreise Koln und Bergheim mit sich die im Erftkreis aufgingen Hierdurch verlor die Kreissparkasse Koln 26 Zweigstellen an die Stadtsparkasse Koln Die Ubertragung der nunmehr ausserhalb des Gewahrtragergebiets der Kreissparkasse Koln liegenden Filialen wurde zum 30 Juni 1983 durch die Sparkassenaufsicht angeordnet Ubergangs und Schlussbestimmungen Bearbeiten Hierin wird im Gesetz stets das Datum des Inkrafttretens genannt Ferner konnen Uberleitungsregeln aus Rechtsanderungen gelten Literatur BearbeitenLiteratur uber Sparkassengesetz im Katalog der Deutschen NationalbibliothekWeblinks zu den Sparkassengesetzen BearbeitenDeutschland Bearbeiten Baden Wurttemberg Sparkassengesetz fur Baden Wurttemberg SpG vom 19 Juli 2005 zuletzt geandert durch Gesetz vom 10 Juni 2008 Bayern Gesetz uber die offentlichen Sparkassen Sparkassengesetz SpkG In der Fassung der Bekanntmachung vom 1 Oktober 1956 zuletzt geandert durch Verordnung vom 26 Marz 2019 BayRS II S 476 BayRS 2025 1 I Berlin Gesetz uber die Berliner Sparkasse und die Umwandlung der Landesbank Berlin Girozentrale in eine Aktiengesellschaft Berliner Sparkassengesetz SpkG vom 28 Juni 2005 Brandenburg Brandenburgisches Sparkassengesetz BbgSpkG vom 26 Juni 1996 zuletzt geandert durch Gesetz vom 20 Marz 2018 Bremen Bremisches Sparkassengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29 September 1994 zuletzt geandert durch Gesetz vom 14 Oktober 2008 Hamburg Kein Sparkassengesetz da Hamburger Sparkasse AG Hessen Hessisches Sparkassengesetz vom 10 November 1954 in der Fassung vom 24 Februar 1991 GVBl I 1991 78 zuletzt geandert durch Gesetz vom 29 September 2008 Mecklenburg Vorpommern Sparkassengesetz des Landes Mecklenburg Vorpommern SpkG vom 26 Juli 1994 zuletzt geandert durch Gesetz vom 14 Juli 2016 Niedersachsen Niedersachsisches Sparkassengesetz NSpG vom 14 Dezember 2004 zuletzt geandert durch Gesetz vom 12 November 2015 Nordrhein Westfalen Sparkassengesetz SpkG Nordrhein Westfalen vom 18 November 2008 Stand vom 01 Oktober 2022 Rheinland Pfalz Sparkassengesetz SpkG vom 1 April 1982 zuletzt geandert durch Gesetz vom 2 Marz 2017 Saarland Saarlandisches Sparkassengesetz SSpG vom 17 Dezember 1064 in der Fassung vom 22 April 2009 Sachsen Sachsisches Sparkassengesetz vom 13 Dezember 2002 zuletzt geandert durch Gesetz vom 9 Februar 2022 Sachsen Anhalt Sparkassengesetz des Landes Sachsen Anhalt SpkG LSA vom 4 Marz 2016 Schleswig Holstein Sparkassengesetz fur das Land Schleswig Holstein in der Fassung vom 11 September 2008 zuletzt geandert durch Gesetz vom 17 Marz 2022 Thuringen Thuringer Sparkassengesetz ThurSpkG vom 19 Juli 1994 Fassung vom 2 Juli 2019Osterreich Bearbeiten Bundesgesetz uber die Ordnung des Sparkassenwesens Sparkassengesetz SpG vom 24 Janner 1979 aktuelle konsolidierte FassungInternational BearbeitenDas erste osterreichische Sparkassengesetz war das Sparkassenregulativ vom 2 September 1844 Im Januar 1979 kam es zur Neuordnung des gesamten Sparkassenwesens Es schuf den Sparkassen die juristische Grundlage fur die Tatigkeit als Universalbank und ist als Spezialvorschrift ein reines Organisationsgesetz fur Sparkassen Gemass 1 Sparkassengesetz SpG sind Sparkassen von Gemeinden oder von Sparkassenvereinen gegrundete juristische Personen des privaten Rechts Nach 2 SpG sind Gemeindesparkassen die von Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich gegrundeten Sparkassen Die Gemeinde haftet fur alle bis zum 2 April 2003 entstandenen Verbindlichkeiten der Sparkasse als Ausfallsburge im Falle der Zahlungsunfahigkeit gemass 1356 ABGB In der Schweiz unterwarf als erster Kanton der Kanton Freiburg durch ein Gesetz vom 24 November 1862 die Distrikts und Gemeindesparkassen einer speziellen Uberwachung Im Jahre 1892 stellte das erste Sparkassengesetz von grosserer Bedeutung der Kanton St Gallen auf In den Kantonen Thurgau 1883 und Zurich 1896 wurden Sparkassengesetze vom Volk verworfen Eine erneute Vorlage fur ein kantonales Sparkassengesetz wurde im Dezember 1913 vom Zurcher Volk angenommen Bis 1917 nahmen elf Kantone beide Appenzell Kanton Basel Stadt Freiburg Kanton Glarus Kanton Graubunden St Gallen Kanton Thurgau Kanton Uri Kanton Wallis und Kanton Zug Bestimmungen uber die Sparkassen in ihre Einfuhrungsgesetze zum ZGB auf Vier Kantone erliessen eigentliche Sparkassengesetze Kanton Aargau Kanton Obwalden Kanton Tessin und Kanton Zurich Die ubrigen Kantone verzichteten auf den Erlass gesetzlicher Vorschriften 10 Es gelang erst am 8 November 1934 alle Finanzinstitute einem nationalen Gesetz dem heute noch geltenden Bundesgesetz uber die Banken und Sparkassen zu unterwerfen Im Ubrigen unterliegen die Sparkassen in der Hauptsache dem eidgenossischen Obligationenrecht Das alteste Sparkassengesetz in Italien war die Ordonnanz vom 2 Oktober 1840 die Regeln fur die Schaffung Verwaltung und Uberwachung der Sparkassen italienisch cassa di risparmio aufstellte Heute untersteht das italienische Sparkassenwesen dem Gesetz vom 15 August 1888 dessen Vorschriften auf dem Sparkassenkongress zu Florenz 1886 gefordert wurden Es enthalt Bestimmungen uber die Verfassung der Sparkassen die Ausgabe der Sparbucher oder der Bildung eines Reservefonds 11 In Ungarn und den meisten nordamerikanischen Bundesstaaten englisch savings banks stehen die Sparkassen dagegen unter Handelsrecht in Japan im Wesentlichen auch das dortige Sparkassengesetz enthalt nur wenige Sondervorschriften 12 Einzelnachweise Bearbeiten Josef Loffelholz Gerhard Muller Bank Lexikon Handworterbuch fur das Bank und Sparkassenwesen 1983 S 280 Andrea Kositzki Das offentlich rechtliche Kreditgewerbe 2004 S 12 Sybille Grubel Zeittafel zur Geschichte der Stadt von 1814 2006 in Ulrich Wagner Hrsg Geschichte der Stadt Wurzburg 4 Bande Band I III 2 2001 2007 III 1 2 Vom Ubergang an Bayern bis zum 21 Jahrhundert Band 2 2007 ISBN 978 3 8062 1478 9 S 1225 1247 hier S 1226 Wolfgang Schmitt Wellbrock Freie Sparkassen und Regionalprinzip 1979 S 142 FN 436 Wolfgang Schmitt Wellbrock Freie Sparkassen und Regionalprinzip 1979 S 142 MBliV 1900 S 255 Thomas Brzoska Die offentlich rechtlichen Sparkassen zwischen Staat und Kommunen 1976 S 86 FN 42 Cirsten Witt Bewertung von offentlich rechtlichen Sparkassen im Rahmen einer Privatisierungsentscheidung 2006 S 8 Peter Raskin Das Regionalprinzip und neue elektronische Vertriebswege im Retailbanking 2001 S 55 Hugo Banziger Die Entwicklung der Bankenaufsicht in der Schweiz seit dem 19 Jahrhundert 1986 S 25 Ludwig Elster Adolf Weber Friedrich Freiherr von Wieser Handworterbuch der Staatswissenschaften Band 7 1926 S 695 Leo Barbar Wolodymyr Starosolskyĭ Max Seidel Johannes Pfitzner Zur wirtschaftlichen Grundlage des Feldzuges der Turken gegen Wien im Jahre 1683 1916 S 82Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sparkassengesetz amp oldid 238680109