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Gewahrtragerhaftung ist in Deutschland eine auf Gesetz und oder Satzung beruhende subsidiare Haftung des Gewahrtragers einer bundesunmittelbaren landesunmittelbaren oder kommunalen Anstalt des offentlichen Rechts fur den Fall dass deren Vermogen fur die Forderungen ihrer Glaubiger nicht ausreicht Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Gewahrtragerhaftung fur Landesbanken und Sparkassen 4 Umstellung 5 Bankbetriebliche Auswirkungen 6 Unveranderte Gewahrtragerhaftung 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenIn diesem Ausnahmefall hat jeder Glaubiger einen Anspruch auf Erfullung seiner Forderung gegen die offentlich rechtliche Anstalt durch den jeweiligen Anstaltstrager die Kommune das Bundesland oder die Bundesrepublik Deutschland Die Gewahrtragerhaftung bezweckt dass die dauerhafte Zahlungsfahigkeit auch der Anstalt als einer von ihrem Trager errichteten juristischen Person des offentlichen Rechts ebenso gewahrleistet ist wie die ihres Tragers selbst Sofern nicht in der jeweiligen Satzung geregelt ist die Gewahrtragerhaftung gesetzlich vorgesehen z B 114a Abs 5 Gemeindeordnung NRW Da jedoch alle Anstalten mit hoheitlichen Aufgaben ausgestattet sind und in dieser Funktion das gesetzlich oder satzungsmassig zugestandene Recht auf Abgaben oder Gebuhrenerhebung wahrnehmen und gleichzeitig dem Deckungs und Eigenfinanzierungsprinzip unterliegen ist der Eintritt des Haftungsfalls einer Gewahrtragerhaftung eher unwahrscheinlich Gewahrtragerhaftung und Anstaltslast bilden das nach deutschem offentlichen Verwaltungsorganisationsrecht typische Haftungssystem fur offentliche Unternehmen in der Rechtsform der Anstalt des offentlichen Rechts und fuhren zu deren Insolvenzunfahigkeit Geschichte BearbeitenNach der revidierten Stadteordnung vom 17 Marz 1831 erforderte die Errichtung von Sparkassen eine Genehmigung des Regierungsprasidenten weil die Annahme von Spareinlagen als genehmigungspflichtige Anleihe der jeweiligen Tragerkommune galt 1 Sparkassen waren organisatorischer Teil ihrer Gemeinde so dass die von den Sparkassen angenommenen Geldanlagen als Verbindlichkeiten der Gemeinde eingestuft wurden Als Folge der Bankenkrise 1931 brachte die Verordnung zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 6 Oktober 1931 nach Art 1 2 NotV3 die Selbstandigkeit der Sparkassen denn sie bekamen nunmehr die Rechtsform der kommunalen Anstalt des offentlichen Rechts 2 Solange die Sparkassen ein organisatorischer Teil der Gemeinden waren hafteten die Gemeinden fur die Verbindlichkeiten der Sparkassen wie fur eigene Verbindlichkeiten In dieser Reichsnotverordnung hatte auch die Gewahrtragerhaftung ihren Ursprung Grund fur die Einfuhrung der Gewahrtragerhaftung war dass die Glaubiger durch die Verselbstandigung der Sparkassen nicht die kommunale Haftung fur die Verbindlichkeiten der Sparkasse verlieren sollten und damit ihr bisheriger Status erhalten bleiben sollte Gewahrtragerhaftung fur Landesbanken und Sparkassen BearbeitenAnders als die oben beschriebenen bundes und landesunmittelbaren oder kommunalen Anstalten des offentlichen Rechts im Nichtbankensektor unterliegen Sparkassen und Landesbanken als Kreditinstitute jedoch dem allgemeinen Wettbewerb in der Kreditwirtschaft Diese Gewahrtragerhaftung verschaffte den begunstigten Kreditinstituten allerdings Wettbewerbsvorteile etwa bei den Refinanzierungskosten wegen der relativ guten langfristigen Ratings im Vergleich zu den privaten Banken Bereits im Jahre 1996 sprach sich die Monopolkommission gegen die Gewahrtragerhaftung aus weil bei Sparkassen ein offentlicher Auftrag nicht mehr bestehe der eine Gegenleistung fur eine uneingeschrankte Haftungszusage darstellen konne 3 Nachdem im Dezember 1999 der Bundesverband deutscher Banken Beschwerde bei der Wettbewerbsbehorde der Europaischen Kommission eingereicht hatte und davon ausging dass die Gewahrtragerhaftung eine verbotene staatliche Beihilfe nach Art 107 Abs 1 AEU Vertrag darstelle eroffnete die Wettbewerbsbehorde am 26 Januar 2001 ein formales Untersuchungsverfahren Die langjahrigen Auseinandersetzungen wurden endgultig durch eine von der Europaischen Kommission am 27 Marz 2002 an die Bundesrepublik Deutschland gerichtete Entscheidung beigelegt Die Bundesregierung hat diese Entscheidung am 11 April 2002 angenommen Die am 17 Juli 2001 zwischen Europaischer Kommission und Deutschland erzielte Verstandigung und die daraus am 28 Februar 2002 von beiden Seiten gezogenen Schlussfolgerungen sind darin berucksichtigt Kernpunkte dieser Brusseler Konkordanz waren der Fortfall von Anstaltslast und Gewahrtragerhaftung bei Sparkassen und Landesbanken Im Rahmen einer Besitzstandsregelung Grandfathering wahrend einer Ubergangszeit vom 19 Juli 2001 bis zum 18 Juli 2005 fielen neue Verbindlichkeiten noch unter die Gewahrtragerhaftung sofern sie nicht nach dem 31 Dezember 2015 fallig wurden Umstellung BearbeitenDiese Brusseler Konkordanz vom 17 Juli 2001 sah vor dass nach dieser mehrjahrigen Ubergangsfrist die Anstaltslast wie sie bis dahin bestand ersetzt und die Gewahrtragerhaftung fur Sparkassen und Landesbanken abgeschafft wird Nunmehr ist in den regionalen Sparkassengesetzen die Tragerschaft und Haftung klarstellend so geregelt dass weder eine Verpflichtung des Tragers besteht der Sparkasse Mittel zur Verfugung zu stellen noch der Trager fur die Verbindlichkeiten der Sparkasse haftet z B 7 Abs 2 Sparkassengesetz NRW Verbindlichkeiten vor Beginn der Ubergangsphase am 19 Juli 2001 unterliegen vollstandig der Gewahrtragerhaftung Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis maximal 31 Dezember 2015 die wahrend der Ubergangsphase 19 Juli 2001 bis 18 Juli 2005 eingegangen sind unterliegen ebenfalls der Gewahrtragerhaftung Verbindlichkeiten die nach der Ubergangsphase oder in der Ubergangsphase mit einer Laufzeit uber den 31 Dezember 2015 hinaus eingegangen werden unterliegen nicht mehr der Gewahrtragerhaftung Fur die Zeit nach dem Wegfall der Gewahrtragerhaftung hat die Ratingagentur Moody s den Sparkassen Landesbanken und Landesbausparkassen ein Mindest Rating in Hohe von A1 sog Rating Floor in Anerkennung des solidarischen Sparkassen Haftungsverbundes erteilt Bankbetriebliche Auswirkungen BearbeitenDie Bankbetriebslehre diskutierte im Zusammenhang mit der Brusseler Konkordanz zwei Effekte die aus dem Wegfall der Gewahrtragerhaftung resultierten Einerseits sorgt der Marktdisziplinierungseffekt dafur dass die Glaubiger offentlicher Banken nach dem Wegfall der Gewahrtragerhaftung tatsachlich ein Verlustrisiko fur ihr eingesetztes Kapital tragen Auf diese Weise erhalten sie einen Anreiz die Risikoubernahme der Bank zu begrenzen 4 Andererseits gibt es den so genannten Franchise Value Effekt Hiernach erhohen sich durch den Wegfall der Gewahrtragerhaftung aufgrund des hoheren Ausfallrisikos die Refinanzierungskosten der betroffenen Institute Dadurch sinkt der Gegenwartswert aller kunftigen Gewinne englisch Franchise Value Mit einem niedrigeren Franchise Value steigt jedoch die Bereitschaft zur gesteigerten Risikoubernahme da die Bank weniger zu verlieren hat 5 Dies liess sich bei einigen Landesbanken ab 2002 tatsachlich beobachten Diese Effekte haben folgende Auswirkungen auf das Geschaft der Sparkassen Landesbanken Die erhohten Refinanzierungskosten fuhren im Kreditgeschaft bei konkurrenzbedingt konstant bleibendem Kreditzins zu niedrigeren Zinsspannen und diese wiederum zu geringerem Gewinn Kreditkonditionen der Sparkassen konnen sich denen der Privatbanken tendenziell angleichen Im Passivgeschaft ist ein steigender Marktanteil denkbar weil hohere Guthabenzinsen angeboten werden konnen Da nunmehr auch die Sparkassen die vollen Refinanzierungskosten tragen mussen ist eine zunehmende bankbetrieblich erwunschte Risiko Rendite Orientierung im Kreditgeschaft denkbar Um die Ratings zu verbessern versuchen Sparkassen das haftende Eigenkapital zu erhohen Unveranderte Gewahrtragerhaftung BearbeitenZugunsten der ubrigen bundesunmittelbaren landesunmittelbaren und kommunalen Anstalten des offentlichen Rechts bestehen weiterhin unverandert die Anstaltslast und Gewahrtragerhaftung im bisherigen Umfang sofern sie foderale Verwaltungsaufgaben oder Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge erfullen Diese Aufgaben unterliegen nicht dem Wettbewerb und wurden deshalb auch nicht von der Brusseler Konkordanz erfasst Daher unterliegt eine Vielzahl von kommunalen Unternehmen insbesondere die Kommunalunternehmen weiterhin der glaubigerschutzenden Gewahrtragerhaftung Die deutschen bundes und landeseigenen Forderbanken durfen ebenfalls seit dem 11 April 2002 Anstaltslast Gewahrtragerhaftung und oder staatliche Refinanzierungsgarantien im Rahmen der Verstandigung II behalten 6 7 Einzelnachweise Bearbeiten Thomas Brszoska Die offentlich rechtlichen Sparkassen zwischen Staat und Kommunen 1976 S 85 Thorsten Wehber Gewahrtragerhaftung und Anstaltslast ein historischer Ruckblick In Zeitschrift fur das gesamte Kreditwesen 2005 S 753 Borsen Zeitung Nr 127 1996 S 1 Mark Jeffrey Flannery Could publication of bank CAMEL ratings improve market discipline 1998 S 244 Thomas F Hellmann Kevin C Murdock Joseph E Stiglitz Liberalization Moral Hazard in Banking and Prudential Regulation Are Capital Requirements Enough In American Economic Review 90 1 2000 S 147 165 Bundesministerium der Finanzen vom 4 April 2002 Staatliche Beihilfe Nr E 10 2000 Deutschland Anstaltslast und Gewahrtragerhaftung Geschaftszeichen E C 3 F 2505 93 02 Bundesministerium der Finanzen vom 12 April 2002 Anstaltslast und Gewahrtragerhaftung Entscheidung der Europaischen Kommission vom 27 Marz 2002 Geschaftszeichen E C 3 F2505 104 02Normdaten Sachbegriff GND 4466277 4 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gewahrtragerhaftung amp oldid 223063184