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Insolvenzunfahigkeit ist im Insolvenzrecht das Privileg bestimmter Schuldner kraft Gesetzes vom allgemein geltenden Insolvenzregime befreit zu sein Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Deutschland 2 1 Gesetzliche Regelung der Insolvenzunfahigkeit 2 2 Anerkennung in anderen Gesetzen und in der Rechtsprechung 2 3 Folgen 2 4 Insolvenzferne 2 5 Kritik 3 Ausland 3 1 Schweiz 3 2 Osterreich 3 3 USA 4 Vorschlage der Vereinten Nationen 5 Literatur 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenIm Regelfall unterliegen auch international die Schuldner aller Rechtsformen und Privatpersonen dem Insolvenzrecht sind also insolvenz oder konkursfahig In manchen Staaten sind jedoch Sonderregelungen fur bestimmte Schuldner vorgesehen Diese Ausnahmeregelungen fuhren zur Insolvenzunfahigkeit englisch bankruptcy inability mit der Folge dass Glaubiger nicht mit insolvenzbedingten Vermogensverlusten zu rechnen haben weil die Insolvenzbestimmungen nicht anwendbar sind Zudem droht insolvenzunfahigen Schuldnern sofern es sich um juristische Personen handelt nicht die Gefahr dass sie nach Abschluss des Insolvenzverfahrens durch Vermogenslosigkeit von Amts wegen geloscht werden und damit ihre Existenz verlieren Deutschland BearbeitenGesetzliche Regelung der Insolvenzunfahigkeit Bearbeiten Bereits am 30 Januar 1935 wurde mit 116 Abs 2 der Deutschen Gemeindeordnung die Unzulassigkeit einer Insolvenz uber das Gemeindevermogen festgelegt Das wurde in die nunmehr geltenden landesrechtlichen Gemeindeordnungen ubertragen Auf Bundesebene sieht die deutsche Insolvenzordnung InsO klare Regelungen fur bestimmte juristische Personen des offentlichen Rechts vor Die Insolvenzfahigkeit von Bund und Bundeslandern 12 Abs 1 Nr 1 InsO sind bundesgesetzlich ausgeschlossen Gemeinden Gemeindeverbande und Landkreise sind dann von der Insolvenz ausgeschlossen 12 Abs 1 Nr 2 InsO wenn die Bundeslander dies landesrechtlich geregelt haben so etwa 128 Abs 2 GO NRW Dieser Ausschluss soll die Funktionsfahigkeit der Staatsgewalt und der offentlichen Verwaltung aufrechterhalten 1 Das Gesetz spricht davon dass ein Insolvenzverfahren uber das Vermogen dieser Schuldnergruppe unzulassig ist 2 Die Insolvenz des Bundes wurde sich in einem Staatsbankrott ausdrucken Dessen Zahlungsunfahigkeit oder Uberschuldung ist allein mit staats oder verwaltungsrechtlichen Mitteln zu begegnen 3 Zudem wird argumentiert dass das Insolvenzrecht im Falle eines Staatsbankrotts keine geeigneten Regelungen bereithalte 4 Die Insolvenzunfahigkeit des Bundes und der Lander ist auch Ausdruck der Ewigkeitsgarantie des Art 79 Abs 3 GG wonach eine Grundgesetzanderung im Hinblick auf die Gliederung in Bund und Lander absolut unzulassig ist 5 Durch Bundesgesetze bestehen ahnliche Sonderregelungen fur bundesunmittelbare juristische Personen des offentlichen Rechts das Landesrecht schliesst weitere juristische Personen des offentlichen Rechts aus Deshalb sind ferner insolvenzunfahig bundesunmittelbare juristische Personen des offentlichen Rechts Anstalten des offentlichen Rechts und Korperschaften des offentlichen Rechts siehe dazu etwa 45 AGGVG in Baden Wurttemberg Industrie und Handelskammern Handwerksinnungen und Kreishandwerkerschaften Handwerkskammern Rechtsanwaltskammern offentlich rechtlich organisierte Kreditinstitute Ausnahme Sparkassen und Landesbanken 6 kommunale Eigen und Regiebetriebe staatlich anerkannte Ersatzschulen Studentenwerke Gewerkschaften und politische Parteien 7 Auf Landesebene stellen Gesetze Gesetz uber die Insolvenzunfahigkeit juristischer Personen des offentlichen Rechts klar dass das Insolvenzverfahren uber das Vermogen von juristischen Personen des offentlichen Rechts die der unmittelbaren Landesaufsicht unterliegen unzulassig ist Ebenfalls nicht insolvenzfahig sind die offentlich rechtlichen Rundfunkanstalten 32 Deutschlandradio Staatsvertrag 1 Abs 3 Staatsvertrag uber den Sudwestfunk 8 wo derartige ausdruckliche Regelungen fehlen etwa beim WDR hat das BVerfG diese Gesetzeslucke geschlossen und die offentlich rechtlichen Rundfunkanstalten insgesamt fur insolvenzunfahig erklart 9 Die Gewahrleistungspflicht gebietet es dem Land die Zahlungsunfahigkeit der Rundfunkanstalt abzuwenden Notfalls muss das Land fur Verbindlichkeiten der Rundfunkanstalt einstehen 10 Einige offentlich rechtliche Kreditinstitute konnen nur durch Gesetz aufgelost werden und sind daher faktisch insolvenzunfahig Dazu gehoren die Deutsche Bundesbank mit den Landeszentralbanken 44 BBankG und die KfW 1 13 Abs 1 Gesetz uber die KfW Auch als Korperschaften des offentlichen Rechts anerkannte Kirchen und kirchliche Organisationen sind nach Art 4 Abs 2 Art 140 GG in Verbindung mit Art 137 Abs 3 Satz 1 Weimarer Reichsverfassung vom Insolvenzverfahren ausgeschlossen In 11 Abs 3 WEG ist die Unaufloslichkeit und Insolvenzunfahigkeit der Wohnungseigentumergemeinschaft vorgesehen Neben diesem absoluten Verbot der Gesamtvollstreckung gibt es auch einen weitgehenden Schutz vor Einzelzwangsvollstreckung bei Bund Landern Anstalten Korperschaften des offentlichen Rechts und offentlich rechtlichen Stiftungen 882a ZPO Anerkennung in anderen Gesetzen und in der Rechtsprechung Bearbeiten Gelegentlich erkennt auch das Gesetz ein fehlendes Insolvenzrisiko an und lasst dann Ausnahmen zur allgemeinen Pflicht zur Sicherheitsleistung zu Im Regelfall sind Auftraggeber von Bauleistungen nach 648a BGB verpflichtet dem Bauunternehmer Sicherheitsleistung zu stellen Ausgenommen sind nach 648a Abs 6 Nr 1 BGB juristische Personen des offentlichen Rechts als Auftraggeber weil bei diesen kein Insolvenzrisiko besteht 11 Von der Insolvenzsicherungspflicht der Reiseveranstalter ausgenommen sind nach 651k Abs 6 BGB Reisen von juristischen Personen des offentlichen Rechts so dass Schulen Volkshochschulen oder Universitaten als Reiseveranstalter keinen Sicherungsschein ausstellen mussen 12 Nach 1 Abs 2 Schuldverschreibungsgesetz SchVG gilt dieses Gesetz ausdrucklich nicht fur deutsche Anleiheschuldner offentlicher Anleihen in der Rechtsform der juristischen Person des offentlichen Rechts Bundes Lander oder Kommunalanleihen Grund ist dass das SchVG eine Insolvenz des Anleiheschuldners verhindern soll deutsche Gebietskorperschaften aber insolvenzunfahig sind und deshalb eines Insolvenzschutzes nicht bedurfen 13 Auch die Rechtsprechung geht in zahlreichen Entscheidungen vom fehlenden Insolvenzrisiko aus Im Rahmen der offentlichen Ausschreibung verstosse es gegen die Chancengleichheit wenn ein Unternehmen das keinem Insolvenzrisiko ausgesetzt sei in Wettbewerb mit Unternehmen tritt die diesem Risiko ausgesetzt sind 14 Im Fall ging es um eine Anstalt des offentlichen Rechts mit kommunaler Gewahrtragerhaftung Auch das Ruckforderungsrisiko sei mit so gut wie keinem Insolvenzrisiko verbunden weil das Land Berlin die Gewahrtragerin der Schuldnerin Anstalt des offentlichen Rechts im Rahmen der Abfallentsorgung sei 4 BerlinBG 15 Folgen Bearbeiten Die Insolvenzunfahigkeit schutzt in Deutschland juristische Personen des offentlichen Rechts vor einem Universalinsolvenzverfahren Die betroffenen Schuldner unterliegen nicht dem Insolvenzregime Selbst wenn sie einen der drei Insolvenztatbestande Zahlungsunfahigkeit drohende Zahlungsunfahigkeit oder Uberschuldung erfullen wurden wird auf sie das Insolvenzrecht nicht angewandt Die gesetzlich statuierte Insolvenzunfahigkeit kann dennoch nicht vor einer Zahlungsunfahigkeit der begunstigten Schuldner schutzen Das deutsche Recht geht durchaus von der Moglichkeit einer faktischen Zahlungsunfahigkeit Uberschuldung aus Ist die juristische Person des offentlichen Rechts zahlungsunfahig oder uberschuldet konnen deren Arbeitnehmer vom zustandigen Bundesland jenen Betrag fordern der bei einer hypothetischen Insolvenz von der Bundesagentur fur Arbeit Insolvenzgeld bzw vom Trager der Insolvenzsicherung betriebliche Altersversorgung gezahlt worden ware Zur Zahlung von Beitragen zum Insolvenzgeld 358 Abs 1 SGB III und Beitragen zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung 17 Abs 2 BetrAVG konnen insolvenzunfahige Schuldner namlich nicht herangezogen werden Das jeweilige Bundesland haftet gewissermassen als Veranlasser im Rahmen einer spezifischen Ausfallhaftung 16 Dabei handelt es sich um inhaltlich eng begrenzte Gewahrleistungsanspruche der Arbeitnehmer von insolvenzunfahigen offentlich rechtlichen Einheiten gegenuber dem zustandigen Bundesland Diese gesetzlich verlangte automatische Haftungsubernahme durch das zustandige Bundesland beschrankt sich jedoch auf diese konkreten Tatbestande Insolvenzferne Bearbeiten Aber auch vertragliche Regelungen oder wirtschaftliche Gestaltungen konnen dazu fuhren dass bestimmte Schuldner als insolvenzfern englisch insolvency remote bezeichnet werden konnen Sie sind zwar formell insolvenzfahig ihre Insolvenz ist jedoch hochst unwahrscheinlich Haufig handelt es sich um Zweckgesellschaften die nur bestimmte Aufgaben erfullen welche aus einer relativ oder absolut sicheren Finanzierungsquelle bestritten werden siehe Strukturierte Finanzierungen Voraussetzung ist dass die Einnahmen der Zweckgesellschaft nicht nur den Kapitaldienst fur die Schulden sondern daruber hinaus auch die ubrigen Kosten der Zweckgesellschaft decken Verschiedene zusatzliche Regelungen sollen den Glaubigern einen ahnlichen Risikokomfort ermoglichen wie bei der Insolvenzunfahigkeit Ersatzlosungen reichen von staatlichen Garantien bis hin zu harten Patronatserklarungen Kritik Bearbeiten Die weitgehende Befreiung des offentlichen Sektors in Deutschland dient neben der Sicherstellung der offentlichen Verwaltung auch dem Glaubigerschutz Kreditgeber mussen nicht damit rechnen mit ihren Forderungen in ein Insolvenzverfahren hineingezogen zu werden und hier moglicherweise auf Forderungen verzichten zu mussen Der Stellungnahme der Bundesregierung zufolge konne den Glaubigern durch die fehlende Insolvenzfahigkeit der Gemeinden kein Nachteil entstehen da die Gebietskorperschaften uber die steuerliche Refinanzierungsmoglichkeit gemass Art 28 Abs 2 Satz 3 Grundgesetz Fehlbetrage decken konnten Im Ubrigen weist die Regierung auf die Kompetenzen der kommunalen Aufsichtsbehorden hin welche die Insolvenz einer Gemeinde durch Aufsichtsmittel von vornherein abwenden konnten 17 Das sind die wesentlichen Grunde fur den Kommunalkredit der Kreditinstitute Es ist deshalb moglich dass selbst Gemeinden im Haushaltssicherungskonzept oder uberschuldete Gemeinden noch Kredit erhalten Hiergegen wird argumentiert dass deshalb eine sparsame Haushaltsfuhrung nicht ernsthaft betrieben wird weil unbegrenzte Kreditaufnahmen moglich sind Dieses moralische Risiko war moglicherweise einer der Grunde fur die exzessive Uberschuldung vieler Gemeinden denn sie konnen haushaltspolitische Fehler begehen ohne dass ihnen die Insolvenz droht Ausland BearbeitenEiner Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Bundestagsabgeordneten zufolge 18 habe die Auswertung der Insolvenzordnungen von nahezu 40 Staaten ergeben dass nur sehr wenige Staaten ein Insolvenzverfahren fur Kommunen kennen In Europa sind dies Ungarn und Lettland In Bulgarien Rumanien und Estland werde diskutiert ein Gemeindeinsolvenzverfahren nach ungarischem Vorbild einzufuhren Ausserhalb Europas hatten die Vereinigten Staaten von Amerika und Sudafrika englisch Municipal Finance Management Act 2003 ein Schuldenbereinigungsverfahren fur insolvente Kommunen Schweiz Bearbeiten Durch das am 4 Dezember 1947 erlassene Bundesgesetz uber die Schuldbetreibung gegen Gemeinden und andere Korperschaften des kantonalen offentlichen Rechts das einen Gemeindekonkurs ausschliesst galten in der Folge die Schweizer Gemeinden als zahlungskraftige Schuldnerinnen Gemass Art 2 Abs 2 SchGG ist namlich die Schuldbetreibung gegen Gemeinden auf Konkurs nicht statthaft die Betreibung kann nur auf Pfandung oder Pfandverwertung gerichtet sein Art 2 Abs 1 SchGG 19 Gemass einer Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts 20 sind als Konsequenz aus Art 2 Abs 2 SchGG die Vorschriften uber das Konkursverfahren bei uberschuldeten Gemeinden nicht anwendbar Diese besonderen bundesrechtlichen Betreibungsvorschriften fur Gemeinden bezwecken neben einem gewissen Glaubigerschutz in erster Linie die Erhaltung der Kreditwurdigkeit der Gemeinwesen Nicht vorgesehen ist jedoch eine Haftung des Kantons fur die Verbindlichkeiten der Gemeinden worauf der Bundesrat in seiner Botschaft zum Gesetz sogar ausdrucklich hingewiesen hat 21 Am 21 Oktober 1998 wurde fur die touristisch bekannte Munizipal und Burgergemeinde Leukerbad die kommissarische Zwangsverwaltung durch den Staatsrat angeordnet Sie war derart uberschuldet dass sie nicht einmal mehr die laufenden Kreditzinsen begleichen geschweige denn die aufgenommenen Kredite zuruckzahlen konnte Das Schweizer Bundesgericht hatte am 3 Juli 2003 in vier Urteilen abschliessend entschieden dass der Kanton Wallis zu dem Leukerbad gehort im Fall der hoch verschuldeten Gemeinde Leukerbad nicht fur die geltend gemachten Schaden hafte 22 Zugleich wurden den Glaubigerbanken gerichtlich Analysefehler nachgewiesen denn die Hohe ihrer Kredite lag in keinem vertretbaren Rahmen zur Finanzkraft der Gemeinde 23 so dass eine Haftung des Kantons ausgeschlossen wurde Damit blieb nur noch der Schuldenerlass durch die Glaubiger ubrig sie lehnten einen 80 igen Schuldenerlass jedoch ab Daraufhin wurde die teilweise staatliche Zwangsverwaltung angeordnet die am 20 Juli 1999 gerichtlich bestatigt wurde Die Glaubiger mussten in der Folge auf 78 ihrer Forderungen gegen die Gemeinde verzichten Nach dem Sonderfall Leukerbad sind sich die Kreditgeber bewusst geworden dass bei Darlehen an Gemeinden ohne Risikoanalysen Verluste nicht ausgeschlossen werden konnen 24 Osterreich Bearbeiten Gemeinden in Osterreich sind nach Art 116 Abs 2 B VG als juristische Person und selbstandiger Vermogenstrager eingerichtet sie konnen im eigenen Namen Schuldner sein und sind damit formal konkursfahig allerdings lediglich mit ihrem konkursfahigen Vermogen 25 Konkursfahiges Vermogen ist dabei nur jenes Vermogen der Gemeinde das nach 15 der Exekutionsordnung nicht fur die Erfullung ihrer hoheitlichen Aufgaben notwendig ist 26 Im Umkehrschluss sind also osterreichische Gemeinden mit ihrem fur hoheitliche Aufgaben dienenden Gemeindevermogen insolvenzunfahig USA Bearbeiten In den USA sind nach dem geltenden Insolvenzrecht Kommunen und Landkreise unterhalb eines Bundesstaats englisch municipalities nach 11 USC Chapter 9 27 insolvenzfahig In den USA gibt es keine Einstandspflicht der Bundesstaaten fur die in Finanznot geratenen Gemeinden 28 Das Antragsrecht liegt beim kommunalen Schuldner allein nicht also auch beim Glaubiger Einziger Insolvenzgrund ist die Zahlungsunfahigkeit die sechs Monate nach Falligkeit einer Verbindlichkeit als eingetreten gilt Ziel des Verfahrens ist die Sanierung der Gemeindefinanzen und hierdurch die Erleichterung eines Neubeginns Chapter 9 kam insgesamt uber 500 Mal zur Anwendung Hierunter fanden sich spektakulare Falle wie Orange County Dezember 1994 Harrisburg Oktober 2011 oder Detroit Marz 2013 29 wo Forderungsausfalle in Milliardenhohe zu verzeichnen waren Magin hat aus internationalen Insolvenzfallen 7 herausgegriffen und kommt zu dem Schluss dass davon bei 6 die Burger an der Sanierung massgeblich beteiligt wurden Steuererhohungen Ausgabekurzungen wahrend lediglich bei 3 Fallen die Glaubiger herangezogen wurden 30 Der Autor pladiert gegen die Einfuhrung einer kommunalen Insolvenzfahigkeit da der Staat insbesondere bereits uber Instrumente zur Disziplinierung verfuge 31 Die Konkursregelung in den USA hat primar zum Ziel das Durchhalteproblem zugunsten der kommunalen Schuldner zu losen weil Glaubiger ihre Zustimmung zur Restrukturierung verweigern mit dem Ziel volle Ruckzahlung zu erhalten siehe Collective Action Clause bzw Holdout Problem Es herrscht in den USA das No Bailout Prinzip vor wonach uberschuldete Kommunen durch ubergeordnete Bundesstaaten nicht gerettet werden 32 Vorschlage der Vereinten Nationen BearbeitenDie Kommission der Vereinten Nationen fur Handelsrecht UNCITRAL hat im Juni 2004 Richtlinien fur die Vereinheitlichung des nationalen Insolvenzrechts vorgelegt 33 Hierin wurden von einer einheitlichen Insolvenzregelung ausdrucklich Staaten und deren Untergliederungen englisch subnational governments Gemeinden und offentliche Unternehmen ausgenommen sofern letztere nicht im Wettbewerb stehen 34 Diese Empfehlungen zeigen dass auch international der offentlich rechtliche Sektor vom Insolvenzregime befreit werden soll Da es in diesem Punkt jedoch an internationaler Einigkeit fehlt hat UNCITRAL davon Abstand genommen Insolvenzprozeduren fur die kommunale Ebene vorzuschlagen Die Insolvenz von Gebietskorperschaften unterhalb des Staates ist deshalb ein immer wiederkehrender Vorgang dessen Gefahren schwerwiegend sind 35 Literatur BearbeitenLiteratur uber Insolvenzunfahigkeit im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweise Bearbeiten Gerhart Kreft Kommentar zur InsO 6 Auflage 2011 S 56 Ein Insolvenzantrag muss vom zustandigen Insolvenzgericht demnach als unzulassig zuruckgewiesen werden BVerfGE 15 126 135 f und 882a ZPO BVerfGE 15 126 155 Friedrich L Cranshaw Insolvenz und finanzrechtliche Perspektiven der Insolvenz von juristischen Personen des offentlichen Rechts 2007 S 109 die subsidiare und unbegrenzte kommunale Gewahrtragerhaftung wurde in den regionalen Sparkassengesetzen im Juli 2001 abgeschafft Gerhart Kreft Kommentar zur InsO 6 Auflage 2011 S 56 mit weiteren Nachweisen Wolfgang Henckel Walter Gerhardt Insolvenzordnung Band 1 2004 S 356 ff BVerfGE 89 144 145 ff BVerfGE 89 144 154 Katrin Rohr Suchalla VOB B Basiswissen fur Baufachleute 2008 S 115 Jorn W Mundt Reiseveranstaltung Lehr und Handbuch 2007 S 138 Erklarung der Bundesregierung zur Zulassigkeit von Umschuldungsklauseln abgedruckt im Geschaftsbericht fur 1999 der Deutschen Bundesbank S 117 Memento des Originals vom 3 Februar 2007 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundesbank de OLG Celle Beschluss vom 8 November 2001 13 Verg 11 2001 BGH Urteil vom 5 Juli 2005 Az X ZR 99 04 Christian Koenig Insolvenzunfahigkeit juristischer Personen des offentlichen Rechts ein Beihilfentatbestand nach Art 87 Abs 1 EG in Betriebs Berater Heft 10 2003 Februar 2003 S 1 BT Drs 15 5095 vom 15 Marz 2005 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage S 3 PDF 225 kB BT Drs 15 5095 vom 15 Marz 2005 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage S 2 ff pfandbar sind jedoch nur Vermogensgegenstande die nicht der Erfullung offentlicher Aufgaben dienen Denn nach Art 9 SchGG stellen die Vermogenswerte eines Gemeinwesens die unmittelbar der Erfullung seiner offentlichen Aufgaben dienen sein Verwaltungsvermogen dar und konnen auch mit seiner Zustimmung weder gepfandet noch verwertet werden solange sie offentlichen Zwecken dienen Abs 1 Steuerforderungen durfen weder gepfandet noch verwertet werden Abs 2 BGE 127 III 55 E 5c S 63 BBl 1945 I S 13 Schweizer Bundesgericht Urteile vom 3 Juli 2003 Az 2C 1 2001 2C 4 1999 2C 4 2000 und 2C 5 1999 Kantonales Finanzinspektorat vom 26 September 2011 Verschuldung der Gemeinden im Kanton Wallis Gesetzliche Rahmenbedingungen S 5 PDF 74 kB Kantonales Finanzinspektorat vom 26 September 2011 Verschuldung der Gemeinden im Kanton Wallis Gesetzliche Rahmenbedingungen S 9 Oberster Gerichtshof Urteil vom 21 November 1933 Az 4 Ob 435 1933 sowie die herrschende Rechtsmeinung Robert Rebhahn Rudolf Strasser Zwangsvollstreckung und Insolvenz bei Gemeinden 1989 S 33 ff Robert Rebhahn Rudolf Strasser Zwangsvollstreckung und Insolvenz bei Gemeinden 1989 S 33 ff mit weiteren Nachweisen United States Code Title 11 Christian Magin Kommunale Rechnungslegung 2010 S 211 Detroits Zwangsverwalter Christian Magin Kommunale Rechnungslegung 2010 S 215 Christian Magin Kommunale Rechnungslegung 2010 S 230 Weltbank Hrsg Lili Liu Michael Waibel Subnational Insolvency Cross Country Experiences and Lessons Januar 2008 S 16 UNCITRAL Legislative Guide on Insolvency Law 25th June 2004 S 40 ff PDF 2 6 MB UNCITRAL Legislative Guide on Insolvency Law 25th June 2004 Ziffer 8 S 40 Weltbank Hrsg Lili Liu Michael Waibel Subnational Insolvency Cross Country Experiences and Lessons Januar 2008 S 3Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Insolvenzunfahigkeit amp oldid 230584163