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Das Schuldverschreibungsgesetz SchVG vollstandiger Titel Gesetz uber Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen vom 31 Juli 2009 ist ein deutsches Gesetz das im Wertpapierrecht fur nach deutschem Recht begebene inhaltsgleiche Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen gilt Es trat am 5 August 2009 in Kraft BasisdatenTitel Gesetz uber Schuldverschreibungen aus GesamtemissionenKurztitel SchuldverschreibungsgesetzAbkurzung SchVGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie WertpapierrechtFundstellennachweis 4134 4Erlassen am 31 Juli 2009 BGBl I S 2512 Inkrafttreten am 5 August 2009Letzte Anderung durch Art 5 G vom 3 Juni 2021 BGBl I S 1423 1432 Inkrafttreten derletzten Anderung 10 Juni 2021 Art 12 G vom 3 Juni 2021 GESTA D087Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Vorgeschichte BearbeitenVorganger dieses Gesetzes war das gleichnamige Gesetz vom 4 Dezember 1899 Es regelte auf welche Weise die Glaubiger einer Anleihe auf die in den Schuldverschreibungen verbrieften Rechte einwirken konnen indem sie bestimmten Anderungen der Anleihebedingungen zustimmen Das alte SchVG schrankte die Befugnisse der Glaubiger aus heutiger Sicht zu stark ein war verfahrensrechtlich veraltet und hatte in der Vergangenheit kaum nennenswerte praktische Bedeutung erlangt 1 Die Glaubigerversammlung soll deshalb durch das neue SchVG in die Lage versetzt werden auf informierter Grundlage moglichst rasch und ohne unnotigen organisatorischen Aufwand Entscheidungen von unter Umstanden grosser finanzieller Tragweite treffen zu konnen International war zudem bezweifelt worden ob ubliche Umschuldungsklauseln sogenannte Collective Action Clauses CAC nach deutschem Recht zulassig sind Diese Zweifel wurden durch das neue SchVG beseitigt 2 Inhalt BearbeitenDas Gesetz gilt gemass 1 Abs 2 SchVG nicht fur gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des Pfandbriefgesetzes und nicht fur Schuldverschreibungen deren Schuldner der Bund Bundeswertpapiere ein Sondervermogen des Bundes ein Land Landesanleihen oder eine Gemeinde Kommunalanleihen ist oder fur die der Bund ein Sondervermogen des Bundes ein Land oder eine Gemeinde haftet Hierin kommt die Insolvenzunfahigkeit dieser Gebietskorperschaften zum Ausdruck Nach 2 SchVG mussen sich die Anleihebedingungen aus der Urkunde ergeben bei elektronisch begebenen Anleihen mussen sie aus dem Wertpapierregister ersichtlich sein Ansonsten gilt das SchVG fur alle Arten von Schuldverschreibungen also auch etwa fur als Schuldverschreibungen begebene Zertifikate oder Optionen 3 Der sachliche Anwendungsbereich des Gesetzes wird bestimmt durch den Begriff der Gesamtemission vgl 151 StGB Gesamtemissionen werden ublicherweise eingeteilt in Teilschuldverschreibungen einer bestimmten Stuckelung Schuldverschreibungen Die kollektive Bindung nach 4 SchVG bewirkt dass zweiseitige Vereinbarungen zwischen dem Schuldner und einzelnen Schuldverschreibungsglaubigern wahrend der Laufzeit der Anleihe ausgeschlossen sind Sie erfordert ausserdem dass der Schuldner alle Glaubiger im Hinblick auf die der kollektiven Bindung unterliegenden Vertragsinhalte materiell gleich behandelt 4 In 5 Abs 1 SchVG werden die Grenzen festgelegt in denen die Anleihebedingungen vorsehen konnen dass die Glaubiger mit Wirkung fur alle Glaubiger Mehrheitsbeschlusse bei derselben Anleihe fassen konnen Hiernach ist eine nennwertbezogene Mehrheit von mehr als 75 zur Anderung einzelner Anleihebedingungen erforderlich Durch die Ausweitung des Mehrheitsprinzips sollen die Anleiheglaubiger in die Lage versetzt werden wie andere Glaubiger auch einen substantiellen Sanierungsbeitrag zu leisten wenn es zur Rettung des Schuldners erforderlich ist Wird die erforderliche Mehrheit erreicht gibt es auch kein Holdout Problem mehr Das gilt auch im Zusammenhang mit der Einfuhrung von CAC Klauseln in Anleihebedingungen Das Gesetz enthalt in 5 Abs 3 SchVG eine nicht abschliessende Aufzahlung anderungsfahiger Anleihebedingungen insbesondere die Verringerung oder Anderung der Falligkeit von Zinsen und Hauptforderung Das Stimmrecht aus 6 Abs 1 SchVG kann in einer Glaubigerversammlung ausgeubt werden die nach 9 Abs 1 SchVG einzuberufen ist Beschlusse der Versammlung sind nach 17 SchVG offentlich bekannt zu machen Publizitat Die Glaubigerversammlung ist nach 15 Abs 3 SchVG beschlussfahig wenn die Anwesenden wertmassig mindestens 50 der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten Die Abstimmung folgt gemass 16 Abs 2 SchVG den Abstimmungsregeln der 133 ff AktG Beschlusse der Glaubigerversammlung bedurfen zu ihrer Wirksamkeit nach 16 Abs 3 SchVG 130 Abs 2 bis 4 AktG der notariellen Beurkundung welche im Rahmen einer sogenannten Tatsachenbeurkundung gemass der 36 f BeurkG erfolgt 5 Einzelnachweise Bearbeiten BT Drs 16 12814 vom 29 April 2009 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhaltnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Anspruchen von Anlegern aus Falschberatung S 13 BT Drs 16 12814 vom 29 April 2009 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhaltnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Anspruchen von Anlegern aus Falschberatung S 1 BT Drs 16 12814 vom 29 April 2009 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhaltnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Anspruchen von Anlegern aus Falschberatung S 16 BT Drs 16 12814 vom 29 April 2009 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhaltnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Anspruchen von Anlegern aus Falschberatung S 17 Claus Ulrich Beisel Der Notar im Schuldverschreibungsrecht Mohr Siebeck 2021 ISBN 978 3 16 161033 2 S 81 ff Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schuldverschreibungsgesetz amp oldid 230491675