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Die Glaubigerversammlung ist ein Rechtsbegriff des Insolvenz und Wertpapierrechts fur eine Versammlung bei der Glaubiger zwecks Abstimmung zusammentreffen Inhaltsverzeichnis 1 Insolvenzrecht 2 Wertpapierrecht 3 International 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseInsolvenzrecht BearbeitenIm Insolvenzrecht ist die Glaubigerversammlung ein Organ der Glaubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in welchem sie ihre gemeinschaftlichen Interessen vertreten 1 Sie nimmt die Rechte der Glaubiger gegenuber Insolvenzgericht Insolvenzverwalter und Insolvenzschuldner wahr soweit diese nicht von einem eingesetzten Glaubigerausschuss ubernommen werden Das Stimmrecht richtet sich nach den angemeldeten und nicht bestrittenen Forderungen 77 InsO Ein Beschluss kommt hier zustande wenn die Summe der Forderungsbetrage der zustimmenden Glaubiger mehr als die Halfte der Summe der Forderungsbetrage der abstimmenden Glaubiger betragt 76 Abs 2 InsO Die Glaubigerversammlung wird vom Gericht einberufen und geleitet und tagt nicht offentlich 74 InsO Aufgrund der besonderen Bedeutung des Berichtstermins ist in 29 InsO festgelegt dass der Termin nicht spater als 6 Wochen nach Eroffnung des Verfahrens stattfinden soll und nicht spater als 3 Monate nach Eroffnung stattfinden darf 2 Wesentliche Aufgaben bzw Kompetenzen der Glaubigerversammlung sind Entscheidung uber den Fortgang des Verfahrens insbesondere uber Fortfuhrung oder Einstellung eines Unternehmens 157 InsO Wahl eines anderen Insolvenzverwalters oder Sachwalters 57 InsO auch Kopfmehrheit erforderlich Entscheidung uber die nachtragliche Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung 272 InsO jeweils auch Kopfmehrheit erforderlich Bei besonders weitreichenden Entscheidungen sieht die Insolvenzordnung vor dass neben der Forderungssummenmehrheit auch die Kopfmehrheit der abstimmenden Glaubiger vorliegen muss Bei Stimmengleichheit gelten Antrage als nicht angenommen Wertpapierrecht BearbeitenGlaubigerversammlungen gibt es im Wertpapierrecht fur die Glaubiger von Anleihen Hierzu sieht das Schuldverschreibungsgesetz SchVG in 9 Abs 1 SchVG vor dass die Glaubigerversammlung vom Schuldner oder von dem gemeinsamen Vertreter der Glaubiger einberufen wird 3 Sie ist einzuberufen wenn Glaubiger deren Schuldverschreibungen zusammen 5 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen erreichen dies schriftlich mit der Begrundung verlangen sie wollten einen gemeinsamen Vertreter bestellen oder abberufen sie wollten nach 5 Abs 5 Satz 2 SchVG uber das Entfallen der Wirkung der Anleihekundigung beschliessen oder sie hatten ein sonstiges besonderes Interesse an der Einberufung Die Anleihebedingungen konnen vorsehen dass die Glaubiger auch aus anderen Grunden die Einberufung einer Glaubigerversammlung verlangen konnen etwa wegen der Collective Action Clause Besonderheiten bestehen wenn eine Glaubigerversammlung nach dem SchVG abgehalten wird und zugleich ein Insolvenzverfahren eroffnet wird Hier regelt 19 SchVG das Verhaltnis von Insolvenzordnung und Schuldverschreibungsgesetz 4 Nach 10 Abs 1 SchVG ist die Glaubigerversammlung mindestens 14 Tage vor dem Tag der Versammlung einzuberufen Die relativ kurze Einberufungsfrist von 14 Tagen tragt dem Umstand Rechnung dass insbesondere in einer akuten Unternehmenskrise des Schuldners unter Umstanden sofort gehandelt werden muss Nach Moglichkeit sollte eine Glaubigerversammlung stattfinden bevor ein Insolvenzantrag gestellt werden muss 5 Beschlusse durch welche der wesentliche Inhalt der Anleihebedingungen geandert wird bedurfen zu ihrer Wirksamkeit einer Mehrheit von mindestens 75 Prozent der teilnehmenden Stimmrechte 5 Abs 4 SchVG International BearbeitenIm osterreichischen Insolvenzrecht wird gemass 91 Abs 1 Insolvenzordnung IO die Glaubigerversammlung vom Insolvenzgericht einberufen und geleitet Sie ist insbesondere einzuberufen wenn es vom Insolvenzverwalter vom Glaubigerausschuss oder von wenigstens zwei Insolvenzglaubigern deren Forderungen nach Schatzung des Insolvenzgerichts den vierten Teil der Insolvenzforderungen erreichen unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes beantragt wird Beschlusse erfolgen nach 92 Abs 1 IO mit absoluter Mehrheit Im Schweizer Schuldbetreibungs und Konkursrecht SchKG gibt es die Glaubigerversammlung sowohl beim ordentlichen Konkursverfahren als auch im Nachlassverfahren 6 7 Im ordentlichen Konkursverfahren finden Glaubigerversammlungen nach Art 235 SchKG statt Demnach leitet in der ersten Glaubigerversammlung ein Konkursbeamter die Verhandlungen und bildet mit zwei von ihm bezeichneten Glaubigern das Buro Gemass Art 232 Nr 5 SchKG muss die Einladung zu einer ersten Glaubigerversammlung spatestens 20 Tage nach der offentlichen Bekanntmachung stattfinden Weblinks BearbeitenBundesgesetz uber Schuldbetreibung und Konkurs vom 11 April 1889 SchKG SR 281 1 Einzelnachweise Bearbeiten Carl Creifelds Creifelds Rechtsworterbuch 2000 S 586 Haufe Lexware GmbH amp Co KG I Berichtstermin 156 bis 158 InsO Abgerufen am 9 Mai 2022 Claus Ulrich Beisel Der Notar im Schuldverschreibungsrecht Mohr Siebeck 2021 ISBN 978 3 16 161033 2 S 31 f Claus Ulrich Beisel Der Notar im Schuldverschreibungsrecht Mohr Siebeck 2021 ISBN 978 3 16 161033 2 S 266 ff BT Drs 16 12814 vom 29 April 2009 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhaltnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Anspruchen von Anlegern aus Falschberatung S 21 zur Glaubigerversammlung im Konkurs Mark Hunziker Michel Pellascio Repetitorium Schuldbetreibungs und Konkursrecht 2008 S 223 ff zur Glaubigerversammlung im Nachlassverfahren Mark Hunziker Michel Pellascio Repetitorium Schuldbetreibungs und Konkursrecht 2008 S 319 f Normdaten Sachbegriff GND 7664587 3 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Glaubigerversammlung amp oldid 222742239