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Dieser Artikel beschreibt den Begriff aus dem bundesdeutschen Insolvenzrecht Fur die offentliche Korperschaft der Eigenverwaltung in Sudtirol siehe Fraktion Italien Die Eigenverwaltung ist laut den 270 ff der deutschen Insolvenzordnung InsO die Moglichkeit eines Schuldners die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters selbst zu verwalten und uber sie zu verfugen Der eigenverwaltende Schuldner wird so gleichsam zum Insolvenzverwalter in eigener Sache Seit einer Anderung der Insolvenzordnung im Jahre 2012 durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen ESUG findet diese besondere Spielart des Insolvenzverfahrens deutlich haufiger Anwendung 1 Gerade in mittleren und grossen Insolvenzfallen hat die Eigenverwaltung inzwischen ihren festen Platz in der deutschen Insolvenz und Sanierungspraxis gefunden 2 Einen Sonderfall der vorlaufigen Eigenverwaltung stellt hierbei das in 270d InsO geregelte Schutzschirmverfahren dar Der Sinn der Eigenverwaltung ist die Nutzung des vorhandenen unternehmerischen Know hows bei der Sanierung sofern sich das insolvente Unternehmen bzw dessen Geschaftsfuhrung nicht vor der Insolvenz durch Missmanagement diskreditiert hat Inhaltsverzeichnis 1 Verfahren und Voraussetzungen 2 Aufgabenverteilung zwischen Eigenverwaltung und Sachwalter 3 Verfahrensziel 4 Ende der Eigenverwaltung und Uberleitung in das Regel Insolvenzverfahren 5 Bedeutende Eigenverwaltungsverfahren 6 Literatur 7 EinzelnachweiseVerfahren und Voraussetzungen BearbeitenDie InsO regelt die Voraussetzungen einer Anordnung der Eigenverwaltung nur sehr rudimentar Die Anordnung der Eigenverwaltung setzt gemass 270 Abs 2 InsO lediglich voraus dass sie vom Schuldner beantragt worden ist und keine Umstande bekannt sind die erwarten lassen dass die Anordnung zu Nachteilen fur die Glaubiger fuhren wird Kern der Prufung des Insolvenzgerichts ob die Eigenverwaltung anzuordnen ist ist die in 270 Abs 2 Nr 2 InsO vorgesehene sog Nachteilsprognose Spricht sich ein vorlaufiger Glaubigerausschuss einstimmig fur die Anordnung der Eigenverwaltung aus so gilt die Eigenverwaltung als nicht nachteilig vgl 270 Abs 3 InsO Voraussetzung fur die Eigenverwaltung ist damit im Ergebnis das Einverstandnis der Glaubiger und oder eine positive Prufung durch das Insolvenzgericht Da das insolvente Unternehmen in der Eigenverwaltung letztlich sein eigener Insolvenzverwalter ist erfordert die Eigenverwaltung als Grundvoraussetzung stets insolvenzrechtliches Know how Daher wird oftmals ein erfahrener Insolvenzverwalter oder Sanierungsexperte fur die Dauer des Verfahrens in die Geschaftsfuhrung des Unternehmens berufen andernfalls wird wenigstens eine laufende insolvenzrechtliche Beratung erforderlich sein Zudem werden bestimmte Falle fur eine Eigenverwaltung ausscheiden insbesondere dann wenn begrundetes Misstrauen in die Geschaftsfuhrung besteht z B bei offensichtlich zu Tage tretender Insolvenzverschleppung z B in Fallen erheblicher Ruckstande gegenuber Sozialversicherungstragern oder Finanzamtern bei Verletzung von Buchfuhrungspflichten z B mehrmonatigen Buchungsruckstanden oder bei fehlender Bereitschaft wesentlicher Geschaftspartner mit dem Unternehmen weiter zusammenzuarbeiten Sofern nicht eine einstimmige Entscheidung des Glaubigerausschusses vorliegt hat das Insolvenzgericht im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden ob nach seinen Erkenntnissen Nachteile zu befurchten sind mit dem Ergebnis einer Ablehnung der Eigenverwaltung oder nicht dann Anordnung der Eigenverwaltung Aufgabenverteilung zwischen Eigenverwaltung und Sachwalter BearbeitenIm Unterschied zum regularen Insolvenzverfahren behalt der Schuldner in der Eigenverwaltung seine Vermogensverfugungsbefugnis 3 Der Schuldner ist damit zivilverfahrensrechtlich weiterhin aktiv und passivlegitimiert es konnen ihm gegenuber Verwaltungsakte ergehen Zudem bleibt die Verantwortlichkeit des Unternehmers bzw der Geschaftsfuhrers in haftungs und strafrechtlicher Hinsicht weiterhin bestehen 4 Die Rechtsposition des Geschaftsfuhrers als gesetzlicher Vertreter des Schuldners und dessen Verwaltungs und Verfugungsbefugnis im Aussenverhaltnis wird auch durch die Anordnung der Eigenverwaltung nicht beschrankt 5 Das insolvente Unternehmen bzw die Eigenverwaltung verstanden als Einheit aus insolventem Unternehmen und seinen Beratern hat im Eigenverwaltungsverfahren in weiten Bereichen die Aufgaben eines Insolvenzverwalters auszuuben Insbesondere hat das insolvente Unternehmen folgende Rechte aber auch Pflichten Fuhrung der laufenden Geschafte einschliesslich Eingehung von Verbindlichkeiten Ausubung von insolvenzrechtlichen Sanierungsinstrumenten z B Erfullungswahlrechte gemass 103 ff InsO oder Sonderkundigungsrechte gemass 109 InsO Ausubung von Verwertungs und Nutzungsrechten hinsichtlich mit Absonderungsrechten belasteten Gegenstanden 282 InsO Vorlage der insolvenzrechtlichen Rechenwerke bei Gericht 281 InsO Erstattung des Berichts gegenuber der Glaubigerversammlung 281 InsO Demgegenuber unterliegt das insolvente Unternehmen bei Anordnung der Eigenverwaltung der laufenden Kontrolle durch den Sachwalter der im Einzelnen folgende Aufgaben hat laufende Uberwachung der Geschaftsfuhrung und der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens sowie bei naturlichen Personen der Ausgaben fur die Lebensfuhrung 274 Abs 2 InsO Mitwirkung an der Eingehung von Verbindlichkeiten durch Zustimmung zu aussergewohnlichen Verbindlichkeiten und durch Nicht Erhebung von Einwanden gegenuber Geschaften gewohnlichen Umfangs 275 InsO Berechtigung zur Ubernahme der Konten und Kassenfuhrung 275 Abs 2 InsO nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beratende Begleitung der Eigenverwaltung und fruhzeitige Einbindung in wesentliche Sanierungs Massnahmen 6 Ausubung von insolvenzrechtlichen Sonderbefugnissen die im Interesse der Glaubiger dem Sachwalter ubertragen sind insbesondere Geltendmachung von Insolvenzanfechtung und Haftungsanspruchen 280 InsO im Falle der Feststellung einer Gefahrdung der Glaubiger Pflicht die sich nachteilig auswirkenden Umstande unverzuglich dem Glaubigerausschuss und dem Insolvenzgericht anzuzeigen 274 Abs 3 InsO 7 Voraussetzung fur eine erfolgreiche und zielstrebige Eigenverwaltung ist aufgrund der engen Verknupfung der Aufgaben von Eigenverwaltung einerseits und Sachwalter andererseits in der Regel eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Unternehmen Beratern und Sachwalter wobei der Sachwalter unabhangig von jeglicher enger Zusammenarbeit gleichwohl zur kritischen Uberwachung des Unternehmens im Interesse der Glaubiger verpflichtet ist Verfahrensziel BearbeitenWenngleich die InsO dies nicht zwingend voraussetzt wird mit der Eigenverwaltung regelmassig eine Sanierung angestrebt Im Verbund mit einem Insolvenzplan 284 InsO kann die Eigenverwaltung zum Erhalt des Unternehmens beitragen z B auch in der Sonderkonstellation des Schutzschirmverfahrens 270b InsO Alternativ kommen aber auch im Fall einer Anordnung der Eigenverwaltung ein Unternehmensverkauf aus der Insolvenzmasse im Wege der sog ubertragenden Sanierung oder Mischformen zwischen Verkauf und Insolvenzplan in Betracht Ende der Eigenverwaltung und Uberleitung in das Regel Insolvenzverfahren BearbeitenDie Eigenverwaltung endet mit der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung in den in 272 InsO genannten Fallen auf Antrag der Kopf und Forderungssummenmehrheit der Glaubigerversammlung 272 Abs 1 Nr 1 InsO auf Antrag eines Absonderungsberechtigten oder Insolvenzglaubigers sofern die Eigenverwaltung fur die Glaubiger nachteilig geworden ist und dem Antragsteller erhebliche Nachteile drohen 272 Abs 1 Nr 2 InsO oder auf Antrag des insolventen Unternehmens 272 Abs 1 Nr 3 InsO Zeitgleich mit der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung hat das Insolvenzgericht einen Insolvenzverwalter zu bestellen wobei der bisherige Sachwalter gemass 272 Abs 3 InsO zum Insolvenzverwalter bestellt werden kann was in der Praxis die Regel ist Mit Bestellung des Insolvenzverwalters wird das Insolvenzverfahren als regulares Insolvenzverfahren fortgesetzt Unabhangig hiervon endet die Eigenverwaltung denknotwendig auch mit einer Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens Bedeutende Eigenverwaltungsverfahren BearbeitenIn folgenden Insolvenzfallen der vergangenen Jahre war jedenfalls zeitweise die Eigenverwaltung bzw die vorlaufige Eigenverwaltung angeordnet KirchMedia GmbH amp Co KGaA Insolvenz im Jahr 2002 anfangs in Eigenverwaltung Babcock Borsig AG Insolvenz im Jahr 2002 anfangs in Eigenverwaltung Neumayer Tekfor GmbH Insolvenz im Jahr 2012 als Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung Air Berlin PLC amp Co Luftverkehrs KG Insolvenz im Jahr 2017 anfangs in Eigenverwaltung Galeria Karstadt Kaufhof GmbH Insolvenz im Jahr 2020 als Schutzschirmverfahren Literatur BearbeitenMatthias Hofmann Eigenverwaltung ZIP Praxisbuch 1 2 neu bearb Auflage RWS Verlag Koln 2016 ISBN 978 3 8145 9021 9 Bruno Kubler Hrsg HRI Handbuch Restrukturierung in der Insolvenz Eigenverwaltung und Insolvenzplan 3 neu bearb Auflage RWS Verlag Koln 2019 ISBN 978 3 8145 1016 3 Andreas Mohlenkamp Dirk Andres Eigenverwaltung in der Insolvenz Wann ja wann nein 1 Auflage Walhalla Fachverlag Regensburg 2013 ISBN 978 3 8029 3584 8 Dominik Konig Die Haftung bei der Eigenverwaltung 1 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2015 ISBN 978 3 16 153965 7 Einzelnachweise Bearbeiten Insolvenz in Eigenverwaltung wann ist sie sinnvoll In Deutscher Anwaltspiegel 11 Marz 2015 geladen am 28 Februar 2018 Sechs Jahre ESUG Durchbruch erreicht Abgerufen am 24 April 2019 Annerose Tashiro In Eberhard Braun Insolvenzordnung InsO InsO mit EuInsVO Neufassung Kommentar 7 neu bearbeitete Auflage C H Beck 2017 ISBN 978 3 406 69675 6 Kommentar EuInsVO 2017 Art 22 Rn 14 17 Siehe fur die Anordnung der vorlaufigen Eigenverwaltung Friedrich L Cranshaw Anmerkung zu BGH 9 Zivilsenat Urteil vom 26 April 2018 IX ZR 238 17 in jurisPR InsR 13 2018 Anm 1 Boeker in Hubschmann Hepp Spitaler AO FGO 240 Lieferung 11 2016 69 AO Rdn 41e Beschluss des IX Zivilsenats vom 21 7 2016 IX ZB 70 14 Abgerufen am 13 Juni 2019 Merkblatt zur Eigenverwaltung PDF 13 kB Amtsgericht Neuruppin Abgerufen am 15 Oktober 2013 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eigenverwaltung amp oldid 236920494