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Unter Gesetzeskraft oder Inkrafttreten wird der Zeitpunkt des Beginns der Wirksamkeit einer Rechtsnorm verstanden Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Rechtsfolgen 4 Literatur 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie Entstehung von Rechtsnormen wie Gesetzen oder Verordnungen ist auf das Gesetzgebungsverfahren zuruckzufuhren das mit der Verkundung des Gesetzes abgeschlossen ist 1 Die spatere Gesetzeskraft ist fur die Rechtswirksamkeit von Bedeutung weil die Normadressaten der Gesetze etwa der Burger wissen mussen ob ihr Handeln Dulden oder Unterlassen von einer geltenden Rechtsnorm erfasst wird oder nicht Insofern geniessen die Burger Vertrauensschutz der aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art 20 GG herzuleiten ist Ausserdem entsteht Rechtssicherheit wenn Klarheit besteht ob eine neue Rechtsnorm lediglich Rechtswirkungen fur die Zukunft und nicht auch fur die Vergangenheit entfaltet Es stellt sich hierbei die Rechtsfrage ob es ein generelles Ruckwirkungsverbot gibt oder der Rechtsgrundsatz des ex nunc zur Verbesserung der Rechtssicherheit beitragen kann Grundsatzlich wollen Gesetze in die Zukunft wirken und nur die neu begrundeten Rechtsverhaltnisse erfassen vorher begrundete Rechtsverhaltnisse jedoch nicht 2 Das GG kennt nach Art 103 Abs 2 GG lediglich ein Ruckwirkungsverbot fur das Strafrecht das jedoch nicht entsprechend auf andere Rechtsgebiete ausgedehnt werden darf 3 Damit wird deutlich dass ausserhalb des Strafrechts eine Ruckwirkung von Rechtsnormen moglich ist Sie trifft vor allem auf Lebenssachverhalte zu die als Dauerverhaltnisse gelten wie etwa die Ehe oder das Wohnungsrecht deren Wirkungen nicht ausnahmslos und dauerhaft nach dem Recht ihrer Entstehungszeit beurteilt werden konnen Ein Gesetz sollte deshalb mit seinem Inkrafttreten auf alle aktuellen Lebenssachverhalte angewendet werden konnen und erfasst deshalb auch in der Vergangenheit entstandene Sachverhalte Dabei darf bei abgeschlossenen bereits abgewickelten Sachverhalten eine erworbene Rechtsposition nicht geschmalert und auch sonst das Vertrauen der Rechtssubjekte in die Bestandigkeit gesetzlicher Regelungen nicht unbillig beeintrachtigt werden 4 Die Rechtskraft und Bestandskraft sind mit der Gesetzeskraft vergleichbar und betreffen die Rechtswirksamkeit von Gerichtsurteilen bzw Verwaltungsakten Rechtsfragen BearbeitenIm Alltag ist unter Gesetzeskraft das Datum des Inkrafttretens einer Rechtsnorm zu verstehen In Art 82 Abs 2 GG wird vorgeschrieben dass jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung den Tag des Inkrafttretens bestimmen soll Fehlt eine solche Bestimmung so treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist Diese Verfassungsnorm enthalt auch die Verfahrensstufen der Rechtskraft als Tatbestandsmerkmale die streng voneinander zu trennen sind Danach gibt es das Zustandekommen von Rechtsnormen nach den Vorschriften des Grundgesetzes die Gegenzeichnung durch die Bundesregierung die Ausfertigung durch den Bundesprasidenten die Verkundung durch Veroffentlichung im Bundesgesetzblatt und das Inkrafttreten Massgeblich fur die Rechtswirkung von Rechtsnormen ist die letzte Stufe ihr Inkrafttreten Das Bundesverfassungsgericht BVerfG unterscheidet bei ruckwirkenden Gesetzen in standiger Rechtsprechung zwischen Gesetzen mit echter Ruckwirkung die stets verfassungswidrig sind 5 und solchen mit unechter Ruckwirkung die grundsatzlich zulassig sind 6 Eine Rechtsnorm entfaltet echte Ruckwirkung wenn sie nachtraglich in einen abgeschlossenen Sachverhalt andernd eingreift 7 Dies ist insbesondere der Fall wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkundung fur bereits abgeschlossene Tatbestande gelten soll Ruckbewirkung von Rechtsfolgen 8 Ausnahmen gibt es wenn mit der getroffenen Regelung zu rechnen und daher kein schutzenswerter Vertrauenstatbestand entstanden ist oder zwingende Grunde des Allgemeinwohls vorhanden sind Von unechter Ruckwirkung spricht man wenn eine Norm auf gegenwartige noch nicht abgeschlossene Sachverhalte ruckwirkend der Tatbestand hat also schon begonnen eingreift und damit die Rechtsposition nachtraglich entwertet wird 9 Den Inhalt geltenden Rechts kann der Gesetzgeber mit Wirkung fur die Vergangenheit nur in den verfassungsrechtlichen Grenzen fur eine unechte ruckwirkende Rechtsetzung feststellen oder klarstellend prazisieren 10 Das BVerfG hat in seinem Urteil vom April 2018 bei einer Rechtsfrage zur Gewerbesteuerpflicht klargestellt dass nicht nur die Einbringung eines Gesetzesvorhabens in den Bundestag sondern auch dessen Zuleitung zum Bundesrat das Vertrauen in die bestehende Rechtslage gegenuber einem Gesetz mit belastender Ruckwirkung zerstoren kann 11 Die Normadressaten mussen deshalb bei ihren Rechtshandlungen das Gesetzgebungsverfahren beachten Rechtsfolgen BearbeitenManche Gesetze enthalten ihr Inkrafttreten in den Schlussvorschriften so beispielsweise 28 1 BImschV ansonsten treten sie 14 Tage nach Veroffentlichung des Bundesgesetzblatts in Kraft Der Tag des Inkrafttretens zahlt bei der Fristberechnung gemass 187 Abs 2 BGB mit Hat ein Lebenssachverhalt bereits vor dem Inkrafttreten begonnen so wirken sich die Rechtsfolgen eines neuen Gesetzes im Rahmen der unechten Ruckwirkung auf den Lebenssachverhalt aus Erst recht erfasst das neue Gesetz die kunftig erst entstehenden Lebenssachverhalte Urteile des Bundesverfassungsgerichts besitzen in den Fallen des 31 Abs 2 BVerfGG Gesetzeskraft Literatur BearbeitenLiteratur uber Gesetzeskraft im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweise Bearbeiten Carl Creifelds Creifelds Rechtsworterbuch 2000 S 681 Heinz Hubner Allgemeiner Teil des Burgerlichen Gesetzbuches 1996 S 26 BVerfGE 7 89 95 Carl Creifelds Creifelds Rechtsworterbuch 2000 S 1120 BVerfGE 45 142 167 f BVerfGE 132 302 318 BVerfGE 11 139 145 f BVerfGE 127 1 16 f BVerfGE 123 186 257 BVerfG NJW 2014 1581 BVerfG Urteil vom 10 April 2018 Az 1 BvR 1236 11 NJW 2018 1379Normdaten Sachbegriff GND 7577051 9 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetzeskraft amp oldid 217570505