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Dieser Artikel beschreibt Rechtsgebiet als Teilgebiet des Rechts Fur den raumlichen Geltungsbereich bestimmter Rechtsquellen siehe Rechtsgebiet Geltungsbereich Als Rechtsgebiet bezeichnet man in der Rechtswissenschaft ein Fachgebiet des Rechts das thematisch auf einer einheitlichen Rechtsquelle beruht Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDas Recht befasst sich mit allen Lebenslagen des Alltags so dass es nur durch eine Vielzahl von Arbeitsgebieten auf die unterschiedlichsten Lebenssachverhalte eingehen kann Im Recht gibt es deshalb methodisch zusammenhangende gegeneinander nicht immer scharf abgegrenzte Themenbereiche die man Rechtsgebiete nennt Die einzelnen Rechtsgebiete unterscheiden sich durch ihre unterschiedlichen Regelungsbereiche und die sie bestimmenden Rechtsprinzipien 1 Fur den Rechtswissenschaftler Johann Heinrich Thol galt bereits 1847 als Rechtsgebiet ein Gebiet welches Rechtsquellen hat und sich von anderen Rechtsgebieten durch eine ihm allein angehorende Rechtsquelle unterscheidet 2 Er verstand unter Gemeines Recht ein aus mehreren kleineren Rechtsgebieten bestehendes Rechtsgebiet und unter Partikularrecht ebendieses kleinere Rechtsgebiet So ist beispielsweise das BGB die wichtigste Rechtsquelle des Zivilrechts so dass das Zivilrecht ein Rechtsgebiet darstellt Arten BearbeitenUnstreitig ist die Funktion von Privatrecht Zivilrecht offentlichem Recht oder Volkerrecht als eigenstandige Rechtsgebiete Daneben gibt es unter anderem noch als Rechtsgebiete das Strafrecht Prozessrecht Verfassungsrecht Steuerrecht Sozialrecht und Europarecht 3 Bei weiteren Unterarten hiervon fallt es der Fachliteratur indes manchmal schwer von eigenstandigen Rechtsgebieten zu sprechen Das Handelsrecht als Teil des Privatrechts ist das Sonderprivatrecht fur Kaufleute und gilt als Rechtsgebiet Ziel des Arbeitsrechts als Rechtsgebiet ist der faire Ausgleich zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Das Verwaltungsrecht regelt als Rechtsgebiet vor allem die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Burgern aber auch die Funktionsweise der Verwaltung und das Verhaltnis der verschiedenen Institutionen zueinander Das in erster Linie dem Gesundheitsschutz dienende Rechtsgebiet des Lebensmittelrechts bezweckt vor allem die praventive Gefahrenabwehr Fur die Frage wann man von einem eigenstandigen Rechtsgebiet sprechen kann und wann nicht gibt es jedoch keine allgemeingultige Abgrenzung Nicht als eigenstandige Rechtsgebiete gelten das Insolvenzrecht oder das Bankrecht auch wenn sie manchmal als solche kategorisiert werden Beide bestehen aus unterschiedlichen Rechtsquellen So wirkt sich das Insolvenzrecht auf Gesellschafts Handels Vertrags oder Arbeitsrecht aus Das Bankrecht umfasst im weiteren Sinne alle Rechtsnormen denen die Kreditinstitute im Rahmen ihrer Tatigkeit unterworfen sind und setzt sich aus einer Vielzahl von Rechtsnormen aus den verschiedenen Rechtsgebieten Handelsrecht burgerliches Recht zusammen Deshalb wird auch das Bankrecht nicht als eigenstandiges Rechtsgebiet angesehen 4 Andererseits fassen einige Autoren das Kapitalmarktrecht ein Teilgebiet des Bankrechts als eigenstandiges Rechtsgebiet auf 5 Rechtsgebiete konnen insofern in formalen Kategorien also z B nach sachlichen Regelungsbereichen einer Rechtsquelle aber auch nach Bereichen der Lebenswirklichkeit die durch verschiedene Rechtsquellen gepragt werden differenziert werden Ein Beispiel fur Letzteres bietet das Arbeitsrecht das sich aus verschiedenen Rechtsquellen speist aber als Gegenstand stets den einen Lebensbereich namlich die abhangige Arbeit hat Literatur BearbeitenHorst Becker Jurgen Hess Frank Wertheimer Grundwissen Recht Ein praktisches Kompendium der wichtigsten Rechtsgebiete Klett Verlag Stuttgart 1999 Karl August Bettermann Das Wohnungsrecht als selbstandiges Rechtsgebiet Tubingen 1949 Handbuch der Rechtspraxis HRP Reihentitel 9 Bde in div Aufl C H Beck Munchen 1970 2008 Weblinks Bearbeitenwww recht und rat info Ubersicht der RechtsgebieteEinzelnachweise Bearbeiten Rainer Gildeggen Hrsg Wirtschaftsprivatrecht Kompaktwissen fur Betriebswirte 2013 S 9 Johann Heinrich Thol Das Handelsrecht Band 1 1847 S 14 f Rainer Gildeggen Hrsg Wirtschaftsprivatrecht Kompaktwissen fur Betriebswirte 2013 S 7 Helmut Beyer Ludwig Heinz Gitta Krabbe Jochen Lehnhoff Hrsg Das Kreditgeschaft Einfuhrung in die Grundlagen 1993 S 41 Katja Rosa Prospektpflichten und Prospekthaftung fur geschlossene Fonds 2010 S 37Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtsgebiet amp oldid 219862028