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Deutsches Steuerrecht ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Zur gleichnamigen deutschen steuerrechtlichen Fachzeitschrift siehe Deutsches Steuerrecht Zeitschrift Das Steuerrecht ist das Spezialgebiet des offentlichen Rechts das die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt Das Verfahren der Steuerfestsetzung und erhebung wird weitgehend durch die Abgabenordnung bestimmt die die wesentlichen Vorschriften des Steuerverfahrensrechts enthalt wahrend das materielle Steuerrecht also die konkreten Bestimmungen zur Hohe der Steuerschuld in zahlreichen Einzelgesetzen verankert ist Im weiteren Sinne werden zum Steuerrecht auch die Rechtsnormen gerechnet die sich mit der Steuerverwaltung und der Finanzgerichtsbarkeit befassen Ublicherweise nicht zum eigentlichen Steuerrecht gezahlt werden hingegen die Vorschriften die sich mit der Steuergesetzgebung und der Verteilung des Steueraufkommens befassen Teile des Grundgesetzes und das Zerlegungsgesetz Dennoch sind diese Rechtsnormen fur das Verstandnis des Steuerrechts unerlasslich Steuererklarungen und antrageDas Wort Steuer kommt aus dem Althochdeutschen stiura und bedeutet so viel wie Stutze Beihilfe oder auch nur Hilfe Nach der Legaldefinition in 3 Abgabenordnung AO sind Steuern Geldleistungen die nicht eine Gegenleistung fur eine besondere Leistung darstellen und von einem offentlich rechtlichen Gemeinwesen Bund Land Gemeinde zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden bei denen der Tatbestand zutrifft an den das Gesetz die Leistungspflicht knupft Einfuhr und Ausfuhrabgaben nach Artikel 4 Nr 10 und 11 des Zollkodexes Zolle und Agrarabschopfungen der Europaischen Union gehoren ebenfalls zu den Steuern Inhaltsverzeichnis 1 Geschichtliche Entwicklung 2 Gesetzgebung 2 1 Verfassungsrechtliche Grundlage Steuerhoheit 2 2 Autonomie des Steuerrechts 2 3 Einteilung des Steuerrechts 3 Prinzipien des Steuerrechts 4 Rechtsprechung 5 Zoll und Steuerverwaltung 5 1 Bundesebene 5 2 Landerebene 5 3 Kommunale Ebene 6 Steuerarten in Deutschland 6 1 Steuerbelastung in Deutschland und international 7 Steuerreform 8 Steuerbelastung und Steueraufkommen 8 1 Abgabenbelastung von Arbeits und Kapitaleinkommen der privaten Haushalte 9 Politischer Streit uber die Steuererhebung 9 1 Zweck der Steuererhebung 9 2 Kritik 9 2 1 Allgemeine Kritikpunkte 9 2 2 Okonomische Kritikpunkte 10 Siehe auch 11 Weblinks 12 EinzelnachweiseGeschichtliche Entwicklung BearbeitenZur Entwicklung des Steuersystems bis in das 19 Jahrhundert siehe Steuer Gesetzgebung Bearbeiten nbsp Offentlich rechtliche LastenVerfassungsrechtliche Grundlage Steuerhoheit Bearbeiten Hauptartikel FinanzverfassungsrechtDie Grundsatze des deutschen Steuerrechts werden als Finanzverfassungsrecht in der Verfassung bestimmt Danach sind Steuergesetzgebungshoheit Steuerertragshoheit und Steuerverwaltungshoheit nach unterschiedlichen Kriterien auf Bund Lander und Gemeinden verteilt Autonomie des Steuerrechts Bearbeiten Das Steuerrecht ist ein eigenstandiges Rechtsgebiet Es umfasst alle Rechtsnormen die das Steuerwesen der Bundesrepublik Deutschland regeln insbesondere das Verhaltnis zwischen den Tragern der Steuerhoheit und den Steuerpflichtigen Steuerrechtliche Tatbestande und Rechtsbegriffe sind eigenstandig definiert Zwar sind Privat und Steuerrecht dort verbunden wo das Steuerrecht nicht nur an die gegebenen Lebensverhaltnisse und damit auch an ihre zivilrechtliche Ordnung anknupft sondern den Steuergegenstand prinzipiell nach Rechtsformen des burgerlichen Rechts bestimmt 1 Knupft eine steuerrechtliche Norm an eine zivilrechtliche Gestaltung an so ist die Auslegung der steuerrechtlichen Bestimmung aber weder zwingend an dem Vertragstyp auszurichten der der von den Parteien gewahlten Bezeichnung entspricht noch wird sie notwendigerweise von der zivilrechtlichen Qualifikation des Rechtsgeschafts beeinflusst Auch gilt keine Vermutung das dem Zivilrecht entlehnte Tatbestandsmerkmal einer Steuerrechtsnorm im Sinne des zivilrechtlichen Verstandnisses zu interpretieren weil Zivilrecht und Steuerrecht nebengeordnete gleichrangige Rechtsgebiete sind die denselben Sachverhalt aus einer anderen Perspektive und unter anderen Wertungsgesichtspunkten beurteilen Die Parteien konnen zwar einen Sachverhalt vertraglich gestalten nicht aber die steuerrechtlichen Folgen bestimmen die das Steuergesetz an die vorgegebene Gestaltung knupft Insoweit gilt eine Vorherigkeit fur die Anwendung des Zivilrechts 2 jedoch kein Vorrang 3 4 sog Autonomie des Steuerrechts 5 Einteilung des Steuerrechts Bearbeiten nbsp Institut fur Finanz und Steuerrecht Universitat Osnabruck Es wird unterschieden zwischen allgemeinem und besonderem Steuerrecht Zum allgemeinen Steuerrecht gehoren die Rechtsgebiete die gleichsam als Klammer um die Einzelsteuern gezogen werden wie etwa Abgabenordnung Bewertungsgesetz Finanzgerichtsordnung Finanzverwaltungsgesetz u a Das besondere Steuerrecht setzt sich aus den Einzelsteuergesetzen zusammen z B Einkommensteuergesetz Korperschaftsteuergesetz Umsatzsteuergesetz etc Prinzipien des Steuerrechts BearbeitenDas deutsche Steuerrecht wird durch folgende auf dem Grundgesetz beruhende Prinzipien gepragt Besteuerung nach der Leistungsfahigkeit Sozialstaatsprinzip Gesetzmassigkeit der Besteuerung Gleichmassigkeit der Besteuerung Nettoprinzip Steuerrecht Rechtsprechung BearbeitenNach Art 108 Abs 6 GG wird die Finanzgerichtsbarkeit durch Bundesgesetz einheitlich geregelt Mit der Finanzgerichtsordnung sind als Instanzen eingerichtet in den Landern die Finanzgerichte als obere Landesgerichte im Bund der Bundesfinanzhof mit dem Sitz in Munchen Vom Klageverfahren zu unterscheiden ist der aussergerichtliche Rechtsbehelf Dieses Einspruchsverfahren gibt dem Steuerpflichtigen die Moglichkeit einen Steuerbescheid durch die Finanzbehorde selbst nochmals umfassend uberprufen zu lassen und so mogliche Fehler in einem kostenfreien und zugigen Verfahren korrigieren zu lassen Zoll und Steuerverwaltung BearbeitenDie Verwaltung der Abgaben ist analog zur Steuerertragshoheit und dem foderalen Aufbau Deutschlands entsprechend den folgenden Behorden ubertragen Finanzverwaltungsgesetz Bundesebene Bearbeiten Bundesfinanzbehorden und damit verantwortlich fur die bundeseinheitlichen Abgaben sind als oberste Behorde das Bundesministerium der Finanzenals Oberbehorden die Bundeswertpapierverwaltung die Bundesmonopolverwaltung fur Branntwein das Bundeszentralamt fur Steuern die Generalzolldirektion als ortliche Behorden die Hauptzollamter einschliesslich ihrer Dienststellen Zollamter Zollkommissariate die ZollfahndungsamterLanderebene Bearbeiten Landesfinanzbehorden und damit verantwortlich fur landerspezifische Abgaben sind als oberste Behorde die jeweils zustandigen obersten Landesbehorden i d R Landesfinanzministerium als Mittelbehorden die Oberfinanzdirektionen bzw in Bayern das Landesamt fur Steuern als ortliche Behorden die FinanzamterKommunale Ebene Bearbeiten Die Zustandigkeiten betreffend kommunale Abgaben werden durch Kommunalabgabengesetze und die einzelnen kommunalen Satzungen geregelt Steuerarten in Deutschland Bearbeiten nbsp Direkte und indirekte Steuern nbsp Steuerarten und Aufkommen Einnahmen Steuern konnen in vielfachster Weise unterschieden werden u a hinsichtlich Steuertragerschaft bei direkten Steuern ist der wirtschaftlich belastete Burger der Steuerpflichtige bei indirekten Steuern fuhrt ein Dritter die Steuer fur den wirtschaftlich belasteten Burger ab Steuergesetzgebungshoheit nur der Bund und die Bundeslander sind zur Steuergesetzgebung berechtigt Steuerertragshoheit hinsichtlich der Frage wem die Ertrage zustehen werden Gemeinschaftsteuern Bundessteuern Landersteuern und Gemeindesteuern unterschieden Zolle fliessen in den EU Haushalt Steuergegenstand es konnen der Besitz der Ertrag der Umsatz und der Verbrauch besteuert werden volkswirtschaftlicher Abgrenzung in Produktions und Importabgaben in einkommens und vermogenswirksame Steuern Hauptartikel Steueraufkommen Deutschland In Deutschland sind auch die als Korperschaft des offentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaften berechtigt eine Kirchensteuer zu erheben Fast alle Kirchen machen hiervon auch Gebrauch haben allerdings meist die Finanzamter der Bundeslander mit der Erhebung beauftragt Hauptartikel Kirchensteuer Deutschland Steuerbelastung in Deutschland und international Bearbeiten Hauptartikel SteuerwettbewerbSteuerreform Bearbeiten Hauptartikel SteuerreformSteuerbelastung und Steueraufkommen BearbeitenAbgabenbelastung von Arbeits und Kapitaleinkommen der privaten Haushalte Bearbeiten in Deutschland im Durchschnitt ab 1991 alte und neue Lander Jahr Lohnsteuerbelastung der Bruttolohne und gehalter Beitragsbelastung der Bruttolohne und gehalter Belastung durch direkte Steuern auf Gewinn und Vermogenseinkommen Belastung durch Sozialbeitrage auf Gewinn und VermogenseinkommenJahr in Prozent in Prozent in Prozent in Prozent1960 6 3 9 4 20 3 01970 11 8 10 7 16 1 2 91980 15 8 12 8 15 3 3 91990 16 2 14 2 9 8 3 01991 16 3 14 3 7 3 2 81992 17 2 14 5 6 9 2 91993 16 8 14 6 6 9 3 31994 17 2 15 4 6 1 3 31995 18 6 15 6 4 5 3 21996 19 3 15 9 3 7 3 61997 19 5 16 6 3 1 3 21998 19 5 16 6 4 1 3 11999 19 5 16 3 6 4 3 62000 19 3 16 0 7 9 3 52001 18 5 16 0 7 8 3 52002 18 7 16 0 6 9 3 62003 18 8 16 3 5 7 3 32004 17 7 16 4 Angaben noch nicht verfugbar Angaben noch nicht verfugbarQuelle Statistisches Bundesamt Berechnungen des WSIPolitischer Streit uber die Steuererhebung BearbeitenDurch die finanziellen Auswirkungen auf den Burger sind Steuern und die Steuergesetzgebung ein standiger politischer Streitpunkt und vielfacher Kritik ausgesetzt Hauptkritikpunkte sind seit vielen Jahren die Kompliziertheit des Steuerrechts und die angeblichen Umgehungsmoglichkeiten die es insbesondere den Gutverdienenden gestatten der Steuerbelastung durch Gestaltungsalternativen auszuweichen Zweck der Steuererhebung Bearbeiten Steuern mit Fiskalzweck Steuern generieren Staatseinnahmen mit denen der Staat seine Ausgaben wie z B die Schaffung Verbesserung und Aufrechterhaltung der Infrastruktur finanziert Gemass dem Gesamtdeckungsprinzip mussen Steuern grundsatzlich in den allgemeinen Staatshaushalt fliessen Verwendungszwecksteuern deren Aufkommen fur einen festgeschriebenen Zweck zu verwenden ist sind nur ausnahmsweise zulassig Steuern mit Lenkungszweck Lenkungssteuern Einige Steuern sollen bestimmte Verhaltensweisen beeinflussen So kann man beispielsweise versuchen mit einer hohen Tabaksteuer das Rauchen einzudammen oder mit einer Okosteuer den Schadstoffausstoss zu verringern Steuern mit Umverteilungszweck Steuern konnen dazu genutzt werden eine Umverteilung des Einkommens beispielsweise aus einer politischen sozialen Zielsetzung zu erreichen So sieht Wolfgang Schon die Frage nach der Umverteilung als moderne Gretchenfrage des Steuerrechts 6 Kritik Bearbeiten Die Kritik erstreckt sich im Wesentlichen auf die Punkte Allgemeine Kritikpunkte Bearbeiten Steuern stellen eine erzwungene Abgabe dar Die Verwendung der Mittel kann durch den Geldgeber nicht mehr beeinflusst werden Gerechtigkeit Wer soll wie viele Steuern zahlen Angemessenheit Wirksamkeit bei Steuern als Lenkungsfunktion z B der Okosteuer Durchsetzbarkeit gegen entsprechende Lobby Okonomische Kritikpunkte Bearbeiten Als wirtschaftliche Folgen wurden Steuern demnach grundsatzlich zu einem Nettowohlfahrtsverlust fuhren ausfuhrliche Beschreibung im Artikel Anreize zum Wirtschaften nehmen siehe Laffer Kurve neben der notwendigen und angemessenen auch ineffiziente Staatstatigkeit finanzieren im Falle von Bagatellsteuern keine wesentlichen Einnahmen fur den Staat erbringen Steuererhebung und durchsetzung verursachen erhebliche Kosten Arbeitslosigkeit verursachen eine mogliche wirtschaftliche Tatigkeit wird durch die Steuerlast behindert oder sogar verhindert weil der Preis des Produktes durch Steuern zu hoch fur potenzielle Nachfrager wird Steuern sind im Allgemeinen nicht entscheidungsneutral Gerade in der angelsachsischen Literatur wird deshalb oft darauf hingewiesen Steuern auf solche Markte zu erheben deren Nachfrage auf Preise unelastisch reagiert siehe auch Preiselastizitat Eine weitere Fragestellung beschaftigt sich mit der Steuerinzidenz Bei der Einfuhrung der Steuer sollte geklart werden wer die eigentliche Last der Steuer tragt Der Steuerschuldner zahlt die Abgabe entsprechend der gesetzlichen Richtlinie Zahllast Der Steuertrager tragt die Last der Abgabe Traglast Der Steuerschuldner ist aber nicht mit dem Steuertrager gleichzusetzen da der Steuerschuldner bei der Steueruberwalzung die Zahllast auf den Steuertrager abwalzen kann Ob dies erfolgreich ist hangt von der Marktform der Art der Steuer Mengensteuer Wertsteuer und der Preiselastizitat von Angebot und Nachfrage ab Siehe auch BearbeitenInternal Revenue Service Lorenz Kurve Pauschalsteuer Quellensteuer Steuerhinterziehung Steuerschatzung Steuerzahler Steuerschuldner Steuerverweigerung Sonderabgabe Deutschland Steuerrecht 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