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Die Steuergesetzgebungshoheit beinhaltet das Recht einer Gebietskorperschaft Bund Lander Gemeinden Steuersatze und Bemessungsgrundlagen einer Steuer zu bestimmen bzw zu andern und damit die eigenen Staatseinnahmen selbst zu beeinflussen Grundlagen BearbeitenDie Steuergesetzgebungshoheit des Bundes ergibt sich aus Art 105 GG wonach unterschieden werden die ausschliessliche Gesetzgebung des Bundes uber Zolle und Finanzmonopole Art 105 Abs 1 GG die konkurrierende Gesetzgebung bei der die Lander die Gesetzgebungskompetenz haben solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch macht Art 105 Abs 2 GG die Gesetzgebungskompetenz der Lander erstreckt sich auf die ortlichen Verbrauchsteuern und Aufwandsteuern solange sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind Art 105 Abs 2a GG In der Praxis wird die Gesetzgebungskompetenz uberwiegend durch den Bund ausgeubt der die konkurrierende Gesetzgebung an sich gezogen hat um einheitliche Rechts und Wirtschaftsverhaltnisse in Deutschland zu schaffen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Steuergesetzgebungshoheit amp oldid 179974233