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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland und der Schweiz dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Ein Steuerbescheid ist ein Schriftstuck oder elektronisches Dokument in dem die festgesetzte Steuer nach Steuerart Zeitraum und Betrag bezeichnet ist Ebenfalls diese Bezeichnung hat der Verwaltungsakt mit dem dem Steuerpflichtigen das Dokument bekanntgegeben werden muss Zum Thema Zahlbarkeit auf die Steuerforderung hinEin moderner EinkommensteuerbescheidInhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Schweiz 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenSteuern werden gemass 118 Abgabenordnung AO durch Verwaltungsakt festgesetzt 155 AO Nach 157 AO muss ein Steuerbescheid schriftlich oder elektronisch ergehen er muss die festgesetzte Steuer nach Steuerart Zeitraum und Betrag bezeichnen und angeben wer die Steuer schuldet Es kommt dem Steuerbescheid die Aufgabe zu den nach 38 AO abstrakt entstandenen Steueranspruch zu beziffern Diese Angaben sind Voraussetzungen fur eine wirksame Festsetzung fehlen Teile ist der Steuerbescheid wegen mangelnder inhaltlicher Bestimmtheit nichtig Daneben ist einem schriftlichen Steuerbescheid eine Belehrung daruber beizufugen welcher Rechtsbehelf zulassig ist und binnen welcher Frist und bei welcher Behorde er einzulegen ist Eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung macht den Bescheid nicht unwirksam sondern bewirkt dass die Rechtsbehelfsfrist nicht zu laufen beginnt Der Rechtsbehelf ist dadurch innerhalb eines Jahres moglich 356 AO Wird der Rechtsbehelf nicht innerhalb der Rechtsbehelfsfrist eingelegt und besteht keine Moglichkeit fur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand so wird der Bescheid bestandskraftig Ein materiell bestandskraftiger Steuerbescheid ist bindend selbst wenn dieser fehlerhaft ist Materiell bestandskraftige Bescheide konnen nur aufgehoben oder geandert werden wenn die Voraussetzungen einer Anderungsvorschrift gegeben sind 129 164 172 177 AO und die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist 169 Abs 1 Satz 1 AO Nach einer Erhebung der Stiftung Warentest aus dem Fruhjahr 2000 sollen mehr als ein Funftel der Steuerbescheide der deutschen Finanzverwaltung falsch sein 1 Einspruchsverfahren sind oft erfolgreich In rund 64 der Falle waren sie nach der Einspruchsstatistik 2016 des Bundesministeriums der Finanzen erfolgreich 2 Uber die Qualitat der Steuerbescheide besagt diese Statistik jedoch nichts Mit einem Steuerbescheid konnen weitere Verwaltungsakte verknupft werden wie der Abrechnungsteil mit dem die Berechnung der Nachzahlung oder Erstattung erfolgt die Zinsfestsetzung oder das Leistungsgebot mit der Bekanntgabe des Falligkeitstags Hierbei handelt es sich um eigenstandige Verwaltungsakte die nicht Bestandteil des Steuerbescheides sind Die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei der Einkommensteuer vorrangig die Berechnung der Einkunfte die Zuordnung zu bestimmten Einkunftsarten und die Errechnung des zu versteuernden Einkommens sind unselbstandige Teile der Steuerfestsetzung und nicht selbstandig anfechtbar 157 Abs 2 AO Steuerbescheide mussen von den zustandigen Finanzbehorden verfugt werden Ein von einer sachlich nicht zustandigen Behorde erlassener Steuerbescheid ist nichtig da er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und damit unwirksam ist Zu Steuerbescheiden gehoren zahlreiche Erlauterungen und Hinweise Wegen ihrer Fachsprache die fur Laien oft kaum oder gar nicht verstandlich ist gibt es Debatten wieweit die Verstandlichkeit erhoht werden kann Eine Arbeitsgruppe aus den Finanzministerien des Bundes und der Lander befasst sich seit 2015 mit diesem Thema 3 In Deutschland sind die zustandigen Behorden fur die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zum Beispiel Stromsteuer Biersteuer der Kraftfahrzeugsteuer der Luftverkehrsteuer und der Einfuhrumsatzsteuer Hauptzollamter fur die Gemeindesteuern zum Beispiel Gewerbesteuer Grundsteuer Hundesteuer die kommunalen Kammerer fur alle anderen Steuern die Finanzamter als ortliche LandesfinanzbehordenNichtschriftliche Steuerbescheide sind bei der Festsetzung von Einfuhrabgaben Zollbescheid und bei der Verwendung von Steuerzeichen und Steuerstemplern zulassig Neben den Steuerbescheiden kennt das deutsche Steuerverfahrensrecht sowohl den Steuerbescheiden gleichgestellte Bescheide als auch sonstige Steuerverwaltungsakte wie die Haftungsbescheide Die Unterscheidung ist wichtig weil es fur Steuerbescheide und sonstige Steuerverwaltungsakte unterschiedliche Anderungs und Korrekturvorschriften gibt 129 130 131 164 165 172 177 AO Schweiz BearbeitenIn der Schweiz werden die Begriffe Veranlagungsverfugung oder Steuerverfugung verwendet Veranlagungsverfugungen werden je nach Steuerart von der kantonalen Steuerbehorde oder der Eidgenossischen Steuerverwaltung erlassen Fur die verschiedenen Steuern finden sich die Regeln zu den Verwaltungsverfahren meist in den Einzelsteuergesetzen So ist das Verwaltungsverfahren fur die Direkte Bundessteuer im Bundesgesetz uber die direkte Bundessteuer geregelt 4 die Regeln zur Mehrwertsteuer finden sich im Mehrwertsteuergesetz Anbieter Datenbank fehlt und das Verfahren fur die kantonalen und die Gemeindesteuern ist in den jeweiligen kantonalen Steuergesetzen festgelegt Wobei wesentliche Grundlagen fur die Ertrags und Vermogensbesteuerung schweizweit harmonisiert sind 5 Im Folgenden wird das Verfahren fur die direkte Bundessteuer dargestellt In der Veranlagungsverfugung fur die direkte Bundessteuer werden die Grundlagen der Steuerberechnung also die Steuerfaktoren und auch die Steuersatze und betrage schriftlich bekanntgegeben Art 131 DBG Diese Bekanntgabe wird Eroffnung genannt Spatestens zu diesem Zeitpunkt muss die Behorde angeben wenn sie von der eingereichten Steuererklarung abweicht Gibt der Steuerpflichtige trotz Mahnung keine Steuererklarung ab so nimmt die Behorde die Veranlagung nach pflichtgemassem Ermessen vor Art 130 DBG Sie schatzt also die Steuerfaktoren und berechnet danach die Steuern Diese Form wird auch Einschatzungsverfugung genannt Gegen eine Veranlagungsverfugung kann man Einsprache erheben Diese muss innert 30 Tagen nach Eroffnung der Verfugung schriftlich bei der Veranlagungsbehorde erfolgen Art 132 DBG Gegen eine Einschatzungsverfugung kann man nur vorgehen wenn man die Einsprache ausreichend begrundet in der Regel durch die Nachreichung der Steuererklarung Die Behorde entscheidet uber die Einsprache durch Neufestsetzung der Steuerfaktoren oder Abweisung Der Entscheid ist zu begrunden und dem Steuerpflichtigen schriftlich mitzuteilen Einspracheentscheid Art 135 DBG Gegen den Einspracheentscheid kann der Steuerpflichtige wiederum innert 30 Tagen nach Zustellung Beschwerde bei der von der Steuerbehorde unabhangigen kantonalen Rekurskommission einlegen Art 140 DBG Auch diese teilt den Entscheid schriftlich mit Die Veranlagungsverfugung kann dabei zum Vor oder auch zum Nachteil des Steuerpflichtigen abgeandert werden Art 143 DBG In einigen Kantonen ist der Weiterzug des Verfahrens an eine weitere verwaltungsunabhangige kantonale Instanz vorgesehen Art 145 DBG So ist in Zurich die nachfolgende Instanz das Verwaltungsgericht Die letzte Instanz ist das Bundesgericht Art 146 DBG Siehe auch BearbeitenFeststellungsbescheid Grundlagenbescheid Haftungsbescheid Steueranmeldung SteuermessbetragLiteratur BearbeitenTipke Kruse Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung Kommentar Verlag Dr Otto Schmidt Koln 2007 ISBN 3504221240 Weblinks Bearbeiten Wiktionary Steuerbescheid Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Stiftung Warentest Finanzamter Irren ist amtlich Finanztest 3 2000 Statistiken uber die Einspruchsbearbeitung in den Finanzamtern PDF 2 MB In Monatsbericht des BMF September 2017 Bundesministerium der Finanzen S 43 abgerufen am 21 September 2017 Eckart Roloff Ratselhafte Post vom Fiskus Wenige Dinge sind so unverstandlich wie der jahrliche Steuerbescheid Bund und Lander wollen dies nun andern bislang mit massigem Erfolg In Frankfurter Rundschau vom 16 August 2016 S 12 13 Bundesgesetz uber die direkte Bundessteuer DBG Anbieter Datenbank fehlt Bundesgesetz uber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden StHG Anbieter Datenbank fehlt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4057421 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Steuerbescheid amp oldid 231807445