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Bestandskraft ist im Verwaltungsrecht die sich aus der Rechtswirksamkeit von Verwaltungsakten ergebende Bindungswirkung Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten 2 1 Formelle Bestandskraft 2 2 Materielle Bestandskraft 3 Bindungswirkung und beschrankte Aufhebbarkeit 4 Tatbestandswirkung 5 Feststellungswirkung 6 Andere Rechtsgebiete 6 1 Materielle Bestandskraft im Sozialrecht 6 2 Materielle Bestandskraft im Steuerrecht 7 International 8 Siehe auch 9 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie Gesetzeskraft und Rechtskraft sind mit der Bestandskraft vergleichbar und betreffen die Rechtswirksamkeit von Rechtsnormen bzw Gerichtsurteilen Arten BearbeitenMan unterscheidet formelle Bestandskraft und materielle Bestandskraft Formell bestandskraftige d h unanfechtbare Verwaltungsakte binden den Adressaten materiell bestandskraftige Verwaltungsakte binden die Behorde 43 ff Verwaltungsverfahrensgesetz Die Regelungen uber die Bestandskraft von Verwaltungsakten werden aus dem Grundsatz der Rechtssicherheit hergeleitet 1 2 Formelle Bestandskraft Bearbeiten Ein Verwaltungsakt erlangt formelle Bestandskraft wenn er nicht mehr mit Rechtsbehelfen angefochten werden kann Formelle Bestandskraft heisst Unanfechtbarkeit Bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit kann sofern ein Widerspruchsverfahren stattfindet die Ausgangsbehorde dem Widerspruch abhelfen bzw bei Nichtabhilfe durch die Ausgangsbehorde die Widerspruchsbehorde einen Widerspruchsbescheid erlassen und sofern Anfechtungsklage erhoben wurde ein Verwaltungsgericht den Verwaltungsakt durch Urteil aufheben Die Unanfechtbarkeit tritt ein wenn entweder alle ordentlichen Rechtsbehelfe erfolglos eingelegt wurden ein Rechtsmittelverzicht erklart wurde oder die Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen verstrichen sind Materielle Bestandskraft Bearbeiten Die Reichweite der materiellen Bestandskraft ist je nach Art des Rechtsgebietes in dem der Verwaltungsakt erlassen wurde unterschiedlich weit zu beurteilen Man unterscheidet die Bindungswirkung mit beschrankter Aufhebbarkeit die Tatbestandswirkung und die Feststellungswirkung Die materielle Bestandskraft tritt mit der Wirksamkeit des Verwaltungsaktes ein Dem steht nicht entgegen dass bei Beginn der Wirksamkeit der Verwaltungsakt noch anfechtbar ist da materielle und formelle Bestandskraft unabhangig voneinander bestehen Begrundet wird dieser fruhere Zeitpunkt mit dem Vertrauensschutz Der Burger muss sich auf einen ihm ordnungsgemass bekanntgegebenen Verwaltungsakt verlassen konnen Dem Gedanken des Vertrauensschutzes kann auch nicht entgegengehalten werden dass der Beschwerte noch bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit ein Rechtsmittelverfahren einleiten kann Ein solches Verfahren ist nur durch den Rechtsmittelfuhrer und nicht durch die Behorde in Gang zu setzen Hat der Beschwerte ein Rechtsmittelverfahren eingeleitet ist die Bestandskraft naturlich erst verfestigt wenn auch die Unanfechtbarkeit eingetreten ist Bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit steht der Verwaltungsakt noch unter dem Vorbehalt im Rahmen eines Rechtsmittelverfahrens durch einen Abhilfebescheid der Ausgangsbehorde durch einen Widerspruchsbescheid oder durch Urteil eines Verwaltungsgerichts noch aufgehoben oder geandert zu werden Da der Rechtsmittelfuhrer die materielle Bestandskraft durch Einlegung des Rechtsmittels selbst zur Disposition gestellt hat ware die Bezugnahme auf die materielle Bestandskraft bei einer Anderung des Verwaltungsaktes im Rechtsmittelverfahren insbesondere bei einer Verboserung durch den Widerspruchsbescheid widerspruchlich und nicht schutzwurdig Bindungswirkung und beschrankte Aufhebbarkeit BearbeitenDie materielle Bestandskraft eines Verwaltungsaktes hat zur Folge dass der Rechtstrager der Behorde und der Adressat des Verwaltungsaktes an die getroffene Regelung gebunden sind Wird ein Verwaltungsakt bestandskraftig kann dieser wegen der Bindungswirkung durch Erlass eines neuen Verwaltungsaktes grundsatzlich weder ersetzt noch geandert werden Nach Eintritt der Bindungswirkung gilt die Regelung des Verwaltungsakts unter dem Vorbehalt der einseitigen Rucknahme bzw des Widerrufs durch die Behorde oder auf Antrag des Adressaten durch Wiederaufgreifen des Verfahrens fort Durchbrechung der Bestandskraft durch beschrankte Aufhebbarkeit Tatbestandswirkung BearbeitenDie Tatbestandswirkung erklart das durch den Verwaltungsakt entstandene Rechtsverhaltnis nicht nur zwischen den Beteiligten des konkreten Verwaltungsverfahrens sondern auch zwischen dem Adressaten und anderen Behorden und sogar Rechtstragern fur massgeblich Eine erneute Uberprufung des Verwaltungsaktes findet insoweit nicht mehr statt als die Regelung im Verwaltungsakt selbst betroffen ist Feststellungswirkung BearbeitenOb ein Verwaltungsakt der materiellen Bestandskraft auch uber die getroffenen Regelung hinaus fahig ist entscheidet sich nach dem konkreten Einzelfall Die Feststellungswirkung bezieht sich auf die Tatsachen oder rechtlichen Feststellungen welche der im Verwaltungsakt enthaltenen Regelung zugrunde liegen Werden sie in die materielle Bestandskraft mit einbezogen gelten die fur den Erlass des Verwaltungsaktes ausermittelten Tatsachen und Rechtsverhaltnisse auch fur andere Verwaltungsakte gegenuber demselben Burger als wahr Eine erneute Erforschung des Sachverhalts und eine erneute Prufung der Ubereinstimmung mit Rechtsvorschriften die bereits in dem Verwaltungsakt mit Feststellungswirkung vorgenommen wurden findet nicht mehr statt Das Verwaltungsverfahren hat wegen des nur gering formalisierten Verfahrensablaufs und der Rolle der Behorde als Beteiligte und nicht als neutraler Dritter nur eine beschrankte Richtigkeitsgewahr Zudem hat das Verwaltungsverfahren keine endgultige Rechtsbefriedungsfunktion und ist eher gestaltend auf die Zukunft und weniger auf einen Abschluss der Vergangenheit ausgerichtet Aus rechtsstaatlichen Bedenken ordnet der Gesetzgeber daher grundsatzlich keine Feststellungswirkung des Verwaltungsaktes an Die Feststellungswirkung ergibt sich ausdrucklich z B 4 Asylgesetz a F aus dem Gesetz oder muss durch Auslegung ermittelt werden Dabei kann sie sich sowohl aus dem Zweck des Gesetzes wie auch Grunden der Verhaltnismassigkeit fur den betroffenen Burger ergeben Ein bekanntes Beispiel fur die Notwendigkeit einer Ermittlung der Feststellungswirkung durch Auslegung ist die Baugenehmigung Ist dem Bauherrn eine Baugenehmigung erteilt worden stellt diese auch fur eine kunftige baupolizeiliche Abrissverfugung verbindlich fest dass die bauliche Anlage mit den durch die Baugenehmigung gepruften Vorschriften ubereinstimmt Legalisierungswirkung Will die Baupolizeibehorde wegen eines Widerspruchs zu offentlich rechtlichen Vorschriften die im Baugenehmigungsverfahren bereits gepruft wurden die bauliche Anlage abreissen muss zunachst die Baugenehmigung zuruckgenommen werden Andere Rechtsgebiete BearbeitenMaterielle Bestandskraft im Sozialrecht Bearbeiten Im Sozialrecht verwendet das Gesetz den Begriff Bestandskraft nicht Stattdessen wird der nicht angefochtene Verwaltungsakt bindend 77 SGG womit aber die Bestandskraft gemeint ist Zudem besteht wegen 44 SGB X faktisch nur eine sehr beschrankte materielle Bestandskraft Hiernach hat die Verwaltung auch bei Vorliegen formeller Bestandskraft einen rechtswidrigen nicht begunstigenden Verwaltungsakt mit Wirkung fur die Vergangenheit zuruckzunehmen wobei Leistungen allerdings nach 44 Abs 4 SGB X fur langstens 4 Jahre ruckwirkend erbracht werden Materielle Bestandskraft im Steuerrecht Bearbeiten Im Steuerrecht konnen auch bestandskraftige Verwaltungsakte geandert werden wenn eine Korrekturvorschrift eingreift z B 129 130 131 172 ff Abgabenordnung Ferner kann der Eintritt der Bestandskraft verhindert werden indem ein Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprufung ergeht 164 AO oder bestimmte Punkte im Steuerbescheid als vorlaufig behandelt werden 165 AO International BearbeitenIn der osterreichischen und schweizerischen Rechtssprache wird neben der Unanfechtbarkeit von gerichtlichen Urteilen und Beschlussen auch die Unanfechtbarkeit von verwaltungsbehordlichen Entscheidungen als Rechtskraft bezeichnet Siehe auch BearbeitenBestand Recht Bekanntgabe von VerwaltungsaktenEinzelnachweise Bearbeiten Michael Sachs in P Stelkens H J Bonk M Sachs Hrsg Verwaltungsverfahrensgesetz Kommentar 8 Auflage 2014 43 Rdnr 9 und 48 Rdnr 28 Mehrdad Payandeh Judikative Rechtserzeugung Theorie Dogmatik und Methodik der Wirkungen von Prajudizien Mohr Siebeck Tubingen 2017 ISBN 978 3 16 155034 8 S 202 f Normdaten Sachbegriff GND 4200338 6 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bestandskraft amp oldid 226757534