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Die Anfechtungsklage ist eine Klageart in der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung in der Finanzgerichtsordnung und dem Sozialgerichtsgesetz Im Gesellschaftsrecht wird die Klage gegen Beschlusse der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder einer Eigentumerversammlung bei Eigentumswohnungen ebenfalls als Anfechtungsklage bezeichnet Inhaltsverzeichnis 1 Verwaltungsprozessrecht 2 Steuerrecht 3 Sozialrecht 4 Gesellschaftsrecht 5 Siehe auch 6 Literatur 7 WeblinksVerwaltungsprozessrecht BearbeitenDie Anfechtungsklage gemass 42 Abs 1 1 Alt VwGO vor dem Verwaltungsgericht ist statthaft wenn Klageziel die Aufhebung eines noch nicht erledigten Verwaltungsaktes ist Dabei handelt es sich um eine sogenannte klageartabhangige Sachurteilsvoraussetzung Mitunter wird auch von einer Aufhebungsklage gesprochen wozu auch isoliert anfechtbare Nebenbestimmungen gehoren Eine solche Nebenbestimmung ware z B bei einer Baugenehmigung die damit verbundene Bedingung auf Zahlung noch ausstehender kommunaler Abgaben In dem Fall ware Letzteres isoliert anfechtbar Erledigung im vorgenannten Sinne liegt vor wenn der Verwaltungsakt keine Rechtswirkungen mehr entfaltet insbesondere wenn eine Rucknahme vorliegt oder die regelnde Wirkung aus anderen Grunden verloren hat In Betracht kommen Zeitablauf Tod des Adressaten bei hochstpersonlichen Verwaltungsakten oder der Wegfall des Regelungsobjekts nicht jedoch der Vollzug des Verwaltungsaktes Gegen schlichtes Verwaltungshandeln sogenannte Realakte ist die Anfechtungsklage nicht statthaft und deshalb unzulassig Gegenstand der Anfechtungsklage ist der Verwaltungsakt in der Gestalt die er durch den behordlichen Widerspruchsbescheid gefunden hat 79 Absatz 1 Nr 1 VwGO oder der Widerspruchsbescheid in den Fallen des 79 Absatz 1 Nr 2 Absatz 2 VwGO Das bedeutet dass gemass 68 ff 73 VwGO ein erfolgloses Vorverfahren soweit nicht ausnahmsweise entbehrlich durchgefuhrt worden ist Das kann aber auch bedeuten dass die Widerspruchsbehorde untatig geblieben ist was gemass 75 VwGO eine Anfechtungsklage in Gestalt Untatigkeitsklage nach sich ziehen kann weil eine Beschwer beim Beschwerdefuhrer verblieben ist Die Anfechtungsklage ist Gestaltungsklage weil das Gerichtsurteil unmittelbar kassatorisch auf die Rechtslage einwirkt Eine Umsetzung des Urteils durch die Verwaltung entfallt deshalb Dadurch ist die Anfechtungsklage gegenuber den anderen in der VwGO enthaltenen Klagearten rechtsschutzintensiver Obwohl auch eine Verpflichtungsklage mit dem Ziel die Verwaltung zur Aufhebung eines Verwaltungsaktes zu verpflichten denkbar erscheint ist diese Klage unstatthaft weil sie wegen der notwendigen Mitwirkung der Verwaltung einen geringeren Rechtsschutz bietet Daraus folgt dass die Anfechtungsklage nur gegen Verwaltungsakte der Eingriffsverwaltung statthaft ist Klagebefugnis besteht bei Geltendmachung der Verletzung eigener Rechte des Klagers wozu substantiiert vorzutragen ist Die herrschende Meinung vertritt dazu die sogenannte Moglichkeitstheorie die es dem Gericht als moglich erscheinen lassen muss dass der Klager durch den angefochtenen Verwaltungsakt in eigenen Rechten verletzt ist Verwaltungsakte mit belastender Drittwirkung werden nach der sogenannten Schutznormtheorie betrachtet Erforderlich ist dabei die substantiierte Behauptung der Verletzung eines Grundrechts beziehungsweise einer einfachgesetzlichen Norm die den Klager als Teil eines hinreichend abgegrenzten Personenkreises gerade auch vor dem angegriffenen Verwaltungsakt schutzen will Gemass 113 Abs 1 VwGO ist die Anfechtungsklage begrundet soweit der Verwaltungsakt rechtswidrig und der Klager dadurch in seinen Rechten verletzt ist Massgeblicher Zeitpunkt fur die Beurteilung der Sach und Rechtslage ist bei der Anfechtungsklage grundsatzlich der Zeitpunkt der letzten Behordenentscheidung d h die Bekanntgabe des Widerspruchs bzw des Ausgangsbescheids bei Entbehrlichkeit des Vorverfahrens Abgegrenzt zur Verpflichtungsklage dort kommt es auf den Zeitpunkt der letzten mundlichen Verhandlung an Wird dieser nicht in seinem Sinne beschieden oder verstreicht eine langere Zeit ohne dass die Behorde tatig wird ist die Anfechtungsklage zulassig Steuerrecht BearbeitenDie Anfechtungsklage hat Bedeutung auch fur die Finanzgerichtsordnung FGO Sie richtet sich gegen belastende Verwaltungsakte 40 Abs 1 FGO Das Gericht hebt den angefochtenen Verwaltungsakt selbst ganz oder teilweise auf wenn die Klage erfolgreich ist 100 Abs 1 FGO Auch hier handelt es sich um eine Gestaltungsklage denn das Gericht gestaltet die Rechtslage unmittelbar ohne dass es einer Umsetzung durch die Verwaltung bedarf Sozialrecht BearbeitenAuch das Sozialgerichtsgesetz SGG sieht in 54 Abs 1 SGG die auf Aufhebung 1 Fall oder Abanderung 2 Fall eines Verwaltungsaktes gerichtete Anfechtungsklage als Klageart vor Gesellschaftsrecht BearbeitenDaruber hinaus gibt es Anfechtungsklagen im Gesellschaftsrecht Mittels dieser kann die Aufhebung von Beschlussen der Hauptversammlung einer AG KGaA oder SE begehrt werden wenn gerugt werden soll dass diese gegen Satzung oder Gesetz verstossen Das Aktiengesetz sieht Anfechtungsklagen in 241 Nr 5 246 AktG vor Wiegt der Verstoss so schwer dass der Beschluss fur nichtig erachtet wird ist eine Nichtigkeitsklage nach 241 zu erheben Auf formlich festgestellte Beschlusse der Gesellschafterversammlung einer GmbH werden die Vorschriften uber die Anfechtungsklage analog angewandt Bei nicht formlich festgestellten Beschlussen ist hingegen die Feststellungsklage nach 256 ZPO statthaft Das Gericht kann gemass 44 Abs 1 WEG auf Anfechtungsklage eines Wohnungseigentumers einen Beschluss fur ungultig erklaren oder seine Nichtigkeit feststellen Nichtigkeitsklage Siehe auch BearbeitenBerufsklagerLiteratur BearbeitenZur Einfuhrung Friedhelm Hufen Verwaltungsprozessrecht 8 Auflage Beck Verlag Munchen 2011 ISBN 978 3 406 60981 7 S 196 265 385 415 Martini Verwaltungsprozessrecht Systematische Darstellung in Grafik Text Kombination 4 Aufl 2008 S 36 ff ISBN 3 472 05379 8 Schenke Verwaltungsprozessrecht 11 Auflage 2007 S 60 ff ISBN 978 3 8114 3545 2 Praxis Kommentare Kopp Schenke Verwaltungsgerichtsordnung Kommentar 14 Aufl 2005 42 Abs 1 ISBN 3 406 49876 0 Redeker v Oertzen Verwaltungsgerichtsordnung Kommentar 14 Aufl 2004 42 Abs 1 ISBN 3 17 018041 X Tipke Kruse Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung Kommentar Verlag Dr Otto Schmidt Koln 2007 ISBN 3 504 22124 0 Graber FGO 7 Aufl Zur aktienrechtlichen Anfechtungsklage Tielmann Die Anfechtungsklage ein Gesamtuberblick unter Berucksichtigung des UMAG in Wertpapiermitteilungen 2007 S 1686 1693 Weblinks BearbeitenAusfuhrliche Prufungsordnung einer verwaltungsrechtlichen Anfechtungsklage in OpinioIuris Shajkovci Anfechtungsklage Schema Allgemeine Kurzerlauterung zu verschiedenen Typen von Anfechtungsklagen extern deutsch Rechtslexikon24 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4129529 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Anfechtungsklage amp oldid 229332199