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Die Klageart beschreibt die Zielrichtung einer prozessualen Klage Die Unterscheidung verschiedener Klagearten ist im Zivilprozess sowie in den Verfahren der offentlich rechtlichen Gerichtsbarkeit von Bedeutung Dem Strafverfahren ist der Begriff der Klageart hingegen fremd Inhaltsverzeichnis 1 Uberblick 2 Zivilprozess 3 Arbeitsgerichtliche Verfahren 4 Offentlich rechtliche Verfahren 4 1 Fachgerichte 4 2 Verfassungsgerichte 5 LiteraturUberblick BearbeitenDie verschiedenen Klagearten kann man in unterschiedlicher Weise systematisieren Zunachst kann man objektive und subjektive Verfahren unterscheiden In einem objektiven Verfahren wird eine Rechtsnorm auf ihre Vereinbarkeit mit dem hoherrangigen Recht also mit der objektiven Rechtsordnung uberpruft Ist sie rechtswidrig so wird ihre Nichtigkeit ausgesprochen vgl Nichtigkeitsdogma Bei den objektiven Verfahren handelt es sich also um Verfahren bei denen eine Norm unmittelbarer Prufungsgegenstand ist man spricht daher von prinzipalen Normenkontrollverfahren In einem subjektiven Verfahren wird dagegen die Verletzung subjektiver Rechte des Klagers gepruft Die Rechtmassigkeit einer Norm ist allenfalls eine Vorfrage inzidente Normenkontrolle Vor allem im Verwaltungsprozessrecht erfordert daher schon die Zulassigkeit der Klage dass eine Verletzung der Rechte des Klagers moglich ist Klagebefugnis Jedes Gericht ist berechtigt und verpflichtet verfassungswidrige untergesetzliche Normen unangewendet zu lassen wobei eine solche inzidente Entscheidung anders als bei der prinzipalen Normenkontrolle nicht allgemein sondern nur fur das vorliegende Verfahren gilt prakonstitutionelles Recht Fur formelle Gesetze liegt das Verwerfungsmonopol dagegen beim Bundesverfassungsgericht dem die Frage zur allgemein verbindlichen Entscheidung vorzulegen ist konkrete Normenkontrolle Weiter kann man je nach den Verfahrensbeteiligten den Aussenrechtsstreit vom Innenrechtsstreit unterscheiden Wahrend am viel haufigeren Aussenrechtsstreit Rechtssubjekte also naturliche und juristische Personen beteiligt sind finden Innenrechtsstreits innerhalb einer juristischen Person statt sei es dass deren Organe miteinander streiten Interorganstreit oder die Meinungsverschiedenheiten gar innerhalb des Organs ausgetragen werden Intraorganstreit Die Innenrechtsstreitigkeiten bilden schon deshalb eine Ausnahme weil dem Innenrecht lange Zeit die Rechtsqualitat abgesprochen wurde Wahrend solche Verfahren mitunter ausdrucklich geregelt sind etwa der Bundesorganstreit fehlen beispielsweise fur den Kommunalverfassungsstreit entsprechende Regelungen sodass auf die vorhandenen Klagearten zuruckgegriffen werden muss Auch kann man Leistungsklage Gestaltungsklage und Feststellungsklage unterscheiden auf Grund der Leistungsklage wird der Beklagte zu einer Leistung verurteilt wahrend die Gestaltungsklage die Rechtslage verandert gestaltet Die Feststellungsklage wiederum dient dazu das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhaltnisses feststellen zu lassen Weitere Verfahrensmodi sind Zwischenstreit Streit uber die Zulassigkeit einer Verfahrensart Pratendentenstreit Streit zwischen mehreren Anspruchstellern Urkunden Scheck und Wechselprozess beschleunigte Verfahren mit begrenzten Beweismitteln begrenztem Rechtlichen Gehor Vorbehaltsurteil Stufenstreit Rechtsschutzziel ist nur durch Kombination von Verfahren zu erreichen die Klage wird in separaten Stufen betrieben Widerklage Klage des Beklagten gegen den Klager im gleichen Verfahren Wiederaufnahme Wiederaufnahme des Verfahrens Wiederaufnahmeklage Nichtigkeitsklage oder Restitutionsklage nach bestands oder rechtskraftigem Abschluss eines Verfahrens kann erneute Entscheidung herbeigefuhrt werden wegen neuer Umstande neuer Beweise oder neuer Rechtslage Ruckwirkung Vollstreckungsgegenklage fur Einwendungen gegen einen Titel als solchen Drittwiderspruchsklage fur Einwendungen Dritter Klage auf vorzugsweise Befriedigung fur Anspruchssteller von Pfand und VorzugsrechtenZivilprozess BearbeitenDas deutsche Zivilprozessrecht kennt die Leistungsklage die Gestaltungsklage und die Feststellungsklage Die Leistungsklage begehrt den Ausspruch dass der Beklagte zur Vornahme einer bestimmten Handlung verpflichtet ist Diese Handlung kann in einem Tun etwa der Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder einem Unterlassen etwa einer ehrverletzenden Ausserung bestehen Unterlassungsklage Die Gestaltungsklage verlangt von dem Gericht eine eigene rechtsgestaltende Handlung Ein Beispiel ist etwa die Auflosungsklage mit der ein Gesellschafter einer Gesellschaft deren Auflosung begehrt oder die Scheidungsklage bei der mit Rechtskraft des Urteils die Ehe geschieden ist Die Feststellungsklage schliesslich dient der Klarung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhaltnisses der Anerkennung einer Urkunde oder der Feststellung ihrer Unechtheit Sie ist wie auch in anderen Verfahrensarten subsidiar gegenuber der Leistungs oder der Gestaltungsklage kann also nur erhoben werden wenn der Klager sein Klageziel nicht mit einer dieser Klagearten erreichen kann Bei der Feststellungsklage fordert das Gesetz zudem 256 ZPO ein sogenanntes Feststellungsinteresse das heisst der Klager muss ein eigenes Interesse an alsbaldiger Feststellung des streitigen Rechtsverhaltnisses haben Es darf nicht ein ausschliesslich wirtschaftliches oder personliches Interesse sein das Rechtsverhaltnis muss durch eine tatsachliche Unsicherheit gefahrdet sein und das Feststellungsurteil muss geeignet sein die Gefahrdung zu beseitigen Ein erst im Laufe des Prozesses streitig gewordenes Rechtsverhaltnis von dessen Bestehen oder Nichtbestehen die Entscheidung des bereits anhangigen Rechtsstreits ganz oder zum Teil abhangt kann im Wege der Zwischenfeststellungsklage 256 Abs 2 ZPO festgestellt werden Uber diesen Zwischenstreit wird dann durch Zwischenurteil 303 ZPO entschieden Die auf das Nichtbestehen eines Rechtsverhaltnisses gerichtete Feststellungsklage wird auch als negative Feststellungsklage bezeichnet Arbeitsgerichtliche Verfahren BearbeitenArbeitsgerichtliche Verfahren orientieren sich generell am System des Zivilprozesses Individualrechtliche Fragen werden im Urteilsverfahren entschieden kollektivrechtliche Fragen werden im Beschlussverfahren entschieden Offentlich rechtliche Verfahren BearbeitenIm offentlichen Recht konnen Streitigkeiten nicht nur vor den Fachgerichten sondern unter Umstanden auch vor den Verfassungsgerichten ausgetragen werden Offentlich rechtliche Streitigkeiten sind schliesslich wenn sie auf kirchenrechtlichen Regelungen beruhen auch vor Kirchengerichten denkbar die kirchenrechtlichen Verfahrensordnungen orientieren sich haufig an den Klagearten des staatlichen Prozessrechts Fachgerichte Bearbeiten Der deutsche Verwaltungsprozess sowie die Verfahren der Finanz und Sozialgerichtsbarkeit kennen ebenfalls Gestaltungsklagen vor allem die Anfechtungsklage aber auch den Sonderfall des prinzipalen Normenkontrollverfahrens Leistungsklagen vor allem die Verpflichtungsklage daneben in eingeschranktem Umfang auch die allgemeine Leistungsklage und die Feststellungsklage Der Ubersichtlichkeit halber soll die Darstellung hier am Beispiel des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erfolgen Die Anfechtungsklage 42 VwGO ist auf die Aufhebung eines Verwaltungsaktes gerichtet Sie ist dann gegeben wenn der Klager durch einen belastenden Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt wird Im Falle eines rechtswidrigen Gebuhrenbescheides etwa geht das Interesse des Klagers dahin dass das Gericht diesen Bescheid beseitigen moge Soweit der Klager vorlaufigen Rechtsschutz in Anspruch nehmen muss steht ihm der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Verwaltungsakts 80 Abs 5 VwGO zur Verfugung Die ebenfalls in 42 VwGO geregelte Verpflichtungsklage verfolgt hingegen das Ziel die Behorde zum Erlass eines bestimmten Verwaltungsaktes zu verpflichten Lehnt etwa die Behorde die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis ab so wurde die Anfechtung des Ablehnungsbescheides dem Klager nicht viel nutzen weil er auch dann wenn dieser Bescheid aufgehoben wurde die erstrebte Erlaubnis noch nicht besasse Sein Klageziel ist daher der Ausspruch dass die Behorde zum Erlass des Verwaltungsakts verpflichtet wird Die Feststellungsklage 43 VwGO richtet sich im offentlichen Recht auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines strittigen Rechtsverhaltnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes Wie im Zivilprozess ist sie subsidiar also nur gegeben wenn der Klager sein Ziel nicht mit der Anfechtungs oder Verpflichtungsklage verfolgen kann Eine Variante der Feststellungsklage ist die Fortsetzungsfeststellungsklage 113 Abs 1 S 4 VwGO mit dem Ziel der nachtraglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes Diese ist in Fallen bedeutsam in denen ein Verwaltungsakt rechtswidrig war der sich zum Zeitpunkt der Entscheidung uber die Klage aber bereits erledigt hat Dies kann zum Beispiel bei polizeilichen Massnahmen der Fall sein Die nachtragliche Feststellung ist aber nur dann zulassig wenn der Klager insoweit ein besonderes Rechtsschutzbedurfnis hat etwa weil er auf der Grundlage der erlangten Feststellung Schadensersatzanspruche geltend machen will Die Leistungsklage 40 Abs 1 i V m 43 Abs 2 VwGO mit dem Ziel der Vornahme oder des Unterlassen schlicht hoheitlichen Verwaltungshandelns bzw eines Realaktes ist dort gegeben wo die Verwaltung in anderer Weise als durch Verwaltungsakt tatig wird In Abgrenzung zu den verwaltungsaktbezogenen Klagearten spricht man hier auch von der allgemeinen Leistungsklage Im finanzgerichtlichen Verfahren ist zu beachten dass der Bundesfinanzhof es fur erforderlich halt dort wo es moglich ist einen Verwaltungsakt etwa einen Abrechnungsbescheid herbeizufuhren und nur dann wenn dies nicht moglich sein sollte die Leistungsklage fur gegeben halt Die prinzipale Normenkontrolle 47 VwGO hat das Ziel Satzungen und sonstige im Rang unter dem Landesgesetz stehende Normen auf deren Gultigkeit zu uberprufen beispielsweise Bebauungsplane die nach dem Baugesetzbuch BauGB eine Satzung sind Der Kommunalverfassungsstreit ist ein Innenrechtsstreit auf Gemeindeebene So konnen etwa Streitigkeiten zwischen Burgermeister und Gemeinderat oder dessen Mitglieder vor die Verwaltungsgerichte gebracht werden Die VwGO ist auf Aussenrechtsstreitigkeiten ausgelegt sodass es an einer ausdrucklichen Regelung fehlt Daher werden vor allem die Normen uber die Leistungs und Feststellungsklage teils analog angewandt Auch in anderen Korperschaften der Selbstverwaltung sind solche Streitigkeiten denkbar Verfassungsgerichte Bearbeiten Auch das Verfassungsprozessrecht des Bundesverfassungsgerichts und der Landesverfassungsgerichte kennt verschiedene Klagearten Dort ist ihre Bedeutung sogar noch grosser weil es anders als im Verwaltungsprozessrecht keine zustandigkeitsbegrundende Generalklausel gibt sondern die Verfassungsgerichte nur dann zur Entscheidung berufen sind wenn eine der enumerativ aufgezahlten Klagearten einschlagig ist Das in Grundgesetz und Bundesverfassungsgerichtsgesetz BVerfGG geregelte Verfahrensrecht des Bundesverfassungsgerichts kennt vor allem vollstandige Aufzahlung in 13 BVerfGG folgende Klagearten Als objektive prinzipale Normenkontrollverfahren die abstrakte Normenkontrolle die eine Uberprufung von Normen ohne konkreten Anlass ermoglicht und die konkrete Normenkontrolle bei der auf Vorlage eines Gerichts ein formelles Gesetz uberpruft wird auf dessen Gultigkeit es im fachgerichtlichen Verfahren ankommt Als subjektive Verfahren kennt das Verfassungsprozessrecht den Innenrechtsstreit des Organstreitverfahrens bei dem oberste Bundesorgane bzw deren Mitglieder um Innenrechtspositionen streiten sowie den Aussenrechtsstreit des Bund Lander Streits und der Kommunalverfassungsbeschwerde Die Verletzung von Grundrechten kann mit der Verfassungsbeschwerde gerugt werden Sofern inzident die Wirksamkeit eines Gesetzes gepruft wird gilt die Entscheidung hier nicht nur fur den Einzelfall sondern hat wie bei den prinzipalen Normenkontrollverfahren Gesetzeskraft 31 Abs 2 S 2 BVerfGG Literatur BearbeitenOberrath Offentliches Verwaltungsrecht Lehrbuch fur Wirtschaftsrecht und Jura Studierende Carl Heymanns Verlag KG Koln Berlin Munchen 2005 ISBN 3 452 26103 4 Hillgruber Christian Goos Christoph Verfassungsprozessrecht C F Muller Verlag Heidelberg 2006 ISBN 3 8114 8004 9Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Klageart amp oldid 229471615