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Als Fortsetzungsfeststellungsklage in der rechtswissenschaftlichen Literatur haufig mit FFK abgekurzt bezeichnet man im offentlichen Recht eine Klage mit der die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes begehrt wird Die Fortsetzungsfeststellungsklage steht in engem Zusammenhang mit der Anfechtungsklage da Anknupfungspunkt jeweils ein Verwaltungsakt ist Ist dieser rechtswidrig besteht gegen die Verwaltung ein materiell rechtlicher Aufhebungsanspruch des Adressaten der sich aus der Verletzung eines subjektiv offentlichen Rechts ergibt Erledigt sich der Verwaltungsakt jedoch im Prozess entfallt auch der Anspruch auf Aufhebung und damit das Rechtsschutzbedurfnis Der Klager kann den Rechtsstreit fur erledigt erklaren oder sein nunmehr lediglich auf Feststellung der Rechtswidrigkeit gerichtetes Klagebegehren im Prozess weiter verfolgen indem er seine Klage zu einer Fortsetzungsfeststellungsklage umstellt Mit dieser kann er feststellen lassen dass der angegriffene Verwaltungsakt rechtswidrig war und ihn in seinen Rechten verletzte Hierdurch kann er die Fruchte seiner Prozessfuhrung erhalten Die Rechtsnatur der Fortsetzungsfeststellungsklage ist umstritten Sie wird in der Rechtswissenschaft als Anfechtungsklage als Feststellungsklage oder als Klage eigener Art lat sui generis beurteilt Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist fur die Verwaltungsgerichtsbarkeit in 113 Absatz 1 Satz 4 der Verwaltungsgerichtsordnung VwGO normiert Von grosser praktischer Bedeutung ist sie dort etwa im Bereich des Polizei und Ordnungsrechts Weiterhin wird sie in 100 Absatz 1 Satz 4 der Finanzgerichtsordnung FGO fur die Finanzgerichtsbarkeit und in 131 Absatz 1 Satz 3 des Sozialgerichtsgesetzes SGG fur die Sozialgerichtsbarkeit geregelt Die Rechtsnormen welche die Fortsetzungsfeststellungsklage regeln erfassen lediglich den Fall der Erledigung nach Klageerhebung Nach vorherrschender Auffassung in der Rechtswissenschaft findet die Fortsetzungsfeststellungsklage jedoch daruber hinaus in mehreren Fallkonstellationen analoge Anwendung Inhaltsverzeichnis 1 Sachurteilsvoraussetzungen der verwaltungsprozessualen Fortsetzungsfeststellungsklage 1 1 Statthaftigkeit 1 1 1 Direkte Anwendung 1 1 2 Analoge Anwendung 1 1 2 1 Vorprozessuale Erledigungen 1 1 2 2 Ausschluss des Aufhebungsanspruchs 1 1 2 3 Verpflichtungssituation 1 1 2 4 Leistungssituation 1 2 Zulassigkeit der Ausgangsklage 1 2 1 Direkte Anwendung 1 2 2 Analoge Anwendung 1 3 Klageumstellung 1 4 Fortsetzungsfeststellungsinteresse 1 4 1 Wiederholungsgefahr 1 4 2 Prajudizinteresse 1 4 3 Rehabilitierungsinteresse 1 4 4 Typischerweise kurzfristige Erledigung des Verwaltungsakts 1 4 5 Tiefgreifender Grundrechtseingriff 2 Begrundetheit 3 EinzelnachweiseSachurteilsvoraussetzungen der verwaltungsprozessualen Fortsetzungsfeststellungsklage BearbeitenBisher gingen Rechtsprechung und Lehre wohl uberwiegend davon aus dass die Fortsetzungsfeststellungsklage der Anfechtungsklage jedenfalls sehr nahesteht und daher die besonderen Sachurteilsvoraussetzungen der Anfechtungsklage zu beachten sind Statthaftigkeit Bearbeiten Direkte Anwendung Bearbeiten Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist gemass 113 Absatz 1 Satz 4 VwGO statthaft falls der Klager begehrt die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts feststellen zu lassen der sich im Gerichtsprozess erledigt hat 1 Bei einem Verwaltungsakt handelt es sich gemass 35 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes VwVfG um eine hoheitliche Massnahme einer Behorde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des offentlichen Rechts die auf Aussenwirkung gerichtet ist Dies trifft beispielsweise auf die Gaststattenerlaubnis und die Abrissverfugung zu Erledigt hat sich ein Verwaltungsakt gemass 43 Absatz 2 VwVfG falls er gegenstandslos geworden ist 2 Hierzu kann es infolge einer behordlichen Rucknahme des Verwaltungsakts nach 48 VwVfG oder einer spezielleren Vorschrift kommen Gegenstandslosigkeit kann ebenfalls durch den Widerruf des Verwaltungsakts durch Zeitablauf durch den Einritt eines Umstands oder durch die Aufhebung des Verwaltungsakts durch ein Gericht oder eine Widerspruchsbehorde eintreten Wird etwa das Gebaude fur das eine Abrissverfugung erlassen wurde durch ein Naturereignis zerstort wird die Verfugung hierdurch gegenstandslos 3 Nicht notwendigerweise fuhrt die Vollziehung eines Verwaltungsakts zu dessen Erledigung Regelnde Wirkung kann dieser beispielsweise dadurch behalten dass er den Rechtsgrund einer Kostenforderung darstellt Dies ergibt sich aus 113 Absatz 1 Satz 2 VwGO der eine Ruckgangigmachung von Vollzugsfolgen erst erlaubt falls der Verwaltungsakt der diese Folgen ausloste aufgehoben wurde 4 Analoge Anwendung Bearbeiten Nach vorherrschender Auffassung in der Rechtswissenschaft wird die Fortsetzungsfeststellungsklage in mehreren Fallkonstellationen analog als statthafte Klageart angewandt Vorprozessuale Erledigungen Bearbeiten Nach dem Wortlaut der Bestimmungen zur Fortsetzungsfeststellungsklage kommt diese lediglich in Frage falls die Erledigung wahrend des Gerichtsprozesses eintritt Nicht statthaft ist sie somit bei vorprozessualer Erledigung Haufig kommt es hierzu beispielsweise im Polizeirecht da sich Massnahmen der Polizei mit ihrem Vollzug typischerweise kurzfristig erledigen wer beispielsweise nach einem Platzverweis den jeweiligen Ort verlassen hat ist durch den Verweis spater nicht mehr betroffen sodass Erledigung eingetreten ist In Frage kommt jedoch eine analoge Anwendung der Fortsetzungsfeststellungsklage Dies erfordert eine planwidrige Regelungslucke sowie eine vergleichbare Interessenlage Eine planwidrige Regelungslucke besteht falls der Gesetzgeber einen Sachverhalt nicht geregelt hat obwohl dies geboten gewesen ware Einige Stimmen in der Rechtswissenschaft verneinen das Bestehen einer Regelungslucke da der Klager auf die allgemeine Feststellungsklage nach 43 VwGO zuruckgreifen konne Mithilfe dieser Klage kann er gemass 43 Absatz 1 VwGO das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhaltnisses feststellen lassen Der Begriff des Rechtsverhaltnisses wird in der Rechtswissenschaft weit verstanden sodass mithilfe diese Klage festgestellt werden lassen konnte dass die Behorde durch den Erlass des Verwaltungsakts rechtswidrig handelte und den Klager in dessen Rechten verletzte Diese Meinung stutzt sich auf ein obiter dictum eines Senats des Bundesverwaltungsgerichts 5 6 Nach vorherrschender Auffassung in der Rechtswissenschaft besteht indessen eine Regelungslucke Die Statthaftigkeit der allgemeinen Feststellungsklage fuhrte dazu dass die besonderen Sachentscheidungsvoraussetzungen der Anfechtungsklage etwa die Durchfuhrung eines Vorverfahrens 68 Absatz 1 Satz 1 VwGO und die Wahrung einer Klagefrist 74 Absatz 1 VwGO unterlaufen wurden Es gebe keinen Grund dafur dies vom letztlich zufalligen Zeitpunkt der Erledigung des Verwaltungsaktes abhangig zu machen 3 7 Ausschluss des Aufhebungsanspruchs Bearbeiten Weiterhin ist die Fortsetzungsfeststellungsklage analog 113 Absatz 1 Satz 4 VwGO statthaft falls sich der angegriffene Verwaltungsakt zwar nicht erledigt hat dieser jedoch trotz seiner Rechtswidrigkeit nicht aufgehoben werden kann 8 Der Aufhebungsanspruch ist etwa ausgeschlossen falls der Verwaltungsakt unter einem Fehler leidet der nach 46 VwVfG im Prozess unbeachtlich ist Die Norm bezieht sich auf Verfahrens und Formfehler sowie auf Fehler bei der ortlichen Zustandigkeit Unbeachtlichkeit tritt ein falls der Fehler die Sachentscheidung offensichtlich nicht beeinflusst hat 9 Ebenfalls ausgeschlossen ist der Aufhebungsanspruch in Fallen in denen sich die Sach oder Rechtslage nachtraglich so geandert hat dass der ursprunglich rechtswidrige Verwaltungsakt nun rechtmassig erlassen werden konnte In diesem Fall erfolgt grundsatzlich keine Aufhebung des Verwaltungsakts da diese aus Sicht des Klagers keine Verbesserung brachte Schliesslich musste er im Fall der Aufhebung mit dem Erlass eines neuen gleichartigen Verwaltungsakts rechnen 3 10 Verpflichtungssituation Bearbeiten Schliesslich wird Fortsetzungsfeststellungsklage auch in Situationen der Verpflichtungsklage 42 Absatz 1 Alternative 2 VwGO analog angewandt Eine solche Situation besteht falls der Burger eine Behorde zum Erlass eines Verwaltungsakts verpflichten will etwa zum Erlass einer strassenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis oder einer Baugenehmigung Eine Umstellung einer Verpflichtungs auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage kommt zum einen in Betracht falls das Interesse des Klagers am Erlass des Verwaltungsakts nachtraglich fortfallt Im Fall der Sondernutzungserlaubnis kommt dies etwa in Betracht falls sich diese auf eine bestimmte Veranstaltung bezieht die zwischenzeitlich abgesagt wurde Durch Umstellung seiner Verpflichtungs zu einer Fortsetzungsfeststellungsklage kann der Klager nun feststellen lassen dass die Erlaubnis hatte erteilt werden mussen 11 Die Klageumstellung kommt zum anderen in Frage falls sich die Sach oder Rechtslage nachtraglich andert Wird etwa nach Erhebung der Klage auf eine Baugenehmigung fur ein Vorhaben im unbeplanten Bereich ein Bebauungsplan erlassen nach dem das Vorhaben des Klagers planungsrechtlich unzulassig ist kann dieser mittels einer Fortsetzungsfeststellungsklage feststellen lassen dass das Vorhaben vor Erlass des Bebauungsplans planungsrechtlich zulassig war Leistungssituation Bearbeiten Manche Stimmen nehmen daruber hinaus an dass die Fortsetzungsfeststellungsklage analog 113 Absatz 1 Satz 4 VwGO auch bei der Erledigung von Begehren statthaft ist die mit der allgemeinen Leistungsklage geltend gemacht werden Diese Klageart ist im Verwaltungsprozessrecht zwar nicht ausdrucklich geregelt wird jedoch in mehreren Vorschriften vorausgesetzt etwa in 43 Absatz 2 111 113 Absatz 4 VwGO Sie ist statthaft falls der Klager eine Leistung begehrt die keinen Verwaltungsakt darstellt Dies trifft insbesondere auf Realakte sowie auf Unterlassungen zu Eine Erledigung liegt etwa vor falls eine Behorde eine Ausserung zurucknimmt wahrend der Burger auf deren Unterlassung klagt 12 Nach uberwiegender Auffassung fehlt es in dieser Fallkonstellation jedoch an der planwidrigen Regelungslucke Hinreichenden Rechtsschutz biete in solchen Fallen bereits die allgemeine Feststellungsklage Eine Umgehung der spezifischen Voraussetzungen der Verwaltungsaktsklagen drohe hier nicht da sich die Klage nicht auf einen Verwaltungsakt bezieht 13 14 15 Zulassigkeit der Ausgangsklage Bearbeiten Direkte Anwendung Bearbeiten Die Fortsetzungsfeststellungsklage kommt in direkter Anwendung infolge der Umstellung einer Anfechtungsklage zum Zuge Ihre Zulassigkeit setzt daher voraus dass die ursprunglich erhobene Anfechtungsklage zulassig war Notwendig ist somit eine Klagebefugnis nach 42 Absatz 2 VwGO Diese besteht falls der Klager geltend macht durch den Verwaltungsakt in einem eigenen Recht verletzt zu sein und diese Verletzung nicht offensichtlich ausscheidet Soweit ein Widerspruchsverfahren notwendig ist muss dies zuvor durchgefuhrt worden sein Schliesslich muss die Klage form und fristgerecht erhoben worden sein 16 17 Analoge Anwendung Bearbeiten Umstritten ist in der Rechtswissenschaft inwieweit sich die Zulassigkeitsvoraussetzungen bei analoger Anwendung der Fortsetzungsfeststellungsklage auf Anfechtungsbegehren an denen der Anfechtungsklage orientieren Einigkeit besteht dahingehend dass der Klager analog 42 Absatz 2 VwGO klagebefugt sein muss Hierdurch sollen Popularklagen vermieden werden 18 Strittig ist ob vor Erhebung der Fortsetzungsfeststellungsklage ein Widerspruchsverfahren durchgefuhrt werden muss Nach vorherrschender Auffassung ist dies entbehrlich da sich der Gesetzgeber in 68 VwGO bewusst gegen einen Fortsetzungsfeststellungswiderspruch entschieden habe Somit fehle eine planwidrige Regelungslucke 19 20 Eine Gegenauffassung halt den vorherigen Widerspruch indessen fur erforderlich da die Zwecke des Vorverfahrens Verwaltungsselbstkontrolle und Gerichtsentlastung auch nach Erledigung des Verwaltungsakts erreicht werden konnen 18 Ebenfalls strittig ist das Bestehen einer Klagefrist Nach uberwiegender Auffassung ist die analoge Fortsetzungsfeststellungsklage als Feststellungsklage nicht fristgebunden 21 22 Nach einer Gegenansicht besteht eine Fristbindung da die Erledigung dem Klager nicht die Moglichkeit geben soll den Verwaltungsakt zeitlich unbeschrankt angreifen kann Auch sei es angesichts der grossen Parallelen zwischen Fortsetzungsfeststellungs und Anfechtungsklage sachgerecht eine Fristbindung anzunehmen 23 Klageumstellung Bearbeiten Erledigt sich die Klage im Prozess muss der Klager seinen ursprunglichen Klageantrag umstellen indem er dies vor Gericht beantragt Hierdurch beschrankt er diesen Antrag nach 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit 264 Nummer 2 der Zivilprozessordnung Daher bedarf es keiner Zustimmung des Beklagten 24 17 Fortsetzungsfeststellungsinteresse Bearbeiten Schliesslich muss der Klager geltend machen dass er berechtigtes Interesse an der gerichtlichen Entscheidung uber den erledigten Sachverhalt hat Dieses Interesse wird in der Rechtswissenschaft als Fortsetzungsfeststellungsinteresse bezeichnet In dogmatischer Hinsicht handelt es sich hierbei um einen Sonderfall des allgemeinen Rechtsschutzbedurfnisses Rechtsprechung und Lehre haben mehrere Fallgruppen entwickelt in denen ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse besteht 25 26 Wiederholungsgefahr Bearbeiten Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse kann sich aus einer Wiederholungsgefahr ergeben Diese liegt vor falls die Behorde erkennen lasst dass sie unter vergleichbaren Umstanden einen gleichartigen Verwaltungsakt erneut gegenuber dem Klager erlassen wird falls sie dies fur notwendig erachtet Nicht ausreichend ist der drohende Erlass eines gleichartigen Verwaltungsakts gegenuber Dritten 27 28 Prajudizinteresse Bearbeiten Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse kann sich weiterhin aus einem Prajudizinteresse ergeben Dieses besteht falls die verwaltungsgerichtliche Klage der Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses dient Nicht erforderlich ist dass bereits verwertbare Prozessergebnisse vorliegen Der Klager muss jedoch einen Amtshaftungsprozess ernsthaft beabsichtigen Der Amtshaftungsprozess darf jedoch nicht offensichtlich keine Chancen auf Erfolg haben 29 30 Das prajudizielle Interesse ist lediglich fur die Erledigung nach Klageerhebung als berechtigtes Fortsetzungsfeststellungsinteresse anerkannt Bei Erledigung vor Klageerhebung kann der Klager direkt den Zivilrechtsweg beschreiten auf dem die Rechtmassigkeit des Verwaltungshandelns ebenfalls gepruft wird 31 32 Nach Ansicht des Bayerischen Landessozialgerichts ist ein Interesse von Prajudiziabilitat auch gegeben falls die Entscheidung in einem anderen streitigen Rechtsverhaltnis bedeutsam sein kann vor allem zur Durchsetzung von Folgeanspruchen wie Schadensersatzanspruchen 33 Rehabilitierungsinteresse Bearbeiten Schliesslich kann sich ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse aus dem Wunsch nach Rehabilitierung ergeben Ein solches Interesse kann sich daraus ergeben dass der Verwaltungsakt oder dessen Vollziehung eine herabsetzende Wirkung haben Dies kann sich etwa aus einer Beeintrachtigung des allgemeinen Personlichkeitsrechts aus Art 2 Absatz 1 GG in Verbindung mit Art 1 Absatz 1 GG ergeben Notwendig ist allerdings dass Dritte vom Verwaltungsakt Kenntnis erlangt haben da eine Rehabilitation andernfalls keinen Adressaten hatte 33 Typischerweise kurzfristige Erledigung des Verwaltungsakts Bearbeiten Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse kann sich weiterhin daraus ergeben dass sich der Verwaltungsakt typischerweise kurzfristig erledigt sodass der Betroffene regelmassig nicht in der Lage ist eine Anfechtungsklage zu erheben Dies trifft auf die Auflosung einer Versammlung nach 15 Absatz 3 des Versammlungsgesetzes zu 34 Aus der Garantie des effektiven Rechtsschutzes durch Art 19 Absatz 4 GG folgt dass es dem Burger dennoch moglich sein muss solche Sachverhalte gerichtlich uberprufen zu lassen 35 Tiefgreifender Grundrechtseingriff Bearbeiten Bei besonders belastenden Massnahmen wird angenommen dass auch bei Nichtvorliegen der ubrigen Fallgruppen eine gerichtliche Uberprufung staatlicher Akte moglich sein muss beispielsweise bei einer Auflosung einer Versammlung oder der Durchsuchung einer Wohnung 36 37 Begrundetheit BearbeitenDie Fortsetzungsfeststellungsklage ist in einer Anfechtungssituation begrundet soweit der angegriffene Verwaltungsakt rechtswidrig war und den Klager in seinen Rechten verletzte 38 Massgeblicher Zeitpunkt fur die Beurteilung der Sach und Rechtslage ist die Rechtslage im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses genauer der Zeitpunkt unmittelbar davor 39 Einzelnachweise Bearbeiten Wolf Rudiger Schenke Verwaltungsprozessrecht 15 Auflage C F Muller Heidelberg 2017 ISBN 978 3 8114 4548 2 Rn 307 Albert Ingold Die Fortsetzungsfeststellungsklage in der Fallbearbeitung In Juristische Arbeitsblatter 2009 S 711 a b c Mario Martini Verwaltungsprozessrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht systematische Darstellung in Grafik Text Kombination 6 Auflage Franz Vahlen Munchen 2017 ISBN 978 3 8006 4998 3 S 79 Wolf Rudiger Schenke Verwaltungsprozessrecht 15 Auflage C F Muller Heidelberg 2017 ISBN 978 3 8114 4548 2 Rn 314 BVerwGE 109 203 209 Matthias Wehr Abschied von der Fortsetzungsfeststellungsklage analog 113 Abs 1 Satz 4 VwGO In Deutsches Verwaltungsblatt 2001 S 785 787 Helge Sodan Sebastian Kluckert Die verwaltungsprozessuale Feststellungsfahigkeit von vergangenen und zukunftigen Rechtsverhaltnissen In Verwaltungsarchiv 2003 S 3 19 Wolf Rudiger Schenke Verwaltungsprozessrecht 15 Auflage C F Muller Heidelberg 2017 ISBN 978 3 8114 4548 2 Rn 326 Hermann Punder 14 Rn 85 In Dirk Ehlers Hermann Punder Hrsg Allgemeines Verwaltungsrecht 15 Auflage de Gruyter Berlin 2016 ISBN 978 3 11 036835 2 Wolf Rudiger Schenke Verwaltungsprozessrecht 15 Auflage C F Muller Heidelberg 2017 ISBN 978 3 8114 4548 2 Rn 327 Andreas Decker Die Fortsetzungsfeststellungsklage in der Situation der Verpflichtungsklage In Juristische Arbeitsblatter 2016 S 241 Friedhelm Hufen Verwaltungsprozessrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69552 0 18 Rn 44 Heinrich Wolff 113 Rn 316 In Helge Sodan Jan Ziekow Hrsg Verwaltungsgerichtsordnung Grosskommentar 4 Auflage Nomos Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0318 0 BVerwG Urteil vom 29 April 1997 1 C 2 95 Neue Juristische Wochenschrift 1997 S 2534 Ralf Schenke Die Neujustierung der Fortsetzungsfeststellungsklage In Juristische Schulung 2007 S 697 699 Mario Martini Verwaltungsprozessrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht systematische Darstellung in Grafik Text Kombination 6 Auflage Franz Vahlen Munchen 2017 ISBN 978 3 8006 4998 3 S 81 a b Albert Ingold Die Fortsetzungsfeststellungsklage in der Fallbearbeitung In Juristische Arbeitsblatter 2009 S 711 712 a b Mario Martini Verwaltungsprozessrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht systematische Darstellung in Grafik Text Kombination 6 Auflage Franz Vahlen Munchen 2017 ISBN 978 3 8006 4998 3 S 85 Jochen Rozek Grundfalle zur verwaltungsgerichtlichen Fortsetzungsfeststellungsklage In Juristische Schulung 1995 S 598 Jochen Rozek Neues zur Fortsetzungsfeststellungsklage Fortsetzung folgt BVerwGE 109 203 In Juristische Schulung 2000 S 1162 1164 BVerwGE 109 203 208 Jochen Rozek Grundfalle zur verwaltungsgerichtlichen Fortsetzungsfeststellungsklage In Juristische Schulung 1995 S 697 700 Ralf Schenke Die Neujustierung der Fortsetzungsfeststellungsklage In Juristische Schulung 2007 S 697 700 BVerwG Urteil vom 16 Mai 2007 3 C 8 06 NJW 2007 S 2790 2791 Hans Uwe Erichsen Die Fortsetzungsfeststellungsklage In Jura 1989 S 49 Wolf Rudiger Schenke Rechtsschutz gegen erledigtes Verwaltungshandeln In Jura 1980 S 133 142 BVerwG Urteil vom 26 April 1993 4 B 31 93 Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 1994 S 282 Arne Patrik Heinze Oliver Sahan Der verbliebene Anwendungsbereich der Fortsetzungsfeststellungsklage nach 113 I 4 VwGO In Juristische Arbeitsblatter 2007 S 805 806 BVerwGE 9 196 BVerwG Urteil vom 18 Oktober 1990 3 C 19 88 Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 1991 S 568 BVerwGE 81 226 228 Wolf Rudiger Schenke Verwaltungsprozessrecht 15 Auflage C F Muller Heidelberg 2017 ISBN 978 3 8114 4548 2 Rn 585 a b LSG Bayern Urteil vom 24 April 2017 L 7 AS 571 16 Wolf Rudiger Schenke Verwaltungsprozessrecht 15 Auflage C F Muller Heidelberg 2017 ISBN 978 3 8114 4548 2 Rn 584 Helge Sodan Sebastian Kluckert Die verwaltungsprozessuale Feststellungsfahigkeit von vergangenen und zukunftigen Rechtsverhaltnissen In Verwaltungsarchiv 2003 S 3 11 BVerwGE 61 164 Josef Lindner Die Kompensationsfunktion der Fortsetzungsfeststellungsklage nach 113 I 4 VwGO In Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 2014 S 180 Albert Ingold Die Fortsetzungsfeststellungsklage in der Fallbearbeitung In Juristische Arbeitsblatter 2009 S 711 713 BVerwGE 151 36 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fortsetzungsfeststellungsklage amp oldid 233737803