www.wikidata.de-de.nina.az
Dieser Artikel stellt die Situation im deutschen Verwaltungsrecht dar Fur das Vorverfahren im Schweizer Prozessrecht siehe Instruktion Prozessvorbereitung Ein Vorverfahren ist ein Verfahren bei dem eine Behorde eine von ihr getroffene Entscheidung noch einmal uberpruft bevor ein gerichtliches Verfahren stattfindet eine Moglichkeit des Burgers sich gegen einen Verwaltungsakt umgangssprachlich auch als Bescheid bezeichnet Anfechtungswiderspruch oder gegen die Ablehnung eines Verwaltungsaktes Verpflichtungswiderspruch zu wehren und Voraussetzung fur die Zulassigkeit einer nachfolgenden Anfechtungsklage oder Verpflichtungsklage Das Vorverfahren heisst im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren In Abgabenangelegenheiten und im Patentrecht nennt sich das Vorverfahren Einspruchsverfahren Das Vorverfahren im Klageerzwingungsverfahren heisst Beschwerdeverfahren Das Vorverfahren ist zu unterscheiden von Gegenvorstellung Fachaufsichtsbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde Inhaltsverzeichnis 1 Zweck und Bedeutung des Vorverfahrens 2 Wirkung des Vorverfahrens 3 Das verwaltungs und sozialrechtliche Widerspruchsverfahren 3 1 Widerspruchsfuhrer 3 2 Entbehrlichkeit des Widerspruchs 3 3 Formerfordernisse Frist Form Ort der Widerspruchseinlegung 3 3 1 Frist 3 3 1 1 Lange der Frist 3 3 1 2 Fristbeginn 3 3 1 3 Berechnung der Frist 3 3 1 4 Besonderheiten fur den Drittwiderspruch 3 3 1 5 Heilung eines Fristversaumnisses durch Einlassung zur Sache 3 3 2 Form 3 3 2 1 Schriftlich 3 3 2 2 Niederschrift 3 3 2 3 Inhalt des Widerspruchsschreibens 3 3 3 Ort der Widerspruchseinlegung 3 4 Ablauf des Widerspruchsverfahrens 3 4 1 Abhilfeprufung durch die Ausgangsbehorde 3 4 2 Entscheidung durch die Widerspruchsbehorde 3 5 Inhalt der Widerspruchsentscheidung 3 5 1 Allgemeines 3 5 2 Verboserung 3 6 Form des Widerspruchsbescheids 3 7 Besonderheiten 3 7 1 Beamtenrechtliche Widerspruche 3 7 2 Verfahren in der Sozialverwaltung 3 7 3 Hessen 3 7 4 Niedersachsen 3 7 5 Bayern 3 7 6 Nordrhein Westfalen 3 7 7 Rheinland Pfalz 3 7 8 Sachsen Anhalt 4 Weitere Falle eines Vorverfahrens 4 1 Einspruchsverfahren nach der Abgabenordnung 4 2 Einspruch gegen Patenterteilung 4 3 Vorschaltbeschwerde im Klageerzwingungsverfahren 5 Siehe auch 5 1 Gesetze zum Prozessrecht 5 2 Gesetze zum materiellen Recht 6 Literatur Auswahl 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseZweck und Bedeutung des Vorverfahrens BearbeitenDas Vorverfahren hat eine rechtliche Doppelnatur Einerseits ist es ein in der Verwaltungsgerichtsordnung VwGO bzw im Sozialgerichtsgesetz SGG geregeltes Vorverfahren welches fur die Zulassigkeit einer Anfechtungs oder Verpflichtungsklage erforderlich ist Andererseits ist es auch ein Verwaltungsverfahren Das zeigt sich schon dadurch dass das Vorverfahren nicht durch das Gericht sondern durch die fur den ursprunglichen Verwaltungsakt oder Antrag zustandige Behorde selbst oder die ihr zugeordnete Widerspruchsbehorde durchgefuhrt wird Wegen dieser Doppelnatur stellt sich im verwaltungsrechtlichen Verfahren die Frage ob fur die rechtliche Ausgestaltung die Bundesrepublik Deutschland mit der Verwaltungsgerichtsordnung sachlich zustandig ist oder ob das Vorverfahren Gegenstand der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes VwVfG oder aber der Lander ist Eine Bewertung muss beispielsweise bei der Fristberechnung fur den Widerspruch oder bei der Verboserung des Ausgangsbescheids durch den Widerspruchsbescheid erfolgen Das Vorverfahren dient aber auch dem Burger Er kann vor allem wenn er subjektiv betroffen ist durch ein Vorverfahren auch einen unzweckmassigen rechtmassigen Verwaltungsakt angehen 1 wahrend er bei einer gerichtlichen Uberprufung nur die Widerrechtlichkeit des Verwaltungsaktes anfuhren kann Auch die Entlastung der Gerichte wird bezweckt Wirkung des Vorverfahrens BearbeitenDie fur den Burger wichtigste rechtliche Wirkung des auch Widerspruchsverfahren genannten Vorverfahrens besteht in seinem Suspensiveffekt Einen Monat nach Bekanntgabe oder gesetzlich angenommener Voraussetzung er sei bekanntgegeben worden Surrogation wird ein Verwaltungsakt formal bestandskraftig es sei denn der Betroffene hat Widerspruch eingelegt und somit das Vorverfahren in Gang gebracht Die durch den Widerspruch eingeleitete aufschiebende Wirkung verhindert in der Regel die Vollstreckung des Verwaltungsakts im Wege der verwaltungsrechtlichen Zwangsvollstreckung Das gilt nicht fur die Beitreibung offentlicher Abgaben und Kosten fur unaufschiebbare Massnahmen von Polizeivollzugsbeamten oder den Widerspruch eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung Trotz des Widerspruchs kann die Behorde die den anzufechtenden Verwaltungsakt erlassen hat oder die Widerspruchsbehorde die Wiedereinsetzung der aufschiebenden Wirkung anordnen wenn das uberwiegende Interesse eines Beteiligten oder das gemeine Wohl es erfordert Der Burger kann durch einstweiligen Rechtsschutz die Herstellung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs bei der Ausgangsbehorde der Widerspruchsbehorde oder bei dem Gericht der Hauptsache beantragen Das Einspruchsverfahren lost keine aufschiebende Wirkung aus Die Einlegung eines Widerspruchs oder eines Einspruchs ist nach 68 VwGO 78 SGG 44 Abs 1 FGO Sachurteilsvoraussetzung einer Anfechtungs und einer Verpflichtungsklage Reagiert die Behorde auf den Widerspruch langere Zeit uberhaupt nicht kommt eine Untatigkeitsklage gemass 75 VwGO 88 SGG 46 Abs 1 FGO in Betracht Die Finanzbehorde kann auf die Durchfuhrung des Einspruchsverfahrens gegenuber dem Gericht verzichten Eine weitere Wirkung des Widerspruchsverfahrens besteht in dem dadurch aufschiebend bedingten Devolutiveffekt dass die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassende oder einen beantragten solchen verweigernde Behorde dem Widerspruch nicht abhilft Dem Einspruchsverfahren ist der Devolutiveffekt fremd Das verwaltungs und sozialrechtliche Widerspruchsverfahren BearbeitenWiderspruchsfuhrer Bearbeiten Berechtigt zur Erhebung des Widerspruchs ist wer Beschwerter ist 70 Abs 1 Satz 1 VwGO 84 SGG Beschwerter ist wer geltend machen kann durch einen rechtswidrigen oder unzweckmassigen Verwaltungsakt oder die rechtswidrige Unterlassung eines solchen in eigenen Rechten verletzt zu sein 42 Abs 2 68 Abs 1 Satz 1 Abs 2 70 Abs 1 S 1 VwGO Das kann sein der Adressat eines Verwaltungsakts ein aussenstehender Dritter der durch die Wirkungen des Verwaltungsakts in seinen Rechten nachteilig betroffen ist sogenannter Drittwiderspruch Fur die Zulassigkeit einer nachfolgenden Anfechtungs oder Verpflichtungsklage ist nicht entscheidend ob das Vorverfahren ordnungsgemass durchgefuhrt worden ist weil darauf der Widerspruchsfuhrer keinen Einfluss hat Massgeblich ist ob das Vorverfahren ordnungsgemass durch den Betroffenen eingeleitet worden ist Entbehrlichkeit des Widerspruchs Bearbeiten Die Durchfuhrung eines Widerspruchsverfahrens ist gemass 68 Abs 1 Satz 2 Nr 1 VwGO 78 Abs 1 Satz 1 SGG gegen Verwaltungsakte von obersten Bundes oder Landesbehorden entbehrlich Ein Widerspruchsverfahren finden nach 68 Abs 1 Satz 2 Nr 2 auch nicht statt gegen Abhilfe oder Widerspruchsbescheide die erstmals die Beschwer eines Dritten enthalten Beispiel Bauherr B beantragt eine Baugenehmigung Der Antrag wird abgelehnt Auf seinen Widerspruch hin wird ihm die Genehmigung durch die Widerspruchsbehorde erteilt Abhilfe Dadurch sieht sich Nachbar N Dritter belastet erstmalige Beschwer Er muss nun unmittelbar Anfechtungsklage gegen die Baugenehmigung vor dem Verwaltungsgericht erheben Umgekehrter Fall Bauherr B erhalt die begehrte Baugenehmigung Sie wird jedoch auf den Widerspruch des Nachbarn N von der Widerspruchsbehorde aufgehoben B ist als Dritter erstmals beschwert Diesmal muss er unmittelbar vor dem Verwaltungsgericht Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung erheben Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 2 kann zudem in bestimmten weiteren Fallen von einem Vorverfahren abgesehen werden Das Vorverfahren ist hiernach vor allem dann entbehrlich wenn aus dem Verhalten der Behorde zu entnehmen ist dass ein Widerspruch erfolglos ware 3 Fur das Sozialverwaltungsverfahren gilt daruber hinaus dass das Vorverfahren nicht stattfindet wenn ein Land ein Sozialversicherungstrager oder einer seiner Verbande klagen wollen 78 Abs 1 Satz 2 Nr 3 SGG 68 Abs 1 Satz 2 VwGO ermachtigt die Lander im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung auf das Widerspruchsverfahren im Bereich der landeseigenen Verwaltung und der juristischen Personen des offentlichen Rechts welche der Aufsicht der Lander unterstehen zu verzichten 4 Verschiedene Bundeslander haben von dieser Moglichkeit Gebrauch gemacht Das gibt dem Burger die Moglichkeit in bestimmten Verfahren entweder sofort gerichtlich gegen einen Verwaltungsakt vorzugehen 5 oder zwischen einem Vorverfahren und einer unmittelbaren Klage zu wahlen 6 Das Gericht ist dabei wie ublich nicht auf eine Rechtmassigkeitsuberprufung beschrankt Das mit einer Klage verbundene Kostenrisiko ist hoher als im Falle eines Widerspruchsverfahren Formerfordernisse Frist Form Ort der Widerspruchseinlegung Bearbeiten Der Widerspruch muss form und fristgerecht eingelegt werden Aussagen zu Form und Frist enthalten 70 Abs 1 VwGO und 84 SGG Frist Bearbeiten Lange der Frist Bearbeiten Der Widerspruch muss grundsatzlich innerhalb eines Monats bei der Behorde die den anzufechtenden Verwaltungsakt erlassen hat oder deren zustandiger Widerspruchsbehorde eingereicht sein 70 Abs 1 VwGO 84 Abs 1 SGG Im Sozialrecht betragt im Falle der Bekanntgabe des Verwaltungsakts im Ausland die Frist zur Einlegung des Widerspruchs drei Monate 84 Abs 1 Satz 2 SGG Die jeweilige Frist gilt allerdings nur wenn der Ausgangsbescheid mit einer vollstandigen und fehlerfreien Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung vollig oder ist sie inhaltlich unrichtig so verlangert sich die Frist auf 1 Jahr 58 Abs 2 VwGO 66 Abs 2 SGG Fristbeginn Bearbeiten Der Fristlauf beginnt mit Bekanntgabe des Verwaltungsaktes Die Bekanntgabe erfolgt grundsatzlich gemass 41 VwVfG durch formliche Zustellung durch offentliche Bekanntgabe mundliche Verkundigung oder Einwurf in den Briefkasten des Empfangers Letzteres ist im Massenverwaltungsverfahren der Regelfall wobei sich in der Praxis nicht selten Beweisschwierigkeiten ergeben die sich im Zweifelsfall zu Lasten der Behorde auswirken Besonders zu beachten sind hier auch die Regeln der Bekanntgabe bei einer Zustellung mittels Postzustellungsurkunde per Ubergabe durch einen Bediensteten der Behorde oder auch bei einem ausserhalb der 3 Tagesfiktion liegenden spateren Datum des Zugangs des Schreibens Hier greifen die Sonderregelungen des 4 VwZG Verwaltungszustellungsgesetz Berechnung der Frist Bearbeiten Streitig ist nach welchen Vorschriften sich die Frist berechnet Wegen der rechtlichen Doppelnatur des Vorverfahrens kommt sowohl eine Fristberechnung nach den Vorschriften des VwVfG 79 31 VwVfG als auch eine Berechnung nach den Vorschriften der VwGO 57 Abs 2 VwGO 222 Abs 2 Zivilprozessordnung ZPO in Betracht Die herrschende Meinung geht von der Berechnung nach 79 31 VwVfG aus weil die Vorschrift zur Widerspruchsfrist 70 Abs 2 VwGO nicht auf 57 VwGO verweist Im Ergebnis fuhren beide Meinungen zum selben Ergebnis da sowohl 31 VwVfG als auch 222 Abs 2 ZPO auf die 187 ff BGB weiterverweisen Nach 187 Abs 1 BGB ist die Widerspruchsfrist eine Ereignisfrist Besonderheiten fur den Drittwiderspruch Bearbeiten Fur den Beschwerten dem der ursprungliche Bescheid nicht durch die Behorde bekanntgegeben worden ist gilt die vorstehend wiedergegebene Frist nicht In diesem Fall ist der Widerspruch zulassig solange er sein Widerspruchsrecht nicht durch Verwirkung verloren hat Verwirkt ist das Widerspruchsrecht sobald mindestens ein Monat vergangen ist seitdem der Dritte sichere Kenntnis von der an einen anderen den Empfanger gerichteten behordlichen Entscheidung hat oder diese fur moglich halten kann und der Dritte wahrend dieser Zeit durch sein Verhalten sowohl bei dem Adressaten als auch bei der Behorde den Eindruck erweckt hat er sei mit der behordlichen Entscheidung einverstanden Heilung eines Fristversaumnisses durch Einlassung zur Sache Bearbeiten Umstritten ist ob ein zu spat eingelegter Widerspruch bei sachlicher Entscheidung der Behorde geheilt ist Dies hangt massgeblich davon ab worin der Zweck des Widerspruchsverfahrens gesehen wird Nach einer Meinung liegt der Zweck vorrangig in der Entlastung der Gerichte Da die VwGO zwingendes Prozessrecht beinhalte konne die Behorde sich daruber nicht einseitig hinwegsetzen 7 Die Rechtsprechung hingegen sieht in dem Vorverfahren primar eine Moglichkeit der Selbstkontrolle der Verwaltung Ihr soll es erneut moglich sein die Rechtmassigkeit und Zweckmassigkeit einer Entscheidung zu uberprufen Hierdurch soll auch die Gerichtsbarkeit entlastet werden Die Fristenregelung dient somit allein dem Schutz der Verwaltung wenn sie auf diesen Schutz verzichtet kann die Versaumung der Widerspruchsfrist als geheilt angesehen werden 8 Form Bearbeiten Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben 70 Abs 1 VwGO 84 Abs 1 SGG Eine fernmundliche Widerspruchseinlegung genugt den Formerfordernissen nicht Schriftlich Bearbeiten Die schriftliche Erhebung des Widerspruchs erfolgt durch Abfassung eines Schriftstucks seitens des Widerspruchsfuhrers oder seines Bevollmachtigten Regelmassig ist nach 126 Abs 1 BGB eine eigenhandige Unterschrift des Widersprechenden oder seines Bevollmachtigten erforderlich Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts kann jedoch vom Erfordernis der Unterschrift abgesehen werden wenn sich aus dem Widerspruchsschreiben und etwaigen Anlagen hinreichend sicher ergibt dass das Schriftstuck von dem Widersprechenden herruhrt und von ihm willentlich in den Verkehr gebracht wurde Eine Widerspruchseinlegung durch Telefax Fernschreiben Telex oder Telebrief genugt der Schriftform dagegen durch einfache E Mail also ohne qualifizierte elektronische Signatur nicht 9 Bei einer E Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur kann es anders sein Voraussetzung dafur ist allerdings dass der Empfanger d h die Behorde an die der Widerspruch zu richten ist hierfur einen Zugang eroffnet hat 3a Abs 1 VwVfG Diese Frage wird in den einzelnen Bundeslandern noch unterschiedlich gehandhabt gegebenenfalls ist eine vorherige Abklarung geboten Im Besteuerungsverfahren ist seit dem 1 August 2013 gemass 357 Abs 1 Satz 1 Abgabenordnung AO ein Einspruch durch einfache E Mail gesetzlich zugelassen Fehlt die eigenhandige Unterschrift und ist sie nach dem eben Ausgefuhrten erforderlich so kann sie grundsatzlich nachgeholt werden allerdings nur innerhalb der Widerspruchsfrist Die Behorde ist gehalten entsprechende Hinweise abzugeben Unterbleiben sie kommt gegebenenfalls eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand in Betracht Niederschrift Bearbeiten Einlegung zur Niederschrift bedeutet dass der Widersprechende in der Behorde seinen Widerspruch mundlich formuliert woraufhin ein zur Entgegennahme befugter Bediensteter diese Erklarung schriftlich niederlegt Der Widersprechende muss dieses Schriftstuck grundsatzlich unterzeichnen Die Moglichkeit der Niederschrift wurde in erster Linie im Hinblick auf sprach bzw schriftunkundige Widersprechende geschaffen um ihnen den Rechtsschutz nicht zu verwehren Allerdings ist die Niederschrift nicht auf diesen Personenkreis beschrankt Grundsatzlich kann jeder Beschwerte von der Moglichkeit der Niederschrift Gebrauch machen Inhalt des Widerspruchsschreibens Bearbeiten Inhaltlich sind nur geringe Anforderungen an ein Widerspruchsschreiben zu stellen So muss der Widerspruch weder inhaltlich begrundet werden noch ist es erforderlich das Schreiben ausdrucklich als Widerspruch zu bezeichnen Falsche Bezeichnungen wie Einspruch oder Beschwerde sind unschadlich es kann sogar jede formale Bezeichnung des Schreibens fehlen Es genugt dass fur die Behorde erkennbar ist gegen welche Behordenentscheidung sich das Schreiben richtet und dass der Adressat mit der Entscheidung nicht einverstanden ist und eine Uberprufung verlangt Soweit der Widerspruch vom Widerspruchsfuhrer inhaltlich begrundet wird ergeben sich daraus Hinweise fur die Behorde welchen Gesichtspunkt der Adressat genau rugt Allerdings darf die Behorde die Uberprufung nicht auf die gerugten Aspekte beschranken und andere nicht gerugte Fragen ausser Acht lassen Die Behorde muss vielmehr den gesamten Verwaltungsakt in allen seinen Bestandteilen auf die Recht und Zweckmassigkeit hin uberprufen unabhangig von dem konkreten Vortrag des Widersprechenden Der Widerspruch hat daher auch dann Erfolg wenn der Widersprechende einen Gesichtspunkt zu Unrecht gerugt hat ein anderer nicht gerugter Aspekt sich aber gleichwohl als fehlerhaft erweist Ort der Widerspruchseinlegung Bearbeiten Der Widerspruch ist von dem Adressaten oder dem Dritten bei der Behorde zu erheben die den anzufechtenden Verwaltungsakt erlassen hat 70 Abs 1 S 1 VwGO 84 Abs 1 S 1 SGG Zulassig ist es auch den Widerspruch bei der Widerspruchsbehorde einzulegen 70 Abs 1 S 2 VwGO das ist die Behorde die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat 73 Abs 1 S 2 und 3 VwGO Wird der Widerspruch bei der Widerspruchsbehorde eingelegt so leitet diese den Widerspruch der Ausgangsbehorde zu Im Sozialrecht genugt zur Wahrung der Frist ferner den Widerspruch bei einer anderen inlandischen Behorde einem Versicherungstrager einer deutschen Konsularbehorde oder in den Fallen in denen die Versicherung von Seeleuten Gegenstand des Verfahrens ist bei einem deutschen Seemannsamt einzulegen 84 Abs 2 Satz 1 SGG Ablauf des Widerspruchsverfahrens Bearbeiten Das Vorverfahren beginnt mit der Erhebung des Widerspruchs 69 VwGO 83 SGG oder des Einspruchs Abhilfeprufung durch die Ausgangsbehorde Bearbeiten Sodann nimmt die ursprunglich zustandige Behorde eine Abhilfeprufung vor Sie nimmt insoweit die Funktion der Abhilfebehorde wahr Diese Prufung erfolgt unabhangig davon ob der Widerspruch bei der Ausgangsbehorde eingelegt wurde oder bei der Widerspruchsbehorde Im letztgenannten Fall leitet die Widerspruchsbehorde den Widerspruch der Ausgangsbehorde zur Stellungnahme zu Im Rahmen der Abhilfeprufung untersucht die Ausgangsbehorde unter Berucksichtigung des Vorbringens aus dem Widerspruchsschreiben ob sie am angegriffenen Bescheid festhalt oder ob sie den Widerspruch fur erfolgreich halt und den angegriffenen Bescheid aufheben bzw den begehrten Verwaltungsakt erlassen will Halt die Ausgangsbehorde den Widerspruch fur begrundet d h den ursprunglich erteilten Bescheid fur rechtswidrig oder unzweckmassig so hilft sie ihm ab indem sie im Anfechtungsfall den angegriffenen Verwaltungsakt aufhebt oder im Verpflichtungsfall den begehrten Verwaltungsakt erlasst In diesem Fall wird das Widerspruchsverfahren ohne Mitwirkung der Widerspruchsbehorde zugunsten des Widersprechenden abgeschlossen Hilft die ursprunglich zustandige Behorde dem Widerspruch nicht ab so legt sie den Widerspruch der Widerspruchsbehorde zur Entscheidung vor aufschiebend bedingter Devolutiveffekt Entscheidung durch die Widerspruchsbehorde Bearbeiten Die Widerspruchsbehorde entscheidet im Regelfall durch einen Widerspruchsbescheid Wenn auch die Widerspruchsbehorde dem Widerspruch nicht oder nur teilweise stattgibt bescheidet sie den Widerspruchsfuhrer insoweit ablehnend Nach Massgabe des Verwaltungsverfahrensrechts hat der Widerspruchsfuhrer insoweit grundsatzlich die Kosten des Widerspruchsverfahrens zu tragen Gegen den ursprunglichen Verwaltungsakt in der Gestalt die dieser durch den Widerspruchsbescheid gefunden hat kann nun Anfechtungs oder Verpflichtungsklage erhoben werden wobei ebenfalls eine Frist seit Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides einzuhalten ist Die Widerspruchsbehorde ist regelmassig die der Abhilfebehorde vorgesetzte Behorde es sei denn die nachsthohere Behorde ist eine oberste Bundes oder Landesbehorde Dann ist die Widerspruchsbehorde die oberste Behorde welche den Ausgangsbescheid erlassen hat Die Widerspruchsbehorde ist in Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinden und Kreise mit der Ausgangsbehorde identisch wenn nicht der Landesgesetzgeber etwas Abweichendes bestimmt z B bei Widerspruchen in Angelegenheiten des ubertragen Wirkungskreises oder in Bezug auf die Rechtmassigkeitsprufung In einigen Bundeslandern entscheiden an Stelle der Widerspruchsbehorden auch kollegial besetzte Ausschusse oder Beirate Inhalt der Widerspruchsentscheidung Bearbeiten Die Widerspruchsbehorde uberpruft den angegriffenen Verwaltungsakt vollumfanglich auf seine Recht und Zweckmassigkeit Sie darf ihre Uberprufung nicht auf die Gesichtspunkte beschranken die der Widersprechende in seiner Widerspruchsbegrundung vorgetragen hat sondern muss von Amts wegen alle denkbaren Grunde fur eine Rechtswidrigkeit untersuchen Sie kann dem Widerspruch abhelfen oder den Widerspruch zuruckweisen Problematisch ist ob die Widerspruchsbehorde auch eine uber den angegriffenen Bescheid hinausgehende Entscheidung treffen kann die den Adressaten zusatzlich belastet Allgemeines Bearbeiten Die Widerspruchsbehorde trifft mit dem Widerspruch eine neue Sachentscheidung die dem angegriffenen Bescheid eine neue Gestalt gibt Im Abwehrfall ist dieser in Gestalt des Widerspruchsbescheides Gegenstand der Anfechtungsklage 79 Abs 1 VwGO Die Widerspruchsbehorde kann soweit notig im Rahmen ihrer Uberprufung eigene Sachverhaltsermittlungen anstellen Sie muss neue Erkenntnisse berucksichtigen die sich z B aus dem Widerspruchsschreiben ergeben konnen es sei denn der Widerspruchsfuhrer hatte vor Erlass des angefochtenen Verwaltungsaktes oder nach Stellung des Antrages auf Erteilung eines solchen seine insbesondere im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren geregelten Mitwirkungspflichten verletzt Verboserung Bearbeiten Hauptartikel reformatio in peius Die Frage ob die Widerspruchsbehorde auch dann rechtmassig verfahre wenn sie dem Widerspruchsfuhrer einen Widerspruchsbescheid erteilt der gegenuber dem ursprunglichen Verwaltungsakt eine selbstandige zusatzliche Beschwer enthalt ist Gegenstand zahlreicher Meinungsstreitigkeiten Die Rechtsprechung lasst eine Abweichung des Widerspruchsbescheids vom Ausgangsbescheid zum Nachteil des Widerspruchsfuhrers reformatio in peius zu Im Einspruchsverfahren ist eine Verboserung unstreitig gesetzlich eingeraumt 367 Abs 2 Satz 2 AO Die Finanzbehorde muss den Einspruchsfuhrer jedoch zuvor auf diese Moglichkeit hinweisen und zur Sache anhoren Er kann seinen Einspruch dann gegebenenfalls zurucknehmen 367 Abs 2 Satz 2 AO ist hingegen auf das Sozialverwaltungsverfahren nicht anwendbar Hier kann eine Verboserung durch die Widerspruchsbehorde nur in dem Umfange erfolgen wie auch die ursprunglich zustandige Behorde ihren Bescheid unter Beachtung des Vertrauensschutzes nachtraglich wieder aufheben konnte Form des Widerspruchsbescheids Bearbeiten Fur den Widerspruchsbescheid bestehen keine gesetzlichen Formvorgaben jedoch hat sich in der Praxis ein dem Urteil ahnlicher Aufbau entwickelt Gemass 73 Abs 3 S 1 VwGO ist der verwaltungsrechtliche Widerspruchsbescheid zuzustellen Im Sozialrecht ist laut 85 Abs 3 Satz 1 SGG schon die Bekanntgabe ausreichend Besonderheiten Bearbeiten Beamtenrechtliche Widerspruche Bearbeiten Gemass 126 Abs 2 BBG Bundesbeamtengesetz bzw fur Landes und Kommunalbeamte gemass 54 Abs 2 BeamtStG Beamtenstatusgesetz muss ein Beamter vor jeder Klage aus dem Beamtenverhaltnis ein Vorverfahren durchfuhren auch wenn dies in der VwGO nicht vorgesehen ist 126 Abs 3 Rahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts Beamtenrechtsrahmengesetz ist zwar noch in Kraft durch die obigen vorgehenden Neuregelungen jedoch weitgehend bedeutungslos geworden Verfahren in der Sozialverwaltung Bearbeiten Zu beachten ist dass im Bereich des Sozialrechts spezialgesetzliche Regelungen gelten Die Regeln des Vorverfahrens ergeben sich hier aus dem Sozialgerichtsgesetz SGG wahrend sich die Vorschriften zum allgemeinen Verwaltungsverfahren im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz SGB X finden Die Bestimmungen sind zwar in vielen Bereichen gleich oder jedenfalls ahnlich dennoch konnen sich im Einzelfall nicht unerhebliche Abweichungen ergeben Hessen Bearbeiten Fur das Land Hessen gilt Vor der Entscheidung uber Widerspruche bestimmter Verwaltungsakte ist der Widerspruchsfuhrer durch einen Ausschuss zu horen Die Einzelheiten sind in 7 HessAGVwGO zu finden Bei den in der Anlage zu 16a HessAGVwGO genannten Fallen entfallt das Vorverfahren Entfallt das Vorverfahren nicht entscheidet die Behorde die den Verwaltungsakt erlassen oder abgelehnt hat auch uber den Widerspruch wenn die nachsthohere Behorde das Regierungsprasidium oder die Wirtschafts und Infrastrukturbank Hessen ist 16a Abs 4 HessAGVwGO Niedersachsen Bearbeiten In Niedersachsen bedarf es vor Erhebung der Anfechtungsklage bzw der Verpflichtungsklage abweichend von 68 Abs 1 Satz 1 VwGO keiner Nachprufung in einem Vorverfahren 80 Abs 1 2 Nds JustG Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen z B im Baurecht Bayern Bearbeiten In Bayern wurde im Regierungsbezirk Mittelfranken VG Ansbach ein Widerspruchsverfahren als Feldversuch vom 1 Juli 2004 bis 30 Juni 2006 uberhaupt nicht durchgefuhrt Bereits vor Ende der Laufzeit des Versuchs beschloss der Bayerische Landtag am 21 Juni 2007 das Vorverfahren in Bayern grosstenteils ab dem 1 Juli 2007 abzuschaffen So verbleibt fur Betroffene nur noch eine Wahlmoglichkeit in Bereichen des Kommunalabgabenrechts des Landwirtschaftsrechts des Schulrechts des Sozialrechts des Landesbeamtenrechts sowie bei Prufungsentscheidungen gemass Art 15 Abs 1 BayAGVwGO dahingehend ob sie zunachst einen Widerspruch einlegen wollen oder sofort Klage beim Verwaltungsgericht gegen den Bescheid erheben Fur alle ubrigen Verfahren entfallt das Vorverfahren gemass Art 15 Abs 2 BayAGVwGO Zu beachten ist hierbei dass sich dieser Wegfall nur auf Verfahren der Behorden des Freistaates Bayern der Gemeinden und Gemeindeverbande und der sonstigen unter der Aufsicht des Freistaates Bayern stehenden juristischen Personen des offentlichen Rechts bezieht 10 Widerspruchsbehorde im Sinne von 73 VwGO ist nach Art 118 der Bayerischen Gemeindeordnung in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises die Rechtsaufsichtsbehorde die dabei auf die Prufung der Rechtmassigkeit beschrankt ist zuvor hat die Selbstverwaltungsbehorde nach 72 VwGO auch die Zweckmassigkeit zu uberprufen in Angelegenheiten des ubertragenen Wirkungskreises die Fachaufsichtsbehorde ist Fachaufsichtsbehorde eine oberste Landesbehorde so entscheidet die Behorde die den Verwaltungsakt erlassen hat Nordrhein Westfalen Bearbeiten In Nordrhein Westfalen wurde das Vorverfahren nach 68 Abs 1 Satz 1 VwGO durch das Zweite Burokratieabbaugesetz grundsatzlich abgeschafft vgl 110 Abs 1 JustG NW Justizgesetz Nordrhein Westfalen Ausnahmen bestehen fur die in 110 Abs 2 JustG NW genannten Falle sowie gem 110 Abs 3 JustG NW bei Drittwiderspruchen 11 Auch andere Landesgesetze konnen Ausnahmen vorsehen 110 Abs 4 JustG NW So sieht 103 Abs 2 LBG NW Landesbeamtengesetz Nordrhein Westfalen fur Klagen der Berufsbeamten gegen gewisse Massnahmen ein Widerspruchsverfahren vor Derzeit wird eine Neufassung des 110 JustG vorbereitet nach der ab dem 1 Januar 2015 das Widerspruchsverfahren in verschiedenen Bereichen wieder eingefuhrt werden soll Nach Auffassung der Landesregierung habe sich gezeigt dass der Rechtsschutz der Burger in diesen Bereichen ohne ein Widerspruchsverfahren nicht ausreichend gewahrleistet werde Insbesondere das mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht verbundene Kostenrisiko wurde Menschen davon abhalten Entscheidungen anzufechten die sie fur ungerechtfertigt hielten Die partielle Wiedereinfuhrung wird von den Gemeinden und Kreisen aufgrund der damit verbundenen Kosten uberwiegend abgelehnt 12 Rheinland Pfalz Bearbeiten Rheinland Pfalz hat von den in 73 Abs 1 Satz 2 Nr 1 und 3 VwGO vorgesehenen Einschrankungen Gebrauch gemacht nach denen ein Gesetz eine andere Widerspruchsbehorde fur den Erlass des Widerspruchsbescheids fur zustandig erklaren kann soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist Gemass 6 Abs 1 Nr 1 AGVwGO Landesgesetz zur Ausfuhrung der Verwaltungsgerichtsordnung sind die Kreisrechtsausschusse zustandige Widerspruchsbehorde wenn sich der Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt der Kreisverwaltung einer der Kreisverwaltung nachgeordneten Behorde einer Verbandsgemeindeverwaltung der Gemeindeverwaltung einer kreisangehorigen Gemeinde oder der Behorde einer sonstigen der Aufsicht der Kreisverwaltung unterstehenden Korperschaft Anstalt oder Stiftung des offentlichen Rechtsrichtet Gemass 6 Abs 1 Nr 2 AGVwGO ist der Stadtrechtsausschuss zustandige Widerspruchsbehorde wenn sich der Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt der Stadtverwaltung einer kreisfreien oder grossen kreisangehorigen Stadt oder der Behorde einer ihrer Aufsicht unterstehenden Korperschaft Anstalt oder Stiftung des offentlichen Rechts richtet Kreis und Stadtrechtsausschuss sind gemass 7 Abs 1 Satz 2 Halbs 2 AGVwGO weisungsunabhangige Organe dieser Gebietskorperschaften Hieraus ergeben sich zweierlei Konsequenzen Eine reformatio in peius kann durch den Kreis oder Stadtrechtsausschuss nicht rechtmassig erfolgen Eine solche Verboserung im Widerspruchsverfahren kann nur dann zulassig sein wenn die Widerspruchsbehorde entweder identisch mit der Ausgangsbehorde ist oder aber die Fachaufsicht uber die Ausgangsbehorde besitzt Indem die Ausschusse aber weisungsunabhangige und damit eigenstandige Organe sind sind sie nicht personenidentisch mit der Ausgangsbehorde und besitzen auch kein Fachaufsichtsrecht Eine reformatio in peius durch die Rechtsausschusse ist daher wegen Verstosses gegen die Behordenzustandigkeit formell rechtswidrig 13 In bestimmten Fallen ist die Prufungskompetenz der Rechtsausschusse auf eine reine Rechtmassigkeitskontrolle des Verwaltungsakts eingeschrankt Dies ergibt sich aus 6 Abs 2 AGVwGO der besagt dass Verwaltungsakte die von einer Verbandsgemeindeverwaltung der Gemeindeverwaltung einer kreisangehorigen Gemeinde oder der Behorde einer sonstigen der Aufsicht der Kreisverwaltung unterstehenden Korperschaft Anstalt oder Stiftung des offentlichen Rechts in Selbstverwaltungsangelegenheiten erlassen worden sind vom Rechtsausschuss nur auf ihre Rechtmassigkeit nachgepruft werden konnen Das Gleiche gilt fur Verwaltungsakte die von der Behorde einer der Aufsicht der Stadtverwaltung nach 6 Abs 1 Nr 2 AGVwGO unterstehenden Korperschaft Anstalt oder Stiftung des offentlichen Rechts erlassen worden sind Der Rechtsausschuss kann daher den Verwaltungsakt nicht wie im Widerspruchsverfahren wegen 68 Abs 1 VwGO ublich sowohl auf Rechtmassigkeit und Zweckmassigkeit uberprufen sondern nur anhand einer reinen Rechtmassigkeitskontrolle die Ubereinstimmung des Verwaltungsakts mit den gesetzlichen Vorgaben kontrollieren Aus dieser reduzierten Prufungsdichte ergeben sich seinerseits wieder zwei Konsequenzen Eine Widerspruchsbefugnis analog 42 Abs 2 VwGO kann nicht auch aus der Zweckwidrigkeit des Verwaltungsakts und einer damit verbundenen Interessenbeeintrachtigung hergeleitet werden in den Fallen des 6 Abs 2 AGVwGO muss der Widerspruchsfuhrer eine Rechtsverletzung behaupten wie sie auch fur Anfechtungs bzw Verpflichtungsklage erforderlich ist Durch die reduzierte Prufungskompetenz kann die Widerspruchsbehorde keine eigenen Ermessenserwagungen anstellen sondern uberpruft die von der Ausgangsbehorde getroffenen Ermessenserwagungen nur auf Ermessensfehler also auf Ermessensausfall uberschreitung und fehlgebrauch 6 Abs 1 AGVwGO enthalt seinerseits eine Einschrankung nach der kraft Gesetzes eine andere als in diesem Paragraphen vorgesehene Widerspruchsbehorde zustandig sein kann Ein Beispielsfall ist 126 Halbs 2 der rheinland pfalzischen Gemeindeordnung Fur Massnahmen der Kreisverwaltung als Kommunalaufsichtsbehorde gemass 118 Abs 1 Satz 1 GemO musste prinzipiell gemass 73 Abs 1 Satz 2 Nr 1 VwGO in Verbindung mit 6 Abs 1 Nr 1a AGVwGO der Kreisrechtsausschuss den Widerspruchsbescheid erlassen Da aber 126 Halbs 2 GemO zu 6 Abs 1 AGVwGO eine gesetzliche Ausnahmebestimmung ist erlasst im Falle der Kommunalaufsicht durch die Kreisverwaltung die Aufsichts und Dienstleistungsdirektion den Widerspruchsbescheid Sachsen Anhalt Bearbeiten Das Land Sachsen Anhalt hat mit Wirkung ab 25 Februar 2017 durch 8a des Ausfuhrungsgesetzes zur VwGO das Vorverfahren bei zahlreichen Verwaltungsentscheidungen abgeschafft Weitere Falle eines Vorverfahrens BearbeitenAber auch anderen Rechtsgebieten ist ein Vorverfahren gelaufig Dies sind insbesondere folgende Falle Einspruchsverfahren nach der Abgabenordnung Bearbeiten Der Steuerpflichtige kann hier gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegen Einspruch gegen Patenterteilung Bearbeiten Hauptartikel Einspruch Patentrecht Vorschaltbeschwerde im Klageerzwingungsverfahren Bearbeiten Ein weiterer Fall eines Vorverfahrens wird eingeleitet mit der Einlegung der sog Vorschaltbeschwerde durch den Verletzten im Klageerzwingungsverfahren Siehe auch BearbeitenGesetze zum Prozessrecht Bearbeiten Verwaltungsgerichtsordnung VwGO Sozialgerichtsgesetz SGG Finanzgerichtsordnung FGO Gesetze zum materiellen Recht Bearbeiten Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG Sozialgesetzbuch SGB Abgabenordnung AO Literatur Auswahl BearbeitenHarald Hofmann Jurgen Gerke Allgemeines Verwaltungsrecht mit Bescheidtechnik Verwaltungsvollstreckung und Rechtsschutz 11 Auflage 2016 Kohlhammer ISBN 978 3 555 01872 0 Ferdinand O Kopp Ulrich Ramsauer Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz 19 vollstandig uberarbeitete Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72536 4 Ferdinand O Kopp Wolf Rudiger Schenke Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung 24 neubearbeitete Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72535 7 Helmut Linhart Der Bescheid Form Aufbau und Inhalt Eine Arbeitshilfe fur die offentliche Verwaltung 5 Auflage Jehle Munchen u a 2017 ISBN 978 3 7825 0610 6 Hartmut Maurer Christian Waldhoff Allgemeines Verwaltungsrecht 19 Auflage Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68177 6 Wolf Rudiger Schenke Verwaltungsprozessrecht 15 Auflage C F Muller Heidelberg 2017 ISBN 978 3 8114 4548 2 Friedrich Schoch Das Widerspruchsverfahren nach 68 ff VwGO In Jura vom 25 November 2003 ISSN 0170 1452 S 752 761 Weblinks BearbeitenDas Widerspruchsverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung Widerspruchsbescheid via juratexte de Ubersicht zur Erstellung eines Widerspruchsbescheides im verwaltungsrechtlichen Vorverfahren Mit detaillierten Anmerkungen und Textbeispielen PDF Format Ein Stuck Rechtsstaat wird abgeschafft Kritische Betrachtung der gesetzlichen Neuregelung in einigen Bundeslandern Einzelnachweise Bearbeiten Bettina Ploger Heeg Marita Hasebrink Allgemeines Verwaltungsrecht Kommunal und Schul Verlag Wiesbaden 2015 S 119 120 ISBN 978 3 8293 1181 6 BVerwG 8 C 21 09 Urteil vom 15 September 2010 Bundesverwaltungsgericht Abgerufen am 15 Marz 2020 Kopp Schenke Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung 24 Auflage 2018 Rn 16 ff und 22 ff zu 68 VwGO BVerfG Beschluss vom 9 Mai 1973 2 BvL 43 44 71 Rdnr 37 ff vgl fur Baden Wurttemberg 15 Gesetz zur Ausfuhrung der Verwaltungsgerichtsordnung AGVwGO vom 14 Oktober 2008 GBl 2008 343 356 fur Berlin 4 Abs 2 Gesetz zur Ausfuhrung der Verwaltungsgerichtsordnung AGVwGO in der Fassung vom 22 Februar 1977 GVBl 1977 557 vgl fur Bayern Art 15 Gesetz zur Ausfuhrung der Verwaltungsgerichtsordnung AGVwGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 20 Juni 1992 GVBl S 162 Dolde Porsch in Schoch Schmidt Assmann Pietzner VwGO 20 Auflage 2010 70 Rn 40 m w N u a BVerwGE 57 342 344 NJW 1980 135 Urteil vom 02 05 2011 Az 25 K 7436 09 Verwaltungsgericht Koln 2 Mai 2011 abgerufen am 6 August 2015 Eine einfache e mail ohne qualifizierte elektronische Signatur genugt nicht dem Erfordernis der Schriftlichkeit Anders jedoch der Bundesfinanzhof fur Einspruche im Besteuerungsverfahren auch vor Geltung des 357 Abs 1 Satz 1 Abgabenordnung Urteil vom 13 Mai 2015 Az III R 26 14 Nach Auffassung des Gerichts ist eine qualifizierte elektronische Signatur nicht erforderlich Siehe auch Gesetzesanderung des BayAGVwGO Drs 15 8406 PDF 139 kB sowie Pressemitteilung Staatsministerium des Inneren 1 2 Vorlage Toter Link www stmi bayern de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2019 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Schmidt Kathrin Nauheim Skrobek Ulrike Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens In Deutsche Verwaltungspraxis DVP 2014 3 6 Abgerufen am 12 Dezember 2019 Drucksachen des Landtag NRW 16 1925 16 1914 16 1989 LT Drucksachen 16 6089 Plenarprotokoll des Landtages NRW 16 63 zur ersten Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zum Gesetz zur Anderung des Landesbeamtengesetzes und des Justizgesetzes Nordrhein Westfalen und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften Anlage 2 OVG Koblenz NVwZ RR 2004 723 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4125990 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vorverfahren amp oldid 236517535