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Schulrecht ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen die die Schule betreffen Das Schulrecht regelt insbesondere die mit dem Schulbetrieb zusammenhangenden Rechte und Pflichten von Schulern Lehrern Eltern Schulaufsicht und Schultragern Es ist Teil des offentlichen Rechts genauer des besonderen Verwaltungsrechts Inhaltsverzeichnis 1 Schulrecht verschiedener Staaten 1 1 Schulrecht in Deutschland 1 1 1 Verfassungsrechtliche Vorgaben 1 1 2 Schulrechte und Schulgesetze der Lander 1 2 Schulrecht in Osterreich 1 3 Schulrecht in der Schweiz 2 Systematik 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseSchulrecht verschiedener Staaten BearbeitenSchulrecht in Deutschland Bearbeiten Der Trend zur Verrechtlichung aller Lebensbereiche hat die Schulen verhaltnismassig spat erreicht Bis weit in die Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik bestand das Schulrecht vor allem aus einer historisch gewachsenen Sammlung ministerieller Erlasse die alteres Gewohnheitsrecht ersetzt erganzt oder prazisiert hatten und deren mehr oder minder genaue Umsetzung selbst den Charakter von Gewohnheitsrecht angenommen hatte Erst im letzten Drittel des 20 Jahrhunderts wurde ein systematisches Gebaude aus Gesetzen und Verordnungen errichtet Detailregelungen erfolgen nach wie vor in Form von Erlassen und Richtlinien Aufgrund der allgemeinen und gesetzgeberischen Kompetenzvermutung fur die Lander Art 30 Art 70 Abs 1 GG bzw des Schweigens des Grundgesetzes zur primaren und sekundaren Bildungsstufe ist Schulrecht in Deutschland Landerangelegenheit vgl Kulturhoheit Trotzdem unterscheidet sich die Schulorganisation in den Bundeslandern nennenswert nur in wenigen zumeist politisch stark umstrittenen Einzelheiten Gesamtschule Dauer der Schulzeit Zentralabitur Forderschule Integration voneinander und auch bei solchen Themen sind zum Teil nach jahrzehntelangem Nebeneinander verschiedener Losungen konvergente Trends zu verzeichnen Zur Einheitlichkeit des deutschen Schulrechts tragen neben gemeinsamen Traditionen vor allem die Absprachen und formlichen Vereinbarungen der durch Staatsvertrag zwischen den Landern eingesetzten Kultusministerkonferenz sowie die gegenseitige Anerkennung von Schulabschlussen und Lehrbefahigungen bei Schulleistungsvergleiche und der Ruf nach europaweit vergleichbaren Qualifikationen werden diese Tendenzen weiter verstarken In Nordrhein Westfalen zum Beispiel trat am 1 August 2005 ein einheitliches Schulgesetz in Kraft und ersetzte sieben bis dahin gultige Schulgesetze sowie die Allgemeine Schulordnung ASchO Nach dem Regierungswechsel in NRW 2005 wurde dieses Gesetz durch die Fassung vom 27 Juni 2006 GV NRW S 278 grundlegend im Sinne der Entwicklung zur eigenverantwortlichen Schule verandert 1 Nach dem Schulkonsens vom 19 Juli 2011 wurde das Schulgesetz von der neuen Koalition novelliert und die Schulstruktur erweitert Sekundarschule 2 Aufgrund der Kulturhoheit der Lander gilt vorrangig das Schulgesetz des jeweiligen Landes Eine Ubersicht der Schulgesetze der Lander Deutschlands bietet der von der KMK eingerichtete Dokumentations und Bildungsinformationsdienst 3 an der eine Serviceeinrichtung fur die Kultus und Wissenschaftsministerien der Lander fur Bundesbehorden und Regierungsstellen im In und Ausland 4 fur internationale Organisationen sowie fur sonstige Institutionen und Personen aus den Bereichen Bildung und Wissenschaft ist 5 Die Sicherheitsempfehlungen der Kultusministerkonferenz sind in der Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht RiSU gesammelt 6 Verfassungsrechtliche Vorgaben BearbeitenDas Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland trifft in Artikel 7 folgende Festlegungen 1 Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates 2 Die Erziehungsberechtigten haben das Recht uber die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen 3 Der Religionsunterricht ist in den offentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Ubereinstimmung mit den Grundsatzen der Religionsgemeinschaften erteilt Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden Religionsunterricht zu erteilen 4 Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewahrleistet Private Schulen als Ersatz fur offentliche Schulen bedurfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen Die Genehmigung ist zu erteilen wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkrafte nicht hinter den offentlichen Schulen zuruckstehen und eine Sonderung der Schuler nach den Besitzverhaltnissen der Eltern nicht gefordert wird Die Genehmigung ist zu versagen wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkrafte nicht genugend gesichert ist 5 Eine private Volksschule ist nur zuzulassen wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes padagogisches Interesse anerkennt oder auf Antrag von Erziehungsberechtigten wenn sie als Gemeinschaftsschule als Bekenntnis oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine offentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht 6 Vorschulen bleiben aufgehoben 7 Schulrechte und Schulgesetze der Lander Bearbeiten Schulgesetz fur Baden Wurttemberg SchG Bayerisches Gesetz uber das Erziehungs und Unterrichtswesen BayEUG Schulgesetz fur das Land Berlin Schulgesetz SchulG Gesetz uber die Schulen im Land Brandenburg BbgSchulG Bremisches Schulgesetz BremSchulG Hamburgisches Schulgesetz HmbSG Hessisches Schulgesetz HSchG Schulgesetz fur das Land Mecklenburg Vorpommern Schulgesetz SchulG M V Niedersachsisches Schulgesetz NSchG Schulgesetz fur das Land Nordrhein Westfalen Schulgesetz NRW SchulG Schulgesetz Rheinland Pfalz Schulordnungsgesetz Saarland Sachsisches Schulgesetz SachsSchulG Schulgesetz des Landes Sachsen Anhalt SchulG LSA Schleswig Holsteinisches Schulgesetz Schulgesetz SchulG Thuringer Schulgesetz ThurSchulG Schulrecht in Osterreich Bearbeiten In Osterreich wurde das Schulrecht im Jahre 1962 reformiert und die Freiheit der Padagogik in einen rechtlichen Rahmen gegossen Neben einer blossen Kontrolle durch die Schulaufsichtsorgane wurde ein formliches Verfahren vorgesehen das in bestimmten Angelegenheiten eine Berufungsmoglichkeit an die Schulbehorden Bezirksschulrate Landesschulrate Stadtschulrat fur Wien vorsieht So kann zum Beispiel gegen einen Beschluss der Klassenkonferenz uber das Nichtaufsteigen in die nachste Schulstufe Berufung erhoben werden gegen einzelne Schulnoten jedoch nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde Das Schulwesen ist in Osterreich Bundessache den Landern kommt jedoch im Bereich der offentlichen Pflichtschulen Volksschule Hauptschule Polytechnische Schule Sonderschule Berufsschule die Vollziehung und die Rolle als Schulerhalter zu Die Rolle des Schulerhalters kann jedoch durch Landesgesetze auch den Gemeinden ubertragen werden Allgemeinbildende hohere Schulen sowie Berufsbildende mittlere und hohere Schulen werden vom Bund erhalten Die Land und forstwirtschaftlichen Schulen das sind insbesondere die Fachschulen auf Landerebene sind von dem ubrigen Schulwesen ganzlich getrennt Neben den Verfassungsgesetzlichen Regelungen in Art 14 und 14a B VG finden sich Regelungen uber die Schulorganisation im Schulorganisationsgesetz In den Angelegenheiten der Schulgeldfreiheit sowie des Verhaltnisses der Schule und Kirchen Religionsgesellschaften einschliesslich des Religionsunterrichtes in der Schule konnen Bundesgesetze vom Nationalrat nur in Anwesenheit von mindestens der Halfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden Gleiches gilt fur ein Abgehen vom differenzierten Schulsystem in der bestehenden Form Das Schulrecht im engeren Sinn wird im Schulunterrichtsgesetz 1986 im Schulzeitgesetz 1985 im Schulpflichtgesetz 1985 und in den jeweils dazu ergangenen Verordnungen zum Beispiel der Leistungsbeurteilungsverordnung geregelt Schulrecht in der Schweiz Bearbeiten Das schweizerische Schulrecht ist ein rechtliches Querschnittsgebiet welches insbesondere zahlreiche und wichtige Rechtsbereiche des Staatsrechts des Verwaltungsrechts sowie des Privatrechts mit umfasst 8 Das Schulrecht umfassen Rechtsgebiete die sich aus dem Staats und Verwaltungsrecht uberlappen Besonders wichtig sind dabei die Verfahrensvorschriften des Schulrechts wie zum Beispiel die Regelungen fur Laufbahn oder Disziplinarverfahren Auch das Personalanstellungsrecht spielt eine Rolle genauso wie das Privatrecht insbesondere die Bestimmungen zum Sorgerecht getrennt lebender Eltern und wie sich dies auf die Kommunikation mit der Schule auswirkt Zudem sind auch das Kindesschutzrecht und das Datenschutzrecht 9 relevant Der bildungspolitische HintergrundBevor der Staat vor ungefahr 200 Jahren die Verantwortung im Bildungswesen ubernahm stand das schweizerische Bildungswesen unter dem Einfluss der Kirche Die Mittel fur den Schulbetrieb wurden von der Kirche dem Staat und Privaten aufgebracht 1798 wurde das Bildungswesen zur Staatsangelegenheit die Schulpflicht wurde eingefuhrt und eine neue staatsorientierte Schulorganisation geschaffen Die Kompetenzen im Bildungsbereich sind in der Schweiz aufgeteilt zwischen dem Bund den Kantonen und den Gemeinden wobei die Hauptverantwortung bei den Kantonen liegt Auf nationaler Ebene gibt es kein Ministerium fur Bildung und Erziehung Das Bildungswesen ist foderalistisch aufgebaut Vorschriften und Aufgaben werden nach dem Subsidiaritatsprinzip aufgeteilt Die ubergeordnete Ebene ubernimmt nur wenn die untergeordnete dazu nicht in der Lage ist und beruht auf der halbdirekten Demokratie wie es auch sonst in der Schweiz ublich ist StufenbezeichnungenDie meisten Kinder gehen mit funf oder sechs Jahren in den Kindergarten und treten somit ihre schulische Laufbahn an Je nach Ausbildungsweg sind die Jugendlichen mit 16 20 Jahren fertig Obligatorisch sind 9 Schuljahre Das schweizerische Bildungswesen umfasst folgende Bildungsstufen und Bereiche auf die spater noch genauer eingegangen wird Vorschulstufe Primarstufe Sekundarstufe I Sekundarstufe II Tertiarstufe Quartarstufe Weiterbildung SonderpadagogikVorschulstufeEin Kind muss vor dem Schuleintritt ein Jahr also im Alter von 6 Jahren den Kindergarten besucht haben Es besteht aber auch die Moglichkeit daraus zwei Jahre zu machen Die Finanzierung liegt hier hauptsachlich bei der Gemeinde In der Schweiz unterscheidet man unter Vorschulerziehung wie Kindergarten und familienexterner Kinderbetreuung Krippen Tagesmutter Spielgruppe Seit den 90er Jahren befassen sich zahlreiche Studien mit der Frage zur Neugestaltung der Einschulungsphase Diese richteten sich auf ein flexibles Ubertrittsalter in die Primarschule Fruhforderung der Kulturtechniken heterogene Klassen und didaktische Innovationen und es werden zurzeit in mehreren Kantonen Pilotprojekte durchgefuhrt PrimarstufeDie Schule ist fur alle Kinder obligatorisch und kostenlos und kann fruhestens mit sechs Jahren besucht werden Als Hauptziel der Primarschule gilt ein ausgewogenes Verhaltnis zwischen sozialen personlichen und fachlichen Fahigkeiten zu erreichen Im Unterschied zur Sekundarstufe I werden die Schuler der Primarschule nicht in Schultypen mit unterschiedlichen Leistungsniveaus eingeteilt sondern in heterogenen Klassen von 20 25 Kindern von einer Lehrperson unterrichtet Je nach Kanton geht man 4 6 Jahre in die Primarschule wobei sie in den meisten 6 Jahre dauert Die Kantone sind in Zusammenarbeit mit den Gemeinden fur die Organisation und Finanzierung zustandig Sekundarstufe IIm zweiten Teil der obligatorischen Schulzeit der Sekundarstufe wird eine grundlegende Allgemeinbildung vermittelt Sie bereitet auf eine Berufsbildung oder auf den Ubertritt in weiterfuhrende Schulen der Sekundarstufe 2 vor Fur die Jugendlichen zwischen 12 und 16 Jahren ist der Unterricht obligatorisch und kostenlos Die Kompetenz liegt auch hier bei den Gemeinden und dem Kanton wobei der Kanton die Lehrplane und Lernziele vorschreibt Es gibt jedoch im Gegensatz zur Primarstufe in der Sekundarstufe I verschiedene Leistungsniveaus je nach Kanton werden in zwei oder drei verschiedene aufgeteilt Der Schultyp mit Grundanspruchen fordert die praktische Fertigkeit und die Allgemeinbildung und bereitet die Jugendlichen auf eine Berufslehre vor In der Deutschschweiz wird sie meist Realschule oder Oberschule genannt Schultypen mit erweiterten Anspruchen heissen je nach Kanton Sekundarschule und Bezirksschule fordern die Allgemeinbildung und bereiten auf Maturitats Fachmittel und sonstige Vollzeitschulen oder auf anspruchsvolle Berufslehren vor Eine Minderheit von Kantonen verzichten in der Sekundarstufe I auf die Fuhrung von verschiedenen Schultypen Die Schulstrukturen sind jedoch auch kantonsintern nicht immer einheitlich denn in verschiedenen Kantonen laufen zurzeit Versuche zu unterschiedlichen Modellen die die Durchlassigkeit zwischen den Schultypen erleichtern sollen und somit den Schulern den Wechsel zwischen den jeweiligen Schultyp erleichtern soll Sekundarstufe IINach dem obligatorischen Neunten Schuljahr treten Jugendliche in die Sekundarstufe II ein welche sich in eine allgemeinbildende und in eine berufsbildende Ausbildung teilt Die Maturitats und Fachmittelschulen sind allgemeinbildend und bereiten auf eine weiterfuhrende Ausbildung auf der Tertiarstufe entweder an einer Hochschule oder einer Hoheren Fachschule vor Die Berufsbildung kann in Lehrbetrieben mit Unterricht in den Berufsschulen oder in einem schulischen Vollzeitangebot wie Lehrwerkstatten oder berufliche Vollzeitschulen absolviert werden Diese dauern je nach Ausbildung zwei bis vier Jahre und wird mit einem Abschlusszertifikat beendet Heil und SonderpadagogikKinder mit besonderen Bildungsanspruchen konnen spezielle Schulungsformen besuchen Allgemeine Schulpflicht von neun Jahren gilt jedoch auch fur Kinder mit Seh Hor Korper Lern geistiger oder sprachlicher Behinderung wie auch Verhaltensauffalligkeiten Der heilpadagogische Bereich wird sowohl von Vereinen und Stiftungen als auch von Gemeinden und Kantonen finanziert Die Art und Weise der Schulung ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich Sie umfasst Sonderschulen die von der Invalidenversicherung subventioniert werden Sonderklassen welche meist in der Regelschule integriert sind und ein ambulantes Forder Beratungs und Therapieangebot Hohere Berufsbildung und HochschulenIm tertiaren Bereich sind sowohl die Kantone wie auch der Bund zustandig In diesem Bereich geht es um die Vermittlung und den Erwerb von Qualifikationen die fur eine anspruchs und verantwortungsvolle Berufstatigkeit erforderlich sind Voraussetzung fur den Besuch dieser Ausbildung ist ein eidgenossisches Fahigkeitszeugnis oder der Abschluss einer hoheren Allgemeinbildung Es gibt uber 350 anerkannte Berufs bzw hohere Fachprufungen die entweder mit einem Diplom oder einem Fachausweis abgeschlossen werden Die hoheren Fachschulen gehoren zur hoheren Berufsbildung Es gibt verschiedene Fachhochschulen die umfassende praxisbezogene Studienlehrgange anbieten An den kantonalen universitaren Hochschulen werden eher theoretische Lehrgange angeboten Systematik BearbeitenHier nun ein Versuch die verschiedenen Teilbereiche des Schulrechts unabhangig von nationalen oder subnationalen Einzelregelungen zu systematisieren Schultragerschaft Welche staatliche Ebene finanziert Schulgebaude laufende Sachkosten Personalkosten Unter welchen Bedingungen durfen andere Trager Privatschulen unterhalten Schulgeld oder Unentgeltlichkeit Lernmittelfreiheit kostenfreie Schulerbeforderung Schulbezirke Pflicht zur Aufnahme oder Recht zur Zuruckweisung von Schulern Schulorganisation Welche Schulformen und Bildungsgange gibt es welche Zugangsbedingungen Ubergangsmoglichkeiten Abschlussprufungen Versetzung Blauer Brief Schulaufsicht Erlass von Lehrplanen Dienstaufsicht uber die Lehrer usw Rechte und Pflichten der Schulleitung Schulkonferenz Lehrerkonferenzen z B Klassenkonferenz Werbung und Sponsoring in der Schule Klassenfrequenzen Hitzefrei Unterricht und Padagogik Pflichten und Rechte des Schulers Schulpflicht Berufsschulpflicht Schulzwang gesetzliche Erziehungsziele lokales Schulprogramm Lehrplane Spezialregelungen fur einzelne Facher Religionsunterricht Sexualpadagogik Befreiung vom Sportunterricht Zulassung von Schulbuchern Schulrechtliche Aufsicht mit speziellen Vorschriften fur den Schulsport und fur Schulfahrten Badeerlass Wandererlass Rauchen in der Schule Padagogische Massnahmen Ordnungsmassnahmen Leistungsbeurteilung schriftlicher Leistungsnachweis in der Schule Lernkontrolle Schulnoten Schulzeugnisse Versetzung Unterschleif Datenschutz Aufbewahrung Ruckgabe von Schulerarbeiten Archivierung Dienstrecht fur Lehrer Wichtigste Normen Beamtenrechtliche Regelungen Dienstordnung Disziplinarrecht Amtshaftung Lehrerausbildung Leistungsbeurteilung Stellenausschreibung Beforderungen padagogische Freiheit Spezielle Bestimmungen aus dem Urheberrecht fur die Herstellung und Verwendung von Unterrichtsmaterialien dagegen keine Sonderregelungen bei Softwarelizenzen sondern mussen Schullizenzen mit dem Lieferanten vereinbart werden Mitwirkung von Schulern und Erziehungsberechtigten Mitbestimmungsgremien Schulervertretungen Elternvertretungen Schulerzeitungen individuelles Mitwirkungsrecht der Erziehungsberechtigten Literatur BearbeitenThomas Bohm Grundkurs Schulrecht I Wolters Kluwer Deutschland 2008 ISBN 978 3 472 07457 1 Jurgen Staupe Rechtsberater Schulrecht von A Z C H Beck Munchen Jurgen Staupe Schulrecht von A Z Noten und Zeugnisse Schuler und Elternrechte Haftung und Rechtsschutz dtv Taschenbucher Beck Rechtsberater 6 uberarbeitete Auflage Munchen 2007 Gunther Hoegg SchulRecht Aus der Praxis fur die Praxis Beltz Padagogik 3 erweiterte und uberarbeitete Auflage 2008 Christian Julich Werner van den Hovel Schulrechtshandbuch NRW WoltersKluwer Loseblattausgabe sowie Vorschriften zum Schulrecht NRW WoltersKluwer Koln 2009 ISBN 978 3 472 07572 1 Felix Jonak Leo Kovesi Hg Das osterreichische Schulrecht Das Standardwerk fur alle Lehrerinnen und Lehrer Schulen und Institutionen im Bildungsbereich Osterreichischer Bundesverlag 12 neu uberarbeitete Auflage Wien 2009 ISBN 978 3 209 06941 2 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Schulrecht Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Ubersicht Schulgesetze Schulgesetze der Lander in der Bundesrepublik Deutschland auf der Website der KMK Ausfuhrliche Infos zum Schulrecht in Osterreich Fallsammlung zum Thema Schulrecht auf Lehrersliebling deEinzelnachweise Bearbeiten Zusammenhange und nahere Auskunfte zum Schulrecht sind im Schulrechtshandbuch NRW enthalten 6 Schulrechtsanderungsgesetz vom 25 Oktober 2011 Fehrmann Das neue Schulgesetz NRW 7 Aufl Koln 2020 Ubersicht Schulgesetze der Lander in der Bundesrepublik Deutschland auf Website der Kultusministerkonferenz Abgerufen am 26 November 2015 siehe auch Auslandsschulgesetz Dokumentation Beschlusse Sekretariat der Standigen Konferenz der Kultusminister der Lander in der Bundesrepublik Deutschland Marz 2010 abgerufen am 10 Mai 2010 Uberblick uber den allgemeinen Dienst fur Bildungsinformation und dokumentation im Sekretariat der KMK https www kmk org fileadmin veroeffentlichungen beschluesse 1994 1994 09 09 Sicherheit im Unterricht pdf Art 7 GG Bildungsgesetze Abgerufen am 28 September 2023 Anwalt Schulrecht hilft Schuler Lehrer Schuleitungen Studierende In Ihr Anwalt in Zurich 8 Dezember 2019 abgerufen am 28 September 2023 deutsch Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Schulrecht in den Landern der Bundesrepublik Deutschland Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein Thuringen Normdaten Sachbegriff GND 4053538 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schulrecht amp oldid 237707523