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Die Artikel Schulnote Leistungsbeurteilung Schule und Leistung Schule uberschneiden sich thematisch Informationen die du hier suchst konnen sich also auch in den anderen Artikeln befinden Gerne kannst du dich an der betreffenden Redundanzdiskussion beteiligen oder direkt dabei helfen die Artikel zusammenzufuhren oder besser voneinander abzugrenzen Anleitung Dieser Artikel stellt uberwiegend die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die Leistungsbeurteilung von Schulern durch Lehrkrafte erfolgt als Bewertung von Einzelleistungen mundliche Beitrage Hausaufgaben Referate schriftliche Leistungsnachweise Abschlussprufungen etc die periodisch in Zeugnissen zusammengefasst werden Die Bewertung erfolgt in der Regel numerisch mit national vorgegebener Metrik als Schulnote oder teilweise in Forderschulen bzw in der Integration oder Inklusion an Regelschulen in den ersten Schuljahren und in Waldorfschulen als Bericht in Textform Wie jede andere Leistungsbeurteilung ist die Leistungsbenotung in der Schule eine verantwortungsvolle Tatigkeit die schwerwiegende Folgen haben kann Sie unterliegt daher detaillierten rechtlichen Vorschriften und kann auf dem Verwaltungsrechtsweg angefochten werden Uberpruft wird dabei nicht ob die Note angemessen ist sondern ob sie vorschriftsmassig erteilt wurde In Deutschland wird die schulische Leistungsbeurteilung teilweise als ein hoheitlicher Akt angesehen was zur Begrundung des Beamtenverhaltnisses fur Lehrer in einigen Bundeslandern herangezogen wird Inhaltsverzeichnis 1 Rechtliche Vorschriften 1 1 Deutschland 1 1 1 Bayern 1 1 2 Hessen 1 1 3 Niedersachsen 1 1 4 Nordrhein Westfalen 1 2 Osterreich 2 Funktion der Leistungsbewertung 3 Formen der Leistungsbeurteilung 4 Funktion von Noten 4 1 Padagogische Funktionen 4 2 Gesellschaftliche Funktionen 4 3 Kopfnoten 5 Noten versus Gutachtenzeugnisse 5 1 Bildungspolitische Implikationen 5 2 Internationaler Vergleich 5 3 Empirische Lage in Deutschland 5 4 Gestaltung von Gutachtenzeugnissen 5 5 Argumente fur und gegen Noten 5 5 1 Implikationen des Objektivitatsanspruchs 5 5 2 Reproduzierbarkeit und Bewertungsmassstabe 5 5 3 Zusammenhang zwischen Note und Leistung 6 Kritik an Leistungsbeurteilungssoftware 7 Situation in anderen Landern 7 1 Vereinigte Staaten 8 Siehe auch 9 Literatur 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseRechtliche Vorschriften BearbeitenDeutschland Bearbeiten In Deutschland fallt die Regelung der Leistungsbeurteilung als Teil des Schulrechts in die Kompetenz der Bundeslander Noten werden im jeweiligen Fach durch die unterrichtende Lehrkraft anhand der bewerteten Leistungen unter Beachtung des padagogischen Ermessensspielraumes ermittelt Die rein arithmetische Notenberechnung wird der Vielfalt der Schuler nicht gerecht und ist in einigen Bundeslandern ausdrucklich unerwunscht Grundsatzlich wird zwischen schriftlichen Leistungen und sonstigen Leistungen unterschieden Schriftliche Leistungen werden durch eine vorgegebene Anzahl angekundigter Klassenarbeiten oder Klausuren erhoben Sonstige Leistungen umfassen die mundliche Mitarbeit im Unterricht sowie alle anderen fachbezogenen Leistungen wie z B Referate Projektarbeiten etc Auch unangekundigte schriftliche und mundliche Leistungsuberprufungen zahlen zu den sonstigen Leistungen Hausaufgaben durfen in Deutschland nicht bewertet werden Aufgrund der Pflicht des Schulers zum Leistungsnachweis werden verweigerte Leistungen als ungenugend bewertet Bei Minderleistungen in mehreren Fachern ist der Lernerfolg in der nachsthoheren Klassenstufe nicht gesichert und das Schuljahr muss in der Regel wiederholt werden Jedes Bundesland ist befugt seine eigenen Richtlinien Verordnungen und Gesetze bezuglich der Leistungsfeststellung zu treffen Entsprechend unterschiedlich wurde dies auch geregelt Bayern Bearbeiten In Bayern werden die Rahmenbedingungen fur die Kriterien und Verfahren der Leistungsfeststellung und bewertung in Artikel 52 des bayerischen Gesetzes uber das Erziehungs und Unterrichtswesen BayEUG festgelegt Eine detaillierte Festlegung erfolgt aber nicht wie in Hessen in Form einer generellen Verordnung uber die Schulverhaltnisse sondern uber separate Verordnungen fur jede Schulart Art 52 Abs 1 Satz 2 beispielsweise durch die Schulordnung fur Gymnasien in Bayern GSO Der Artikel 52 BayEUG sieht des Weiteren folgende Rahmenbedingungen vor Leistungsnachweise sind in angemessenen Abstanden durchzufuhren Abs 1 Satz 1 je nach Art des Fachs sind schriftliche mundliche oder praktische Leistungen zu erbringen Abs 1 Satz 1 die Art und Weise der Leistungserhebung ist den Schulern vorher bekannt zu geben Abs 1 Satz 3 die Notenstufe ist samt einer Begrundung bekanntzugeben Abs 1 Satz 3 Leistungsnachweise dienen der Leistungsbewertung und als Beratungsgrundlage Abs 1 Satz 4 die Notenstufen 1 sehr gut bis 6 ungenugend sind festgelegt Die Schulordnungen konnen Ausnahmen festlegen Abs 2 Unter Berucksichtigung der einzelnen schriftlichen mundlichen und praktischen Leistungen werden Zeugnisse erteilt Abs 3 Satz 1 Die Uberprufung der Korrektur des Fachlehrers durch den jeweiligen Fachbetreuer wird als Respizienz bezeichnet Hessen Bearbeiten In Hessen enthalt 73 des Schulgesetzes sehr allgemeingefasste Rahmenbedingungen und ermachtigt das Kultusministerium die Kriterien und Verfahren der Leistungsfeststellung und bewertung durch Rechtsverordnung zu regeln was in 26 36 Funfter Teil Kriterien und Verfahren der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhaltnisses geschehen ist Diesen Normen zufolge soll die Leistungsfeststellung und bewertung die im Unterricht vermittelten Kenntnisse und Fahigkeiten zum Mass nehmen sich stutzen auf Beobachtungen im Unterricht und mundliche schriftliche und ggf praktische Leistungskontrollen sich auf die gesamte Lernentwicklung der Schuler beziehen sowohl die fachlichen Fahigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten als auch die Leistungsbereitschaft und das Verhalten der Schuler darstellen den Verlauf der Lernentwicklung berucksichtigen Sie soll im Dienst der individuellen Leistungserziehung stehen und Schulern eine ermutigende Perspektive fur die weitere Entwicklung eroffnen Diese umfangreiche Rechtsvorschrift spiegelt die padagogisch und gesellschaftlich vielschichtigen Funktionen von Schulnoten wider Zur Bewertung des Arbeits und Sozialverhaltens siehe Kopfnoten Wahrend Lehrkrafte in der Bewertung mundlicher und praktischer Leistungen weitgehend padagogische Freiheit geniessen unterliegen schriftliche Leistungskontrollen detaillierten Rechtsvorschriften Siehe dazu Schriftlicher Leistungsnachweis in der Schule Zu Beginn eines Schuljahres sollen Schuler und ihre Eltern informiert werden nach welchen Gesichtspunkten die Leistungsbewertung erfolgt Vor den Zeugniskonferenzen sollen die Noten vom Fachlehrpersonal begrundet werden Daruber hinaus sind die Schuler mindestens einmal im Halbjahr uber ihren mundlichen Leistungsstand zu unterrichten Niedersachsen Bearbeiten In Niedersachsen werden die Bestimmungen zu Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung in verschiedenen Erlassen geregelt teilweise mit Bezug zur einzelnen Schulform wie etwa in Die Arbeit in den Schuljahrgangen 5 bis 10 des Gymnasiums Abschnitt 6 1 sowie in allgemeingultigen Erlassen insbesondere in Zeugnisse in den allgemeinbildenden Schulen Abschnitt 3 2 und Schriftliche Arbeiten in den allgemeinbildenden Schulen 3 Leistungsbeurteilung findet statt auf der Grundlage von Beobachtungen im Unterricht sowie von mundlichen schriftlichen Klassenarbeiten Klausuren und anderen fachspezifischen Lernkontrollen Bei der Bewertung werden die allgemeingultigen Schulnoten herangezogen Den Schulen ist es freigestellt eine Abstufung in Zwischennoten oder in Klassenarbeiten jedoch nicht in Klausuren oder Zeugnissen zu beschliessen 4 Nordrhein Westfalen Bearbeiten In Nordrhein Westfalen wird im Schulgesetz Funfter Teil Zweiter Abschnitt Leistungsbewertung 48 Grundsatze der Leistungsbewertung festgehalten 5 1 Die Leistungsbewertung soll uber den Stand des Lernprozesses der Schulerin oder des Schulers Aufschluss geben sie soll auch Grundlage fur die weitere Forderung der Schulerin oder des Schulers sein Die Leistungen werden durch Noten bewertet Die Ausbildungs und Prufungsordnungen konnen vorsehen dass schriftliche Aussagen an die Stelle von Noten treten oder diese erganzen 2 Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse Fahigkeiten und Fertigkeiten Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schulerin oder dem Schuler im Beurteilungsbereich Schriftliche Arbeiten und im Beurteilungsbereich Sonstige Leistungen im Unterricht erbrachten Leistungen Beide Beurteilungsbereiche sowie die Ergebnisse zentraler Lernstandserhebungen werden bei der Leistungsbewertung angemessen berucksichtigt 3 Bei der Bewertung der Leistungen werden folgende Notenstufen zu Grunde gelegt sehr gut 1 Die Note sehr gut soll erteilt werden wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Masse entspricht gut 2 Die Note gut soll erteilt werden wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht befriedigend 3 Die Note befriedigend soll erteilt werden wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht ausreichend 4 Die Note ausreichend soll erteilt werden wenn die Leistung zwar Mangel aufweist aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht mangelhaft 5 Die Note mangelhaft soll erteilt werden wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht jedoch erkennen lasst dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mangel in absehbarer Zeit behoben werden konnen ungenugend 6 Die Note ungenugend soll erteilt werden wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so luckenhaft sind dass die Mangel in absehbarer Zeit nicht behoben werden konnen 4 Werden Leistungen aus Grunden die von der Schulerin oder dem Schuler nicht zu vertreten sind nicht erbracht konnen nach Massgabe der Ausbildungs und Prufungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prufung festgestellt werden 5 Verweigert eine Schulerin oder ein Schuler die Leistung so wird dies wie eine ungenugende Leistung bewertet 6 Neben oder anstelle der Noten nach Absatz 3 kann die Ausbildungs und Prufungsordnung ein Punktsystem vorsehen Noten und Punktsystem mussen sich wechselseitig umrechnen lassen 6 Osterreich Bearbeiten In Osterreich regelt die Leistungsbeurteilungsverordnung 7 die Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung in der Schule Im 3 1 werden Formen der Leistungsfeststellung beschrieben in 14 1 bis 7 die Noten Sehr gut 1 Mit Sehr gut sind Leistungen zu beurteilen mit denen der Schuler die nach Massgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchfuhrung der Aufgaben in weit uber das Wesentliche hinausgehendem Ausmass erfullt und wo dies moglich ist deutliche Eigenstandigkeit beziehungsweise die Fahigkeit zur selbstandigen Anwendung seines Wissens und Konnens auf fur ihn neuartige Aufgaben zeigt Gut 2 Mit Gut sind Leistungen zu beurteilen mit denen der Schuler die nach Massgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchfuhrung der Aufgaben in uber das Wesentliche hinausgehendem Ausmass erfullt und wo dies moglich ist merkliche Ansatze zur Eigenstandigkeit beziehungsweise bei entsprechender Anleitung die Fahigkeit zur Anwendung seines Wissens und Konnens auf fur ihn neuartige Aufgaben zeigt Befriedigend 3 Mit Befriedigend sind Leistungen zu beurteilen mit denen der Schuler die nach Massgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchfuhrung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen zur Ganze erfullt dabei werden Mangel in der Durchfuhrung durch merkliche Ansatze zur Eigenstandigkeit ausgeglichen Genugend 4 Mit Genugend sind Leistungen zu beurteilen mit denen der Schuler die nach Massgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchfuhrung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen uberwiegend erfullt Nicht genugend 5 Mit Nicht genugend sind Leistungen zu beurteilen mit denen der Schuler nicht einmal alle Erfordernisse fur die Beurteilung mit Genugend Abs 5 erfullt zusatzlich Abs 7 In der Volksschule der Sonderschule und an der Neuen Mittelschule kann das Klassenforum oder das Schulforum beschliessen dass der Beurteilung der Leistungen durch Noten eine schriftliche Erlauterung hinzuzufugen ist Ein sehr ubersichtliches Raster dieser Notenstufen findet man in einer Erlauterung des Unterrichtsministeriums in Wien Informationsblatter zum Schulrecht Teil 3 S 21 8 Das Osterreichische Zentrum fur Personlichkeitsbildung und soziales Lernen OZEPS gibt eine auch herunterladbare Lehrerbroschure fur eine Forderliche Leistungsbewertung zusatzlich heraus 9 Funktion der Leistungsbewertung BearbeitenDer Leistungsbewertung werden verschiedene Funktionen zugeschrieben Ruckmeldung Sozialisation Vergleich Prognose Allokation Legitimation SelektionJede Leistung die bewertet werden kann kann auch in der Form von Noten erhoben werden Die Funktionen der Leistungsbewertung sind allerdings nicht vollstandig auf die Funktionen von Noten zu ubertragen 10 Formen der Leistungsbeurteilung Bearbeiten Ublicherweise beurteilen die Lehrer oder Lehrerinnen die Leistungen ihrer Schuler nach einer Kombination aus inhaltlichen Massstaben und dem Klassendurchschnitt ULICH 2001 Es gibt drei unterschiedliche Bezugsnormen kriteriumsorientierte Bezugsnorm als Lernziele oder inhaltliche Kriterien soziale Bezugsnorm Vergleich mit anderen Personen 11 individuelle Bezugsnorm personliche Leistungsentwicklung Es gibt verschiedene Formen mit welchen die Leistungen dokumentiert werden konnen Diese kann man in sogenannte traditionelle und alternative Bewertungsmoglichkeiten einteilen Zu den traditionellen Bewertungsmoglichkeiten gehoren Bewertung nach A B C derzeit eingesetzt in der Grundschule Wortgutachten Ziffernnoten begleitendes Wortgutachten Ziffernnoten Zu den alternativen Bewertungsmoglichkeiten dagegen gehoren regelmassige Berichte in Textform an die Eltern Lernentwicklungsbericht Selbstevaluation durch den Schuler Beobachtung durch andere Schuler Vergabe von Rangplatzen innerhalb einer bestimmten Normstichprobe zum Beispiel Klasse Jahrgang Portfolio Lerntagebuch Einschatzungsbogen Lerngesprach kooperative Leistungsbeurteilung Die Aufzahlung erhebt nicht den Anspruch der Vollstandigkeit Sie ist auch erganzbar durch den Umstand dass es jedem Lehrer obliegt seine eigenen Strategien bei der Bewertung seiner Schuler zu wahlen und umzusetzen Hierbei ist es seine Pflicht sowohl schriftliche als auch mundliche Leistungen zu berucksichtigen Durch die Fulle an Moglichkeiten zur Leistungsbewertung ist es zu einer Diskussion uber den Sinn und Zweck sowie die Aufgabe dieser gekommen Hierbei wird vor allem die Ziffernnote der Verbalbeurteilung gegenubergestellt Diese gelten auch als die beiden am haufigsten gewahlten Formen der Leistungsbewertung in der Schule Funktion von Noten BearbeitenNoten sollen verschiedene padagogische und gesellschaftliche Funktionen erfullen Padagogische Funktionen Bearbeiten Ruckmeldung Noten sollen den Schulern helfen ihre Schwachen und Starken wahrzunehmen und so ein realistisches Selbstbild aufzubauen Noten sollen dem Lehrer einen Uberblick uber den Lehr und Lern Erfolg verschaffen und dazu dienen ein Konzept fur das weitere didaktische Vorgehen zu entwickeln Noten sollen einen Leistungsvergleich mit den anderen Kindern der Klasse ermoglichen Motivationsfunktion Gute Noten sollen motivieren den Erfolg zu halten oder auszubauen Schlechte Noten sollen motivieren vorhandene Defizite zu beheben Berichtsfunktion Noten sollen die Eltern uber den Leistungsstand ihres Kindes informierenGesellschaftliche Funktionen Bearbeiten Kontrollfunktion Noten und Zeugnisse sollen die Einhaltung der Schulpflicht sowie die Effekte schulpolitischer organisatorischer und padagogischer Massnahmen transparent machen Berechtigungsfunktion Noten dokumentieren und legitimieren gegenuber befugten Dritten zum Beispiel der Schulaufsicht das erzieherische Handeln der Lehrer Allokations oder Selektionsfunktion Die Vergabe von Noten gestattet es Ausbildungs und Arbeitsplatze oder Zugangsberechtigungen nach Leistung zu vergeben unter der Annahme dass dabei die Eignung abgebildet wird Kopfnoten Bearbeiten Hauptartikel Kopfnote Kopfnoten beinhalten eine Verhaltensbewertung Die Art der Kopfnoten und ob und in welchen Schuljahren sie verwendet werden veranderte sich im Laufe der Zeit Zu den Kopfnoten zahlten fruher zum Beispiel Gesamtverhalten Betragen Fleiss Ordnung MitarbeitGegenwartig gibt es in vielen Bundeslandern wiederum sogenannte Kopfnoten in den Bereichen Arbeitsverhalten und Sozialverhalten Beispiele der Verhaltensbeurteilung sind ArbeitsverhaltenLeistungsbereitschaft Zuverlassigkeit Konzentration und Ausdauer Interesse Selbststandigkeit TeamfahigkeitSozialverhaltenVerantwortungsbereitschaft Kooperationsfahigkeit Kommunikation KonfliktverhaltenNoten versus Gutachtenzeugnisse BearbeitenOb die Leistungsbeurteilung durch Noten das Erreichen der Erziehungsziele der Schule fordert ist umstritten Dass Ruckmeldung der Schule in irgendeiner Form stattfinden muss wird jedoch weithin akzeptiert Strittig ist zumeist nur ob anstelle numerischer Noten frei formulierte Gutachten treten sollen wie in Waldorf oder Sonderschulen Ihr Informationsgehalt ist als wesentlich hoher einzustufen die Vergleichbarkeit der Zeugnisse nimmt aufgrund der gesteigerten Komplexitat jedoch ab Kritiker der Gutachtenzeugnisse argumentieren zudem dass die Bewertung der Leistungsfahigkeit durch Texte in der Praxis lediglich durch eine Anzahl entsprechender Textbausteine erfolge welche letztlich den Ziffernbenotungen entsprachen Bildungspolitische Implikationen Bearbeiten Die Form der Benotung hangt eng mit zwei anderen Grundsatzfragen des Schulsystems zusammen mit der Moglichkeit des Sitzenbleibens und der Einteilung recht junger Schuler in verschieden anspruchsvolle Schulformen Ein gegliedertes Schulsystem wie in den deutschsprachigen Landern ist nur dann zu rechtfertigen wenn die im Alter von zehn Jahren getroffene Prognose der Intelligenz und Leistungsfahigkeit im weiteren Verlauf der Schulzeit korrigierbar ist Weil zunachst davon ausgegangen wird dass Leistungsschwachen nur vorubergehender Natur sind ist dem Schulwechsel die Nichtversetzung vorgeschaltet Internationaler Vergleich Bearbeiten Als empirisches Argument gegen Notenzeugnisse wird gerne auf die skandinavischen Lander verwiesen die in Schulleistungsvergleichen regelmassig sehr gut abschneiden und die bis zur achten Jahrgangsstufe auf Noten und Ziffernzeugnisse verzichten Damit ist zwar kein Kausalzusammenhang bewiesen wohl aber dass Gesamtschulen ohne Noten effizient sein konnen Als empirische Gegenbeispiele werden einige asiatische Lander genannt die mit gegliedertem Schulsystem und vergleichbarem Notensystem bei den Vergleichen ebenfalls ausserordentlich gut abschneiden Das zugrunde liegende Schulsystem scheidet damit als Ursache aus In den skandinavischen Schulen ist die Zahl der Lehrkrafte pro Schuler deutlich hoher und die Uberlastung der Lehrer ist seltener Viele asiatische Kulturen legen einen erheblich hoheren Wert auf die Bildung und Ausbildung ihrer Kinder wodurch eine deutlich grossere Leistungsbereitschaft bei Schulern vorhanden ist Einige betrachten dies in negativem Sinne als hohen Leistungsdruck Somit ist fraglich ob Notenzeugnisse uberhaupt eine Rolle bei den Ergebnissen dieser Tests spielen Vielmehr scheinen kleinere Klassen die bessere Forderung leistungsschwacher Schuler motivierte nicht uberlastete Lehrer und die Wertschatzung von Schule und Bildung die entscheidenden Punkte zu sein Empirische Lage in Deutschland Bearbeiten In Deutschland erstellen einige Versuchsschulen wie zum Beispiel die Laborschule Bielefeld Berichte zum Lernprozess anstelle von Notenzeugnissen begleitende Studien sind zu einer positiven Beurteilung gekommen Der Verzicht auf Noten ist ein Kernpunkt der Padagogik einiger nichtstaatlicher Schulen so zum Beispiel der Waldorfschulen In deutschen Grundschulen sind Gutachtenzeugnisse in den 1970er Jahren je nach Bundesland in unterschiedlichem Masse eingefuhrt worden In den 1990er Jahren sind in den oberen Grundschulklassen je nach Land in unterschiedlichem Masse wieder Noten eingefuhrt worden Auch hier gibt es einen bildungspolitischen Zusammenhang mit der Frage ob die von der Grundschule ausgesprochene Empfehlung fur eine weitergehende Schule bindend sein soll wie in Bayern oder von den Eltern beliebig ignoriert werden darf Gestaltung von Gutachtenzeugnissen Bearbeiten Berichtszeugnisse verfolgen dieselben Ziele wie Notenzeugnisse allerdings ermoglichen sie ein grosseres Mass an Individualisierung und einen erhohten Informationsgehalt Padagogisch relevant sind die Qualitatsunterschiede die sich zwischen Zeugnissen mit zensurennahen Aussagen zum Beispiel Beteiligung am Unterricht befriedigend oder NN beteiligte sich nicht immer regelmassig am Unterricht und individuelleren Lernberichten zeigen Ein solcher individuellerer Bericht musste dann situative Randbedingungen aufzeigen unter denen die Beteiligung der Schuler am Unterricht zugenommen oder abgenommen hat Argumente fur und gegen Noten Bearbeiten Implikationen des Objektivitatsanspruchs Bearbeiten Noten suggerieren in weitaus starkerem Masse als individuell formulierte Gutachten eine quantitative Vergleichbarkeit der beurteilten Leistungen Warum ist NN um eine Stufe besser als ich und konnen damit zu einer Verstarkung von Leistungsmotivation oder Leistungsdruck fuhren Da dauerhaft schlechte Noten eher leistungshemmend sind kann sich dies negativ auf die allgemeine Motivation und psychische Dispositionen auswirken Praxisnahe Kritiker wollen Noten nicht grundsatzlich abschaffen aber auf hohere Jahrgangsstufen beschranken Sie zielen zumeist darauf ab jungere Schuler vor Leistungsdruck zu schutzen nehmen dabei aber die fehlende Ruckkopplung und Leistungsmotivation in Kauf Der Grundschulpadagoge Hans Brugelmann kommt in einem Gutachten von 2006 zu dem Schluss Schuler brauchen keine Pauschalbewertungen sondern differenzierte Ruckmeldungen 12 Reproduzierbarkeit und Bewertungsmassstabe Bearbeiten Gegen Schulnoten wird angefuhrt dass Noten in der Praxis ihrem inharenten Objektivitatsanspruch nicht gerecht wurden Haufig wurde aus der schlechten Reproduzierbarkeit von Noten geschlossen dass die Notenvergabe weitgehend von Zufall oder Willkur gesteuert und daher ungerecht sei Als Beispiel wurde eine deutschlandweite Studie von 1999 genannt in welcher derselbe Deutschaufsatz und dieselbe Mathematikarbeit von verschiedenen Lehrern mit Noten zwischen sehr gut und mangelhaft beurteilt wurde Es nahmen uber 1000 Lehrer von weiterfuhrenden Schulen teil In der Annahme dass den Noten zugrunde liegende Normen subjektiv mitunter auch sozial abhangig und damit nicht vergleichbar seien wurde versucht die Lehrer uber das soziale Milieu des angenommenen Schulers in ihrer Bewertung zu beeinflussen 13 Solche Vergleiche ubersehen dass die Beurteilung in der Schule immer im Zusammenhang mit dem vorangegangenen Unterricht dem jeweiligen Erwartungshorizont der Lehrkraft und dem Leistungsniveau der Jahrgangsstufe steht Schulnoten beanspruchen keinen uber den engen Zusammenhang ihrer Entstehung hinausgehenden allgemeinen Aussagewert Uberregionale Vergleiche die solches versuchen sind irrefuhrend Sie berucksichtigen etwa auch nicht das unterschiedliche Niveau von Schulen und ihrer Lehrkrafte Bei der Notengebung handelt es sich um situationsbedingte Schatzwerte Zensuren die ihrer Natur nach nur eine bedingte Objektivitat haben konnen und keine Allgemeingultigkeit beanspruchen auch wenn dies von ausserschulischen Stellen oft erwartet oder unterstellt wird Selbst im Fach Mathematik das ja vom Schein grosstmoglicher Objektivitat umgeben ist lasst sich kaum einheitlich bewerten ist die Notengebung immer auch vom Anspruch und der Einschatzung der Lehrkraft abhangig Beispielsweise geben die meisten Mathematiklehrkrafte in der Regel Teilpunkte wenn der Rechenweg richtig das Ergebnis aber falsch ist Bei den landesweiten Mathematik Vergleichsarbeiten VERA 8 dagegen gibt es nur Punkte fur ein richtiges Endergebnis einige Mathematiklehrer halten es ahnlich Eine weitere Ursache fur unterschiedliche Bewertungsmassstabe ist dass die Beurteilung von Leistungen als Leistungsvergleich innerhalb einer Schulklasse oder bestenfalls eines Jahrganges erfolgt Die Lehrkrafte justieren dabei ihre Leistungserwartungen so dass in der Regel der gleiche Notenvorrat ausgeschopft wird durch die Auswahl des Schwierigkeitsgrades ergibt sich jeweils ein Notenspiegel welcher sich der gaussschen Normalverteilung nahert Eine solche Anpassung der Aufgabenstellung wird padagogisch als der unter den gegebenen Verhaltnissen bestmogliche Kompromiss zwischen der motivierenden und der selektierenden Wirkung von Leistungsbewertungen begrundet fuhrt aber dazu dass Noten ausserhalb des innerschulischen Vergleichs nur eingeschrankt aussagefahig sind Ob Noten uberhaupt vergleichbar sein konnen womoglich landesweit ist fraglich Eine solche Vergleichbarkeit wird zwar von Laien immer wieder gefordert dabei wird aber regelmassig ubersehen dass selbst zentrale Abschlussarbeiten mit objektiv gleicher Schwierigkeit durch die unterschiedliche Vorbereitung unterschiedlich schwer sind siehe dazu auch Zentralabitur Andererseits werden fur die relative Zuverlassigkeit von Schulnoten empirische Untersuchungen angefuhrt die zeigen dass auch ohne zentralisierte Prufungen die Schulabschlussnoten mittlere Reife und Abitur mit dem spateren Ausbildungs oder Studienerfolg stark korrelieren Zusammenhang zwischen Note und Leistung Bearbeiten Bei der IGLU Studie konnte bewiesen werden dass es zwar einen Zusammenhang zwischen Note und Leistung gibt dieser aber auf keinen Fall perfekt ist Leistung und Noten Note Kompetenzstufe 1 sehr schlechte Rechtschreibung Kompetenzstufe 2 Kompetenzstufe 3 Kompetenzstufe 4 sehr gute Rechtschreibung Rechtschreibnote 1 0 0 1 8 30 7 Rechtschreibnote 2 6 5 2 5 42 9 54 7 Rechtschreibnote 3 0 23 8 34 0 14 7 Rechtschreibnote 4 35 5 46 7 18 1 0 Rechtschreibnote 5 48 4 22 1 2 9 0 Rechtschreibnote 6 9 7 4 9 0 3 0 14 Es gibt keine einheitlichen Regelungen zur Benotung der Rechtschreibleistungen und daruber welche Hilfsmittel bei Diktaten zugelassen sind Zudem ist es uneinheitlich geregelt wie Kinder mit Lernschwierigkeiten und Legastheniker benotet werden sollen Die Note lasst zwar einen Vergleich von Kindern innerhalb von Schulklassen zu man kann jedoch weniger leicht zwischen zwei Schulen oder gar zwischen Schulen in verschiedenen Bundeslandern vergleichen 14 Kritik an Leistungsbeurteilungssoftware BearbeitenAlle angebotenen Produkte haben den prinzipiellen Mangel dass sie nicht erfassen konnen welche Inhalte dem Schuler im Vorfeld bekannt sind reproduktives Anforderungsniveau mit niedrigem Schwierigkeitsgrad und welche ihm unbekannt sind so dass er sie sich selbst erschliessen muss erarbeitendes Anforderungsniveau mit hohem Schwierigkeitsgrad Diese Einschatzung konnen ausschliesslich Lehrer leisten welche den Schuler unterrichtet haben Die gleiche Schwierigkeit fuhrt auch die angebliche Vergleichbarkeit zentraler Prufungen ad absurdum Situation in anderen Landern BearbeitenVereinigte Staaten Bearbeiten In den Vereinigten Staaten erfolgt die Evaluierung der Schuler in weitaus grosserem Umfang als in Deutschland nach landeseinheitlichen Richtlinien etwa nach Tests die im ganzen Land oder einem Bundesstaat einheitlich durchgefuhrt werden Eine Evaluierung erfolgt dabei nur in ausgewahlten Fachern wie Mathematik und Englisch nicht jedoch Fachern wie Kunst Musik oder Sport An Grundschulen werden uber die inhaltlichen Leistungen hinaus ausserst detailliert auch die Verhaltensweisen der Schuler evaluiert Die Leistungs und Verhaltensbeurteilung findet Eingang nicht nur in die Schulzeugnisse sondern die Schulen zeichnen ihre klassen und jahrgangsbesten Schuler alljahrlich auch mit Preisen aus Siehe auch BearbeitenLeistung Schule Gleichwertige Feststellung von Schulerleistungen Pygmalion Effekt FischteicheffektLiteratur BearbeitenMartin Kremser Die Leistungsbeurteilung im osterreichischen Schulrecht 2 aktualisierte und erweiterte Auflage NWV Verlag 2020 ISBN 978 3 7083 1320 7 Hans Brugelmann u a Sind Noten nutzlich und notig Zifferzensuren und ihre Alternativen im empirischen Vergleich Eine wissenschaftliche Expertise des Grundschulverbandes erstellt von der Arbeitsgruppe Primarstufe an der Universitat Siegen Grundschulverband e V Frankfurt 2006 Neuauflage 2014 Christine Freitag Claudia Solzbacher Hrsg Anpassen verandern abschaffen Schulische Leistungsbewertung in der Diskussion Klinkhard tBad Heilbrunn 2001 ISBN 978 3 7815 1169 9 Karlheinz Ingenkamp Die Fragwurdigkeit der Zensurengebung Beltz 1971 ISBN 3 407 25118 1 Klassiker bisher 9 Auflagen Sabine Czerny Was wir unseren Kindern in der Schule antun und wie wir das andern konnen Sudwest Verlag Munchen 2010 ISBN 978 3 517 08633 0 Reinhold S Jager Beobachten bewerten fordern Lehrbuch fur die Aus Fort und Weiterbildung Verlag Empirische Padagogik Landau 2007 ISBN 978 3 937333 54 0 Peter Krope In acht Schritten zum Modernen Berichtszeugnis Waxmann Verlag Munster New York Munchen Berlin 2000 ISBN 3 89325 903 1 Werner Sacher Uberprufung und Beurteilung von Schulerleistungen In H J Apel W Sacher Hrsg Studienbuch Schulpadagogik Julius Klinkhardt Verlag Bad Heilbrunn Obb 2005 ISBN 3 7815 1364 5 Matthias von Saldern Schulleistung in Diskussion Schneider Verlag Hohengehren 1999 ISBN 3 89676 205 2 Klaus Ulich Einfuhrung in die Sozialpsychologie Beltz Verlag Weinheim Basel 2001 ISBN 3 407 25237 4 Weblinks BearbeitenSchulgesetze der Lander in der Bundesrepublik DeutschlandEinzelnachweise Bearbeiten schure de Memento vom 30 Juli 2009 im Internet Archive Schure 83203 Memento vom 22 Juli 2009 im Internet Archive Schure 83201 Schure 80009 Memento vom 30 Juli 2009 im Internet Archive Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW Schulgesetz fur das Land Nordrhein Westfalen 48 Grundsatze der Leistungsbewertung Abgerufen am 17 Juni 2019 NRW Ministerium Memento vom 13 Dezember 2007 im Internet Archive Leistungsbeurteilungsverordnung BGBl Nr 371 1974 Verordnung des Bundesministers fur Unterricht und Kunst vom 24 Juni 1974 uber die Leistungsbeurteilung in Pflichtschulen sowie mittleren und hoheren Schulen Leistungsbeurteilungsverordnung im BGBl Nr 371 1974 Informationsblatter zum Schulrecht Teil 3 Unterrichtsministerium Wien Memento des Originals vom 21 Januar 2019 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot bildung bmbwf gv at Stern Th Forderliche Leistungsbewertung Wien 2010 Werner Sacher Uberprufung und Beurteilung von Schulerleistungen In H J Apel W Sacher Hrsg Studienbuch Schulpadagogik Julius Klinkhardt Verlag Bad Heilbrunn Obb 2005 ISBN 3 7815 1364 5 S 275 Sacher 2004 schlagt als Begriffsalternative kollektive Bezugsnorm vor um die positive Konnotation von sozial zu vermeiden Interview mit b amp w Memento vom 19 Juli 2014 im Internet Archive PDF 1 1 MB J Ziegenspeck Handbuch Zensur und Zeugnis in der Schule Historischer Ruckblick allgemeine Problematik empirische Befunde und bildungspolitische Implikationen Ein Studien und Arbeitsbuch Bad Heilbrunn Obb 1999 ISBN 3 7815 0965 6 a b Bos u a Erste Ergebnisse aus IGLU Schulerleistungen am Ende der vierten Jahrgangsstufe im internationalen Vergleich Waxmann Munster New York Munchen Berlin 2003 ISBN 3 8309 1200 5 S 246 Normdaten Sachbegriff GND 4077202 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Leistungsbeurteilung Schule amp oldid 235215666