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Das Hessische Schulgesetz HSchG bildet die Grundlage des Schulrechts in Hessen Es regelt im Wesentlichen alle Bestandteile des Schulrechts und wird lediglich im Einzelnen durch weitere Verordnungen erganzt BasisdatenTitel Hessisches SchulgesetzAbkurzung HSchGArt LandesgesetzGeltungsbereich HessenRechtsmaterie SchulrechtFundstellennachweis GVBl S 2017 150Ursprungliche Fassung vom 17 Juni 1992Inkrafttreten am Letzte Neufassung vom 30 Juni 2017 GVBl S 150 Inkrafttreten derNeufassung am 1 August 2017Letzte Anderung durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18 Marz 2021 GVBl S 166 Inkrafttreten derletzten Anderung 25 Marz 2021 1 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 1 1 Erster Teil 1 2 Zweiter Teil 1 3 Dritter Teil 1 4 Vierter Teil 1 5 Funfter Teil 1 6 Sechster Teil 1 7 Siebter Teil 1 8 Achter Teil 1 9 Neunter Teil 1 10 Zehnter Teil 1 11 Elfter Teil 1 12 Zwolfter Teil 1 13 Dreizehnter Teil 1 14 Vierzehnter Teil 1 15 Funfzehnter und sechzehnter Teil 2 Geschichte 3 Rechtsverordnungen auf Grundlage des Hessischen Schulgesetzes 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenErster Teil Bearbeiten Der Erste Teil 1 3 greift das in der Verfassung des Landes Hessen normierte Recht auf Bildung auf und spezifiziert dieses Grundrecht naher Zweiter Teil Bearbeiten Der Zweite Teil 4 10 regelt den Inhalt des Schulunterrichts Grundsatzlich richtet sich der Unterricht in den hessischen Schulen nach den vom hessischen Kultusministerium zentral erstellten Unterrichtsplanen die spezifische Wissensziele enthalten und einen Rahmen fur den Unterrichtsinhalt der Schulen bilden In Nebenfachern z B Sport werden stattdessen allgemeine Lehrplane erstellt die keine bestimmten Ziele enthalten Ferner werden fur jede Klassenstufe Stundentafeln erstellt Die Schulfacher werden im Einzelnen aufgefuhrt wobei es den Schulen uberlassen bleibt einzelne Facher zusammenzufassen z B Gesellschaftslehre anstelle Erdkunde Geschichte und Politik und Wirtschaft Zu den Pflichtinhalten zahlt ferner Sexualkunde 7 und Religionsunterricht bzw Ethikunterricht 8 Dritter Teil Bearbeiten Der Dritte Teil 11 55 enthalt genauere Regelungen zu den einzelnen im Land Hessen bestehenden Schulformen von der Grundschule uber weiterfuhrende Schulen und Berufsschulen zu den Schulen fur Erwachsene Abendschule und speziell in Hessen das Hessenkolleg sowie die Sonderschulen Uber die Schullaufbahn des Kindes entscheiden in Hessen alleine die Eltern In den hessischen Grundschulen wird die Leistung in der ersten Jahrgangsstufe nicht benotet und stattdessen durch eine schriftliche Bewertung des Klassenlehrers in Textform ersetzt Eine Versetzung findet nicht statt die Schuler rucken automatisch in die zweite Jahrgangsstufe vor nur ausnahmsweise ist eine Nichtversetzung zulassig wenn anderenfalls die Entwicklung des Schulers erheblich gefahrdet ware An den weiterfuhrenden Schulen existiert eine Orientierungsstufe unter dem Namen Forderstufe die die 5 und 6 Klasse erfasst Vierter Teil Bearbeiten Der Vierte Teil 56 68 regelt die Schulpflicht in Hessen Schuler die bis zum 30 Juni das sechste Lebensjahr vollenden sind Muss Kinder und mussen zum Schuljahresbeginn im August in die Grundschule eintreten Schuler die ab dem 1 Juli das sechste Lebensjahr vollenden sind Kann Kinder und konnen mussen aber nicht noch im selben Jahr eingeschult werden Sind die Kinder von ihrer Entwicklung her noch nicht fur die Grundschule reif konnen sie fur bis zu einem Jahr von der Schulpflicht zuruckgestellt werden Fur Grundschulen herrscht in Hessen Sprengelpflicht Die Vollzeitschulpflicht endet grundsatzlich mit dem 9 Schuljahr allerdings nur dann wenn anschliessend eine Berufsausbildung duale Ausbildung oder schulische Ausbildung der Besuch eines Berufsvorbereitungsjahres Berufsgrundbildungsjahres oder eine Massnahme der Agentur fur Arbeit nahtlos anschliesst Alle Bundesfreiwilligendienste BFDG erfullen ebenfalls die Voraussetzung In allen anderen Planen nach der Hauptschule 2 greift die erweiterte Schulpflicht und die Vollzeitschulpflicht erweitert sich um ein weiteres Jahr was im Extremfall dazu fuhren kann dass der Schuler ein 10 Schuljahr an einer Realschule absitzen muss obwohl er zur Realschulprufung von vornherein nicht zugelassen werden kann und damit das Klassenziel nicht erreichen kann Die im Hessischen Schulgesetz derzeit noch normierte Berufsschulpflicht ist durch die Einfuhrung der Dualen Ausbildung auf Bundesebene obsolet Wer keine Berufsausbildung absolviert muss im Land Hessen auch keine Berufsschule besuchen Im Ausnahmefall fehlende Beschulbarkeit kann die Schulpflicht befristet oder auch dauerhaft ruhen 65 Die Schulpflicht kann durch die Anwendung unmittelbaren Zwangs durchgesetzt werden 68 Funfter Teil Bearbeiten Der Funfte Teil 69 82b regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Schule und Schuler Die Aufnahme eines Schulers begrundet ein offentlich rechtliches Schulverhaltnis Die Eltern des Schulers haben kein Recht auf Aufnahme in eine bestimmte Schule sehr wohl aber ein Recht auf Aufnahme in eine Schule des gewahlten Bildungsgangs z B Gymnasium Ferner enthalt das Gesetz grundsatzliche Regelungen zur Erteilung von Zeugnissen zur Versetzung in die nachsthohere Klassenstufe sowie ggfs zur Wiederholung einer Klassenstufe sowie der Wechsel in einen anderen Bildungsgang Schliesslich sind in diesem Abschnitt die Ordnungsmassnahmen bei Verstossen gegen die Schulordnung geregelt Die Ordnungsmassnahmen sind gestaffelt und reichen vom Ausschluss aus dem Schulunterricht fur den Rest des Schultages bis hin zur vollstandigen Verweisung von der besuchten Schule Sechster Teil Bearbeiten Der Sechste Teil 83 85 enthalt ausschliesslich Datenschutzregelungen und wurde infolge der Datenschutz Grundverordnung DSGVO der EU neu ins hessische Schulgesetz eingefugt Siebter Teil Bearbeiten Der Siebte Teil 86 99c regelt die Rechte der Lehrer und der Schulleitung im Land Hessen sowie die Schulaufsicht durch die 15 Staatlichen Schulamter im Land Hessen die unmittelbar dem Kultusministerium unterstehen Achter Teil Bearbeiten Der Achte Teil 100 120 regelt die Rechte der Eltern und insbesondere die Bildung von Elternbeiraten auf Klassen Schul Kreis und Landesebene Neunter Teil Bearbeiten Der Neunte Teil 121 126 regelt spiegelbildlich zum vorhergehenden Teil die Schulervertretungen auf Schul Kreis und Landesebene sowie die Schulerzeitungen Zehnter Teil Bearbeiten Der Zehnte Teil 127 136 bestimmt die Rechte der Schule als Korperschaft des offentlichen Rechts sowie die Schulkonferenzen Elfter Teil Bearbeiten Der Elfte Teil 137 150 regelt die Tragerschaft der Schulen des Landes Hessen Trager der Schulen in Hessen sind im Regelfall die Landkreise und kreisfreien Stadte Die Sonderstatusstadte Fulda Giessen Marburg Hanau und Russelsheim sind Trager der Schulen auf ihrem Gemeindegebiet Das Land Hessen ist Trager der Hessenkollegs der Landeswohlfahrtsverband Hessen Trager der Sonderschulen in Hessen Normiert werden auch Mindestschulerzahlen fur Schulen in Hessen Hauptschulen mussen mindestens einzugig sein Realschulen und Gymnasien mindestens zweizugig Integrierte Gesamtschulen mussen mindestens dreizugig sein Gymnasiale Oberstufen als Teil eines allgemeinbildenden Gymnasiums und berufliche Gymnasien mussen mindestens 50 Schuler pro Jahrgangsstufe umfassen Oberstufengymnasien mindestens 160 Schuler pro Jahrgangsstufe Fur Grundschulen existieren keine Mindestschulerzahlen sodass in Hessen auch sehr kleine Grundschulen zulassig sind z B die Zwergschulen im ehemaligen Landkreis Schluchtern Zwolfter Teil Bearbeiten Im Zwolften Teil 151 165 werden die Kosten der hessischen Schulen geregelt daneben sind hier auch einige die Schuler betreffende Regelungen enthalten Es herrscht Lernmittelfreiheit in Hessen Schulbucher werden von der Schule bereitgestellt und sind nach Abschluss des Schuljahres zuruckzugeben Schulerfahrkosten werden nur fur die Dauer der Vollzeitschulpflicht erstattet die Fahrtkosten zur Sekundarstufe II muss der Schuler bzw dessen Eltern in jedem Fall selbst tragen Dreizehnter Teil Bearbeiten Der Dreizehnte Teil 166 177 enthalt Regelungen zu Privatschulen im Land Hessen Vierzehnter Teil Bearbeiten Der Vierzehnte Teil 178 184a enthalt uberwiegend Ordnungs und Strafbestimmungen Der Verstoss gegen die Schulpflicht ist im Grundtatbestand eine Ordnungswidrigkeit im Wiederholungsfall aber eine Straftat die mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bestraft werden kann Die Straftat wird nur auf Antrag verfolgt Funfzehnter und sechzehnter Teil Bearbeiten Der funfzehnte und sechzehnte Teil 185 sowie 186 191 enthalten Verordnungsermachtigungen sowie Ubergangs und Schlussbestimmungen Geschichte BearbeitenAm 11 Dezember 1946 trat die Hessische Verfassung in Kraft die im funften Teil die Grundlagen der Bildung und Erziehung regelte 1949 trat ein Gesetz in Kraft das die Schulgeldfreiheit normierte 3 ein Jahr spater wurde die Schulpflicht gesetzlich eingefuhrt 4 Ferner gab es ab 1953 ein Gesetz uber die Verwaltung der Schulen 5 Am 1 August 1993 trat das Hessische Schulgesetz vom 17 Juni 1992 in Kraft das die vorgegangenen Schulgesetze uberflussig machte und aufhob 6 Es wurde dreimal neugefasst die letzte Neufassung fand am 30 Juni 2017 statt 7 Seitdem wurde es viermal geandert zuletzt am 18 Marz 2021 Rechtsverordnungen auf Grundlage des Hessischen Schulgesetzes BearbeitenAuf Grundlage des Hessischen Schulgesetzes haben die Ministerien zahlreiche Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften erlassen Insbesondere sind hierbei zu nennen Verordnung uber die Aufsicht uber Schulerinnen und Schuler AufsVO Verordnung zur Gestaltung des Schulverhaltnisses VOGSV Oberstufen und Abiturverordnung OAVO Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgange und Schulformen der Grundstufe Primarstufe und der Mittelstufe Sekundarstufe I und der Abschlussprufungen in der Mittelstufe VOBGM Verordnung uber Unterricht Erziehung und sonderpadagogische Forderung von Schulerinnen und Schulern mit Beeintrachtigungen oder Behinderungen VOSB Verwaltungsvorschriften fur die Aufsicht im Schulsport Sporterlass Schulwanderungen und Schulfahrten Wandererlass Weblinks BearbeitenSchulrecht in Hessen Hessisches Schulgesetz Anderungshistorie des Hessischen Schulgesetzes Sammlung schulrechtlicher Vorschriften in Hessen ab S 205 Einzelnachweise Bearbeiten Art 27 des Gesetzes vom 18 Marz 2021 GVBl S 166 Hessisches Kultusministerium Hessisches Schulgesetz Nicht mehr online verfugbar In Kultusministerium Hessen Kultusministerium Hessen 11 Marz 2020 archiviert vom Original am 20 September 2018 abgerufen am 11 Marz 2020 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot kultusministerium hessen de GVBl I 1949 18 GVBl 1950 68 GVBl I 1953 131 GVBl I 1992 233 GVBl S 2017 150Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Schulrecht in den Landern der Bundesrepublik Deutschland Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein Thuringen Normdaten Werk GND 4320833 2 lobid OGND AKS VIAF 213393006 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hessisches Schulgesetz amp oldid 237398041