www.wikidata.de-de.nina.az
Die Schulpflicht in Deutschland ist eine gesetzliche Regelung die ab einem bestimmten Alter Kinder Jugendliche und Heranwachsende bis zu einem bestimmten Alter bzw bis zur Vollendung einer Schullaufbahn dazu verpflichtet eine Schule zu besuchen Konigliche Verordnung zur Einfuhrung der Allgemeinen Schulpflicht in Preussen 1717Auch die Teilnahme an Schulausflugen ist in Deutschland fur schulpflichtige Kinder verpflichtend 1 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Aktuelle Rechtslage 2 1 Vollzeitschulpflicht 2 2 Berufsschulpflicht 2 3 Stichtagsregelungen 2 4 Eintritt der Schulpflicht 2 5 Dauer der Schulpflicht Ubersicht Bundeslander 2 6 Anwendungsbereiche 2 7 Durchsetzung 2 8 Ausnahmen Zuruckstellungen 2 8 1 Asylbewerber Auslander ohne Aufenthaltsstatus 2 8 2 Entwicklungsruckstand 2 8 3 Ruhenlassen der Schulpflicht 2 8 4 Zeitweilige Befreiung 2 8 4 1 Gesundheitliche Grunde 2 8 4 2 Religiose Grunde 2 8 4 3 Nicht beschulbar 2 8 4 4 Schulfahrt 2 8 4 5 Einzelne Unterrichtsfacher 3 Verwandte Rechtsbereiche 3 1 Beschulungspflicht 3 2 Teilnahmepflicht 3 3 Pflichtschule 4 Offizielle Begrundung 5 Positionen zur Schulpflicht 5 1 Befurwortung 5 2 Kritik 6 Siehe auch 7 Literatur 8 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Im Mittelalter gab es Klosterschulen die neben den Novizen auch zahlende Schuler aufnahmen und Domschulen die uberwiegend Jungen die eine geistliche Laufbahn anstrebten vorbehalten waren Die Masse der bauerlichen Bevolkerung erhielt keine Schulbildung In der Reformation wurde die Forderung laut allgemeine Schulen fur Jungen und Madchen einzurichten Grundlegend war Martin Luthers Schrift An die Ratsherren aller Stadte deutschen Landes dass sie christliche Schulen aufrichten und halten sollen 1524 Diese Forderung fand naturgemass in den protestantischen Landesteilen Gehor also in den meist evangelischen Reichsstadten und in den lutherischen Furstentumern Besonders im Sudwesten des Reiches war man unter der Federfuhrung der bedeutenden evangelischen Reichsstadt Strassburg im Elsass die bis zur Eroberung durch Frankreich 1681 zum Reich gehorte und seit der Zeit des bedeutenden Humanisten Johannes Sturm ein in ganz Europa als vorbildlich geruhmtes Schulwesen besass in dieser Frage besonders weit voraus Unter Strassburger Einfluss fuhrte das Herzogtum Pfalz Zweibrucken 1592 als erstes Territorium der Welt die allgemeine Schulpflicht fur Madchen und Knaben ein 2 Strassburg selbst folgte 1598 mit einem entsprechenden Gesetz Gesetzliche Bestimmungen zur Schulpflicht wurden dann in vielen protestantischen Furstentumern eingefuhrt und finden sich in fast allen evangelischen Kirchenordnungen der Zeit In Wurttemberg wurde bereits in der grossen Kirchenordnung von 1559 eine Schulpflicht festgelegt Diese betraf allerdings nur den mannlichen Teil der Bevolkerung Die allgemeine Schulpflicht wurde erst 1649 eingefuhrt wahrend sie in Sachsen Gotha bereits 1642 und in Braunschweig Wolfenbuttel seit 1647 3 bestand In der Grafschaft Lippe wurde in der Kirchenordnung von 1684 die allgemeine Schulpflicht eingefuhrt Erneut verkundet wurde diese in der Schul Ordnung furs platte Land von 1767 von Simon August dem damals Regierenden Graf und Edlen Herren Zur Lippe Diese bestand fur Kinder von 7 14 Jahren Wie Ferdinand Weerth 1810 bemerkte wurde diese jedoch oftmals nicht eingehalten zumal dann wenn die Feldarbeit begann aber auch wenn das Viehhuten durchzufuhren war Zudem sorgte die schlechte Wirtschaftslage in Lippe dafur dass arme Familien ihre Kinder schon fruh in den Arbeitsprozess mit einbezogen Was zahlten fur einfache Leute die Fahigkeiten ihrer Kinder zu schreiben zu lesen oder zu rechnen wenn diese spater Weber Spinner Knecht oder Magd wurden 4 In der Zeit der Aufklarung wurde die Entwicklung beschleunigt Von geschichtlicher und auch fur das Ausland beispielgebender Bedeutung ist die Entwicklung in Preussen Die Principia regulativa des Konigs Friedrich Wilhelm I vom 28 September 1717 wurden fur ganz Preussen durch das Generallandschulreglement Friedrichs des Grossen von 1763 bestatigt Allerdings handelte es sich bei diesem Schul Edikt bestenfalls um wohlgemeinte Absichtserklarungen der absolutistischen Landesherren Die preussische Statistik von 1816 bestatigt dies und halt fest dass zu diesem Zeitpunkt gerade einmal 60 der Kinder an einer offentlichen Schule registriert waren In der Provinz Posen waren es sogar nur 20 Fur ganz Preussen stieg die Zahl der registrierten Schuler von 1816 zu 1846 um 82 und erreichte dann in Posen 70 5 In den katholisch gebliebenen Landesteilen Deutschlands verlief die Durchsetzung dieser Forderungen ausserst zah Obwohl der aufgeklarte Bildungsreformer Heinrich Braun die allgemeine Schulpflicht im Kurfurstentum Bayern bereits 1771 verordnet hatte konnte erst 1802 eine sechsjahrige gesetzliche Unterrichtspflicht durchgesetzt werden 6 Aber auch im evangelischen Sachsen begann erst 1835 mit dem Volksschulgesetz die achtjahrige Schulpflicht Bildungsgeschichte Besonders in der Landbevolkerung stiess die Schulpflicht zunachst auf Widerstand Die in kleinbauerlichen Betrieben notwendige Arbeitskraft der Kinder wurde erheblich wichtiger als deren Schulbildung angesehen So kam es z B in der Eifel nachdem diese 1815 preussisch wurde in den beiden folgenden Jahrzehnten mehrmals zu heftigen Protesten der Landbevolkerung gegen den Schulbesuch der Kinder Dennoch wurden Eltern sanktioniert die ihre Kinder nicht zur Schule schickten Eine Verordnung des Amtes Oerlinghausen im Furstentum Lippe von 1847 verfugte dass Eltern in so einem Falle Strafe zahlen mussten Da manche jedoch zu arm waren um die Strafe aufzubringen hatten sie dann eine Haftstrafe zu verbussen Solmaz fuhrt Beispiele auf von Gefangnisaufenthalten zwischen einem halben und 2 Tagen 7 In Lippe waren noch bis 1914 die Schulen auf dem Lande sogenannte Huteschulen Die Not vieler Kleinbauern fuhrte dazu dass haufig deren Kinder spatestens im zehnten oder elften Lebensjahr vor allem in den Sommermonaten an einen grosseren Bauern vermietet wurden Eingesetzt wurden sie bei ihm nicht nur zum Huten des Viehs sondern auch zur Garten und Feldarbeit 8 Auch in anderen Gegenden Deutschlands z B im Vogelsberg ist das Vorkommen von Hutekindern noch bis zur Mitte des 20 Jahrhunderts dokumentiert und von Wolfgang Hartke beschrieben worden 9 Als Gegenleistung fur die Mithilfe der Kinder bestellten die grossen Bauern das Pachtland der Eltern oder lieferten Saatgut Die Kinder erhielten an ihrer Arbeitsstatte meist besseres Essen manche uberhaupt ihr Essen manche wohnten entfernt von ihrem Heimatort im Dorf ihrer Arbeitgeber Der Schulbesuch war in Abhangigkeit von solcherart Tatigkeit zeitweise unterbrochen bzw daran angepasst Wenn im bisher Gesagten von Schulpflichtgesetz die Rede ist muss immer mitgedacht werden dass der Staat bis zum Beginn des 20 Jahrhunderts diese gesetzlich geforderte Schulpflicht gar nicht durchsetzen konnte Schulpflichtgesetze waren eher Absichtserklarungen Der Staat verfugte auch nicht uber ein flachendeckendes Schulsystem das allen potentiellen Schulern einen ordnungsgemassen Schulbesuch ermoglicht hatte Es fehlten Schulgebaude Lehrer und vor allem eine staatliche Kultusburokratie Durch das regelmassig erscheinende Monatsblatt fur Bauwesen und Landesverschonerung in Bayern standen im Konigreich Bayern bereits ab 1821 Planzeichnungen fur den Bau von Schulgebauden zur Verfugung Durch den Herausgeber und Architekten Gustav Vorherr waren die Gemeinden somit in der Lage unterschiedliche Schulhaustypen bedarfsorientiert und kostengunstig auszufuhren In anderen Teilen Deutschlands wurde erst zu Beginn des 20 Jahrhunderts systematisch daran gearbeitet schrittweise bessere Voraussetzungen zu schaffen Eine Ausnahme bildeten unter anderem die kleineren fortschrittlichen Herzogtumer Thuringens wie Sachsen Gotha wo unter Ernst dem Frommen und dem Padagogen Andreas Reyher schon im 17 Jahrhundert vorbildliche Voraussetzungen wie Schulbauten Lehrerseminare Unterrichtsplane Schulbuchdruck und Kultusburokratie geschaffen wurden Es gab das Sprichwort dass des Herzogs Bauern gebildeter seien als anderswo der Adel Seit 1919 schrieb die Weimarer Verfassung die allgemeine Schulpflicht fur ganz Deutschland fest 10 In der Zeit des Nationalsozialismus von 1938 bis 1945 galt das Reichsschulpflichtgesetz das Menschen mit komplexer Behinderung als bildungsunfahig einstufte Erst 1978 wurde die allgemeine Schulpflicht gesetzlich geregelt unabhangig von Art und Intensitat der Behinderung 11 In der Bundesrepublik Deutschland galt die Schulpflicht zunachst nur fur Kinder mit deutscher Staatsangehorigkeit Erst in den 1960er Jahren wurde sie fur auslandische Kinder eingefuhrt Fur Asylbewerberkinder wurde sie zum Beispiel in Nordrhein Westfalen erst 2005 eingefuhrt Zuvor bestand hochstens ein Schulbesuchsrecht Neben dem Recht auf Schulbesuch besteht auch eine Schulpflicht Dieser unterliegen alle Personen ungeachtet ihrer Nationalitat 12 Aktuelle Rechtslage BearbeitenIn Deutschland ist die Schulpflicht aufgrund der Kulturhoheit der Lander in den einzelnen Landesverfassungen geregelt Die Lander sind hierzu durch das Grundgesetz ermachtigt So steht in Art 7 Abs 1 GG Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates woraus sich nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch das Recht der Lander ergibt durch Landesgesetze die Schulpflicht zu bestimmen Einfache Gesetze die sogenannten Schulgesetze regeln die Durchfuhrung Dabei wird oft noch die Polizei eingesetzt 13 14 15 Es wird zwischen der Vollzeitschulpflicht und der Berufsschulpflicht unterschieden Vollzeitschulpflicht Bearbeiten Die Vollzeitschulpflicht erstreckt sich auf neun bzw zehn Schulbesuchsjahre siehe Aufstellung der einzelnen Bundeslander Die Anzahl der Schulbesuchsjahre ist hierbei nicht mit der Nummer der besuchten Jahrgangsstufe zu verwechseln Fur einen Schuler der z B zweimal eine Klassenstufe wiederholen musste endet die Vollzeitschulpflicht nach neun bzw zehn Schulbesuchsjahren bereits zum Ende der 7 bzw 8 Klasse Ubersprungene Klassen hingegen werden anerkannt so dass die Vollzeitschulpflicht hier nach der Klasse 9 bzw 10 enden kann obwohl die Schule erst acht oder neun Jahre lang besucht wurde Berufsschulpflicht Bearbeiten Die so genannte Berufsschulpflicht beginnt nach dem Ablauf der Vollzeitschulpflicht Die Berufsschulpflicht kann entweder durch die Teilnahme an einer Berufsausbildung durch den Besuch von Bildungsgangen an einer Berufsbildenden Schule durch den Besuch der Sekundarstufe I oder der Sekundarstufe II einer Allgemeinbildenden Schule oder in einigen deutschen Bundeslandern wie Baden Wurttemberg durch den Besuch der so genannten Berufsschulstufe fruher Werkstufe an einer so genannten Forderschule fruher Sonderschule erfullt werden Inwieweit dies mit der UN Konvention uber die Rechte von Menschen mit Behinderungen vereinbar ist wird uberpruft In der Regel endet die Berufsschulpflicht mit dem Abschluss einer Berufsausbildung bzw mit dem Ablauf des zwolften Schulbesuchsjahres kann also auch noch fur Volljahrige bestehen 16 Unter bestimmten Umstanden kann diese Berufsschulpflicht allerdings vom Schulamt fruhzeitig aufgehoben werden beispielsweise wenn es dem Schuler untersagt wird eine Berufsschule zu besuchen Die naheren Details und weitere Alternativen zum Erfullen der Berufsschulpflicht unterscheiden sich hierbei in den einzelnen Bundeslandern Stichtagsregelungen Bearbeiten nbsp Beginn der Schulpflicht in Bayern Tag der Einschulung am 17 September 2002 in der stadtischen Volksschule an der Grandlstrasse in Munchen Die Klassenlehrerin mit dem grunen Ballon leitet ihre Erstklassler an Fur alle Kinder die bis zu einem bundeslandspezifischen Stichtag eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden beginnt die Schulpflicht Der Stichtag ist im Allgemeinen der 30 Juni in Thuringen der 31 Juli in Rheinland Pfalz der 31 August in Nordrhein Westfalen Niedersachsen Berlin 17 Brandenburg der 30 September Musskinder Alle jungeren Kinder die im Laufe eines Jahres das sechste Lebensjahr beenden konnen auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden wenn zu erwarten ist dass sie voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen konnen Kannkinder Noch jungeren Kinder erlauben einige Bundeslander den Schulbesuch wenn sie entsprechend weit entwickelt sind Beispielsweise ist hierfur in Bayern ein schulpsychologisches Gutachten notwendig das die Schulfahigkeit bestatigt Ein Rechtsanspruch auf eine vorzeitige Einschulung besteht bislang ebenso wenig wie eine vorzeitige Einschulungspflicht Schulpflichtige Kinder konnen in Berlin auf Antrag der Eltern um ein Jahr zuruckgestellt werden wenn der Entwicklungsstand des Kindes eine bessere Forderung in einer Einrichtung der Jugendhilfe erwarten lasst 18 In Berlin wurde mit der Grundschulreform von 2005 der Stichtag zur Einschulung auf den 31 Dezember gelegt Seit 2017 ist der Stichtag in Berlin jedoch nach Kritik von Padagogen und Psychologen sowie auf Grund einer hohen und standig wachsenden Anzahl von Zuruckstellungsantragen wieder auf den 30 September gelegt worden 19 Eintritt der Schulpflicht Bearbeiten Die Schulpflicht beginnt fur alle Kinder die zum Stichtag eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden bundeslandspezifisch zum folgenden Schuljahr z B in Hamburg 20 und Bremen 21 am 1 August desselben Kalenderjahres in Schleswig Holstein mit Beginn dieses Schuljahres 22 Dauer der Schulpflicht Ubersicht Bundeslander Bearbeiten Land BeginnAlter DauerJahre Details und Besonderheiten 1 Baden Wurttemberg 23 5 6 9 4 Jahre Besuch der Grundschule danach 5 Jahre Besuch einer weiterfuhrenden Schule 73 76 SchG zusatzlich fur 3 Jahre Berufsschulpflicht oder bis zum Ende des Schuljahrs in dem das 18 Lebensjahr vollendet wird oder einjahriger Besuch des Berufsvorbereitungsjahres danach Befreiung von der Berufsschulpflicht wenn nicht wegen eines Ausbildungsverhaltnisses berufsschulpflichtig oder Besuch einer weiterfuhrenden Schule 77 ff SchG oder Besuch der Berufsschulstufe an einer Sonder oder Forderschule 2 Bayern 24 5 6 9 zusatzlich 3 Jahre Berufsschulpflicht oder ein Berufsvorbereitungsjahr oder bis zum 21 Lebensjahr 25 3 Berlin 26 5 6 10 Berufsschulpflicht bis zum Ende des Berufsausbildungsverhaltnisses 42 43 Berliner SchulG 26 4 Brandenburg 27 5 6 10 39 BbgSchulG Links s u Berufsschulpflicht bis zum Ende des Schuljahres in dem der Schuler das 18 Lebensjahr vollendet 5 Bremen 28 6 7 12 54 Brem Schulgesetz davon 10 Jahre Vollzeitschulpflicht 55 Abs 2 Brem Schulgesetz 6 Hamburg 6 7 11 oder bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres 37 Hamburgisches Schulgesetz 7 Hessen 29 6 7 10 10 Jahre Vollzeitschulpflicht oder 9 Jahre Schulpflicht 1 Jahr Berufsschulpflicht 59 SchulG Hessisches Schulgesetz 8 Mecklenburg Vorpommern 6 7 9 9 Jahre Vollzeitschulpflicht danach Berufsschulpflicht bis zum Ende des Schulhalbjahres in dem der Schuler das 18 Lebensjahr vollendet 41 42 SchulG M V 9 Niedersachsen 30 5 6 12 grundsatzlich 12 Jahre zusatzlich Berufsschulpflicht fur die Dauer eines Ausbildungsverhaltnisses Verkurzungen sind moglich wie z B 9 Jahre und ein Berufsvorbereitungsjahr oder unter gewissen Umstanden bis zum 18 Lebensjahr bei mind erfolgreichem Hauptschulabschluss 10 Nordrhein Westfalen 31 5 6 10 10 Jahre Vollzeitschulpflicht 9 Jahre am Gymnasium mit achtjahrigem Bildungsgang 32 danach Pflicht zum Besuch eines Berufskollegs fur Jugendliche ohne Ausbildungsverhaltnis bis zum Ende des Schuljahres in dem der Schuler 18 Jahre alt wird also immer bis einschliesslich letzten Schultag vor den Sommerferien 37 38 SchulG NRW 11 Rheinland Pfalz 33 5 6 12 12 Jahre 7 SchG oder weniger 60 Abs 2 SchG 12 Saarland 6 7 9 9 Jahre Vollzeitschulpflicht Schulpflichtgesetz Saarland 4 Abs 1 ff und 3 Jahre mindestens bis zum 18 Geburtstag Berufsschulpflicht Schulpflichtgesetz Saarland 8 Abs 1 13 Sachsen 6 7 9 9 Jahre Vollzeitschulpflicht und 3 Jahre Berufsschulpflicht 28 Abs 2 SchulG 14 Sachsen Anhalt 34 6 7 12 endet nach 12 Jahren 9 Jahre Vollschulzeitpflicht danach wenigstens 1 Jahr berufsbildende Schule oder Vergleichbares 15 Schleswig Holstein 35 6 7 9 9 Jahre Vollzeitschulpflicht 20 Abs 2 SchulG danach wenigstens 1 Jahr berufsbildende Schule oder Vergleichbares 23 SchulG 16 Thuringen 36 5 6 10 10 Jahre Vollzeitschulpflicht verlangerbar um bis zu 2 Jahre danach Berufsschulpflicht bis zum Berufsabschluss langstens bis Vollendung des 21 LebensjahresEs ist in Deutschland moglich die Schulpflicht auch an anderen Unterrichtsstatten als an Schulen in der Tragerschaft einer deutschen Gebietskorperschaft zu erfullen Zulassig ist auch der Unterricht Schulpflichtiger an Schulen in Freier Tragerschaft vor allem an Ersatzschulen Dabei wird zwischen staatlich anerkannten Ersatzschulen und staatlich genehmigten Ersatzschulen unterschieden In Ersteren werden staatlich anerkannte Abschlusse abgelegt Schuler staatlich genehmigter Ersatzschulen mussen wenn sie auf einen deutschen Bildungsabschluss Wert legen die Schulabschlusse als Externe auf offentlichen Schulen ablegen An Erganzungsschulen konnen Kinder und Jugendliche in der Regel nicht ihre Schulpflicht erfullen Einen Sonderfall stellen Tagesbildungsstatten dar die es nur noch in Niedersachsen gibt An ihnen konnen kognitiv beeintrachtigte Kinder und Jugendliche ihre Schulpflicht erfullen obwohl es sich bei der Einrichtung nicht um eine Schule handelt Unterricht ausserhalb des Schulgelandes ist an ausserschulischen Lernorten sowie im Rahmen des Distanzunterrichts auch in Form von Videokonferenzen u a zulassig Es ist bei Unterricht ausserhalb des Schulgelandes nicht zulassig auf eine Anwesenheitskontrolle seitens der verantwortlichen Lehrperson zu verzichten und untergetauchte Schuler sich selbst zu uberlassen Hauptartikel Digitalisiertes Bildungswesen Anwendungsbereiche Bearbeiten Die Schulpflicht erstreckt sich im Wesentlichen auf drei Bereiche Die Schulanmeldungspflicht ist fur die Erziehungsberechtigten die Verpflichtung ihre minderjahrigen Kinder an einer Schule ihrer Wahl anzumelden Eventuell bereits volljahrige Schulpflichtige sind selbst dafur zustandig sich an einer zur Erfullung ihrer Schul besuchs pflicht geeigneten Schule anzumelden Falls es um die Anmeldung an einer Berufsschule geht ist der jeweilige Ausbilder bzw Arbeitgeber zur Anmeldung verpflichtet Die Schulwahl ist fur die Anmeldenden die Pflicht zur Wahl einer zur Auswahl zugelassenen Schule Die schulpflichtige Person muss an einer deutschen offentlichen Schule oder an einer Privatschule angemeldet werden Es ist grundsatzlich nicht moglich ein Kind auf z B eine Schule eines benachbarten Bundes oder Territoriallandes anzumelden wovon jedoch Ausnahmen moglich sind beispielsweise bleibt internationales Recht unberuhrt was besonders im Hinblick auf Kinder von Diplomaten relevant ist Siehe auch Internationale Schule Deutschland Die Teilnahmepflicht bedeutet fur die Schulbesuchenden die Verpflichtung zur regelmassigen und aktiven Teilnahme am stattfindenden Unterricht sowie an Schulveranstaltungen sofern diese beispielsweise finanziell zumutbar sind Bei Ganztagsschulen gilt dies auch fur den am Nachmittag stattfindenden Unterricht Durchsetzung Bearbeiten Die Erziehungsberechtigten der Schuler sind zur Uberwachung der Schulpflicht ihrer minderjahrigen Kinder verpflichtet Befreiungen von der Schulpflicht werden nur in eng begrenzten Fallen ausgesprochen Kommen die Erziehungsberechtigten ihrer Pflicht nicht nach dann stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar die einen Bussgeldbescheid zur Folge haben kann Bei der Verhangung von Ordnungsmassnahmen muss zwischen Verletzungen der Schulpflicht durch Schuler und der durch die Erziehungsberechtigten unterschieden werden Die Verhangung eines Bussgeldes gegen Schuler setzt deren Strafmundigkeit voraus Ziel eines solchen Bussgeldverfahrens ist stets eine Verhaltensanderung der Betroffenen Die Lehrkrafte der Pflichtschulen werden durch den Erlass von Bussgeldbescheiden bei ihrem Bildungsauftrag unterstutzt Die Durchsetzung der Schulpflicht ist in den einzelnen Landern unterschiedlich liberal oder restriktiv In den Bundeslandern Hamburg Hessen und Saarland sind Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen bis zu 180 Tagessatzen moglich Als vorletzte Konsequenz konnen die Schuler auch zwangsweise zur Schule gebracht werden wenn zuvor alle anderen Versuche erfolglos blieben Schulzwang Der Schulzwang wurde durch das Reichsschulpflichtgesetz vom 6 Juli 1938 gesetzlich normiert und ist heute in den Schulgesetzen der einzelnen Bundeslander geregelt Als letzte Konsequenz kann den Eltern schliesslich durch ein Familiengericht das Personensorgerecht ganz oder teilweise entzogen werden Von dieser letzten Moglichkeit wurde bisher kaum Gebrauch gemacht Mit Beschluss vom 31 Mai 2006 hat das Bundesverfassungsgericht die Schulpflicht aller Kinder hochstgerichtlich bestatigt und die strafrechtliche Sanktionierung bei Nichteinhaltung der Schulpflicht durch religiose Eltern als verfassungsgemass beurteilt 37 Ausnahmen Zuruckstellungen Bearbeiten Asylbewerber Auslander ohne Aufenthaltsstatus Bearbeiten Das Grundgesetz enthalt kein ausdrucklich normiertes Recht auf Bildung Die allgemeine Schulpflicht wird mit Bezug auf Fluchtlingskinder von den Bundeslandern unterschiedlich ausgelegt In manchen Bundeslandern wird unterschieden zwischen dem Recht auf Schulbesuch einerseits dem Schulbesuchsrecht und der Verpflichtung zum Schulbesuch andererseits der Schulpflicht Es ist in der Rechtsprechung einiger Bundeslander unklar ob sich die Schulpflicht auch auf Asylbewerberkinder erstreckt Der UN Sonderberichterstatter fur das Recht auf Bildung kritisierte nach einem Deutschlandbesuch im Februar 2006 in seinem Bericht mehrere Bundeslander wurden minderjahrigen Fluchtlingen einen unzureichenden Zugang zur Schulbildung gewahren 38 Das Schulgesetz fur das Land Nordrhein Westfalen das am 1 August 2005 in Kraft trat verankert in 34 ausdrucklich eine Schulpflicht auch fur minderjahrige Fluchtlinge Nordrhein Westfalen war hierin Vorreiter unter den Bundeslandern 39 In mehreren Bundeslandern haben Kinder mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung keine Schulpflicht haben dort aber ein Schulbesuchsrecht Ausnahme war zeitweise das Saarland wo sie kein Recht auf Schulbesuch hatten 39 40 bis dort 2006 eine Schulpflicht fur Kinder von Asylsuchenden eingefuhrt wurde 41 Der Rat der Stadt Munchen beschloss 2004 Das Schulreferat wird gebeten allen Schulleitungen mitzuteilen dass Kinder mit illegalem Aufenthaltsstatus grundsatzlich schulpflichtig sind 42 Daraus wurde geschlussfolgert dass Schulleiter dem Aufenthaltsstatus von Kindern bzw Jugendlichen und von deren Eltern nicht nachgehen mussen Nur so konne der allgemeinen Schulpflicht die sich auf alle in Deutschland Lebenden beziehe Geltung verschafft werden Im Unterschied hierzu sieht der Entwurf der Staatsregierung fur ein Bayerisches Integrationsgesetz vom 10 Mai 2016 vor dass nicht schulpflichtig sein soll wer nach dem Asylgesetz verpflichtet ist in einer besonderen Aufnahmeeinrichtung BAE im Sinne des 30a AsylG zu wohnen 43 Im Oktober 2016 berichteten Medien dass eine Anderung vorgesehen ist die eine Schulpflicht auch fur Asylbewerber vorsieht die in Ankunfts und Ruckfuhrungszentren untergebracht sind ihr Unterricht soll in besonderen Klassen stattfinden 44 In Rheinland Pfalz besteht seit Mitte 2013 eine Schulpflicht fur geduldete Fluchtlingskinder 45 In Thuringen beginnt die Schulpflicht drei Monate nach ihrem Zuzug in Baden Wurttemberg sechs Monate nach dem Zuzug Stand August 2015 46 47 In Berlin sind Kinder mit Aufenthaltstitel schulpflichtig Kinder ohne Aufenthaltstitel haben ein Recht auf Schulbesuch unterliegen aber nicht der allgemeinen Schulpflicht Stand August 2015 47 48 Schatzungen zufolge lebten 2008 mit hoher Wahrscheinlichkeit einige Zehntausend Kinder und Jugendliche illegal in Deutschland von denen die wenigsten eine Schule besuchten 42 Die Industrie und Handelskammern und der Deutsche Stadte und Gemeindebund sprachen sich fur eine langere Schulpflicht von Fluchtlingen aus letztere befurworteten eine Schulpflicht bis zum Alter von 25 Jahren fur Fluchtlinge 49 Ein Rechtsgutachten der Max Traeger Stiftung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft kam 2005 zu dem Schluss dass Schulleiter ungeachtet des 87 des Aufenthaltsgesetzes nicht zur Meldung verpflichtet sind und dass statuslose Kinder wegen des im Grundgesetz festgelegten Gleichbehandlungsgrundsatzes einen Anspruch auf Schulzugang haben 50 Die UN Kinderrechtskonvention die seit Deutschlands Rucknahme der Vorbehalte im Jahr 2010 auch in Deutschland unbeschrankt Gultigkeit hat verpflichtet alle Unterzeichnerstaaten u a dazu den Besuch der Grundschule fur alle zur Pflicht und unentgeltlich zu machen und allen Kindern den Zugang zu weiterfuhrenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Art zu gewahren Artikel 28 Abs 1 Da die Rechte dieser Konvention jedem Kind zustehen das sich innerhalb der Hoheitsgewalt eines Vertragsstaats befindet Artikel 1 2 Abs 1 der UN Kinderrechtskonvention gelten sie auch fur Fluchtlingskinder und fur Kinder und Jugendliche ohne Aufenthaltsstatus Seit dem 14 April 2014 gilt das dritte Zusatzprotokoll der UN Kinderrechtskonvention wodurch diese Rechte fur alle Kinder individuell beim UN Ausschuss fur die Rechte des Kindes mit Sitz in Genf einklagbar sind sofern der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschopft wurde 51 Die Charta der Grundrechte der Europaischen Union spricht in Artikel 14 Abs 1 und Abs 2 jeder Person das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung zu einschliesslich des Rechts unentgeltlich am Pflichtschulunterricht teilzunehmen Die Richtlinie 2013 33 EU Aufnahmerichtlinie sieht in Artikel 14 Abs 2 vor dass der Zugang zum Bildungssystem spatestens drei Monate nachdem ein Antrag auf internationalen Schutz von einem Minderjahrigen oder in seinem Namen gestellt wurde zu gewahren ist und dass Minderjahrigen bei Bedarf Vorbereitungs und Sprachkurse anzubieten sind Asylsuchenden und Fluchtlingen haben die Vertragsstaaten der Genfer Fluchtlingskonvention GFK nach Artikel 22 GFK hinsichtlich des Unterrichts in Volksschulen dieselbe Behandlung wie ihren Staatsangehorigen zu gewahren 52 Siehe auch Recht auf Bildung Entwicklungsruckstand Bearbeiten Schulpflichtige Kinder die noch nicht den fur den Schulbesuch erforderlichen korperlichen geistigen und seelischen Entwicklungsstand haben Schulreife konnen auf Antrag der Eltern unter Beteiligung eines schularztlichen und schulpsychologischen Dienstes von der jeweiligen Schulleitung fur jeweils maximal ein Jahr von der Teilnahme am Unterricht der Grundschule oder der Sonderschule zuruckgestellt werden Ruhenlassen der Schulpflicht Bearbeiten In einigen Bundeslandern ist ein Ruhenlassen der Schulpflicht moglich wenn ein wichtiger Grund vorliegt und eine gleichwertige anderweitige Forderung moglich ist In besonderen Hartefallen konnen in einigen Bundeslandern auslandische Jugendliche vom vollendeten 14 Lebensjahr an von der Schulpflicht befreit werden Fur Kinder mit Behinderungen bestehen verschiedene Sonderregelungen auf der Landerebene In der Regel werden jedoch auch schwer behinderte Menschen nicht durch Anwendung des Instruments des Ruhenlassens der Schulpflicht von ihrem Recht auf Bildung ausgeschlossen Eine entsprechende Moglichkeit gibt es in den meisten Schulgesetzen nicht mehr In Hessen fuhrte ein Streit zwischen Eltern und dem Schulamt des Landkreises Gross Gerau uber die Frage ob ein behinderter Junge die Grundschule besuchen durfe oder eine Forderschule besuchen musse dazu dass die Behorde die Schulpflicht dieses Jungen zwei Jahre lang ruhen liess 53 Zeitweilige Befreiung Bearbeiten Eine zeitweise Befreiung von der Schulpflicht auch Schulbefreiung Beurlaubung von der Schule kann in besonders begrundeten Ausnahmefallen moglich sein Die Bedingungen sind im Schulrecht der Bundeslander geregelt Beispielsweise ist in Nordrhein Westfalen das 2005 in Kraft getretene Schulgesetz massgeblich insbesondere 40 Ruhen der Schulpflicht und 43 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen welche festlegen dass die Schulleitung eine zeitweise Beurlaubung von der Schule aus wichtigem Grund genehmigen kann Einzelne wichtige Grunde finden sich bereits im Runderlass des Kultusministeriums vom 26 Marz 1980 samt Uberarbeitungen Gesundheitliche Grunde Bearbeiten Wahrend einer Epidemie oder Pandemie sind Schuler und Lehrpersonen die einem erhohten Risiko ausgesetzt sind dass die betreffende Infektionskrankheit bei ihnen einen schweren Verlauf nehmen wird dass sie womoglich sogar an ihr sterben konnten 54 von der Pflicht befreit am Prasenzunterricht im Schulgebaude teilzunehmen Solche Personen werden vom Robert Koch Institut als vulnerabel bezeichnet Die zeitweise Aussetzung der Prasenzpflicht befreit die Betroffenen allerdings nicht von der Pflicht zur Teilnahme an alternativen Formen des Unterrichts Religiose Grunde Bearbeiten Eine generelle Befreiung von der Schulpflicht aus religiosen Grunden ist nicht moglich wohl aber eine Befreiung an wichtigen religiosen Feiertagen sowie von einzelnen Unterrichtsfachern wie dem Sportunterricht siehe unten So haben in Berlin Schuler an bestimmten Feiertagen ihrer Religionsgemeinschaft unterrichtsfrei wobei diese Tage nicht als Fehltage gelten 55 Nicht beschulbar Bearbeiten Zeitweilig von der Schulpflicht ausgenommen sind in einigen Bundeslandern schwer erziehbare Kinder und Jugendliche die als nicht beschulbar gelten Diese gehen unter Aufsicht von Sozialpadagogen anderen sinnvollen Tatigkeiten nach bis sie wieder in die Lage versetzt sind am Unterricht in einer Schule teilzunehmen Schulfahrt Bearbeiten Die Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme an einer Schulfahrt ist aus besonderen Grunden moglich Soweit organisatorisch moglich erfolgt in dieser Zeit eine Beschulung in einer Parallelklasse bei gleichzeitigen Fahrten des gesamten Jahrgangs in einer Klasse des nachstjungeren Jahrgangs Einzelne Unterrichtsfacher Bearbeiten Eine Befreiung von einzelnen Unterrichtsfachern ist nur in Ausnahmefallen moglich Vom Sportunterricht beispielsweise erfolgt eine Befreiung solange eine Teilnahme aus gesundheitlichen Grunden nicht moglich ist Eine Befreiung vom Sportunterricht aus religiosen Grunden ist nur aus besonderen Grunden moglich Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht ein Anspruch auf Befreiung vom Sport oder Schwimmunterricht aus religiosen Grunden fur muslimische Schulerinnen dann wenn diese konkret glaubhaft darlegen konnen durch verbindliche Glaubensgebote oder verbote in Glaubenskonflikte zu gelangen und keine zumutbare und diskriminierungsfreie Ausweichmoglichkeit fur sie besteht 56 Laut Bundesverwaltungsgericht Leipzig ist eine Teilnahme im Burkini zumutbar 57 siehe auch Teilnahme muslimischer Kinder am Schulschwimmen Verwandte Rechtsbereiche BearbeitenBeschulungspflicht Bearbeiten Aufgrund Artikel 7 des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland hat der Staat den Auftrag jedem Kind die Erziehung und Bildung zu verschaffen die es zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben benotigt 58 Das Grundgesetz enthalt diesen Bildungs und Erziehungsauftrag des Staates zwar nicht unmittelbar setzt ihn aber als gegeben voraus 58 Daraus folgt wie es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts formuliert die Pflicht ein Schulsystem zu gewahrleisten das allen jungen Burgern gemass ihren Fahigkeiten die dem heutigen gesellschaftlichen Leben entsprechenden Bildungsmoglichkeiten eroffnet 59 Diese Pflicht folgt auch daraus dass Bildung ein elementares Burger und Menschenrecht ist und somit das Recht des Kindes auf gesellschaftliche Teilhabe durch Bildung unter anderem in Art 26 der Allgemeinen Erklarung der Menschenrechte von 1948 anerkannt wird 58 Teilnahmepflicht Bearbeiten Die Schulpflicht erstreckt sich auch auf Schulfahrten 1 Seit 1979 besteht an den Schulen in Deutschland eine Teilnahmepflicht an den Bundesjugendspielen 60 61 Die Teilnahmepflicht am Unterricht erstreckt sich auch auf die Teilnahme an so genannten Leistungskontrollen wie Klassenarbeiten Bei einer Verweigerung ist hierbei die Schulnote ungenugend zu erteilen Wenn in der Folge durch mangelhafte Leistungen die Versetzung gefahrdet wird mussen die Eltern daruber informiert werden Falls durch die Leistungsverweigerung Einzelner auch der Lernerfolg anderer Schuler gefahrdet wird kann das Lehrpersonal Ordnungsmassnahmen ergreifen Pflichtschule Bearbeiten Das Wort Pflichtschule wird in Art 36 des Bayerischen Gesetzes uber das Erziehungs und Unterrichtswesen BayEUG als terminus technicus fur die Bezeichnung einer Standardschullaufbahn verwendet Die Pflichtschule besteht nach dieser Bestimmung aus der Volksschule also der Grundschule der Hauptschule Art 7 BayEUG und der Berufsschule Art 11 BayEUG Die Schulpflicht wird nicht nur durch den Besuch der Pflichtschule erfullt sondern nach Art 35 BayEUG auch durch den Besuch anderer Schulformen z B Gymnasien Realschulen Wirtschaftsschulen und Berufsfachschulen Auch das saarlandische Schulrecht verwendet den Begriff der Pflichtschule ohne ihn jedoch zu definieren Im Landesrecht der anderen Bundeslander wird der Begriff nicht verwendet Offizielle Begrundung BearbeitenDie allgemeine Schulpflicht dient in Deutschland der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags Dieser Auftrag richtet sich offiziell auch auf die Heranbildung der Schuler als zukunftige Staatsburger Das Bundesverfassungsgericht urteilt Schulen seien dafur besser geeignet da Kontakte mit der Gesellschaft und den in ihr vertretenen unterschiedlichen Auffassungen nicht nur gelegentlich stattfinden sondern Teil einer mit dem regelmassigen Schulbesuch verbundenen Alltagserfahrung sind 62 Ausserdem habe die Allgemeinheit ein berechtigtes Interesse daran der Entstehung von religios oder weltanschaulich motivierten Parallelgesellschaften entgegenzuwirken und Minderheiten zu integrieren Integration setzt dabei nicht nur voraus dass die Mehrheit der Bevolkerung religiose oder weltanschauliche Minderheiten nicht ausgrenzt sie verlangt auch dass diese sich selbst nicht abgrenzen und sich einem Dialog mit Andersdenkenden und glaubigen nicht verschliessen Dies im Sinne gelebter Toleranz einzuuben und zu praktizieren ist eine wichtige Aufgabe der offentlichen Schule 63 Diese Begrundung schliesst nicht die Privatschule als alternative Form der Bildung aus aber das Un und Deschooling sowie Hausunterricht 64 Positionen zur Schulpflicht BearbeitenBefurwortung Bearbeiten Der damalige CSU Vorsitzende Erwin Huber begrundete die Schulpflicht im September 2008 mit den Worten Die allgemeine Schulpflicht gilt als eine unverzichtbare Bedingung fur die Gewahrleistung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zugleich als unerlassliche Voraussetzung fur die Sicherung der wirtschaftlichen und sozialen Wohlfahrt der Gesellschaft Sinn und Zweck der Schulpflicht ist nicht nur die Vermittlung von Lehrplaninhalten sondern insbesondere auch die Schulung der Sozialkompetenz der Kinder Die Sozialkompetenz wird durch das Lernen in der Klassengemeinschaft und durch gemeinsame Schulveranstaltungen in besonderem Masse gefordert Neben der Forderung der Sozialkompetenz hat die Schule auch die Funktion wahrend der Unterrichtszeit auf das Kindeswohl zu achten Wurde man Ausnahmen von der Schulpflicht zulassen musste diese Aufgabe von den Jugendamtern ubernommen werden Die Bayerische Verfassung will mit der allgemeinen Schulpflicht alle Kinder und Jugendlichen gleichermassen und umfassend in die Gesellschaft eingliedern Dies ist eine der grossen emanzipatorischen und demokratischen Entwicklungen des 19 Jahrhunderts 65 Kritik Bearbeiten In diesem Abschnitt wird lediglich die Kritik an der deutschen gesetzlichen Regelung der Schulpflicht dargestellt Fur generelle Kritik am gesamten Konzept der Schulpflicht siehe Schulpflicht Kritik Die Schulpflicht in Deutschland steht bisweilen in der Kritik 66 1 Der UN Sonderberichterstatter fur das Recht auf Bildung Vernor Munoz ausserte sich in seinem in Berlin veroffentlichten Bericht vom 21 Februar 2006 besorgt daruber dass die restriktive deutsche Schulpflicht die Inanspruchnahme des Rechtes auf Bildung mittels alternativer Lernformen wie Hausunterricht kriminalisiert 67 Hochschulprasident Dieter Lenzen kritisiert Deutschland halte anders als sieben andere europaische Lander und die USA an einer rigiden Schulanwesenheitspflicht fest anstatt es den Eltern zu uberlassen wie und durch wen die Kinder den Unterrichtsstoff lernen 68 Dies verstosse auch gegen Artikel 26 3 der Allgemeinen Erklarung der Menschenrechte 66 69 in dem festgeschrieben ist Die Eltern haben ein vorrangiges Recht die Art der Bildung zu wahlen die ihren Kindern zuteil werden soll sowie gegen die Versammlungsfreiheit 70 Insbesondere der Umgang mit schulpflichtigen geistig oder korperlich behinderten Menschen und die Inklusionsbemuhungen werden in Deutschland kritisiert da auch besagte Gruppe in Deutschland grundsatzlich dazu verpflichtet ist eine Schule zu besuchen 1 Schulverweigerer aus Deutschland die ihre Kinder selbst unterrichten wollten brachten vor einem Einwanderungsgericht in den USA vor die in Deutschland ubliche Praxis Eltern die Erlaubnis zum Heimunterricht als Ersatz fur den Schulunterricht zu verweigern sei eine politische Verfolgung Wahrend 2010 noch das Einwanderungsgericht den Argumenten der Schulverweigerer folgte 71 lehnte im Mai 2013 das Board of Immigration Appeals den Antrag der Familie mit der Begrundung dass die Einwanderungsgesetze der USA kein automatisches Bleiberecht fur all jene Menschen garantierten die in einem anderen Staat Einschrankungen erfahren die es unter amerikanischer Verfassung nicht gabe ab 72 Siehe auch BearbeitenBildungspflicht Deschooling Schulpflicht reisender Kinder Schulsprengel Unschooling SchulverweigerungLiteratur BearbeitenHermann Avenarius Hans Heckel Hans Christoph Loebel Schulrechtskunde Ein Handbuch fur die Praxis Rechtsprechung und Wissenschaft 7 Auflage Luchterhand Neuwied 2006 ISBN 3 472 02175 6 Sebastian Raphael Bunse Die Vereinbarkeit der ausnahmslosen Geltung der Schulpflicht mit dem Grundgesetz Insbesondere im Hinblick auf das Verhaltnis von Kindeswohl Elternrecht und staatlicher Schulaufsicht in Bezug auf Homeschooling Schriften der Erfurter Gesellschaft fur deutsches Landesrecht Band 3 Erfurt 2019 Volltext in der Digitale Bibliothek Thuringen Einzelnachweise Bearbeiten a b c d Die Schulpflicht Minilex Abgerufen am 6 April 2020 Vgl Emil Sehling Begr Die evangelischen Kirchenordnungen des 16 Jahrhunderts Band 18 Rheinland Pfalz I Mohr Siebeck Tubingen 2006 S 406 Seminararbeit zur Barocken Lesekultur 1 2 Vorlage Toter Link www lehigh edu Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im August 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Sabine Solmaz Von den Dorfschulen Ein Leben als Schulkind In Lippischer Heimatbund Hrsg Zeitschrift Band 2023 Nr 1 Lippischer Zeitungsverlag Detmold Januar 2023 S 26 Hans Georg Herrlitz Wulf Hopf Hartmut Titze Ernst Cloer Die Deutsche Schulgeschichte von 1800 bis zur Gegenwart 5 aktualisierte Auflage Juventa Weinheim und Munchen 2009 ISBN 978 3 7799 1724 3 S 50 51 Dieter Albrecht Regensburg im Wandel Studien zur Geschichte der Stadt im 19 Und 20 Jahrhundert In Museen und Archiv der Stadt Regensburg Hrsg Studien und Quellen zur Geschichte Regensburgs Band 2 Mittelbayerische Verlags Gesellschaft mbH Regensburg 1984 ISBN 3 921114 11 X S 191 Sabine Solmaz Von den Dorfschulen Ein Leben als Schulkind In Lippischer Heimatbund Hrsg Heimatland Lippe 116 Jahrgang Nr 01 Lippischer Zeitungsverlag Detmold Januar 2023 S 26 f Sabine Solmaz Von den Dorfschulen Ein Leben als Schulkind Hrsg Lippischer Heimatbund Band 1 Nr 2023 Lippischer Zeitungsverlag Detmold Januar 2023 S 26 f Wolfgang Hartke Die Hutekinder im Hohen Vogelsberg Der geographische Charakter eines Sozialproblems In Munchner Geographische Hefte Nr 11 Verlag Michael Lassleben Kallmunz Regensburg 1956 Artikel 145 ff der Weimarer Reichsverfassung Andrea Platte Das Recht auf Bildung und das besondere Recht auf Bildung In inklusion online net Zeitschrift fur Inklusion 26 Oktober 2009 abgerufen am 27 April 2020 Informationsverbund Asyl amp Migration Schule Abgerufen am 2 Juni 2023 Erzwingung des Schulbesuchs durch die bayerische Polizei Freiheit oder Schulpflicht In ef online 30 Mai 2018 abgerufen am 24 Februar 2019 Enrico Seppelt Wegen Schulschwanzerei 15 Jahriges Madchen sturzt in Halle Neustadt in den Tod In Du bist Halle 8 November 2018 abgerufen am 24 Februar 2019 Rechtsprobleme an der Schule und im Unterricht Smartlaw Rechtstipps 9 Juni 2016 abgerufen am 25 Marz 2020 Schulpflicht in Bayern 11 April 2022 abgerufen am 6 August 2023 deutsch SchulG Berlin 42 Beginn und Dauer der allgemeinen Schulpflicht Schulgesetz Berlin Schulgesetz und Schulverordnungen Abgerufen am 10 Dezember 2017 Seit dem Schuljahr 2010 gemass 42 Berliner Schulgesetz Rund 2000 Kinder sollen noch nicht zur Schule Abgerufen am 10 Dezember 2017 HmbSG 38 Beginn der Schulpflicht Hamburgisches Schulgesetz Vom 16 April 1997 Abgerufen am 7 Februar 2023 BremSchulG 53 Beginn der Schulpflicht Bremisches Schulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28 Juni 2005 Abgerufen am 7 Februar 2023 SchulG 22 Beginn der Vollzeitschulpflicht Schleswig Holsteinisches Schulgesetz Vom 24 Januar 2007 Abgerufen am 7 Februar 2023 Schulgesetz fur Baden Wurttemberg BayEUG Art 35 BayEUG Art 39 a b Rechtsvorschriften Berlin Brandenburgisches Schulgesetz Bremen Memento vom 4 Mai 2008 im Internet Archive Grundlagen Schulrecht Hessen Schulrecht Niedersachsen Einschulung Christian Julich Wolfgang Rombey Die Schulpflicht in Nordrhein Westfalen Deutscher Gemeindeverlag Koln 1980 ISBN 3 555 30166 7 Zur Verlangerung der Vollzeitschulpflicht in NRW siehe Christian Julich Zehntes Schuljahr Allgemeinbildung Berufsvorbereitung oder Berufsgrundbildung RdJB 1980 S 45 37 Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I SchulG NRW Ministerium fur Schule und Bildung des Landes Nordrhein Westfalen abgerufen am 14 Juli 2023 PDF bei grundschule bildung rp de Schulgesetz Sachsen Anhalt Memento vom 13 August 2009 im Internet Archive Schleswig Holsteinisches Schulgesetz PDF zum Thuringer Schulgesetz BVerfG 2 BvR 1693 04 vom 31 Mai 2006 Bericht des Sonderberichterstatters fur das Recht auf Bildung Vernor Munoz Deutschlandbesuch 13 21 Februar 2006 siehe Abschnitt 68 a b Carolin Butterwegge Armut von Kindern mit Migrationshintergrund Ausmass Erscheinungsformen und Ursachen Springer April 2010 ISBN 978 3 531 17176 0 S 288 ff Hans J Munk Wann ist Bildung gerecht ethische und theologische Beitrage im interdisziplinaren Kontext W Bertelsmann Verlag 2008 ISBN 978 3 7639 3654 0 S 222 ff Fluchtlinge und Asylsuchende im Saarland Antworten auf die haufigsten Fragen PDF Ministerium fur Soziales Gesundheit Frauen und Familie MSGFF Saarland 2015 abgerufen am 13 Mai 2017 a b Ann Kathrin Eckardt Deutschlands vergessene Kinder In Suddeutsche Zeitung 21 Oktober 2008 online auf sueddeutsche de Gesetzentwurf der Staatsregierung fur ein Bayerisches Integrationsgesetz Drucksache 17 11362 Bayerischer Landtag 10 Mai 2016 Asyl CSU will nun doch Schulpflicht fur alle Fluchtlinge Suddeutsche Zeitung 16 Oktober 2016 abgerufen am 27 Oktober 2016 Ludger Fittkau Schulpflicht fur geduldete Fluchtlingskinder Neue gesetzliche Regelung in Rheinland Pfalz Deutschlandfunk 11 Juni 2013 abgerufen am 18 April 2014 Fragen und Antworten Flucht Migration Integration Mussen minderjahrige Asylbewerber und Fluchtlinge die Schule besuchen Bundesregierung abgerufen am 1 August 2019 a b Heike Klovert Wann Fluchtlingskinder zur Schule mussen In Spiegel online 29 August 2015 abgerufen am 13 September 2017 Fatina Keilani Sylvia Vogt Fluchtlinge in Berlin Fur die Kinder heisst es endlich Schule Der Tagesspiegel 22 August 2013 abgerufen am 18 April 2014 Christian Erhardt Maciejewski Schulpflicht bis 25 fur Fluchtlinge In kommunal de 25 April 2017 abgerufen am 13 September 2017 Max Traeger Stiftung Aufenthaltsrechtliche Illegalitat und soziale Mindeststandards Das Recht des statuslosen Kindes auf Bildung 2005 online auf gew de Memento vom 23 Februar 2014 im Internet Archive Ubereinkommen uber die Rechte des Kindes VN Kinderrechtskonvention im Wortlaut mit Materialien amtliche Ubersetzung mit Zusatzprotokollen Herausgeber Bundesministerin fur Familie Senioren Frauen und Jugend abgerufen am 19 April 2016 Genfer Fluchtlingskonvention Artikel 22 Offentliche Erziehung Abschnitt 1 Die vertragschliessenden Staaten werden den Fluchtlingen dieselbe Behandlung wie ihren Staatsangehorigen hinsichtlich des Unterrichts in Volksschulen gewahren Matthias Bartsch Ende des Aussortierens In Der Spiegel Heft 50 2009 7 Dezember 2009 S 46 Michaela Schmehl Herausforderung Vorerkrankung Welche Kinder ein hoheres Corona Risiko haben zdf de 27 April 2020 abgerufen am 14 Mai 2020 Ziffer I 2 Abs 1 AV Schulbesuchspflicht PDF 76 KB vom 19 November 2014 ABl S 2235 2236 Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 94 82 ff Az 6 C 25 12 Urteil vom 11 September 2013 a b c Michael Wrase Bildungsrecht wie die Verfassung unser Schulwesen mit gestaltet BVerfGE 34 165 182 Hessische Forderstufe zitiert nach Michael Wrase Bildungsrecht wie die Verfassung unser Schulwesen mit gestaltet https www bundesjugendspiele de wp content uploads downloads KMK KMK Beschluss Fassung v 12 09 2013 pdf https www kmk org aktuelles artikelansicht bundesjugendspiele 20122013 unverzichtbarer bestandteil des schullebens html BVerfG 2 BvR 1693 04 vom 31 Mai 2006 Abs 16 aa BVerfG 2 BvR 1693 04 vom 31 Mai 2006 Absatz 19 Bundeszentrale fur politische Bildung Kurze Geschichte der allgemeinen Schulpflicht bpb Abgerufen am 22 Februar 2017 kandidatenwatch de 1 2 Vorlage Toter Link www kandidatenwatch de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im August 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis a b Homeschooling amp Co als Alternative Abgerufen am 18 Marz 2020 deutsch Report of the Special Rapporteur on the right to education Vernor Munoz Memento vom 10 Juni 2007 im Internet Archive abgerufen am 23 September 2015 Heimunterricht muss erlaubt sein In Tagesspiegel 25 Mai 2009 Online Position der Partei der Vernunft zum Thema Bildung und Wissenschaft In parteidervernunft de Abgerufen am 5 April 2020 deutsch FridaysforFuture Ein Argument gegen die Schulpflicht Abgerufen am 25 April 2020 deutsch Lukas Dubro Deutsche erhalten US Asyl In taz 27 Januar 2010 Homeschooling US Gericht untersagt Asyl fur deutsche Schulverweigerer In Spiegel Online vom 15 Mai 2013 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schulpflicht Deutschland amp oldid 237342823