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Die Richtlinie 2013 33 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 26 Juni 2013 zur Festlegung von Normen fur die Aufnahme von Personen die internationalen Schutz beantragen Neufassung auch Aufnahmerichtlinie genannt fuhrt im Rahmen des Gemeinsamen Europaischen Asylsystems gemeinsame Normen fur den genannten Personenkreis ein Richtlinie 2013 33 EUTitel Richtlinie 2013 33 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 26 Juni 2013 zur Festlegung von Normen fur die Aufnahme von Personen die internationalen Schutz beantragenBezeichnung nicht amtlich AufnahmerichtlinieGeltungsbereich EUGrundlage AEUV insbesondere Artikel 78 Absatz 2 Buchstabe fVerfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiIn nationales Rechtumzusetzen bis 20 Juli 2015Fundstelle ABl L 180 vom 29 6 2013 S 96 116Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 1 1 Aufnahmebedingungen fur Personen mit besonderen Bedurfnissen 1 2 Inhaftnahme 1 3 Bereitstellung von Informationen 1 4 Zugang zum Arbeitsmarkt 1 5 Berucksichtigung des Kindeswohls 1 6 Ausmass der materiellen Unterstutzungsleistungen 2 Fruhere Asylaufnahmerichtlinie 3 Uberarbeitung 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenDie aktuelle Richtlinie beinhaltet Bestimmungen zu einer Reihe unterschiedlicher Aspekte die im Zusammenhang mit den Aufnahmebedingungen stehen die Staaten Asylsuchenden wahrend des Asylverfahrens gewahren sollen Aufnahmebedingungen fur Personen mit besonderen Bedurfnissen Bearbeiten Die Richtlinie sieht vor dass die Unterstutzung die Personen mit besonderen Bedurfnissen bei der Aufnahme gewahrt wird ihren Bedurfnissen wahrend der gesamten Dauer des Asylverfahrens Rechnung getragen wird und ihre Situation uberwacht wird Dies betrifft unter anderem den Zugang zu medizinischer Versorgung sowie die Haftbedingungen Inhaftnahme Bearbeiten Die Inhaftnahme von Asylsuchenden sollte gemass der Richtlinie unter anderem lediglich als letztes Mittel eingesetzt werden und darf erst zur Anwendung kommen nachdem alle Alternativen sorgfaltig gepruft worden sind Bereitstellung von Informationen Bearbeiten Die Richtlinie sieht vor dass Asylsuchenden Gelegenheit zur Kontaktaufnahme mit Organisationen oder Personengruppen die Rechtsberatung leisten gewahrt werden sollte Daher sollen laut der Richtlinie von Staaten Informationen uber derartige Organisationen und Personengruppen bereitgestellt werden Zugang zum Arbeitsmarkt Bearbeiten Die Richtlinie mochte die wirtschaftliche Unabhangigkeit von Antragstellern fordern und Diskrepanzen zwischen den Mitgliedstaaten begrenzen weshalb der Zugang von Asylsuchenden zum Arbeitsmarkt klar geregelt werden soll Die Mitgliedstaaten sollen unter anderem dafur Sorge tragen dass Asylsuchende spatestens neun Monate nach Antragstellung Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten sofern noch keine erstinstanzliche Entscheidung erlassen wurde und eine etwaige Verzogerung nicht den Asylsuchenden zur Last gelegt werden kann Berucksichtigung des Kindeswohls Bearbeiten Unter anderem bei der Entscheidung uber die Unterbringungsmodalitaten sollten die Staaten laut der Richtlinie dem Kindeswohl stets Rechnung tragen Ausmass der materiellen Unterstutzungsleistungen Bearbeiten Die Richtlinie mochte sicherzustellen dass die gewahrte materielle Unterstutzung einheitlichen Grundsatzen entspricht Daher sollten laut der Richtlinie Staaten anhand relevanter Bezugsgrossen den Umfang der Unterstutzung bestimmen Sie konnen dabei Asylsuchenden jedoch eine weniger gunstige Behandlung als Staatsangehorigen zukommen lassen Fruhere Asylaufnahmerichtlinie Bearbeiten nbsp Richtlinie 2003 9 EGTitel Richtlinie 2003 9 EG des Rates vom 27 Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen fur die Aufnahme von Asylbewerbern in den MitgliedstaatenBezeichnung nicht amtlich Asylaufnahmerichtlinie AufnahmerichtlinieGeltungsbereich EUVerfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiAnzuwenden ab EGV insbesondere Artikel 63 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b In nationales Rechtumzusetzen bis 6 Februar 2005Ersetzt durch Richtlinie 2013 33 EUAusserkrafttreten 20 Juli 2015Fundstelle ABl L 31 vom 6 2 2003 S 18 25Volltext GrundfassungRegelung ist ausser Kraft getreten Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Die Richtlinie 2003 9 EG des Rates vom 27 Januar 2003 uber Mindestnormen fur die Aufnahme von Asylbewerbern auch Asylaufnahmerichtlinie oder kurz Aufnahmerichtlinie genannt legte Mindeststandards fur die Aufnahme und Versorgung von Asylbewerbern fest Uberarbeitung BearbeitenDie Europaische Kommission legte 2013 einen Entwurf einer uberarbeiteten Fassung der Asylaufnahmerichtlinie vor 1 Der Neufassungsentwurf wahrte in Artikel 8 ausdrucklich den Grundsatz dass niemand allein deshalb inhaftiert werden darf weil er um internationalen Schutz nachsucht in Einklang mit dem bereits in Art 18 Asylverfahrensrichtlinie festgelegten Prinzip Er sah jedoch eine im Vergleich zur bisherigen Version mehr und umfassendere Haftgrunde fur Asylsuchende vor und bot die Grundlage fur eine Inhaftierung ohne strafrechtlichen Grund Auch Minderjahrige sollten inhaftiert werden konnen unbegleitete minderjahrige Fluchtlinge hingegen seien in Einrichtungen der Jugendhilfe unterzubringen 2 Siehe auch BearbeitenAsylpolitik der Europaischen Union Richtlinie 2013 32 EU Asylverfahrensrichtlinie Weblinks BearbeitenRichtlinie 2013 33 EU PDF des Europaischen Parlaments und des Rates vom 26 Juni 2013 zur Festlegung von Normen fur die Aufnahme von Personen die internationalen Schutz beantragen Richtlinie 2003 9 EG PDF des Rates vom 27 Januar 2003 uber Mindestnormen fur die Aufnahme von Asylbewerbern Rundschreiben Soz Nr 02 2015 uber Leistungen nach 6 Abs 1 AsylbLG im Lichte der EU Richtlinie 2013 33 EU des Rates Mindestnormen fur die Aufnahme mit Information zur Umsetzung der Richtlinie 2013 33 EU im Bundesland Berlin Nikolas Busse Das Gemeinsame Europaische Asylsystem Schluss mit Lotto Memento vom 2 Februar 2016 im Internet Archive In FAZ 12 Juni 2013 Archiviert vom Original am 16 September 2015 Factsheet Das Gemeinsame Europaische Asylsystem GEAS PDF Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union Luxemburg 2014 Siehe Abschnitt RICHTLINIE UBER DIE AUFNAHMEBEDINGUNGEN Archiviert vom Original am 27 Juli 2017 Einzelnachweise Bearbeiten Geanderter Vorschlag fur eine Richtlinie des Europaischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Normen fur die Aufnahme von Asylbewerbern Neufassung PDF 345 kB Abgerufen am 2 Mai 2013 EU Aufnahmerichtlinie Kunftige Inhaftierungswellen von Asylanten Abgerufen am 2 Mai 2013 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 2013 33 EU Aufnahmerichtlinie amp oldid 208879621