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Das aktuelle Schulgesetz fur das Land Berlin SchulG gibt es seit dem 26 Januar 2004 Historisch ist es das dritte Schulgesetz seit dem Kriegsende 1945 Alle drei bisherigen Schulgesetze sind durch Anderungsgesetze immer wieder verandert worden um Bildungsreformen Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz KMK und kurzfristige Erfordernisse wie Besonderheiten in der Corona Epidemie umzusetzen BasisdatenTitel Schulgesetz fur das Land BerlinKurztitel SchulgesetzAbkurzung SchulGArt LandesgesetzGeltungsbereich BerlinErlassen aufgrund von Art 70 I GG Allgemeine Gesetzgebungskompetenz der LanderRechtsmaterie SchulrechtFundstellennachweis VOBl I 1948 358Ursprungliche Fassung vom 26 Juni 1948 1 Inkrafttreten am 1 Juni 1948Letzte Neufassung vom 26 Januar 2004Inkrafttreten derNeufassung am 1 Februar 2004 2 Letzte Anderung durch 4 Oktober 2023 3 Inkrafttreten derletzten Anderung 14 Oktober 2023 4 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzesstruktur 2 Verfassungsrechtliche Vorgaben 3 Wesentliche Gesetzesinhalte 3 1 Anwendungsbereich 3 2 Auftrag der Schule 3 3 Recht auf Bildung und Erziehung 3 4 Ziele von Bildung und Erziehung 3 5 Rechtsstellung der Schulen 3 6 Religions und Weltanschauungsunterricht 3 7 Schulpflicht 3 8 Schulgeldfreiheit 3 9 Erziehungs und Ordnungsmassnahmen 3 10 Mitwirkung 4 Geschichte 5 Literatur 6 Weblinks 7 Siehe auch 8 EinzelnachweiseGesetzesstruktur BearbeitenDas Gesetz ist wie folgt strukturiert Teil I Auftrag der Schule und Recht auf Bildung und Erziehung Anwendungsbereich 1 6 Teil II Schulgestaltung 7 16 Abschnitt I Selbststandigkeit Eigenverantwortung Qualitatssicherung 7 9 Abschnitt II Gestaltung von Unterricht und Erziehung 10 16 Teil III Aufbau der Schule 17 40 Abschnitt I Gliederung und Organisation 17 19 Abschnitt II Primarstufe 20 Abschnitt III Sekundarstufe I 21 27 Abschnitt IV Sekundarstufe II 28 35 Abschnitt V Sonderpadagogische Forderung 36 39 Abschnitt VI Weitere Bildungsgange 40 Teil IV Schulpflicht 41 45 Teil V Schulverhaltnis 46 66 Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen 46 53 Abschnitt II Aufnahme in die Schule 54 57 Abschnitt III Lernerfolgsbeurteilung Versetzung Prufungen Anerkennungen 58 61 Abschnitt IV Massnahmen bei Erziehungskonflikten 62 63 Abschnitt V Datenschutz 64 66 Teil VI Schulverfassung 67 93 Abschnitt I Schulpersonal Schulleitung 67 74a Abschnitt II Schulkonferenz 75 78 Abschnitt III Konferenzen der Lehrkrafte und padagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 79 82 Abschnitt IV Mitwirkung der Schulerinnen und Schuler in der Schule 83 87 Abschnitt V Mitwirkung der Erziehungsberechtigten in der Schule 88 91 Abschnitt VI Erganzende Vorschriften 92 93 Teil VII Schulen in freier Tragerschaft 94 104 Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen 94 96 Abschnitt II Ersatzschulen 97 101 Abschnitt III Erganzungsschulen 102 103 Abschnitt IV Erganzende Bestimmungen 104 Teil VIII Schulverwaltung 105 109 Teil IX Bezirks und Landesgremien 110 115 Teil X Gemeinsame Bestimmungen 116 121 Teil XI Volkshochschulen Musikschulen Jugendkunstschulen Jugendverkehrsschulen und Gartenarbeitsschulen 123 124a Teil XII Ubergangs und Schlussvorschriften 125 131 Verfassungsrechtliche Vorgaben Bearbeiten nbsp Grundgesetz fur die Bundesrepublik DeutschlandDas Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland trifft in Artikel 7 folgende Festlegungen 1 Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates 2 Die Erziehungsberechtigten haben das Recht uber die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen 3 Der Religionsunterricht ist in den offentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Ubereinstimmung mit den Grundsatzen der Religionsgemeinschaften erteilt Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden Religionsunterricht zu erteilen 4 Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewahrleistet Private Schulen als Ersatz fur offentliche Schulen bedurfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen Die Genehmigung ist zu erteilen wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkrafte nicht hinter den offentlichen Schulen zuruckstehen und eine Sonderung der Schuler nach den Besitzverhaltnissen der Eltern nicht gefordert wird Die Genehmigung ist zu versagen wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkrafte nicht genugend gesichert ist 5 Eine private Volksschule ist nur zuzulassen wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes padagogisches Interesse anerkennt oder auf Antrag von Erziehungsberechtigten wenn sie als Gemeinschaftsschule als Bekenntnis oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine offentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht 6 Vorschulen bleiben aufgehoben 5 Auch die Verfassung von Berlin legt in Artikel 20 das Recht auf Bildung fest Wesentliche Gesetzesinhalte BearbeitenAnwendungsbereich Bearbeiten Das Gesetz gilt fur alle offentlichen Schulen in Berlin 6 Fur Privatschulen gilt es nur sofern dies explizit bestimmt ist 7 Auftrag der Schule BearbeitenDie Schule hat die Aufgabe die Entfaltung der Schuler zu fordern und ihnen Urteilsfahigkeit grundliches Wissen und Konnen zu vermitteln 8 Hierbei sollen die Schuler eine Personlichkeit entwickeln welche dem Nationalsozialismus entgegenstehen kann und Demokratie Menschenwurde Geschlechtergleichstellung Volkerverstandigung und der Verantwortung vor der Gesellschaft als wesentliche Grundwerte akzeptiert 9 Dabei sollen die Antike das Christentum und die fur die Entwicklung zum Humanismus zur Freiheit und zur Demokratie wesentlichen gesellschaftlichen Bewegungen ihren Platz finden 10 Recht auf Bildung und Erziehung Bearbeiten Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Bildung und Erziehung 11 Das Gesetz dient insofern der Umsetzung des Artikels 20 der Verfassung von Berlin 12 Schulen mussen sich ein Schulprogramm geben 13 welches festlegt wie das Recht auf Bildung und Erziehung verwirklicht werden soll 14 Ziele von Bildung und Erziehung Bearbeiten 3 des Schulgesetzes legt einen Katalog von Bildungs und Erziehungszielen fest Unter anderem zielt die Schulbildung auf selbststandige Meinungsbildung 15 Logik und Eigeninitiative 16 Konfliktbewaltigung 17 und Sport 18 Rechtsstellung der Schulen Bearbeiten Schulen sind nicht rechtsfahige Anstalten offentlichen Rechts 19 Sie durfen im Rahmen ihrer Zustandigkeiten fur das Land Berlin handeln 20 Ihre Angelegenheiten regeln sie grundsatzlich in eigener Verantwortung 21 Religions und Weltanschauungsunterricht Bearbeiten Uber die Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden die Erziehungsberechtigten durch schriftliche Erklarung gegenuber der Schulleiterin oder dem Schulleiter Nach Vollendung des 14 Lebensjahres steht dieses Recht den Schulerinnen und Schulern zu 22 Wer nicht am Religionsunterricht teilnimmt kann unterrichtsfrei gelassen werden 23 Schulpflicht Bearbeiten Schulpflichtig ist wer in Berlin seine Wohnung oder seinen gewohnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs oder Arbeitsstatte hat 24 Die Schulpflicht beginnt mit Aufnahme in die Schule 25 Die allgemeine Schulpflicht dauert zehn Jahre es mussen eine Grundschule und eine weiterfuhrende Schule besucht werden 26 Nach der neunten Klasse darf die allgemeine Schulpflicht auch durch Besuch einer Berufsschule erfullt werden 27 Im Anschluss beginnt die Berufsschulpflicht 28 Die Schulpflicht ist zwangsweise durchsetzbar 29 und der Verstoss gegen sie bussgeldbewehrt 30 Schulgeldfreiheit Bearbeiten Schulgeld wird nicht erhoben 31 Erziehungs und Ordnungsmassnahmen Bearbeiten Erziehungsmassnahmen sind das vorrangige Mittel zur Losung von Erziehungskonflikten Hatten diese keinen Erfolg konnen Ordnungsmassnahmen verhangt werden 32 Die Eltern sind uber beide Arten zu unterrichten 33 Mitwirkung Bearbeiten Es werden Gremien fur Schuler 34 Eltern 35 und Lehrkrafte 36 gebildet Ferner gibt es gemeinsame 37 und auch uberschulische 38 Versammlungen Geschichte BearbeitenDas erste Schulgesetz fur Gross Berlin wurde am 13 November 1947 von der Stadtverordnetenversammlung der noch ungeteilten Stadt beschlossen Die Alliierte Kommandantur bestand auf der Bezeichnung Gesetz fur Schulreform 39 Am 1 Juni 1948 trat dieses Gesetz nach der Genehmigung durch die Alliierten in Kraft Darin wurde eine zwolfjahrige Einheitsschule festgelegt die nach der 8 Klasse in den Praktischen Zweig und den Wissenschaftlichen Zweig geteilt wurde Durch die Spaltung der Stadt und die politische Anbindung der westlichen Sektoren an die Bundesrepublik Deutschland sowie durch das Ergebnis der Wahlen 1950 hat das neue Abgeordnetenhaus das Schulgesetz erstmals geandert Mit weiteren Anderungen wurde die Einheitsschule aufgegeben und das westdeutsche dreigliedrige System eingefuhrt In West Berlin blieben die Bezeichnungen Oberschule Praktischen Zweiges OPZ Technischen Zweiges OTZ Wissenschaftlichen Zweiges OWZ fur die einzelnen Schulzweige bis zum 6 Anderungsgesetz vom 5 August 1966 bestehen Seitdem galten nach dem Hamburger Abkommen der Bundeslander die Bezeichnungen Hauptschule Realschule und Gymnasium Mit der Einfuhrung der Gesamtschule im Jahr 1970 wurde wieder die Moglichkeit geschaffen alle Kinder auch in der Oberschule gemeinsam zu unterrichten 1978 wurde die allgemeine Schulpflicht auf 10 Jahre ausgeweitet Das zweite Schulgesetz fur das Land Berlin ist datiert auf den 20 August 1980 Im Jahr 1984 wurde mit dem 17 Anderungsgesetz festgelegt dass die Versetzung von Klasse 7 nach Klasse 8 grundsatzlich zu erfolgen hat sofern die Eltern nicht widersprechen Mit der Abschaffung der Nichtversetzung an dieser Stelle war die Idee einer Probezeit auf hoheren Schulen aufgehoben Durch die Wiedervereinigung Berlins 1990 wurden zahlreiche Ubergangsregelungen notwendig 40 41 Im September 1990 verankerte das 22 Anderungsgesetz mit den Stimmen von SPD und Grune AL der auch die Bildungssenatorin Sybille Volkholz angehorte den prinzipiellen Anspruch auf Inklusion behinderter Schuler unter Haushaltsvorbehalt 42 Das Berliner Schulgesetz galt in Ost Berlin ab dem 1 August 1991 und erforderte auf drangenden Elternwunsch hin die Einrichtung vieler Gymnasien anstelle der Polytechnischen Oberschule 43 Am 26 Januar 2004 trat das dritte Schulgesetz fur das Land Berlin in Kraft das die vielen Anderungen auf eine neue Rechtsbasis stellen und die Beziehungen zum Land Brandenburg erleichtern sollte mit dem viele Schulkontakte bestehen 44 Am 5 Februar 2010 wurde es erheblich geandert Bei Fortbestehen der Gymnasien sind Hauptschule und Realschule als Schulzweige zur Integrierten Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule verschmolzen worden auch Gesamtschulen gibt es nicht mehr es besteht ein Zwei Saulen Modell Weitere Anderungsgesetze folgten bis zur letzten Fassung vom 12 Oktober 2020 Sie betrafen auch den Status der Forderschulen deren Schuler zunehmend Normalschulen besuchen sollen Insgesamt gab es seit dieser Neufassung 42 Anderungsgesetze von denen das letzte am 14 Oktober 2023 45 in Kraft trat Literatur BearbeitenHans Jurgen Krzyweck Thomas Duveneck Hrsg Das Schulrecht in Berlin Schulgesetz mit Kommentar Einfuhrung in das Schulrecht Verordnungen und Ausfuhrungsvorschriften mit Erlauterungen Dienstrecht und Fallbeispiele Carl Link Verlag ISBN 978 3 556 20012 4Weblinks BearbeitenSchulgesetz fur das Land Berlin Anderungshistorie seit 26 Januar 2004 Verfassung des Landes Berlin Sammlung der schulrechtlichen Vorschriften in Berlin ab S 95 Siehe auch BearbeitenSchulgeschichte Berlins in der Nachkriegszeit SchulrechtEinzelnachweise Bearbeiten VOBl I 1948 358 131 I SchulG Gesetz und Verordnungsblatt fur Berlin 79 Jahrgang Nr 28 13 Oktober 2023 S 335 Artikel 4 des Anderungsgesetzes Art 7 GG 6 II 1 SchulG 6 IV 1 SchulG 1 S 1 SchulG 1 S 2 3 SchulG 1 S 4 SchulG 2 I SchulG 2 II 2 SchulG 8 I 1 SchulG 8 I 2 SchulG 3 II Nr 2 SchulG 3 II Nr 5 SchulG 3 II Nr 6 SchulG 3 II Nr 7 SchulG 7 I 1 SchulG 7 I 2 SchulG 7 II 1 SchulG 13 IV SchulG 13 V 2 SchulG 41 I 1 SchulG 42 II 2 SchulG 42 IV 1 SchulG 42 IV 2 SchulG 43 I 1 SchulG 45 SchulG 126 SchulG 50 I 1 SchulG 62 I 1 SchulG 62 III 2 63 IV SchulG 83 SchulG 88 SchulG 67 VI SchulG 77 SchulG 110 SchulG Heymann Bemerkungen zur Auslegung des Schulgesetzes fur Gross Berlin Abgerufen am 5 Juli 2021 Gabriele Kohler Vergangene Zukunft Bildungspolitische Entwicklungen 1989 90 in der DDR In Dobert H Fuchs H W Weishaupt H Hrsg Transformation in der ostdeutschen Bildungslandschaft Opladen 2002 S 17 26 doi 10 1007 978 3 663 11654 7 2 Bernd Martens Die Wende in den Schulen bpb Abgerufen am 15 Dezember 2020 https kobinet nachrichten org 2019 01 05 rueckblick auf schulische integration Axel Gehrmann Gewandelte Lehrerrolle in Ost und West In Hans Dobert Hans Werner Fuchs Horst Weishaupt Hrsg Transformation in der ostdeutschen Bildungslandschaft Eine Forschungsbilanz Westdeutscher Verlag 2002 S 66 doi 10 1007 978 3 663 11654 7 Vorlage zum Schulgesetz PDF In Mitteilungen Parlament Berlin 2004 abgerufen am 15 Dezember 2020 Gem Art 4 des Anderungsgesetzes tritt dieses am Tag nach der Verkundung in Kraft Es wurde am 13 Oktober 2023 verkundet Gesetz und Verordnungsblatt fur Berlin 79 Jahrgang Nr 28 13 Oktober 2023 S 335 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Schulrecht in den Landern der Bundesrepublik Deutschland Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein Thuringen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Berliner Schulgesetz amp oldid 238740719