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Das sogenannte Hamburger Abkommen Abkommen zwischen den Landern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens war eine Vereinbarung der deutschen Bundeslander mit dem Ziel das allgemeinbildende Schulwesen in der Bundesrepublik Deutschland zu vereinheitlichen 1 Es wurde von der Kultusministerkonferenz KMK erarbeitet und am 28 Oktober 1964 von den Regierungschefs der Lander verabschiedet 2 Zum 14 Oktober 1971 erfolgte eine Uberarbeitung Mit mehreren ahnlichen Vereinbarungen zu anderen Schulformen bildete es zusammen mit spateren Beschlussen 3 eine wesentliche Grundlage der gemeinsamen Grundstruktur des deutschen Bildungswesens Das Hamburger Abkommen ersetzte damit das Dusseldorfer Abkommen der KMK von 1955 4 Zum 9 Februar 2021 wurde das Abkommen durch die Landervereinbarung uber die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Lander in zentralen bildungspolitischen Fragen abgelost welche im Oktober 2020 von der KMK beschlossen wurde 5 6 Inhaltsverzeichnis 1 Inhalte des Abkommens 1 1 Ferienregelung 2 Anderungen durch das Abkommen 3 EinzelnachweiseInhalte des Abkommens BearbeitenDas Hamburger Abkommen enthielt allgemeine Bestimmungen uber die Dauer von Schuljahr Schulpflicht und Ferien Es definierte einheitliche Bezeichnungen im allgemein bildenden Schulwesen Die Grundschule war fur alle Schuler eine verbindliche Unterstufe hierauf bauten die weiterfuhrenden Schularten Hauptschule Realschule Gymnasium und Fachoberschule auf Es traf bundeseinheitliche Regelungen zur Fremdsprachenfolge innerhalb der Schularten zur Bezeichnung der Zeugnisnoten sowie zur wechselseitigen Anerkennung von Zeugnissen und Lehramtsprufungen Alle hoheren zum Abitur fuhrenden Schulen erhielten die einheitliche Bezeichnung Gymnasium so auch die Schulformen Realgymnasium und Oberrealschule Grundlegende Regelungen waren z B 1 Schuljahresbeginn 1 August 1 Beginn der Schulpflicht 2 Abs 1 Vollzeitschulpflicht endet nach neun Jahren 2 Abs 2 Gesamtdauer der Schulferien 75 Werktage 3 Einheitliche Bezeichnung der Schularten 4 ff Klassenbezeichnung vom 1 Grundschuljahr an von Klasse 1 bis 13 aufsteigend 8 Anerkennung von Prufungen 17 ff Bezeichnung der Notenstufen 19 Ferienregelung Bearbeiten Zur Ferienregelung 75 Tage enthielt 3 Abs 4 ausserdem die Festlegung dass die Sommerferien in der Zeit zwischen dem 1 Juli und dem 10 September liegen sollen 3 Abs 1 bestimmte dass die Ferien in erster Linie nach padagogischen Gesichtspunkten festgesetzt werden Anderungen durch das Abkommen BearbeitenWesentliche Anderungen waren der einheitliche Schuljahresbeginn nach den Sommerferien was in vielen Bundeslandern Kurzschuljahre bzw ein Langschuljahr zur Folge hatte Diese Umstellung wurde nach langeren Verhandlungen bis zum 1 August 1967 realisiert 7 Der Abschluss der Hauptschule war erst mit dem neunten Schuljahr moglich 8 wobei ein freiwilliges zehntes Schuljahr zu einem qualifizierten Hauptschulabschluss verhelfen konnte Die weit verbreitete Bezeichnung Volksschule durfte nur weitergefuhrt werden wenn in ihr beide Schularten Grundschule und Hauptschule angeboten wurden 9 In allen Schularten wurde ab Jahrgangsstufe 5 eine Fremdsprache uberwiegend Englisch gelehrt 10 Einzelnachweise Bearbeiten a b Bernhard Gayer und Stefan Reip Schul und Beamtenrecht fur die Lehramtsausbildung und Schulpraxis in Baden Wurttemberg Europa Lehrmittel Nourney Vollmer Haan Gruiten 2012 ISBN 978 3 8085 7954 1 S 21 Abkommen zwischen den Landern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens Vom 28 Oktober 1964 in der Fassung vom 14 Oktober 1971 PDF 1 21 MB KMK Erg Lfg Nr 18 vom 9 Februar 1973 In kmk org KMK 22 August 1978 S 3 archiviert vom Original am 15 Oktober 2012 abgerufen am 6 Februar 2015 Weiterentwicklung Beschluss der KMK vom 10 Mai 2001 PDF Dok 33 kB Zur Rechtsnatur des Abkommens und zur Selbstkoordination der Lander siehe Christian Julich Kooperativer Bildungsfoderalismus und Gesetzesvorbehalt im Schulrecht in Recht und Staat im sozialen Wandel Festschrift fur Hans Ulrich Scupin Berlin 1983 S 755 Bildungswege und Abschlusse In kmk org KMK abgerufen am 6 August 2021 Der Text der neuen Vereinbarung ist mit einer Einfuhrung von Ulrich Paff abgedruckt im Schulrechtshandbuch NRW unter V 12 Vgl Beitrag in Der Spiegel Grenze des Ertraglichen Nr 4 1966 v 17 Januar 1966 Von der Schulpflichtverlangerung an der Hauptschule war in Bayern erstmals der Abschlussjahrgang 1970 betroffen Definition der Volksschule siehe 4 Abs 3 Hamburger Abkommen Geschichte der KMK Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hamburger Abkommen amp oldid 221023671