www.wikidata.de-de.nina.az
Das Dusseldorfer Abkommen auch Abkommen zwischen den Landern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens 1 genannt wurde von der Kultusministerkonferenz am 17 Februar 1955 in Dusseldorf beschlossen und trat am 1 April 1957 in Kraft Es betraf vor allem Gymnasien und Mittel bzw Realschulen weniger dagegen Volksschulen Grund und Hauptschulen Grundlage waren die von der Kultusministerkonferenz im Sommer 1954 in Feldafing erarbeiteten Vorschlage Vereinbart wurden folgende Reformen 2 Englisch wurde generell Pflichtfremdsprache Bis zum Abitur mussten obligatorisch nur zwei Fremdsprachen erlernt werden was den Wegfall der Pflichtbelegung von Altgriechisch an einigen Schulen bedingte Das Abkommen enthielt ferner Bestimmungen uber den Schuljahresbeginn die Gesamtdauer der Ferien und den Zeitraum fur die Sommerferien die Bezeichnungen Organisationsformen und Schultypen der bis 1964 als Mittelschule bezeichneten Realschule die Anerkennung von Prufungen und die Bezeichnungen der Notenskala Es trug wesentlich zur Beruhigung der Debatte um den deutschen Schulwirrwarr bei obgleich ein Bundeskultusministerium auch danach noch hin und wieder gefordert wurde Es war die Verhandlungsgrundlage fur das Hamburger Abkommen von 1964 nach dem diese Reformen dann auch realisiert wurden Fussnoten Bearbeiten Abgedruckt im Anhang zum baden wurttembergischen Gesetz betr das Abkommen zwischen den Landern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens vom 25 Juli 1955 Gesetzblatt Baden Wurttemberg 1955 Nr 13 S 115 117 Fremdsprachen Franzosisch drittklassig In Der Spiegel 1 Mai 1963 abgerufen am 17 Februar 2015 Literatur BearbeitenPeter Lundgreen Sozialgeschichte der deutschen Schule im Uberblick Teil II 1918 1980 Vandenhoeck und Ruprecht Gottingen 1981 ISBN 3 525 33454 0 Weblinks BearbeitenGeschichte der Kultusministerkonferenz Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Dusseldorfer Abkommen 1955 amp oldid 196783629