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Das Gesetz Nr 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland auch Schulordnungsgesetz SchoG regelt die rechtlichen Grundlagen des Schulwesens im Saarland BasisdatenTitel Gesetz Nr 812 zur Ordnung des Schulwesens im SaarlandKurztitel SchulordnungsgesetzAbkurzung SchoGArt LandesgesetzGeltungsbereich SaarlandErlassen aufgrund von Art 70 I GG Allgemeines Gesetzgebungsrecht der LanderRechtsmaterie SchulrechtFundstellennachweis Amtsblatt 1996 846 ber 1997 S 147Ursprungliche Fassung vom 5 Mai 1965Inkrafttreten am 1 Juli 1965Letzte Neufassung vom 21 August 1996Letzte Anderung durch 22 Januar 2021Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzesstruktur 2 Wesentliche Gesetzesinhalte 2 1 Aufgabe der Schule 2 2 Geltungsbereich 2 3 Religionsunterricht 2 4 Sexualkundeunterricht 2 5 Rechtsstellung der Schulen 2 6 Schulpflicht 2 7 Mitwirkung 3 Geschichte 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGesetzesstruktur BearbeitenDas Gesetz ist wie folgt strukturiert Teil I Aufgabe und Aufbau des Schulwesens 1 15a 1 Abschnitt Allgemeines 1 8 2 Abschnitt Geordneter Schulbetrieb 9 3 Abschnitt Der Religionsunterricht 10 15 4 Abschnitt Sexualerziehung 15a Teil II Die Schulen 16 36 1 Abschnitt Allgemeine Rechtsverhaltnisse 16 20f 2 Abschnitt Schulleitung Lehrkraftekonferenzen und Schulkonferenz 21 24 3 Abschnitt Schulregionkonferenz Landesschulkonferenz 25 26 4 Abschnitt Lehrkrafte 27 29 5 Abschnitt Schulerinnen und Schuler 30 35 6 Abschnitt Elternvertretung 36 Teil III Schulunterhaltung und Schulverwaltung 37 51 1 Abschnitt Schultrager 37 40 2 Abschnitt Personalkosten 41 43 3 Abschnitt Sachkosten 44 49 4 Abschnitt Erziehungsbeihilfen 50 5 Abschnitt Kommunale Schulverwaltung 51 Teil IV Schulaufsicht 52 57 1 Abschnitt Allgemeine Bestimmung 52 54 2 Abschnitt Schulaufsichtsbehorde 55 57 Teil V Ubergangs und SchlussvorschriftenWesentliche Gesetzesinhalte BearbeitenAufgabe der Schule Bearbeiten Auftrag der Schule ist die Erziehung und Bildung der Schuler welche an deren Fahigkeiten ausgerichtet sein und sie auf ihre Verantwortung in Staat und Gesellschaft vorbereiten soll 1 Unter Rucksichtnahme auf anders Denkende bilden christliche Werte die Grundlage 2 Geltungsbereich Bearbeiten Das Gesetz gilt fur Schulen in staatlicher Tragerschaft fur Privatschulen nur dann wenn dies ausdrucklich bestimmt ist 3 Das Recht der Privatschulen wird durch das Gesetz Nr 751 Privatschulgesetz vom 30 Januar 1962 geregelt 4 Religionsunterricht Bearbeiten Der Religionsunterricht ist an den staatlichen Schulen ein ordentliches Lehrfach 5 Er wird nach den Bekenntnissen getrennt 6 von Lehrern oder Geistlichen 7 erteilt Die Eltern konnen die Teilnahme ihrer Kinder am Religionsunterricht ablehnen Den Kindern darf daraus kein Nachteil entstehen Diese Ablehnung kann auch durch die Jugendlichen selbst geschehen wenn sie das 18 Lebensjahr vollendet haben 8 9 Sexualkundeunterricht Bearbeiten Die Sexualerziehung ist Teil des Bildungsauftrags der Schule 10 Sie soll altersgemass uber Sexualitat aufklaren und sittliche Entscheidungen in diesem Bereich sicherstellen 11 Rechtsstellung der Schulen Bearbeiten Schulen in offentlicher Tragerschaft sind nicht rechtsfahig sondern offentliche Anstalten ihres Tragers 12 Dieser hat die Kosten der Schule zu tragen 13 14 Beim Erlass von Verwaltungsakten beispielsweise dem Ausstellen von Abschlussen gelten Schulen als Verwaltungsbehorde 15 Ihre padagogischen Angelegenheiten regeln die Schulen selbst 16 Schulpflicht Bearbeiten Es besteht allgemeine Schulpflicht der alle Saarlander im Kindes Jugend oder Heranwachsendenalter unterliegen 17 Naheres regelt das Schulpflichtgesetz 18 Die Vollzeitschulpflicht dauert neun Schuljahre 19 Es beginnt dann die Berufsschulpflicht welche drei Jahre dauert 20 spatestens mit der Volljahrigkeit falls eine Ausbildung begonnen wird mit Ende des 21 Lebensjahres endet 21 Die Berufsschulpflicht ruht allerdings in vielen Fallen insbesondere wenn andere staatliche Schulen oder Hochschulen besucht werden 22 Die Verletzung der Schulpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit die dauernde oder vorsatzliche Entziehung ist strafbar 23 Mitwirkung Bearbeiten Es werden Vertretungen der Lehrer 24 Eltern 25 und Schuler 26 gebildet Geschichte BearbeitenAm 5 Oktober 1947 wahlte das Volk des Saarlandes die Verfassungsgebende Versammlung welche am 8 November die Landesverfassung verabschiedete 27 Das Saarland gehorte zu dieser Zeit noch zu Frankreich Die franzosische Regierung erlaubte am 15 Dezember desselben Jahres die Verfassung sodass diese zwei Tage spater in Kraft trat 27 Diese Verfassung behandelte im dritten Abschnitt das Bildungswesen Demnach sollten die Schuler dazu erzogen werden ihre Aufgabe in Familie und Gesellschaft erfullen zu konnen 28 Das Schulwesen war wesentlich durch das Christentum bestimmt 29 Am 5 Mai 1965 verabschiedete der Landtag ein Schulgesetz welches am 1 Juli desselben Jahres in Kraft trat Das Gesetz wurde am 21 August 1996 neu gefasst Seitdem wurde die Norm insgesamt 19 Mal zuletzt am 22 Januar 2021 geandert Siehe auch BearbeitenSchulrechtWeblinks BearbeitenAmtliche Fassung des SchoG Anderungshistorie des Gesetzes Schulpflichtgesetz Verfassung des Saarlands Verfassung des Saarlandes 1947 Einzelnachweise Bearbeiten 1 I SchoG 1 Abs 2a SchoG 8 I SchoG 7 II SchoG 10 I SchoG 10 III SchoG 11 I SchoG Art 29 SVerf vgl auch 14 SchoG 15a I SchoG 15a II SchoG 16 I 1 SchoG 16 II SchoG 44 SchoG 16 II SchoG 17 II SchoG 30 I SchoG 30 III SchoG 4 I Schulpflichtgesetz des Saarlandes 9 I 1 Schulpflichtgesetz 9 II Schulpflichtgesetz 10 V Schulpflichtgesetz 17 Schulpflichtgesetz 23 SchoG 36 I SchoG 34 I SchoG a b Die Verfassung des Saarlandes In Saar Nostalgie Abgerufen am 29 Juni 2021 Art 26 I Verfassung von 1947 Art 27 Verfassung von 1947 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Schulrecht in den Landern der Bundesrepublik Deutschland Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein Thuringen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schulordnungsgesetz amp oldid 237405034