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Der Begriff ordentliches Lehrfach auch ordentliches Schulfach ordentliches Unterrichtsfach oder Pflichtfach in Osterreich Pflichtgegenstand bezeichnet den Unterricht an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen an dem alle Schuler im Laufe ihrer Schulzeit unter versetzungsrelevanter Leistungsbewertung in Noten oder Punkten teilnehmen mussen Dazu zahlen Hauptfacher wie Deutsch und Mathematik die Wahlpflichtfacher und verbindlichen Ubungen wie Musik und Turnen die zumeist als Nebenfach gelten sowie die Pflichtpraktika der hoheren berufsbildenden Schulen In den meisten deutschen Bundeslandern ist der Religionsunterricht ordentliches Lehrfach mit versetzungsrelevanter Note Ausnahmen fur Berlin Brandenburg und Bremen ebenso der Religionsunterricht in Osterreich ausser in manchen berufsbildenden Schulen wo er Freigegenstand ist Sein Besuch ist nicht freiwillig er ist auch kein Wahlfach Man kann sich jedoch aus Gewissensgrunden abmelden muss dann jedoch meist einen Ethikunterricht besuchen der als Ersatzfach gilt Im Gegensatz dazu gibt es den Wahlunterricht zum Beispiel Arbeitsgemeinschaften AG Freifacher unverbindliche Ubungen oder Forderunterricht die zumindest aus einem grosseren Angebot heraus wahlbar sind wenn die Teilnahme daran nicht sogar vollig freiwillig ist zum Beispiel Theater AG oder in Berlin der Religionsunterricht Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ordentliches Lehrfach amp oldid 230034192