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Das Sachsische Schulgesetz ursprunglich als Schulgesetz fur den Freistaat Sachsen erlassen regelt die rechtlichen Grundlagen des Schulwesens im Freistaat Sachsen BasisdatenTitel Schulgesetz fur den Freistaat SachsenKurztitel Sachsisches SchulgesetzAbkurzung SachsSchulGArt LandesgesetzGeltungsbereich SachsenErlassen aufgrund von Art 70 I GG Allgemeines Gesetzgebungsrecht der LanderRechtsmaterie SchulrechtFundstellennachweis GVBl 1991 213Ursprungliche Fassung vom 3 Juli 1991 2 Inkrafttreten am 1 August 1991 3 Letzte Neufassung vom 26 April 2017 1 Inkrafttreten derNeufassung am 1 August 2018 4 Letzte Anderung durch 21 Mai 2021 5 Inkrafttreten derletzten Anderung 3 Juni 2021 6 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzesstruktur 2 Wesentliche Gesetzesinhalte 2 1 Geltungsbereich 2 2 Bildungs und Erziehungsauftrag 2 3 Selbststandigkeit der Schulen 2 4 Religion und Ethik 2 5 Kosten 2 6 Erziehungs und Ordnungsmassnahmen 2 7 Mitwirkung 3 Geschichte 4 Weblinks 5 Siehe auch 6 EinzelnachweiseGesetzesstruktur BearbeitenDas Gesetz ist wie folgt strukturiert 1 Teil Allgemeine Vorschriften 1 20 1 Abschnitt Erziehungs und Bildungsauftrag Geltungsbereich 1 3b 2 Abschnitt Gliederung des Schulwesens 4 17 3 Abschnitt Religionsunterricht Ethik 18 20 2 Teil Schultragerschaft 21 25 3 Teil Schulpflicht 26 31 4 Teil Schulverhaltnis 32 39 5 Teil Lehrer Schulleiter 40 42 6 Teil Schulverfassung 43 57 1 Abschnitt Konferenzen 43 44 2 Abschnitt Mitwirkung der Eltern 45 50a 3 Abschnitt Mitwirkung der Schuler 51 57 7 Teil Schulaufsicht 58 62 8 Teil Landesbildungsrat 63 9 Teil Schlussbestimmungen 63a 65 Wesentliche Gesetzesinhalte BearbeitenGeltungsbereich Bearbeiten Das Gesetz gilt im Freistaat Sachsen fur alle Schulen in offentlicher Tragerschaft Es gilt auch fur Schulen in privater Tragerschaft jedoch nur wenn dies ausdrucklich bestimmt ist 7 Bildungs und Erziehungsauftrag Bearbeiten Bildung und Erziehung erfolgen auf Grundlage des Grundgesetzes und der Sachsischen Verfassung 8 Jeder Schuler hat dabei Recht auf Erziehung und Bildung entsprechend seiner Fahigkeiten und Neigungen 9 Hierbei soll zur Entfaltung der Personlichkeit beigetragen christliche und westliche Werte vermittelt Lernfreude erhoht und die Alltagsfahigkeit ausgebildet werden 10 Selbststandigkeit der Schulen Bearbeiten Schulen sind selbststandig in der Verwendung ihrer Mittel 11 Religion und Ethik Bearbeiten Der Religionsunterricht ist ein verpflichtendes Lehrfach 12 Wer an diesem nicht teilnehmen mochte kann alternativ den Ethikunterricht besuchen 13 Kosten Bearbeiten Die Kosten fur die Schule hat der Schultrager oft eine Stadt Gemeinde oder ein Landkreis zu ubernehmen 14 Schulgeld wird nicht erhoben 15 Erziehungs und Ordnungsmassnahmen Bearbeiten Erziehungsmassnahmen sind das vorrangige Mittel zum Schutz von Personen und Sachen Sie mussen sich immer unmittelbar auf Fehlverhalten in der Schule beziehen Zu den Erziehungsmassnahmen gehort auch die Beschlagnahme storender Gegenstande 16 Ordnungsmassnahmen sind dahingegen das letzte Mittel der Schule 17 Mitwirkung Bearbeiten Es werden Vertretungen der Lehrer Eltern und Schuler gebildet die an der demokratischen Gestaltung des Schullebens in Konferenzen mitwirken 18 Geschichte Bearbeiten Hauptartikel Bildungsgeschichte Sachsens Ab September 1990 bis zum Inkrafttreten des Schulgesetzes galt die vorlaufige Schulordnung 19 Das Sachsische Schulgesetz wurde erstmals am 3 Juli 1991 als Schulgesetz fur den Freistaat Sachsen erlassen und 15 mal geandert In der 16 Anderung wurde das Gesetz umbenannt seitdem gab es funf weitere Anderungsgesetze von denen das letzte am 3 Juni 2021 in Kraft trat Weblinks BearbeitenSachsisches Schulgesetz NormenhistorieSiehe auch BearbeitenSchulrechtEinzelnachweise Bearbeiten REVOSax Landesrecht Sachsen Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen Abgerufen am 24 Juni 2021 REVOSax Landesrecht Sachsen Schulgesetz fur den Freistaat Sachsen Normenhistorie Abgerufen am 24 Juni 2021 REVOSax Landesrecht Sachsen SchulG Abgerufen am 24 Juni 2021 REVOSax Landesrecht Sachsen Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen Abgerufen am 24 Juni 2021 REVOSax Landesrecht Sachsen And SachsSchulG Abgerufen am 24 Juni 2021 REVOSax Landesrecht Sachsen And SachsSchulG Abgerufen am 24 Juni 2021 3 I SachsSchulG 1 I 1 SachsSchulG 1 II SachsSchulG 1 III IV SachsSchulG 3b I 1 SachsSchulG 18 I 1 SachsSchulG 19 I SachsSchulG 21 I SachsSchulG 38 I SachsSchulG 39 I 1 SachsSchulG 39 IV 1 SachsSchulG 6 Teil SachsSchulG Gesetzblatt I DDR 1990 Nr 63 1579 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Schulrecht in den Landern der Bundesrepublik Deutschland Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein Thuringen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sachsisches Schulgesetz amp oldid 237369437