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Als Schultrager in Osterreich Schulerhalter 1 in Bayern Aufwandstrager 2 bezeichnet man rechtsfahige Institutionen die die sachlichen Bedingungen fur eine Schuleinrichtung bereitstellen und unterhalten also die raumlich technischen Voraussetzungen sowie alle sachlichen Bedingungen zur Sicherung von Unterricht und Erziehung einschliesslich der ausserschulischen Kooperation Oftmals ist damit auch das Eigentum am Schulgebaude und grundstuck verbunden doch kann das Schulgebaude auch angemietet oder gepachtet sein Zu den Aufgaben des Schultragers zahlen auch die Aufwendungen fur die Schulerbeforderung sofern diese nicht durch eine ubergeordnete kommunale Korperschaft Landkreis erfullt wird Der Schultrager steht in der Regel nicht fur die Aufwendungen des padagogischen Personals einschliesslich der Schulleitungen in Verantwortung ist jedoch der Arbeitgeber fur Sekretariatsmitarbeiter Schulhausmeister und mitunter fur Schulsozialarbeiter Der Schultrager erfullt stets die gesetzlich festgelegten Aufgaben der ausseren Schulangelegenheiten 3 4 Man unterscheidet offentliche Schultrager uberwiegend kommunale Korperschaften siehe Schule in offentlicher Tragerschaft und freie Schultrager gemeinnutzige und gewerbliche Rechtspersonen siehe Privatschule Die Zahl der offentlichen Schultrager uberwiegt Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Inhaltsverzeichnis 1 Offentliche Schultrager 2 Freie Schultrager 3 Aufgaben des offentlichen Schultragers 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseOffentliche Schultrager BearbeitenOffentliche Schultrager sind in Deutschland in der Regel die Gemeinden kreisfreien Stadte bzw Stadtkreise sowie die Landkreise bzw Kreise teilweise auch die Lander Auch besondere Zweckverbande z B mehrere Gemeinden sogenannte Schulverbande fallen unter die offentlichen Schultrager Stadte und Gemeinden sind meist Schultrager der Grundschulen Hauptschulen Realschulen und Gymnasien Landkreise und kreisfreie Stadte sind meist Schultrager der berufsbildenden Schulen und Forderschulen Die Lander sind meist Trager der Heimsonderschulen z B fur Blinde und Horgeschadigte Gymnasien in Aufbauform mit Internaten und Kollegs In Ausnahmefallen sind die Landkreise auch Schultrager von Gymnasien insbesondere bei Standorten im landlichen Bereich Kostentrager ist jeweils die Offentliche Hand Eine bayerische Besonderheit ist dass in Bayern Kommunen neben dem Freistaat Bayern eigene Schulen errichten konnen sofern diese hinter staatlichen Schulen nicht zuruckstehen Fur die kommunalen Schulen haben die Kommunen dann auch den Aufwand fur das padagogische Personal zu tragen 5 6 Das gilt nicht fur staatliche Schulen in Bayern 7 Allgemein zahlt auch die Festlegung der Schulbezirke im Rahmen des kommunalen Satzungsrechtes zu den Aufgaben des Schultragers 8 Im Freistaat Bayern werden die Schulsprengel durch Rechtsverordnung der Regierungen festgelegt 9 In den meisten Bundeslandern werden offentliche Schulen durch Beschluss des Schultragers errichtet und geschlossen Dieser bedarf in der Regel der Zustimmung einer staatlichen Schulaufsichtsbehorde die erteilt wird sofern ein offentlicher Bedarf besteht In Bayern errichtet je nach Schulart das Kultusministerium oder die Regierung durch Rechtsverordnung eine staatliche Schule nach Art 26 Abs 1 des BayEUG Mit dem Aufwandstrager ist lediglich Benehmen herzustellen 10 Freie Schultrager BearbeitenFreier Trager einer Schule konnen naturliche und juristische Personen wie eingetragene Vereine Gesellschaften mit beschrankter Haftung eingetragene Genossenschaften oder andere Korperschaften des offentlichen Rechts als die obigen Gebietskorperschaften evangelische Landeskirchen romisch katholische Diozesen bzw mit ihnen verbundene Einrichtungen sowie Industrie und Handelskammern oder Handwerkskammern sein Auch freie Trager konnen samtliche Schularten wie im offentlichen Bereich betreiben Bekannt sind freie Trager jedoch vor allem durch die Waldorfschulen die Montessorischulen und weitere Alternativschulen Seltener sind besondere Gymnasien und meist stiftungsnahe Sonderschulen Forderschulen Daruber hinaus werden Privatschulen in freier Tragerschaft auch zunehmend von privaten Bildungskonzernen z B Phorms Schulen oder durch grosse Unternehmen z B Freie Schule Anne Sophie der Stiftung Wurth 11 in Kunzelsau oder die Neue Schule Wolfsburg der Volkswagen AG in Wolfsburg 12 gegrundet Die Einrichtung einer Privatschule oder die Zulassung eines privaten Tragers zur Einrichtung einer Schule obliegt den Landern nach den jeweils gultigen Schulgesetzen Dieses sind Einzelgesetze oder Bestandteile der gesamten Schulgesetzgebung 13 Baden Wurttemberg Gesetz fur die Schulen in freier Tragerschaft Schulgesetz fur Baden Wurttemberg Bayern Bayerisches Gesetz uber das Erziehungs und Unterrichtswesen Berlin Schulgesetz fur das Land Berlin Brandenburg Gesetz uber die Schulen im Land Brandenburg Bremen Privatschulgesetz Hamburg Hamburgisches Gesetz uber Schulen in freier Tragerschaft Hessen Hessisches Schulgesetz Mecklenburg Vorpommern Verordnung fur Schulen in freier Tragerschaft Niedersachsen Niedersachsisches Schulgesetz Nordrhein Westfalen Schulgesetz fur das Land Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Landesgesetz uber die Errichtung und Finanzierung von Schulen in freier Tragerschaft Saarland Privatschulgesetz Erste und Zweite Verordnung zur Durchfuhrung des Privatschulgesetzes Sachsen Sachsisches Gesetz uber Schulen in freier Tragerschaft 14 Sachsische Freie Trager Schulverordnung 15 und weitere Rechtsvorschriften Sachsen Anhalt Schulgesetz Schleswig Holstein Schulgesetz Thuringen Thuringer Gesetz uber Schulen in freier Tragerschaft Thuringer Verordnung uber die staatliche Finanzhilfe fur die Schulen in freier TragerschaftAufgaben des offentlichen Schultragers BearbeitenBeschluss uber die Errichtung und Schliessung offentlicher Schulen im Bezirk Sprengel des Schultragers nicht in Bayern wo diese durch Rechtsverordnung der staatlichen Schulaufsichtsbehorden errichtet oder geschlossen werden Bau Einrichtung Bewirtschaftung Erweiterung und Instandhaltung der Schulgebaude einschliesslich der Sportstatten Bereitstellung der Lehr und Lernmittel fur die Lehrmittelfreiheit gewahrt wird Bereitstellung der finanziellen Mittel fur das technische Personal Hauspersonal bei kommunalen Schulen in Bayern auch fur das padagogische Personal nicht jedoch bei staatlichen Schulen in Bayern Bereitstellung der finanziellen Mittel fur die raumliche und sachliche Ausstattung der Schule z B Ausstattungsmobiliar Unterrichtsmittel IT Technik Festlegung des Schulbezirks soweit dies nach den Schulgesetzen der Lander vorgesehen ist in der Regel durch Satzung bei Grundschulen Hauptschulen Berufsschulen und Forderschulen in Bayern durch Rechtsverordnung der Regierungen Einstellung und Entlassung des nicht lehrenden oder auch technischen Personals bei freien Schultragern und in Bayern auch des lehrenden Personals Kostenubernahme fur Schulveranstaltungen Kostenubernahme fur die notwendige Beforderung von Schulern auf Unterrichtswegen und auf dem Schulweg Entscheidung uber die Verwendung von Schulraumen und flachen zu anderen als zu schulischen Zwecken Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Schultrager Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Literatur von und uber Schultrager im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweise Bearbeiten Eintrag zu Schulerhalter im Austria Forum im AEIOU Osterreich Lexikon Art 8 Abs 1 Satz 1 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz Klaus Hanssen Rechtliche Regelungen zu Tatigkeitsfeldern von Schulleiterinnen und Schulleitern bei erweiterter Eigenverantwortung von Schulen Deutsches Institut fur Internationale Padagogische Forschung Berlin 2013 online auf www dipf de hier PDF Dokument S 45 46 Sonke Nippel Schultragerschaft innere und aussere Schulangelegenheiten auf www anwalt und kommunalrecht de Nach Art 15 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz die territorial zustandige kommunale Korperschaft auch der Dienstherr und Aufwandstrager fur das padagogische Personal an kommunalen Schulen Bayerische Staatskanzlei Art 15 Trager des Personalaufwands und des Schulaufwands auf gesetze bayern de Art 6 des Bayerisches Schulfinanzierungsgesetzes vgl etwas 25 SachSchulG 25 Schulgesetz Baden Wurtemmberg Im Freistaat Bayern werden Schulen durch Rechtsverordnung errichtet Art 32 Abs 4 Satz 1 BayEUG fur Grundschulen Art 33 Abs 4 Satz 1 BayEUG fur Forderschulen Art 34 Abs 2 Satz 1 BayEUG fur Berufsschulen SWP Unternehmen Bei Wurth sind die Enkel auf dem Vormarsch 24 Januar 2019 abgerufen am 23 Januar 2023 Artikel im Handelsblatt vom 29 Dezember 2009Firmen grunden Schulen auf handelsblatt com Liste der Kultusministerkonferenz Stand November 2012 auf kmk org Sachsisches Gesetz uber Schulen in freier Tragerschaft Sachsische Freie Trager SchulverordnungNormdaten Sachbegriff GND 4180213 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schultrager amp oldid 233390371