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Dieser Artikel behandelt den Rechtsbegriff Die Verhaltensweisen sind im Artikel Umgangsformen zu finden Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Benehmen ist in der Rechtswissenschaft eine Form der Mitwirkung bei einem Rechtsakt Wahrend Einvernehmen bedeutet dass vor einem Rechtsakt das Einverstandnis einer anderen Stelle z B Gesetzgebungsorgan Behorde vorliegen muss ist dagegen eine Entscheidung die im Benehmen mit einer anderen Stelle zu treffen ist nicht unbedingt mit dem Einverstandnis der anderen Stelle zu fallen Vielmehr kann von der Ausserung der beteiligten Stelle aus sachlichen Grunden abgewichen werden Gleichwohl handelt es sich bei dem sich ins Benehmen setzen um eine starkere Beteiligungsform als eine blosse Anhorung bei der die mitwirkungsberechtigte Behorde lediglich die Gelegenheit erhalt ihre Vorstellungen in das Verfahren einzubringen Namentlich ist im Rahmen der Benehmensherstellung von einer gesteigerten materiellen Rucksichtnahme der Vollzugsbehorde auszugehen die sich in einer ernsthaften Bemuhung um die Herstellung des Einvernehmens aussert Ein Verwaltungsakt der ohne das erforderliche Einvernehmen oder Benehmen einer anderen Behorde erlassen wurde ist zwar rechtswidrig jedoch nicht schon allein deshalb nichtig 44 Abs 3 Nr 4 VwVfG Die Fehlerhaftigkeit kann zudem geheilt werden wenn die versaumte Mitwirkung der anderen Behorde nachgeholt wird 45 Abs 1 Nr 5 VwVfG Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Benehmen Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Benehmen amp oldid 231635890