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Versammlungsfreiheit bezeichnet ein Grundrecht Es wird durch Art 12 der Europaischen Grundrechtecharta GRC Art 11 der Europaischen Menschenrechtskonvention EMRK und nationalstaatlich durch Art 8 des deutschen Grundgesetzes GG durch Art 12 des osterreichischen Staatsgrundgesetz StGG und Art 22 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft BV gewahrleistet Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Osterreich 3 Schweiz 3 1 Normierung 3 2 Gegenstand 3 3 Einschrankungen 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseDeutschland Bearbeiten Hauptartikel Artikel 8 des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland nbsp Ausubung des Rechtes auf Versammlungsfreiheit in Deutschland 2019Art 8 GG verburgt das Recht aller Deutschen sich ungehindert privat oder in der Offentlichkeit zu versammeln Versammlung meint im verfassungsrechtlichen Zusammenhang eine ortliche Zusammenkunft mehrerer Menschen zu einem gemeinsamen Zweck Mehrere Menschen sind nach der herrschenden Lehre mindestens zwei Idee des letzten Freundes Gemeinsamer Zweck kann nur die Meinungsbildung ausserung sein wobei Gegenstand dieser Meinungsausserung bildung eine offentliche Angelegenheit sein muss Zudem ist eine innere Verbundenheit der Teilnehmer Voraussetzung dadurch Abgrenzung von Ansammlungen Von grosser praktischer Bedeutung ist Art 8 GG im Zusammenhang mit offentlichen Demonstrationen Gerade bei diesen dient das freie Versammeln zumindest auch der Teilnahme an der offentlichen Meinungsbildung Daher steht Art 8 GG in engem Zusammenhang mit den Kommunikationsgrundrechten des Art 5 GG insbesondere der Meinungsfreiheit Die Versammlungsfreiheit kann durch kollidierendes Verfassungsrecht verkurzt werden Von besonderer praktischer Bedeutung ist hierbei die Staatspflicht zum Schutz von Leib und Leben seiner Burger die aus Art 2 Absatz 2 Satz 1 GG folgt Versammlungen unter freiem Himmel durfen gemass Art 8 Absatz 2 GG weiterhin durch oder aufgrund Gesetzes beschrankt werden Dies geschah im Wesentlichen durch die Versammlungsgesetze des Bundes und einiger Lander Osterreich BearbeitenDie Vereins und Versammlungsfreiheit ist im Art 12 des StGG geregelt Die osterreichischen Staatsburger haben das Recht sich zu versammeln und Vereine zu bilden Die Ausubung dieser Rechte wird durch besondere Gesetze geregelt Durch Osterreichs Beitritt zur Europaischen Menschenrechtskonvention und wegen Art 49 Abs 2 B VG ist durch Beschluss des Nationalrates 1 ebenso Art 11 der EMRK als Rechtsgrundlage anzuwenden Die Arten von Versammlungen sowie die Bestimmungen zur Abhaltung und zur Untersagung werden durch das Versammlungsgesetz naher konkretisiert Das Versammlungsrecht ist gegenuber Dritten durch die 284 f StGB geschutzt Schweiz BearbeitenNormierung Bearbeiten Art 22 BV1 Die Versammlungsfreiheit ist gewahrleistet 2 Jede Person hat das Recht Versammlungen zu organisieren an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben Gegenstand Bearbeiten Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht in der Schweiz und stellt ein klassisches Abwehrrecht vor staatlichen Eingriffen dar Sie erschopft sich jedoch nicht in dieser negativen Funktion Der Staat darf nicht sondern begrundet auch staatliche Handlungspflichten Die Kantone und Gemeinden mussen offentlichen Grund zur Verfugung stellen der fur Kundgebungen und dergleichen genutzt werden kann Die Behorden mussen des Weiteren gewahrleisten dass Kundgebungen uberhaupt stattfinden konnen indem sie ausreichenden Polizeischutz stellen und nicht durch gegnerische Kreise 2 gestort werden Wenngleich Art 22 nicht explizit friedliche Versammlungen schutzt heisst das nicht dass dadurch rechtswidrigem Handeln Raum gegeben wird 3 Eine Versammlung ist nach bundesgerichtlicher Auffassung eine zeitlich begrenze Zusammenkunft mehrerer Menschen mit einem weit verstandenen gegenseitig meinungsbildenden aussernden oder austauschenden Zweck 4 5 Von dieser Definition schliesst das Bundesgericht Gruppen aus die Sportveranstaltungen besuchen oder Schaulustige bei einem Unfall Damit eine Versammlung als solche gelten kann muss eine gewisse Organisation aufseiten der Versammelnden vorliegen Eine eigenstandige Demonstrationsfreiheit existiert nicht sie fallt unter den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit 6 Einschrankungen Bearbeiten In der Schweiz verlangt die Durchfuhrung einer Versammlung dass eine Bewilligung eingeholt wird Eine Demonstration die nicht vorgangig bewilligt worden ist fallt jedoch nicht automatisch aus dem Schutzbereich der Versammlungsfreiheit Der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte urteilte dass allfallige Sanktionen auch gegen unbewilligte Demonstrationen verhaltnismassig sein mussen insbesondere wenn sich die Demonstranten friedlich verhalten 7 So ware es etwa unverhaltnismassig eine Versammlung die sich spontan gebildet hat und friedlich verlauft nur deswegen aufzulosen weil vorgangig keine Bewilligung eingeholt worden ist 8 Damit der Staat eine Bewilligung verlangen darf ist eine gesetzliche Grundlage notig da es sich um eine Grundrechtseinschrankung im Sinne von Art 36 BV handelt Dass dem Gemeinwesen das durch staatliche Behorden verkorpert wird der offentliche Grund gehort und es folglich uber dessen Nutzung entscheiden kann genugt nicht um die Versammlungsfreiheit einzuschranken 9 Jede Einschrankung der Versammlungsfreiheit muss durch das offentliche Interesse geboten sein Versammlungen auf privatem Grund durfen nur aus besonders schwerwiegenden Grunden bei Vorliegen einer konkreten Gefahr fur die offentliche Ordnung verboten werden Bei Versammlungen auf offentlichem Grund muss hingegen ebenfalls das Fortbewegungsrecht der Strassenbenutzer mit einbezogen werden 10 Wie jedes Grundrecht darf die Versammlungsfreiheit zwar eingeschrankt nicht aber abgeschafft werden Der sogenannte Kerngehalt Art 36 BV darf nicht angetastet werden Daher ist ein auch nur kurz dauerndes generell abstraktes und ausnahmsloses Verbot sich zu versammeln ohne dass eine Moglichkeit auf gerichtliche Uberprufung besteht unzulassig Vor allem Letzteres die Moglichkeit der gerichtlichen Prufung ist fur die Schweiz wesentlich da es keine abstrakte Normenkontrolle fur Bundeserlasse gibt Gegen ein Bundesgesetz das verfassungswidrig ist kann vor dem Bundesgericht keine Klage eingereicht werden Auch ist eine inhaltliche Kontrolle durch die Behorden untersagt ausser in jenen Fallen in denen die Versammelnden zu Gewalt aufrufen 11 Die im Jahr 2021 von Volk und Standen angenommene eidgenossische Volksinitiative Ja zum Verhullungsverbot kollidiert mit der Versammlungsfreiheit Die neu aufgenommene Verfassungsnorm Art 10a BV verlangt ein so striktes Vermummungsverbot dass das Bundesgericht eine Verletzung des Kerngehalts feststellte 12 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Freedom of assembly Sammlung von Bildern Videos und AudiodateienEinzelnachweise Bearbeiten Beschluss des Nationalrates BGBl Nr 59 1964 Entscheid des Bundesgerichts 143 I 147 Abgerufen am 10 Oktober 2023 E 3 2 Giovanni Biaggini BV Kommentar Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Orell Fussli Kommentar OFK 2 Auflage Orell Fussli Verlag Zurich 2017 ISBN 978 3 280 07320 9 S 272 f Entscheid des Bundesgerichts 137 I 31 Abgerufen am 10 Oktober 2023 Entscheid des Bundesgerichts 132 I 49 Abgerufen am 10 Oktober 2023 Giovanni Biaggini BV Kommentar Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Orell Fussli Kommentar OFK 2 Auflage Orell Fussli Verlag Zurich 2017 ISBN 978 3 280 07320 9 S 270 f CASE OF KUDREVICIUS AND OTHERS v LITHUANIA In HUDOC European Court of Human Rights Abgerufen am 10 Oktober 2023 CASE OF LASHMANKIN AND OTHERS v RUSSIA Abgerufen am 10 Oktober 2023 Ulrich Hafelin Walter Haller Helen Keller Daniela Thurnherr Schweizerisches Bundesstaatsrecht 10 Auflage Schulthess Zurich Basel Genf 2020 ISBN 978 3 7255 8079 8 S 164 Ulrich Hafelin Walter Haller Helen Keller Daniela Thurnherr Schweizerisches Bundesstaatsrecht 10 Auflage Schulthess Zurich Basel Genf 2020 ISBN 978 3 7255 8079 8 S 166 f Christoph Erass Art 22 In St Galler Kommentar 4 Auflage 2023 N 42 Entscheid des Bungesgerichts 144 I 281 Abgerufen am 13 Oktober 2023 E 5 4 5 Normdaten Sachbegriff GND 4063146 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Versammlungsfreiheit amp oldid 238115985