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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Zum deutschen Rechtsinstitut siehe Verhaltnismassigkeitsprinzip Deutschland Das Verhaltnismassigkeitsprinzip ist in der Schweiz ein Rechtsgrundsatz Es verlangt das Abwagen von Massnahmen im offentlichen Interesse gegenuber den dadurch entstehenden Einschnitten in private Interessen und Grundrechte In der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist das Prinzip in Artikel 5 Grundsatze rechtsstaatlichen Handelns verankert Staatliches Handeln muss im offentlichen Interesse liegen und verhaltnismassig sein 1 Es zahlt insbesondere zu den Grundprinzipien des Schweizer Verwaltungsrechts 2 Verwaltungsmassnahmen mussen demnach ein geeignetes bzw zweckmassiges sowie ein erforderliches Mittel sein um ein offentliches Interesse durchzusetzen und gegenuber dem Eingriff in die betroffenen Privatinteressen abgewogen werden Eingriffszweck und Eingriffwirkung mussen also verhaltnismassig sein d h auf Massnahmen mit geringem offentlichem Interesse und zugleich starken Eingriffen in private Freiheiten sollte verzichtet werden Ausserdem sind dem Prinzip zufolge bei mehreren moglichen Massnahmen die alle dem offentlichen Interesse gerecht werden stets die milderen zu bevorzugen 3 Weblinks Bearbeiten134 I 153 Entscheidung des Schweizerischen Bundesgerichts zur Anwendbarkeit des Verhaltnismassigkeitsprinzips im April 2008Einzelnachweise Bearbeiten Website der Bundesbehorden der Schweizerischen Eidgenossenschaft Art 5 Grundsatze rechtsstaatlichen Handelns Memento des Originals vom 10 Oktober 2011 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www admin ch Felix Uhlmann Allgemeines Verwaltungsrecht Der Grundsatz der Gesetzmassigkeit der Verwaltung Memento des Originals vom 30 Januar 2012 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www rwi uzh ch Folie fur das Fachsemester 2011 der Universitat Zurich Erwin Carigiet Allgemeine Verfassungsprinzipien und allgemeine Rechtsgrundsatze Memento des Originals vom 11 Januar 2012 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www erwincarigiet ch Vorlesungmodul fur die Universitat Freiburg im UechtlandBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verhaltnismassigkeitsprinzip amp oldid 230553079