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Die Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts abgekurzt BGE franzosisch Arrets du Tribunal Federal Suisse ATF italienisch Decisioni del Tribunale Federale Svizzero DTF 1 ist die amtliche Sammlung von Entscheiden des Schweizerischen Bundesgerichts BGer Entscheide in dieser Sammlung heissen auch amtlich publizierte Entscheide was heute nur insofern uberholt ist als alle Entscheide online verfugbar sind Jedoch werden die publizierten Entscheide in Heftform gedruckt und jahrlich in gebundener Form herausgegeben Bande der Amtlichen Sammlung der Leitentscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts BGE hier die Bande 121 und 122 Jahre 1995 bzw 1996 Inhaltsverzeichnis 1 Gliederung 2 Zitierung 3 Prajudizwirkung 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGliederung BearbeitenVon Band 1 1875 bis Band 22 1896 erschien jahrlich ein Band es gab keine Teilbande Von Band 23 1897 bis Band 39 1913 gab es jahrlich zwei Teilbande ohne sachliche Benennungen In Band 23 ist die Seitenzahlung durchlaufend ab Band 24 hat der zweite Teil eine eigene Seitenzahlung Von Band 40 1914 bis Band 95 1969 gab es eine sachliche Unterteilung in vier Teilbande I Staats und Verwaltungsrecht II Zivilrecht III Betreibungs und Konkursrecht IV Strafrechtspflege spater Strafrecht und Strafvollzug Die deutschen Entscheidungstexte wurden nun nicht mehr in Fraktur sondern in Antiqua gesetzt Hinzu kam ab Band 96 1970 V Sozialversicherungsrecht Fortsetzung von Entscheidungen des Eidgenossischen Versicherungsgerichts EVGE 1926 1969 Von Band 98 1972 bis Band 120 1994 wurde der erste Teilband aufgeteilt in Ia Staatsrecht Ib Verwaltungsrecht Seit Band 121 1995 besteht folgende Einteilung I Verfassungsrecht II Verwaltungsrecht III Privatrecht IV Strafrecht und Strafvollzug V Sozialversicherungsrecht Zitierung BearbeitenBeispiel 2 deutsch BGE 131 I 185 E 3 1 S 191 mit Hinweisen franzosisch ATF 131 I 185 consid 3 1 p 191 et les references citees italienisch DTF 131 I 185 consid 3 1 pag 191 con rinviiDie von E Erwagung gefolgten Ziffern 3 1 stehen fur die entsprechende Stelle in der Gliederung des Entscheides und die auf S folgende Zahl fur die Seite auf der sich die konkrete Aussage befindet Nicht amtlich publizierte Urteile werden mit der Dossiernummer etwa 5A 153 2009 und ggf der Fundstelle in einer Zeitschrift zitiert Prajudizwirkung BearbeitenInwiefern ein publiziertes gegenuber einem nicht publizierten Urteil erhohte Prajudizwirkung hat ist umstritten genauso wie die Bindung schweizerischer Gerichte an Prajudizen auch an ihre eigenen uberhaupt In einem Urteil von 2008 3 stellte das Bundesgericht fest dass grundsatzlich ab dem Zeitpunkt der Veroffentlichung in der Amtlichen Sammlung ein Anwalt einen neuen BGE kennen musse Von ihm konne indes nicht verlangt werden dass ihm uber das Internet zugangliche nicht publizierte Bundesgerichtsentscheide bekannt seien Weblinks BearbeitenRechtsprechung enthalt alle in der Amtlichen Sammlung publizierten Entscheide ab Band 80 1954 einen grossen Teil der nicht publizierten Entscheide seit 2000 und alle Entscheide seit 2007 Sammlung aller Entscheide der Bande 1 79 in der Amtlichen Sammlung Universitat Bern Einzelnachweise Bearbeiten Art 57 58 BGerR ZDB ID 216286 6 Zitierregeln Rz 207 deutsch franzosisch italienisch BGE 134 III 534 E 2Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts amp oldid 231040298