www.wikidata.de-de.nina.az
Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes GG schutzt in Abs 1 funf eigenstandige Grundrechte namlich die die Meinungs Informations Presse Rundfunk und Filmfreiheit sog Kommunikationsgrundrechte 1 Beschrankt werden diese Rechte gem Art 5 Abs 2 durch die allgemeinen Gesetze sowie den Jugendschutz und das Recht der personlichen Ehre Ehrenschutz Art 5 Abs 3 schutzt ausserdem die Freiheit von Wissenschaft Forschung und Lehre sowie die Kunstfreiheit Hierbei handelt es sich um weitere Formen der Kommunikation die das Grundgesetz als besonders schutzwurdig erachtet Daher konnen diese Grundrechte lediglich durch kollidierendes Verfassungsrecht eingeschrankt werden Inhaltsverzeichnis 1 Normierung 1 1 Verwirkung 2 Entstehungsgeschichte 2 1 Bundesakte 2 2 Paulskirchenverfassung 2 3 Reichsverfassungen 2 4 Nachkriegszeit 3 Art 5 Absatz 1 GG 3 1 Schutzbereich 3 1 1 Personlich 3 1 2 Sachlich 3 1 2 1 Meinungsfreiheit 3 1 2 2 Informationsfreiheit 3 1 2 3 Pressefreiheit 3 1 2 4 Rundfunkfreiheit 3 1 2 5 Filmfreiheit 3 2 Eingriff 3 3 Rechtfertigung eines Eingriffs 3 3 1 Allgemeine Gesetze 3 3 2 Jugendschutz 3 3 3 Recht der personlichen Ehre 3 3 4 Zensurverbot 3 4 Prufschema des Bundesverfassungsgerichts 4 Art 5 Absatz 3 GG 4 1 Schutzbereich 4 1 1 Freiheit von Wissenschaft Forschung und Lehre 4 1 2 Freiheit der Kunst 4 1 3 Grundrechtskonkurrenzen 4 2 Eingriff 4 3 Rechtfertigung 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseNormierung BearbeitenArt 5 GG lautet seit Inkrafttreten des Grundgesetzes am 24 Mai 1949 wie folgt 2 nbsp Artikel 5 des Grundgesetzes eine Arbeit von Dani Karavan an den Glasscheiben zur Spreeseite beim Jakob Kaiser Haus des Deutschen Bundestags in Berlin 1 Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort Schrift und Bild frei zu aussern und zu verbreiten und sich aus allgemein zuganglichen Quellen ungehindert zu unterrichten Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewahrleistet Eine Zensur findet nicht statt 2 Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der personlichen Ehre 3 Kunst und Wissenschaft Forschung und Lehre sind frei Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung Die Gewahrleistungen des Art 5 GG bezwecken den Schutz der freien Kommunikation Zu diesem Zweck garantiert die Verfassungsnorm zahlreiche Freiheiten die einen Bezug zur freien Kommunikation aufweisen 3 Bei Art 5 GG handelt es sich wie bei allen Freiheitsrechten um ein Abwehrrecht des Burgers gegen den Staat Es ermoglicht daher die Abwehr hoheitlicher Eingriffe in die geschutzten Freiheitsbereiche Daruber hinaus enthalten einige Garantien der Norm Gestaltungsauftrage an den Staat sowie Verfahrens und Einrichtungsgarantien Besonders deutlich trifft dies auf die Rundfunkfreiheit zu Dieser entnimmt das Bundesverfassungsgericht wie das deutsche Rundfunkwesen strukturiert sein muss Schliesslich strahlt Art 5 GG als Verfassungsrecht auf untergeordnete Normen aus etwa auf das Zivil und das Strafrecht Diese mittelbare Drittwirkung ist beispielsweise im Bereich der Berichterstattung und der Ehrdelikte von grosser Bedeutung 4 Verwirkung Bearbeiten Wer sein Recht auf freie Meinungsausserung als Waffe im Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht verwirkt dieses Grundrecht gemass Art 18 GG Bislang wurde noch in keinem Fall eine Verwirkung des Rechts auf freie Meinungsausserung ausgesprochen 5 Entstehungsgeschichte BearbeitenNachdem die Freiheit der Kommunikation in der Zeit des Feudalismus und der des Absolutismus unterdruckt wurde wuchs in der Bevolkerung durch den Einfluss der Aufklarung das Bedurfnis nach ungehinderter Kommunikation insbesondere in politischer Hinsicht 6 Bundesakte Bearbeiten Auf dem Gebiet der deutschen Staaten richteten sich Reformbestrebungen zunachst gegen die starke hoheitliche Vorzensur Diese hatte zur Folge dass Presseerzeugnisse nur mit Genehmigung einer hoheitlichen Institution veroffentlicht werden durften Die Bundesakte des Deutschen Bundes ein volkerrechtlicher Vertrag zwischen deutschen Staaten von 1815 forderte die beteiligten Staaten dazu auf die Pressefreiheit in ihren Rechtssystemen zu garantieren Derartige Gewahrleistungen nahmen einige Staaten in ihre Verfassungen auf Wieder eingeschrankt wurde die Liberalisierung des Ausserungsrechts allerdings durch die Karlsbader Beschlusse von 1819 in deren Folge insbesondere die grosseren deutschen Staaten weiterhin eine umfassende Pressezensur betrieben 7 Paulskirchenverfassung Bearbeiten Verfassungsrechtlichen Schutz sollten Meinungs und Pressefreiheit durch 143 der Paulskirchenverfassung von 1849 erhalten Hiernach hatte jeder Deutsche das Recht durch Wort Schrift Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu aussern 6 Durch 152 WRV erfuhren ferner die Freiheit der Kunst und der Wissenschaft verfassungsrechtlichen Schutz 8 Wegen des Widerstands zahlreicher deutscher Staaten setzte sich diese Verfassung jedoch nicht durch sodass deren Gewahrleistungen keine Rechtswirkungen entfalteten Im Anschluss an das Scheitern der Paulskirchenverfassung griffen jedoch einige spatere Verfassungen etwa die preussische von 1850 einige ihrer Freiheitsgarantien auf 9 Reichsverfassungen Bearbeiten Die Reichsverfassung von 1871 enthielt keinen Grundrechtskatalog und gewahrleistete daher auch keine Kommunikationsfreiheiten Garantiert wurde die Meinungsfreiheit durch Art 118 der Weimarer Reichsverfassung Diese Norm knupfte in ihrem Wortlaut unmittelbar an 143 der Paulskirchenverfassung an Die Verfassung schutzte ebenfalls die Freiheit von Kunst Wissenschaft und Lehre Nicht ausdrucklich geschutzt wurde demgegenuber die Freiheit der Presse Diese sah die damalige Rechtslehre allerdings bereits durch die Freiheit der Meinungsausserung erfasst 6 10 Keine praktische Geltung entfaltete die Garantie der Meinungsfreiheit in der Zeit des Nationalsozialismus Durch die Notverordnung zum Schutze von Volk und Staat vom Februar 1933 sowie durch das Ermachtigungsgesetz vom Marz 1933 hoben die Nationalsozialisten die Bindung an die Grundrechte der Weimarer Reichsverfassung auf Presse und Rundfunk unterstanden infolgedessen unmittelbar der Kontrolle durch den Staat Gleichfalls unterdruckt wurden die Freiheit von Wissenschaft und Kunst 6 11 Dies geschah beispielsweise durch die Bucherverbrennung 1933 Ausstellungsverbote sowie durch Herabwurdigung der Kunstler und ihrer Werke Nachkriegszeit Bearbeiten Nach der Kapitulation Deutschlands und der Besetzung Deutschlands durch die Siegermachte begannen die westlichen Alliierten mit der Wiederherstellung der Kommunikationsfreiheiten Ihren Abschluss fand diese Entwicklung bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes durch den Parlamentarischen Rat der zwischen 1948 und 1949 tagte Dieses Gremium konzipierte mit Art 5 GG eine umfassende Gewahrleistung der Freiheit an der offentlichen Kommunikation ungehindert teilzunehmen Gegenuber der Bestimmung der Weimarer Reichsverfassung enthielt Art 5 GG einen erweiterten Schutz indem er auch Nichtdeutsche einbezog jede Vorzensur verbot die Freiheit des Rundfunks sicherte sowie das Recht schutzte sich ungehindert aus allgemein zuganglichen Informationsquellen zu unterrichten 12 13 Anders entwickelte sich der Schutz der Kommunikationsfreiheit in Ostdeutschland Die Verfassung der DDR von 1949 VerfDDR gewahrleistete ihrem Wortlaut nach zwar mit Art 27 das Recht die eigene Meinung frei und offentlich zu aussern allerdings musste diese Freiheit im Sinne der Verfassung ausgeubt werden also im Sinne des Marxismus Leninismus 14 Ahnliches galt fur die durch Art 34 VerfDDR gewahrleistete Kunstfreiheit Seit Inkrafttreten des Grundgesetzes wurde Art 5 GG in seinem Wortlaut nicht verandert 2 Wesentlich gepragt wurden dessen Garantien durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Art 5 GG als eine Grundlage des demokratischen Gemeinwesens betrachtet Daher legt es dessen Gewahrleistungen in seiner Spruchpraxis ausserst weit aus und misst ihnen eine hohe Bedeutung bei 15 Art 5 Absatz 1 GG BearbeitenSchutzbereich Bearbeiten Art 5 GG schutzt den Burger vor Eingriffen in seine Freiheit an der offentlichen Meinungsbildung mitzuwirken Hierzu gewahrleistet die Norm eine Freiheitssphare in die Hoheitstrager nur unter bestimmten Voraussetzungen eingreifen durfen Diese Sphare wird als Schutzbereich bezeichnet Sofern der Hoheitstrager in diesen eingreift und dies verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist ist Art 5 GG verletzt 16 17 Personlich Bearbeiten Art 5 GG schrankt den Kreis der Grundrechtstrager nicht ein sodass das Grundrecht jedermann schutzt 18 Hierunter fallen naturliche Personen Personenvereinigungen insbesondere juristische Personen gemass Art 19 Absatz 3 GG da die Freiheitsgarantien des Art 5 GG ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind 19 Dies gilt jedoch lediglich fur Personenvereinigungen mit Sitz im Inland Auslandische juristische Personen erfahren keinen Schutz durch Art 5 GG Eine Sonderstellung nehmen Vereinigungen ein die im EU Ausland ansassig sind Sofern diese in Deutschland tatig sind konnen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegen des Diskriminierungsverbots des Art 18 des Vertrags uber die Arbeitsweise der Europaischen Union wie inlandische Vereinigungen auf Grundrechte berufen 20 Sofern die juristische Person durch den Staat beherrscht wird ist sie kein Grundrechtstrager da sie als Bestandteil der offentlichen Hand selbst an die Grundrechte gebunden ist Grundrechtlichen Schutz erfahren jedoch offentlich rechtliche Rundfunkanstalten da diese die Ausubung von Grundrechten durch Burger fordern 21 Sachlich Bearbeiten Art 5 Absatz 1 GG gewahrleistet die Meinungsfreiheit Flankiert wird diese Bestimmung durch die Freiheit von Presse Rundfunk und Film Medienfreiheit sowie durch das Recht sich aus allgemein zuganglichen Quellen ungehindert zu unterrichten Informationsfreiheit Zusammengenommen werden diese Grundrechte in der Rechtswissenschaft auch als Kommunikationsgrundrechte bezeichnet 22 In einem weiteren Sinn wird in diesem Zusammenhang zudem auf die Versammlungsfreiheit Art 8 GG als kollektive Ausubung der Meinungsfreiheit verwiesen 23 Meinungsfreiheit Bearbeiten Hauptartikel Meinungsfreiheit Das Grundrecht der Meinungsfreiheit stellt eine Grundlage des demokratischen Gemeinwesens dar was sich in seinem hohen Stellenwert in der Rechtsprechung widerspiegelt 24 Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet es seit dem grundlegenden Luth Urteil von 1958 das in mehrerer Hinsicht als Grundsatzurteil der Grundrechtslehre gilt als konstituierend fur die freiheitliche demokratische Grundordnung 25 Die Meinungsfreiheit schutzt das Recht seine Meinung in Wort Schrift und Bild frei zu aussern und zu verbreiten Art 5 Abs 1 Satz 1 HS 1 GG 26 Das Bundesverfassungsgericht definiert den Begriff Meinung als Aussage der ein Element der Stellungnahme und des Dafurhaltens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung innewohnt 27 mithin subjektives Werturteil im Sinne von Stellungnahmen Beurteilungen Wertungen Auffassungen ist 28 unabhangig von Form und Inhalt 27 29 Auch Meinungen die der verfassungsmassigen Ordnung zuwiderlaufen werden durch die Meinungsfreiheit geschutzt Das Grundgesetz vertraut darauf dass sich solche Meinungen in der Offentlichkeit nicht durchsetzen 30 Werbeaussagen und andere kommerzielle Ausserungen werden vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit erfasst soweit sie einen meinungsbildenden Inhalt enthalten 31 32 So kann beispielsweise Schockwerbung durch die Meinungsfreiheit geschutzt werden Hiermit setzte sich das Bundesverfassungsgericht massgeblich in den Benetton Entscheidungen von 2000 und 2001 auseinander 33 Keine Meinungen sind Tatsachenbehauptungen da die wertende Komponente fehlt Eine Tatsachenbehauptung zeichnet sich dadurch aus dass uber ihre Wahrheit Beweis erhoben werden kann was bei Meinungsausserungen nicht moglich ist 34 In der Praxis stehen Tatsachenbehauptungen haufig allerdings nicht isoliert sondern in einem Verbund mit Meinungsausserungen Um den Meinungsinhalt in solchen Fallen effektiv zu schutzen und hierdurch den freien Kommunikationsprozess zu fordern wird der Schutzbereich auch auf Tatsachenbehauptungen erstreckt sofern ihnen Meinungsbildungen zugrunde liegen und eine Loslosung voneinander sinnentstellend wirkte 35 Von vornherein nicht schutzfahig sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allerdings Tatsachenbehauptungen die erwiesen unwahr sind da diese den Prozess der freien Meinungsbildung nicht in schutzenswerter Weise fordern konnen Gleiches gilt fur Tatsachenbehauptungen von denen der Aussernde weiss dass sie nicht wahr sind 36 37 Die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsausserung ist aufgrund des schwacheren rechtlichen Schutzes der Tatsachenbehauptung von grosser praktischer Bedeutung gestaltet sich aufgrund des haufig fliessenden Ubergangs zwischen beiden Ausserungsformen allerdings oft schwierig Massgeblich richtet sich die Beurteilung nach den Umstanden des Einzelfalls So bewertete die Rechtsprechung beispielsweise die Bezeichnung von Soldaten als Morder als Meinung Zwar handele es sich beim Vorwurf einer Straftat grundsatzlich um eine Tatsachenbehauptung allerdings legten Wortlaut und Kontext der Ausserung nahe dass der Aussernde Soldaten nicht einer Straftat bezichtigen sondern Kritik am Soldatenberuf uben wollte 38 Die Ausserung bei der CSU Partei handele es sich um die NPD Europas beurteilte die Rechtsprechung ebenfalls als Meinungsausserung Zwar sei sie wie eine Tatsachenbehauptung formuliert allerdings sei sie derart substanzarm dass die Auslegung der Aussage als Werturteil naher liege 39 Das Bundesverfassungsgericht fordert dass sich Gerichte bei Aussagen die in unterschiedlicher Weise gedeutet werden konnen mit den jeweiligen Deutungsvarianten prazise auseinandersetzen und im Zweifel von derjenigen Auslegungsvariante ausgehen die den grosstmoglichen Schutz durch die Meinungsfreiheit geniesst Bei einer anderen Herangehensweise bestunde die Gefahr dass die Meinungsausserungsfreiheit in ubermassiger Weise verkurzt und dadurch der offentliche Kommunikationsprozess beeintrachtigt werde 40 41 Dieses Prinzip gilt allerdings nicht bei Prozessen die sich auf das kunftige Unterlassen einer Ausserung richten da es dem Aussernden zugemutet werden kann seine Ausserung in Zukunft eindeutig zu fassen 42 Die Meinungsfreiheit schutzt die Ausserung und Verbreitung von Meinungen 43 Dies umfasst das Recht daruber zu bestimmen in welcher Weise und an welchem Ort die Ausserung stattfindet 44 Informationsfreiheit Bearbeiten Schutzobjekt des Grundrechts der Informationsfreiheit ist die ungehinderte Information aus allgemein zuganglichen Quellen Art 5 Abs 1 Satz 1 HS 2 GG Dieses Grundrecht soll Burgern ermoglichen sich umfassend informieren zu konnen beispielsweise aus Zeitungen Rundfunk und Fernsehsendungen Als allgemein zuganglich gelten Quellen die dazu geeignet und bestimmt sind einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis Informationen zu verschaffen 45 Das Grundrecht kann auch Mietern einen Anspruch gegen ihre Vermieter auf Zustimmung zur Errichtung einer Parabolantenne geben um auslandische Fernsehprogramme zu empfangen 46 Die Informationsfreiheit ist verfassungsrechtlich nur dann gewahrleistet wenn die Informationsquelle allgemein zuganglich ist Dem Einzelnen soll ermoglicht werden sich seine Meinung auf Grund eines weitgestreuten Informationsmaterials zu bilden Er soll bei der Auswahl des Materials keiner Beeinflussung durch den Staat unterliegen Diese sogenannte Rezipientenfreiheit ist etwa durch die Einziehung einer Zeitung beeintrachtigt weil in diesem Fall die schlichte Entgegennahme der Informationen durch die interessierten Leser nicht mehr moglich ist 47 48 Die Informationsfreiheit erstreckt sich nicht auf den behordlichen Bereich etwa das Akteneinsichtsrecht oder den Auskunftsanspruch von Verfahrensbeteiligten gemass 25 und 29 VwVfG Aus Art 5 GG folgt auch kein Anspruch auf Eroffnung neuer Informationsquellen 49 Der Staat ist nicht verpflichtet dem Burger verfugbare Informationen zu beschaffen und zu prasentieren 50 Das einfachgesetzliche Recht auf Information engl Right to know ist in den Informationsfreiheitsgesetzen geregelt 1 Abs 1 Satz 1 IFG gewahrt jedem gegenuber den Behorden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen Entsprechende Gesetze gibt es in fast allen Bundeslandern 51 Pressefreiheit Bearbeiten Hauptartikel Pressefreiheit Art 5 Absatz 1 Satz 2 GG gewahrleistet die Pressefreiheit Auch diesem Grundrecht misst die Rechtsprechung eine hohe Bedeutung zu da die freie Presse den Burgern Informationen bereitstellt auf deren Grundlage sie Meinungen bilden konnen Daher besitzt die Freiheit der Presse eine ahnlich zentrale Bedeutung fur die Demokratie wie die Meinungsfreiheit 52 53 Unter den Begriff der Presse fallen Druckerzeugnisse die zur Verbreitung an einen unbestimmten Personenkreis geeignet und bestimmt sind 54 Die Pressefreiheit steht jeder Form von Presse zur Seite deren Seriositat ist auf Ebene des Schutzbereichs irrelevant 55 56 Geschutzt werden somit neben der informativen Presse auch die unterhaltende 57 58 Auch der Anzeigenteil eines Presseerzeugnisses kann durch die Pressefreiheit geschutzt werden 59 Inwieweit Publikationen in anderen als gedruckten Medien etwa im Internet als Presse gelten ist in der Rechtswissenschaft bislang nicht abschliessend geklart Die uberwiegende Auffassung betrachtet das Vorliegen eines Druckerzeugnisses als Wesensmerkmal von Presse Elektronische Medien fallen daher nicht in den Schutzbereich der Presse sondern in den der Rundfunkfreiheit 60 61 In Abgrenzung zur Meinungsfreiheit konzentriert sich der Schutz der Pressefreiheit auf die organisatorische Betatigung der Presse 62 Wahrend der Inhalt von Presseerzeugnissen regelmassig in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit fallt schutzt die Pressefreiheit das rechtmassige Erlangen und Verbreiten von Informationen 63 Auch die Wiedergabe einer fremden Meinung in einem Druckwerk wird durch die Pressefreiheit geschutzt 33 Weitere Auspragungen der Pressefreiheit stellen das Redaktionsgeheimnis 64 die Tendenzfreiheit 65 sowie Zeugnisverweigerungsrechte von Journalisten 66 dar Neben diesen Abwehrrechten welche die Presse vor hoheitlichen Eingriffen schutzen enthalt die Verburgung der Pressefreiheit auch eine Garantie fur das Bestehen freier Presse Diese erkannte das Bundesverfassungsgericht im Spiegel Urteil von 1966 an Aus der Institutionsgarantie der Pressefreiheit folgt dass die Presse privatwirtschaftlich organisiert sein muss 67 Auch soll die Presse moglichst staatsfrei strukturiert sein 68 Ferner folgen aus der Pressefreiheit Auskunftsanspruche von Presseangehorigen gegen staatliche Stellen 69 Derartige Anspruche finden sich insbesondere in den Landespressegesetzen Schliesslich mussen sich Hoheitstrager gegenuber Presseorganen inhaltlich neutral verhalten durfen also weder bevorzugen noch benachteiligen 70 Rundfunkfreiheit Bearbeiten Hauptartikel Rundfunkfreiheit Unter dem Begriff des Rundfunks versteht die Rechtswissenschaft die Ubermittlung von Inhalten mittels elektromagnetischer Wellen an einen unbestimmten Personenkreis Die Rundfunkfreiheit schutzt die Herstellung und Verbreitung von Inhalten Insofern weist das Grundrecht eine Parallele zur Pressefreiheit auf Der Unterschied zwischen beiden Grundrechten liegt nach uberwiegender Auffassung darin dass die verbreiteten Informationen bei der Pressefreiheit in einem Medium verkorpert sind 71 Neben dieser Abwehrfunktion enthalt die Rundfunkfreiheit einen umfassenden Schutzauftrag zugunsten des freien Rundfunks 72 Aus Art 5 Absatz 1 Satz 2 GG leitet das Bundesverfassungsgericht die Aufgabe des Staates ab ein freiheitliches Rundfunkwesen zu schaffen das die tatsachlich bestehende Meinungsvielfalt angemessen im Rundfunk reprasentiert 73 Es betrachtet den Rundfunk als besonders bedeutendes Kommunikationsmedium da er sich in besonderer Weise durch Aktualitat auszeichnet sowie eine grosse Breitenwirkung und Suggestivkraft besitzt Daruber hinaus ist die Produktion von Rundfunk kostenaufwandig Schliesslich konnte Rundfunk aufgrund einer begrenzten Anzahl von Frequenzen lediglich in begrenztem Umfang betrieben werden Diese Sondersituation des Rundfunks fuhrt dazu dass dem Gesetzgeber die Aufgabe zufallt eine freiheitliche Rundfunkordnung zu schaffen Als wesentliche Voraussetzung einer solchen Ordnung sieht das Bundesverfassungsgericht die Abbildung der gesellschaftlichen Vielfalt an Um dies zu gewahrleisten mussen Rundfunkanstalten pluralistisch organisiert sein Der staatliche Einfluss muss hierbei begrenzt werden 74 Dem Rundfunk komme ferner die Aufgabe zu mit seinen Programmen eine mediale Grundversorgung zu bieten Auf das Grundrecht der Rundfunkfreiheit konnen sich zum einen private Rundfunkveranstalter berufen Zum anderen steht das Grundrecht offentlich rechtlichen Rundfunkanstalten offen da sie trotz ihrer Zugehorigkeit zur offentlichen Hand durch ihre Informationstatigkeit ein Freiheitsrecht zugunsten der Burger ausuben 75 Diesen raumt das Grundrecht auch einen Anspruch auf eine funktionsgerechte Finanzmittelausstattung ein 76 Filmfreiheit Bearbeiten Das Grundrecht der Filmfreiheit schutzt Produktion und Verbreitung von Filmen 77 Da Filme als Kunstwerke regelmassig der Kunstfreiheit unterfallen die einen weitergehenden Schutz als die Filmfreiheit gewahrleistet ist dieses Grundrecht von geringer praktischer Bedeutung 78 Eingriff Bearbeiten Ein Eingriff liegt vor wenn der Gewahrleistungsinhalt eines Grundrechts durch hoheitliches Handeln verkurzt wird 79 In Bezug auf die Meinungsfreiheit stellt jede Massnahme einen Eingriff dar die das Aussern oder Verbreiten von Meinungen erschwert Dies trifft beispielsweise auf strafgerichtliche Verurteilungen wegen Beleidigung ubler Nachrede oder Verleumdung zu 80 Als Eingriffe in die Presse und Rundfunkfreiheit kommen Massnahmen in Betracht die die Tatigkeit von Presse und Rundfunk erschweren Dies bejahte die Rechtsprechung beispielsweise fur die Aufnahme eines Presseorgans in einen Verfassungsschutzbericht 81 In die Informationsfreiheit wird schliesslich dadurch eingegriffen dass der freie Zugang zu einer Informationsquelle beeintrachtigt wird Rechtfertigung eines Eingriffs Bearbeiten Hauptartikel Zulassigkeit von Ausserungen in der Berichterstattung Deutschland Liegt ein hoheitlicher Eingriff vor ist dieser rechtmassig soweit er verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist Gemass Art 5 Absatz 2 GG durfen die Grundrechte aus Art 5 Absatz 1 GG durch allgemeine Gesetze gesetzliche Bestimmungen zum Schutz der Jugend und das Recht der personlichen Ehre beschrankt werden sogenannte Schrankentrias Allgemeine Gesetze Bearbeiten Als allgemeine Gesetze betrachtet die Rechtsprechung Normen die sich nicht gegen eine spezifische Meinung richten und dem Schutz eines bedeutenden Rechtsguts dienen 82 Hierzu zahlen beispielsweise die Beleidigungsdelikte und das Deliktsrecht 83 Kein allgemeines Gesetz stellt demgegenuber 130 Absatz 4 des Strafgesetzbuchs dar da diese Norm die Billigung der nationalsozialistischen Gewalt und Willkurherrschaft verbietet sich also gegen eine bestimmte Meinung richtet Das Bundesverfassungsgericht ging in seiner Wunsiedel Entscheidung von 2009 dennoch von der Verfassungskonformitat der Norm aus Die Grundrechte des Art 5 Absatz 1 GG unterliegen nicht lediglich den Vorgaben des Art 5 Absatz 2 GG sondern konnen daruber hinaus wie jedes Grundrecht mit Ausnahme der Menschenwurdegarantie Art 1 Absatz 1 GG durch kollidierendes Verfassungsrecht beschrankt werden Die Ablehnung des NS Regimes sei eine grundlegende Wertentscheidung des Grundgesetzes weswegen sie die Meinungsfreiheit als kollidierendes Verfassungsrecht losgelost von Art 5 Absatz 2 GG beschranken kann 84 Jugendschutz Bearbeiten Das verfassungsrechtlich bedeutsame Interesse an einer ungestorten Entwicklung der Jugend berechtigt den Gesetzgeber zu Regelungen durch welche der Jugend drohende Gefahren abgewehrt werden Das betrifft im Anwendungsbereich des Art 5 GG vor allem Druck Ton und Bilderzeugnissen die Gewalttatigkeiten oder Verbrechen glorifizieren Rassenhass provozieren den Krieg verherrlichen oder sexuelle Vorgange in grob schamverletzender Weise darstellen und deswegen zu erheblichen schwer oder gar nicht korrigierbaren Fehlentwicklungen fuhren konnen Die Zulassigkeit der Mittel mit denen der Gesetzgeber den Schutz der Jugend gewahrleisten darf hangt von einer Guterabwagung zwischen der Forderung nach umfassendem Grundrechtsschutz und dem verfassungsrechtlich hervorgehobenen Interesse an einem effektiven Jugendschutz ab 85 Recht der personlichen Ehre Bearbeiten Der Schutz der personlichen Ehre entspricht nach heutigem Verstandnis dem des allgemeinen Personlichkeitsrechts So greift beispielsweise die gerichtliche Untersagung von Berichterstattung oder die Pflicht zum Abdruck einer Berichtigung in die Freiheit der Presse ein Die Anspruchsgrundlagen auf die solche Massnahmen gestutzt werden konnen stellen allgemeine Gesetze dar Sie erfordern eine Interessenabwagung im Einzelfall 86 87 Zensurverbot Bearbeiten Art 5 Abs 1 Satz 3 GG enthalt mit dem Zensurverbot eine sogenannte Schranken Schranke also eine Grenze die den in Art 5 Abs 2 GG genannten Schranken gezogen ist Unzulassig ist nach Art 5 Absatz 1 Satz 3 GG die Vorzensur Hierunter fallen Massnahmen die dazu verpflichten ein Werk vor Veroffentlichung genehmigen zu lassen 88 89 90 Nicht unter das Zensurverbot fallen vorherige Eignungsprufungen die nicht die Zulassung eines Kommunikationsinhalts sondern seine Eignung fur einen bestimmten Zweck betreffen beispielsweise die Zulassung eines Buches als Lehrmittel im Unterricht 91 Prufschema des Bundesverfassungsgerichts Bearbeiten Bei der Prufung einer ehrenruhrigen Ausserung folgt das Bundesverfassungsgericht ublicherweise einem Schema bei dem zunachst unterschieden wird ob eine Meinungsausserung oder eine Tatsachenbehauptung vorliegt Handelt es sich um eine Meinungsausserung und ist diese schlicht herabsetzend wird bei der Entscheidung einzelfallbezogen abgewogen Handelt es sich um eine gegen die Menschenwurde verstossende Ausserung eine Formalbeleidigung oder eine Schmahkritik geht der Ehrenschutz vor Im Falle einer Tatsachenbehauptung wird zwischen wahren und unwahren Behauptungen unterschieden Beruhrt eine wahre Tatsachenbehauptung die Sozialsphare des Betroffenen wird bei der Entscheidung einzelfallbezogen abgewogen Beruhrt eine wahre Tatsachenbehauptung hingegen die Intimsphare eine Betroffenen geht der Ehrenschutz vor Bei unwahren Tatsachenbehauptungen wird zunachst untersucht ob die Behauptung als erwiesenermassen unwahr gelten kann und ob derjenige der die Behauptung aufgestellt hat sich dessen bewusst war Eine erwiesenermassen unwahre ehrenruhrige Ausserung wird durch Artikel 5 Absatz 1 GG nicht geschutzt Wenn eine Behauptung nicht erwiesenermassen unwahr ist oder die Ausserung in der Annahme erfolgt ist es handele sich um die Wahrheit so wird untersucht ob die erforderliche Sorgfalt eingehalten wurde Ist dies der Fall wird bei der Entscheidung einzelfallbezogen abgewogen Hat es hingegen an der erforderlichen Sorgfalt gemangelt geht der Ehrenschutz vor 92 Art 5 Absatz 3 GG BearbeitenSchutzbereich Bearbeiten Art 5 Absatz 3 GG gewahrleistet die Freiheit von Wissenschaft Forschung und Lehre sowie die Freiheit der Kunst Freiheit von Wissenschaft Forschung und Lehre Bearbeiten Hauptartikel Akademische Freiheit Der Dreiklang aus Wissenschaft Forschung und Lehre bedeutet nicht das Nebeneinander dreier selbststandiger Grundrechte Vielmehr handelt es sich um Auspragungen eines einheitlichen Grundrechts das die Wissenschaftsfreiheit gewahrleistet Forschung und Lehre stellen lediglich konkretisierende Unterbegriffe der Wissenschaft dar 93 94 Art 5 Absatz 3 GG beschrankt wie Art 5 Absatz 1 GG den Kreis der Grundrechtstrager nicht Daher schutzt das Grundrecht jeden der mit wissenschaftlicher Methodik zu Erkenntnissen gelangen will Dies betrifft typischerweise Angehorige von Hochschulen und Forschungsinstituten freie Wissenschaftler und Studenten Auch Forschungseinrichtungen selbst stellen nach Massgabe von Art 19 Absatz 3 GG Grundrechtstrager dar sowohl private als auch vom Staat getragene Die Grundrechtsberechtigung staatlicher Stellen stellt eine Ausnahme vom Grundsatz des Art 1 Absatz 3 GG dar nach dem die offentliche Hand nicht Grundrechtstrager sondern Grundrechtsverpflichteter ist Sie beruht darauf dass die Hochschulen in der Staatsorganisation weitgehende Selbststandigkeit besitzen und vorrangig dazu dienen Privatpersonen die Ausubung ihrer Forschungsfreiheit zu ermoglichen Als Wissenschaft gelten Tatigkeiten die nach Inhalt und Form als ernsthafter planmassiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen sind 95 Es genugt das ernsthafte Bemuhen um das Erzielen wissenschaftlicher Erkenntnisse 96 Vom Schutzbereich ausgeschlossen sind lediglich solche Praktiken die lediglich den Anschein einer wissenschaftlichen Vorgehensweise besitzen und wissenschaftliche Standards deutlich verfehlen 97 Das Grundrecht schutzt zunachst umfassend die freie Forschung Als Forschung gelten Tatigkeiten durch die in methodischer systematischer und nachprufbarer Weise Erkenntnisse gewonnen werden sollen 98 Deren Schutz umfasst insbesondere die Unabhangigkeit des Forschers die freie Wahl von Forschungsgegenstand und Methodik sowie den Umgang mit den gewonnenen Erkenntnissen 99 Die Lehrfreiheit erfasst die Weitergabe des durch wissenschaftliche Forschung erlangten Wissens 100 Dieses Grundrecht schutzt insbesondere die Lehrtatigkeit an Hochschulen Nicht geschutzt wird hingegen die Lehre an offentlichen Schulen fur diese ist das speziellere Grundrecht des Art 7 GG einschlagig 101 102 Schliesslich verpflichtet Art 5 Absatz 3 Satz 1 GG den Staat dazu die Grundlagen freier Forschung zu schaffen und zu erhalten Dieser besitzt daher die Aufgabe Institutionen fur einen freien Wissenschaftsbetrieb bereitzustellen und sie mit angemessenen Finanzmitteln auszustatten Dies geschieht insbesondere durch die Errichtung staatlicher Hochschulen Diese besitzen eine weit reichende Autonomie gegenuber anderen hoheitlichen Stellen 103 104 Freiheit der Kunst Bearbeiten Hauptartikel Kunstfreiheit Die durch Art 5 Absatz 3 Satz 1 GG gewahrleiste Kunstfreiheit schutzt die Freiheit der Kunst Der Begriff der Kunst ist einer juristischen Definition insofern schwer zuganglich als dass sich Kunst dadurch auszeichnet neue Formen anzunehmen 105 Ausserdem soll ein staatliches Kunstrichtertum wie es zur Zeit des Nationalsozialismus bestand ausgeschlossen sein 106 Um naherungsweise zu bestimmen welche Werke durch die Kunstfreiheit geschutzt werden entwickelte die Rechtswissenschaft mehrere Formeln die sich einander erganzen Das Bundesverfassungsgericht sah im Mephisto Urteil von 1971 als kennzeichnendes Merkmal der Kunst an dass durch freie schopferische Gestaltung bestimmte Eindrucke Erfahrungen und Erlebnisse des Kunstlers zum Ausdruck gebracht werden 107 Dies wird als materialer Kunstbegriff bezeichnet 108 Nach dem formellen Kunstbegriff liegt ein Kunstwerk vor wenn es einer kunstlerischen Werkart etwa Roman Gemalde oder Film zuzuordnen ist Der offene Kunstbegriff stellt demgegenuber schliesslich darauf ab dass sich Kunstwerke durch ein verstandiges Publikum auf unterschiedliche Art interpretieren lassen 109 Die Kunstfreiheit schutzt sowohl die Herstellung von Kunst als auch deren Verbreitung Ersteres wird in der Rechtswissenschaft als Werk letzteres als Wirkbereich bezeichnet Grundrechtlichen Schutz erfahrt somit beispielsweise neben der Anfertigung des Kunstwerks auch die Werbung hierfur da sie dessen Rezeption durch die Offentlichkeit fordert 110 Nicht durch die Kunstfreiheit geschutzt werden demgegenuber rein kommerzielle Interessen etwa der Handel mit Kunst Hierfur sind andere Grundrechte insbesondere die Berufsfreiheit Art 12 GG und die Eigentumsgarantie Art 14 GG einschlagig 111 112 Neben der Funktion als subjektives Abwehrrecht enthalt die Kunstfreiheit auch eine objektive Wertentscheidung des Gesetzgebers die den Staat zur Forderung der Kunst verpflichtet 113 Einschlagige Grundrechtstrager sind in erster Linie Kunstler In Betracht kommen aber auch solche Personen die die Kunst einem Publikum zuganglich machen etwa Verleger 114 Filmproduzenten 115 Schallplattenhersteller 116 und Geschaftsfuhrer eines Buchverlags 117 Juristische Personen konnen nach Massgabe von Art 19 Absatz 3 GG ebenfalls Trager des Grundrechts sein Hierzu zahlen auch bestimmte staatliche Einrichtungen etwa Hochschulen fur Kunst oder Musik 118 Grundrechtskonkurrenzen Bearbeiten Die Forschungsfreiheit geht der Meinungsfreiheit als lex specialis vor Sie steht wegen der verschiedenen Schutzrichtungen in freier Konkurrenz zur Berufsfreiheit Art 12 GG zur Eigentumsgarantie Art 14 GG und zur Glaubensfreiheit Art 4 GG 119 Die Kunstfreiheit verdrangt ebenfalls die Meinungsfreiheit sofern eine Meinung in kunstlerischer Weise geaussert wird Sie ist ebenfalls gegenuber der allgemeinen Handlungsfreiheit Art 2 Absatz 1 GG vorrangig Sofern ein Kunstwerk einen sakralen Hintergrund besitzt stehen Kunstfreiheit und Glaubensfreiheit wegen ihrer unterschiedlichen Schutzzwecke nebeneinander Eingriff Bearbeiten Eingriffscharakter besitzen Massnahmen die auf die wissenschaftliche Erkenntnisgewinnung einwirken 120 Dazu zahlt die Einflussnahme auf einzelne Forscher oder auf Forschungseinrichtungen insgesamt Eine Bewertung von Forschungs und Lehrleistungen kann ebenfalls einen Eingriff darstellen Das Festlegen von Zugangsvoraussetzungen zu Forschungsinstituten besitzt hingegen keinen Eingriffscharakter 121 Aufgrund der objektiven Wertenscheidung des Grundrechts die den Staat zur Gewahrleistung von Zugangsmoglichkeiten zur Forschung verpflichtet kann auch in dem Unterlassen der Forschungsforderung ein Grundrechtseingriff liegen 122 Eingriffe in die Kunstfreiheit stellen Massnahmen dar welche die freie kunstlerische Betatigung oder die Verbreitung von behindern Hierzu zahlt beispielsweise das Einwirken auf Methoden Inhalte und Tendenzen der kunstlerischen Tatigkeiten Keinen Eingriffscharakter besitzt das Fordern einzelner Kunstrichtungen Kommt es hierbei zu einer merklichen Ungleichbehandlung unter den Kunstlern kann dies einen Grundrechtseingriff darstellen 123 Rechtfertigung Bearbeiten Art 5 Absatz 3 GG enthalt seinem Wortlaut nach keine Moglichkeit die Freiheit von Kunst und Wissenschaft zu beschranken Die Schranken des Art 5 Absatz 2 GG lassen sich aus gesetzessystematischen Grunden nicht auf die Gewahrleistungen des Art 5 Absatz 3 GG ubertragen 124 Daher kann sich die Rechtfertigung eines Eingriffs lediglich aus kollidierendem Verfassungsrecht ergeben Diese Beschrankungsmoglichkeit beruht darauf dass sich Verfassungsbestimmungen als gleichrangiges Recht nicht gegenseitig verdrangen sondern im Fall einer Kollision in ein Verhaltnis praktischer Konkordanz gebracht werden Dies erfordert eine Abwagung zwischen der Forschungsfreiheit und dem kollidierenden Gut Diese soll einen moglichst schonenden Ausgleich herstellen der nach beiden Seiten hin jedem Verfassungsgut moglichst weit reichende Geltung verschafft Ein auf die Verletzung eines Verfassungsguts gestutzter Eingriff in die Forschungsfreiheit bedarf ausserdem einer gesetzlichen Konkretisierung 125 Einschrankungen der Forschungsfreiheit konnen sich beispielsweise aus der durch das Grundrecht selbst geschutzten Funktionsfahigkeit von Forschungseinrichtungen ergeben 126 Die Lehrfreiheit kann durch das Recht auf die freie Wahl einer Ausbildungsstatte eingeschrankt werden das durch Art 12 Absatz 1 GG gewahrleistet wird 127 Vielfaltige Beschrankungsmoglichkeiten etwa die Pflicht zum vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten ergeben sich aus dem allgemeinen Personlichkeitsrecht das die Rechtswissenschaft aus Art 1 Absatz 1 GG in Verbindung mit Art 2 Absatz 1 GG ableitet 126 Verstosst die Forschungsfreiheit gegen die Menschenwurde aus Artikel 1 Absatz 1 GG ist sie in jedem Fall verfassungswidrig Eingriffe konnen sich ebenfalls auf den Tierschutz stutzen der durch Art 20a GG Verfassungsrang besitzt Eine weitere Grundlage fur Eingriffe stellt die Gewissensfreiheit aus Art 4 Absatz 1 GG dar 128 Eine weitere Schranke stellt die in Artikel 5 Absatz 3 Satz 2 genannte Treuepflicht der Lehre gegenuber der Verfassung dar Dies stellt eine Auspragung der auf Art 33 Absatz 5 gestutzten Loyalitatspflicht des Beamten gegenuber der demokratischen Grundordnung dar 129 Eine zulassige Beschrankung der Kunstfreiheit stellt beispielsweise die Indizierung eines pornografischen Romans aus Grunden des Jugendschutzes dar 130 Ebenfalls billigte das Bundesverfassungsgericht zwecks Schutzes des Personlichkeitsrechts das Verbot eines Romans dessen Autor intime Details einer Beziehung ohne Einwilligung der Betroffenen beschrieb 131 Das Zitiergebot des Art 19 Absatz 1 Satz 2 GG findet auf die Grundrechte des Art 5 Absatz 3 GG keine Anwendung da diese keinen expliziten Gesetzesvorbehalt besitzen Literatur BearbeitenHerbert Bethge Art 5 In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 Frank Fechner Art 5 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 Christoph Gropl Art 5 In Christoph Gropl Kay Windthorst Christian von Coelln Hrsg Grundgesetz Studienkommentar 3 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71258 6 Hans Jarass Art 5 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Kerstin Odendahl Art 5 In Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Hans Gunter Henneke Hrsg Kommentar zum Grundgesetz GG 13 Auflage Carl Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28045 9 Christian Stark Art 5 I II In Hermann von Mangoldt Friedrich Klein Christian Starck Hrsg Kommentar zum Grundgesetz 6 Auflage Band 1 Praambel Artikel 1 bis 19 Vahlen Munchen 2010 ISBN 978 3 8006 3730 0 Rudolf Wendt Art 5 In Ingo von Munch Philip Kunig Hrsg Grundgesetz Kommentar 6 Auflage C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 58162 5 Weblinks BearbeitenArt 5 auf dejure org Gesetzestext mit Hinweisen zu Rechtsprechung und Querverweisen Einzelnachweise Bearbeiten Meinungs Informations Presse Rundfunk und Filmfreiheit Art 5 Abs 1 GG Universitat Potsdam abgerufen am 2 Juni 2023 a b Frank Fechner Art 5 Rn 49 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 Herbert Bethge Art 5 Rn 8 11 In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 Herbert Bethge Art 5 Rn 30a In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 Zur Kritik und zu den bisherigen Verfahren gegen Remer Frey Dienel und Reisz die vom Verfassungsgericht allesamt eingestellt wurden vgl Claus Leggewie Horst Meier Republikschutz Massstabe fur die Verteidigung der Demokratie Rowohlt Reinbek 1995 a b c d Friedhelm Hufen Staatsrecht II Grundrechte 5 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69024 2 25 Rn 1 Frank Fechner Art 5 Rn 1 5 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 Herbert Bethge Art 5 Rn 2 In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 Frank Fechner Art 5 Rn 6 10 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 Frank Fechner Art 5 Rn 11 13 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 Frank Fechner Art 5 Rn 21 24 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 Frank Fechner Art 5 Rn 25 32 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 Herbert Bethge Art 5 Rn 5a In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 Frank Fechner Art 5 Rn 50 51 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 Herbert Bethge Art 5 Rn 10 14 In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 Hans Jarass Vorb vor Art 1 Rn 19 23 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Friedhelm Hufen Staatsrecht II Grundrechte 5 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69024 2 6 Rn 2 Volker Epping Grundrechte 8 Auflage Springer Berlin 2019 ISBN 978 3 662 58888 8 Rn 210 Kerstin Odendahl Art 5 Rn 10 In Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Hans Gunter Henneke Hrsg Kommentar zum Grundgesetz GG 13 Auflage Carl Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28045 9 BVerfGE 129 78 94 Anwendungserweiterung BVerfGE 31 314 322 Rundfunkentscheidung Daniela Schroeder Grundrechte C F Muller 2011 ISBN 978 3 8114 7064 4 S 257 Walter Frenz Handbuch Europarecht Band 4 Europaische Grundrechte Springer Science amp Business Media 2008 ISBN 978 3 540 31116 4 S 531 Lothar Michael Martin Morlok Grundrechte 7 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 5986 6 Rn 201 BVerfGE 7 198 208 Luth BVerfGE 62 230 247 Boykottaufruf Frank Fechner Art 5 Rn 79 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 a b BVerfGE 61 1 8 Wahlkampf CSU NPD Europas Volker Epping Grundrechte 8 Auflage Springer Berlin 2019 ISBN 978 3 662 58888 8 Rn 213 Volker Epping Grundrechte 8 Auflage Springer Berlin 2019 ISBN 978 3 662 58888 8 Rn 216 BVerfGE 124 300 320 321 Wunsiedel Entscheidung BVerfGE 71 162 175 Frischzellentherapie BVerfGE 95 173 182 Warnhinweise fur Tabakerzeugnisse a b BVerfGE 102 347 Benetton I BVerfGE 90 241 Auschwitzluge BVerfGE 90 1 15 Kriegsschuld Buch BVerfGE 90 241 247 Auschwitzluge BVerfGE 85 1 15 Bayer Aktionare BVerfGE 93 266 Soldaten sind Morder BVerfGE 61 1 9 Wahlkampf CSU NPD Europas BVerfGE 82 43 52 BVerfGE 93 266 296 Soldaten sind Morder BVerfGE 114 339 Mehrdeutige Meinungsausserungen Volker Epping Grundrechte 8 Auflage Springer Berlin 2019 ISBN 978 3 662 58888 8 Rn 218 BVerfGE 93 266 289 Soldaten sind Morder BVerfGE 22 71 83 BVerfGE 90 27 31 Parabolantenne I BVerfGE 27 71 Leipziger Volkszeitung LS 3 Rz 40 vgl fur die moderne Massenkommunikation Helmut Schwarzer Medientechnik und Rezipientenfreiheit Grundfragen zum Recht auf Nutzung fortentwickelter Massenkommunikationsmittel und zur Bedeutung von Kabel und Satellit fur eine Europaische Rundfunkzone Peter Lang Verlag 1993 BVerfGE 103 44 60 Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II Meinungs Informations Presse Rundfunk und Filmfreiheit Art 5 Abs 1 GG II Informationsfreiheit 1 Schutzbereich Universitat Potsdam abgerufen am 2 Juni 2023 IFG Gesetze in Bund und Landern Deutsche Gesellschaft fur Informationsfreiheit abgerufen am 2 Juni 2023 BVerfGE 10 118 Berufsverbot I BVerfGE 20 162 174 Spiegel Urteil BVerfGE 95 28 35 Werkszeitungen Christian Stark Art 5 I II Rn 60 In Hermann von Mangoldt Friedrich Klein Christian Starck Hrsg Kommentar zum Grundgesetz 6 Auflage Band 1 Praambel Artikel 1 bis 19 Vahlen Munchen 2010 ISBN 978 3 8006 3730 0 Herbert Bethge Art 5 Rn 69 In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 BVerfGE 34 269 284 Soraya BVerfGE 120 180 196 Caroline von Monaco III BVerfGE 102 347 359 Benetton I Volker Epping Grundrechte 8 Auflage Springer Berlin 2019 ISBN 978 3 662 58888 8 Rn 229 Kerstin Odendahl Art 5 Rn 17 In Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Hans Gunter Henneke Hrsg Kommentar zum Grundgesetz GG 13 Auflage Carl Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28045 9 BVerfGE 85 1 11 Bayer Aktionare Gerrit Manssen Staatsrecht II Grundrechte 17 Auflage C H Beck Munchen 2020 ISBN 978 3 406 75052 6 Rn 394 BVerfGE 20 162 192 Spiegel BVerfGE 52 283 296 Tendenzbetrieb BVerfGE 64 108 114 Chiffreanzeigen Herbert Bethge Art 5 Rn 72 In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 BVerfGE 80 124 134 Postzeitungsdienst BVerfG Urteil vom 28 August 2000 1 BvR 1307 91 Neue Juristische Wochenschrift 2001 S 503 504 BVerfGE 80 124 133 Postzeitungsdienst Volker Epping Grundrechte 8 Auflage Springer Berlin 2019 ISBN 978 3 662 58888 8 Rn 233 Gerrit Manssen Staatsrecht II Grundrechte 17 Auflage C H Beck Munchen 2020 ISBN 978 3 406 75052 6 Rn 401 BVerfGE 136 9 28 Aufsichtsgremien Rundfunkanstalten BVerfGE 136 9 37 Aufsichtsgremien Rundfunkanstalten BVerfGE 31 314 322 2 Rundfunkentscheidung BVerfGE 83 238 298 6 Rundfunkentscheidung Michael Sachs Verfassungsrecht II Grundrechte 3 Auflage Springer Berlin 2017 ISBN 978 3 662 50363 8 Kapitel 17 Rn 50 52 Gerrit Manssen Staatsrecht II Grundrechte 17 Auflage C H Beck Munchen 2020 ISBN 978 3 406 75052 6 Rn 390 Michael Sachs Verfassungsrecht II Grundrechte 3 Auflage Springer Berlin 2017 ISBN 978 3 662 50363 8 Kapitel 8 Rn 1 Volker Epping Grundrechte 8 Auflage Springer Berlin 2019 ISBN 978 3 662 58888 8 Rn 237 BVerfGE 113 63 78 Junge Freiheit BVerfGE 7 198 209 Luth Gerrit Manssen Staatsrecht II Grundrechte 17 Auflage C H Beck Munchen 2020 ISBN 978 3 406 75052 6 Rn 419 BVerfGE 124 300 Wunsiedel BVerfGE 30 336 Jugendgefahrdende Schriften BVerfGE 101 361 Caroline von Monaco II Lothar Michael Martin Morlok Grundrechte 7 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 5986 6 Rn 225 BVerfGE 33 52 Zensur BVerfGE 47 198 236 Wahlwerbesendungen Volker Epping Grundrechte 8 Auflage Springer Berlin 2019 ISBN 978 3 662 58888 8 Rn 257 Klaus Ferdinand Garditz Meinungs und Pressefreiheit Universitat Bonn 2019 Grimm NJW 95 S 1697 1705 Christoph Gropl Art 5 Rn 109 In Christoph Gropl Kay Windthorst Christian von Coelln Hrsg Grundgesetz Studienkommentar 3 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71258 6 Rudolf Wendt Art 5 Rn 100 In Ingo von Munch Philip Kunig Hrsg Grundgesetz Kommentar 6 Auflage C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 58162 5 BVerfGE 35 79 112 Hochschul Urteil BVerfGE 90 1 12 Jugendgefahrdende Schriften BVerfGE 90 1 13 Jugendgefahrdende Schriften BVerfGE 35 79 113 Hochschul Urteil Michael Sachs Verfassungsrecht II Grundrechte 3 Auflage Springer Berlin 2017 ISBN 978 3 662 50363 8 17 Rn 110 Michael Sachs Verfassungsrecht II Grundrechte 3 Auflage Springer Berlin 2017 ISBN 978 3 662 50363 8 17 Rn 113 Lothar Michael Martin Morlok Grundrechte 7 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 5986 6 Rn 244 Michael Sachs Verfassungsrecht II Grundrechte 3 Auflage Springer Berlin 2017 ISBN 978 3 662 50363 8 17 Rn 115 BVerfGE 35 79 114 Hochschul Urteil Michael Sachs Verfassungsrecht II Grundrechte 3 Auflage Springer Berlin 2017 ISBN 978 3 662 50363 8 17 Rn 130 131 Michael Sachs Verfassungsrecht II Grundrechte 3 Auflage Springer Berlin 2017 ISBN 978 3 662 50363 8 17 Rn 74 Hans Jarass Art 5 Rn 118 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 BVerfGE 30 173 188 Mephisto Michael Sachs Verfassungsrecht II Grundrechte 3 Auflage Springer Berlin 2017 ISBN 978 3 662 50363 8 Kapitel 17 Rn 76 BVerfGE 67 213 227 Anachronistischer Zug BVerfGE 77 240 250 Herrnburger Bericht BVerfGE 31 229 238 Schulbuchprivileg Lothar Michael Martin Morlok Grundrechte 7 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 5986 6 Rn 240 BVerfGE 81 108 116 BVerfGE 119 1 Esra BGHZ 130 205 218 BVerfGE 36 321 331 Schallplatten BGHSt 37 55 62 Hans Jarass Art 5 Rn 122 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Christoph Gropl Art 5 Rn 114 In Christoph Gropl Kay Windthorst Christian von Coelln Hrsg Grundgesetz Studienkommentar 3 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71258 6 BVerfGE 47 327 367 Hessisches Universitatsgesetz Hans Jarass Art 5 Rn 142 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 BVerfGE 111 333 354 Brandenburgisches Hochschulgesetz Hans Jarass Art 5 Rn 125 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Michael Sachs Verfassungsrecht II Grundrechte 3 Auflage Springer Berlin 2017 ISBN 978 3 662 50363 8 Kapitel 17 Rn 90 Tristan Kalenborn Die praktische Konkordanz in der Fallbearbeitung In Juristische Arbeitsblatter 2016 S 6 8 a b Hans Jarass Art 5 Rn 149 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 BVerfGE 126 1 15 Fachhochschullehrer BVerfGE 105 73 Hans Jarass Art 5 Rn 150 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 BVerfGE 83 130 Mutzenbacher Urteil BVerfGE 119 1 Esra Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Artikel 5 des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland amp oldid 237155575